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Schaffung von Verordnungsermächtigungen zur Information zum Datenschutz sowie zur gleichzeitigen Durchführung von der Wahl zum Landtag und Bürgerentscheiden.

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Das Gesetz schafft viertens die rechtlichen Grundlagen etwa beim Datenschutz.

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Dass sich DIE LINKE in der Regel nicht mit jeder Regelung im Meldewesen einverstanden erklärt und in diesem Zusammenhang mögliche erhebliche Gefahren für einen verantwortungsvollen Datenschutz sieht, ist allgemein bekannt. Schließlich geht es hierbei um zwangserfasste Daten der Bürgerinnen in den entsprechenden Melderegistern, den staatlichen Umgang mit ihnen und auch um ihre Nutzung zu kommerziellen Zwecken.

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Der Gestaltungsspielraum, den wir in SachsenAnhalt mit dem Ausführungsgesetz haben, ist wahrlich nicht groß. Es geht im Kern um den Zugriff auf die Meldedaten. Ich halte das Konstrukt der gespiegelten Meldedaten für eine maßvolle Konstruktion. Denn wir dürfen eines nicht vergessen: Wenn heute bestimmte Behörden insbesondere auch außerhalb der regelmäßigen Dienstzeiten eines Einwohnermeldeamtes Einwohnermeldedaten benötigen, dann kommt man sich manchmal vor wie vor 50 Jahren. Da gibt es Bereitschaftsdienste und Zugriffsrechte. Das kann man deutlich einfacher realisieren, ohne dass über Gebühr in den Datenschutz eingegriffen werden muss.

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Die deutsche Mannschaft verlor das Spiel an diesem Abend mit 1 : 2. Der Traum vom Titel war damit ausgeträumt. Das war für den einen oder anderen bitter. Viel bitterer aber war die Niederlage für alle Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf den Datenschutz. Denn das vom Bundestag verabschiedete Gesetz sah riesige Lücken bei der Verteidigung datenschutzrechtlicher Standards vor.

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Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN will den Datenschutz stärken. Für uns heißt das ganz klar, jede und jeder muss, beim Einwohnermeldeamt hinterlegt, selbst entscheiden können, ob sie oder er die Nutzung der Daten ermöglichen möchte. Wir werden einer Überweisung des Ausführungsgesetzes in die Ausschüsse dennoch zustimmen. - Herzlichen Dank.

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Die SPD-Fraktion möchte diese Drucksache federführend an den Haushaltsausschuss sowie mitberatend an den Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung überweisen.

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Wer stimmt einer Überweisung der Drucksache 20/8444 federführend an den Haushaltsausschuss sowie mitberatend an den Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung zu? – Gegenpro

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Wer stimmt zunächst einer Überweisung der Drucksache federführend an den Innenausschuss und mitberatend an den Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist dieses Überweisungsbegehren abgelehnt.

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Wer möchte die Drucksache federführend an den Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung und mitberatend an den Innenausschuss überweisen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Auch dieses Überweisungsbegehren ist abgelehnt.

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Es geht beispielsweise um bessere Beratungsstrukturen, um besseren Zugang des Handwerks zu Forschung und Wissenschaft. Da ist vieles noch nicht fürs Handwerk ausgerichtet. Das ist vieles noch bürokratisch überreguliert. Technologietransfer ist ein Thema, Anpassung von Geschäftsmodellen, technische Infrastruktur, Patent- und Datenschutz. Die Anpassungsnotwendigkeiten bei den rechtlichen Rahmenbedingungen soll dabei ein Gutachten klären, welches die Landesregierung, letztlich der Wirtschaftsminister, beauftragen soll.

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Wir müssen den Glasfaserausbau forcieren, statt auf technische Krücken wie Kupferkabel oder Vectoring zu setzen. Auch die Chancen für das Handwerk durch Open-Source-Software wurden behandelt. Im Anschluss daran gab es einige spannende Diskussionen, sogar Metadiskussionen, zum Thema „Datenschutz“. Es ging um die Frage: Wem gehören eigentlich sensorgenerierte Daten? – Es war sehr spannend, über all das gerade auch im Handwerksbereich zu sprechen.

