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Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! 200 000 Studenten aus Nicht-EU-Ländern gibt es derzeit an deutschen Hochschulen, in Hamburg sind es etwa 9000, und bei denjenigen, die aus Nicht-EULändern kommen, bilden die Asiaten die größte Gruppe. Der Sachverständigenrat für Integration und Migration hat im April 2012 eine Studie vorgelegt, die besagt, dass 80 Prozent der befragten Masterstudierenden nach dem Examen und 67 Prozent der Doktoranden gern in Deutschland bleiben würden. Sie nennen als wichtigste Motive die guten Aussichten auf dem deutschen Arbeitsmarkt und den Wunsch nach internationaler Berufserfahrung. Tatsächlich aber bleibt nur ein gutes Viertel der ausländischen Studierenden nach dem Examen in Deutschland.

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Im SPD-Antrag vom letzten Jahr wird ganz richtig auf die Empfehlung des Sachverständigenrates deutscher Stiftungen für Integration und Migration verwiesen; Herr Abaci hat einen gewissen Teil in seiner Rede erwähnt. Dieser Sachverständigenrat hat auch eine Studie erstellt, in der Bleibeabsichten von Studierenden von Nicht-EU-Staaten untersucht werden. Aus ihr geht hervor, dass zwei Drittel gern bleiben würden, dies aber nur einem Viertel wirklich gelingt. Es gibt viele Probleme, die beklagt werden, unter anderem der Informationsmangel. Was aber noch ausschlaggebender ist und was auch Herr Abaci erwähnt hat, ist, ganz wichtig, dass knapp 40 Prozent erklärt haben, dass sie Rassismus und Diskriminierung erfahren haben. Die beschlossenen Gesetzesänderungen, über die wir heute sprechen, sind unserer Auffassung nach alles andere als ausreichend.

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Für viele in Bremen und Bremerhaven sind diese Vorgänge besonders nah. Hier leben 25 000 Menschen mit türkischer Staatsangehörigkeit. Einwohnerinnen und Einwohner mit türkischem oder kurdischem Hintergrund sind die größte Gruppe mit Migrationshintergrund. Wir sind mit der Türkei eng verbunden, über die Arbeit des Rates für Migration, über die Arbeit der muslimischen Gemeinden, über die Städtepartnerschaft. In Bremen kann man Türkisch als Leistungskurs belegen. All das zeigt: Die Türkei gehört zu Europa, und die Türkei gehört zu Bremen.

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Ja, die Bremer Volkshochschule stellt auch Lehrkräfte fest an. Hier geht es jetzt um die Sprachkurse, die über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gefördert werden, und das Bundesamt hat jetzt schon mündlich per Telefonat mitgeteilt zu erkennen, dass die Träger in Probleme geraten. Das Bundesamt hat angekündigt, die Kostensätze für die Unterrichtseinheit anheben zu wollen,

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sodass den Trägern künftig Festanstellungen möglich werden. Ich glaube, es ist verständlich, dass die Träger erst einmal abwarten, bis ihnen auch die schriftliche Zusage des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vorliegt.

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Wie reagiert Palermo? Die Stadt fordert eben keine Abschottung oder Reduzierung der vielen Schutzsuchenden. Die Menschen dort fordern nicht, Flüchtende auszusieben, und sie rufen nicht nach Frontex oder gar der NATO, um die Grenze zu schützen statt die Menschen. Nein, die Stadt Palermo und ihr Bürgermeister haben im letzten Jahr eine Charta verfasst, die fordert: Migration nicht als Problem begreifen, sondern internationale Freizügigkeit als unveräußerliches Menschenrecht verankern!

