Wir reden hier nicht darüber, dass Menschen mit Behinderung in Zukunft nicht den gleichen Lohn bekommen sollen wie Menschen ohne Behinderung. Darüber debattieren wir hier gar nicht, sondern wir debattieren im Moment darüber, wie diese Betriebe, die genau das tun, was Sie hier verlangen, und die genau der Philosophie folgen, dass Menschen mit Behinderung so weit wie möglich in den Arbeitsmarkt integriert werden, diese Chancen erhalten sollen. Deswegen ist an dieser Stelle noch gar nichts klar.
Um diese vielen Aufgaben zu leisten, bitten wir die Landesregierung, einen Aktionsplan für Menschen mit Behinderung auf den Weg zu bringen. Wir möchten, dass die UN-Konvention nicht nur gut zu lesen ist, sondern dass sie in unserem Land selbstverständlich auch gelebt wird. Daher möchten wir mit unserem Antrag einer der Kernforderungen des vorliegenden Berichts Rechnung tragen. Die Einbindung von Menschen mit Behinderung jeder Form in den Entstehungsprozess des Aktionsplans ist hierbei eine Selbstverständlichkeit, die wir gemeinsam mit der Landesregierung einhalten wollen. Denn ein Teil des Entstehungsprozesses muss es sein, die Lage der Menschen mit Behinderung in unserem Land erst einmal zu erfassen. Darauf hat Uli Hase in seinem Bericht und in Gesprächen immer wieder hingewiesen: Einen umfassenden Überblick über die tatsächlichen Nöte, Ängste und Pro
Zu Frage 1: Ob der Mindestlohn für Menschen mit Behinderung gilt, hängt von der Art des Beschäftigungsverhältnisses ab. Handelt es sich um ein Arbeitsverhältnis, wie zum Beispiel in Integrationsbetrieben, gilt der Mindestlohn. Stehen Menschen mit Behinderung in einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis, etwa im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten, gilt der Mindestlohn für sie nicht. Im Ergebnis des ersten Thüringer Mindestlohngipfels am 5. März 2015 wurden der Bundesarbeitsministerin die seitens der Sozialverbände vorgetragenen Bedenken schriftlich mitgeteilt. Im zweiten Mindestlohndialog am 1. Juli 2015 wurde mit Vertretern des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums der Finanzen die Problematik der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung thematisiert. Auch das Problemfeld Mindestlohn und Ehrenamt wurde hier angeschnitten.
Weltweit haben über 650 Millionen Menschen – circa 10 Prozent der Weltbevölkerung – eine Behinderung. Diese Gruppe wird durch das Anwachsen der Weltbevölkerung, den medizinischen Fortschritt und die alternde Gesellschaft weiter wachsen. Allein in der Europäischen Union hat jeder sechste eine leichte bis schwere Behinderung. Auch in Deutschland sind es über 9,6 Millionen Menschen, die mit einer Behinderung durch das Leben gehen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Verabschiedung der UNKonvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung haben die Vereinten Nationen eine eindeutige Richtung für die zukünftige Politik für und mit Menschen mit Behinderung vorgegeben, in deren Mittelpunkt die Gleichstellung, Selbstbestimmung und Teilhabe steht. Diese ausdrückliche Betonung der Rechte von Menschen mit Behinderung
Wir wollen den Anspruch auf Teilhabe von Menschen mit Behinderung mit Farbe füllen. Wir wollen echte Inklusion für Schleswig-Holstein. Dazu gehört für uns alle eine Teilhabe am Arbeitsleben. Im Moment ist es leider so, dass Menschen mit Behinderung deutlich häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen sind als Menschen, die keine Behinderung haben. Das wollen wir mit unserem Antrag ändern. Wir fordern daher ein Konzept für die Integration auf dem ersten Arbeitsmarkt.
