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Der Grundgedanke, der hinter dieser Verordnung steckt, nämlich den Datenschutz der Bürger zu stärken und den Facebooks und Googles dieser Welt Schranken aufzuzeigen, sodass sie sich nicht hinter den verschiedenen Datenschutzrichtlinien der europäischen Mitgliedsstaaten verstecken können, mag im Kern richtig sein, wenn man voraussetzt, dass dies eben der Grundgedanke war. Auch eine Harmonisierung des Datenschutzes auf europäischer Ebene in einer modernen und digitalisierten Welt, in der Onlinehändler oder Händler, die ihre Waren europaweit verkaufen, weniger Gesetze und Bestimmungen zu beachten haben, mag im Kern richtig sein, wenngleich wir als AfD diese Harmonisierung doch lieber in der Eigenverantwortung der Staaten untereinander sehen würden, und nicht in einem Diktat aus Brüssel.

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Was hat sich alles in unserer Welt getan seit 1995? Damals waren das Klapp-Handy oder auch „der Knochen“ eine Sensation. Man konnte eine SMS senden und empfangen. Wer nutzt heute diese Technik noch? Die Digitalisierung schreitet immer weiter voran. Deshalb gilt seit Ende Mai 2016 mit einer Übergangsfrist bis 25. Mai dieses Jahres die Datenschutz-Grundverordnung der EU.

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Jeder, der personenbezogene Daten verarbeitet, ist von der Datenschutz-Grundverordnung betroffen. Je sensibler die Daten sind, beispielsweise im Gesundheitswesen, desto besser müssen sie geschützt werden. Die Verordnung bedingt aber auch, dass viele Unternehmen geänderte Nutzungsbedingungen vorlegen, denen die Nutzer zustimmen sollen. Diese Änderungen - so verlangt es die Verordnung müssen in leichter Sprache verfasst sein, und es muss genau beobachtet werden, wie die Unternehmen hiermit umgehen, damit kein Missbrauch betrieben wird.

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Hier werden voraussichtlich am stärksten die sozialen Medien, Finanzdienstleister oder auch der Handel betroffen sein. Vereine, die regelmäßig personenbezogene Daten erheben, aber auch von sonstigen Dritten verarbeiten, werden fortan geltende Vorschriften für den Datenschutz anzuwenden haben.

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Das Rad im Datenschutzrecht wurde mit der Datenschutz-Grundverordnung sicherlich nicht neu erfunden. Die öffentliche Wahrnehmung ist allerdings eine andere. Vielen wird erst jetzt aufgrund der medialen Berichterstattung bewusst, welche datenschutzrechtlichen Rechte, aber auch Pflichten es gibt, die schon seit vielen Jahren bestehen.

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Wir hätten es begrüßt, wenn der Innenminister seine Ankündigung aus der Sondersitzung des Innenausschusses von heute Vormittag umgesetzt und nach der Mittagspause hier im Plenum berichtet hätte. Aber wir müssen akzeptieren, dass das nicht vorgesehen ist. Ich möchte aber ausdrücklich darum bitten, diese Diskussion um die innere Sicherheit und um die Lage in Deutschland zu führen; denn nachdem Bundesinnenminister Schily gestern gesagt hat, dass wir beim Datenschutz und bei anderen Fragen wohl zu weit gegangen sind, müssen wir darüber nachdenken, was in diesem Bereich zu verändern und zu verbessern ist.

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2. Wie können aus der Sicht der Staatsregierung bei der Einführung elektronischer Fahrscheine (eTicket) im Freistaat Sachsen der Datenschutz der Bahnreisenden gewährleistet und die Erstellung von Bewegungsprofilen von Kunden verhindert werden?

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Zu Ihrer zweiten Frage. Bei der Einführung des eTicketing hat es sich der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen, wie bereits in der Antwort auf Frage 1 angedeutet, auf die Fahne geschrieben, eine deutschlandweit einheitliche und abgestimmte Strategie zu entwickeln. Der Datenschutz spielte in diesem Zusammenhang von Anfang an eine sehr große Rolle. So hat der VDV für das eTicketing auf der Grundlage des Bundesdatenschutzgesetzes eine Rahmenrichtlinie erarbeitet und mit dem sogenannten Düsseldorfer Kreis, der Vereinigung der obersten Datenschutzbehörden, abgestimmt.