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Ein weiteres Thema waren die Flüchtlinge. Ich glaube, es ist unbestreitbar – so hat sich der Senat bislang immer klar positioniert –, dass, wenn wir zusätzliche Kinder im Bildungssystem haben, auch zusätzliche Ressourcenbedarfe entstehen. Bei den Flüchtlingen kommt hinzu, dass wir es eben nicht mit Kindern zu tun haben, die hier aufgewachsen sind und unsere Sprache schon beherrschen, sondern dass wir zusätzliche Bedarfe haben, die von der spezifischen Herkunftssituation herrühren. Diese Bedarfe liegen zum einen bei der Sprachförderung. Deshalb haben wir – auch das will ich an dieser Stelle noch einmal deutlich sagen – ein Konzept. Mit unserem Entwicklungsplan Migration und Bildung haben wir ein Konzept vorgelegt, das wir in den vergangenen Monaten quantitativ ausgeweitet haben. In diesem Konzept ist nicht nur dargelegt, wie wir die sprachliche Erstintegration gestalten wollen, sondern wie darüber hinaus das gesamte Schulsystem zu gestalten ist, damit es der Heterogenität und den unterschiedlichen Bedarfen der Schülerinnen und Schüler gerecht wird und vor allem auch, wie eine weitere Unterstützung im Anschluss an die sprachliche Erstintegration in den Vorkursen auszusehen hat. Insofern liegen die Konzepte auf dem Tisch. Die Bedarfe sind klar. Wir haben den Schulen in den vergangenen Monaten erhebliche Mittel zur Verfügung gestellt. Wir haben durch die unterschiedlichen Senatssonderprogramme die Zahl der Vorkurse erheblich ausgeweitet, und wir haben an die Schulen weitere Unterstützungsleistung gegeben, insbesondere im Bereich der Schulverwaltung, denn die Schulsekretärinnen sind oftmals diejenigen, die zunächst im Kontakt mit den Eltern stehen, die der deutschen Sprache eben nicht mächtig sind, die die Schülerinnen und Schüler auf die Klassen verteilen müssen und viel schulorganisatorische Arbeit eben auch konkret in den einzelnen Schulen leisten müssen. Derzeit werden mehr als 800 Schülerinnen und Schüler in Bremerhaven in Vorkursen unterrichtet. Wir haben 150 Vorkurse in Bremen und sechs Hausbeschulungen. Ich sage auch ganz klar: Bremen war das Bundesland, das sich von Anfang an so positioniert hat, dass die Schulpflicht auch für Geflüchtete vom ersten Tag an gilt.

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Ich bin davon überzeugt, dass das eine großartige Leistung war. Die Schulen haben dazu beigetragen, dass das, was im Entwicklungsplan Migration und Bildung festgeschrieben ist, dass wir eine dezentrale Beschulung haben wollen, eben keine separate, sondern eine schnelle Integration in den Regelbetrieb, gelingen konnte. Klar ist aber auch, dass das für die weitere Zuwanderung nicht unbegrenzt einfach so weitergehen kann. Wir werden zusätzliche Bedarfe haben, nicht nur bei der Einrichtung von Vorkursen, sondern eben auch bei der weiteren Unterstützung der Integration in den Regelklassen. Das betrifft insbesondere die Sprachförderung, aber eben auch die Möglichkeit, dort, wo Klassenverbände groß werden, Doppelbesetzungen zu machen. So haben wir es im Integrationskonzept des Senats vorgelegt, und dafür setze ich mich in den weiteren Haushaltsberatungen auch ein.

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Ich möchte aber sagen, dass natürlich bereits erfolgreiche Schritte unternommen wurden. Die will ich hervorheben. Das, was tatsächlich etwas zur Beschleunigung der Verfahren beiträgt, ist die Vereinheitlichung von Registrierung, die Schaffung eines einheitlichen Datensystems mit Datentransfer aller beteiligten öffentlichen Stellen. Das bedeutet nicht zuletzt, sondern an erster Stelle eine erhebliche Aufstockung der Bearbeitungskapazitäten in den Behörden, insbesondere beim Bundesamt für Migration und Familie. Das ist wichtig und richtig. An dieser Stelle müssen wir uns weiter dafür einsetzen, dass das in ausreichendem Maße passiert!

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Der Vorstandsvorsitzende hat eine blumige Sprache. Man muss ja, wenn es um Migration geht, vorsichtig sein. Er ist indischer Abstammung. Diese blumige Sprache wird aber dennoch vom Duktus diktiert, der bei McKinsey üblich ist. Ich will daraus zitieren. Er sagt: Geschäftsbereiche, die in der neuen Strategie keinen Platz haben, sollen veräußert oder wertorientiert gesteuert werden. Wenn es um Ausgründungen geht, wird er noch ehrlicher: Eine große Anzahl anderer Geschäftsfelder wie "Perfect Voice" werden für einen Ausstieg vorbereitet. Oh wie schön! Das ist eine Verengung der Geschäftsfelder. Damit verbunden ist ein Kompetenzwegfall erster Güte. Man höre und staune, Herr Zeil - er sagt dann: Japan, Korea und die USA werden unsere drei Prioritätsländer. Soweit ich beurteilen kann, ist da Deutschland nicht dabei, Bayern schon gleich gar nicht. Darum sage ich: In den drei europäischen Regionen des Managements von NSN spielt Bayern wohl keine Rolle mehr. Deshalb stelle ich erneut die Frage: Was haben Sie mit dem Management besprochen, wenn jetzt diese Entscheidungen getroffen werden?

