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Zweitens: Die CDU wird dafür sorgen, dass alle Ausreise pflichtigen umgehend das Land verlassen, entweder freiwil lig oder durch Abschiebung. Bayern hat in diesem Jahr 3 400 Personen abgeschoben, über 10 000 Personen reisten freiwil lig aus Bayern aus. Baden-Württemberg hat nicht einmal die Hälfte dieser Zahlen erreicht.

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Der zweite Punkt: Wenn bei erledigten Fällen nicht abgescho ben wird, dann lag das früher häufig daran, dass die Papiere nicht vorhanden waren, um eine Abschiebung vollziehen zu können.

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Dass Integration nicht zuerst eine Verpflichtung der Menschen mit Behinderung ist, sondern vor allem eine Verpflichtung des Staates und auch der Gesellschaft gegenüber Menschen mit Behinderungen, die Verpflichtung nämlich, Barrieren einzureißen, die die gesellschaftliche Teilhabe erschweren, scheint sich in anderen Behörden mehr und mehr durchzusetzen, offensichtlich aber bis dato noch nicht in der Ausländerbehörde. Der Grundgedanke der UN-Behindertenrechtskonvention, nicht der Mensch mit Behinderung habe sich zur Wahrung seiner Rechte anzupassen, sondern das gesellschaftliche Leben und die gleichberechtigte Teilhabe müsse für alle Menschen ermöglicht werden, scheint noch nicht angekommen. Es scheint noch nicht angekommen zu sein, dass zu den Lebensverhältnissen in Deutschland viele behinderte Menschen gehören, die ihren Möglichkeiten entsprechend am Leben teilnehmen. Es scheint unvorstellbar, dass Kinder, die auf Förderschulen gehen und dort lernen und Fortschritte machen, tatsächlich erfolgreich sind. Hier geht es nicht um Inklusion, sondern um Exklusion. Die Abschiebung von Menschen mit Behinderung aufgrund ihrer Behinderung ist totale Exklusion.

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Der zweite Punkt zu dieser Verfahrensbeschleunigung: Sie lehnen sich zurück mit Verweis auf das Modellprojekt „Dreh kreuz Heidelberg“, das ja schon ein Vorläufermodell der Ein reisezentren gewesen sein soll. Die Einreisezentren haben ei ne ganz andere Zielrichtung. Da geht es um klassische Be schleunigung. Das hat mit dem Drehkreuz in Heidelberg nichts zu tun. Also auch da gilt natürlich die Devise dessen, was wir immer gesagt haben: dass wir alle Zuständigkeiten an einem Ort bündeln, so wie es einst bei den Bezirksstellen für Asyl der Fall war – von der Erstaufnahme, von der Regis trierung bis zur verwaltungsgerichtlichen Abwicklung, bis zur Abschiebung alles an einer Stelle räumlich verbinden. Anfang der Neunzigerjahre konnten wir den Beleg liefern, dass Asyl verfahren dadurch deutlich beschleunigt werden können.

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Dann kommen wir zum Thema Abschiebung. Das ist nun ganz eindeutig Ländersache, und zwar ausschließlich Ländersache. Auch da wurden im Paket der Großen Koalition Erleichterun gen beschlossen: weniger ankündigen, zügigere Verfahren. Wenn ich dann die Zahlen in Baden-Württemberg anschaue, stelle ich fest: Da besteht durchaus noch Optimierungsbedarf. Wir wollen den Innenminister ausdrücklich unterstützen, wenn er hier die Zügel anzieht, wenn er die Zahl der Abschie bungen deutlich erhöht. Da hat er unsere Unterstützung. Aber was uns nach wie vor stutzig macht, ist, dass Sie so sehr mit dem Begriff „Rückkehrmanagement“ argumentieren. Mir ist jeder recht, der freiwillig zurückgeht.

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weil nämlich solche Begrifflichkeiten wie „Rückkehrmanage ment“ an der grünen Basis natürlich besser ankommen, als wenn man von „Abschiebung“ redet.

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Insgesamt werden wir die Vorgaben des Asylpakets mit Au genmaß, aber konsequent umsetzen. Wir werden die Bleibe berechtigten fördern und zugleich Anreize für Asylsuchende ohne Bleibeerwartung vermindern. Hierzu gehört auch eine konsequente Rückführungspolitik, die auf den beiden Stand beinen freiwillige Rückkehr und Abschiebung beruht.

