die kontrovers diskutiert werden, das wissen Sie. Ich werde auch nicht müde zu sagen, dass der Daten schutz ein hohes Gut, aber der Schutz vor Tätern ein höheres Gut für mich ist, sodass Datenschutz niemals polizeiliches Handeln beeinträchtigen, lähmen oder erschweren darf. Wir hatten in Bremerhaven mit der Bremerhavener Ortspolizei eine Differenz bezüg lich der Speicherdauer von Daten bei Einsatz- und Notruffällen. Dort hat es zum Glück eine Einigung gegeben, das finde ich gut.
sich, dass es Konflikte und unterschiedliche Einschät zungen gibt. Ich bin sicher, dass es dem Datenschutz sehr gut tut, wenn es über diese sehr schwierigen Fragen, die hier zum Teil angeklungen sind, einen öffentlichen Diskurs in der jeweiligen Wertschätzung der unterschiedlichen Sichtweise und Rolle gibt. Ich bin froh, dass es hier jemanden gibt, der so engagiert ist wie sie, und diese Person kann auch gern ein bisschen unbequem sein.
schusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit mit der Drucksachen-Nummer 18/751 abstimmen.
senschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfrei heit mit der Drucksachen-Nummer 18/751 beitreten möchte, den bitte ich um das Handzeichen.
liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren hier, wie wir es im Ausschuss auch schon gemacht haben, den 34. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz. Ähnlich wie mein Kollege Hamann es eben schon gesagt hat, es ist völlig klar, Daten schutz ist in Deutschland ein hohes politisches Gut. Deswegen ist es auch wichtig, dass unsere Lan desdatenschutzbeauftragte sehr genau hinschaut, denn wir stehen leider schon seit Jahren, auch das wiederholt sich in den Berichten, immer vor ähnli chen Problemen. Es gibt Firmen wie Facebook, das hat mein Kollege schon erwähnt, die sich nicht an die hiesigen Gesetze gebunden fühlen. Es gibt aber auch Firmen im Einzelhandel, auch das hat Herr Ha mann schon angesprochen, in denen Filialleiter und Beschäftigte der Chefetagen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter systematisch bespitzeln, filmen und teilweise auch von Detektiven verfolgen lassen. Zwi schen diesen beiden Polen bewegt sich auch der hier vorliegende Jahresbericht der Landesbeauftragten
Bericht und Antrag des Ausschusses für Wissen schaft, Medien, Datenschutz und Informationsfrei heit zum Sechsten Jahresbericht der Landesbe auftragten für Informationsfreiheit vom 16. März 2012, Drucksache 18/303, und zur Stellungnahme des Senats vom 17. Juli 2012, Drucksache 18/529
richt der Landesbeauftragten für Informationsfreiheit vom 16. März 2012 ist von der Bürgerschaft (Land tag) in ihrer 18. Sitzung am 25. April 2012 und die Stellungnahme des Senats dazu vom 17. Juli 2012 in ihrer 25. Sitzung am 12. September 2012 an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit überwiesen worden.
tin, meine Damen und Herren! Sehr verehrte Frau Bürgermeisterin, Sie haben eben sozusagen zwei in eins gemacht, Sie haben sich zu beiden Berichten, Datenschutz und Informationsfreiheit, geäußert. Das ist völlig in Ordnung, warum soll man nicht auch auf diese Weise Zeit sparen?
schusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit abstimmen.
dem Sechsten Jahresbericht der Landesbeauftragten für Informationsfreiheit, Drucksache 18/303, von der Stellungnahme des Senats, Drucksache 18/529, und von dem Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit, Druck sache 18/752, Kenntnis.