Mit unserem Antrag, dem alle Fraktionen des Hauses zustimmen, wollen wir eine Diskussion anregen, die sich damit beschäftigt, wie inklusiv der Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung wirklich ist. Wie fühlen sich Menschen mit Behinderung am Arbeitsplatz? Welche Barrieren müssen Menschen mit Behinderung überwinden, um eine gute Ausbildung zu bekommen? Wie gut sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber über Unterstützungs- und Fördermöglichkeit bei der Ausbildung
schen mit Behinderung und deren Angehörige, dass immer, wenn über das System der Eingliederungshilfe gesprochen wird, ausschließlich über Kosten der Eingliederungshilfe gesprochen wird. Vor diesem Hintergrund schlage ich vor: Wenn wir uns erneut mit der Initiative der FDP-Fraktion, das Prüfungsrecht über die Änderung des Kommunalprüfungsrechts aufzunehmen - das habe ich im Finanzausschuss schon einmal gesagt - beschäftigen, binden wir unseren Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung in das Anhörungsverfahren, dass es dann mit allen Anzuhörenden erneut geben wird, mit ein, sozusagen als Mittler auf der einen Seite zwischen denjenigen, die aus gutem Grund - und ich finde mit gutem Recht - dieses Prüfungsrecht seit vielen Jahren fordern, und auf der anderen Seite den Menschen mit Behinderung und den Angehörigen. Denn erst dann wird klar, worum es geht.
Weil erst vor Kurzem noch eine Stellungnahme des Studierendenwerks kam oder um genauer zu sein, des Beirats der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung, ist es uns auch ein wichtiges Anliegen, diese oder diesen Input mit aufzunehmen, denn dort wurden ganz konkret zwei Punkte diskutiert bzw. uns ans Herz gelegt, nämlich die Stärkung des Amts der Beauftragten für Studierende mit Behinderung und chronischen Krankheiten, die zum einen gesetzlich verankert werden muss, zum anderen aber auch wie die Gleichstellungsbeauftragte die Möglichkeit haben muss, bei der Bestellung und Wahl von neuen Mitgliedern in Gremien etc. oder mit neuen Aufgaben betraut zu werden, um weitere Mitwirkungsrechte, auch die Zurverfügungstellung von Ressourcen, an der Hochschule intensiv wahrnehmen zu können und das nicht als ehrenamtliche Tätigkeit auf andere Mitarbeiterinnen abzulasten. Übrigens liegen auch da schon seit Längerem, nämlich seit Anfang 2014, Maßnahmen vor. Die AG 6 „Studium und Behinderung“ des Beirats Inklusive Bildung hat dort mit den aktuellen Behindertenbeauftragten wie Studierenden und Lehrenden und Hochschulleitungen einen entsprechenden Maßnahmenkatalog erarbeitet. Auch der kann Grundlage werden und muss nicht neu erfunden werden. Aber da muss man genauso – und das wollen wir dann auch – in diesem Dialog über konkrete Umsetzungsmaßnahmen und Umsetzungsschritte sprechen. All das sollten nur ein paar Beispiele sein, wo wir momentan Handlungsbedarfe sehen, die wir eben in dem demokratischen Diskussions- und Entscheidungsprozess entsprechend zur Vorbereitung der Novelle für das Thüringer Hochschulgesetz vorlegen und diskutieren wollen. Aber – das hat auch die Abgeordnetenkollegin Henfling schon gesagt – das ist kein abschließender Katalog, denn wir wollen den Platz bieten, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Möglichkeit haben, den zu erweitern oder den einen oder anderen Fokus zu setzen. Wenn dann auch die Parlamentarier und Parlamentarierinnen mit eingebunden sind, haben auch Sie, Herr Voigt, die Möglichkeit, da noch mal den einen oder anderen Akzent zu setzen. Aber da geht es dann wie gesagt um die Vorbereitung der Gesetzesnovelle und noch nicht um die Frage, wie diskutieren wir die Hochschulentwicklungsplanung über 2020 hinaus. Da bin ich voll bei Ihnen, das müssen wir machen. Aber dazu müssen wir entsprechend die gesetzlichen Grundlagen schaffen, dass alle Statusgruppen gleichberechtigt auf Augenhöhe darüber diskutieren können. Das ist derzeit nicht der Fall. Dieser Diskussionsprozess mit den relevanten hochschulkritischen wissenschaftspolitischen Akteurinnen und Akteuren ist auch deshalb notwendig, damit der § 5 Abs. 1 im Thüringer Hochschulgesetz keine leere Phrase bleibt. Wenn dort steht, dass sich die Hochschulen in ihrer Tätigkeit vom Geist der Freiheit in Verantwortung für soziale Gerechtigkeit,
