Meine Damen und Herren, mehr und mehr in den Mittelpunkt des Interesses rücken aufgrund der veränderten Bedrohungslagen leider auch Szenarien, die die Schnittstelle zwischen dem Katastrophenschutz des Landes und dem Zivilschutz, für den eine Bundeszuständigkeit besteht, berühren. Ich denke hierbei an die Gefahren, die vom internationalen Terrorismus ausgehen. Zwar gibt es nach wie vor keine Hinweise auf eine konkrete Anschlagsgefahr, aber trotz allem befürchte ich, dass ein Irak-Krieg zu einem weiteren Erstarken des Terrorismus und zu einer Zuspitzung führen wird.
Die Terrorismusgefahr führt uns vor Augen, dass die Zuständigkeitsverteilung zwischen dem Zivilschutz als Bevölkerungsschutz im Verteidigungsfall - also eine Aufgabe des Bundes - und der zivilen Gefahrenabwehr - eine Aufgabe des Landes der Bedrohungsrealität nicht mehr gerecht wird. Deshalb begrüße ich ausdrücklich den Vorschlag
Meine Damen und Herren, mit Rücksicht auf die Zeit gehe ich nicht auf alle Aktivitäten ein, die in der Folge des 11. September auch länderübergreifend angelaufen sind. Bekanntlich ist der Innenausschuss durch mein Haus sehr ausführlich über die Einzelheiten des IMK-Beschlusses vom 6. Dezember 2002 zu der neuen Strategie zum Schutz der Bevölkerung informiert worden. Schwerpunkte dieses Beschlusses sind erstens die Verpflichtung zu Risikoanalysen sowie ein abgestuftes System örtlicher, überörtlicher und spezieller, bundesweit einsetzbarer Einsatzkräfte, zweitens die Erkenntnis, dass der klassische Verteidigungsbegriff nicht mehr geeignet scheint, die Zuständigkeiten des Bundes für den Verteidigungsfall, was den Zivilschutz angeht, und die Zuständigkeit des Landes für die zivilen Großschadenslagen, also für den Katastrophenschutz, hinreichend abzugrenzen.
Zivilschutz im Land Bremen ausbauen
Meine Damen und Herren, Zivilschutz ist eine politische Aufgabe. Sie ist auch dringender denn je angesichts neuer erschreckender Möglichkeiten des Bioterrors erforderlich. Das Parlament steht deshalb in der Pflicht. Das heißt, die Bremische Bürgerschaft, Landtag, sollte nicht nur, sondern muss sogar vom Senat umfassende Maßnahmen für den Schutz der Zivilbevölkerung im Land Bremen fordern. Jetzt, hier und heute müssen Zivilschutzorganisationen besonders gestärkt werden. Deshalb fordert die Deutsche Volksunion in aller Deutlichkeit, dass deren Personal deutlich aufgestockt wird. Gebäude und ausreichendes Material müssen bereitgestellt werden, zudem müssen Schutzräume wieder hergestellt und ausgebaut werden.
Meine Damen und Herren, nach der Gesetzeslage ist für den Zivilschutz zwar in erster Linie der Bund verantwortlich, doch für die Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren und Schäden bei Katastrophen, die auch durch Terroranschläge ausgelöst werden können, sind ausschließlich die Länder zuständig. Das muss ich hier wohl nicht extra betonen. In dieser Hinsicht hat auch Bremen einen enormen Nachholbedarf. Es kann und darf nicht sein, dass die Bürger weiterhin den Folgen der US-Kriegspolitik schutzlos ausgesetzt sind. Darum stimmen Sie dem Antrag der Deutschen Volksunion im Interesse der Bürger uneingeschränkt zu!
