Aber es stellt sich die Frage – und die haben Sie wiederum umgangen –: Wenn wir einerseits – das wollen wir, und dafür sind wir auch der Wirtschaft dankbar – eine möglichst rasche Integration derjenigen, die bleiben können, und auch deren Integration auf dem Arbeitsmarkt wollen, was ist dann ande rerseits mit der Abschiebung? Welche Positionen dazu tragen Sie für das Land Baden-Württemberg an den Bund heran?
in der Frage der Abschiebung nach Afghanistan unterschiedliche Positionen bestünden.
es mit einem Kind macht, mit ihrer Trauer, mit ihrer Ohnmacht aufzuwachsen, und sie klagte an, dass auch heute noch kein Schutz und keine Sicherheit für Roma existiert und dass Länder Europas Roma im Elend leben lassen oder sie ins Elend abschieben. Sie kritisierte in diesem Zusammenhang die Politik der sogenannten sicheren Herkunftsstaaten, die Verfolgung in diesen Ländern negiert und zu mehr Abschiebung dorthin führt.
Abschiebungen von ausreisepflichtigen Ausländerinnen und Ausländer zu thematisieren, wird eine bevorstehende oder bereits vollzogene Abschiebung fast ausnahmslos als ein Akt des bürokratischen, unmenschlichen oder sogar willkürlichen Handelns der beteiligten Behörden dargestellt. Das Verhalten der Ausländerinnen und Ausländer, die eine Abschiebungssituation selbst herbeigeführt haben, indem sie über ihre Identität getäuscht, Verstöße gegen die geltende Rechtsordnung begangen, alle Hilfsangebote zur Unterstützung ihrer Ausreise abgelehnt und sich über Jahre hinweg der festgestellten und von Verwaltungsgerichten geprüften und bestätigten Rechtspflicht zur Ausreise widersetzt haben, wird in der öffentlichen Diskussion und der Medienberichterstattung regelmäßig ignoriert.
Wir beantragen nunmehr aus aktuellem Anlass – Presse gestern – die Änderung der Tagesordnung nach besagtem § 20 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Landtags NRW und die heutige Behandlung des Antrags „Abschiebestopp sofort: Afghanistan ist nicht sicher!“ – Drucksache 16/13681 – ergänzend zur Tagesordnung des Plenums mit folgender Begründung: In diesen Stunden verlassen die ersten Flugzeuge mit einer unbekannten Anzahl von Menschen, die abgeschoben werden, deutschen Boden in Richtung Afghanistan. Wir haben daher nicht mehr die Zeit, bis zu einer Behandlung des Antrags im Januar zu warten. Zudem wissen wir von Teilen anderer Fraktionen hier im Haus, dass auch sie die Abschiebung nach Afghanistan auf das Schärfste kritisieren. Wir erachten diese Debatte von daher als nötig und angebracht.
Die Ausländerbehörden sind aufgefordert, insbeson dere bei Familien mit kleinen Kindern bei Betrachtung der Gesamtsituation zu berücksichtigen, ob die Ver sorgung im Heimatland im Winter gesichert werden kann. In derartigen Fällen können humanitäre Gründe die Aussetzung der Abschiebung rechtfertigen. Ich setze hier auf die erfahrenen Entscheider und appel liere daran, sich nicht davon abhalten zu lassen, jeden Einzelfall auch individuell zu prüfen, und bin mir dabei gleichzeitig sicher: Niemand in einer solchen Position wird eine solche Entscheidung, wie immer sie auch aussieht, leichtfertig treffen. Aus den vorge nannten Gründen werden wir diesen Antrag heute ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Wenn Betroffene auf vielfältige Weise gesellschaftlich diskriminiert werden, ist dies kein Asylgrund. Das ist in anderen europäischen Ländern anders. Dieses Parlament hat sich 2010 mit einem immer noch sehr beachteten Beschluss zu der historischen Verantwor tung für die Roma bekannt und deren Abschiebung de facto ausgesetzt. Der daraus folgende sogenann te Kosovo-Erlass der Innenbehörde galt lange Zeit deutschlandweit als vorbildlich. Der damalige Schul terschluss von SPD, Grünen, LINKEN und der FDP in dieser Frage ist es übrigens auch.
Welche Konsequenzen hat das? Asylanträge von Menschen aus diesen Ländern werden in der Re gel als offensichtlich unbegründet abgelehnt. Nur besondere, individuelle Gründe können für eine Anerkennung sprechen. Die Quote liegt allerdings bei unter einem Prozent. Eine Abschiebung in diese Länder ist durch diese Einstufung deutlich erleich tert, sofern die erforderlichen Bedingungen – das ist natürlich klar – erfüllt sind.