Ich komme zum dritten Teil unseres Antrags. Es gibt in Deutschland für Arbeitgeber eine gesetzliche Verpflichtung, Menschen mit Behinderung anteilig zu beschäftigen. Diese Quote liegt bei 5 %. Ein Viertel aller Betriebe in Schleswig-Holstein schafft diese Quote leider nicht. Das ist keine gute Bilanz, und das ist sehr bedauerlich. Wer diese Quote nicht schafft, muss eine Art Strafe zahlen, die sogenannte Ausgleichsabgabe. Über die Jahre ist in dem Sondervermögen Ausgleichsabgabe ein zweistelliger Millionenbetrag zusammengekommen. Dort haben sich etwas über 30 Millionen € angehäuft. Wir alle sind uns einig darin, dass wir möchten, dass die Landesregierung - auch wenn das nicht einfach ist - die Maßnahmen intensiviert, damit dieses Geld, das gezielt für Menschen mit Behinderung da ist, noch stärker dazu beiträgt, dass auch Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eine Tätigkeit aufnehmen können.
Zusammengefasst: Wir wollen die Teilhabe von Menschen mit Behinderung mitten in der Gesellschaft verwirklichen. Wir wollen die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung mit allen anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durchsetzen. Wir wollen Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung ermöglichen. Wir wollen die Übergänge von der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtern. Wir wollen Arbeitgeber bei der Beschäftigung behinderter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unterstützen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch meine Fraktion unterstützt das Ziel, deutlich mehr Menschen mit Behinderung in den Ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Es ist gut, dass nun dazu ein interfraktioneller Antrag zustande gekommen ist. Bei der Integration von Menschen mit Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt gibt es in der Tat noch immer großen Nachholbedarf. Aus sozial- beziehungsweise gesellschaftspolitischen, aber auch aus arbeitsmarktpolitischen Gründen ist eine bessere Integration von Menschen mit Behinderung in den Ersten Arbeitsmarkt absolut geboten.
Meine Damen und Herren, die Sozialversicherungspflicht von Menschen mit Behinderung ist bei diesem Thema ein ganz zentraler Punkt. Menschen mit Behinderung steht nach zwanzig Jahren der Arbeit in Werkstätten ein Rentenbezug zu, der sich an 80 % des durchschnittlichen Rentenniveaus orientiert. Dieser Bezug ist unstrittig gerechtfertigt, da für Menschen mit Behinderung ein besonderes Schutzbedürfnis besteht.
Was für die Arbeitgeber auf dem ersten Arbeitsmarkt gilt, gilt auch für den Landesdienst. Es ist richtig, auch hier die Bemühungen zu verstärken, Menschen mit Behinderung einen Ausbildungsund einen Arbeitsplatz zu ermöglichen. Einmal abgesehen von dem, was wir immer für die Menschen mit Behinderung erreichen wollen, muss auch einmal deutlich gemacht werden, dass Menschen mit Behinderung ein bisher nicht ausreichend ausgeschöpftes Potential an Arbeitskraft auf dem Arbeitsmarkt sind, das Unternehmen für sich entdecken können, um dem Fachkräftemangel zu begegnen. Viele ahnen nicht einmal, welche guten Mitarbeiter ihnen entgehen, wenn sie sich nicht um dieses Potential kümmern.
