Danach gibt es nicht nur einen Anspruch auf Schutz der eigenen Daten, sondern es gibt eine Berechtigung des Bürgers, über Preisgabe und Verwendung solcher Daten selbst zu bestimmen. Dazu ist eine Kontrolle durch Benachrichtigungspflichten und Auskunftsrechte über die zur eigenen Person gespeicherten Daten erforderlich. Der Bürger hat damit in Thüringen laut Volkszählungsurteil das Recht zu wissen, wer, was, wann über ihn weiß. Hieraus folgen die Grundsätze der Erhebung bei Betroffenen, die Zweckbindung der erhobenen Daten, das Prinzip der Datensparsamkeit, die Auskunfts- und Benachrichtigungsrechte und nicht zuletzt der materielle Datenschutz. Danach sind diejenigen Stellen, die personenbezogene Daten verarbeiten, verpflichtet, die technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen, die erforderlich sind, um den Zugang und die Kenntnisnahme durch Unbefugte zu verhindern. Gerade Letzteres ist im Fall des Gerichtsaktenskandals und in dem Fall des Computerverkaufs durch das Fachkrankenhaus nicht erfolgt. Was die Thüringer Ras
Meine Damen und Herren, noch eines, ich habe es eigentlich schon gesagt: An die Stelle der weiteren Einschränkung des Datenschutzes und des Aufkunftsrechts muss der Ausbau des materiellen Datenschutzrechts treten, das dem Bürger zu Hause und am Arbeitsplatz signalisiert, dass Datenschutz ein hohes Gut ist. Wenn heute hier zweimal festgestellt worden ist, dass Verantwortliche für die Fehlleistungen in Hildburghausen entlassen worden sind, dass in Zukunft die Vernichtung der Hardware vorgenommen wird und dass alle Vorschriften eigentlich eingehalten worden sind, dann erhebt sich natürlich die Frage, eingehalten im Sinne systematisch eingehalten, dass nur persönliche Verfehlungen vorliegen, dann erhebt sich die Frage, ob die strukturellen, d.h. die systematischen Konsequenzen ausreichen oder ob die strukturellen systematischen Bedingungen nicht doch geändert, d.h. verschärft werden müssen.
Unsere Aufgabe als Gesetzgeber ist es, der Polizei die Instrumente zu geben, die sie wirklich braucht und ausschöpfen kann. Dies tut die SPD-Fraktion mit ihrem Gesetzentwurf. Was darüber hinaus von der CSU vorgeschlagen wird, ist deshalb so gefährlich, weil es auch Ängste in der Bevölkerung schürt. Ich könnte ausführlich die Bedenken des Landesbeauftragten für den Datenschutz zitieren. Diese sind in den Protokollen des Ausschusses für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit nachzulesen. Diese Ängste haben Menschen, die sich zukünftig in Bayern bewegen wollen, ohne Gefahr zu
Lassen Sie mich eine Anmerkung zum Thema Datenschutz machen. Unser Gesetzentwurf sieht vor, dass alle Aufzeichnungen
c) Wahl eines Mitglieds für die Kommission beim Landesbeauftragten für den Datenschutz
Wir kommen nun zu Punkt 6 c der Tagesordnung, Wahl eines Mitglieds für die Kommission beim Landesbeauftragten für den Datenschutz. Vorgeschlagen wird der Abgeordnete Christian Baldauf. Wer diesem Vorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Der Vorschlag ist einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11: Beratung der Unterrichtung durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz – Fünfter Tätigkeitsbericht gemäß § 29 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 3/2780.
