Denn, ich zitiere hier, der Thüringer Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat unter anderem in seiner Stellungnahme festgestellt, dass „die Regelungen des LINKEN-Entwurfs zur Offenlegung den Vorgaben des Datenschutzes entsprechen“, was in der ersten Lesung angezweifelt wurde. Das gilt auch und gerade für den Bereich oder Offenlegung im Bereich Selbstständige und freie Berufe. In einem Punkt hat der Datenschutzbeauftragte allerdings nicht ganz recht. Er erzählt in der Einleitung seiner Stellungnahme nur die halbe Chronologie des Vorgangs. Angestoßen wurde die Debatte um Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte durch den Gesetzentwurf der LINKEN im Juni 2007. DIE LINKE kann - und ich sage das noch mal, Herr Dr. Pidde - damit nicht von der SPD abgeschrieben haben. Bei genauem Vergleich der Texte wird klar, dass DIE LINKE für den aktuellen Gesetzentwurf bei sich selbst abgeschrieben hat, nämlich beim Entwurf von 2007, aber aus den oben genanten Sachgründen zum Stufenmodell gewechselt ist. Der LINKE-Entwurf und die Vorschläge der SPD von 2008 haben im Übrigen auch einen deutlich anderen Strukturaufbau, auch das dürfte Ihnen nicht entgangen sein.
Wir kommen weiter zum nächsten Punkt. Sie sprachen davon, dass der Datenschutz nicht gewährt wurde. Nun zitiere ich aus der Anhörung des Thüringer Datenschutzbeauftragten Dr. Hasse - Zitat: „Die im Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE enthaltenen Regelungen über die Veröffentlichung von Nebeneinkünften in ihrer jeweiligen konkreten Höhe sowie die Angaben über die Art und den Inhalt der Tätigkeit sowie über den Auftrag bzw. den Arbeitgeber im Internet und amtlichen Handbuch für Abgeordnete sind mit den geltenden verfassungsrechtlichen und einfachgesetzlichen Datenschutzregelungen vereinbar.“
Der Datenschutz ist zu berücksichtigen. Wir müssen schauen, dass der Missbrauch soweit wie möglich verhindert wird. Die technischen Voraussetzungen und nicht zuletzt auch die personellen Voraussetzungen sind zu schaffen.
Eines ist in diesem Zusammenhang klar: Datenschutz muss eindeutig Vorrang vor wirtschaftlichen Erwägungen haben.
Deshalb ist der Änderungsantrag der GRÜNEN geradezu sinnwidrig. Wenn Sie das Ziel verfolgen, den Datenschutz zu stärken, die Realität aber nicht anerkennen, schaden Sie sich selbst. Sie können die Datenbanken nicht innerhalb von einigen Tagen ändern. Oder wollen Sie sich selbst in die Meldebehörden setzen und Ihre Forderungen verwirklichen? Wenn es nach Ihnen ginge, hätten wir gar nichts. Dann könnten unsere Vorschläge, wenn überhaupt, frühestens im Jahr 2014 verwirklicht werden.
Nach unserem geänderten Gesetzentwurf bekommen wir eine schnelle und praktikable Lösung, die der Intention des Gesetzgebers, mehr Datenschutz für unsere Bürger zu schaffen, Rechnung trägt. Wir sind selbstverständlich für die Einwilligungslösung. Wir haben sie auch unterstützt. Aufgrund gewisser technischer Probleme dauert die Gesetzgebung auf Bundesebene etwas länger als ursprünglich gedacht. Deswegen besteht jetzt gesetzlicher Regelungsbedarf, um eine zeitliche Lücke zwischen dem Auslaufen eines Landesgesetzes und dem Inkrafttreten eines Bundesgesetzes zu schließen.
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Dann kommt der Datenschutz. – Harry Glawe, CDU: Ach was!)
Die Meldung erfolgt anonym oder namentlich. Die namentliche Meldung ist nur mit Zustimmung der Patientinnen und Patienten möglich. Die anfänglich geführten Diskussionen und die Besorgnis um den Datenschutz bei der Führung des Krebsregisters haben sich zwischenzeitlich gelegt.