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Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kollegen, verehrter Herr Polizeipräsident, verehrte Polizei Bremen! Die Zeiten heute sind unheimlich schnell geworden. Wanderung, Migration und Globalisierung sorgen dafür, dass uns jeden Tag neue Herausforderungen auferlegt werden. Ich bin unheimlich dankbar, dass wir in einem freien Land leben dürfen, in einem Land, in dem wir in Frieden und vor allem auch in dieser Vielfalt leben dürfen.

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Das Erste ist, dass wir natürlich das Thema Flucht und Vertreibung richtigerweise hier im Zusammenhang mit der Integration aufgegriffen haben. Herr Abgeordneter Rohmeyer, die Bundeskanzlerin sagt, wir stünden vor einem Jahrhundert der Flucht und der Migration. Es ist dann doch richtig, dass wir diese Jahrhundertaufgabe auch als Auftrag in das RadioBremen-Gesetz aufgenommen haben.

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Die Fraktion der CDU bittet zum Antrag unter dem Buchstaben b) Drucksache 15/47 auch noch um die mitberatende Überweisung an den Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz. – Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dann ist dies gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.

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Der Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz äußert sich nicht zu dem Antrag der Fraktion der FDP.

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Entgegen allen Übungen wird eine Beratung hier nicht mehr gewünscht. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung an den Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz – federführend – und an den Rechtsausschuss. Widerspruch höre ich dazu auch nicht. Dann ist auch das so beschlossen.

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Beratung wird nicht mehr gewünscht. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung an den Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz. Widerspruch höre ich dazu nicht. Dann ist auch das so beschlossen.

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Bei der Prävention ging es im Übrigen immer darum:Wo setzen wir an? Ich glaube, hier ist nach wie vor die Ausbildung einer der wichtigsten Bereiche. Warum haben wir die Altenpflegeausbildung weiter verstärkt und ausgebaut? Warum stärken wir die Ausbildung in der Migration, die Ausbildung für schwer vermittelbare Jugendliche, für allein erziehende junge Mütter? All das sind Bereiche, die im letzten Jahr unverändert in den Haushalt eingestellt wurden und die in diesem Jahr fortgeführt werden konnten, weil es die benachteiligten Gruppen betrifft und weil es darum ging, sowohl für Frauen als auch für ausländische oder andere benachteiligte Jugendliche Plätze zu schaffen und ihnen Zukunftschancen zu ermöglichen.

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Diese Zuwanderung schließt innereuropäische Migration ebenso ein wie Zuwanderung von außerhalb der europäischen Union. Michael Hüther, der Direktor des Institutes der Deutschen Wirtschaft, hat zu Recht von einem deutschen Zuwanderungsverhinderungsrecht gesprochen.

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Migration hat viele Ursachen: politische Verfolgung, Flucht vor Krieg und Gewalt, Hunger und anderen Klimafolgen, aber eben auch das Streben nach Glück, der Wunsch nach einem Leben in wirtschaftlich abgesicherten Verhältnissen. Wer sind wir? Wer sind wir hier, dass wir die Fluchtgründe von Menschen kritisieren, die auf der Suche nach einem besseren Leben für sich und ihre Kinder sind.

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Was die innereuropäische Migration angeht, so gilt hierbei gleiches Recht für alle. Selbstverständlich darf auch für Zuwanderer aus Rumänien, Bulgarien und anderen EU-Ländern das Existenzminimum, sagen wir es mit den Worten des Bundesverfassungsgerichtes, „nicht migrationspolitisch relativiert werden“.

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Abwegig und unverantwortlich ist allerdings die Forderung nach einer Beschränkung der Freizügigkeit. Diese wäre nicht nur europa- und wirtschaftspolitisch rückschrittlich, sondern sie würde auch die Situation für einzelne Kommunen nicht verbessern - ganz im Gegenteil. Beschränkungen für rumänische Migrantinnen und Migranten auf dem Arbeitsmarkt oder bei Sozialsystemen haben kaum Auswirkung auf die Wahl eines Ziellandes und führen eher zu einer Ausweitung informeller Beschäftigung als zu weniger Migration.

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Das eine betrifft die Gruppe der Flüchtlinge, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Hamburg zugeteilt werden, um sich vorübergehend in der Wohnaußenstelle in Nostorf aufzuhalten. Die andere Gruppe sind Mitbürger und Mitbürgerinnen mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit, die seit Jahren hier leben, integriert sind und sich für den Erhalt der Staatsbürgerschaft entschieden haben. Das sind zwei völlig verschiedene Gruppen, zwei völlig verschiedene Lebenssituationen und zwei völlig verschiedene Verwendungen der Haushaltsmittel. Auch wenn beides im Einzelplan 8.1 eingesetzt werden soll, gehört es hier nicht zusammen.