Unterrichtung durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz: Fünfter Tätigkeitsbericht gemäß § 29 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern (DSG MV) – Drucksache 3/2780 –
Meine Damen und Herren, wir haben im Innenausschuss eine Anhörung gehabt das Polizeirechts- und Sicherheitsrechtsänderungsgesetz betreffend. Wir haben im Anschluss an diese Innenausschussanhörung als Fraktion eine eigene Anhörung durchgeführt. Im Rahmen dieser Anhörung hat Professor Martin Kutscha von der Berliner Fachhochschule für Staats- und Verwaltungsrecht darauf hingewiesen, dass die Rasterfahndung aus dem Arsenal des Ausnahmezustands stammt. Auch der hessische Datenschützer Spiros Simitis hat angesichts der Sicherheitspakete bundes- wie landesweit bei der Thüringer Feierstunde "10 Jahre Datenschutz" gemahnt, dass das Verhältnis des Ausnahmezustands zum Normkriterium für einen demokratischen Rechtsstand bleibe. Nicht der Ausnahmezustand dürfe die Norm definieren, sondern die rechtsstaatliche Norm müsse festlegen, wie im Ausnahmezustand zu verfahren ist.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Landesbeauftragte für den Datenschutz hat dem Parlament seinen Fünften Tätigkeitsbericht vorgelegt. Der Bericht wird verfahrensgemäß an die Ausschüsse unseres Hauses zur Beratung überwiesen und zusammen mit den Bemerkungen der Landesregierung
Wir alle in unserem Hohen Hause waren und sind uns auch darüber im Klaren, dass unser Landesdatenschutzgesetz nicht ein Gesetz zum Schutz von Daten ist, sondern, wie sein Titel schon klarstellt, ein Gesetz zum Schutze des Bürgers beim Umgang mit seinen Daten. Die im Berichtszeitraum durchgeführten Kontrollen und Überprüfungen zeigen neben durchaus positiven Beispielen auch Fälle von Schlamperei, unverantwortlichem Umgang mit der Informationstechnik und bedenklicher Gesetzesauslegung. Bei aller Akzeptanz und gestiegener Sensibilität von Seiten der Verwaltung ist der Datenschutz noch lange kein Selbstläufer. Bis das eines guten Tages so sein wird, ist die Einrichtung des Datenschutzbeauftragten und seine Berichtslegung für die Menschen in unserem Lande sehr wichtig, und ich bitte Sie deshalb, der Überweisung zuzustimmen.
Der Ältestenrat schlägt vor, die Unterrichtung durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz auf Drucksache 3/2780 zur federführenden Beratung an den Petitionsausschuss und zur Mitberatung an den Innenausschuss, Rechtsausschuss, Finanzausschuss, Wirts c h a f t s a u s schuss, Landwirtschaftsausschuss, an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie an den Sozialausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist die Überweisung einstimmig beschlossen.
Abschließend will ich hervorheben, dass die Kontrollbefugnisse des Datenschutzbeauftragten in vollem Umfang aufrecht erhalten bleiben. Der Umstand, dass die G 10-Kommission in Zukunft auch über Maßnahmen entscheidet, die in ihrer Art und Schwere einer Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses gleichkommen, bedeutet keine Beschränkung der Rechte des Datenschutzbeauftragten. Die Kontrollbefugnisse des Berliner Beauftragen für Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht hinsichtlich der durch diese Maßnahmen erhobenen und bearbeiteten personenbezogenen Daten bleiben hiervon vielmehr völlig unberührt. Dies entspricht dem Umstand, dass die Detailüberprüfung – ob beispielsweise Löschungsfristen über erhobene Daten eingehalten werden, ob und in welchem Maße Daten weitergeleitet wurden – wegen des
Schließlich habe ich von dem Fokus auf das Wohl des individuellen Patienten gesprochen. Da geht es darum, ein paar Jahre in die Zukunft zu blicken. Die saarländische Krankenhauslandschaft muss fit werden für eine individualisierte Medizin. Wir brauchen also eine Ausrichtung weniger auf eine Gruppe oder eine Populationsgruppe, sondern auf den individuellen Patienten. Hierfür müssen Fachbarrieren beseitigt und Reibungsverluste abgebaut werden, wenn es bei der längerfristigen Behandlung eines Patienten einen Behandlungswechsel gibt. Ermöglicht wird dies durch eine umfassende Datenerfassung, Datenhaltung und Datennutzung individueller medizinischer Daten, denn dies ist ungemein wichtig für eine effektive individualisierte Behandlung. Allerdings sind diese Daten aufgrund ihrer Natur auch höchst sensibel und höchst persönlich. Es sind meine höchstpersönlichen Gesundheitsdaten, eine ganze Krankheits- und Leidensgeschichte wird mit diesen Daten dokumentiert. Deshalb muss der gesetzliche Rahmen hierfür die völlige Datensouveränität des Patienten gewährleisten. Das bedeutet gerade für den Datenschutz sehr große neue Herausforderungen. An dieser Stelle finden wir den Gesetzentwurf in der im Moment vorliegenden Fassung noch etwas dünn. Hier muss nachgebessert werden.