Der Empfehlung des Bundeskrebsregistergesetzes folgend wurde das Krebsregister bei uns in Schleswig-Holstein organisatorisch in zwei Einrichtungen geteilt: die Vertrauensstelle und die Registerstelle. Die strikte räumliche und organisatorische Trennung dieser beiden Bereiche entspricht den hohen Anforderungen des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz an die Sicherheit und den Schutz der sensiblen persönlichen Daten. Wenn wir uns heute, nach zehn Jahren, mit dem Krebsregister befassen, so sind offensichtlich die Bedenken des Datenschutzes zum Glück in den Hintergrund getreten.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wer kennt nicht das Problem des wegen einer Unzahl von Werbesendungen überquellenden Briefkastens? Nach geltender Rechtslage ist ein Adresshandel nahezu uneingeschränkt zulässig. Adresshändlern wird eine blühende Spielwiese geschaffen. Bürger werden unnötig belästigt, und der Datenschutz spielt eine untergeordnete Rolle. Dies alles war Thema im Deutschen Bundestag. Der 28. Juni 2012 war im Deutschen Bundestag ein denkwürdiges Datum, nicht zuletzt wegen der Übertragung eines Fußballspiels, die zu einem sehr merkwürdigen Gesetzesergebnis geführt hat. Eine öffentliche Debatte hat über dieses Ergebnis stattgefunden, und diese war sinnvoll. Am 21. September 2012 hat der Deutsche Bundestag einstimmig eine neue Regelung getroffen, nämlich eine Änderung der Lösung, und das war richtig.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird eine Regelung im Sinne der bundesgesetzlichen Regelung geschaffen. Neu ist – das ist unbestritten – eine Verbesserung im Datenschutz, nach der eine Weitergabe der Meldedaten nur mehr mit ausdrücklicher Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger möglich ist. Das ist die sogenannte Zustimmungslösung, für die wir hier im Hause bisher erfolglos streiten mussten. Dass diese Einwilligungslösung kommt, ist unbestritten ein guter Schritt nach vorne. Trotzdem müssen wir auch daran erinnern, wie die politischen Debatten bis zum heutigen Tag gelaufen sind, bevor dieser Gesetzentwurf hier vorgelegt wurde. Die Zustimmungslösung war schon Bestandteil eines Gesetzentwurfs, über den im Deutschen Bundestag verhandelt wurde. Nachdem der Gesetzentwurf mit einer Zustimmungslösung eingebracht worden ist, hat der CSU-Abgeordnete Dr. Hans-Peter Uhl eine sogenannte Formulierungshilfe im CSU-geführten Bundesinnenministerium eingeführt. Diese Formulierungshilfe hat die Zustimmungsregelung entfernt und eine deutlich abgeschwächte Form der Widerspruchslösung eingeführt, eine Widerspruchslösung, die letzten Endes auch von vielen kommerziellen Datenanbietern ausgehebelt werden konnte. Zusammen mit seiner Kolle
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir begrüßen die öffentliche Debatte, die daraufhin in der Bundesrepublik Deutschland losgebrochen ist. Wir begrüßen, dass diese Debatte die Zustimmungslösung wieder in den Mittelpunkt der Auseinandersetzung geführt hat. Wir begrüßen, dass die CSU-Bundestagsfraktion und das Bundesinnenministerium diesem Druck nicht mehr standhalten konnten, und wir begrüßen, dass sie an diesem Punkt eingeknickt sind. Das zeigt, wie wichtig öffentliche Debatten gerade über den Datenschutz waren, sind und auch in Zukunft bleiben werden. Wir begrüßen, dass die Zustimmungslösung durch den öffentlichen Druck endlich Eingang in die Gesetzgebung findet, auch wenn es noch einiges zu verbessern gibt.
Schleswig-Holstein hat nicht nur mit dem Meldemodus, sondern auch mit dem Aufbau des Krebsregisters gemäß der Empfehlungen des Bundeskrebsregisters den richtigen Weg beschritten. Die Vertrauensstelle bei der Ärztekammer Schleswig-Holstein und die Registrierstelle beim Institut für Krebsepidemiologie an der Universität Lübeck haben sich bewährt und entsprechen den hohen Anforderungen des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz. Dennoch gibt es Defizite. Die Erfassungsquote im Hamburger Randgebiet ist trotz des Datenaustausches mit dem Hamburger Krebsregister noch unzureichend, was auch darauf zurückzuführen ist, dass Hamburg lediglich das Melderecht und nicht die Meldepflicht eingeführt hat.