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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere Fraktion sieht im Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Vorratsdatenspeicherung einen großen Erfolg für den Datenschutz, vor allem für die Menschen, die sich dagegen gewehrt und der Verfassungsbeschwerde angeschlossen haben.

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unser Gesetzentwurf zielt darauf ab, den Datenschutz für Meldedaten zu erhöhen. Dazu soll bei den Datenweitergabeklauseln des Sächsischen Meldegesetzes das Widerrufsrecht der Betroffenen durch das Erfordernis einer vorherigen ausdrücklichen Einwilligung ersetzt werden.

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Das ist aber gestern und heute der einzige Anlass zur Freude gewesen. Welche entbehrlichen Regelungen möchten Sie denn abschaffen? Umweltauflagen, Datenschutz, Brandschutz oder vielleicht das Tariftreuegesetz?

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Was ist genau geplant? An 30 bis 35 Schulen – eine pro Landkreis bzw. kreisfreie Stadt – werden je 40 Schüler aus zwei bis drei vorausgewählten Klassen auf freiwilliger Basis regelmäßig über einige Wochen getestet. Natürlich sind Risikohaushalte, Geschlecht, Alter und Risiko schriftlich anzugeben, damit wir das alles auf dem Papier haben. Dann werden die Eltern über die Schulleitungen informiert, was dabei herausgekommen ist; denn auch da können wir nicht einfach irgendetwas herumschicken, sondern hier müssen wir ebenfalls den Datenschutz einhalten.

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Zwischenzeitlich hat der Landesbeauftragte für den Datenschutz auf Bitten des Betroffenen die Speicherung personenbezogener Daten durch die niedersächsische Verfassungsschutzbehörde in

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Die Fraktionen haben eigene Akzente gesetzt, beispielsweise bei der Kinderbetreuung, beim Datenschutz oder bei der Flücht lingshilfe.

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Dataport unterliegt bei der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten nach § 15 Abs. 2d des Staatsvertrages zwischen dem Land und fünf weiteren Ländern über den Beitritt zur rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts Dataport dem Datenschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt und damit der Kontrolle des Landesbeauftragten für den Datenschutz, der die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften überwacht.

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Werte Abgeordnete, wir haben die Anhörung mit den vier Vertreterinnen der Interventionsstellen dazu genutzt, um den Antrag inhaltlich so auf den Weg zu bringen. Folgende Probleme sind noch offen: Wie kann die neu eingerichtete Notruftelefonnummer, die ab Januar 2013 geschaltet werden soll, verbreitet werden? Wir brauchen auch die Diskussion zukünftig darüber, gemeinsam noch einmal mit den Vertreterinnen der Interventionsstellen, wie können wir den Frauen, die den Mut hatten, sich an Polizei und an Frauenhäuser zu wenden, einfach besser helfen. Es ist die alte Diskussion, die wir auch immer wieder gehört haben, zwischen Datenschutz und Gefahrenabwehr. Sie steht weiterhin im Mittelpunkt und die muss auch einmal beredet werden. Es kann doch nicht sein, dass uns die Vertreterinnen der Interventionsstellen signalisiert haben, dass sie oft gar nicht die Möglichkeit haben, Frauen anzurufen und ihnen ihre Hilfe anzubieten, weil sie gar nichts davon wissen, dass sich die Frauen an die Polizei gewandt haben. Das hat doch mehrere Ursachen. Es hat einmal die Ursache, dass die Polizei bei den Einsätzen in allererster Linie sich natürlich darum kümmern musste, diese Gewaltsituation zu entschärfen, die vor Ort in der Familie war. Aber zweitens hat es natürlich auch die Ursache, dass die Polizei sich in dem Moment, wo sie in der Familie ist, als Allererstes die Frau, die von Gewalt betroffen ist, schützt. Drittens muss natürlich auch der Polizeibeamte/die Polizeibeamtin sich in dieser Situation oft selbst auch schützen. Wir haben auch in der Aussprache im Gleichstellungsausschuss erfahren, dass Polizistinnen, die in die häuslichen Gefilde gehen, in denen Gewalt stattfindet, auch oft von Gewalt betroffen sind. Auch hier braucht es noch einmal die Auseinandersetzung mit dem Innenministerium, wie die Beamtinnen und Beamten in solcher Situation besser geschützt werden können.