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Demzufolge unterliegt die Entrichtung des Fahrgeldes mittels Handy oder Chipkarte den gleichen hohen datenschutzrechtlichen Anforderungen, wie sie beim Telefonieren mit Handy oder dem Einkaufen mit EC-Karte bereits Standard sind. In der täglichen Praxis trägt für den Datenschutz derjenige die Verantwortung, der das elektronische Verfahren betreibt.

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Sechstens. Auch Datenschutz ist ein wichtiger Bestandteil des Verbraucherschutzes. Dieser umfasst nicht nur den Handel mit Adressen und Kundendaten, wie er in den letzten Wochen leider immer wieder aufgedeckt wurde.

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Schwerpunkt des Gesetzentwurfs ist die Öffnung des Verwaltungsverfahrens für die Nutzung der modernen Kommunikationsform. Die Bürger und die Verwaltung des Landes sollen zukünftig auf der Basis qualifizierter elektronischer Signaturen rechtsverbindlich miteinander kommunizieren können. Damit ist im Zuge der Verwaltungsmodernisierung eine wichtige Grundlage für ein leichteres und schnelleres Verwaltungshandeln geschaffen. Durch das vorliegende Gesetz werden auch Änderungen in Vorschriften des besonderen Verwaltungsrechts vorgenommen, die zur Anpassung an diese neue Rechtslage erforderlich sind. So soll etwa in Abstimmung mit der Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz die Einwilligung zur Nutzung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen auch nach dem Thüringer Datenschutzgesetz in elektronischer Form möglich sein.

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Ich denke, meine Damen und Herren, dass es sich das Innenministerium und der Innenminister nicht leicht gemacht haben. Es sind 26 Projektvorschläge erarbeitet worden, bei denen überhaupt die Möglichkeit der Videoüberwachung gegeben wäre. Unter anderem war auch, weil es eine Forderung war, von Erfurt oder von anderen, dass die Krämerbrücke zum Beispiel einschließlich Breitstrominsel hier entsprechend auch überwacht wird. Davon hat das Innenministerium Abstand genommen, weil die entsprechenden Voraussetzungen aus Sicht des Innenministeriums dort nicht gegeben waren, dass dort entsprechend die Straftaten und was zur Voraussetzung führt, dass man überhaupt so etwas machen kann, dort nicht im genügenden Umfange da waren. Ich denke auch, dass man gerade auf dem Gebiet sich sehr viele Gedanken gemacht hat, wo könnte man dort rangehen. Ich denke, dass hier auch in Vorbereitung der Datenschutz seine Beachtung gefunden hat. Ob die ausreichend war, ist eine andere Frage. Aber es ist zumindest vorbereitet worden, dass man also sich am Ende auf Weimar, auf den Goethe- und den Theaterplatz entsprechend vorbereitet hat. Ich möchte Ihnen vielleicht mal einige Zahlen nennen - ich glaube, die kann man ruhig nennen: Auf dem Goetheplatz hat es im Jahr 2000 221 Vorkommnisse gegeben, ich bezeichne sie jetzt mal so, im Jahr 2001 303 und am Theaterplatz im Jahr 2000 133 und im Jahr 2001 hat es dort 216 Polizeieinsätze gegeben. Das ist, denke ich, eine erhebliche Steigerung und wenn man das mal im Durchschnitt sieht, dann ist das eine Straftat täglich, die dort stattfindet. Da kann natürlich der eine oder andere der Meinung sein, ja, was soll es, da hätten wir doch genügend Polizei, da schicken wir genügend Streifen auf die Strecke und die können das Ganze schon übernehmen. Das ist eben nicht möglich, dass wir mit den vorhandenen Ressourcen auch entsprechend hier das alles bestreifen könnten, weil wir einfach gar nicht so viele Polizistinnen und Polizisten zur Verfügung haben. Ich verweise auch noch einmal darauf, dass es sich hier, meine Damen und Herren, um ein Pilotprojekt handelt. Ein Pilotprojekt stellt man deswegen an oder man fährt ein Pilotprojekt, damit

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Sie verlieren kein Wort über Richtervorbehalt und Datenschutz. Wer heimlich in den PC unbescholtener Bürgerinnen und Bürger einbricht, verletzt massiv deren Intimsphäre. Sie verletzten unser aller Intimsphäre, wenn Sie heimlich präventive Online-Durchsuchungen durchführen.

