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Insofern sind wir der Auffassung – Herr Präsident, ich komme zum Schluss –, dass wir den Datenschutz im Land künftig mehr stärken müssen und bei den nächsten Haushaltsplanberatungen auch berücksichtigen müssen und dass wir es endlich schaffen müssen – eine alte Forderung von uns, Kollege Schneider und Kollege Scheuermann; ich sage das, bevor Sie sich in Individualismen begeben –, dass der öffentliche und der nichtöffentliche Bereich zur Stärkung der Effizienz des Datenschutzes im Land zusammengeführt werden.

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werden ja sehen, ob wir Sie beim Datenschutz und seiner Stärkung in Zukunft beim Wort nehmen können.

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Meine Damen und Herren, lassen Sie mich an erster Stelle auch im Namen der Landesregierung sehr ernsthaft dem Landesbeauftragten für den Datenschutz, Herrn Zimmermann, und natürlich auch dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre wirklich hervorragende und sehr engagierte Arbeit danken.

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positiver Hinsicht. Am Anfang war es ein oftmals sehr formaler Streit über die Anforderungen des Datenschutzes. Dieser Streit ist in den letzten Jahren in einen konstruktiven inhaltlichen Dialog übergegangen. Das kommt dem Datenschutz natürlich zugute, und deswegen kann ich die Entwicklung nur begrüßen.

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Erlauben Sie mir noch einige wenige Anmerkungen zu der Forderung nach einer Zusammenlegung der Aufsicht für den Datenschutz im öffentlichen und im nichtöffentlichen Bereich, die auch jetzt in der Debatte erhoben wurde. Ebenso wie mein Vorgänger – das wird Sie nicht überraschen – befürworte auch ich eine solche Zusammenlegung nicht.

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Niedersachsen will diesen Weg nun ebenfalls gehen und die bislang beim Landesbeauftragten für den Datenschutz liegende Zuständigkeit für den nichtöffentlichen Bereich ab dem nächsten Jahr auf das Innenministerium übertragen. Man sieht also, auch in anderen Bundesländern wird erkannt, dass die besseren Gründe gegen eine Zusammenlegung sprechen.

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Allerdings müssen wir die Einführung des Projekts „Schulverwaltung am Netz“ rechtlich noch vollends in die passende Richtung bringen. Auch müssen die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, die Sie vorhin angesprochen haben – das wissen Sie –, die insbesondere den datenschutzrechtlichen Vorgaben gerecht werden müssen. Ich weiß, dass die Landesregierung hierzu in Gesprächen mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz steht. Ich glaube, dass wir in Kürze in diesem Hause miteinander über eine entsprechende Änderung des Schulgesetzes diskutieren können und dann auch zu einem abschließenden Ergebnis kommen.

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Drittens: Datenschutz. Herr Kollege Käppeler hat es schon angedeutet: Das Projekt „Schulverwaltung am Netz“ darf nicht dazu genutzt werden, den „gläsernen Schüler“ zu schaffen.

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Wahl von stellvertretenden Mitgliedern in die Kommission beim Landesbeauftragten für den Datenschutz Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, CDU und FDP – Drucksache 15/1418 –

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Wir müssen an diese Sache noch einmal herangehen. Wir müssen ein neues, unbürokratisches System finden, das den Landwirt nicht in seiner Datengrundlage gefährdet, bei dem der Datenschutz gesichert ist, das entbürokratisiert ist und sicherstellt, dass die Züchter einen berechtigten Anspruch auf Entlohnung ihrer Arbeit haben.

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Ich möchte nicht damit hinter dem Berg halten, dass auch mir manches an diesem Gesetz nicht passt, aber ich kann damit gut leben. So wurmt es mich zum Beispiel, dass der Forderung nach einer Straffung des Gesetzes etwa durch die Herausnahme des Abschnittes 13 - Datenschutz - nicht entsprochen wurde und dass eine Konzentration auf die für den Jugendstrafvollzug spezifi

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Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst erst einmal ganz herzlichen Dank für die lieben Geburtstagsgrüße, die mir zugeteilt worden sind, und auch der Hinweis des Präsidenten, ich würde im Kreise meiner Freunde feiern, ist für mich ja doch eindrucksvoll, weil ich mit so vielen Freunden heute eigentlich nicht gerechnet habe! Aber dass Sie den Datenschutz missachtet haben, Herr Präsident, darüber müssen wir noch einmal reden!

