Suchtipps

Fahren Sie mit der Maus über eines der Bundesländer auf der Karte , um die genaue Anzahl der Treffer im jeweiligen Bundesland zu sehen

Ergebnisse

Suchergebnis-Ranking

Ergebnisse können nach Relevanz oder Datum sortiert werden. Wenn das Ergebnis nach Relevanz sortiert wird, erscheinen Absätze, die Ihre exakten Begriffe enthalten, zuerst, wobei diejenigen mit mehreren Vorkommen oder prominenten Platzierungen höher eingestuft werden. Diese Rangfolge kann durch die Verwendung von Relevanz-Operatoren beeinflusst werden. Wenn Sie lieber nach Datum sortieren möchten, können Sie zwischen aufsteigender und absteigender Reihenfolge wählen.

Link kopiert

Das Verfahren wurde bereits am 8. Februar 2005 dem Bundesbeauftragten für Datenschutz vorgestellt, der es für vertretbar gehalten hat. Der Sächsische Datenschutzbeauftragte hat sich hierzu allerdings kritisch geäußert und für künftige Großveranstaltungen die Schaffung einer Rechtsgrundlage für Akkreditierungsverfahren gefordert. Mein Haus wird dies bei der anstehenden Novelle des Sächsischen Polizeigesetzes berücksichtigen.

Link kopiert

Meine Damen und Herren! Schon heute machen sich Organmitglieder bei der Weitergabe von Informationen, die dem Datenschutz bzw. dem Bankgeheimnis unterliegen, strafbar. Ich verstehe die Probleme, vor denen die Sparkassen stehen, was die Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen angeht. Aber ich habe kein Verständnis dafür, dass man die Verwaltungsräte quasi unter Generalverdacht stellt und sagt: Ihr könnt mit den Unterlagen wahrscheinlich nicht korrekt umgehen, vielleicht gebt ihr das Material weiter; deswegen müsst ihr jedes Mal zu uns kommen, wenn ihr etwas nachsehen wollt.

Link kopiert

Dieses Zentrum ist genau der zentrale Ansprechpartner und das leistungsfähige Kompetenzzentrum, das Unternehmen und Betreiber kritischer Infrastrukturen brauchen, um handfeste Unterstützung bei der Prävention vor und der Abwehr von Bedrohungen aus dem Netz zu erhalten. Dies ermöglicht den dauerhaften Dialog im Bereich Cybercrime, Cyber-Sicherheit sowie Datenschutz zwischen unseren Sicherheitsbehörden, dem IT-Beauftragten der Staatsregierung, den anderen Ministerien, der Wissenschaft, den Verbänden und den Unternehmen. Der Staat greift also nicht nur repressiv ein, z. B. mit einer Meldepflicht bei dramatischen Vorfällen, wenn es brennt, sondern wird zum aktiven und starken Sicherheitspartner unserer Wirtschaft. Es ist gut, dass das Cyber-Allianz-Zentrum Bayern bereits zum 1. Juli seine Arbeit aufnehmen wird.

Link kopiert

Auch das Thema Datenschutz ist behandelt worden, der Umgang damit und auch die Gefährdung, die aus der Verwendung der eigenen Daten im Netz entsteht. Es ist zu Recht darauf hingewiesen worden, dass gerade Kinder und Jugendliche sich oft selbst in Gefahr bringen. Wenn wir nun einen Blick darauf werfen, wie es um die Kompetenz der Lehrer in den Schulen bestellt ist, ist festzustellen, dass der Anteil der Medienerziehung in der Schule nach wie vor sehr stark davon abhängt, wie das persönliche Engagement der Lehrer aussieht. Zwar gibt es Richtlinien für den Unterricht, Weiterbildungs- und Qualifizierungsangebote und wenn ich das richtig gelesen habe, haben etwa 3500 Teilnehmer in den letzten beiden Jahren jeweils Qualifizierungsmaßnahmen wahrgenommen. Allerdings sind das, weil sicher auch Mehrfachnutzerinnen und -nutzer darunter sind, bestenfalls 20 Prozent der Pädagogen, die auf freiwilliger Basis von diesem Angebot Gebrauch machen. Wenn man es hochrechnet, und ich unterstelle, dass viele sich mehrfach qualifizieren, brauchen wir vier Jahre, um alle Pädagogen überhaupt an solchen Maßnahmen zu beteiligen – ein Thema, das uns sehr beschäftigen muss, wie ich finde.

