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Klären Sie Ihr Verhältnis zum Antisemitismus. Solange die Gaulands dieser Welt den Holocaust als „Vogelschiss der Ge schichte“ bezeichnen, solange die Höckes dieser Welt von ei ner „erinnerungspolitischen Wende“ und von einem „Mahn mal der Schande“ reden und solange die Hälfte Ihrer Frakti on Herrn Gedeon wieder aufnehmen möchte, wieder an ihre Brust nehmen möchte,

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Es ist natürlich schon wichtig, dass wir auch hier den Zusam menhang sehen. Es geht heute um die Absage an jede Form des Antisemitismus. Das ist Teil unseres demokratischen Selbstverständnisses, und es gehört zur Staatsräson. Denn es ist die bleibende Verantwortung, die aus dem Holocaust folgt.

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Der vorgelegte Gesetzentwurf pickt sich den Weltfrauentag und den Tag des Kindes heraus, um sie zu gesetzlichen Feiertagen zu erklären. Frauen und Kinder besonders zu würdigen ist unser aller Anliegen; dies sollte es natürlich jeden Tag sein. Aber es gäbe noch eine Vielzahl anderer Möglichkeiten für Feiertage. Man braucht nur in das Verzeichnis der Aktions- und Gedenktage des Bundestages zu schauen. Lassen Sie mich einige aufzählen: Da wäre der 27. Januar, der Tag des Gedenkens an den Holocaust, der 8. Mai, der Tag des Gedenkens an die Opfer des Zweiten Weltkriegs, der 20. Juni als Weltflüchtlingstag, der 13. August zum Gedenken an den Mauerbau oder der 1. September als Antikriegstag zum Gedenken an den Beginn des Zweiten Weltkriegs. Möglich wären aber auch der 23. Juni als Tag des öffentlichen Dienstes oder der Tag des Lehrers am 5. Oktober, damit dieser Berufsstand und das Thema Bildung besser gewürdigt werden.

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Zum Beispiel die Begegnung bei der szenischen Lesung zum Holocaust-Gedenktag im Rathaus am vorigen Sonntag, Veranstaltungen mit Vertreterinnen und Vertretern von Kirchen und Religionsgemeinschaften, politische Diskussionen, all das sind Orte, wo sich die Gesellschaft, die Hamburgerinnen und Hamburger und auch wir natürlich mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundeswehr treffen. Das ist auch gut und richtig so.

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Ach wissen Sie, das ist ja schlimm! Sie waren doch gestern, als das Holocaust-Denkmal hier gezeigt wurde, auch draußen. Wenn Ihnen diese Diskussion hier nicht passt, dann gehen Sie doch wieder raus.

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In dem am 11. Januar 2017 im WDR ausgestrahlten Dokumentarfilm „Das braune Netzwerk“ wurden die Zuschauerinnen und Zuschauer darüber informiert, dass sich am 15. Juli 2016 ein extrem rechtes Netzwerk von Protagonistinnen und Protagonisten vom Deutschen Kolleg, von der NPD, von Holocaust-Leugnerinnen und -Leugnern unter anderem in einer Gaststätte im thüringischen Mosbach in der Gemeinde Wutha-Farnroda traf.

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Ich möchte aber nicht versäumen zu erwähnen, dass der Ausdruck der äußersten Barbarei darin bestand, dass der Hitlerfaschismus mit Parolen wie „Volk ohne Raum“, mit einer rassistischen Überlegenheit gegenüber anderen Menschen und Völkern sechs Millionen jüdische Menschen im Rahmen des Holocaust das Leben gekostet hat. So etwas darf sich ebenfalls nicht wiederholen. Auch das gehört zu den Lehren, die wir daraus zu ziehen haben.

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Ein weiteres Beispiel für politischen Extremismus ist es, wenn derselbe Mensch nun als Fraktionsvorsitzender das Gedenken an den Holocaust als „dämliche Bewältigungskultur“ bezeichnet.