Von der Verwirklichung dieser Feststellung sind wir gesellschaftlich aber noch ein großes Stück entfernt. Ein Blick auf den Arbeitsmarkt belegt diese Aussage. Es ist gut und für jeden Einzelnen erfreulich, dass die Arbeitslosenzahlen in Schleswig-Holstein seit Jahren sinken und die Marke von 100.000 unterschreiten. Es ist aber auch Realität, dass der Rückgang der Arbeitslosenzahlen bei Menschen mit Schwerbehinderung und Behinderung nicht in diesem Maße erfolgt, sondern dass ihr Anteil sogar gestiegen ist. Wir haben weit über 5.000 Menschen mit Behinderung, die arbeitslos gemeldet sind. Ich glaube, das ist nicht gut. Daher ist es richtig, dass wir uns mit dem Programm „Inklusiver Arbeitsmarkt“ für Perspektiven dieser Personengruppe einsetzen und deutlich machen, dass auch Menschen mit Behinderung eine Teilhabe am ersten Arbeitsmarkt haben sollen und dass dies keine utopische Forderung ist.
Alle Menschen sollen Gesetze verstehen können. Gesetze sind oft schwer zu verstehen. Gesetze haben lange Sätze. Gesetze haben viele Fremdwörter. Gesetze verweisen oft auf Texte in anderen Gesetzen. Darum sollen mehr Gesetze in Leichter Sprache erklärt werden. Besonders die Gesetze für Menschen mit Behinderung. Ein Brief von einem Amt ist oft schwer zu verstehen. Das gilt besonders für die Briefe der Eingliederungshilfe. Die Eingliederungshilfe ist eine Hilfe für Menschen mit Behinderung. Sie sorgt dafür, dass Menschen mit Behinderung eine Arbeit haben oder eine Wohnung. Diese Briefe betreffen die Menschen selbst. Viele Menschen können diese Briefe nur schwer verstehen. Sie sind dadurch oft ausgegrenzt und manchmal auch benachteiligt. Alle Menschen sollen das, was sie selbst betrifft, verstehen. Dafür kann Leichte Sprache eine große Hilfe sein.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Unterzeichnung der UNKonvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung ist diese auch in Deutschland bindend. Daraus folgt unter anderem die Verpflichtung, Menschen mit Behinderung die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Frauen und Männern mit Behinderung müssen ein angemessener Lebensstandard und sozialer Schutz gewährleistet werden.
Vor dem Hintergrund müssen wir, wie es auch der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung, Herr Dr. Hase, tut, bei dieser Frage alle Menschen mit Behinderung im Blick haben und können nicht wegen einzelner Fälle allen Menschen mit Behinderung oder anderen Beschäftigten in den Integrationsbetrieben den Mindestlohn vorenthalten, auf den alle Menschen zum nächsten Jahr hoffen und wirtschaftlich angewiesen sind. Eine Ausnahme zu ermöglichen, würde - wie gesagt - für diesen Sektor die Möglichkeit einer Dumpinglohnkonkurrenz eröffnen, die wir nicht wollen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe noch ein anderes Buch mitgebracht. Ich kann es nicht hochhalten, aber es ist ein Buch, welches ich empfehlen kann. Sie können gern an meinen Platz kommen und es sich anschauen. In dem Buch sind Freunde fotografiert, Kinder mit Behinderung und ohne Behinderung. Die Kinder mit Behinderung haben das Downsyndrom.
Zwei Punkte sind mir dabei sehr wichtig: meine eigene Erkenntnis, die ich aus dieser Diskussion gezogen habe, und meine Verortung in der Bewertung der UNBehindertenrechtskonvention. Für mich ist der zentrale Punkt der UN-Behindertenrechtskonvention die Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderung und dabei das Wichtigste wohl ihr Selbstbestimmungsrecht. Ich sehe diese Konvention auch als einen wesentlichen Punkt, der uns vorgehalten wird und der deutlich machen soll, dass wir von der Auffassung abgehen sollen, wir –Menschen ohne Behinderung – wüssten immer, was für Menschen mit Behinderung das Richtige ist.
