Herr Stahlknecht und Frau Schindler haben die Regelung bereits zitiert. Das bedeutet, der Rechtsrahmen erlaubt es schon jetzt, die Abschiebung von Opfern oder von Betroffenen rechter Gewalt auszusetzen.
schaffen, einen Knoten zu durchschlagen, indem man sich bei den Fällen, wo eine Rückkehr absehbar nicht möglich war, an dieser Regel orientierte und eine Aufenthaltserlaubnis erteilt hat. Schaut man sich nun an, was der Minister de Maizière seit Monaten auf Bundesebene versucht, nämlich die Abschiebung in ein Land zu ermöglichen, das für sich selbst keine sicheren Regionen benennen kann, dann kommt der CDU-Antrag nicht so ganz überraschend. Und es ist vielleicht auch nicht überraschend, dass wir als Koalition diesen Antrag ablehnen.
Zu Frage 4: Es wird keine gesonderte Statistik geführt, ob vor der Verteilung eine BAMF-Entscheidung ergangen ist oder nicht. War eine BAMF-Entscheidung vor der Verteilung positiv, besteht ein Bleiberecht. War diese negativ und bestandskräftig oder rechtskräftig, ist es unser Ziel, eine Abschiebung aus der Erstaufnahme zu organisieren. Ich habe das zu Frage 1 ausgeführt. Die Zahlen sagen recht deutlich, wir machen das ziemlich erfolgreich.
Sehr geehrter Herr Staatssekretär, meine Zusatzfrage lautet: Wie viele Duldungen – es geht immer wieder um die Frage Abschiebung auf der einen Seite und Duldung auf der anderen Seite – sind in den Jahren 2016, 2017 und 2018 ausgesprochen worden, und wie viele geduldeten Personen halten sich derzeit noch in Rheinland-Pfalz auf? Können Sie dazu Aufschluss geben?
Ich habe nicht gesagt, dass es keine Statistik gibt. Die Bundespolizei führt eine sehr effektive Statistik über die Abschiebungen, an denen sie beteiligt ist. Ich habe Ihnen gesagt, dass über gescheiterte Abschiebungen, die am Tag der Abschiebung scheitern, das Land keine Statistik führt, weil die Kommunen in Rheinland-Pfalz für diese Abschiebungen zuständig sind und sie die in eigener Zuständigkeit veranlassen. Auf die Nachfrage von Herrn Abgeordneten Baldauf habe ich zugesagt, dass wir diese Daten bei den kommunalen Ausländerbehörden erheben werden, aber von vorgestern bis heute war das nicht möglich.
denen die Polizei – die Polizei und nicht der kommunale Vollzugsdienst – zur Aufnahmeeinrichtung gefahren ist und Personen zur Abschiebung abholen wollte, die dann aber plötzlich nicht da waren. Können Sie mir bitte sagen, wie viele statistisch erfasste Fälle – die können Sie uns sagen, die müssen Sie nicht bei den Kommunen abfragen – Ihnen über die Polizei mitgeteilt wurden, dass es vergebliche Versuche gab? Das müssen Sie doch können.
Die Landesregierung wird zur Einstufung sicherer Herkunftsländer in dem dafür vorgesehenen Verfahren Stellung nehmen. Im Übrigen gibt es nach meiner Kenntnis der grundgesetzlichen Schutzpflichten keinen Zusammenhang damit, dass man sichere Herkunftsländer deshalb ausweist, um eine Abschiebung zu vereinfachen, sondern das Grundgesetz gebietet, dass man bei der Ausweisung sicherer Herkunftsländer prüft, ob ein gewisses Schutzniveau in diesen Ländern vor individueller Verfolgung gegeben ist.
weil das an der Abschiebung dann überhaupt nichts ändern würde.
diese ärztliche Betreuung nicht bekommt, ausgeschlossen werden können? Warum muss diese Familie ausreisen? Warum können wir sie nicht an die Härtefallkommission verweisen? Machen Sie deswegen heute kein Politikum daraus. Handeln Sie verantwortlich, handeln Sie menschlich! Eine Abschiebung von Aleksandra und ihrer Familie wäre mehr als unverantwortlich. Deswegen bitte ich Sie, die Petition nochmals zu überdenken und das negative Votum des Petitionsausschusses abzulehnen.