Zweiter Satz, zum Zivilschutz: Sowohl der Bundesinnenminister als auch der Senator für Inneres in Bremen haben auf einstimmigen Beschluss der bremischen Innendeputation alle nach dem 11. September zusätzlich notwendigen Maßnahmen getroffen, die dort zu treffen sind. Es gab dort einen großen Konsens. Lücken, die in der Betrachtung aufgetreten sind, sind durch Anschaffung neuer Fahrzeuge, neuer Schutzanzüge und so weiter geschlossen worden. Wir werden das auch weiter beobachten, um eventuell noch bestehende Lücken zu schließen. Insofern können wir hier recht guten Gewissens Ihren sehr läppischen und unbegründeten Antrag mit diesen Feststellungen ablehnen und die Debatte schließen. – Vielen Dank!
Anstatt einen größtmöglichen Katastrophen- und Zivilschutz gerade in dieser schlimmen Zeit voranzutreiben, werden unverantwortliche Missstände in diesem Bereich auch vom Bündnis 90/Die Grünen so hingenommen! Selbstverständlich wird für die regierenden etablierten Politiker Vorsorge getroffen. Das ist mir schon klar! Der Normalbürger aber muss um seine Gesundheit, sogar um sein Leben bangen. Allein die Gefahr durch möglichen Bioterror ist hier in Bremen in ihrer Reich- und Tragweite gar nicht abzusehen. Auch zum Beispiel Pockenviren: Es sind seit Mitte der siebziger Jahre alle Impfungen eingestellt worden, unverantwortlich eingestellt worden. Darum ist in Deutschland ja auch nur noch die Hälfte der Bevölkerung gegen Pockenviren geimpft. Inzwischen aber weiß man doch, dass Pockenviren aus den Labors, wie zum Beispiel in Atlanta und Nowosibirsk, entwendet oder verkauft sein könnten.
Frau Linnert – sie ist ja gerade nicht hier, sie wird das aber im Protokoll nachlesen können –, gerade Sie als angebliche demokratische Volksvertreterin sind es doch es gewesen, die alle Anträge der Deutschen Volksunion, wie zum Beispiel härtere Strafen für Kinderschänder, gegen den Steuergeldmissbrauch, gegen die unsoziale Ökosteuer, gegen die Inbetriebnahme des Atomkraftwerks in Temelin, gegen die Milliarden-DM-Mehrzahlungen an die EU, gegen die teure Einführung des Euro, gegen kriminellen Ausländer- und Asylmissbrauch, gegen Kriegseinsätze der deutschen Bundeswehr abgelehnt haben. Ihre Fraktion war es doch auch, die die gestellten Anträge der Deutschen Volksunion für einen verbesserten Tierschutz, für mehr Polizei, für eine verbesserte Ausstattung der Polizeibeamten, für einen verbesserten Zivilschutz der Bevölkerung und so weiter – ich könnte noch stundenlang diese Anträge hier vortragen – zum Schaden des Volkes hier scheinheilig abgelehnt hat. Das waren Sie, die angeblichen Volksvertreter!
Insofern hin ich dem Kollegen Schippel dankbar dafür. dass er auf die Zuständigkeiten des Bundes hingewiesen hat. Wir können nur hoffen, dass im Deutschen Bundestag, wenn es zum Beispiel um die Mittel für den Zivilschutz geht, die entsprechenden Mehrheiten zustande kommen, sodass die notwendigen Erhöhungen dann auch tatsächlich vorgenommen werden.
Eine interministerielle Arbeitsgruppe wird sich in den nächsten Tagen auch weiter mit der Frage beschäftigen, was wir im Zivilschutz noch tun können, um die Bevölke
Zweitens will ich für die PDS deutlich Respekt äußern, auch Dank sagen ausdrücklich jenen, die in vielerlei Hinsicht diese Maßnahmen tragen: den Bereitschaftspolizisten und -polizistinnen, die zur Sicherung von Objekten, auch zum Beispiel von politisch-diplomatischen Treffen in Berlin und in Quedlinburg, im Einsatz waren und sind, den Vollzugsbeamtinnen und Vollzugsbeamten, der Landespolizei, den Beamtinnen und Beamten der gebildeten Führungsstäbe, den Verantwortlichen im Katastrophenschutz und im Zivilschutz. Allen daran Beteiligten gilt der Respekt meiner Fraktion und dieses Hauses.