Behinderung stärkt. Wir sehen hier schon einen Rechtsanspruch der Menschen mit Behinderung. Denn hieraus geht klar hervor, dass die Nichtdiskriminierung und die Chancengleichheit für Menschen mit Behinderung in einem inklusiven Bildungssystem gewährleistet werden sollen und müssen. Diesem Anspruch – denke ich – müssen wir uns auch in Sachsen stellen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Grundlagen der Behindertenpolitik haben sich insbesondere in den letzten Jahren verändert. Aber auch das Selbstverständnis vieler Menschen mit Behinderung hat sich deutlich gewandelt. Unumstrittenes Ziel ist es, Menschen mit Behinderung genauso wie Menschen ohne Behinderung die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben uneingeschränkt zu ermöglichen.
Ein Hindernis sei – so Bentele –, dass viel zu spät Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung im Alltag aufeinandertreffen und hier große Berührungsängste, ja auch Vorurteile bestehen, nicht nur bei Nichtbehinderten, sondern natürlich auch bei den Menschen mit Behinderung selbst. Oft mals ziehen sie den geschützten Raum vor und – so sagt Ve rena Bentele – sind froh über die Sicherheit von Grenzen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Situation der Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein entspricht bei Weitem noch nicht den Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention. Das gilt leider auch noch für andere Bundesländer. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass wir alle uns dafür einsetzen, dass für alle Menschen mit Behinderung dieselben Rechte gelten wie für Menschen ohne Behinderung. Deshalb ist es richtig, dass wir das Teilhaberecht in ein modernes Bundesteilhabegesetz weiterentwickeln. Diesen Schritt - ich denke, da sind wir gar nicht so weit auseinander - begrüße ich ausdrücklich, liebe Kollegin Franzen. Ich freue mich dar
Mit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention wird zu Recht kritischer gefragt, ob soziale Teilhabe ins Fürsorgerecht gehört und ob diese zum Ziel der Inklusion passt. Darum ist die Gleichstellung von pflegebedürftigen Menschen mit Behinderung in der gesetzlichen Pflegeversicherung nur ein Schritt, dem weitere folgen müssen. Es geht auch darum, dass Menschen mit Behinderung die Möglichkeiten eröffnet werden, die ihnen ohne Behinderung offenstehen würden - wie dies auch meine Vorrednerinnen und Vorredner gesagt haben -, nämlich in den Vereinen, in den Betrieben, im persönlichen Lebensumfeld und im Wohnquartier. Das muss im Leistungsrecht unterfüttert sein.
Das heißt für die Aufgabe eines Aktionsplans für Menschen mit Behinderung, Inklusion in den Mittelpunkt zu stellen und die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu fördern und zu stärken. Dazu bedarf es in allen Lebensbereichen und in allen gesellschaftlichen Bereichen Veränderungsprozesse, die in Gang gesetzt werden müssen. So müssen zum Beispiel Schulen, Arbeitsstätten, Arztpraxen, der ÖPNV und insgesamt der öffentliche Raum barrierefrei gestaltet werden. Wir müssen natürlich auch dafür sorgen, dass die Pflege menschenwürdig ausgestaltet wird. Ein weiterer Punkt, der in Genf sehr deutlich angesprochen wurde, ist, dass auch die Selbstvertretung von Menschen mit Behinderung in allen politischen und gesellschaftlichen Diskussionen mit einbezogen werden muss.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sollten dieses heute auch nach der Debatte beschließen, denn ich glaube, dass es notwendig ist, dass auch der Schleswig-Holsteinische Landtag in dieser Frage eine eindeutige Positionierung vornimmt. Bis Mitte 2015 soll ein Bundesteilhabegesetz auf Bundesebene entwickelt werden. Bis 2016 sollen im Bundestag und im Bundesrat die entsprechenden Beschlüsse dazu gefasst werden. Das Inkrafttreten dieses Gesetzes so sehen es zumindest die Regierungsfraktionen in Berlin vor - ist für das Jahr 2017 vorgesehen. Ein gutes und modernes Bundesteilhabegesetz wird von allen Menschen mit Behinderung sehnlichst erwartet. Menschen mit Behinderung müssen die gleichen Rechte und Wahlmöglichkeiten haben wie Menschen ohne Behinderung. Dafür brauchen wir bundeseinheitliche gesetzliche Regelungen, damit eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglicht wird. Inklusion ist in unserer Gesellschaft mit politischer Aufforderung verbunden, nämlich Rahmenbedingungen zu schaffen, unter denen alle Bürgerinnen und Bürger ihre volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft gleichberechtigt und frei von Diskriminierung verwirklichen können.
