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Daran lässt sich ablesen, wie sich Datenschutz verändert, wohin sich der Blick wendet, nämlich nicht auf das Land und die Gesetzgebung oder die Behörden des Landes oder des Bundes, sondern weit über die Grenzen des Landes hinaus.

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Meine Damen und Herren, natürlich – auch das ist in dem vorliegenden Bericht sehr gut nachzulesen – ist die Sensibilität des Staates einerseits und der Bürgerinnen und Bürger sowie auch der Firmen andererseits für das Thema „Datenschutz“ in den letzten 25 bis 30 Jahren über die letzten 22 Berichte hinweg deutlich gewachsen, und auch dies ist sicherlich hierzulande ein Thema. Herr Kollege Pörksen, trotzdem – damit wollte ich auf Ihre Eröffnungsrede zurückkommen – haben Sie mit Ihrer Aussage, die Sie damals getroffen haben, dass wir dem gläsernen Bürger näher seien als jemals zuvor, recht.

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Was allerdings nicht passt, ist der gewählte Verordnungsweg; denn der Datenschutz in Europa würde dadurch nivelliert werden. Unser hohes Datenschutzniveau würde höchstwahrscheinlich in weiten Teilen abgesenkt werden, und daher ist es richtig, dass der Bundesrat eine Subsidiaritätsrüge auch mit Unterstützung dieser Landesregierung erhoben hat.

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Es gilt daher, auch von politischer Seite den europäischen Datenschutz weiterzuentwickeln und in eine gemeinsame Diskussion einzusteigen. Da bin ich sehr dankbar, dass Sie, als der Entwurf der EU-Kommission vorlag, auf dieses Thema aufmerksam gemacht haben.

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Datenschutz hört sich immer sehr abstrakt an. Aber die Vorkommnisse in unserem Nachbarland Hessen, die gerade am Wochenende durch die Medien gegangen sind, zeigen, Daten sind keine abstrakte Größe, sondern ein Schutzgut. Wenn man sich einmal anschaut, was in hessischen Filialen von Aldi stattgefunden hat, dass Filialleiter unter Verdacht geraten sind, Kundinnen in den Ausschnitt gezoomt, unter die Röcke gefilmt und diese Daten auch verbreitet zu haben, dann wird klar, hier werden Kundinnen und Kunden, aber auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht genügend geschützt.

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Man muss leider sagen, auch in anderen Bereichen bleibt die Bundesebene eine Nullnummer. Wenn man sich das Versagen durch das Scheitern der ELENAVerfahrensgesetze oder auch die Ohrfeige aufgrund der Vorratsdatenspeicherung ansieht, dann muss man sagen, Datenschutz wird auf Bundesebene nicht so viel Gewicht gegeben wie in Rheinland-Pfalz.

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kantinnen der Rechtshilfe in unsere Gesellschaft hinein. Das finde ich sehr wichtig; denn schließlich hängt unser persönlicher Datenschutz auch von uns selbst ab. Je höher die Sensibilität für dieses Thema ist, desto größer ist auch die Lobby für unsere eigenen Persönlichkeitsrechte.

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Es gab weitere Stellungnahmen, die uns als Ausschussvorlagen erreichten, und zwar einmal aus dem Untersuchungsausschuss 5/1, aus der Parlamentarischen Kontrollkommission; der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat ebenfalls eine Stellungnahme vorgelegt. Außerdem haben sich die Abgeordneten entschieden, die Möglichkeit der Nutzung des Onlineforums einzuräumen. Die Stellungnahmen, die dort gegeben worden sind, waren allerdings sehr gering.

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Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Aufgaben des Innenressorts sind, glaube ich, weit umfänglicher, als gemeinhin bekannt. Neben außerordentlich wichtigen Bereichen wie innere Sicherheit, Feuerwehr, Katastrophenschutz – Herr Heinz, Sie haben diese Bereiche angesprochen –, aber auch Verkehr und Straßenwesen – hierzu wird mein Kollege Haller noch Ausführungen machen –, gehören hierzu auch die Bereiche Datenschutz, Staatsangehörigkeitsrecht und Integration sowie Angelegenheiten der Spätaussiedler und der Flüchtlinge ebenso wie das kommunale Verfassungsrecht und der große Bereich des Dienstrechts. All dies sind Aufgaben, die der Innenminister zu verantworten hat.

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Derzeit wird uns ja täglich vor Augen geführt, wie es quer durch Deutschland – auch in Baden-Württemberg – mit dem Datenschutz bestellt ist. Es gibt massive Verstöße, sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich. Dort sind inzwischen neue technische Möglichkeiten anwendbar. Demzufolge – so kann man feststellen – steigt auch die Zahl der Verstöße. Es besteht also auch in diesem Bereich aus unserer Sicht dringender Handlungsbedarf. Insbesondere fordern wir, diese beiden Bereiche zusammenzulegen und sie vor allem auch personell besser auszustatten.