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Aber eines vorweg, Herr Kollege Dr. Rülke: Sie haben sich jetzt beim Thema Abschiebung wieder sehr ereifert. Wir ha ben heute Mittag den Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer Abschiebeeinrichtung auf der Tagesordnung. Sie sind der vehementeste Gegner einer Abschiebeeinrichtung in Pforzheim – der vehementeste Gegner!

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Als Zweites noch einmal zu dem Thema Abschiebung. Da will man der Regierung irgendwelche Versäumnisse unterstellen. Das ist natürlich alles alter Käse. Sie kennen wie wir die Zah len. An erster Stelle kommt NRW, dann kommt Baden-Würt temberg, und dann kommt Bayern; das ist das Verhältnis.

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Sie können das nicht einfach herunterspielen und verdrängen, was wir im Kosovo gesehen und erlebt haben. Wenn Sie politisch die Augen verschließen, so appelliere ich an das Ihnen zugrunde liegende christliche Menschenbild: Stoppen Sie weitere Abschiebungen in das Kosovo, und sorgen Sie für Rückholungsmöglichkeiten für die Menschen, deren Abschiebung Sie bereits zu verantworten haben!

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Wir hatten Gelegenheit, mit der Familie Meta und deren Kindern, aber auch mit anderen zu sprechen. Mein Eindruck: Diese Menschen sind auf einen ihnen völlig fremden Planeten verfrachtet worden. Diesen Kindern fehlt neben der Kenntnis der Sprache auch ein Schutzmechanismus, sich in der neuen Umgebung zurechtzufinden. Die hier herrschenden sozialen Codes sind ihnen fremd. Sie sind in einer offenen Gesellschaft aufgewachsen und im Kosovo zutiefst verunsichert. Abschiebung ist für sie ein Schockerlebnis.

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Die Reise in die Republik Kosovo hat deutlich gezeigt, wie fatal die Folgen der Abschiebung insbesondere für Menschen von Minderheiten sind. Es ist ganz wichtig, von „freiwillig Rückgeführten“ zu sprechen, von „Zwangsrückgeführten“ und dann zwischen den Ethnien zu differenzieren. Das Bild, das wir dort gesehen haben, war sehr unterschiedlich. Es sind vor allem die Kinder, die unter der zwangsweisen Rückkehr am stärksten leiden.

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In dem von UNICEF vorgestellten Bericht „Stilles Leid“, den ich wirklich allen empfehle, weil er doch sehr sachlich und fachlich die Entwicklung über Jahre darstellt, wird deutlich, dass diese Kinder mehrfach traumatisiert sind: der Schock der Abschiebung, der Verlust der Heimat - vielleicht zum zweiten Mal -, der Schock, im Elend gelandet zu sein.

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Niedersachsen muss die Abschiebung von Minderheiten in das Kosovo generell aussetzen. Die Landesregierung ist zudem der Förderung und Achtung von Kinderrechten verpflichtet, Frau Özkan, auch bei den Kindern, die wir zwangsweise abschieben.

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Problemfeld Trauma und Abschiebung nur sehr unzureichend, sonst hätten unsere Fragen nämlich anders beantwortet werden können. Sehr oft lesen wir den Satz: „Der Landesregierung liegen darüber keine Erkenntnisse vor.“ Wenn man keine Erkenntnisse hat, dann kann man natürlich auch nicht handeln. Ansonsten wird oft nach Aktenlage begutachtet, und die Flugtauglichkeit wird festgestellt. Damit ist das Problemfeld für die Hessische Landesregierung erledigt. Andere Länder verfahren aber anders.

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Besorgniserregend ist die wachsende ideologische Verhärtung. Vorurteile und Überzeugungen verfestigen sich in erschreckender Weise zu Ideologien des Hasses. Breivik und der NSU sind die erschütternden Beispiele dieses menschenverachtenden Hasses. Das Bekenntnis zum historischen Nationalsozialismus ist in dieser Szene völlig ohne Skrupel. Der Wahn vom Führerstaat und von der rassistisch verstandenen Volksgemeinschaft lebt hier fort. Darin kommt der Hass gegen Fremde zum Ausdruck. Ihnen wird mit Abschiebung oder sogar mit Erschießung gedroht. Das alles ist völlig unakzeptabel. Deshalb betone ich auch hier an dieser Stelle: Der Staat hat gegenüber allen Bürgerinnen und Bürgern - egal, welcher sozialen Herkunft, Religion, Abstammung oder Hautfarbe sie sind - seine Schutzpflicht wahrzunehmen - konsequent und auch unbeirrt.