Auch in Sachen Neuregelungen im Bereich Antikorruptionsarbeit hatte der Thüringer Innenminister in der ersten Lesung des LINKE-Gesetzentwurfs für ein Antikorruptionsgesetz informiert, dass sich die Antikorruptionsrichtlinie von 2002 in der Überarbeitung befände und eine Aktualisierung der Regelungen notwendig sei. Auf die Forderung des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, der eine Richtlinie für unzureichend hält und sich daher für ein Thüringer Antikorruptionsgesetz aussprach, antwortete die Landesregierung, ein solches Gesetz sei eine Aufgabe für die kommende Wahlperiode.
4. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung auch unter Berücksichtigung etwaiger Unterschiede in der inhaltlichen Einschätzung in den jeweiligen Ministerien bzw. der Staatskanzlei - bezüglich der oben genannten Forderung des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit?
Es ist richtig und gut, dass die Fraktionen des Landtags in einem gemeinsamen Entschließungsantrag ein weiteres Thema aufgreifen, das zu bedenken es Anlass gibt, nämlich den Datenschutz. Da gibt es an der einen oder anderen Stelle der Informations- und Datenbeschaffung und des Handlings Fragen an die getroffenen Regelungen. Möglicherweise bedürfen die getroffenen gesetzlichen Regelungen auch Konkretisierungen und Differenzierungen für den praktischen Vollzug. Das wird es zu beobachten gelten.
Die Vereinfachung bürokratischer Abläufe, die reduzierte Kontrollbedürftigkeit und dadurch ein Schutz der Privatsphäre der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind gute Sachen. Die Anhörung hat dennoch gezeigt, dass es Handlungsbedarf gibt. Ich freue mich und möchte mich bei allen Fraktionen bedanken, dass wir gemeinsam einen Entschließungsantrag zum Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag formuliert haben. In den nächsten Jahren gibt es Handlungs- und Evaluierungsbedarf. Dabei spielt der Datenschutz eine herausragende Rolle. Wir wissen alle, wir leben in einer Zeit des Handels und des Gebrauchens von Daten. Das ist ein ganz sensibles Thema. Ich bin froh, dass wir da zueinander finden konnten und wir das Thema ausdrücklich in dem gemeinsamen Entschließungsantrag würdigen. Dafür sage ich herzlichen Dank.
Ebenso begrüße ich, dass es möglich war, fraktionsübergreifend einen Entschließungsantrag zu stellen; denn die Bedenken, die in der Anhörung zum Thema „Datenschutz“ vorgebracht wurden, waren und sind berechtigt. Wir müssen schauen, wie in der Umsetzung die Verhältnismäßigkeit im Umgang mit den Daten aussieht. Ein besonders kritischer Punkt ist, wie mit den privaten Adressdaten und Adresshändlern umgegangen wird. Wir freuen uns sehr, dass dieser Punkt in dem Entschließungsantrag klar vom Parlament formuliert wird. Somit sehen wir als Parlament unsere Mitspracherechte gewahrt.
Über Datenschutz habe ich schon einiges gesagt. Ich unterstreiche noch einmal die Bedeutung dieses Bereichs. Insoweit sind wir da mit dem Parlament völlig einig. Wir werden aktiv als Vorsitzland der Rundfunkkommission darauf achten, dass diese Datenschutzregelungen bei der Evaluierung eine entsprechende Beachtung finden.
Damit bin ich bei dieser Evaluierung. Die Regelung sieht vor, dass nach ca. 2 Jahren unter Mitwirkung einer unabhängigen Stelle diese Evaluierung stattfindet, sodass nicht diejenigen, die ein Interesse haben, sich sozusagen selbst kontrollieren, und dabei neben dem eben genannten Datenschutz auch solche Fragen wie Anteile der Wirtschaft, Beitragspflicht für Kraftfahrzeuge etc. mit auf den Prüfstand kommen. Das sind alles Themen, die bei den Anhörungen eine gewisse Rolle gespielt haben.
