Suchtipps

Klicken Sie auf den Kopieren-Button, um einen Direktlink zum Beitrag zu erhalten

Ergebnisse

Suchergebnis-Ranking

Ergebnisse können nach Relevanz oder Datum sortiert werden. Wenn das Ergebnis nach Relevanz sortiert wird, erscheinen Absätze, die Ihre exakten Begriffe enthalten, zuerst, wobei diejenigen mit mehreren Vorkommen oder prominenten Platzierungen höher eingestuft werden. Diese Rangfolge kann durch die Verwendung von Relevanz-Operatoren beeinflusst werden. Wenn Sie lieber nach Datum sortieren möchten, können Sie zwischen aufsteigender und absteigender Reihenfolge wählen.

Link kopiert

Vielleicht werden Sie jetzt sagen „Es geht ja gar nicht um die Reduzierung der Kontrollbefugnisse des Datenschutzbeauftragten im öffentlichen Bereich, sondern nur um eine Zuständigkeitsverlagerung für die Kontrolle im privaten Bereich“. Ich möchte an einem konkreten Beispiel das Problem der Zuständigkeitsverlagerung deutlich machen: Die so genannte RFID-Technik - übersetzt: Identifikation per Funk - ist massiv auf dem Vormarsch. Sie wird künftig die Handels- und Warenwelt revolutionieren. Jeder produzierte Gegenstand soll danach mit einem entsprechenden Etikett von der Größe einer Briefmarke versehen sein, wobei jeder Mikrochip einen elektronischen Produktcode enthält, der jedes Produkt eindeutig identifiziert. Bisher hat vor allem der Handel Interesse an dieser Technik, und er hat auch erste Erfahrungen gesammelt. So wurden in Nordrhein-Westfalen bei einer internationalen Warenhauskette ca. 10 000 Kundenkarten mit entsprechenden Chips ausgegeben, ohne dass die Kundinnen und Kunden davon erfuhren. Mit Hilfe dieser Chips wurde der Weg der Kunden und ihr Verhalten in den Supermärkten lückenlos kontrollierbar. Transparenz und Datenschutz sind die zentralen Bedingungen, um einen Missbrauch dieser Technologie zu verhindern oder zumindest weitgehend das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu wahren.

Link kopiert

Nach der derzeitigen Regelung in Niedersachsen ist es Aufgabe des Datenschutzbeauftragten, die Einführung dieser Technik und die Probleme für den Datenschutz zu kontrollieren bzw. die entsprechenden Firmen bei der Anwendung der Technik zu begleiten. Bei der von Ihnen beabsichtigten

Link kopiert

Wir sind es gewohnt, dass konstruktive Kritik von Ihnen nicht sehr geschätzt wird, und ich befürchte auch, dass die Kritik beispielsweise der Deutschen Vereinigung für Datenschutz, verschiedener Datenschutzbeauftragter anderer Bundesländer oder etwa der Humanistischen Union Sie nicht maßgeblich beeinflussen kann.

Link kopiert

Durch die Zusammenfassung der Datenschutzkontrolle für den öffentlichen und den privaten Bereich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz in den Bundesländern Berlin, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und SchleswigHolstein sowie Mecklenburg-Vorpommern seit 2004, die der LfD für besonders bürgerfreundlich hält, ist nicht gewährleistet, dass Bürgerinnen und Bürger nur einen Ansprechpartner für Fragen des Datenschutzes haben. Aufgrund der föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland gibt es

Link kopiert

Das ist sogar besser als das - ich habe das vorhin ja schon angefangen und mache da auch gerne weiter -, was bei Ihnen in der Koalition auf Bundesebene passiert. Ich erinnere nur an das Gesetz zur Neuregelung von Beschränkungen des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses aus dem Jahr 2001. Das ist nicht nur beim Datenschutz so. Auch hier haben Sie anfangsverdachtsunabhängige Ermittlungen ermöglicht; gegen Unbescholtene kann strafrechtlich einfacher vorgegangen werden. Mit dem Alterseinkünftegesetz 2004 - um etwas Aktuelles zu nehmen - haben Sie die Rentenversicherungsträger verpflichtet, zentrale Kontrollmitteilungen zu machen, und den gläsernen Steuerzahler geschaffen. Nach dem Telekommunikationsgesetz - auch von 2004 müssen TKUnternehmen jetzt bei Prepaid-Produkten Kundendaten erheben und den Behörden bereitstellen. Sie haben auch die Joker-Abfrage erfunden; das ist ein Verfahren zum automatisierten Abruf von Kundendaten durch die Behörden.

Link kopiert

Zum Gesetzentwurf haben die evangelischen und katholischen Kirchen, der Normenprüfungsausschuss und der Landesbeauftragte für den Datenschutz Stellung genommen und keine generellen Einwendungen erhoben.