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Wir Liberalen, meine Damen und Herren, wollen einen wehrhaften Staat, der Leben, Unversehrtheit und Eigentum seiner Bürgerinnen und Bürger schützt, ohne dabei ihre Freiheitsrechte einzuschränken. Wie sagte schon Theodor Heuss – Sie wissen ja: der erste Parteivorsitzende der FDP in der Bundesrepublik Deutschland und spätere Bundespräsident –: „Die äußere Freiheit der Vielen lebt aus der inneren Freiheit des Einzelnen.“ Man kann die Freiheit nicht verteidigen, indem man sie abschafft. Die FDP/DVP ist diesem Grundsatz beim Polizeigesetz treu geblieben. Wir beachten ihn beim Versammlungsgesetz. Wir werden ihn durch einen effektiveren Datenschutz untermauern.

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz

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Unterrichtung Landesbeauftragter für den Datenschutz - Drs. 5/3001

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Stellungnahme der Landesregierung zum Ersten Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit des Landesbeauftragten für den Datenschutz für die Zeit vom 1. Oktober 2008 bis 30. September 2010

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Erarbeitet hat ihn der Landesbeauftragte für Datenschutz, der gemäß § 12 Abs. 3 des Informationszugangsgesetzes zugleich auch die Aufgaben des Landesbeauftragten für Informationsfreiheit wahrnimmt.

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Der erste Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz in seiner Eigenschaft als Landesbeauftragter für die Informationsfreiheit, die hierzu abgegebene Stellungnahme der Landesregierung und die Behandlung beider Drucksachen in den Ausschüssen für Inneres sowie für Recht, Verfassung und Gleichstellung haben gezeigt:

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz hat in seiner Eigenschaft als Landesbeauftragter für Informations - -

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Vielen Dank. - Der Landesbeauftragte für den Datenschutz hat in seiner Eigenschaft als Landesbeauftragter für die Informationsfreiheit seinen ersten Tätigkeitsbericht erstattet. Hierzu hatte die Landesregierung gegenüber dem Landtag Stellung genommen. Die zuständigen Fachausschüsse haben sich mit den vorgenannten Drucksachen befasst und empfehlen dem Landtag, den ersten Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten und die Stellungnahme der Landesregierung hierzu zur Kenntnis zu nehmen.

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Abstandszahlungen und Pensionen. Diese Zahlungen werden zu Recht kritisiert. Herr Minister, bitte verste cken Sie sich heute nicht hinter dem Datenschutz. 10 Milliarden Euro wurden in die BayernLB gepumpt. Das sind Steuergelder der bayerischen Bevölkerung. Die Bevölkerung Bayerns hat somit einen Anspruch auf Aufklärung.

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Herr Kollege Mütze, ich möchte eine ganz kurze Zwischenfrage stellen. Ich spreche Ihnen überhaupt nicht Ihre Kompetenz in Ihrem Fachgebiet Haushaltspolitik ab. Stimmen Sie mir zu, dass eine Wertung besteht, wenn der Haushaltspoliti ker spricht, wenn ein Konflikt zwischen dem Einnah meninteresse des Staates und dem Datenschutz herrscht? Das sind die beiden Konfliktgüter, um die es geht. Stimmen Sie mir zu, dass eine Wertung besteht, wenn der Haushaltspolitiker und nicht der Rechtspoliti ker spricht?

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Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Dr. Karl Vetter u. a. und Fraktion (FW) Elektronische Dokumentation "emDoc" - mehr Bürokratie und weniger Datenschutz? (Drs. 16/3448)

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Der zweite wichtige Punkt ist, dass der Datenschutz nicht in dem Maße gewährleistet ist, wie wir uns das vorstellen. Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag zuzustim men. Es geht um die Fortsetzung einer effektiven und erfolgreichen Notfallversorgung in Bayern.

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Bei den Vorlagen zum Haushalt 2014 und 2015 ist Überweisung an den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss, federführend, sowie an die Ausschüsse, deren Aufgabenbereiche betroffen sind, vorgesehen. Dies sind der Rechtsausschuss, der Ausschuss für Angelegenheiten der Häfen im Lande Bremen, der Ausschuss für die Gleichstellung der Frau, der Ausschuss für Integration, Bundes- und Europaangelegenheiten, internationale Kontakte und Entwicklungszusammenarbeit und der Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit.