Außerdem möchte ich zum Ausdruck bringen: Natürlich haben wir alle die schrecklichen Ereignisse in Afghanistan zur Kenntnis genommen. Ich will sie auch nicht herunterspielen; denn es ist für die Menschen dort schrecklich. Bei der Abschiebung haben wir schon auch Abstriche gemacht. Ich will aber auch sagen, dass wir trotz dieser vorläufigen Beschränkungen nicht auf Rückführungen nach Afghanistan durch den Bund verzichten wollen, liebe Damen und Herren. Es gibt keinen Abschiebestopp. Das heißt, bei Straftätern, Gefährdern und hartnäckigen Mitwirkungsverweigerern – ich muss das so deutlich sagen; das sind Asylanten, die Unterlagen nicht beibringen, nicht mitwirken und Besuchstermine verstreichen lassen – muss man sagen: Es ist einfach so, und wir sind hierbei an Recht und Gesetz gebunden.
Zur Umsetzung dieses Rechtes gibt es das Asylbewerberleistungsgesetz. Also ist alles klar für Menschen ohne Papiere, jedoch schließt das unter Umständen die Abschiebung mit ein, wenn die Sozialbehörden, zu denen auch Gesundheitsämter, öffentliche Krankenhäuser und indirekt auch die Krankenkassen und andere gehören, unverzüglich nach § 87 des Aufenthaltsgesetzes Meldung machen müssen.
Zweitens: der Umgang mit dem Anschlag. Wie sollte eine Landesregierung, die in weiten Teilen für die Beobachtung und Abschiebung des späteren Attentäters zuständig war, verantwortlich und verantwortungsbewusst mit einem solchen Anschlag umgehen?
Tatsächlich stehen wir Grüne für mehr Rückführung in diese Länder. Das scheitert – ich habe es eben schon einmal ausgeführt – aber daran, dass die Passpapiere nicht vorliegen. Hier müsste Herr de Maizière liefern; für jede Abschiebung in ein anderes Land und für jede Rückführung sind Passpapiere erforderlich. Hier scheitert der Bundesinnenminister gnadenlos.
Jetzt wird also wieder nach neuen Strafen gerufen, nach leichterer Abschiebung, nach Fußfesseln, nach weiterer Aushöhlung des Rechts auf Asyl und unserer Bürgerrechte. Es wird noch mehr anlasslose Überwachung gefordert. Vermeintliche Rechtslücken sollen geschlossen werden.
Sie hat zurzeit nur einen Zweck: die Sicherung der Abschiebung.
Amri unerlaubt seine Wohnorte wechselte und über seine Identität täuschte, kann wegen Behinderung der Abschiebung oder Fluchtgefahr in Sicherungshaft genommen werden.
Der BGH fordert in mehreren Entscheidungen für eine Haftanordnung den Nachweis, dass die vom Gesetz geforderte zeitnahe Abschiebung üblicherweise innerhalb der sogenannten Dreimonatsfrist durchgeführt werden kann. Dazu hätte man einem Haftrichter Fälle nachweisen müssen, in denen die tunesische Regierung Passersatzpapiere innerhalb von drei Monaten ausgestellt hat.
Dass Interpol in Tunis die Identität Amris im Oktober 2016 gegenüber dem BKA bestätigt hat, ändert rechtlich daran nichts. Man kann daraus nicht, wie der Gutachter der FDP, den Schluss ziehen, es sei nunmehr damit zu rechnen, dass die Passersatzpapiere innerhalb von drei Monaten einträfen, womit dann eine Abschiebung von Amri möglich gewesen wäre. Das trifft nicht zu.
Die Annahme, jetzt sei eine erfolgreiche Abschiebung binnen drei Monaten zu erwarten, basiert auf einer bloßen Hoffnung.
Ein Haftrichter fragt aber nicht nach Hoffnung. Er fragt nach Belegen, Herr Stamp. Und diese Belege gab es nicht. Im Gegenteil: Die Zentrale Ausländerbehörde Köln hat mit Tunesien langjährige Erfahrungen und weiß, wie schwierig das Geschäft der Passersatzpapierbeschaffung ist. Sie konnte keinen Fall angeben, in dem auch bei der Vorlage von Belegen eine Abschiebung nach Tunesien innerhalb der Dreimonatsfrist möglich gewesen wäre. Auch darauf nimmt Ihr Gutachter, Herr Stamp, keinen Bezug.
Kommen wir zu § 62. Das ist eine ganz interessante Norm. In dieser Vorschrift ist festgelegt, dass man neben Haftgründen von Amts wegen zu prüfen hat, ob es Hafthindernisse gibt. Dieses Hafthindernis ist nach aller Rechtsprechung und nach allem, was ein Gericht zu prüfen hat, mit der Tatsache der alsbaldigen Abschiebung von ausreisepflichtigen Menschen verbunden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, in dem Augenblick, in dem Sie einem Richter das nicht vorlegen können, passiert Folgendes: Es wird keine Haft angeordnet. – Das ist allgemein bekannt. Das sollten alle Juristinnen und Juristen in Ihrer Fraktion eigentlich wissen, wenn sie sich dazu äußern. Man kann nicht Fachmann für alles sein. Aber wer eine Meinung hat, sollte sich vorher über die Fakten informieren, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Menschen im Stream und auf der Tribüne! Das Thema der Abschiebung nach Afghanistan ist hochaktuell. Erst kürzlich wurden nach Deutschland geflüchtete Personen zurück in ein Kriegsgebiet abgeschoben. 26 Personen, die in Deutschland Schutz und Sicherheit gesucht haben, befinden sich jetzt in Afghanistan.