Link kopiert

Zweitens: Steuervermeidung. Zunächst Steuervermeidung Abteilung 1; national: Abgeltungsteuer heißt, dass ich die Kapitalerträge nicht in meiner Steuererklärung berücksichtigen muss; sie sind ja mit den 25 % abgegolten. Gibt der Steuerpflichtige keine Informationen zu seiner Religionsgemeinschaft, so entsteht auch keine Kirchensteuer auf die Kapitalerträge. Dies bedeutet ein Aufkommensrisiko für die Kirchen. Ich weiß nun, dass es Pläne gibt, dies durch eine bundesweite zentrale Datenbank zu lösen. Da bin ich dann wieder beim Thema Kosten und beim Thema Datenschutz; denn das ist

Link kopiert

spruch zugestimmt hat. Wenn es datenschutzrechtliche Bedenken gibt, ist zu fragen, warum die Zahlungen der zweiten Säule im September letzten Jahres im Internet veröffentlicht wurden. Gelten da andere Grundsätze für den Datenschutz? Man hätte sie auch wieder herausnehmen können, wenn das datenschutzrechtlich problematisch gewesen wäre. Warum soll es ein datenschutzrechtliches Problem sein, wenn die Bauern bei der Antragstellung der Veröffentlichung ausdrücklich zugestimmt haben? Wo ist das Problem in Bayern, wenn nicht ein einziger Landwirt gegen die Veröffentlichung geklagt hat, nicht einmal einen Bauernverbandsfunktionär haben Sie gefunden, der sich für so etwas hergibt.

Link kopiert

In aller Sachlichkeit: Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat den Europäischen Gerichtshof veranlasst zu überprüfen, ob diese Zahlungen in der Tat den datenschutzrechtlichen Vorgaben, dem Persönlichkeitsrecht entsprechen. Sonst sind die GRÜNEN immer der Vorreiter, was Datenschutz, der Schutz von Persönlichkeitsrechten anbelangt. Aber in diesem Fall, wenn es um die Bauern geht, sind die GRÜNEN in der Tat lieber auf der anderen Seite.

Link kopiert

(Vom Redner nicht autori- siert) Liebe Frau Kollegin, Sie wissen doch sicherlich, dass der Bundesbeauftragte für den Datenschutz keinerlei Bedenken geäußert hat, die Empfänger von EUFördergeldern aus der Landwirtschaft zu veröffentlichen. Soviel ich weiß, stimmt jeder Bauer, der ein solches Antragsformular ausfüllt, der Veröffentlichung der Daten zu. Das ist eine Passage, die auf dem Antragsformular mit verankert ist. Demzufolge zwingt man ja niemanden. Man hat sich mit der Unterschrift einverstanden erklärt, dass diese Daten veröffentlicht werden.

Link kopiert

Das Zweite: Sie sagten, Sie hätten die Mittel aus der zweiten Säule veröffentlicht, weil das Urteil erst danach kam. Hätten Sie die Veröffentlichung am 28. Februar zurückgezogen, hätten die allerwenigsten Menschen gemerkt, dass das überhaupt veröffentlicht worden ist. Sie haben das bis heute nicht gemacht. Datenschutz gilt für alle - für die erste Säule ebenso wie für die zweite. Das muss man eindeutig feststellen.

Link kopiert

Meine sehr verehrten Damen und Herren, warum habe ich nach wie vor große Bedenken, die Zahlen jetzt zu veröffentlichen? Momentan liegen das von mir angesprochene Urteil aus Wiesbaden und mehrere Verwaltungsgerichtsurteile vor. Die Aussagen der deutschen Gerichte sind unterschiedlich. Das sollten wir zur Kenntnis nehmen. Gerade im Urteil aus Wiesbaden kommt deutlich zum Ausdruck, dass die zugrunde liegenden Rechtsvorschriften erst vom Europäischen Gerichtshof überprüft werden sollten. In dem Urteil ist ausgeführt, dass hier ein Eingriff in das Grundrecht auf Datenschutz vorliege, der nicht gerechtfertigt sei. Deshalb stellt das Gericht in Wiesbaden die Veröffentlichungspflicht in Frage. Es beruft sich dabei auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union.

Link kopiert

Herr Kollege Sprinkart, es ist egal, ob das Geld aus der ersten oder der zweiten Säule kommt. Wenn veröffentlicht wird, gibt es keinen Grund, die eine Säule zu veröffentlichen und die andere nicht. Aber ist es denn so schwer zu begreifen, dass wir Rechtsklarheit haben wollen? Für uns ist Datenschutz ein hohes Gut. Da nicht nur das VG Wiesbaden, sondern auch das OLG Greifswald Bedenken geäußert hat, ist es naheliegend, dass der Europäische Gerichtshof Rechtsklarheit herbeiführen muss.