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Ich will nicht verschweigen, dass nicht alle meiner Kol leginnen und Kollegen den Antrag gut finden und ihm zustimmen werden. Diese haben große Probleme mit dem Datenschutz, der ihrer Meinung nach in dem Fall beeinträchtigt wird. Aber meine kritischen Kollegen sind auf jeden Fall glaubwürdiger als Politiker der CDU/ CSU, die bisher jedem Vorschlag zu V-Mann-Regelun gen oder Überwachungsvorschlägen und Computer ausspähungen begeistert zugestimmt haben. Sie haben auch nichts dagegen, wenn Hartz-IV-Empfänger ihren Kühlschrank öffnen müssen, damit sie nachwei sen können, dass sie nicht in einer Bedarfsgemein schaft leben, aber bezüglich mutmaßlicher Steuerbe trüger großen Stils haben sie ihre Schwierigkeiten.

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Darüber hinaus will ich darauf hinweisen: Bei allem, was bisher von der Kassenärztlichen Vereinigung be wegt worden ist, war der Landesbeauftragte für den Datenschutz von Anfang an eingebunden. Er hat das ganze Projekt begleitet und wird es auch in Zukunft tun. Er hat bislang keine datenschutzrechtlichen Bedenken geäußert. Falls solche Bedenken geäußert werden, werden diese sofort in den weiteren Entscheidungspro zess eingebracht. Wir werden uns deshalb gerne einer Diskussion stellen, ob es tatsächlich unnötige bürokra tische Hürden gibt. Wenn es berechtigte Kritik gibt, werden wir diese gerne einbeziehen. Im Moment haben wir seitens des Innenministeriums aber keinen Anlass, zu einem kritischen Rundumschlag auszuholen. Wir werden darüber im Ausschuss gerne weiter diskutieren, liebe Kolleginnen und Kollegen.

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Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 28: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und CDU – Datenschutz und Urheberrecht an Schulen, auf Drucksache 5/2140. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/2195 vor.

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Antrag der Fraktionen der SPD und CDU: Datenschutz und Urheberrecht an Schulen – Drucksache 5/2140 –

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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt Anträge, die bedürfen gar nicht so einer ausgreifenden Begründung. Ich glaube, wir haben es hier mit einem solchen Antrag zu tun. Die Koalitionsfraktionen schlagen Ihnen vor, die Regierung damit zu beauftragen, zu überprüfen, ob der Datenschutz und das Urheberrecht an Schulen, jedenfalls im Unterricht, eine ausreichend große Rolle spielen. Es freut mich, dass der Datenschutzbeauftragte des Landes zu diesem Tagesordnungspunkt anwesend ist, der in der Tat ein gewisser Ideengeber für einen Teil des Antrages war oder dessen Arbeit dazu geführt hat. Wir haben es in den Schulen ja damit zu tun, dass sie auf das Leben vorbereiten sollen. Das Leben besteht heute aber auch aus moderner Technik aus dem Internet. Wir haben es dort mit so rasanten Entwicklungen zu tun, dass bisweilen die Situation entsteht, dass die Welt sich etwas schneller verändert, als man in Schulen angemessen darauf reagieren kann. Und das betrifft nicht zuletzt auch die Rechtslage.

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Sie haben den Landesbeauftragten für den Datenschutz angesprochen. Er hat im Bildungsausschuss ja am 6. November 2008 ausgeführt, dass der rechtlich korrekte Umgang mit neuen Medien Bestandteil des Rahmenplanes Informatik ist. Und wenn Sie dort hineinschauen, da steht natürlich, dies beginnt bei der Beschreibung, was informatische Bildung ausmacht. Ich kann das ja kurz zitieren. Sie ist – ich zitiere – „jener Teil der Allgemeinbildung, der die Welt unter informationellem Aspekt betrachtet … Sie trägt wesentlich zur verantwortungsbewussten und reflektiven Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologien durch die Schüler bei … Im Mittelpunkt stehen Anwendungen

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Datenschutz und Datensicherheit in den Jahrgangsstufen 11 und 12

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Nun ist mir die Datenbasis nicht bekannt, die den Landesbeauftragten für den Datenschutz zu seiner Aussage im Bildungsausschuss veranlasste, dass die Situation im Informatikunterricht unzureichend sei. Vielleicht kann der Datenschutzbeauftragte ja die Datengrundlage liefern, vielleicht hat er sie ja erhoben. Allein von den zentralen Vorgaben für diesen Unterricht, also von den Rahmenplänen her kann ich diese Auffassung nicht teilen. Wir alle wissen aber, und ich glaube, dass hat die Einbringung auch deutlich gemacht, dass Rahmenpläne das eine und die konkrete Unterrichtung und der Unterricht das andere sind. Deshalb lassen Sie mich vielleicht auch ein Wort zur Lehrerbildung sagen.