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weiß nicht, ob diese Bedenken schon ausgeräumt wurden. Ich bin sehr für den Datenschutz, aber es muss möglich sein, die Beobachtungsbögen und Entwicklungspläne von einer Bildungsinstitution an die andere Bildungsinstitution zum Wohl des Kindes weiterzugeben. Weil das Sozialministerium hereinspielt, möchte ich in diesem Zusammenhang deutlich machen, dass es auch wichtig ist, noch einmal die Finanzierung der Kindertagesstätten zu prüfen, wenn wir diese Bildungs- und Erziehungspläne umsetzen. Es darf also nicht so laufen wie momentan im Modellversuch und in der Planung. Da erhoffen wir uns Änderungen.

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Dann werden wir uns sicherlich auch noch darum kümmern, wie die Arbeitszufriedenheit ist. Dies ist übrigens längst untersucht. Ich kann Ihnen das zur Verfügung stellen, soweit das mit dem Datenschutz funktioniert; die Personalräte haben insofern Probleme.

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Wir werden uns also ohne Frage über diese Dinge unterhalten. Aber eben nicht in dem Sinne, dass Sie das anschließend politisch sozusagen ausnutzen können - wie ist der Bekanntheitsgrad? -, sondern wir werden das zur Qualitätssicherung benutzen. Deshalb muss man – das machen übrigens die anderen PISA-Länder - sehr sorgfältig mit diesen Untersuchungen umgehen. Die Personalräte sind nicht umsonst besorgt, und wir müssen ausdiskutieren, wie man das mit dem Datenschutz an dieser Stelle macht.

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Begleitung der Neuorganisation der saarländischen Vollzugspolizei, Drucksache 14/596, wurde vom Plenum in seiner 26. Sitzung vom 25./26. Oktober 2011 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz überwiesen. Im Zuge der Neuorganisation der saarländischen Vollzugspolizei werden Landeskriminalamt und Landespolizeidirektion durch eine einzige Behörde, das Landespolizeipräsidium, ersetzt.

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Der Ausschuss für Inneres und Datenschutz hat mit der Drucksache 14/657 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme der Drucksache 14/657 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 14/657 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen und die SPD-Landtags

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Diese Forderung haben wir bereits, verpackt in entsprechende Anträge, in der letzten Wahlperiode hier mehrfach gestellt; sie ist im Koalitionsvertrag dann auch so verhandelt worden. Dieses Datenschutzzentrum gibt es nun, es wurde ausgestattet mit Mitteln für das Personal. Es bekam auch insgesamt eine finanzielle Ausstattung, die es arbeitsfähig macht. Auch das ist eines der Zukunftsthemen, das darf man nicht vergessen, weil gerade der Datenschutz eine immer größere Bedeutung gewinnt vor dem Hintergrund all der Missbräuche, die wir tagtäglich im Netz erleben.

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Die im Landtag vertretenen Fraktionen haben zu Einzelplan 01 einen gemeinsamen Abänderungsantrag eingebracht, der uns als Drucksache 14/641 vorliegt. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrages Drucksache 14/641 - Stichworte: Datenschutz und IPR - ist, den darf ich bitten, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Abände

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Es ist schon bemerkenswert, wer sich zurzeit an die Spitze der Kontroll- und Überwachungsbewegung beim Thema Extremismus setzt, in der Vergangenheit aber stets blockierte, wenn die Sicherheitsbehörden mit den notwendigen Instrumenten zur Verbrechensbekämpfung auszustatten waren. Datenschutz und übertriebener Liberalismus dürfen nicht zum Verbrecherschutz führen. Ich sage es noch einmal: Opferschutz geht vor Täterschutz! Und ich sage auch: Es darf keine Opfer noch Täter erster und zweiter Klasse geben. Wir dürfen auf keinem Auge

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Der Einzelplan 01 - Landtag - betrifft die Geschäftsbereiche des Landtags sowie des Datenschutzbeauftragten mit Kapitel 01 01 (Landtag) und Kapitel 01 02 (Datenschutz).