Link kopiert

Sie haben sich mit sehr wenig zufrieden gegeben. In den Pressemitteilungen der letzten Wochen, vor allem in den Pfingstferien, wollten Sie den Bürgerinnen und Bürgern weismachen, dass Sie sich ernsthaft mit dem Datenschutz beschäftigt hätten. Letztendlich sind Sie doch geblieben, was Sie immer sind, wenn es um wirtschaftliche Interessen geht: Sie sind Datenschützer auf Urlaub. Sie schicken aus dem Urlaub irgendwelche Beruhigungspostkarten an die Daheimgebliebenen.

Link kopiert

Sie kritisieren, dass die Forderungen der SPD unrealistisch sind. Ihre sind auch nicht sehr viel realistischer; denn wie wollen Sie informieren, damit alle Menschen wissen, dass Sie ein Widerspruchsrecht haben. An diesem Punkt wird der Datenschutz scheitern.

Link kopiert

Bei Nichtbeachtung durch Google - der Punkt, zu dem wir rechtliche Schritte verlangen - ist es durchaus möglich, mit den bestehenden Gesetzen zu operieren. Wenn Sie es mit dem Datenschutz ernst meinen, sollten Sie wenigstens den Versuch starten, die rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. Ich denke an § 4 Absatz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes in Verbindung mit § 3 des Bundesdatenschutzgesetzes, in dem es um die Erhebung, automatisierte Verarbeitung und Veröffentlichung personenbezogener Daten geht. Unter bestimmten Umständen könnte man prüfen, ob § 29 des Bundesdatenschutzgesetzes greifen könnte, wenn es um die Bereitstellung von Daten von Grundstücken und Wohnungen im Internet geht.

Link kopiert

Die Löschung von Daten muss ein Anspruch sein. Wir können uns nicht immer auf Zusagen von Industrie und Sonstigen einlassen. Es spricht doch nichts dagegen, das gemeinsam zu formulieren, wenn wir den Datenschutz richtig im Auge behalten wollen.

Link kopiert

Ich bin schon einigermaßen verwundert, dass ich jetzt das Wiederaufleben eines GRÜNEN-Antrags vom Januar dieses Jahres erlebe, weil man erst den Bericht abwarten sollte. Wir waren uns auch alle darüber im Klaren - ich hoffe, das sind wir immer noch, auch wenn ich heute von der SPD schon etwas erschreckende Aussagen zum Verfassungsrecht gehört habe -, dass jedes Recht auch im verfassungsmäßigen Kontext gesehen werden muss. Wir wissen auch, dass Datenschutz ausgelegt werden muss. Es ist rechtlich nicht zulässig, einfach nach Gutsherrenart etwas zu verbieten: "Das gefällt uns nicht, und diese Firma gefällt uns auch nicht, die darf sich hier nicht bewegen."

Link kopiert

Nunmehr geht es darum, dass ich Hausnummern und Gesichter löschen lassen kann und, dass ich vielleicht nicht unbedingt mein Kfz-Kennzeichen auf dieser Darstellung haben möchte. In dieser Frage sind wir uns wieder einig: Das wollen wir auch. Wir wollen das aber realistisch und machbar gestalten. In Ihrem Antrag steht, jeder ist zu informieren, dass er eventuell aufgenommen worden ist. Gerade hier sehe ich einen Verstoß gegen den Datenschutz, denn ich müsste zu jedem, der auf dem Marienplatz herumgelaufen ist sagen: Geben Sie mir doch bitte ihre Adresse, denn ich muss Sie anschreiben. Ich muss Ihnen meine Aufnahmen vorspielen. Sie können dann entscheiden, ob ich die Aufnahme löschen soll. - Entschuldigung! Wir müssen schon realistisch miteinander umgehen und leben.

Link kopiert

Ich kann diesen Vorwurf nicht nachempfinden, da die Datenschutzbeauftragten der Ländern in das Verfahren einbezogen waren und zu erkennen gegeben haben, dass das neue Verfahren zu mehr Datenschutz führt als das der Vergangenheit.

Link kopiert

Mit meiner letzten Frage möchte ich Sie aber um eine politische Einschätzung der Europarechtskonformität der Regelung bitten. Sie wissen, dass es in der Netzgemeinde und unter Glücksspielfachleuten – anders, als Sie es dargestellt haben – Befürchtungen gibt, dass es sich nicht um eine Präzisierung des DNS-Sperrverfahrens handelt, sondern dass auch qualitative Eingriffsbefugnisse, die mit dem Datenschutz kollidieren, erweitert werden sollen. Diese Befürchtungen sind für diejenigen, welche die Änderungen im Entwurf des Glücksspielstaatsvertrags als Verschärfungen empfinden, natürlich nur dann relevant, wenn selbiger europarechtskonform ist.