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Da wissen Sie mehr als das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Das Bundesamt selbst hat nämlich angegeben, dass es 116 gefälschte syrische Pässe in ganz Deutschland – wohl angemerkt! – sichergestellt hätte. Auch die wurden größtenteils von Syrern benutzt. Insofern würde ich von Ihnen gern wissen, woher Sie die Aussage „viele“ nehmen!

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batte schon seit Längerem führen, sichergestellt, dass jede Entscheidung des Bundesamtes für Flüchtlinge und Migration bei uns dokumentiert wird. Wir können Ihnen jede Woche eine Übersicht darüber geben, was aus diesen Entscheidungen geworden ist. Wir haben alle Verfahren, die rechtskräftig abgeschlossen sind, so erfasst, Punkt für Punkt. Ich kann Ihnen auf Knopfdruck sagen, wie viele Personen noch heute in Bremen sind, die nicht mehr bleiben dürfen.

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auf den Weg gebracht. Ziel ist vor allem eine strukturelle und damit nachhaltige Vernetzung der Bereiche Elternarbeit, Elternbildung und Frühe Hilfen mit dem Bereich Integration und Migration. 24 Jugendämter beteiligen sich am Programm und werden mit Zuwendungen unterstützt. Das ISM (Insti- tut für Sozialpädagogische Forschung, Mainz) hat die wissenschaftliche Begleitung übernommen. Das Projekt hat einen Umfang von 1 000 000 Euro.

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Zu 3: Ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer, die wegen der in ihrem Herkunftsland herrschenden Verhältnissen für den Fall ihrer Rückkehr eine Gefährdung für ihr Leben oder ihre Gesundheit befürchten, haben die Möglichkeit, mit einem Asyl- oder Asylfolgeantrag neben drohender politischer Verfolgung auch andere mögliche zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse geltend zu machen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat unter Einbeziehung der aktuellen

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bei betrieblichen Ausbildungsplätzen für allein erziehende Mütter ist, bei der Ausbildung in der Migration. Das sind allesamt Dinge, die wichtig sind – einverstanden. Aber, ich sage noch einmal: Das Problem werden wir an dieser Stelle nicht in Gänze lösen.Wir brauchen eine Wirtschaft, die den Mut hat, einzustellen, weil sie Perspektiven für die Zukunft hat.

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5. Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz (GesSozMiVer)

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Die abenteuerlichen Überlegungen der ALFA-Gruppe sehen für den Fall, dass die von den Beiräten ermittelten Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge, Asylsuchende und unbegleitete minderjährige Ausländer überschritten werden, eine Überlastanzeige an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vor. Des Weiteren soll die Verantwortung für ihre Versorgung und Unterbringung auf den Bund übertragen werden.

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In besonderem Maße spiegelt der Umgang von deutschen Behörden mit Migration das Bild wider, ob und wie Integration funktioniert. Wir setzen uns für einen menschenwürdigen Umgang mit Flüchtlingen und Migranten ein. Aus diesem Grund wollen wir eine Erleichterung für den Übergang in einen dauerhaften Aufenthaltsstatus.

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Ich möchte daran erinnern, dass der jetzt vorliegende Gesetzentwurf der Höhepunkt eines ganzen Bündels von Maßnahmen ist, die wir bereits in dieser Legislaturperiode getroffen haben und mit denen wir die Asylbewerber, die zu uns kommen, entsprechend unterstützen. Das eine ist die Lockerung der Residenzpflicht. Sie erinnern sich. Das andere sind die Leitlinien des Sozialministeriums zu Art, Größe und Ausstattung von Gemeinschaftsunterkünften, die am 1. April 2010 in Kraft getreten sind und die jetzt sukzessive umgesetzt werden. Das Aufnahmegesetz ist der Schlussstein und der vorläufige Höhepunkt. Es ist großzügiger und - ich betone es noch einmal - auch klarer; denn das Gesetz normiert die Personen im Einzelnen, die aus Gemeinschaftsunterkünften ausziehen dürfen. Das eigentlich Neue, das eigentlich Entscheidende und das Epochale dieser Regelung ist, dass es nun eine Obergrenze für den Aufenthalt in Gemeinschaftsunterkünften, eine Höchstdauer der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften gibt, nämlich vier Jahre nach Abschluss des behördlichen Erstverfahrens vor dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. So sieht es der neue Artikel 4 Absatz 4 vor. Das ist neu. Das ist bemerkenswert. Das ist verkündenswert.