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Danke, Frau Präsidentin. Frau Stange, ich habe noch eine ganz kurze Frage zu dem gesamten Gebiet. Was ich hier in Ihrem Antrag ein bisschen vermisse, ist der Datenschutz. Wir wissen alle, viele wollen gar nicht, dass man sich in die Geschichte irgendwie einmischt. Ich denke, darüber müssten wir im Ausschuss - wenn das in den Ausschuss kommt - doch einmal diskutieren, wie das zu handhaben ist, also sich einmischen ohne Einverständnis der Eltern, das ist für die Kinder auch immer nicht so sehr angenehm, denke ich, dass wir uns darüber noch mal unterhalten müssen. Sehen Sie das eventuell auch so?

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Das sehe ich genauso. Wenn Sie mir zugehört haben, habe ich sinngemäß gesagt, dass es da eine große Problematik gibt zwischen dem Datenschutz und den jetzigen gesetzlichen Regelungen. Das ist

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Zu Frage 1: § 2 Abs. 4 Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren enthält eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage für die Einrichtung eines Thüringer Hunderegisters. Die Bedenken, die der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz in einer Stellungnahme vom 16. August 2011 zu dem damaligen Entwurf äußerte, wurden aufgegriffen und der Entwurf wurde entsprechend überarbeitet. Der nunmehr erarbeitete Entwurf sieht eine Lösung vor, die ohne eine zentrale Registrierung der personenbezogenen Daten der Hundehalter auskommt.

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Laut der Novellierung unseres POG bleibt der Einsatz von Bodycams beim Betreten von nicht öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten leider untersagt, ebenso wie das sogenannte Pre-Recording. Hier hätten sich mit Sicherheit Lösungen finden lassen, die dem Datenschutz in angemessener Weise entsprechen, aber der Sicherheit der Einsatzkräfte den Vorrang geben.

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Ich vermute, dass Sie sich diesbezüglich wenig mit der Praxis beschäftigt haben; denn sowohl die vorhin von Ihnen zitierte Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, die in diesem Zusammenhang die Aufsichtsbehörde nach § 13 IFG ist, als auch alle Rechtsprechungen von Verwaltungsgerichten haben bislang regelmäßig und in allen Fällen dies für zulässig erachtet. Dass wir an dieser Stelle ein riesiges Problem haben, sagen also weder die Aufsichtsbehörde noch die Verwaltungsgerichte.

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Diese Drucksache möchte die FDP-Fraktion an den Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung überweisen. Wer wünscht das Wort? – Frau Möller, Sie haben es.

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Wer möchte die Drucksache 20/8961 an den Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung überweisen? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist das Überweisungsbegehren einstimmig angenommen.

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Aktuelle Debatte – Datenschutz nach Interessenlage? – GRÜNE zwischen Anspruch und Wirklichkeit – beantragt von der Fraktion der CDU

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Zum Thema Datenschutz können wir im Wahlprogramm der Grünen für die vergangene Landtagswahl nachlesen – ich zi tiere –:

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zusetzen ist. Herr Wolf hat uns in seiner Eigenschaft als Land tagspräsident bestätigt, dass es unserer Fraktion zu keinem Zeitpunkt um die Sichtung der elektronischen Post der Abge ordneten ging. Vielmehr stehen für uns Datenschutz und Da tensicherheit für die Abgeordneten ganz klar im Vordergrund.

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Für uns steht im Vordergrund, unsere Daten zu schützen und Angriffe von Hackern, Angriffe von außen abzuwehren, lie be Kolleginnen und Kollegen. Wir haben ein umfassendes In teresse an einem hohen Niveau im Datenschutz, an einem ho hen Niveau von Datensicherheit.