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Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Holst: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich freue mich sehr, dass ich zweieinhalb Jahre nach Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes zu Ihnen über dieses Thema sprechen darf.

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[Antrag der Fraktion der SPD zu Drucksache 18/4978: Novellierung des Hamburgischen Krankenhausgesetzes – Raum der Stille einrichten, Datenschutz stärken, Pool-Lösung für Chefarzt-Honorare einführen – Drucksache 18/5058 –]

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An dieser Stelle gehört es sich – nicht nur pflichtbewusst –, auch zu sagen, wenn man das Informationsfreiheitsgesetz in Bremen sucht, muss man nur auf die Seiten des Landesbeauftragten für den Datenschutz gehen, der eben beides ist: Datenschutzbeauftragter und Informationsfreiheitsbeauftragter. Da findet man wunderbar verschiedene Punkte, häufig gestellte Fragen, Gesetzestexte, Hinweise auf europäische Gesetzestexte und Bundesgesetze. Das alles macht Herr Holst mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in einer kleinen Behörde, die zeigt, was bei solchen neuen Aufgaben – und das Informationsfreiheitsgesetz war damals eine neue Aufgabe und ist jetzt schon fast Regelbetrieb – ein kleiner Betrieb leisten kann. Dafür herzlichen Dank bei Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern!

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Der Innenausschuss hat sich erstmals in der 26. Sitzung am 25. Oktober 2007 mit dem Gesetzentwurf befasst. Dem Ausschuss lag zur Beratung eine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes mit rechtsförmlichen Änderungsvorschlägen vor. Im Ergebnis der Beratung wurde beschlossen, Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände, des Landesbeauftragen für den Datenschutz und des Behindertenbeauftragten einzuholen. Außerdem verabschiedete der Ausschuss einstimmig eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Recht und Verfassung in der Fassung des vorliegenden Gesetzentwurfs unter Einbeziehung der Vorschläge des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes.

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In der 30. Sitzung am 29. November 2007 befasste sich der Innenausschuss ein weiteres Mal mit dem Gesetzentwurf. Zur Beratung lagen die angeforderten schriftlichen Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände, des Landesbeauftragten für den Datenschutz und des Behindertenbeauftragten vor.

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Vorwurf „allgemeine, flächendeckende Kontenabfrage“: nein, geregelt in der Anwendungsverordnung. Vorwurf „mangelnder Datenschutz“: ausgeräumt. Ich habe es schon erwähnt: Es gibt eine Aufbewahrungspflicht von 18 Monaten. Möglicherweise bezieht sich das, was die Datenschützer gesagt haben, auf den Entwurf aus dem Jahre 2003. Die Anwendungsverordnung vom März dieses Jahres kam etwas spät, ist beim Urteil des Bundesverfassungsgerichts aber noch mit aufgenommen worden. Das bezieht sich vielleicht darauf, ist jetzt aber ebenfalls geregelt.

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Verzeihung – lieber Michael Theurer, jetzt liegt es mir auf der Zunge, „Quatsch“ zu sagen –, wenn an Ihrer Position, Herr Birzele, das Geringste dran wäre, bräuchten wir für keine Behörde und für keine Polizei irgendeine Regelung. Dann bräuchten wir keinen Datenschutz, gar nichts, weil sich alle von sich aus an die Grenzen halten müssten.

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Stattdessen besteht der Datenschutz – dem wird sogar Herr Kretschmann zustimmen – aus nichts anderem als der richtigen Grenzziehung für das behördliche Handeln. Da muss ich klare Grenzen ziehen.

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Lassen Sie mich abschließend noch ein Wort in Richtung der Opposition verlieren, weil mir doch einiges lautes Kopfschütteln nach der letzten gemeinsamen Sitzung gekommen ist! Die Position der LINKEN ist mir, das muss ich so deutlich sagen, in der Sitzung nicht klar geworden. In der Innendeputation befürchten sie eigentlich, wenn ich das zusammenfassen darf, nur, dass wir ein bisschen den Datenschutz missachten, und in der gemeinsamen großen Runde, ich glaube, da geht es mir wie vielen Kolleginnen und Kollegen, da habe ich eigentlich so gar nichts richtig verstanden außer der Tatsache, dass sie mehr Geld für alles fordern.

