Kernstück des Gesetzes ist die angestrebte landesweit einheitliche Bereitstellung von Geobasisdaten. Diese Geobasisdaten sind heute für eine geordnete Daseinsvorsorge für Recht und Verwaltung sowie für unsere Wirtschaft von großer Bedeutung. Das Gesetz hat zum Ziel, jedermann den Zugriff auf all die Angaben des amtlichen Vermessungswesens zu ermöglichen, die nicht unmittelbar einen Personenbezug, also keine Eigentumsangaben, beinhalten. Für die Datensätze mit Personenbezug genießt der Datenschutz selbstverständlich Priorität.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 22: Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Verstöße der Staatskanzlei des Landes Mecklenburg-Vorpommern gegen den Datenschutz. Dazu liegt Ihnen die Drucksache 3/1999 vor.
Antrag der Fraktion der CDU: Verstöße der Staatskanzlei des Landes Mecklenburg-Vorpommern gegen den Datenschutz – Drucksache 3/1999 –
Eins aber ist auf alle Fälle klar: Das Vorgehen der Antragsverfasser ist doch ziemlich billig und obendrein noch peinlich. Warum? Man bildet, wie im Antrag ersichtlich, eine möglichst tendenziöse Überschrift, die da lautet: „Verstöße der Staatskanzlei … gegen den Datenschutz“.
Wirklich problematisch ist daher nur der Bereich zwischen 10 und 40 Euro. Parkknöllchen zum Beispiel lassen aber keine Einkommensabstufungen zu. Ein Knöllchen mit unterschiedlichen Überweisungsträgern je nach Gehaltsstufe ist natürlich Unsinn. Gerade Knöllchen haben den Vorteil des geringen Verwaltungsaufwandes; der Überweisungsträger ist direkt beigefügt. Ein Bußgeld sollte möglichst zeitnah sein. Beim Parkknöllchen ist der Zeitraum der Ahndung optimal. Vergehen und Bestrafung stehen in direktem zeitlichen Bezug. Sie kommen ans Auto und sehen sofort an der Windschutzscheibe, dass Sie einen Fehler gemacht haben. Beim Bußgeld für zu schnelles Fahren ist das leider nicht so oft der Fall. Die Bußgeldbescheide trudeln ja nicht gerade in der folgenden Woche ein, nachdem man geknipst wurde. Ein kurzes Wort zum Datenschutz. Um einkommensabhängig zu bestrafen, muss das Einkommen angegeben werden. Dies stellt natürlich einen Eingriff in die Privatsphäre des Einzelnen dar. Dies
Bürgerschaftsfraktion werden auch Maßnahmen zustimmen, wenn es zum Beispiel bei Visaanfragen et cetera notwendig ist, den Datenschutz in einzelnen Bereichen einzuschränken.
Die nächste Ausrede heißt Datenschutz bei Heranziehung von Gerichtsakten so genannter psychisch kranker Straftäter. Genießt dieser Personenkreis erweiterte Immunität?
Zu 2: Der Gesetzentwurf wurde auf breiter Ebene den gesellschaftlichen Kräften, wie zum Beispiel dem Landesbeauftragten für den Datenschutz, den kommunalen Spitzenverbänden, dem Landesfachverband der Standesbeamten, dem Landesfrauenrat, dem Lesben- und Schwulenverband sowie dem lesben- und schwulenpolitischem runden Tisch zur Anhörung zugeleitet. Daneben wurde der Beauftragte der evangelischen Kirchen beim Landtag und bei der Landesregierung, das Katholische Büro und der Landesverband jüdischer Gemeinden von dem Gesetzesvorhaben unterrichtet.
Abschließend weise ich noch für die Abgeordneten, die heute Morgen bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage von Herrn Dr. Bergner nicht anwesend sein konnten, darauf hin, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz, die kommunalen Spitzenverbände, der Landesfachverband der Standesbeamten, der Landesfrauenrat, der Lesben- und Schwulenverband sowie der lesbenund schwulenpolitische runde Tisch am Verfahren beteiligt worden sind.