Das BAMF erkannte Bashars Gründe trotz der doch eher, wie wir jetzt wissen, lockeren Bearbeitungsmentalität nicht an und lehnte seinen Asylantrag im Dezember 2016 ab. Seiner drohenden Abschiebung stellte sich der Iraker mit Hilfe eines Asylanwalts im Januar 2017 entgegen. Ihm wurde durch die Ausländerbehörde eine Duldung ausgestellt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Schnellschüssen und Forderungen ins Blaue hinein ist eine deutliche Absage zu erteilen, so etwa auch der Forderung nach einer unmittelbaren Abschiebung bei Straffälligkeit. Wir leben in einem Rechtsstaat. Ich möchte für mich diesen Begriff gerne aufnehmen, auch ich als Mitglied einer sogenannten Altpartei. Wir haben diesen Rechtsstaat nach der unsäglichen Nazizeit gemeinsam aufgebaut. Ich bin enorm stolz auf diesen Rechtsstaat. Ich glaube, es ist etwas, was in der Welt so oft nicht vorzufinden ist.
Wie kann es sein, dass eineinhalb Jahre lang eine Asylklage ohne Begründung unbearbeitet bleibt und dadurch eine Abschiebung verhindert wird? Das ist doch nicht in Ordnung, meine Damen und Herren.
Es ist aber müßig, mit Ihnen von der AfD eine Debatte über Einwanderung und Staatsangehörigkeit zu führen. Was Sie von der AfD davon halten, das hat die AfD in Nordrhein-Westfalen getwittert, nämlich die Forderung nach der Ausbürgerung und Abschiebung der deutschen Staatsministerin Aydan Özoğuz.
Unter dieser Prämisse sieht unser Änderungspaket maßvolle Einsparungen im Bereich von Asyl und Integration von insgesamt 70 Millionen € vor. Das Verhältnis muss man sehen. Das ist wirklich nur ein Bruchteil. Wir gehen davon aus, dass die freiwilligen Anreize, das Land zu verlassen - wir erkennen an, dass diese vorgenommen werden -, und die zwangsweise Abschiebung mit Sicherungsverwahrung nur langsam anlaufen. Aber es findet unsere volle Unterstützung.
alle Bürgerinnen und Bürger in der Europäischen Union, und wir wehren uns vehement gegen Forderungen nach Abschiebung. Stattdessen brauchen wir Integrationsangebote, und wir brauchen Zugänge zum Arbeitsmarkt und zum Gesundheitssystem für Zugewanderte.
Meine Damen und Herren, ich hoffe, das regt Sie zu Überlegungen an. Wir sind ein Sozialstaat. Wir geben zum Beispiel Asylbewerbern Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die sind fast so hoch – wie es das Bundesverfassungsgericht vorgeschrieben hat – wie die üblichen Sozialleistungen. Wir geben Geduldeten, die noch hier sind, bis zur Abschiebung die gleichen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Ich empfehle all denjenigen, die über Abschiebung sprechen – wir praktizieren sie in Rheinland-Pfalz, ja –, zu sehen, dass wir, wenn man bei aller Unsinnigkeit von Vergleichslisten die Länder vergleicht, allein bei den Abschiebungen an der vierten Stelle der Länder liegen, die abschieben.