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Solange Sie an Personen in Ihren Reihen festhalten, die den Thüringen-Monitor verbrennen wollen oder das Holocaust-Denkmal in Berlin ein „Denkmal der Schande“ nennen, werden Sie hier nicht ernst genommen – und Ihre Anträge auch nicht. Natürlich ist auch dieser Antrag abzulehnen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

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wie das bei den Opfern des Nationalsozialismus aufgefasst wurde: Die geben nämlich keinen Pfifferling auf irgendwelche Erklärungsversuche Ihrerseits und auf Ihre Zwischenrufe, die an Diffamierung kaum noch zu überbieten sind. Bertrand Herz führte zur Begründung, warum er es richtig findet, dass Höcke als unerwünschte Person am morgigen Tag in der Gedenkstätte Buchenwald ausgeladen wird, aus – ich zitiere –: „Die Überlebenden der Nazibarbarei und die Angehörigen der Ermordeten können nicht zulassen, dass die Bedeutung des Holocaust relativiert und das Andenken an die Opfer herabgewürdigt wird. Wir wehren uns gegen das Erscheinen von Verharmlosern beim Gedenken an der Stätte unseres Martyriums.“ Doch, meine Damen und Herren, es geht eben nicht nur um Höcke – es geht um die AfD im Ganzen. Und wer die Reaktionen der Abgeordneten Muhsal und Brandner auf die Rede Höckes lesen konnte, weiß: Es ist der Geist der AfD-Fraktion, der letzte Woche in Dresden sprach.

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Die Nr. 4 des Antrags der Linken enthält einen Passus, der mir aufgrund seiner ideologischen Einfärbung Kopfschmerzen bereitet. Wer will, dass als Hauptursache für die begangenen Massenverbrechen an der Menschheit der Expansionsdrang führender Kräfte des deutschen Kapitals genannt und vermittelt wird, handelt aus meiner Sicht historisch fahrlässig. Hier wird die Vielschichtigkeit deutscher Schuld am Möglichwerden des Holocaust zugunsten einer rein ideologischen Sichtweise ignoriert. Richtig ist, dass die Verstrickungen von Unternehmen und Unternehmern mit dem NS-System aufgezeigt werden müssen und deren Schuld benannt werden muss. Sie allerdings als Hauptursache für die Massenverbrechen zu benennen, ist nicht korrekt. Richtig und wichtig ist, weiterhin den Jugendlichen zu vermitteln, dass das Widerstandsrecht aus gutem Grunde in unserer Verfassung verankert ist, weil es immer wieder Situationen geben kann, in denen die Demokratie

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Was ist denn extremistisch oder wo geht denn Gewalt los, die Sie vermeintlich ablehnen? Ich meine, es beginnt mit der Sprache und Sie beginnt auch mit solchen Forderungen, die Sie als AfD hier in Thüringen, aber auch in anderen Bundesländern, vertreten. Da werden antisemitische Bücher veröffentlicht – Wolfgang Gedeon, auch Baden-Württemberg –, da vernetzen sich unter anderem auch Abgeordnete der AfD hier im Thüringer Landtag mit Neonazis und Holocaust-Leugnern in diversen Facebook-Gruppen, da wird antisemitische Propaganda geteilt, und Thügida erklärt dann – natürlich auch ein Stück weit logisch nachvollziehbar –, dass ihr parlamentarischer Arm bereits im Landtag säße, nämlich die AfD-Fraktion.

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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In dem Gesetzentwurf geht es nicht nur um die Frage der Kriegsforschung an Universitäten. Es geht allgemein um Fragen der Verantwortung von Wissenschaft und der Grenzen von Wissenschaftsfreiheit, aber auch um die Frage der Gefährdung von Wissenschaftsfreiheit. Es ist die Verflochtenheit der Geschichte der Wissenschaft mit der allgemeinen Geschichte und ihren inhumanen und menschenverachtenden Folgen, die uns deutlich gemacht hat, dass es nicht genügt, die Wissenschaft sich allein zu überlassen. Mit dem Holocaust, mit der Unterwerfung der Geisteswissenschaften unter die NS-Rassentheorie und mit dem Sündenfall der Atombombe hat die Wissenschaft ihre Unschuld ein für allemal verloren.

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Die Väter und Mütter unseres Grundgesetzes wollten damit Lehren aus der Geschichte und auch aus derjenigen Forschung ziehen, die sich in den Dienst eines menschenverachtenden Regimes gestellt hat. Das Ergebnis waren der Holocaust und die millionenfache Vernichtung von Menschen. Jetzt aber stellen Sie in einer äußerst demagogischen Art und Weise in Abrede, dass der vorliegende Gesetzentwurf die Absicht verfolgt, keiner Forschung, die militärischen Zwecken dient, Vorschub zu leisten. Wir alle sind gut beraten, die Lehren der Geschichte ernst zu nehmen, Frau Kollegin.