Link kopiert

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vorweg gesagt: Eine elektronische Signatur ist heutzutage notwendig, um rationell arbeiten zu können, aber sie muss sicher sein, und der Datenschutz muss gewährleistet sein. Um diese Punkte werden wir uns sicherlich noch kümmern.

Link kopiert

Der letzte Punkt, die elektronische Signatur, ist angesprochen worden. Wir beachten für diese Verfahren, die zunehmend Standard werden, selbstverständlich den Datenschutz. Wenn ich meine Steuererklärung teilweise elektronisch abgeben kann, können Sie sicher sein, dass die Angaben zur Errechnung und Ermittlung der Abwasserabgaben auch so erfolgen können. Es bedarf aber – das ist auch gut so – einer Rechtsgrundlage. Auch diese wird hergestellt.

Link kopiert

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Würde des Menschen ist unantastbar. Das Durchleuchten der Festplatte ist ein Eingriff in den Datenschutz und vor allem in die Privatsphäre, die durch das Prinzip der Menschenwürde geschützt ist.

Link kopiert

Markus Hansen vom Landeszentrum für Datenschutz stellte darüber hinaus in der „Deutschen Richterzeitung“ die Frage, was man mit den Daten überhaupt anfangen könne, schließlich ließe sich nur bei einer Beschlagnahme des Rechners die Echtheit der Daten zweifelsfrei belegen. Das Zielsystem könne aber weder von den Ermittlern noch von dem Nutzer vollständig kontrolliert werden, sodass der Manipulation Tür und Tor geöffnet seien. Wer weiß schon, was tatsächlich auf der Festplatte war. Das ist der Alptraum eines jeden Bürgerrechtlers: Da werden Daten unter Verletzung der Bürgerrechte gehortet und dann können diese nicht einmal gerichtsfest verwandt werden.

Link kopiert

Hier ist Überweisung zur Beratung und Berichterstattung an die staatliche Deputation für Bildung, den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit sowie den Ausschuss für Integration, Bundes- und Europaangelegenheiten, internationale Kontakte und Entwicklungszusammenarbeit, federführend, vorgesehen.

Link kopiert

Für die FDP steht fest, dass derartige Überwachungsaktivitäten sofort eingestellt und Vorgänge und Vorwürfe schnellstmöglich aufgeklärt werden müssen. Eines ist klar, Aufklärung allein wird nicht ausreichen. Wir müssen auch Maßnahmen für besseren Datenschutz vorantreiben. Das heißt, es braucht europäische Sicherheitsstandards und darüber hinaus klare internationale Regeln, die nicht hinter unseren datenschutzrechtlichen Regelungen zurückbleiben sollten. Aber auch wir in Deutschland sollten darüber nachdenken, wie wir mit Plänen zur anlasslosen Datenspeicherung umgehen. Die FDP hat sich hier klar positioniert.

Link kopiert

Erlauben Sie mir allerdings auch eine Anmerkung: Das Vorgehen des Thüringer Innenministers bei der Polizei, Datenschutz dadurch zu gewährleisten, dass es keine internetfähigen Arbeitsplätze gibt, ist jedenfalls nicht der richtige Ansatz.

Link kopiert

Meine Damen und Herren, die aufgrund des Falles Snowden verstärkte Diskussion zu Datenschutz und Datensicherheit ist richtig und muss geführt werden.

Link kopiert

Wie Sie vielleicht wissen, hat die Polizei Niedersachsen jedoch einen Weg gefunden, der den Datenschutz aus unserer Sicht gewährleistet, nämlich indem die gesamte Fahndung nur über einen Link zur Polizei abläuft und damit die Datensicherheit vorhanden ist, weil die Polizei über diese Datensicherheit verfügt. In unserem Antrag fordern wir deswegen auch die Übernahme dieses niedersächsischen Modells. Darüber hinaus fordern wir, dass ein einjähriger Modellversuch gestartet und am Ende darauf geschaut wird, ob das alles seine Richtigkeit hat.