Dennoch, und damit möchte ich zusammenfassen, der Entwurf enthält – und, Herr Innenminister, da gebe ich das zurück, was Sie gesagt haben – einige Ansätze, über die man in den Ausschüssen durchaus reden sollte. Wir sollten einig sein darüber, dass die Polizei auch Veränderungen der Gesetzeslage braucht, wenn sich die Rahmenbedingungen verändert haben. Das werden wir fachlich zu diskutieren haben. Sie haben darüber hinaus – und das haben Sie in einem der Punkte, der sieben Punkte, die Sie nannten, erwähnt – erhebliche Änderungen im Bereich des Datenschutzes vorgesehen. Das ist okay. Wir werden aber zu prüfen haben, wie die Polizei damit zurechtkommt. Wissen Sie, in dem Spannungsverhältnis, das Sie genannt haben, kann man die eine oder die andere Seite deutlicher gewichten. Ich will Ihnen unsere Auffassung dazu sagen: Für uns darf Datenschutz nicht zum Täterschutz werden. Und das ist eine Prämisse, mit der wir an die Arbeit herangehen. Für uns steht im Vordergrund der Schutz tatsächlicher oder potentieller Opfer von Straftätern. Wir werden darüber im Innenausschuss im Einzelnen reden und deswegen kann ich hier schon sagen, unsere Fraktion stimmt der Überweisung in die Ausschüsse zu. – Vielen Dank.
4. Datenschutz und Kostenerstattung
Vierter Punkt: Datenschutz und Kostenerstattung
Jeder Antragsteller hat das Recht, nach Paragraph 15 dieses Gesetzes den Landesbeauftragten für den Datenschutz anzurufen, um sein Recht auf Ablehnung durchzusetzen. Hier sehe ich auch schon eine Mehrbelastung dieser Behörde und würde, sollte dieses Gesetz verabschiedet werden, einen Mehrbedarf an Personal in meiner Eigenschaft als Vorsitzender des Datenschutzausschusses einfordern.
Klar ist, Herr Knäpper hat das zum Beispiel angesprochen, wenn datenschutzrechtliche Fragen berührt sind, muss es natürlich ein Verfahren geben. Wir haben Ihnen dafür einen Vorschlag gemacht. Ich bin auch dafür, dass wir das in der parlamentarischen Debatte noch einmal in einer Anhörung thematisieren. Wir haben vorgeschlagen und den Vorstoß aus den anderen Ländern aufgegriffen, den Landesbeauftragten für Datenschutz mit seinen Kompetenzen einzubinden, dort sind die Kompetenzen vorhanden, da weiß man, was eigentlich die Datenschutzrechte der Bevölkerung und Informationsfreiheit sind, wo das kollidiert und wie man da zu einem Kompromiss kommen kann. An dieser Stelle halte ich das für einen sehr guten und diskussionswürdigen Vorschlag.
Beide Rechte sind andererseits aber auch zwei Seiten derselben Medaille, denn um seine Daten aktiv zu schützen, muss sich der Bürger über diese Daten informieren. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung hat nicht nur eine Abwehrfunktion, sondern dient auch der Kommunikation und der Handlungsfähigkeit. In Brandenburg und Berlin hat man dem Zusammenhang zwischen Informationszugang und Datenschutz dadurch Rechnung getragen, dass die Aufgaben des neu bestellten Beauftragten für das Recht auf Akteneinsicht in Personalunion vom ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Landesbeauftragten für den Datenschutz wahrgenommen werden.
Weiterer zentraler Punkt ist die Gestaltung der Ausnahmetatbestände. Sie sind sowohl in Form von Generalklauseln als auch in Form erschöpfender Ausnahmetatbestände denkbar. Damit hängt die Frage zusammen, für welchen Bereich Ausnahmetatbestände geschaffen werden müssen. Selbstverständlich gehören dazu der Datenschutz, der Schutz von Berufs- und Amtsgeheimnissen sowie der Schutz staatlicher Güter, Schutz der Strafverfolgung und Rechtsdurchsetzung, Gemeinwohlinteressen und Umweltschutz.
Stellungnahme des Senats zum 23. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz
Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Meine Damen und Herren, hier ist die Überweisung zur Beratung und Berichterstattung an den Datenschutzausschuss vorgesehen. Wer der Überweisung der Stellungnahme des Senats zum 23. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz mit der Drucksachen-Nummer 15/852 zur Beratung und Berichterstattung an den Datenschutzausschuss seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! Ich bitte um die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) überweist entsprechend.