Ich muss aber auch sagen, es gibt offene Fragen, die zu diskutieren sind. Ich habe auch Zweifel, ob es sinnvoll ist, an der Stelle eine Namensliste als Extra zu fordern. Ich habe Zweifel, ob wir sozusagen eine fortlaufende Modernisierung, eine fortlaufende Kontrolle des privaten WLAN-Zugangs, wirklich für die privaten Haushalte fordern können. Sicherlich ist es wünschenswert, dass man mit Blick auf den Datenschutz und auch den Schutz der privaten Daten und des privaten PCs, fortlaufend Firmware-Updates macht, fortlaufend auch dort schaut, dass es ein sicheres Netz ist.
Aber noch nicht genug der tollen Neuerungen. Nun hat man, wohlgemerkt erst auf Verlangen, das Recht, über den Anbieter Auskunft zu bekommen, obwohl man vom Anbieter hätte verlangen können, dass er seine volle Adresse gleich mitliefert. Hier greift der Datenschutz, die heilige Kuh der Rotgrünen.
„die Voraussetzungen für die präventive Rasterfahndung den aktuellen Erfordernissen angepasst werden und diese Maßnahmen künftig zur Verhütung von Straftaten von erheblicher Bedeutung bei Anordnungsvorbehalt durch das Ministerium des Innern und unverzüglicher Unterrichtung des Landesbeauftragten für den Datenschutz zulässig sind und“
Herr Minister, Sie starteten zu Beginn der Legislaturperiode mit einer gut ausgestatteten Landesbehörde für Datenschutz mit 50 Stellen. Im Haushaltsplanentwurf – man schaue in den Erläuterungsband – sind davon noch ganze 44 übrig geblieben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Engel, ist das liberale Innenpolitik, beim Datenschutz dermaßen zu kürzen in Zeiten, in denen wöchentlich, fast täglich von Datenschutzskandalen in der Presse berichtet wird, auch hier bei uns in NRW? Lidl, Tönnies – ich muss diese ganzen Dinge nicht aufzählen. Wie kann das ein Kennzeichen liberaler Innenpolitik sein?
Nein, liebe Kolleginnen und Kollegen, die FDP hat mit diesem Haushalt, was den Datenschutz angeht, als liberale Partei aus meiner Sicht völlig versagt.
Ein Satz zur Videoüberwachung, die in Ihrem Antrag ebenfalls angesprochen wird.Wir kritisieren nicht, die Videoüberwachung zielgerichtet in kritischen Infrastrukturen einzusetzen.Die gesetzlichen Grundlagen hierfür sind längst geschaffen. Der Datenschutz ist hierbei kein Hindernis. Er greift lediglich regelnd ein und sorgt für eine vernünftige Ausgestaltung. Es wird aber trotz Videoüberwachung keine hundertprozentige Sicherheit geben. Die Videokameras hätten die versuchten Anschläge in Koblenz und in Dortmund nicht verhindern können.Aber sie haben sehr wohl dazu beigetragen, dass die Tatverdächtigen identifiziert wurden und dass wertvolle Beweismaterialien gesichert werden konnten.
Auf die Einzelheiten zur Errichtung der Antiterrordatei können wir hier aus Zeitgründen nicht eingehen. Aber wichtig ist dabei: Diese Antiterrordatei kann ein wesentliches Element der Verbesserung der Arbeit der Sicherheitsbehörden von Polizei und Nachrichtendiensten, gerade auch im Hinblick auf den Austausch von Daten über Terroristen sein. Dabei sind rechtsstaatliche und Aspekte des Datenschutzes zu beachten, ohne dass man gleich vonseiten der CDU sagt: „Datenschutz hat da gar keine Rolle zu spielen“, sondern wir müssen sehr genau hinschauen, wie wir das bewerten.