Wir waren mit der ausführlichen Diskussion der datenschutzrechtlichen Problematik im Bericht zufrieden. Ich hatte schon darauf hingewiesen, dass diese Frage gerade anfangs ein sehr heikles und schwieriges Thema gewesen ist. Die bereits vor einigen Jahren in Zusammenarbeit mit dem Unabhängigen Landeszentrum für den Datenschutz geschaffenen Rahmenbedingungen und die hier ständig folgenden Überprüfungen und Anpassungen finden unsere ausdrückliche Zustimmung. So war es beispielsweise richtig, die Vertrauens- und die Registerstellen personell und räumlich voneinander zu trennen. Die Antwort auf die Frage nach den Erkenntnissen über die regionale Verteilung des Auftretens verschiedener Krebsarten gerät aus unserer Sicht in dem Bericht hingegen etwas zu kurz.
Bei den Vorlagen zum Haushalt ist vereinbart worden, diese nach der ersten Lesung zur Beratung und Berichterstattung an den staatlichen Haushaltsund Finanzausschuss, federführend, sowie an den Rechtsausschuss, den Ausschuss für Angelegenheiten der Häfen im Lande Bremen, den Ausschuss für Integration, Bundes- und Europaangelegenheiten, internationale Kontakte und Entwicklungszusammenarbeit, den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit und den Ausschuss für die Gleichstellung der Frau zu überweisen.
5. 34. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz vom 16. März 2012
Herr Staatrat, dass das jetzige Verfahren mit dem Datenschutz kompatibel ist, leuchtet ein, weil es ja keine weitere Kontrolle gibt, wenn ich Sie richtig verstanden habe. Da setzt meine nächste Frage an. Wie müssen wir uns das vorstellen? Bei Kindern wird also möglicherweise festgestellt, dass die Zahngesundheit nicht in Ordnung ist und da dringend eine zahnärztliche Intervention nötig ist, dann gibt es da aber offensichtlich kein Instrument, dies nachzuverfolgen. Soll das Ihrer Meinung nach so bleiben, oder glauben Sie, dass man da in der Praxis möglicherweise etwas modifizieren müsste?
Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Walter Strutz und Thomas Auler (FDP), Datenschutz bei Online-Diensten – Nummer 7 der Drucksache 15/4731 – betreffend, auf.
3. Hält die Landesregierung angesichts der gegenwärtigen Entwicklung und der wachsenden Bedeutung von Datenschutz und -sicherheit eine gesetzliche Festschreibung des Datenschutzes als Bildungsaufgabe für sinnvoll oder geboten?
Im Übrigen ist sich die Landesregierung natürlich bewusst, dass die gesetzlichen Regelungen allein nicht diese Probleme alle beseitigen können. Notwendig ist eine stärkere Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger. Deshalb ist der Datenschutz insgesamt nicht nur eine Frage von Technik und Recht, sondern auch eine Frage von Erziehung und Bildung.
Das Thema „Datenschutz“ wird durch verschiedene zielgruppenspezifische Maßnahmen für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern in den Schulen umgesetzt. Lehrkräfte, Schulleitungen und Schulaufsicht werden für die gefährdenden Inhalte und riskantes Verhalten in Bezug auf die neuen Medien – Erfahrung haben wir mittlerweile, Facebook und Ähnliches – sensibilisiert und über die geeigneten Interventions- und Präventionsstrategien sowie die konkreten Handlungskonzepte informiert.
Dieses Beispiel zeigt, dass Adressat des Bildungsauftrags alle Bildungsträger in Rheinland-Pfalz sind, und zwar gesellschaftliche wie staatliche. Die Landesregierung hält eine gesetzliche Regelung in dieser Frage nicht für unbedingt erforderlich. Das Ziel einer breiten Aufklärung und Sensibilisierung zum Datenschutz kann durchaus auch ohne eine gesetzliche Normierung erreicht werden.
Zu Frage 4: Mit Schreiben an alle Staatsanwaltschaften sowie die Generalstaatsanwaltschaften in RheinlandPfalz vom 11. Juni 2010 hat der Landesbeauftragte für den Datenschutz Rheinland-Pfalz Strafantrag gegen die Verantwortlichen der Firma Google Incorporated, USA, sowie die Firma Google Germany GmbH, Hamburg, wegen Verstoßes gegen die Strafvorschriften des § 44 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz gestellt.
Bei den Vorlagen zum Haushalt 2012 und 2013 ist Überweisung an den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss, federführend, sowie an die Ausschüsse, deren Aufgabenbereiche betroffen sind, vorgesehen. Dies sind der Rechtsausschuss, der Ausschuss für Angelegenheiten der Häfen im Lande Bremen, der Ausschuss für die Gleichstellung der Frau, der Ausschuss für Integration, Bundes- und Europaangelegenheiten, internationale Kontakte und Entwicklungszusammenarbeit und der Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit.