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Berlin nimmt in der Bundesrepublik eine zentrale Stellung ein, wenn es um die Auseinandersetzung mit der jüngeren deutschen Geschichte geht. Berlin ist ein Ort des Gedenkens. Das hat mit der wechselhaften Geschichte der Stadt zu tun. Dazu haben viele aktive Berlinerinnen und Berliner beigetragen, indem sie sich beispielsweise für das Holocaust-Mahnmal in der Mitte der Stadt engagiert haben.

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(Peter Ritter, DIE LINKE: Der Grill, der da auf dem Hof steht, „Happy Holocaust“, ist der denn noch da?)

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„An einem Tag empört sich die grüne Parlamentsvize Claudia Roth über Antisemitismus in Deutschland. Am nächsten begrüßt sie freundschaftlich einen Spitzenrepräsentanten der iranischen Mullahs – die den Holocaust leugnen und Israel vernichten wollen.“

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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Sächsischen Landtag, diesem Hohen Haus, beinhaltet – anders als in den meisten Parlamenten in der Bundesrepublik Deutschland –, diese Thematik ein besonderes Problem. Zum Ersten das Problem, dass wir nach der friedlichen Wende, nach der friedlichen Revolution, das erste Parlament waren, in das im Jahr 2004 mit der NPD eine Fraktion eingezogen ist, die mit neonazistischem Gedankengut und mit der Reaktivierung desselben unmittelbar verbunden ist. Wenn Herr Apfel vom „Bomben-Holocaust“ spricht

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Aber es reiht sich ein in die Auftritte der AfD, die den Nationalsozialismus verharmlosen, die die Erinnerungen an den Holocaust auslöschen wollen und die gemeinsam mit Neonazis und Volksverhetzern durch Erfurt marschieren. Da will ich auch explizit auf den 1. Mai dieses Jahres in Erfurt eingehen. Da wird vielleicht auch dem einen oder anderen deutlich, warum sich die AfD so plötzlich für rechte Propagandadelikte interessiert.

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Nur deshalb, weil Frau Marx eben noch mal auf den Propagandadelikten und den Überlegungen, diese abzuschaffen, rumgeritten ist: „Den Holocaust zu leugnen, ist [...], grotesk [...]. Aber deshalb für Jahre ins Gefängnis?“

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Dann möchte ich noch einmal diesen unsäglichen Vergleich mit dem Ermächtigungsgesetz anführen. Das möchte ich klarstellen. Diese Vergleiche müssen aus meiner Sicht aufhören in Parlamenten. Es ist genauso, wenn wir Vergleiche mit dem Holocaust ziehen. Es gibt da nichts zu vergleichen. Es gibt nichts zu relativieren. Es ist auch nichts ähnlich an der Sache. Das Ermächtigungsgesetz – und ich habe mir das eben noch einmal herausgesucht –, das ist das Hauptermächtigungsgesetz gewesen, das Gesetz zur Behebung von Not vom Volk und Reich vom 24. März 1933. Darin steht:

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Kritische Erinnerungsarbeit wurde bis dahin weitgehend vermieden. Es vollzog sich ein Prozess, der schlussendlich nicht die Frage einer vermeintlichen Kollektivschuld in den Vordergrund stellte, sondern die Anerkennung individueller Schuld und kollektiver Verantwortung. Dies ist insoweit von entscheidender Bedeutung, als ohne Anerkennung individueller Verantwortung der Anker fehlt, um Lehren für die Gegenwart und für die Zukunft zu ziehen. Dies ist Voraussetzung für jeden Einzelnen von uns, nie wieder zuzulassen, dass sich diese Geschichte wiederholen kann. Die Erkenntnis individueller Verantwortung macht uns wachsam, wenn wir heute verfassungsfeindlichen und menschenverachtenden Tendenzen begegnen. Sie ist Grundlage für Zivilcourage in unserer Zeit. Es ist richtig, sich immer wieder zu vergewissern, Herr Dr. Sohn, ob wir angemessen mit dem Holocaust, mit der Nazidiktatur und mit dem Ende des Zweiten Weltkriegs umgehen. Diese Vergewisserung findet aber kontinuierlich statt. Sie beschäftigt die Wissenschaften, insbesondere die Historiker.