Link kopiert

beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit

Link kopiert

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Nordrhein-Westfalen ist der LDI, also der Datenschutz Nordrhein-Westfalens, bereits seit dem Jahr 2000 für den öffentlichen und den nichtöffentlichen Bereich zuständig, im Übrigen im Gegensatz zu anderen B undesländern der Bundesrepublik.

Link kopiert

Dabei finde ich wichtig, dass wir bei allen Fragen von formeller Gestaltung des Datenschutzes darauf achten, dass bei dieser neuen obersten Dienstbehörde sichergestellt ist, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – demnächst 52 – die Möglichkeit haben, sowohl innerhalb des MIK zu wechseln, aber auch andersherum aus dem Ministerium relativ leicht mal im Datenschutz arbeiten zu können. Das war in einer großen Besprechung, die wir zwischen allen Fraktionen hatten, uns allen gemeinsam wichtig.

Link kopiert

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir setzen mit dem heutigen Gesetzentwurf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Unabhängigkeit des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit um. Herr Kollege Stotko hat gerade schon angesprochen, dass wir eben aus diesem Urteil heraus arbeiten. Daraus ist in den letzten Wochen sicherlich ein sehr interessanter, ein sehr produktiver Arbeitszusammenhang entstanden, aber durchaus auch ein gewisser Zeitdruck. Ich bin aber froh, dass wir jetzt eine Situation haben, in der sich ein eindeutiger Konsens in dieser wichtigen Frage abzeichnet.

Link kopiert

Ich glaube, dass wir durchaus ein wichtiges Vorhaben umsetzen, aber ich will in aller ostwestfälischen Bescheidenheit sagen: Für einen wirklich wirksamen Datenschutz ist noch viel mehr zu tun. Es gibt auch noch deutlich größere Baustellen als die, die wir heute angehen. Denn der formalen und strukturellen Unabhängigkeit ging ja schon eine Phase der gelebten, verfassungsrechtlich verankerten, aber auch dringend notwendigen und unabdingbaren Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten voraus.

Link kopiert

Wir unternehmen mit dem Haushalt – das hat Herr Stotko eben auch schon angesprochen –, den wir heute Mittag beschlossen haben, einen ganz wichtigen Schritt. Die Personalausstattung des Landesbeauftragten wird eben nicht nur auf den Stand gebracht, den wir vor der Regierungsübernahme durch Schwarz-Gelb hatten, sondern auch darüber hinaus erweitert. Wir ermöglichen dadurch die Einrichtung des mobilen Einsatzteams, der Task Force, damit der Datenschutz in NRW auch vor Ort effektiv umgesetzt werden kann. Der Datenschutzbeauftragte entwickelt darüber hinaus Angebote, um Datenschutzkompetenz, gerade im Bereich der digitalen Medien, im Land breiter zu verankern. Diese gilt es auch mit unseren Maßnahmen zur Stärkung der Medienkompetenz ganz stark zu verzahnen.

Link kopiert

niert – aus vielen Aspekten des gesellschaftlichen Prozesses der Digitalisierung, aber auch in anderen Bereichen, wie aktuell beim Zensus zu sehen. Aber gerade im Bereich Datenschutz in digitalen Welten, in digitalen Räumen erleben wir aus meiner Sicht viel zu viele Scheindebatten. Erinnern wir uns an die Debatte um Google Street View im vergangenen Sommer. Da sehen wir alles andere als eine Diskussion, die von den wirklichen Herausforderungen, nämlich Medienkompetenz und souveränem Umgang mit persönlichen Daten, geprägt war.

Link kopiert

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das soll nicht heißen, dass es im Netz nicht reichlich Datenskandale gibt wie insgesamt in vielen Fällen in der Privatwirtschaft. Aber um die zu lösen, brauchen wir einen starken und funktionierenden Datenschutz. Dafür braucht es auch klare Regeln, die wir vor allem in Brüssel und Berlin immer wieder einfordern müssen. Besonders aber müssen Transparenz, Datenschutzkompetenz und Aufklärung in den Fokus genommen werden.

Link kopiert

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir brauchen keine Symbolpolitik in diesem Bereich, wir brauchen funktionierenden Datenschutz. Dafür braucht es einen starken Landesdatenschutzbeauftragten oder auch eine starke Landesdatenschutzbeauftragte.

Link kopiert

überparteilich möglichst im Konsens zu regeln. Ich hoffe, dass am Ende der Beratungen auch hier im Parlament ein breiter Konsens über den vorgelegten Entwurf eines Gesetzes über die Unabhängigkeit des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit erzielt werden kann. Die Vorgespräche scheinen das sicherzustellen.