Was heißt das nun konkret und wie soll das Ganze umgesetzt werden? Eine Erleichterung für den Bürger wird das Once-Only-Prinzip darstellen. Die Daten werden ein Mal erhoben und können dann unter den Behörden digital ausgetauscht werden. So sprechen wir hier von einer deutlichen Entlastung der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land und parallel auch für unsere Verwaltungen. Eine Maxime und das zählt für alle Bereiche in dem großen Wort Digitalisierung - muss stets der Datenschutz und die Cybersicherheit sein. Nach dem Motto „einfach,
Unterrichtung durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz: Sechster Tätigkeitsbericht gemäß § 29 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern (DSG M-V) – Drucksache 4/1137 –
Der Petitionsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 4/1458, den Sechsten Bericht des Landesdatenschutzbeauftragten für den Datenschutz auf Drucksache 4/1137 sowie die hierzu vorliegende Stellungnahme der Landesregierung auf Drucksache 4/1294 verfahrensmäßig für erledigt zu erklären. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 4/1458 einstimmig angenommen.
Die dritte Anfrage trägt den Titel „Elektronische Gesundheitskarte und Datenschutz“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Köhler, Frau Hoch, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Erstens: Wie wird bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte in der Testregion Bremen die Begleitung durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz sichergestellt?
Zweitens: Gibt es für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte projektbezogene Mittel, und ist eine Refinanzierung der Personalkosten beim Landesbeauftragten für den Datenschutz möglich?
Zu Frage zwei: Das Projekt finanziert sich aus Mitteln der Projektpartner aus der Selbstverwaltung vor Ort und aus Mitteln der gematik mbH, einer Gesellschaft der Selbstverwaltung, die auf Bundesebene das Projekt „Testregion“ umsetzen wird. Eine Refinanzierung der Personalkosten beim Landesbeauftragten für den Datenschutz aus dem Projektbudget ist,
Wie wird denn in anderen Testregionen sichergestellt, dass der Datenschutz da so berücksichtigt wird, wie es nötig ist?
den Datenschutz, sondern alle regeln es so, wie wir es hier in Bremen geregelt haben.
Hält der Senat das Projekt dann für durchführbar mit den derzeitigen Mitteln, die beim Landesbeauftragten für den Datenschutz dafür zur Verfügung stehen?
Das sehe ich so! Ich habe mich auch persönlich noch einmal mit dem Landesbeauftragten darüber unterhalten. Er schätzt es mittlerweile auch so ein. Dadurch, dass wir auch über die Mitarbeiterin des Landesbeauftragten in der überregionalen Arbeitsgruppe vertreten sind, ist gewährleistet, dass in Bremen der Datenschutz genauso ernst genommen wird wie in allen anderen Testregionen. Darauf legt der Bund auch sehr großen Wert, dass gerade dieser Aspekt besonders in den Vordergrund gestellt wird, denn die Akzeptanz der Gesundheitskarte hängt natürlich ganz entscheidend davon ab, dass die Datenschutzgesichtspunkte gewährleistet sind. Insofern bin ich mir sicher, dass wir es hier mit den hervorragenden Mitarbeitern auch des Datenschutzes hinbekommen.
Dass der Datenschutz optimal gewährleistet sein muss, ist überhaupt keine Frage. Dafür spricht im Interesse der Kommunen, im Interesse einer guten Zusammenarbeit, auch einiges. So ergibt sich – übrigens auch aus Kostengründen – aus dieser Studie, dass es Sinn macht, das Register gemeinsam elektronisch landesweit zu führen. Das heißt aber nicht zwangsläufi g – ich will das ausdrücklich sagen –, dass wir ein neues Staatsregister einführen. Dabei sind, wenn ich an die AKDB denke, auch ganz andere Konstruktionen vorstellbar.
Sie werden auch Verständnis dafür haben, dass angesichts Ihrer Gesetzentwürfe zur Online-Durchsuchung, zur Telekommunikationsüberwachung oder zum Versammlungsrecht bei uns alle Alarmglocken schrillen, wenn es darum geht, den Datenschutz zu gewährleisten. Insofern tröstet es mich überhaupt nicht, wenn Sie sagen, darüber werde erst im Herbst entschieden. Sie stellen mit diesem Gesetzentwurf ein Stück weit die Weichen.
Neben den Anpassungen der Rundfunkbeitragspflicht wird mit dem 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrags ein regelmäßiger Meldedatenabgleich gesetzlich verankert, um die größtmögliche Aktualität des Datenbestands unter Beachtung datenschutz
Ich habe Ihnen das Konzept in seiner Zielrichtung beschrieben, nicht in seiner eigentlichen Ausgestaltung. Das ist der erste Punkt. Der zweite Punkt ist der: Was Sie zitiert haben ist nur ein Teil des Urteils. Es gibt noch einen anderen, der sieht ein bisschen anders aus, er erlaubt größere Spielräume. In der Tat, es ist völlig richtig, natürlich stoßen wir auch an die Grenze des Datenschutzes. Aber ich darf an dieser Stelle daran erinnern, dass auch ein sehr berühmter Datenschützer kürzlich erst wieder gesagt hat, wenn jemand Straftaten begeht, der hat auf Datenschutz nun wirklich keinen Anspruch.