Ich will die Hand ausdrücklich ausstrecken. Ich freue mich sehr, dass viele aus allen Parteien zu der Erkenntnis gekommen sind, dass es nicht so einfach ist. Viele aus allen Parteien haben den Verfassungsschutz, den Zivilschutz, den Katastrophenschutz in den letzten Jahren als verstaubtes Requisit eines Stückes gehalten, das längst abgesetzt war und nicht mehr auf der Bühne gespielt wurde.
Meine Damen und Herren, es ist wahr, seit dem Ende des Kalten Krieges haben aufgrund der veränderten Weltlage alle Beteiligten geglaubt, es werde niemals mehr eine ernsthafte Bedrohung unserer Sicherheit von außen geben. Wir sind stolz darauf, nur Freunde als Nachbarn zu haben, aber mit Bin Laden und den afghanischen Taliban hat niemand gerechnet. Die Einsatzstärke der Bundeswehr wurde reduziert, die Leistungsfähigkeit des Bundesgrenzschutzes erheblich zurückgenommen, auch der Zivilschutz, Zuständigkeit des Bundes, ist zurückgefahren worden. Nur ein Beispiel: Es gibt zwar ein ZivilschutzNeuordnungsgesetz, aber die dazugehörigen Ausführungsbestimmungen gibt es nicht. Nicht nur beim Bund, auch in allen Ländern sind die Haushaltsansätze teilweise dramatisch abgesenkt worden und hier muss umgedacht werden
Weg gebracht worden ist, sind natürlich Maßnahmen, die Unterstützung finden können, weil sie zielführend sind und weil sie Sicherheit schaffen, weil sie finanziell untersetzt sind. Es wird z.B. Folgendes getan: Es werden 2.320 zusätzliche Stellen geschaffen in 2002 - im Bundeskriminalamt, Bundesamt für Verfassungsschutz, beim Bundesgrenzschutz, im Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik, 2.320 Stellen neben einer ganzen Menge zusätzlicher Hebungen und Beförderungsmöglichkeiten - wir kennen das Thema aus Thüringen -, um die Motivation der Polizisten, der Sicherheitsbeamten natürlich an dieser Stelle zu erhöhen. Aber es erhält natürlich auch die Bereitschaftspolizei der Länder wieder mehr Mittel - 38 Mio., der Zivilschutz wird mit 25 Mio. ausgerüstet, das Technische Hilfswerk mit 25 Mio.
In allen drei Bereichen sind aufgrund langjähriger Bemühungen um größtmögliche Mitteleffektivität des Bundes im Zivilschutz, des Landes und der Stadtgemeinden bei den Feuerwehren und der Krankenversicherung im Rettungsdienst frühere Rationalisierungsreserven so weit erschlossen, dass nur eine Verzahnung der bestehenden und kaum vermehrbaren Ressourcen die wichtige Aufgabenwahrnehmung auf diesem Gebiet der Gefahrenabwehr gewährleistet und die Entwicklungsfähigkeit für die Zukunft zum Wohle der Menschen sicherstellt. Dazu gehört auch, dass die Mitarbeiter und ehrenamtlich Tätigen, die hier zu Recht genannt worden sind, und die Hilfsorganisationen einen Anspruch auf klare rechtliche Grundlagen und Strukturen, Perspektiven und so weiter haben, die wir mit diesem Gesetz schaffen.
Nun komme ich auf die Ausstattung im Bereich des Katastrophenschutzes zu sprechen. Es hat doch nicht damit begonnen, dass es im Jahr 1998 einen Regierungswechsel auf Bundesebene gegeben hat. Über ein Jahrzehnt hinweg und länger war es eine gemeinsame Auffassung, dass wir in Zeiten leben, in denen der erweiterte Katastrophenschutz und der Zivilschutz nicht mehr so im Blickpunkt des Interesses stehen müssen, weil sich die weltpolitische Lage verändert hat. Wir haben doch alle gemeinsam kräftig im Bund zurückgefahren.