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Bei den Planstellen gibt es die Neuschaffung einer Stelle A 10 und einer Stelle A 14, da durch die Schaffung eines Datenschutzzentrums Saarland eine personelle Verstärkung in diesem Bereich erforderlich wird, um den Datenschutz zu stärken und die Übernahme des nichtöffentlichen Bereichs aus dem Innenministerium abdecken zu können. Titel 422 01 - Dienstbezüge der planmäßigen Beamten - erhöht sich dadurch um 100.700 Euro auf 476.900 Euro. Der Titel 428 01 - Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - erhöht sich um 22.200 Euro auf 272.200 Euro.

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Die fünfte Anfrage bezieht sich auf die Besetzung der Stelle des Landesbeauftragten für den Datenschutz. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Stahmann, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

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Wann ist mit der Neubesetzung der Stelle des Landesbeauftragten für den Datenschutz zu rechnen?

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Der Senat wird voraussichtlich im Februar 2001 den an die Bremische Bürgerschaft (Landtag) weiterzuleitenden Vorschlag für die Wahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz beschließen.

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Bremen möchte Multimediastadt werden. Das heißt, dass möglichst viele Menschen sich künftig auch mit den neuen Medien beschäftigen. Wissenschaftler haben ja herausgefunden, dass das Thema Datensicherheit und Sicherheitsempfinden ganz wesentlich bei der Internetnutzung eine Rolle spielt. Auch Firmen sind nicht so leicht davon zu überzeugen, viele Transaktionen mit dem Internet abzuwickeln. Welche Rolle spielt für Sie dabei der Datenschutz?

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Das ist doch alles im Gesetz festgelegt, hochverehrte Abgeordnete. Wir machen natürlich genau das, was nach dem Gesetz die Aufgabe des Datenschutzbeauftragten ist. Das machen wir übrigens genauso wie in allen anderen Ländern und wie in der Bundesregierung. Deren Datenschutzbeauftragte sind auch hoch miteinander verzahnt. Es gibt hier überhaupt nichts zu beargwöhnen, es gibt hier keine Lex Bremensis, sondern es gibt hier bundesweiten Datenschutz, und der übernimmt alle Probleme, die Sie eben genannt haben. Das ist deren Alltagsgeschäft.

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Halten Sie also den Datenschutz bei der Entwicklung Bremens als Multimediastandort für nicht so wichtig?

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Nein, falsch! Ich halte ihn für ganz wichtig. Ich freue mich auch, dass die Kollegen so gute Arbeit machen. Bei den früheren Streitereien aus den siebziger und achtziger Jahren, da waren Sie noch nicht in der Bürgerschaft, hatten wir hier eine Quälnummer nach der anderen mit dem Datenschutz, das ist alles in guter Zusammenarbeit und inzwischen konstruktiv mit dem Datenschutzausschuss weiterentwickelt worden. Wir sind da richtig gut im Geschäft. Das bleibt so, und die Entscheidung, die Sie einfordern, bekommen Sie im nächsten Monat. Es ist nicht so spannend, wie Sie argwöhnen.

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Wir haben mit sehr viel Murren und sehr vielen Irritationen zur Kenntnis nehmen müssen, dass dieser Posten des Landesbeauftragten für den Datenschutz als Sparquelle benutzt worden ist.

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Aber, Herr Innenminister, was sinnvoll ist, darüber kann man reden. Ich denke jetzt z.B. auch an die Verlängerung der Anmeldefristen oder dergleichen. Das sind bestimmte Schritte, die wir im Innenausschuss auch einleiten können. Zu den von Ihnen vorgeschlagenen Änderungen des Polizeiaufgabengesetzes ist auch noch zu bemerken, dass diese neben den für den Datenschutz relevanten Gesichtspunkten besonders auf Effektivität und Finanzierbarkeit hin überprüft werden müssen. Ich frage mich, wie Sie den enormen Aufwand, der eine Überwachung von öffentlichen Plätzen mit sich bringt, realisieren wollen.