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In dem Kriterienkatalog von Nordrhein-Westfalen findet man beispielsweise solche Sätze wie: „Dabei darf in der Regel weder der späte Sachvortrag erst kurz vor der Abschiebung noch eine bisherige Nichtbehandlung der Krankheit zulasten des Ausländers/der Ausländerin gewertet werden“, weil es nach übereinstimmender Meinung aller Fachleute für posttraumatische Belastungsstörungen gerade typisch ist, dass sich die Menschen erst öffnen, wenn der Druck viel zu groß geworden ist. Vorher haben sie ihre Erlebnisse nämlich verdrängt.

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Aus der Antwort auf unsere Große Anfrage haben wir erfahren, dass die Landesregierung Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörden zu diesem Problem nicht einmal schult. Sie hält es auch nicht für nötig, das in Zukunft zu tun. Hessen ist aus den Bund-Länder-Gesprächen zu Krankheit und Abschiebung ausgestiegen und favorisiert ein Verfahren, nach dem lediglich die Flugtauglichkeit der Betroffenen festgestellt und dann abgeschoben wird. Daran wird wieder sehr deutlich, wie in Hessen mit Menschen und ihrem Schicksal umgegangen wird.Wir werden heute Abend noch darüber zu reden haben.

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Herr Kollege Frömmrich, es gibt genau diese Fälle, die Sie vortragen, wo man den Tatbestand hinnehmen muss, dass die Leute dann, wenn sie mit der Abschiebung konfrontiert werden, sich wieder sozusagen zurückversetzt sehen und sich mit der Situation auseinander setzen,wie es in ihrem ehemaligen Heimatland ist. Es ist klar: Man überlegt sich, wie es aussieht, wenn man zurückkommt. Man denkt an alte Situationen. Das ist gar keine Frage.

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Dreh- und Angelpunkt dieser Großen Anfrage ist die Abschiebung von Ausländern, auch wenn sie physisch und psychisch erkrankt sind. Sehr geehrte Kollegen, an dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen,wie die Rechtslage ist.

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Selbstverständlich unproblematisch sind die Fälle, in denen die freiwillige Ausreise erfolgt. Nach § 49 des Ausländergesetzes, künftig § 58 des Aufenthaltsgesetzes, sind die Ausländerbehörden zur Durchsetzung der Ausreisepflicht mittels Abschiebung verpflichtet. Von dieser Verpflichtung können die Ausländerbehörden nur dann absehen, wenn entweder ein zielstaatsbezogenes Abschiebehindernis oder ein inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis vorliegt.

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Ein inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis liegt dagegen vor, wenn durch den Abschiebungsvorgang selbst eine konkrete und erhebliche Gesundheitsgefährdung bis zur Ankunft im Zielstaat droht.Dazu zählt eben die schon angesprochene Flugreiseuntauglichkeit. Dabei – auch das ist bereits angesprochen worden – ist eine solche Reiseuntauglichkeit infolge einer Erkrankung in der Regel nur vorübergehend und steht dann dem Vollzug der Abschiebung entgegen. Es mag – auch das haben die Kollegen bereits gesagt – auch so sein, dass es eine dauerhafte gibt. Das ist gar keine Frage. Das muss im Einzelfall entschieden werden.

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Nun gibt es sicher eine Reihe Betroffener, die zu Zeiten, in denen nicht in die eben genannten Gebiete abgeschoben wurde, mit der Abschiebung einfach nicht mehr rechneten und die die Störung einfach nicht geltend gemacht haben oder – der Kollege Dr. Jürgens hat das vorgetragen – die sich diese Störung selbst nicht eingestanden oder sie ihren Familien verschwiegen haben.

