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Das Archivgesetz von 1992 musste überarbeitet werden – das wurde in den Vorreden schon gesagt –, nicht zuletzt durch die Datenschutz-Grundverordnung auf EU-Ebene. „Digitalisierung“ als Stichwort ist genannt worden. Natürlich muss dann

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Da habe ich mich natürlich gefragt, welches meint sie denn. Das Archivgesetz kann es ja nicht sein, dass das ein echt gutes Gesetz ist. Wenn das ein echt gutes Gesetz ist, dann hätten wir keinen Änderungsantrag und schon gar nicht – Augenblick einmal …

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Für mich ganz persönlich – das habe ich hier an dieser Stelle schon mal gesagt – gibt es ganz entscheidende Punkte, wo ich sehr froh bin, dass die in Thüringen nunmehr im Archivgesetz zu finden sein werden. Das eine ist das Jedermann-Prinzip, das ist natürlich gerade in der Informationsgesellschaft der heutigen Zeit sehr wichtig. Unlängst hat, als wir mit dem Wirtschaftsausschuss in Estland waren, jemand die tatsächlich wichtige Frage gestellt: Ist die Informationsgesellschaft eine informierte Gesellschaft? Gerade im Hinblick auf diese Frage ist also auch das Jedermann-Prinzip der Thüringer Archivlandschaft wichtig.

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Ergänzungen zu einem Paragrafen vorgeschlagen haben, sind die Feststellungen des Gemeinde- und Städtebunds und vor allem die klare Analyse des geplanten Gesetzes durch Prof. Dr. Werner, den Thüringer Fachmann für Stiftungen, ein Schlag ins Kontor der Umweltministerin und ein Fanal für ihre Politik. Aber das ficht ja die Grünen nicht an. Das erleben wir hier tagtäglich oder alle vier Wochen. Die Grünen haben immer recht, das haben wir ja im Moment beim Archivgesetz wieder erlebt, was wir uns da anhören müssen und mit welcher Arroganz über alles drüber weggegangen wird.

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Lassen Sie mich mit einem Zitat von Adorno beginnen, der 1950 in der „Auferstehung der Kultur in Deutschland“ in den Frankfurter Heften geschrieben hat: „Als isolierter Daseinsbereich, bar einer genauen Beziehung zur gesellschaftlichen Wirklichkeit, taugt Kultur dazu, den Rückfall in die Barbarei zu vertuschen“. Kultur, kulturelle Erinnerung und Reflexion sind also der Motor unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens und dabei ist Kultur kein statischer Begriff. Er wandelt sich, so wie sich der Gegenstand der Kultur selbst wandelt, sonst ist er nämlich tot. Die Erinnerung und Reflexion unserer Kultur und unseres kulturellen Erbes leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung, konstruktiven Gestaltung und Tragfähigkeit unserer heutigen und auch zukünftigen Gesellschaft. Dieser Gesellschaftsauftrag wird unter anderem maßgeblich durch die Arbeit mit und durch die einzelnen Archive in Thüringen geleistet. Dass unsere Archive im bestmöglichen Sinne arbeiten, muss daher ein Grundanliegen verantwortungsvoller Politik sein, denn in der Erinnerung liegt die Macht, seine Zukunft zu gestalten, und dafür brauchen die Archive clevere Rahmenbedingungen. In Thüringen hatten wir die Situation, dass das bestehende Archivgesetz noch aus dem Jahr 1992 stammt und damit selbst fast schon archivwürdig ist. Man muss sich das mal vorstellen: 1992 – das war vor 26 Jahren – kam Windows 3.1 auf den Markt. Das heißt also, wir hatten hier tatsächlich viel zu tun. Dementspre