Bei diesem Vorschlag ist uns sehr wohl bewusst, dass Kompetenzfragen zu den größten Problemen zählen, die sich die Politik aufladen kann. Insbesondere die Kompetenzverteilung zwischen dem Bund und den Ländern zählt zu den diffizilsten Fragen. Der Chef der rheinlandpfälzischen Staatskanzlei schlug vor wenigen Tagen vor, dem Bund zur Kompensation des partiellen Kompetenzverlustes im Bereich des Jugendschutzes die Kompetenz im Datenschutz vollständig zu überlassen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich darf heute voraussichtlich als letzte Rednerin reden. Zunächst einmal möchte ich mich bei Ihnen für den Bericht bedanken. Ich selber habe natürlich auch eine Recherche hierzu gemacht. Es war spannend, was man auf der entsprechenden Seite zur integrierten Versorgung in Schleswig-Holstein fand. In diesem Zusammenhang darf ich auch einen Dank an unseren Datenschutzbeauftragten aussprechen. Er erschien als Erster auf dieser Seite, weil er vor einigen Tagen einen Vortrag darüber gehalten hat, wie der Datenschutz bei der integrierten Versorgung gewährleistet werden kann. Das hat mich sehr überrascht, ich fand es aber sehr schön.
forderungen von der Polizei nur angeordnet werden, wenn der Senator für Inneres zustimmt. Damit wird besonders deutlich, dass der Senator die volle politische Verantwortung übernimmt. Mit der Zustimmung durch den Senator wird unverzüglich der Landesbeauftragte für den Datenschutz eingeschaltet. Polizei und Senator haben sich ebenfalls der Kontrolle durch den parlamentarischen Polizeiausschuss nach Paragraph 36 des Polizeigesetzes zu stellen. Dadurch ist auch nach meiner Auffassung eine präventive Wirkung zu erwarten. Wer schon bei Anordnung dieser Maßnahme weiß, dass er alles vor einem Parlamentsausschuss zu verantworten hat, wird sich noch einmal sehr gewissenhaft prüfen.
Mit Wirkung zum 01. Januar 2010 wurde mit Rheinland-Pfalz eine Verwaltungsvereinbarung über die Unterbringung saarländischer Sicherungsverwahrter im rheinland-pfälzischen Justizvollzug abgeschlossen. Es wird daher ein Gesetz zum Vollzug der Sicherungsverwahrung vorgelegt, welches im Wesentlichen auf das rheinland-pfälzische Gesetz verweist. Den Anforderungen an eine verfassungsgemäße, einen deutlichen Abstand zum Strafvollzug herstellende und konsequent am Vollzugsziel ausgerichtete Sicherungsverwahrung trägt der saarländische Gesetzentwurf dadurch Rechnung, dass der Vollzug therapiegerichtet und freiheitsorientiert ausgestaltet ist. Das Gesetz regelt neben den Verweisungen nur landesrechtliche Besonderheiten aus dem Datenschutz. In Rheinland-Pfalz wird ein Schusswaffengebrauch innerhalb der Anstalt nicht zugelassen. Insofern musste vom Saarland gleichlautend mit seinen bisherigen Landesvollzugsgesetzen eine Abweichung vorgenommen werden. - In Rheinland-Pfalz sind die Disziplinarmaßnahmen gegenüber Sicherungsverwahrten nicht vorgesehen. Aus fachlicher Sicht müssen aber gerade bei der Klientel der Sicherungsverwahrten Ordnungsmittel vorhanden sein. Insofern musste das Saarland im Einklang mit seinen bisherigen Landesvollzugsgesetzen eine Abweichung vornehmen.
Das Modellprojekt in Saarbrücken setzt an einem wichtigen Punkt an. In einem vergangenen Plenum haben wir bereits darüber diskutiert, wie wir den Stromsperren entgegentreten können. Damals waren wir an einem Punkt, an dem wir sagten, dass wir wegen Datenschutz leider nichts machen können. Mittlerweile gibt es das Saarbrücker Modell, das dem entgegenwirkt. Die Energieversorger haben die Möglichkeit, bei Zahlungsrückständen die entsprechenden Ämter zu informieren, wodurch es endlich möglich ist, individuelle Lösungen für das Problem zu finden. Dadurch wird die Zahl an Stromsperren hoffentlich weniger. Wir hatten zwar anfangs datenschutzrechtliche Bedenken, das gebe ich ganz ehrlich zu, da der Bürger den Ämtern wiederum mehr private Daten zur Verfügung stellen muss, aber wir haben ganz einfach abgewogen, was wichtiger ist, die Tatsache, dass ein Amt nicht weiß, dass das Geld hinten und vorne nicht reicht, was für einige ganz sicher keine angenehme Situation ist, oder die Tatsache, auf freiwilliger Basis einzuwilligen, dass die entsprechenden Daten mit dem Amt und den Stromanbietern ausgetauscht werden können. Wir hatten also diese Bedenken, haben aber abgewogen und gesehen, dass es in diesem Falle, da es auf freiwilliger Ebene passiert, in Ordnung ist.