Die Landesregierung hat mit einer Arbeitsgruppe des Justizministeriums und des Innenministeriums die Hausaufgaben gemacht, auch unter Einbeziehung des Landesbeauftragten für den Datenschutz.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich mich – wie viele von uns das tun – auf diese Plenarwoche vorbereitete, schaute ich auf die Anträge aus den unterschiedlichen Fraktionen und freute mich auf Anträge zum Datenschutz und zu Syrien. Als ich dann jedoch die geänderte Tagesordnung mit dieser Aktuellen Stunde sah, habe ich mich schon gefragt, ob wir uns nicht im Rahmen der uns gegebenen Geschäftsordnung auch einmal über die Frage unterhalten müssen, wie man Aktuelle Stunden für den Landtag organisiert.
Will man Grundrechtsschutz im Sinne des Bundesver fassungsgerichts betreiben, muss man auf das achten, was die Sachverständigen sagen, wie der Datenschutz beauftragte des Freistaates Bayern, der dankenswer terweise seit dem 1. Juli 2009 seinen Dienst tut. Die SPDFraktion hat das getan und deshalb in den Ände rungsanträgen einiges eingebaut. Darauf komme ich später zu sprechen.
Insgesamt erfüllen die heute abzustimmenden Ände rungen des PAG die Erfordernisse, die das Bundesver fassungsgericht in seiner Entscheidung am 27.02.2008 für die Vertraulichkeit und Integrität eigengenutzter in formationstechnischer Systeme postuliert hat. Die jetzt vorgenommene Konkretisierung des PAG schafft in un seren Augen eine ausgewogene Balance zwischen der Freiheit des Einzelnen und der Sicherheit der Allge meinheit. Meine Damen und Herren, salopp ausge drückt könnte man fragen: Was ist schlimmer, Fehler, die beim Datenschutz passieren können, oder Fehler bei der Verbrechensbekämpfung? Hier muss man sich eindeutig positionieren. Das ist durch den Gesetzent wurf der CSU und FDP wohl am besten gewährleistet.
Die Früherkennungsuntersuchungen U 1 bis U 9 sind zum Beispiel ein Weg dazu. Auch darüber haben wir im Hohen Hause diskutiert. Leider ist es nicht möglich, diese Vorsorgeuntersuchungen verpflichtend zu gestalten. Wir hatten uns dazu bekannt, diese verpflichtender zu gestalten und dass vom Bund Einfluss genommen wird, dass diese Vorsorgeuntersuchungen auch von den Kassen in Zukunft mehr angeboten werden und dass darauf aufmerksam gemacht wird wie bei einer Art Prävention, wie es auch in anderen Bereichen schon möglich ist. Vielleicht könnte auch die Gesundheitsreform hier Maßstäbe setzen. Wir wissen aber auch, dass durch die Veränderung des § 8a SGB VIII den Kindergärten vor Ort eine besondere Rolle zukommt. Diese kann natürlich nicht konterkariert werden, indem man sagt, der Datenschutz ist hier hinderlich, sondern das erste Gebot ist dem Kinderschutz zu widmen.
Am vergangenen Sonntag, also gerade einmal vor vier Tagen, hat der Vorstandschef der Deutschen Telekom René Obermann einen hundertprozentigen Datenschutz ausgeschlossen. Diesen könne kein Unternehmen versprechen, sagte Obermann der „Bild-Zeitung“ vom Montag dieser Woche, auch nicht die Deutsche Telekom, das wäre unseriös. Jeder hinterlasse ständig und überall einen elektronischen Fingerabdruck.
und zahlreiche, aus unserer Sicht sehr konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Situation unterbreitet. Angesichts der von mir aufgezählten Vorfälle, die nur die Spitze des Eisbergs sein dürften, ist eine umfassende Debatte um und über das Thema Datenschutz mehr als überfällig.
... dass die Landesregierung einen Datenschutz gipfel durchführt, an dem nicht nur die Vertreter des Landtages und der Regierung, sondern auch die Selbstverwaltungsorgane der Wirtschaft, interessierte Verbände und natürlich auch der Landesdatenschutzbeauftragte teilnehmen sollen. Dieser Gipfel bietet uns die Möglichkeit, intensiv zu diskutieren und Lösungen zu entwickeln. Vor allem aber trägt die öffentliche Diskussion, die mit so einem Gipfel einhergehen wird, zu einer weiteren Sensibilisierung der Bevölkerung bei.