Um Ihnen, Herr Innenminister, weitere Peinlichkeiten zu ersparen, möchte ich nur noch auf die Antwort zu Frage 12 eingehen, wonach Ihrer Behörde offensichtlich der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zusätzliche Baumaßnahmen zum Zivilschutz bei schweren terroristischen Anschlägen verbietet. Dies sagt zwar einiges über den euphemistischen Umgang Ihrer Behörde mit unbestimmten Rechtsbegriffen aus; dem Sicherheits
Viertens. Der Zivil- und Katastrophenschutz muss neu geordnet werden. Trotz Sparzwängen wurden im Bund die Mittel für das THW bereits vor dem 11. September aufgestockt und die Erhöhung mit einer Reorganisation verknüpft. Nun werden weitere 50 Millionen für den Zivilschutz auf Bundesebene bereitgestellt. Jeder muss aber wissen, dass der Bund bei Zivilschutzmaßnahmen nur für den Verteidigungsfall zuständig ist, während der Katastrophenschutz Ländersache ist. Deshalb sind hier zusätzliche Maßnahmen im Freistaat notwendig.
Um auf die Formulierung von Michael Stürmer zurückzukommen: Man kann in der Tat den Eindruck gewinnen, dass die Zeit von November 1989 bis September 2001 ein glücklicher Ausnahmezustand war. Heute muss man hinzufügen: mit vielen Illusionen. Es ist vorher schon die Formulierung erwähnt worden: Wir sind nur noch von Freunden umgeben. Wir alle miteinander haben die Notwendigkeit nicht mehr gesehen, etwa den Zivilschutz in früherem Umfang aufrecht zu erhalten. Auch hätten wir dies gegenüber der Bevölkerung in einer Zeit schwer begründen können, in der kaum mehr ein Bedrohungsgefühl da ist. Es ist für alle in der Politik unendlich schwer, jetzt jedoch vielleicht wieder etwas leichter. Aber es war zumindest in den letzten Jahren sehr schwer, in der Öffentlichkeit die Akzeptanz für notwendiges Geld für die Bundeswehr und für die äußere Verteidigung zu finden – nicht nur in Deutschland, aber bei uns besonders ausgeprägt. Wir werden wahrscheinlich einiges aus den neunziger Jahren neu durchbuchstabieren müssen. Wir sind erst am Anfang der Überlegung, dass wir über diese zwölf Jahre, in denen sich so vieles entwickelt hat und wovon jetzt nicht wenig problematisch erscheint, Bilanz ziehen müssen.
wurde gerade vor dem Hintergrund des 11. September 2001 deutlich. Die Landesregierung hat im Rahmen ihres Sicherheitspakets im letzten Jahr zusätzliche Mittel für den Brand- und Katastrophenschutz sowie den Zivilschutz zur Verfügung gestellt, um im Ernstfall noch besser gerüstet zu sein.
So wurden in den letzten Jahren die Finanzmittel für den Zivilschutz vom Bund um ca. 50 % gekürzt.
Ferner gibt es die gutachterliche Tätigkeit, die Sie sozusagen outsourcen wollen. Es ist entgegen Ihrer Auffassung schwierig, sie als Marktteilleistung einzukaufen, weil es unabhängig sein soll, da es interessensfreie Begutachtungen sein sollen, z. B. die Tätigkeit als Sachverständiger nach der Strafund Zivilprozessordnung, die Überwachung der Gesundheitsberufe, die Beratung der zuständigen Behörden, der Katastrophenschutz und der Zivilschutz. Das alles gehört in den Bereich des amtsärztlichen Dienstes und der Gutachtertätigkeit.