Der Konsum und die Lebensweise der Bürgerinnen und Bürger haben sich in den vergangenen Jahrzehnten stark verändert. Die Verbraucherinnen und Verbraucher hinterfragen die angebotenen Produkte und ihre Herstellung. Nach Lebensmittelskandalen werden Produkte aus ökologischem Anbau und fairem Handel verstärkt nachgefragt. Die Verbraucherinnen und Verbraucher nehmen ihre Einkaufsmacht wahr. Sie sind aber auf der anderen Seite zunehmend verunsichert, wenn sich täglich Schlagzeilen nicht nur im Lebensmittelbereich, sondern auch über giftige Textilien, giftiges Spielzeug, über Telefonabzocke, über zu hohe Dispozinsen oder mangelnden Datenschutz finden. Die Verbraucher fragen sich, was man überhaupt noch kaufen und verwenden kann und sie verfügen noch nicht einmal über die notwendigen Informationen für eigenverantwortliche und selbstbestimmte Konsumentscheidungen. Dazu bedarf es einer besseren Transparenz und einer seriösen Verbraucherberatung durch finanziell gesicherte, unabhängige Verbraucherorganisationen. Natürlich brauchen wir auch Kontrollen. Es kommt immer häufiger vor, dass die Verbraucher gegenüber Marktmacht und Monopolen sowie bei Marktversagen den Kürzeren ziehen. Hier brauchen wir klare und verständliche Regelungen, um eine wirkliche Wahlfreiheit der Käuferinnen und Käufer zu bekommen - von den Finanzmärkten über die Strompreise bis hin zu den Lebensmitteln. Gerade die Nahrungsmittelskandale - die Kollegin Ries hat sie eben genannt - vom Pferdefleisch über Gammelfleisch bis zu BSE zeigen, dass wir wirklich ein radikales Umdenken beim Verbraucherschutz auf allen Ebenen brauchen. Wir brauchen mehr Transparenz bei den Produktbestandteilen, bei den Lieferwegen, effizientere und besser vernetzte Kontrollmechanismen, ein stärkeres Bewusstsein für gute Produkte, aber auch die Kenntnis darüber, was gute Produkte sind.
Die Kommission bestätigte übrigens in den meisten Punkten – nicht in allen – unsere Position, die CDU-Position. Uns geht es mit der Initiative vor allem um die gefährlichen Mehrfachstraftäter und um diejenigen Sexualstraftäter, die ein Leben lang eben doch gefährlich bleiben. Dazu gibt es zwar bisher kaum Zahlen, eben wegen dem besagten Datenschutz, aber Fakt ist, in vielen norddeutschen Justiz- und Maßregelvollzugseinrichtungen gibt es wie erwähnt nicht einmal aktuelle Fotos von länger einsitzenden Verbrechern, die als Fahndungsfotos wenigstens nach Ausbrüchen verwandt werden könnten. Wie aktuell unsere Forderung ist, zeigt eine jüngst vorgelegte Studie, nach der mindestens jeder fünfte Sexualstraftäter wieder rückfällig wird, also gefährlich bleibt.
Eine weitere Anregung des Landesbeauftragten für den Datenschutz haben die Koalitionsfraktionen dagegen aufgegriffen. Auch bei der Rasterfahndung soll das Zweckbindungsgebot aus Paragraph 36 b Absatz 6 des Polizeigesetzes gelten.
Zeigen Sie mir ein anderes Gesetz, das besser ist, effektiver ist und den Datenschutz mehr als dieses Gesetz sichert. Deshalb werden wir diesem Gesetz zustimmen.
Ein zentraler Punkt ist für mich der Datenschutz. Genau die Aspekte, die das Unabhängige Datenschutzzentrum kritisiert hat, sind im Antrag der GRÜNEN enthalten; in dem anderen Abänderungsantrag nicht.
Als Nächstes das Thema Datensparsamkeit. Datenschutz beginnt immer mit Datensparsamkeit. So ist auch im Antrag der GRÜNEN vorgesehen, dass im Falle einer Flucht aus dem Gefängnis Daten auch nur dann an entsprechende Ermittlungsbehörden übermittelt werden, dass also nicht schon vorab dort alle Daten vorliegen, wie es nach dem Gesetzestext theoretisch sein könnte. In dem Moment, wo es nötig wird, kann man solche Daten zur Verfügung stellen, aber im Rahmen der Datensparsamkeit sollten sie eben auch nur dann zur Verfügung gestellt werden.
Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht zum 31. Dezember 2000