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Schließlich darf ich auch noch darauf hinweisen, dass der bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, auf den Sie sich immer so gerne berufen, gegen diesen Fragebogen keine Einwendungen hat. Es bestehen also keinerlei datenschutzrechtliche Bedenken. Auch hier sollten Sie sich einmal auf den Datenschutzbeauftragten berufen und nicht nur dann, wenn es Ihnen in den Kram passt.

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Ich will auch ausdrücklich sagen, wir vergessen die Opfer von Straftaten nicht. Die vorhandenen Instrumente des Opferschutzes werden wir konsequent anwenden und ihre Ausweitung prüfen. Neue technologische Entwicklungen führen zu Gefährdungen insbesondere im Bereich des Datenschutzes. Wir wollen die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen unserer Möglichkeiten wirksam vor dem Missbrauch ihrer persönlichen Daten schützen. Eine Maßnahme hierzu wird die Schaffung eines unabhängigen Datenschutzzentrums sein, in dem der Datenschutz für den öffentlichen und den privaten Bereich zusammengeführt wird.

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ger auf Schutz der personenbezogenen Daten, sozusagen ein Grundrecht auf Datenschutz. Es ist die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass dieses Grundrecht im öffentlichen Bereich natürlich ausgesprochen gewahrt bleibt und beachtet wird. Aus mei

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ner Sicht verdeutlicht der Bericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz, dass der Datenschutzbeauftragte und seine Mannschaft diese Aufgaben,

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Ich bin der Auffassung, dass wir als Landtag insgesamt und als Haushaltsgesetzgeber, natürlich vor allem aber die regierungstragenden Fraktionen, aufgefordert sind,"in diesem Bereich eine Verbesserung zu erreichen. Hier müsste sicherlich im nächsten Haushaft bei der Yerabschiedung des nächsten Stellenplans etwas geschehen, damit die Aufgaben gerade im technischen Datenschutz noch besser und wirkungsvoller als bisher wahrgenommen werden können.

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Zum Abschluss möchte ich unserem Landesbea1,1ftragten für den Datenschutz, Herrn Professor Rudolf, und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für- die hervorragende Arbeit herzlich danken.

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Herr Präsiden~. meine Damen und Herren! Ich möchte an das anschließen, was Herr Kollege Bischel9esagt hat und versu- chen, mich so kurz wie möglich zu fassen, zu mal ich denke,dass wir in absehbarer Zeit wiederholt Gelegenheit haben werden, in diesem Hause über Datenschutz zu reden, weil ge- setzliehe Änderungen anstehen.

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In seinem Haus wird, was den Datenschutz anbetrifft, ganz •

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Wir müssen auch das Spannungsverhältnis zwische-n wissenschaftlicher Forsc~ung und Datenschutz regeln. Wiralle kennen das Arztgeheimnis. Was wir benötigen,- ist_ ein Forschungsgetieimnis, damit im Forschungsbereich Daten entsprechend vertraulich behandel! werden und nicht weitergereicht werden müssen, ohne dass die B_etroffenen den not-wendigen Schutz erfahren.

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Ich komme zum letzten Punkt. Was nutzt uns im Gesetz und in der Technik der schönste Datenschutz, wenn er für die Menschen nicht praktikabel ist? Was hat der Nutzer vom In

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Das sollten wir uns bei der weiteren Arbeit im Datenschutz und den gesetzlichen Änderungen, die die nächsten Jahre an

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Meine Damen und Herren! Mit dem Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten liegt ein sehr umfangreiches Nachschlagewerk über die Lage des öffentlichen Datenschutzes in Rheinland-Pfalz vor. Herr" Redmer ·hat dies ausgeführt. Man kann aus der Fülle aieser 166 Seiten folgern, dass der-Datenschutz in Rheinland-Pfalzrichtig in Sch~vung kommt und der Bedarf an Kontrolle steigend ist.