Ich rufe die achte Anfrage auf, die die Überschrift trägt „Datensicherheit und Datenschutz beim elektronischen Versand von ärztlichen Unterlagen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Peters-Rehwinkel, Grotheer, Brumma, Dr. Sieling und Fraktion der SPD.
Zweitens: Wie sind die Datensicherheit und der Datenschutz bei dem elektronischen Versand von ärztlichen Unterlagen gewährleistet?
Lassen Sie mich auch heute wieder einige Beispiele herausgreifen und sie Ihnen näher darbringen, ohne dass ich den Datenschutz verletze. Wo konnten wir beispielsweise helfen? Der schwerstbehinderte Sohn einer Petentin, der in einer Behindertenwerkstatt tätig ist, erhielt im Zuge des Antrages auf Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz zunächst einen abschlägigen Bescheid, dann aber doch rückwirkend Leistungen nach dem genannten Gesetz anerkannt. Also hier gab es doch noch Möglichkeiten zu helfen. Ein weiterer Petent wendet sich gegen eine drohende Abschiebung und bittet um Unterstützung. Diesem Anliegen konnte mit folgender Begründung ebenfalls entsprochen werden: Aufgrund des Ärztemangels in unserem Land und des damit gegebenen öffentlichen Interesses soll dem Petenten noch vor Abschluss des Klageverfahrens eine Arbeitserlaubnis und damit die aufenthaltsrechtliche Sicherheit gegeben werden. Also auch hier konnten wir weiterhelfen.
Des Weiteren wurden Vereinbarungen getroffen zur Verbindung der Tagesordnungspunkte fünf, Zweites Gesetz zur Änderung des Bremischen Ausführungsgesetzes zum Pflege-Versicherungsgesetz, und acht, Folgen der Kürzung der Investitionsförderung von Pflegeeinrichtungen, der Tagesordnungspunkte elf bis 13, hier geht es um die Haushaltsrechnung der Freien Hansestadt Bremen für das Haushaltsjahr 2003, den Jahresbericht 2005 des Rechnungshofs und den Bericht und Antrag des staatlichen Rechnungsprüfungsausschusses dazu, der Tagesordnungspunkte 14 und 15, Rechnung des Rechnungshofs über seine Einnahmen und Ausgaben in Kapitel 0011 des Haushaltsjahres 2004 und Bericht und Antrag des staatlichen Rechnungsprüfungsausschusses dazu, der Tagesordnungspunkte 22 und 23, Gesetz zur Anwendung des Landesrechts bei der eingetragenen Lebenspartnerschaft und Bericht und Antrag des nichtständigen Ausschusses gemäß Artikel 125 der Landesverfassung dazu, der Tagesordnungspunkte 25 und 26, Bremisches Gesetz zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen, der Tagesordnungspunkte 34 bis 36, hier handelt es sich um den 27. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz, die Stellungnahme des Senats und Bericht und Antrag des Rechtsausschusses dazu, der Punkte außerhalb der Tagesordnung, die sich mit dem Personalcontrollingbericht befassen, Drucksachen 16/814 und 16/956, und der Punkte außerhalb der Tagesordnung, die sich mit dem Gesetz über Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen befassen, Drucksachen 16/877 und 16/957.
Das Verfahren der Datenübermittlung im Bereich des Feststellungsverfahrens nach Paragraph 69 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – ist mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz abgestimmt worden, der keine Einwände erhoben hat.