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Was das Gesetz an sich anbelangt, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben gesagt, 1992 ist das letzte Archivgesetz verabschiedet worden. Dann will man auch eine entsprechende Weiterentwicklung haben. Nur, wir haben festgestellt, dass das 92er-Gesetz inhaltlich Punkte hat, die wir bei dem neuen Gesetz vermissen, die aber dennoch nach wie vor wichtig sind. Die Beratungsstelle ist ein Punkt davon, der sich 1992 im Gesetz befunden hat. Die Stelle ist auch nach wie vor da, nur nicht besetzt. Aber die Stelle gibt es. Die Beratungsstelle, die hat man gestrichen. Wir haben in unserem Änderungsantrag darauf aufmerksam gemacht, dass wir die wieder haben wollen. Auch die Anzuhörenden haben deutlich gemacht, wie wichtig das ist. Gerade in puncto Umstellung, Digitalisierung

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7 Archivgesetz NRW jetzt evaluieren und ein

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Diese kurze Befristung des Gesetzes hat einen Sinn. Damals hat man nämlich beim Archivgesetz in einigen Bereichen recht grundlegende Neuerungen eingebracht. Zum Beispiel hat man damals konkre

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Liebe Kolleginnen und Kollegen, diejenigen von Ihnen, die 2010 bei den Beratungen dabei waren – es dürften einige sein –, erinnern sich: Damals war von Anfang an klar, dass man die Neuerungen des Archivgesetz NRW nach nicht allzu langer Zeit überprüfen sollte und gegebenenfalls nachbessern müsste.

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Im Übrigen bitte ich Sie wirklich: Stellen Sie sicher, dass hier ein ganz geordnetes Gesetzgebungsverfahren eingehalten wird, und legen Sie dar, welchen Fahrplan die Landesregierung in Sachen Archivgesetz aufgestellt hat.

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Meine Damen und Herren, das Archivgesetz NRW ist ein wichtiger Baustein der Gesetzgebung zum Schutz unseres kulturellen Erbes in NRW. Wir wollen nicht riskieren, dass die Archive in NRW ab 1. Oktober 2014 ohne rechtliche Arbeitsgrundlage dastehen. Lassen Sie uns zusammen daran arbeiten. Stimmen Sie unserem Antrag zu. Es tut nicht weh.

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Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße es außerordentlich, dass dieses Thema auf der Tagesordnung des Plenums ist; denn jeder Tag ist ein guter Tag, um über Kulturpolitik zu sprechen. Auch wenn das Archivgesetz mit Sicherheit nicht das von der breiten Masse mit Spannung erwartete kulturpolitische Thema ist, ist es aber nicht minder wichtig.

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Interessant sind hier natürlich die Fragen: Passen denn die Austauschformate zwischen den verschiedenen Stellen? Läuft es an diesen Schnittstellen reibungslos? Klappt die sichere Verwahrung auch des digitalen Archivgutes? Wie geschieht der Umgang mit personenbezogenen Daten? Und haben sich hier die Auflagen bewährt? Haben sich die Schutzfristen bewährt? Gibt es weitere Harmonisierungsnotwendigkeiten zwischen dem Informationsfreiheitsgesetz und dem Archivgesetz als Lex specialis und, und, und. Einige Fragen sind damals angesprochen worden. Diese gilt es heute ebenfalls neu zu beantworten.

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Zur Evaluation wird die Landesregierung sicherlich gleich noch Ausführungen machen, ebenfalls zu dem Zeitplan. Es braucht also schlicht nicht beschlossen zu werden. Das Verfahren läuft. Daher werden wir den Antrag ablehnen – wohlweislich nicht das inhaltlich gute Ansinnen, nämlich sich weiterhin intensiv mit dem Archivgesetz zu beschäftigen.

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Auch das zwischen 2008 und 2010 entwickelte Archivgesetz gehört zu diesen wichtigen Aktivitäten der Regierungszeit Rüttgers. Am 16. März 2010 haben wir das hier beschlossen. Der letzte Paragraf, § 13, lautet:

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Nun ist das Archivgesetz ein gutes Gesetz, das sich in der Praxis bewährt hat. Ich erinnere mich an außerordentlich intensive und schwierige Debatten zum Datenschutzproblem, dessen Lösung keines

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Das Archivgesetz Nordrhein-Westfalen ist eine wichtige kulturpolitische Norm. Im Kern geht es dabei um die Sicherung von öffentlichem Archivgut sowie von Archivgut, an dem ein öffentliches Interesse besteht. Die damalige Landesregierung aus CDU und FDP hatte mit der seinerzeitigen Novellierung des Archivgesetzes wichtige Weichenstellungen dafür vorgenommen. Sie hat damit nicht nur die effektive und verlässliche Aufbewahrung von für die Öffentlichkeit relevantem Material optimiert, sondern auch zur Bewahrung von Kulturgut für die nachfolgenden Generationen beigetragen.