Link kopiert

Wenn ich die Signale richtig empfangen habe, dann sind Sie dafür, dass wir den Antrag in den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit und in die Innendeputation überweisen, unter der Federführung der Innendeputation. Damit sind wir einverstanden, und wir warten dann auf die Diskussionen dort. – Vielen Dank!

Link kopiert

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Hier ist die Überweisung zur Beratung und Berichterstattung an die staatliche Deputation für Inneres und Sport, federführend, und den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit vorgesehen. Wer dieser genannten Überweisung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Link kopiert

Richtig ist aber auch, dass zunächst eine Aufarbeitung der tatsächlichen Dimension der Datenüberwachung und -sammlung einer politischen und rechtlichen Bewertung vorgeschaltet werden muss. In diesem Sinne hat die Bundesregierung die USA um Gesprächsbereitschaft ersucht. Präsident Obama hat zugesagt, den Europäern Informationen über die Aktivitäten der US-Dienste zur Verfügung zu stellen. In dieser Woche kann eine Arbeitsgruppe von Geheimdienstexperten aus den USA und der Europäischen Union die Arbeit aufnehmen. Dabei wird es um Fragen der Aufsicht über Nachrichtendienste, die Art und Weise der Nachrichtengewinnung sowie die Themen Datenschutz und Schutz der Privatsphäre gehen. Ich bin davon überzeugt, dass die Bundesregierung, denn letztlich handelt es sich hier um Fragestellungen im Kompetenzbereich des Bundes, aus den sodann gewon

Link kopiert

Der ADAC hat mir Anfang Februar dieses Gutachten übersandt, nachdem die verfassungsrechtlichen Bewertungen der Polizeivorschriften der einzelnen Bundesländer zum Kennzeichenlesesystem bereits von der Presse publik gemacht wurden. Der ADAC nimmt in seinem Schreiben für sich in Anspruch, dem Datenschutz als zentrales Element der grundgesetzlich garantierten Bürgerrechte der Autofahrer als staatlich anerkannter Verbraucherschützer Rechnung tragen zu wollen. Das sind grundsätzlich und grundgesetzlich anerkennenswerte Ziele. Man darf nur eines nicht vergessen: Der ADAC sorgt sich um die Datenschutzrechte der Autofahrer. Ich, die Mitarbeiter meines Hauses, die Sicherheitsbehörden, aber auch die Regierungsfraktionen haben die Sicherheit aller Bürger Mecklenburg-Vorpommerns im Blick.

Link kopiert

Herr Hinners hat mit der Frage, ob eine Verlinkung möglich ist, einen möglichen Ausweg dargestellt. Ich glaube, dass wir insgesamt zu einer Abwägung zwischen den Belangen der Sicherheit, die es gibt, und den Belangen des Datenschutzes, die es ernst zu nehmen gilt, kommen müssen. Wir haben uns zwischen den Koalitionsfraktionen darauf verständigt, dass wir es nicht wie die CDU machen wollen, nämlich erst zu beschließen und anschließend zu beraten, sondern wir würden gern zuerst einmal beraten, und zwar die Fragen des Datenschutzes im Bereich des zuständigen Ausschusses, wofür ich jetzt auch offiziell die Überweisung des Antrags in den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit und an die Deputation für Inneres und Sport, letztere federführend, beantrage.

Link kopiert

Datenschutz ist ein wichtiger Punkt, ebenso die öffentlichen Belange und Rechtsstreitigkeiten. Verfassungsschutz und Polizeiangelegenheiten sind auch zu berücksichtigen. Behördliche Entscheidungsprozesse, die intern stattfinden, müssen nicht veröffentlicht werden, aber Statistiken, mit öffentlichen Geldern finanziert, und Gutachten sollen eingestellt werden. Ganz wichtig ist auch das geistige Eigentum, das Geschäfts- und Betriebsgeheimnis. Für uns heißt das aber nicht, dass man sich dahinter zurückzieht wie weiland andere auf ein Steuergeheimnis, um damit ihre Untaten, ihre Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zu legitimieren. Wenn das der Fall ist, ist vielmehr auch das zu offenbaren.