Ein letzter Punkt: Nicht nur der Bund hat ein berechtigtes Interesse daran, die Ausgaben der von ihm verantworteten Sozialversicherung zu steuern. Ein reformiertes Teilhaberecht muss auch Regelungen zur konsequenten Ressourcensteuerung und zum Vertragsmanagement für die Leistungserbringer beinhalten. Es geht darum, die Ansprüche von Menschen mit Behinderung zu stärken und ihre Finanzierung auf Dauer zu sichern. Dabei stärkt der Antrag die Landesregierung auf dem Kurs der Unterstützung. Er unterstützt uns im Ringen um die Reform für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung in zwei ganz zentralen Belangen, die wir so besser zu Gehör bringen können, nämlich den Belangen von Menschen mit Behinderung, aber auch den Belangen von Ländern und Kommunen, die für die soziale Teilhabe bislang allein die Verantwortung tragen. Meine Damen und Herren, ich kann Ihnen versichern, die Landesregierung wird sich klar für die Ausgestaltung des Bundesteilhabegesetzes im Sinne des vorliegenden Antrags aussprechen. Danke schön.
Im Bereich der beruflichen Inklusion von Menschen mit Behinderung ist insgesamt festzustellen, dass die Mittel zur Förderung der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung stagnieren. Oder anders ausgedrückt: Wenn es Mittel gibt, dann werden sie nicht proaktiv so beworben, dass diese Mittel auch abgerufen werden. So kann man Arbeitsmarktpolitik zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung eigentlich nicht betreiben. Ja, damit verhindert man nicht nur den inklusiven Ansatz, sondern die gesamte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Das Leben von Menschen mit Behinderung war und ist teilweise noch zu sehr von Fremdbestimmung geprägt. Wir hatten lange eine eher entmündigende Fürsorge. Mit diesem Dokument haben wir uns endlich vom medizinischen Modell und vom medizinischen Verständnis von Behinderung verabschiedet. Es geht nicht mehr um das individuelle Defizit, sondern es geht um ein soziales Modell. Die Menschen mit Behinderung sind nicht als Patienten zu sehen, sondern als Bürgerinnen und Bürger. Sie sind keine Problemfälle, sondern sie sind Trägerinnen und Träger von Rechten. Sie haben sicher schon den Satz gehört: Behindert ist man nicht, behindert wird man. Ja, diese Menschen werden vom Objekt zum Subjekt. Sie werden zu selbst handelnden Personen in diesem Umfeld. Wir halten es deshalb für dringend notwendig, dass wir uns in Bayern darüber ein bisschen grundsätzlicher unterhalten.
Meine Damen und Herren, Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf gute Förderung. Wir haben aber nichts davon, wenn wir die Förderschulen einfach abschaffen, es an den Regelschulen aber dann nicht sofort funktioniert und die Kinder im Ergebnis schlechter gefördert werden und schlechtere Chancen haben. Ein Negativbeispiel dafür war die Abschaffung der Förderschulen in Nordrhein-Westfalen. Das wollen wir nicht, und das wollen – wie wir nach Rücksprache mit vielen Menschen mit Behinderung wissen – auch die meisten Menschen mit Behinderung nicht.