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Aber ich will nicht verschweigen, dass es auch einen Anteil von Trittbrettfahrern gibt, die allein durch das Vorbringen des Vorliegens einer posttraumatischen Belastungsstörung ihre Abschiebung verhindern wollen. Deshalb muss man aus meiner Sicht beiden Gruppen gerecht werden, indem man den Einzelfall prüft. Die Landesregierung hat in der Beantwortung der Großen Anfrage

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Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass eine Abschiebung in das Land, in dem die Menschen die Ereignisse durchleben mussten, die zu ihrem Trauma führten, zu einer erneuten psychischen Krise und unter Umständen zu Suizid führen kann; wenn nein, warum nicht?

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Eines möchte ich hier noch einmal ganz deutlich machen: Die Veränderungen, die wir jetzt fordern, werden zum allergrößten Teil bereits umgesetzt, wir denken uns hier also nicht irgendetwas Neues aus. Es ist tägliche Praxis im Polizeigewahrsam, wenn sich dort Gefährder zur Abschiebung befinden.

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Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen, sehr geehrte Besucher! Den Antrag der CDU zur Abschiebung von Gefährdern unterstützen wir in allen Punkten. Aus Bremen wurden im Jahr 2017 nur 81 Menschen abgeschoben, im bundesweiten Vergleich ist das wenig. Innensenator Mäurer spricht von einer Strategie, die die Stadt nun verfolgt, er hat daraus gelernt. Die meisten Menschen, nämlich 6 308, führte NordrheinWestfalen zurück, es folgen die Südländer BadenWürttemberg mit 3 438 und Bayern mit 3 282. Im Land Bremen hätten bis zum Ende vergangenen Jahres 2 965 Menschen ausreisen müssen, im Jahr

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Wichtiger noch als eine Verschärfung der Haftbedingungen ist die rasche und konsequente Abschiebung von Gefährdern in ihre Herkunftsländer,

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Herr Kollege Rentsch, über die Türkei wird viel diskutiert. Ich will nicht darüber streiten – mir fehlt die Sachkenntnis –, ob dort die gesundheitliche Betreuung in dem Maße wie in der Bundesrepublik Deutschland möglich ist. Daran kann man Zweifel haben.Aber ich sage Ihnen: Darauf können wir uns nicht einlassen. Wenn ich das zur Grundlage mache, dass eine gesundheitliche Betreuung im Zielland mindestens so sein muss wie in der Bundesrepublik Deutschland, dann sollten wir gemeinsam sagen, dass wir die Angelegenheit beenden können. Dann müssen wir fairerweise aber auch sagen: Dann gibt es auch keinerlei Problematik mit der Abschiebung mehr. Bitte schön, dann bleiben die Menschen hier. – Ich halte das für falsch. Ich halte das auch nicht für vertretbar.

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Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Abschiebehaft ist, wie auch im Antrag der CDU beschrieben, das härteste Mittel zur Sicherung der Abschiebung. Somit besteht aus unserer Sicht gerade bei einem so harten Mittel der Ingewahrsamnahme unbedingt Regulierungsbedarf, und zwar sowohl beim Gesetz über den Abschiebungsgewahrsam von 2001 als auch beim Erlass über die Durchführung der Abschiebungshaft in Gewahrsamseinrichtungen des Polizeivollzugsdienstes, der Gewahrsamsordnung von 2008. Für uns muss eine so gravierende freiheitsentziehende Maßnahme auf der Grundlage eines fundierten Gesetzes erfolgen, und dieses Gesetz muss rational ausformuliert sein, so weit, so deutlich und so klar.

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Noch vor nicht allzu langer Zeit wurden in Bremen den Salafistinnen und Salafisten – es sind ja auch Frauen – die Pässe abgenommen, damit sie nicht ausreisen und sich zum Beispiel dem Daish anschließen können. Inzwischen setzt auch Bremen auf Abschiebungen nach § 58a Aufenthaltsgesetz – das wurde gesagt – und hat sogar eine eigene Staatsstelle beim Innensenator eingerichtet. Das ist aus meiner Sicht aus zwei Gründen keine Lösung: Erstens erhöhen die Abschiebungen nicht die Sicherheit, es kann nach wie vor zu Anschlägen kommen, zum Beispiel in Algerien oder in anderen Ländern. Die Abgeschobenen können sich einfacher dem Daish anschließen, und die Anschläge, die verübt werden – ich gehe auch davon aus, dass eine Abschiebung die Radikalisierung eher noch fördert –, können natürlich auch deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger treffen, darauf hat meine Kollegin Kristina Vogt hingewiesen.