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Das Archivgesetz ist zu wichtig, als dass wir es im September unter Torschlusspanik durch den Landtag jagen. Im ersten Schritt sollte die Landesregierung daher in der Tat eine Evaluierung einleiten. Denn bereits bei der eben genannten Novellierung im Jahr 2010 ergaben sich diverse Punkte, die beobachtet und möglicherweise in Zukunft angepasst werden sollten. Einige davon bezogen sich auf das Verhältnis des Landesarchivs zu den kommunalen Archiven sowie auf Unterschiede bei deren Rechten und Pflichten.

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Meine sehr verehrten Damen und Herren, vermutlich wäre die Aufnahme eines entsprechenden Punktes in die Tagesordnung des Kulturausschusses für das unterstützenswerte Anliegen der Piratenfraktion ausreichend gewesen. Allerdings ist eine öffentliche parlamentarische Debatte durchaus ein guter Startpunkt für eine Befassung des Landtages mit dem Archivgesetz.

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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielleicht eines vorab zum Archivgesetz Nordrhein-Westfalen: Das ist in der Tat modern und

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Daher gehe ich davon aus – das noch einmal an die Adresse der Piraten –, dass wir Mitte März mit dem Beratungsverfahren anfangen können, sodass für alle Anhörungen entsprechend Zeit ist, jeder mitberaten kann und wir noch einmal deutlich machen können, was für ein gutes Archivgesetz wir in Nordrhein-Westfalen haben – das vielleicht an dem einen oder anderen Punkt noch nachgebessert werden muss. – Herzlichen Dank.

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Wir sind uns über die Gefahr eines Verlustes bewusst, weil digitale Inhalte äußerst fragil sind, keine Frage. Deshalb kann man nicht einfach so nebenbei digitales wie analoges Kulturgut bewahren. Man muss es als Daueraufgabe begreifen. Das tun wir, und das tun auf nationaler Ebene beispielsweise auch die Nationalbibliotheken in Leipzig und Frankfurt am Main. Wir selbst haben mit dem Pflichtexemplargesetz erst kürzlich und mit dem Archivgesetz auch die digitale Speicherung geregelt. Zunehmend geht es um die Archivierung von Kulturgütern, die bereits in digitaler Form schon vorliegen. „Born digital“ nennt man diese, und das Internet ist voll davon.

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wichtig, das reiche kulturelle Erbe in NordrheinWestfalen zu bewahren und es für zukünftige Generationen zu sichern. Die zentralen gesetzlichen Grundlagen – das Archivgesetz und das Pflichtexemplargesetz – bilden die digitale Realität gut ab. Sie gelten bundesweit als vorbildlich.

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Im Kulturbereich gibt es einige Gesetze, zum Beispiel das Denkmalschutzgesetz, Restauratorengesetz, Archivgesetz, Höhe der Theaterförderung über das Finanzausgleichsgesetz, und es gibt einige untergesetzliche Verordnungen. Das Durcheinander und Wirrwarr, die Willkür der Schwerpunktsetzung, der Förderprioritäten und so weiter müssen ein Ende haben. Das ist eine vielfache Forderung kultureller Akteure, nachzulesen in der Kulturanalyse aus dem Jahr 2008, die letzte Kulturanalyse, die es gibt. Oft verbunden ist das mit der Forderung, Kultur und kulturelle Bildung endlich als Pflichtaufgabe im Land zu verankern.