Link kopiert

Solche Gesetze stehen aber immer auch im Spannungsverhältnis mit dem Datenschutz. Herr Kollege Arnold, außer einem Aneinanderreihen von Worthülsen habe ich eigentlich nichts Überzeugendes von Ihnen gehört.

Link kopiert

eine Vielzahl von Veröffentlichungspflichten und Internet-Portale, wo Sie Regelungen ohne Weiteres nachsehen können. Ich weiß nicht, was das mit Bittstellertum zu tun haben soll. Ich habe den Eindruck, Sie wollen sich diesem Spannungsverhältnis von Datenschutz auf der einen Seite und Informationsfreiheit und Transparenz auf der anderen Seite, die immer nur im Wege einer Abwägung zu schaffen ist, nicht stellen. Deshalb ist es gut, wenn man sich, anstatt immer nur Begriffe in den Raum zu werfen, einmal mit den Zugangsmöglichkeiten auseinandersetzt. Bei berechtigtem Interesse gibt es eine Möglichkeit, ermessensfrei Zugang zu bekommen. Das ist zum Beispiel nach dem Umweltschutzgesetz und dem Verwaltungsverfahrensgesetz sowie vielen anderen Gesetzen möglich. Es gibt sehr viele Zugangsmöglichkeiten, und zwar immer in Abwägung der Datenschutzinteressen.

Link kopiert

Zum Thema: In Sachen Informationsfreiheit, Transparenz und Öffentlichkeit des Verwaltungshandelns ist Bayern rückständig. Verantwortlich hierfür ist die CSU, die seit Jahren verhindert, dass die Bürgerinnen und Bürger einen Anspruch auf freien Informationszugang bekommen, also ein allgemeines Akteneinsichtsrecht, natürlich unter Wahrung der Rechte Dritter und des Datenschutzes. Sie verweigert das Recht, Daten und Unterlagen in Kopie oder elektronisch zu erhalten, ohne ein besonderes, berechtigtes Interesse nachweisen zu müssen. Bei der CSU muss der Datenschutz als Begründung herhalten, um diesen Gesetzentwurf abzulehnen.

Link kopiert

Das Fazit: Das Spannungsverhältnis zwischen Datenschutz einerseits und Informationsfreiheit und Transparenz andererseits ist noch nicht ausreichend aufgelöst. Der bürokratische Aufwand, den Ihr Gesetzentwurf mit sich bringt, bedeutet für mich ein klares Nein.

Link kopiert

Hierbei müssen wir aber berücksichtigen, dass es sich durchaus um sensible Bereiche handeln kann, die nicht ohne weiteres weitergegeben werden dürfen. Daher sollten wir auch die Frage aufgreifen, inwieweit die statistischen Erhebungen vereinfacht werden können, ohne den Datenschutz zu verletzen. Dies ist durchaus ein Aspekt, der berücksichtigt werden muss,

Link kopiert

Es kann nämlich auch passieren, dass aus Datenschutzgründen vordergründig sinnvolle Vereinfachungen nicht möglich sind. Wir sollten unseren Datenschutzbeauftragten hier auf jeden Fall rechtzeitig einbinden, um für uns das zu erreichen, was möglich ist. Es gilt, so viele Vereinfachungen wie möglich zu ermöglichen, jedoch darf der Datenschutz nicht vergessen werden.

Link kopiert

Der Innenausschuss verständigte sich darauf, den Gesetzentwurf von der Tagesordnung zu nehmen, weil in Auswertung der Sitzung des Ausschusses für Recht und Verfassung der Datenschutzbeauftragte des Ministeriums des Innern gebeten wurde, gemeinsam mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz zu prüfen, ob zur Klarstellung gegebenenfalls Ergänzungen oder Änderungen gegenüber dem vorliegenden Gesetzentwurf erforderlich seien.