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Die Fraktionen haben diesen Gesetzentwurf gemeinsam vorgelegt. Sie haben mich gebeten, ihn heute einzubringen. Diesem Wunsch komme ich gerne nach. Seit dem 25. Mai ist die DatenschutzGrundverordnung der EU unmittelbar geltendes Recht in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Diese Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union macht eine Vielzahl von Gesetzesänderungen erforderlich. Der Innenminister hat im Tagesordnungspunkt zuvor deutlich gemacht, wie viele Gesetze allein im Landesrecht - es sind insgesamt 22 - mit dem Gesetz, das wir unter Tagesordnungspunkt 3 behandelt haben, angepasst werden.

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Der Datenschutz-Grundverordnung liegt ein ganz umfassendes Begriffsverständnis von personenbezogenen Daten und deren Verarbeitung zugrunde. Es geht dort im Kern um die Verarbeitung personenbezogener Daten. Zweifellos werden auch hier bei uns in der Landtagsverwaltung bezogen auf die Abgeordneten personenbezogene Daten verarbeitet, Daten von uns, liebe Kolleginnen und Kollegen, aber auch von unseren Angehörigen. Deshalb ist es notwendig, auch das Abgeordnetengesetz, das unsere Rechtsverhältnisse regelt, an die DatenschutzGrundverordnung anzupassen.

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Wir haben im Parlament und auf der Straße, in Anfragen und mit Flugblättern, bei Veranstaltungen und mit Diskussionen dagegen gestritten. Wir haben dabei Zuspruch und Widerspruch geerntet. Das Innenministerium hat sich nie wirklich um eine begleitende öffentliche Debatte bemüht. Wenn die Angaben der Datenschutzbeauftragten stimmen, dann haben sich die Videoüberwachungsaktivisten auch von dieser nicht so richtig in die Karten schauen lassen. Unsere Datenschutzbeauftragte ist allerdings ein ganz eigenes peinliches Kapitel. Man hätte erwarten dürfen, dass sie vom Ministerium fordert, die Karten auf den Tisch gelegt zu bekommen. Ihr parteigetreues Vertrauen in Thüringer Innenpolitik war scheinbar grenzenlos. Datenschutz aber verlangt aktive und offensive Sicherung des Rechts auf den Schutz persönlicher Daten.

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir beraten heute den Regierungsentwurf des Gesetzes zur Anpassung des bereichsspezifischen Datenschutzrechts an die Verordnung in Erster Lesung. Seit dem 25. Mai 2018 ist die Europäische DatenschutzGrundverordnung unmittelbar geltendes Recht in allen Mitgliedsstaaten der EU. Ziel ist es, ein gleichwertiges Schutzniveau für die Rechte und Freiheiten von natürlichen Personen bei der Verarbeitung von Daten in allen Mitgliedsstaaten herzustellen. Diese Datenschutz-Grundverordnung bringt aber auch Anpassungserfordernisse für die Datenschutzpraxis mit sich. Sie sieht zum einen für den nationalen Gesetzgeber eine Reihe von Öffnungsklauseln vor und enthält zum anderen konkrete, an die Mitgliedsstaaten gerichtete Regelungsaufträge.