Die zur Abschiebung ausgewählten Personen sind junge Menschen, die seit vielen Jahren hier leben und sozialisiert worden sind. Was das für jemanden bedeutet, der einen großen Teil seines Lebens hier verbracht hat, können Sie sich ja denken.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Grundsätzlich ist zu sagen: Eine Abschiebung erfolgt nicht im rechtsfreien Raum. Einer solchen Entscheidung geht immer ein mehrstufiges, rechtlich normiertes Verfahren im Einzelfall voraus. Daher kann man sagen: Erstens wird alles rechtmäßig überprüft, und zweitens macht sich niemand eine solche Abschiebeentscheidung leicht. Daher wäre ein wie von den Piraten geforderter genereller Abschiebestopp genau das falsche Signal, gerade vor dem Hintergrund
Leider reisen aber nicht alle freiwillig aus, daher benötigen wir auch die zwangsweise Abschiebung.
Wenn Sie, meine Damen und Herren von den Piraten, mit Ihrem Begriff der Sammelabschiebung suggerieren wollen, dass nicht jedes einzelne menschliche Schicksal detailliert überprüft worden ist, dann ist das falsch und muss hier zurückgewiesen werden. Das macht den Eindruck, Sie wollten nur entsprechende Stimmung erzeugen. Denn jeder Einzelne, der von einer Abschiebung betroffen ist, wurde im Rahmen eines rechtsstaatlichen Verfahrens überprüft, und letztlich wurde eine rechtmäßige Abschiebeverfügung zur Ausreise erlassen. Somit ist es immer eine Einzelfallentscheidung. Ob der Einzelne am Schluss mit mehreren Betroffenen oder allein die Reise antreten muss, macht daraus kein Sammelverfahren.
Wir als Grüne haben durchgesetzt, dass bei Rückführungen zuallererst die freiwillige Rückkehr in den Mittelpunkt gestellt wird und nicht die Abschiebung, die Zwangsmaßnahme. Das ist auf jeden Fall im Sinne der Betroffenen. Im rot-grünen Koalitionsvertrag haben wir zur Flüchtlingspolitik vereinbart, dass wir unter besonderer Berücksichtigung integrationspolitischer und humanitärer Gesichtspunkte die landesrechtlichen Spielräume nutzen wollen, damit die Betroffenen von der bestehenden Rechtslage profitieren können.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren! Wenn man unseren Antrag und den Alternativantrag der Koalitionsfraktionen nebeneinander legt, wird schnell deutlich, dass wir offenbar keinen Dissens in der Frage haben, ob Abschiebung in die von Ebola betroffenen Gebiete stattfinden soll oder nicht. Lediglich in der Frage, wie wir das gemeinsam sicherstellen wollen, gehen die Meinungen auseinander.
Wir sind uns offenbar einig, dass die Abschiebung in diese Länder, die von der Epidemie betroffen sind, nicht stattfinden soll. Das finde ich gut. Angesichts der Versorgungssituation, der medizinischen Notlagen in diesen Ländern und der Schlagzeilen und Bilder, die uns nach wie vor jeden Tag erreichen, ist es auch schlichtweg die einzige humanitäre Antwort.
Ich muss deutlich sagen, mir erschließt sich das schlichtweg nicht. Wenn Sie jetzt sagen, die Einzelfallprüfung würde angesichts der wenigen Fälle ausreichend sein, würde ich das anders sehen, könnte es aber logisch nachvollziehen. Effizienter im Sinne des Verwaltungsaufwandes und auch mit Blick auf das Ziel, dass keine Abschiebung in diese Länder stattfinden soll, dürfte doch wohl die einmalig zu treffende Entscheidung für einen generellen Abschiebestopp sein.
Wir beantragen genau einen solchen Abschiebestopp für zunächst sechs Monate. Auch wenn die Situation in den letzten Tagen ein wenig hoffnungsvoller zu sein scheint, ist es uns wichtig, diese grundsätzliche Entscheidung zu treffen. Wenn die Ausweitung der Ebola-Epidemie nach den Maßstäben der WHO zumindest in einigen Gebieten vorerst eingedämmt zu sein scheint und zu hoffen ist - was ich selbstverständlich tue -, dass sich dies in den nächsten Wochen erhärtet und die Ausbreitung der Epidemie gestoppt werden kann, ist eine mögliche Abschiebung von Personen in diese Gebiete in den sechs Monaten unbedingt zu verhindern.
Deshalb ist es aus der Sicht meiner Fraktion absolut notwendig, einen Abschiebestopp auch über die absolute Akutsituation der Ebola-Krise hinaus auszusprechen. Wir finden es notwendig, den potenziell von Abschiebung betroffenen Menschen diese Sicherheit zu geben, dass ihnen ein halbes Jahr lang keine Ausweisung droht.