Das ist nicht die Tatsache. Ich empfehle Ihnen allen eine Dokumentation von Hauke Wendler, „Protokoll einer Abschiebung“ im NDR. Es ist am 1. August 2016 gesendet worden und hat den Grimme-Preis 2017 bekommen. Dort wird im Übrigen ein Satz zitiert: „‚Jeder Asylbewerber sollte aus diesen Bildern lernen‘, ist einer der zahlreichen und eher hilflosen Sätze, die hier von einem Politiker zu Protokoll gegeben werden.“
Natürlich trifft es nicht zu, dass die Ausländerbehörden bei der Frage alleingelassen sind, wie eine Abschiebung organisiert wird, sondern wir haben in Trier die entsprechende Unterstützung organisiert. Das Zusammenspiel klappt,
Alles nur Einzelfälle, wie Sie behaupten? Alles nur Einzelmaßnahmen? Die Realität, ob es Ihnen passt oder nicht, sieht anders aus. Wer sich seiner Abschiebung vorsätzlich entziehen will, wird Mittel, Wege und vor allem Helfer finden, eines der zahlreichen Schlupflöcher im derzeitigen Asyl- und Aufenthaltsrecht auszunutzen.
Zunächst benötigen die beteiligten Behörden eine personelle und finanzielle Ausstattung, um die Abschiebungen überhaupt verlässlich realisieren zu können. Hier steht das Land in der Verantwortung und nicht alleine der Bund. Die Möglichkeiten, sich einer Abschiebung zu entziehen, müssen restlos beseitigt werden.
Das Modell „freiwillige Rückkehr vor Abschiebung“, zunächst vielfach kritisiert, hat inzwischen viele Nachahmer gefunden.
Duldungen ergeben sich aus § 60 Aufenthaltsgesetz. Dort ist ganz klar geregelt, in welchen Fällen eine Duldung erteilt wird, was auch bedeutet, es besteht weiterhin eine Ausreisepflicht, die Abschiebung ist lediglich ausgesetzt. Auch das möchte ich noch einmal betonen.
Noch eingegangen sind ein Dringlicher Antrag der Fraktion der SPD betreffend Abschiebung von allein stehenden Frauen, Drucks. 16/4220, sowie ein Dringlicher Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend verbesserte kulturelle Zusammenarbeit in der Rhein-Main-Region – kein Kulturzwangsverband, Drucks. 16/4227. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Damit ist klar, dass diese Anträge die Tagesordnungspunkte 110 und 111 werden. – Dem wird nicht widersprochen. Dann ergänze ich noch, dass Punkt 111 zusammen mit den Punkten 2 und 40 aufgerufen wird.
der ständigen Ungewissheit und Angst vor der Abschiebung ein Ende zu bereiten, und drittens ein schlichtweg menschenwürdigeres Leben: arbeiten zu dürfen, ohne vorher um Erlaubnis zu bitten und ohne eine Vorrangprüfung zu durchlaufen, eine Ausbildung absolvieren zu dürfen, ohne vorherige Genehmigung der Behörden einmal von Hannover nach Braunschweig fahren zu dürfen oder mit seinen Schulkameraden, ohne vorher die Ausländerbehörde zu fragen, auf Klassenfahrt fahren zu dürfen.
recht in Deutschland erteilt werden kann. Ebenso deutlich ist aber auch bundesgesetzlich geregelt worden, dass diejenigen Ausländer, die keinen gesetzlichen Aufenthaltszweck erfüllen oder die nach erfolglos durchlaufenem Asylverfahren ausreisepflichtig sind, unser Land wieder zu verlassen haben. Ihnen wird zunächst die Gelegenheit gegeben, freiwillig, mit finanzieller Unterstützung, die ihnen den Neuanfang erleichtert, in ihr Herkunftsland zurückzukehren. Wenn ausreisepflichtige Ausländer diese Gelegenheit zur freiwilligen Ausreise nicht nutzen, sind die Ausländerbehörden gesetzlich verpflichtet, den Aufenthalt der Betreffenden durch Abschiebung zu beenden.