Wir werden das BID-Gesetz entsprechend überarbeiten. Wir befinden uns seit Mitte letzten Jahres bereits in der Evaluation und werden im Herbst dann den Vorschlag hier einbringen. Dazu gehört dann natürlich auch eine vereinfachte Weitergabe von Eigentümerdaten, die wir ermöglichen wollen, die aber bisher ein Problem darstellt. Natürlich werden wir es, wie es in Bremen traditionell üblich ist – ich glaube, wir haben ja auch noch die Debatte zu den Kameras in den Rettungswagen –, in guter Übereinstimmung mit dem Datenschutz.
Ein gutes Beispiel für die horizontale Zusammenarbeit ist die gemeinsame Aufgabenerledigung durch die Städte Remscheid, Solingen und Wuppertal, die sogenannte Bergische Zusammenarbeit. Hier findet eine vielfältige Aufgabenbündelung etwa in den Bereichen Weiterbildung, Leitstellen für Feuerschutz, Rettungsdienst, Katastrophenschutz, Vermessung, Kataster- und Kartografiewesen, Materialwirtschaft, Datenschutz, Archivwesen, Versorgungsverwaltung und insbesondere auch IT statt. Interessierten sei hier die Lektüre auf der Internetseite der Stadt Remscheid empfohlen.
anderen Träger von Informationen, sondern vor allem deswegen, weil wir damit natürlich bestimmte Interessen schützen wollen. Zum damaligen Zeitpunkt war gerade das Volkszählungsurteil neu ergangen, vor allem der Persönlichkeitsschutz und der Datenschutz. Inzwischen haben wir neue Entwicklungen. Es ist nicht mehr die Papierform, die vorherrscht, sondern neue Medien, neue Träger von Informationen haben überall Einzug gehalten. Das heißt, von dieser Stelle aus gab es weiteren Handlungsbedarf.
Ich denke, auch die Fachleute aus den Archiven und vom Datenschutz sind zufrieden mit uns, und – was das Wichtigste ist – die Menschen, die mit wissenschaftlichem Anspruch oder als engagierte Hobbyhistoriker arbeiten, freuen sich über bessere Arbeitsbedingungen.
gesetzt werden. Deswegen begrüßen wir es sehr, dass Sie einen externen Experten beauftragt haben, diese Sache zu untersuchen. Allerdings haben wir uns erlaubt, in unserem Antrag Prüfkriterien wie Alter, Geschlecht und Nationalität sowie die Zugangswege zu nennen. Wir wissen, es ist ein heikles Thema; Stichwort Datenschutz. Aber in dem Fall erscheint es uns doch wichtig, dass man diesen Fragen nachgeht, denn nur so bekommt man eine wirklich aussagekräftige Antwort. Sie haben selber darauf hingewiesen, dass sich unter dem Label „Privatpatient“ ganz unterschiedliche Patientengruppen verbergen können, auch solche, die eine Zusatzversicherung haben, oder solche, die aus nicht hohen Einkommensherkünften heraus eine Privatversicherung gewählt haben.
Wir haben ein bayerisches Datenschutzgesetz und ein Bundesdatenschutzgesetz. In den Regelungen haben wir klargelegt, wie wir uns Datenschutz und den Schutz des Einzelnen und seiner Persönlichkeitsrechte vorstellen. Wenn ich einmal unterstelle, dass das System PRISM in der Form abgelaufen ist, wie es im "Guardian" oder in der "Washington Post" dargestellt worden ist, wäre das nicht akzeptabel. Aus die
Wir haben in Europa und Deutschland Bürgerrechte schmerzlich und langwierig erkämpft und bilden eine Wertegemeinschaft, was wir auch nach außen transportieren. Diese Werte sollen die Sicherheit und die Freiheit des Einzelnen absichern. Was geschieht in diesem Fall? Unsere politische Kultur wird nicht nur durch einen Skandal und durch Veröffentlichungen in Zeitschriften gravierend gefährdet und beeinträchtigt, sondern offensichtlich seit einiger Zeit Tag für Tag im Geheimen erschüttert. Das Wort "Datenschutz" gibt es eigentlich unter diesem Gesichtspunkt nicht mehr. Diese Festung ist nicht geschliffen, sondern unter diesem Gesichtspunkt atomisiert worden.