Die Frage, die durch den Antrag der FDP-Fraktion aufgeworfen wird, ob ein Datenschutzgipfel in Mecklenburg notwendig ist, bedarf einer genaueren Betrachtung. Der Landtag hat im Oktober 2004 beschlossen – der Antragsteller war seinerzeit noch nicht Teil des Hohen Hauses, deshalb weise ich noch mal darauf hin –, dass die Zuständigkeit für die Aufsicht für den nicht öffentlichen Bereich des Datenschutzes, um den es hier in erster Linie geht, vom Innenministerium auf den Landesbeauftragten für den Datenschutz übergeht. Mit anderen Worten, dieser und nicht die Landesregierung ist die zuständige Stelle für Datenschutzfragen im Zusammenhang mit der Wirtschaft.
Dem Landesbeauftragten für Datenschutz bleibt es selbstverständlich unbenommen, sich mit anderen Experten zu treffen und die Ergebnisse dieser Gespräche zu publizieren.
Ich kenne sehr wohl das Schreiben des Landesdatenschutzbeauftragten an die Fraktionen, welches auch meinem Ministerium nachrichtlich übermittelt worden ist. In diesem Schreiben wird unter anderem eben auch eine personale und sachliche Aufstockung der Behörde des Landesamtes für Datenschutz gefordert. Daher gehe ich davon aus, dass die Antragsteller mit dem Begriff der Bestandsaufnahme durchaus etwas anderes meinen, nämlich ein Nachdenken über die Frage, ob und in welchem Maße dem Landesbeauftragten durch Gesetz weitere Aufgaben übertragen werden können, die zwangsläufig eine Erhöhung der Sach- und Personalkosten nach sich ziehen.
Vielleicht wollen Sie auch suggerieren, dass im Lande nicht genug getan wird, aber auch da sind wir auf dem Weg. Unser Landesbeauftragter für den Datenschutz – ich sage bewusst, „unser“, nämlich des Landtages – hat bereits vor wenigen Wochen zahlreiche konkrete Vorschläge zur Verbesserung gemacht und den Fraktionen zugeleitet. Wir haben es gehört. Diese Vorschläge diskutieren wir alle – die einen mehr, die anderen weniger – und zudem befassen sich die Ausschüsse mit dem Jahresbericht. Lassen Sie uns dort die gesamten aufgeworfenen Fragen diskutieren, dann können wir in Ruhe, sage ich mal, ein Maßnahmenpaket vorbereiten.
Im Übrigen verfügt die Landesregierung durchaus über Instrumentarien, die es ermöglichen, auch ohne Datenschutzgipfel geltendes Recht zu evaluieren. Da haben wir zunächst die Koalitionsvereinbarung. In dieser ist festgeschrieben, dass der Prozess der Deregulierung und des Bürokratieabbaus vorangetrieben wird und weitere Deregulierungsgesetze zu erarbeiten sind. Namentlich wird dort das Landesdatenschutzgesetz genannt und ich kann Ihnen versichern, dass die interministerielle Arbeitsgruppe Deregulierung und Bürokratieabbau in puncto Landesdatenschutzgesetz schon konstruktive Gespräche mit den kommunalen Landesverbänden geführt hat beziehungsweise führt. Sobald diese sich verfestigt haben, wird die Landesregierung ihrem Auftrag nachkommen und in Zusammenarbeit mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz, denn der ist hier der jeweilig Zuständige, ein evaluiertes Landesdatenschutzgesetz erarbeiten und Ihnen, meine Damen und Herren, hier im Hohen Haus zur Beratung vorlegen.
Das unterliegt dem Datenschutz, möchte ich dem Zwischenrufer sagen.