Doch, und auch das wurde ja deutlich, soll man die andere Seite nicht verschweigen und auch darüber offen diskutieren, eine Konzentration der Europäischen Union auf Kernzuständigkeiten, wie wir es gern gesehen hätten, ist nicht gelungen; im Gegenteil, es sind einzelne Materien hinzugekommen, die die Zuständigkeiten der Länder berühren, auch das wurde bereits erwähnt, wie etwa der Sport, das Gesundheitswesen, Zivilschutz und andere, und auch die für die Zukunft geplante Koordination von Wirtschafts- und Sozialpolitik ist eine neue Qualität, auch das
Wir haben aber zur Kenntnis nehmen müssen, dass - wie in vielen anderen Bereichen auch - beim Brand- und Katastrophenschutz die Entwicklung nicht statisch verläuft. Wir haben durch den 11. September und die nachfolgenden Ereignisse, durch die Hochwasser zur Kenntnis nehmen müssen, dass die Organisation des Brand- und Katastrophenschutzes in Brandenburg, aber auch in Deutschland insgesamt natürlich auch einem gewissen Veränderungsdruck unterworfen ist. Da ist es zum Beispiel richtig, wenn wir in der Begründung des Gesetzes die Aussage finden, dass die Aufteilung, dass der Bund den Zivilschutz übernimmt und die Länder den Katastrophenschutz übernehmen, in der heutigen Zeit so nicht aufrechtzuerhalten ist. Ich glaube, dass wir dann, wenn alle - Bund und Länder entsprechend Kompromissbereitschaft an den Tag legen, in den nächsten Jahren noch weitere Veränderungen in der Systematik des Brand- und Katastrophenschutzes in Deutschland zu verzeichnen haben werden.
„Gegen die Umsetzung der Seveso-IIRichtlinie haben wir keine Bedenken. Wir müssen jedoch darauf aufmerksam machen, dass die neue Aufgabe mit dem vorhandenen Personal bei den Katastrophenschutzbehörden nicht zu leisten ist. Insoweit ist die entgegengesetzte Aussage in der Finanzfolgenabschätzung unzutreffend. Die hieraus gezogene Schlussfolgerung, eine zusätzliche Bereitstellung von Zuweisungen für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises sei nicht erforderlich, ist daher nicht haltbar. Bei den in Rede stehenden Kosten handelt es sich auch um eine durchaus relevante Größenordnung. Denn die ermittelten Kosten von 1,1 Millionen DM machen rund 13 % der in dem endgültigen Schlussbericht zur Ermittlung der Kosten und Einnahmen der Kommunen für die Wahrnehmung des übertragenen Wirkungskreises und die Bemessung der Zuweisung ab 1999 ermittelten Kosten aus. Im Übrigen haben wir erhebliche Zweifel, ob die Finanzfolgenabschätzung im Rahmen der Gesetzesfolgenabschätzung den Kriterien genügt, die der Staatsgerichtshof in seinen Entscheidungen zur Eindämmung der Kosten für die Erledigung der Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises aufgestellt hat. Sie hält die Aufgabenwahrnehmung mit dem vorhandenen Personal im Hinblick auf die seit Jahren zurückgehenden Aufgaben im Zivilschutz und die mögliche Verlagerung von Schwerpunkten im Bereich der sonstigen Aufgaben des Katastrophenschutzes für denkbar. Diese Aussagen sind weder belegt noch qualifiziert. Zudem ist nicht ersichtlich, aus welchen Gründen die Finanzfolgenabschätzung auf den vorläufigen und nicht auf den endgül
Ein weiterer Topf ist im Bundesamt für Zivilschutz angelegt, und zwar für Maßnahmen zum Schutz des nichtbundeseigenen Kulturgutes, hier die Sicherungsverfilmungsstelle des Landesarchivs in Greifswald, 137.000 Euro. Übrigens über diese Strecke und durchaus im Sinne von Nachbarschaftshilfe, für mich politisch sehr wichtig, ist das Geld für das Stettiner Staatsarchiv, 65.000 Euro. Und für das kommende Jahr liegt das Geld bereit, das wurde am 3. Juli und am 8. August noch einmal unterschrieben, und zwar 400.000 Euro für das Wossidlo-Archiv in Rostock. Und da wir auch kleine Programme nicht verschmähen, noch einmal zum Beispiel das Programm aus Bundesmitteln „Die soziale Stadt“, Kommunikationszentrum hier in Schwerin im Sanierungsgebiet, 7.000 Euro.