Sie wissen, dass die Liberalen als Hüter der Freiheit das wissen und kennen, was Kollege Frömmrich zum Thema Jefferson gesagt hat, dass man die Freiheit nicht durch totale Sicherheit schützt, weil dann nämlich die Freiheit weg ist.Man muss immer einen Kompromiss schaffen – ich will es einmal übersetzen –: auf der einen Seite die Rechte des Einzelnen gegenüber dem Staat stärken, was wir mit Datenschutz und anderen Dingen übersetzen, und auf der anderen Seite den Staat in die Lage versetzen, dass er die Rechte und insbesondere auch den Einzelnen vor Dritten schützt. Diese Waage ist immer wieder auszutarieren.
Als Ergebnis bleibt festzustellen, dass für die Beobachtung von Kriminalitäts- oder Gefahrenschwerpunkten unsere bisherigen Regelungen ausreichen. Das Bundesrecht bleibt leider ergänzungsbedürftig. Gut ist, dass wir in Schleswig-Holstein ein anerkanntes Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz haben, das als kompetente Ansprechstelle zur Verfügung steht.
Wir begrüßen es, dass die Landesregierung bei der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes darauf achtet, dass die Maßstäbe für eine Videoüberwachung seitens des Gesetzgebers nicht zu locker gefasst werden, sondern im Einklang mit den Forderungen des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz stehen. Aber es ist letztlich immer eine Frage der Durchführung einer Einzelmaßnahme, dass die Grenze zwischen Störern, Verdächtigen und Unbescholtenen nicht verwischt wird.
Sie, Herr Buß, weisen auf neue Geräte hin, die Datenschutz durch Technik ermöglichen. Die technische Weiterentwicklung ermöglicht es allerdings auch, Gesichter und bestimmte Bewegungsabläufe zu identifizieren und damit ein ziemlich genaues Bild davon zu liefern, wer sich wann wo mit wem aufgehalten hat. Ein Bundesdatenschutzgesetz, das diese Dinge mit berücksichtigt, ist gerade für die Überwachung von nicht öffentlichen Stellen von großer Bedeutung. Ich danke der Regierung für ihren Einsatz für ein Bundesdatenschutzgesetz, das den Vorschlägen der Datenschutzbeauftragten entspricht.
(Zurufe von den Fraktionen CDU, SPD, FDP und den GRÜNEN: Datenschutz!)
Es muss aber auch gesagt werden, dass die Resozialisierung von Straftätern und der Datenschutz zu Recht verfassungsrechtliche Grenzen setzen und beispielsweise einen Internetpranger nach amerikanischem Vorbild nicht
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie haben den Bericht des Datenschutzausschusses vorliegen, und wir Abgeordneten haben ihn auch ausführlich gelesen. Insgesamt haben wir mehrere Sitzungen darüber abgehalten, und zwar sehr konstruktiv, aber zu den Einzelheiten komme ich gleich in meinem Bericht. Ich möchte vorweg noch ein paar einführende Worte zum Datenschutz sagen.
Dieses Datenschutzgesetz, das wir heute beschließen wollen, wird dazu beitragen, den Datenschutz zu stärken, denn Datenverarbeitungssysteme stehen im Dienste des Menschen. Sie haben ungeachtet der Staatsangehörigkeit oder des Wohnortes der natürlichen Personen deren Grundrechte und Freiheiten und insbesondere deren Privatsphäre zu achten und zum wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt, zur Entwicklung des Handels sowie zum Wohlergehen der Menschen hier in Bremen und Bremerhaven beizutragen.
Die Tatsache, dass das Bundesverfassungsgericht den Datenschutz im Volkszählungsurteil fünf Jahre nach In-Kraft-Treten des Gesetzes auf Verfassungsrang gehoben hat, verschafft diesem kein besonderes Ansehen, aber man ging danach behutsamer mit personenbezogenen Daten um. Die Befugnis der Bürger, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und die Verwendung ihrer Daten entscheiden zu dürfen, entwickelte das Gericht aus dem allgemeinen Per––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.