Wie der Flüchtlingsrat Niedersachsen mitteilt, ist gerade eine kurdische Familie in der Gemeinde Hatten nach Syrien abgeschoben worden. Es handelt sich um ein Ehepaar mit zwei Söhnen im Alter von zwölf und fünf Jahren. Die Familie lebte seit neun Jahren in Deutschland. Sie war vielen Menschen im Ort bekannt. Die Mutter beteiligte sich z. B. an Basaren im Kindergarten und Veranstaltungen der Kirche. Der Vater hatte eine Zeit lang eine Beschäftigung in einer Gärtnerei, aber wegen eines komplizierten Beinbruchs musste er sie aufgeben. Der ältere Sohn besuchte die 5. Klasse der örtlichen Realschule, der jüngere den Kindergarten. Die Familie war, wie zurzeit alle syrischen Kurden mit Duldungsstatus, von der Ausländerbehörde aufgefordert worden, sich bei der syrischen Botschaft neue Papiere zu besorgen. In der Hoffnung auf ein Bleiberecht war die Familie dieser Aufforderung nachgekommen. Am Tag vor der Abschiebung war das Ehepaar jedenfalls noch zu einer Untersuchung ins Gesundheitsamt bestellt worden.
Syrien ist ein Land, in dem es immer noch eklatante Menschenrechtsverletzungen und eine besondere Diskriminierung von Kurden gibt, wie z. B. der Bericht von Amnesty International zeigt. Hinzu kommt heute die Verschlechterung der Lebensbedingungen durch über 1 Million irakische Flüchtlinge. Dennoch wurde diese Familie in einer Nacht- und Nebelaktion abgeschoben. Die Behörde folgte dem bekannt harten Kurs des Bundesinnenministers und des niedersächsischen Innenministers Schünemann. Vor allem für die in Deutschland geborenen Kinder ist die Abschiebung in ein fremdes Land, nur weil die Eltern keine unbefristete Aufenthaltserlaubnis bekommen, unmenschlich.
Dann noch ein Satz zu den Haushaltsmitteln für Abschiebungen im weiteren Sinne: Wir fordern die Landesregierung auf, Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen, um eine sichergestellte Abschiebung insbesondere von Intensivtätern und islamistischen Gefährdern, zu gewährleisten. Dazu gehört auch das Vorhalten von Abschiebehaftmöglichkeiten.
eine Thüringer Integrationspolitik fordert, passt das wieder einmal nicht zusammen. Was ich bedenklich finde, ist, dass Sie eben auch hier in das Horn der AfD blasen, was quasi den Bereich Abschiebung anbelangt. Und was wir Ihnen ganz klar sagen, auch wenn Herr Mohring hier eben eine Stippvisite abgelegt hat und heute immerhin fast schon anderthalb Minuten im Plenarsaal war: Eine zentrale Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtung – genannt Ankereinrichtung – wird es mit uns in Thüringen ganz sicher nicht geben.
Gelingende Integration hat sehr viel mit berechenbarer Asylpolitik zu tun. Unsere Integrationspolitik ist so erfolgreich, weil wir für Gerechtigkeit in der Asylpolitik stehen. Die Landesregierung und die Regierungsfraktionen stehen zu dem Schutz der Menschen, die schutzbedürftig sind, und zu den Bleiberechtsregelungen aus humanitären Gründen. Aber wir werden auch unserer Verantwortung gegenüber den einheimischen und den hier dauerhaft lebenden Menschen mit Migrationshintergrund gerecht werden. Wir werden keine unkontrollierte Zuwanderung in unsere Sozialsysteme - ich sage das, auch wenn Sie das nicht hören wollen - unterstützen und nicht die begünstigen, die über die Täuschung ihrer Identität, über Straffälligkeit oder ähnliche Sachverhalte ihre Ausreise oder Abschiebung be- oder gar verhindern. Wo kämen wir hin, wenn wir grundsätzlich die begünstigten, die sich gegen Recht und Gesetz stellen und meinen, man könne alles nur aussitzen und aus einem langen Aufenthalt in Deutschland ein Bleiberecht ableiten? Das geht nicht, Frau Polat!