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Die Verarbeitung der Daten der Abgeordneten, ihrer Angehörigen und der Hinterbliebenen erfolgt zu ganz unterschiedlichen Zwecken, beispielsweise wenn es darum geht, Abgeordnetenentschädigung zu zahlen, wenn es darum geht, Zuschüsse zu den Kosten in Krankheits-, Pflege-, Geburts- oder Todesfällen zu zahlen, wenn es um die Hilfskasse der Abgeordneten geht oder auch um unsere Verhaltensregeln. Dies als Beispiele, die Aufzählung ist nicht vollständig. Sie dient dazu, dass Sie sich ein Bild darüber machen können, in wie vielen Fällen die Datenschutz-Grundverordnung auch für uns im Bereich des Abgeordnetenrechts gilt.

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Konkret schlagen die Fraktionen vor, § 29 des Abgeordnetengesetzes so zu regeln, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten im Geltungsbereich des Abgeordnetengesetzes für die gesetzlich vorgegebenen Aufgaben des Landtagspräsidenten oder einer Landtagspräsidentin und damit der Landtagsverwaltung insgesamt möglich wird. Dadurch tragen wir den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung der EU Rechnung.

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Da bei der Auszahlung von Ansprüchen von Abgeordneten oder ihrer Angehörigen und Hinterbliebenen das Landesamt für Zentrale Dienste eine wichtige Rolle spielt, da diese Auszahlung von Ansprüchen von Abgeordneten quasi an das Landesamt für Zentrale Dienste delegiert ist, wird die Ermächtigung zur Datenverarbeitung insoweit entsprechend auf dieses Landesamt ausgedehnt. Auf diese Weise erfolgt künftig die Datenverarbeitung in Bezug auf die personenbezogenen Daten von Abgeordneten, ehemaligen Abgeordneten und ihren Hinterbliebenen nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung. Ich darf Sie bitten, diesem von allen Fraktionen vorgelegten Gesetzentwurf zuzustimmen. - So weit zur Begründung.

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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, nach dem Beitrag von Herrn Wunderlich muss ich natürlich zuerst einmal kurz darauf eingehen. Ich werde dann aber im Laufe meines Redebeitrags noch mehrere Dinge dazu bemerken. Zuerst einmal, Herr Wunderlich, würde mich schon interessieren, wo Sie denn den Mietvertrag von Herrn Thieme herhaben. Denn meiner Ansicht nach unterliegt so etwas auch dem Datenschutz. Ich möchte Ihnen aber aus einem Schreiben des Forstamts Kranichfeld an den Herrn Thieme, das er uns zur Verfügung gestellt hat, etwas vorlesen, gerade zu diesem Mietvertrag. Da steht etwas anderes drin, als das, was Sie hier gesagt haben. Hier steht nämlich: "Wenn Sie nicht mitbieten wollen oder nicht den Zuschlag erhalten, so ist dafür gesorgt, dass Ihr Mietverhältnis auf den neuen Eigentümer übergeht nach allen mietrechtlichen Bestimmungen und üblicherweise ab dem Monatsersten

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Zu diesem Tagesordnungspunkt darf ich ganz herzlich die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Frau Monika Grethel, hier im Plenum willkommen heißen.

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lungnahme hat die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Korrekturen bei den Gesetzesänderungen zum Saarländischen Krebsregistergesetz und dem Gesetz über die Errichtung und den Betrieb der Integrierten Leitstelle des Saarlandes angeregt. Ferner sollte bei der Änderung des Saarländischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes klargestellt werden, wie die datenschutzrechtlichen Kontroll- und Aufsichtsbefugnisse geregelt sind.

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Man muss auch darauf achten, dass der Datenschutz gewährleistet bleibt. Ich sage Ihnen, dass es im Bereich der Heimaufsicht jetzt schon 23 Kontrollvorschriften gibt. Das sind mehr als für Atomkraftwerke. Dort sind es genau 17. Daher geht es nicht um ein Mehr,

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Die vom Landesbeauftragten für den Datenschutz zum Gesetzentwurf vorgetragenen Bedenken hat der Ausschuss aus Gründen der Deregulierung nicht geteilt.

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Zweitens, meine sehr verehrten Damen und Herren – diese Problematik lag insbesondere meiner Fraktion am Herzen –, ging es um die Bewertung der schriftlich und mündlich vorgetragenen Bedenken des Landesbeauftragten für den Datenschutz unseres Landes gegen einzelne Regelungen oder, besser gesagt, einzelne Nichtregelungen des vorliegenden Gesetzentwurfes und die Widerspiegelung dieser Stellungnahmen im Protokoll des Ausschusses.