Link kopiert

Das eine ist die Frage des Datenschutzes. Wenn der Landesbeauftragte für den Datenschutz eine Reihe von Kritikpunkten geäußert hat, ist das sicherlich interessant. Wenn die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit aufgehoben wird, ist es fraglich, ob dies mit dem Beamtenstatusgesetz in Einklang steht. Das haben Sie aufgegriffen. Außerdem haben Sie aufgegriffen, dass Flurstücknummern nach ständiger Rechtsprechung personenbezogene Daten sind. Kolleginnen und Kollegen von der SPD, dass Sie das aufgegriffen haben, zeigt zweierlei: Einerseits sind Sie lernwillig und lernfähig. Das begrüße ich. Andererseits zeigt es, dass dieser Gesetzentwurf mit sehr heißer Nadel gestrickt ist und schon jetzt im Verfahren von Ihnen wieder korrigiert werden muss.

Link kopiert

Der zweite Punkt ist für mich wesentlich ausschlaggebender. In Ihren gesamten Beiträgen vermischen Sie die Informationsfreiheit auf der einen Seite und die proaktive Transparenz auf der anderen Seite. In Ihrer Begründung haben Sie aufgeführt, der Gesetzentwurf gehe darüber hinaus. Deswegen ist es nicht richtig, zu sagen, dass elf Bundesländer ein solches Gesetz haben. Hamburg hat ein solches Gesetz, und Bremen hat ein solches Gesetz. Die anderen Bundesländer haben Informationsfreiheitsgesetze. Sie gehen über diese Informationsfreiheit hinaus. Sie gehen den Schritt weiter zur Transparenz. Ich darf noch einmal den Landesbeauftragten für den Datenschutz zitieren. Er hat gesagt, Transparenz sei qualitativ etwas anderes. Mit der Informationsfreiheit wird ein Anspruch auf Information eröffnet. Mit dem Transparenzgesetz wird die Behörde verpflichtet, von sich aus Informationen zu liefern. Das ist ein deutliches Mehr. Es ist nicht nur ein Mehrwert, sondern hat auch mehr Nachteile. Denn natürlich ist der Preis für Transparenz in diesem Fall hoch, weil sie sehr viel mehr Bürokratie erfordert. Das zeigen allein die 15 veröffentlichungspflichtigen Tat

Link kopiert

Es gab eine Verständigung, sich nach der Vorlage der Stellungnahme des Landesbeauftragten für den Datenschutz und der von der Parlamentarischen Kontrollkommission angekündigten Stellungnahme erneut mit dem Gesetzentwurf zu befassen.

Link kopiert

Wichtig ist allerdings, dass zum Schutz des Einzelnen der Datenschutz und der Verfassungsschutz miteinander in Einklang gebracht werden.

Link kopiert

Denn, ich zitiere hier, der Thüringer Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat unter anderem in seiner Stellungnahme festgestellt, dass „die Regelungen des LINKEN-Entwurfs zur Offenlegung den Vorgaben des Datenschutzes entsprechen“, was in der ersten Lesung angezweifelt wurde. Das gilt auch und gerade für den Bereich oder Offenlegung im Bereich Selbstständige und freie Berufe. In einem Punkt hat der Datenschutzbeauftragte allerdings nicht ganz recht. Er erzählt in der Einleitung seiner Stellungnahme nur die halbe Chronologie des Vorgangs. Angestoßen wurde die Debatte um Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte durch den Gesetzentwurf der LINKEN im Juni 2007. DIE LINKE kann - und ich sage das noch mal, Herr Dr. Pidde - damit nicht von der SPD abgeschrieben haben. Bei genauem Vergleich der Texte wird klar, dass DIE LINKE für den aktuellen Gesetzentwurf bei sich selbst abgeschrieben hat, nämlich beim Entwurf von 2007, aber aus den oben genanten Sachgründen zum Stufenmodell gewechselt ist. Der LINKE-Entwurf und die Vorschläge der SPD von 2008 haben im Übrigen auch einen deutlich anderen Strukturaufbau, auch das dürfte Ihnen nicht entgangen sein.