Herr Kollege Hecker, ich empfehle Ihnen, noch einmal detailliert den Gesetzentwurf zu lesen. Wir haben ganz klar den Grundsatz Sitzungszwang, man kommt irgendwo zusammen. Die zweite Möglichkeit - da gebe ich Ihnen recht, genau deswegen hat man die Videokonferenzen eingeführt - soll die Mitwirkungsrechte aller kommunalen Mandatsträger stärken. Als zusätzliche Rückfallebene besteht eben die Möglichkeit, einen Notausschuss einzurichten oder die Zuständigkeiten des Notausschusses auf den Finanzausschuss zu übertragen. Dem ist ausreichend Rechnung getragen. Der Grundsatz, wenn man nicht zusammenkommen kann, ist die Videokonferenz. Ich weiß nicht, wie es bei Ihnen auf kommunaler Ebene ist. Die meisten Kolleginnen und Kollegen dort haben entsprechende iPads. Ich habe da überhaupt keine Bedenken, dass der Datenschutz nicht
Der zweite Punkt, den ich heute ansprechen will, ist der Schutz unserer Daten und die Abhängigkeit von US-Internetkonzernen. Es gibt genug Kritik an Datenschutzpannen von Skype, Zoom und anderen Firmen. Der Landesbeauftragte für Datenschutz in Baden-Württemberg empfiehlt: Bei der Auswahl von Video- oder Telefonkonferenzsystemen sollte aus technischer Sicht darauf geachtet werden, dass der Anbieter weder Metadaten - zum Beispiel: Wer hat mit wem kommuniziert? - noch die Inhaltsdaten der Kommunikation für eigene Zwecke auswertet oder an Dritte weitergibt. Dies können datenschutzrechtlich Verantwortliche am besten sicherstellen, wenn sie oder ihre Dienstleister eine entsprechende Softwarelösung im eigenen Rechenzentrum bereitstellen oder aufbauen. Dazu bieten sich zahlreiche Lösun
Herr Ministerpräsident, Sie wissen, dass Sie auch in anderen Bereichen, wo das Thema „Datenschutz“ berührt ist, nicht über direkte Befragungen, aber über andere Formen der Erhebungen zumindest einigermaßen verlässliche Zahlen bekommen können, die Sie dann in die Lage versetzen, politisch vernünftige Entscheidungen zu fällen, und zwar ohne dass die Zahlen bis in die letzte Einzelheit stimmen, sondern dass man zumindest Trends erkennt. Das kann man methodisch machen. Das wissen Sie genauso gut wie ich. Ich finde, das sollte man in diesem Zusammenhang auch versuchen; denn politische Planung und politische Steuerung funktioniert nur, wenn man eine vernünftige Datengrundlage hat.
Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab. Meine Damen und Herren, bei der ersten interfraktionellen Vereinbarung hatten wir davon gesprochen, dass wir nun noch die Härtefallkommission debattieren. Nun gibt es eine erneute interfraktionelle Absprache. Wir werden jetzt den Antrag, der die Härtefallkommission angeht, um 14.30 Uhr aufrufen, und danach werden wir dann alle Punkte zum Datenschutz aufrufen. Ich unterbreche die Sitzung bis 14.30 Uhr.
27. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz vom 31. März 2005 (Drucksache 16/578)
Stellungnahme des Senats zum 27. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz
Bericht und Antrag des Rechtsausschusses zum 27. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz vom 31. März 2005 (Drs. 16/578) und zur Stellungnahme des Senats – Mitteilung des Senats vom 30. August 2005 (Drs. 16/737) vom 2. März 2006
Der Rechtsausschuss hat zu seinen Beratungen den Landesbeauftragten für den Datenschutz sowie die Vertreter der betroffenen Ressorts und Institutionen hinzugezogen. In insgesamt vier Sitzungen, und zwar am 5. Oktober, 2. November, 7. Dezember 2005 und am 15. Februar 2006, befasste sich der Ausschuss mit dem Datenschutzbericht.
Gleichwohl gibt es immer Möglichkeiten, die bestehenden Arbeitsstrukturen zu verbessern. So ergibt sich aus meiner Sicht durchaus die Möglichkeit, aber auch die Notwendigkeit, dass sich beide Gremien gemeinsam über eine effektivere Form des Datenaustausches zu Petenten, Petitionen und deren Inhalten intern verständigen sollten. Manchmal ist es ein Problem für uns zuzuordnen, bei wem die entsprechenden Bürgerinnen und Bürger bereits mit dem Thema vorstellig geworden sind. Um hier Parallelarbeiten auszuschließen, kann ich mir vorstellen, dass wir natürlich exakt darauf achten, was der Datenschutz zulässt, dass wir uns doch schneller und zielgenauer verständigen können, beispielsweise auch auf elektronischem Wege. Das sollte möglich sein.
Wir werden den Unterbindungsgewahrsam verlängern. Wir werden Ordnung wieder zum Schutzgut machen. Wir werden in der Landespolitik im Polizeirecht dafür sorgen, dass bestimmte Dinge geregelt werden, die auch anderswo geregelt sind, z. B. der finale Rettungsschuss. Es ist für mich immer unverantwortlich gewesen, dass wir hier manchmal jeden Mist im Detail regeln, dass wir bei aller Wichtigkeit 20 Paragrafen zum Datenschutz haben, aber beim Einsatz des Polizisten ein mit Sicherheit tödlich wirkender Schuss in akuter gegenwärtiger Lebens- und Leibesgefahr - beispielsweise für eine Geisel - nicht geregelt ist, weil das Parlament zu feige ist, das zu regeln, und dass man den Polizeibeamten, der für uns den Kopf hinhält, darauf verweist, sich mit Zivilrecht aus der Verantwortung zu bringen.
Zweitens: Im 27. Jahresbericht wurde festgehalten, dass für die Komponenten des Systems der Telekommunikationsüberwachung die erforderliche Verfahrensbeschreibung fehlt. Diese sollte bis Ende Februar 2006 erstellt und mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz abgestimmt werden. Der Ausschuss erwartet einen entsprechenden Bericht für Mai 2006.