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Zweitens. Im Bericht des Innenausschusses heißt es unter anderem – und damit wird das Problem etwas prinzipieller –, dass den Empfehlungen des Landesbeauftragten für den Datenschutz überwiegend aus Gründen der Deregulierung nicht zu folgen sei. Der Ausschussvorsitzende hat darauf verwiesen.

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Herr Bischel, eine kurze Frage. Sie haben vorhin das schöne Wort „remonstrieren“ gebraucht, das mir so gut gefällt. Hat also die Dezernentin gesagt, „Nein, ich will eine andere Praxis machen“? Sie haben unterstellt, es wäre so gewesen. Es ist nicht so gewesen. Es gibt keine Dienstanweisung des Landrats, „Mach‘ das so und so“, auch nicht in dem konkreten Fall, in dem Sie die schönen Fragen zur Persönlichkeit des mit Alkoholproblemen behafteten Menschen hatten: Wer? Wo? Wie? – Datenschutz ahoi, den tragen wir nur sonntags vor uns her.

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Ja, jetzt ist es aber auch nicht so – da müssen wir doch ehrlich sein –, dass dieses Gesetz die Welt in eine andere Richtung drehen lässt. Wir sind uns doch alle einig gewesen, dass mit dem Gesetz einige Punkte verändert werden. Die werden aber letztendlich nicht einen großen Einfluss auf das haben, was sich in Baden-Württemberg medienmäßig tut. Zum Teil müssen wir Regelungen eben an EGRecht anpassen, Datenschutz usw. Deswegen hat, denke ich, Kollege Palmer schon bei der Ersten Beratung zu Recht darauf hingewiesen: Wir führen eine sachliche Diskussion. Und Sie gehen dann immer in solche Diskussionen und Debatten hinein wie eine Furie. Ich verstehe, dass man das bei manchen Themen machen kann. Aber dann muss sich der Streitwert auch wirklich lohnen.

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Zur Abwicklung der Tagesordnung wurden interfraktionelle Absprachen getroffen, und zwar zur Aussetzung des Tagesordnungspunktes sechs, Bedeutung und Nutzen von Geodateninformationen für Bremen und Bremerhaven, der miteinander verbundenen Tagesordnungspunkte zehn, Regionaler Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Bremen und Bremerhaven, und zwölf, Regionaler Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs und Ausbildungsplatzsituation im Land Bremen, des Tagesordnungspunktes elf, Modernisierung der beruflichen Bildung, des Tagesordnungspunktes 13, Gemeinsame Entwicklungsstrategie Nord-West, des Tagesordnungspunktes 14, Bedarfsgerechte Versorgung für pflegebedürftige Menschen, des Tagesordnungspunktes 16, Bedeutung und Stärkung der Umweltwirtschaft im Lande Bremen, und des Tagesordnungspunktes 23, Tierversuche im Land Bremen. Des Weiteren wurden interfraktionelle Absprachen getroffen zur Verbindung der Tagesordnungspunkte 25 bis 27, 26. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz, Stellungnahme des Senats dazu und Bericht und Antrag des Rechtsausschusses, und der Punkte außerhalb der Tagesordnung, die sich mit dem Bremischen Landesmediengesetz befassen, Bremisches Landesmediengesetz, Drucksache 16/500, und Bericht und Antrag des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten dazu, Drucksache 16/568, sowie zur Vereinbarung von Redezeiten bei zwei Tagesordnungspunkten. Hinsichtlich der Abwicklung der Tagesordnung der Bürgerschaft (Landtag) wurde vereinbart, dass heute gegen 16 Uhr der Tagesordnungspunkt 18, Wirtschaftskraft von unten fördern statt angebotsorien

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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wenn ich die Reden von Frau Kohnle-Gros und Herrn Marz höre, dann stelle ich fest, dass es offensichtlich eine Lust ist, das große Fallbeil zu schwingen. Datenschutz spielt keine Rolle.