Wir versuchen so nach Kräften Voraussetzungen zu schaffen, um auf terroristische Gefahren vorbereitet zu sein. Aber wir sind uns auch bewusst, dass terroristische Angriffe, auch Naturkatastrophen und Unglücksfälle nur mit gesamtstaatlichen Maßnahmen bewältigt werden können. Ich begrüße es deshalb, dass wir auf der Ministerpräsidentenkonferenz in der vergangenen Woche beschlossen haben, die herkömmliche Unterteilung in Zivilschutz und Katastrophenschutz neu zu ordnen, denn es gibt Gefährdungen und Bedrohungen, die nur mit Hilfe der Bundeswehr bewältigt werden können. Die Bundeswehr muss in der Lage sein, Polizei und Bundesgrenzschutz in außergewöhnlichen Gefahrensituationen zu entlasten.
Gleichwohl - aus unserer Sicht sind das erhebliche Fortschritte, aber selbstverständlich gibt es auch Kritikpunkte und offene Fragen, die wir ansprechen und nicht kaschieren dürfen. Es ist nicht gelungen, eine grundlegende Revision der Kompetenzordnung herbeizuführen. Wir wollten eine Rückverlagerung von Zuständigkeiten, stattdessen sind der Europäischen Union zusätzliche Kompetenzen übertragen worden, z.B. in den Bereichen Energie, Sport, Zivilschutz, geistiges Eigentum und Raumfahrt. Ich will jetzt gar nicht darüber richten und diskutieren, inwieweit das eine oder andere nicht vielleicht sinnvoll ist, nur es bedeutet in der Tat, dass zusätzliche Kompetenzen der Europäischen Union zugewachsen sind. Wir unsererseits haben z.B. die Frage gestellt, ob es denn richtig ist, dass Brüssel die parzellenscharfe Abgrenzung von Naturschutzgebieten vornimmt. Sollte das nicht besser vor Ort geschehen, bürgernah, wo die Menschen sehen, wie eine solche Parzelle ausschaut, welche Gegebenheiten tatsächlich vor Ort sind. Hier ist unser Begehren bedauerlicherweise auf taube Ohren gestoßen. Das Beispiel der Umweltpolitik zeigt, dass auch innerhalb der Kompetenzbereiche Differenzierungen notwendig wären. Für die internationale Umweltpolitik muss Brüssel selbstverständlich zuständig sein, denn Schadstoffemissionen kennen bekanntlich keine Grenzen, aber Brüssel muss doch nicht zuständig sein für die Grenzen von Naturschutzgebieten.
Ferner haben wir vorgesehen, im Rahmen der Zentralisierung von allgemeinen Maßnahmen im Brand- und Katastrophenschutz Folgendes anzugehen: Aufbau der Regionalleitstellen im Land, Ausbau des Lagezentrums für Brand- und Katastrophenschutz im Innenministerium, Weiterentwicklung der Landesschule für Technische Einrichtungen für Brand- und Katastrophenschutz. Wir wollen sie zu einem Kompetenzzentrum für den Brand- und Katastrophenschutz sowie für den Zivilschutz ausbauen. Im Rahmen des Besuchs des Innenausschusses sind Einzelheiten vorgetragen worden.
Ich fasse zusammen: Katastrophen- und Zivilschutz ist ein wesentlicher Bestandteil des Gesamtsystems der integrierten Gefahrenabwehr im Land Brandenburg. Im Mittelpunkt steht dabei, dass das Land, der Bund und die Kommunen in den vier genannten Bereichen zusammenarbeiten. Ich gehe davon aus, dass wir das von Ihnen geforderte Konzept bis zum III. Quartal 2006 vorlegen werden. Die Arbeiten dazu haben bereits begonnen.