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Ich komme zu den einzelnen Kapiteln, zum Beispiel 02 06, Landesarchiv. Wir hatten das Archivgesetz hier kritisch diskutiert. Wir waren der Auffassung, dass es unnötig ist und dass eine Zentralisierung nicht das erreichen wird, was uns letztendlich versprochen wurde. Hier wurde mitgeteilt, dass die Zentralisierung Gelder einspart, dass die Zentralisierung der Archive zum Landesarchiv Synergieeffekte erzeugt und damit letztendlich Mittel eingespart werden und auch effektiver gearbeitet werden kann. Der Blick in den Haushalt zeigt aber, dass das nicht so der Fall ist, sondern dass genau das eingetreten ist, was wir befürchtet haben. Es kostet 2 Millionen Euro mehr. 2016 hatten wir noch 6,8 Millionen Euro und jetzt haben wir an der gleichen Haushaltsstelle 8,8 Millionen Euro. Letztendlich ist das nicht eingetreten, was man uns damals suggeriert hat. Das ist ein deutliches Zeichen dafür, dass die Zentralisierung nicht so greift bzw. nicht das gebracht hat, was man uns erzählt hat.

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Wir wollen daher den Gesetzentwurf im zuständigen Europa- und Kulturausschuss fachlich weiterdiskutieren und dort auch eine Anhörung zur Novellierung durchführen. Dabei wird es aus Sicht meiner Fraktion insbesondere um die Frage gehen, ob es tatsächlich genügt, alle Details zur Struktur und Organisation des künftigen Landesarchivs in einer nachgelagerten Geschäftsordnung zu regeln, wie das bisher die Landesregierung wohl plant, oder ob es nicht doch sinnvoller ist, einzelne Parameter bereits im Archivgesetz festzuschreiben.

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Für uns in Rheinland-Pfalz ist ebenfalls die rechtliche Seite von Bedeutung, die im Landesarchivgesetz verankert ist. Nach dem Landesarchivgesetz vom 5. Oktober 1990 besteht die Landesarchivverwaltung aus dem Landeshauptarchiv Koblenz und dem Landesarchiv Speyer. Das Archivgesetz des Landes Rheinland-Pfalz legt die Aufgaben der Landesarchivverwaltung bestehend aus dem Landeshauptarchiv Koblenz und dem Landesarchiv Speyer fest.

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auch nicht wirklich überraschend, denn das Archivgesetz stammt aus den frühen 90er-Jahren und das dürfte, glaube ich, allen hier im Raum klar sein, dass sich im Ablauf von über 20 Jahren durchaus einiges verändert.

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Herr Voigt, zur Dynamik: „Dynamik“ heißt weder, bewährte Strukturen zu zerschlagen und kaputt zu machen, so wie die Dynamik beim Archivgesetz bei den deutschen demokratischen Fraktionen eine Rolle spielte, noch bedeutet Dynamik, künstlich neue Institutionen zu schaffen, die man auf Dauer wirklich nicht braucht. Dynamisch ist es, gutes Bestehendes fortzuentwickeln, und nichts anderes versuchen wir mit unserem Entschließungsantrag. Vielen Dank.

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In den Artikeln 2 bis 12 im Mantelgesetz werden Anpassungen an elf weiteren Gesetzen und Verordnungen vorgenommen. Das sind das Wahlgesetz und die Landeswahlordnung, das Informationszugangsgesetz, die Allgemeine Gebührenordnung, das Kommunalwahlgesetz, das Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung, das Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz, das Vermessungs- und Geoinformationsgesetz, das Dolmetschergesetz, das Archivgesetz und zuletzt das Landesstatistikgesetz.

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Wir fordern Sie deshalb auf, nicht auch mit diesem Antrag ein Bibliotheksgesetz vorzulegen, auch wenn wir es für sinnvoll halten. Aber wir fordern die Staatsregierung auf, wenigstens die rechtlichen Rahmenbedingungen, die wir haben, an die aktuellen Entwicklungen anzupassen. Das betrifft aus unserer Sicht nicht nur die Pflichtexemplarregelung, sondern auch den Datenschutz und die Belegexemplarregelung am besten unter Verweis auf das Archivgesetz. Hier gibt es aus unserer Sicht ein Regelungsdefizit und eine Ungleichbehandlung öffentlicher Bibliotheken. Das hat die Anhörung zum schon erwähnten Gesetzentwurf deutlich gezeigt.