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Das sagt viel über die mangelnde Integrität Ihrer Fraktion und Ihrer Abgeordneten aus. In besonders ekelhafter Art und Weise haben Sie die Würde des Hauses verletzt, als Sie die Feierstunde für die Opfer des Holocaust durch Ihren Auszug gestört und missbraucht haben. Das war nicht integer von Ihnen – wirklich.

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Wer von einem "Denkmal der Schande" in Berlin spricht, der hat aus der Geschichte nichts gelernt. Er will sie sogar umdeuten. Wer den Holocaust-Gedenktag im Bayerischen Landtag zu einer plumpen Selbstinszenierung missbraucht, der hat nicht nur aus der Geschichte nichts gelernt, er verhöhnt damit auch die Opfer.

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Sämtlichen extremistischen Bestrebungen müssen wir mit aller Entschiedenheit entgegentreten. Das ist nicht nur Aufgabe eines Ministeriums und nicht nur Aufgabe der Politik. Die Bekämpfung des Rechtsextremismus muss ein zentrales Anliegen aller Demokraten sein. Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Nationalsozialismus oder gar die Leugnung des Holocaust dürfen bei uns keinen Platz finden. Sie sind in keiner Weise mit unserer demokratischen und politischen Kultur zu vereinbaren.

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Drei Punkte sind für unsere Fraktion wie auch für die SPD-Fraktion besonders wichtig. Das ist zum einen die neu formulierte Präambel, welche die unterschiedlichen diktatorischen Herrschaftssysteme klar benennt und auf die kategorialen Differenzen zwischen Nationalsozialismus und den Verbrechen in der Sowjetischen Besatzungszone und der DDR hinweist; auch die Singularität des Holocaust wird berücksichtigt.

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Ich will einmal versuchen, darzustellen, was die AfD oder – besser gesagt – wen die AfD mit solch oppositionellen Autoren höchstwahrscheinlich meint, nämlich meines Erachtens Personen wie Ursula Haverbeck, eine mehrfach verurteilte Holocaustleugnerin – bisher achtmal verurteilt –, die unter anderem ausgeführt hat, der Holocaust sei „die größte und nachhaltigste Lüge der Geschichte“. Verurteilungen gab es unter anderem, weil sie meinte, dass es sich bei dem Konzentrationslager in Auschwitz nicht um ein Konzentrationslager, sondern um ein Arbeitslager gehandelt habe und es dort keine Vergasung von Menschen gegeben hätte.

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Ein Beispiel: April 2016 – ein grüner Abgeordneter im rheinland-pfälzischen Landtag äußerte, Zitat: „Es gibt in der AfD Menschen, die gegen Juden hetzen und den Holocaust leugnen. Sie sind nicht ausgeschlossen worden.“ Die AfD wollte das per Unterlassungsklage zensieren, das Landgericht Mainz hat das verhindert.

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Unsere Landespolizei agiert umsichtig und abwägend. Es zahlt sich aus, dass in der Ausbildung unserer Polizistinnen und Polizisten viel Wert auf eine weltoffene Bürgerpolizei gelegt wird. Unterstrichen wird dies nicht zuletzt damit, dass die zentrale Ausbildungseinrichtung der Landespolizei in Eutin seit Anfang 2020 Mitglied bei „Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage“ ist und zudem eine enge Partnerschaft mit der Holocaust Gedenkstätte Yad Vashem pflegt.

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Die Bekämpfung des Rechtsextremismus ist ein zentrales Anliegen aller demokratischen Fraktionen auch in diesem Haus sowie der Landesregierung. Fremdenfeindlichkeit, Rassismus, Nationalsozialismus oder gar die Leugnung des Holocaust dürfen bei uns keinen Platz finden; sie sind in keiner Weise mit unserer demokratischen politischen Kultur zu vereinbaren.

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weil sie antisemitisch, rassistisch und sexistisch sind. Und Sie wollen genau diesen Bereich wieder ausweiten. Sie wollen wieder einfach Dinge sagen können. Natürlich berührt Ihr Vorschlag Gesetze. Was ist denn mit dem § 86 a im Strafgesetzbuch? Sie wollen Bußgeld und Strafvorschriften, die geeignet sind, die Selbstzensur oder die Privatzensur von Meinungen zu erzwingen, für unzulässig erklären. Genau, Sie wollen, dass Leute wieder den Holocaust leugnen dürfen und dass sie dann eben nicht bestraft werden. Das ist das, was Sie hier vorlegen.