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ventionskonzepten eine drohende kriminelle Karriere möglichst frühzeitig zu unterbrechen. Zweitens, Datenschutz beziehungsweise sozialrechtliche Bestimmungen hinsichtlich einer möglichen Behinderung des erforderlichen Informationsaustausches zu überprüfen. Herr Erlanson, dazu kann ein Datenschutzkonzept hilfreich sein. Drittens, das Schwellentäterkonzept deutlich besser als bisher in den beteiligten Ressorts zu vernetzen und umzusetzen. Herr Fecker hat schon darauf hingewiesen! Viertens, Verfahren sollten gegen Intensivtäter schneller und konsequenter zu spürbaren Sanktionen führen. Dabei sollte aus unserer Sicht häufiger als bisher das vereinfachte Verfahren gemäß Paragraf 76 Jugendgerichtsgesetz Anwendung finden.

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Herr Kollege Erlanson, ich danke Ihnen erst einmal für die sachliche Darstellung. Ich glaube, im Bereich Datenschutz sind wir uns einig, dass dieser nicht nur für Erwachsene, sondern auch für Jugendliche gilt, und dass wir natürlich schauen müssen, wie wir diesen

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Die hier angesprochenen Themen gehören weltweit dazu. Auch ich bin dagegen, was bei Telekom und Lidl gelaufen ist, ich bin auch der Auffassung, dass man zum Schutz von Arbeitnehmerrechten auf Bundesebene etwas tun muss. Dass unter Datenschutz- und Persönlichkeitsschutzaspekten ein massiver Verstoß stattgefunden hat, ist alles richtig, allerdings ist es eine Botschaft, mit der ich persönlich

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Wahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz

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damit gezeigt, dass Ihnen der Datenschutz an dieser Stelle offensichtlich nicht so wichtig ist.

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Gefreut habe ich mich über die Zusammenführung der Aufsicht über den Datenschutz im öffentlichen und nichtöffentlichen Bereich, auch wenn eine Ausgestaltung als oberste Landesbehörde nicht erwirkt werden konnte. Eine personelle Verstärkung des Datenschutzes entsprechend dem stark erweiterten Aufgabenprofil mahnen wir an.

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Das kann ich Ihnen erklären, weil wir das im Ausschuss auch schon behandelt haben. Wir haben entsprechende Gesetzlichkeiten, wo man manche Informationen nicht so einfach weitergeben kann. Das eine heißt - nicht ach, ich bedauere das ausdrücklich und ich will auch versuchen, es Ihnen zu erklären -, dass wir im Datenschutz bestimmte Dinge nicht weitergeben können

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Frau Dr. Klein, ich will nur kurz darauf eingehen, weil wir keine Debatte wollten und nun doch zu einer Debatte kommen. Ich denke, wir haben im Ausschuss hinlänglich darüber diskutiert, dass die Bedenken des Datenschutz

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Zunächst einmal gratuliere ich dem Senat, dass er in Kontakt mit der Deutschen Post steht. Mir und anderen ist das nicht gelungen, zum einem ist der ehemalige Postchef Zumwinkel nun in Italien, wie man lesen konnte, genießt dort seine Bewährungsstrafe. Der neue Postchef Appel hat bis heute auf meinen Brief nicht geantwortet, ich vermute, er findet keinen Briefkasten oder keine Postfiliale, das könnte ja sein! Darum ersatz- und hilfsweise Unterstützung durch den Senat, und darum frage ich Sie, Herr Senator: Können Sie die Sorgen der Bevölkerung teilen, wenn jetzt die Verlagerung in sogenannte Partneragenturen stattfindet, insbesondere vor dem Hintergrund der kürzlich uns alle bewegenden Datenskandale? Wie wird künftig Datenschutz sichergestellt, der in dem Postüberleitungsgesetz geregelt ist, haben Sie dazu Auskünfte?

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Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf regeln wir, dass die Zentrale Stelle eine öffentliche Stelle im Sinne des Meldegesetzes ist. Diese wird dann berechtigt, die Daten der Meldebehörden anzufordern, anzunehmen, zu speichern und auch zu verarbeiten. So ist sichergestellt, dass alle Frauen in der entsprechenden Altersgruppe eingeladen werden können und dass dem Datenschutz Rechnung getragen wird. Angesiedelt werden soll diese Zentrale Stelle bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg. Es soll also nicht etwas Zusätzliches oder Weiteres geschaffen werden, sondern diese Stelle soll innerhalb der Kassenärztlichen Vereinigung angesiedelt werden. Dies erfolgt in Abstimmung mit unserem Ministerium und den gesetzlichen Krankenkassen, aber auch den privaten Krankenversicherungen.