Wer diese Drucksache an den Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung überweisen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die
Ein Drittes: Ich glaube, das können Sie alle sehr gut nachvollziehen. In dieser Corona-Zeit sind viele Familien enger zusammengerückt. Das ist auch bei mir so gewesen. Die Enkel waren immer wieder zu Besuch, weil Reisen nun einmal auch für meine Kinder und die Familie nicht möglich war. Dabei ist mir noch einmal ein Ausspruch, den ich schon einmal im Plenum nannte, sehr deutlich geworden: Kinderschutz vor Datenschutz.
5. Datenschutz stärken: Informationspflicht für personenbezogene Speicherungen in Polizeidatenbanken
11. Vorschlag des Senats zur Wahl der oder des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
- § 4 Maßnahmen zur Gewährleistung von Vertraulichkeit und Datenschutz.
- § 2 Maßnahmen zur Gewährleistung von Vertraulichkeit und Datenschutz,
Eine letzte Bemerkung: Frau Präsidentin, Sie haben in Ihrem Bericht darauf hingewiesen bzw. das Gremium hat das so festgestellt, dass der Abgeordnete Kuschel über Dinge in seinem Bürgermeisteramt berichtet hätte, und dann erwähnen Sie, dass das nach Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und des Datenschutzes als erschwerend gewertet wird. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie können nicht rückwirkend den Datenschutz und die Rechtsstaatlichkeit, auf die wir heute stolz sind, für ein System anwenden, bei dem wir gemeinsam froh
Ja, die Begründung ist einfach. Es ist dieselbe Begründung, die auch der Datenschutzbeauftragte gebracht hat. Es geht hier um den Datenschutz von Personen und der sollte einen hohen Stellenwert haben.
- Herr Kollege, ich komme gleich dazu. - Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin über diese Entwicklung traurig. Es ist ein schwarzer Tag für den Datenschutz, für die Kommunikationsfreiheit und für die Meinungsfreiheit in Deutschland. Es ist kein Tag, an dem ich über die Zuständigkeit für Schwertransportgenehmigungen reden will und kann. Deswegen werden wir das im Ausschuss tun. - Danke schön.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben die Aktuelle Stunde eingebracht, da uns das Thema Datenschutz bzw. Recht auf informationelle Selbstbestimmung ganz besonders am Herzen liegt. Die Nachrichten über das Vorhaben der SCHUFA, Daten aus sozialen Netzwerken zu nutzen, um die Kreditwürdigkeit zu beurteilen, haben medial in der Öffentlichkeit, aber auch in der Politik zu Unverständnis und Entsetzen geführt. Nicht nur der öffentliche Aufschrei, meine Damen und Herren, hat uns gezeigt, wie wichtig die erneute Debatte dieses Themas ist.
Die Politik schafft die Rahmenbedingungen, in denen die Bürger sich frei entfalten sollen und bewegen können. Dies gilt auch und gerade beim Datenschutz. Der Staat soll nicht bis ins letzte Detail bestimmen, was der mündige Bürger darf und was nicht. Das ist das Motto von uns Liberalen und dort grenzen wir uns auch ausdrücklich von anderen politischen Richtungen ab, die vorschreiben, diktieren und anderen ihre vermeintliche Lebensweisheit aufzwingen wollen.
Meine Damen und Herren, ich will mit Blick auf die Uhr das Thema an dieser Stelle auf sich beruhen lassen, komme zum Ende und fasse zusammen: Wir brauchen eine Stärkung des privaten Datenschutzes. Wir brauchen mehr Eigenverantwortung für Datenschutz und wir brauchen vor allem auch eine Stärkung des Bewusstseins in der Wirtschaft. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, werte Kollegen der Fraktion der FDP, wie der Name schon sagt, haben Aktuelle Stunden aktuelle Anlässe, Sie haben sich zumindest darauf berufen. Ich gebe gern zu, meine Fraktion hat ähnlich in diese Richtung diskutiert, das Thema in einer Aktuellen Stunde zu bewerten, aber Sie haben ja selbst den Versuch unternommen, dieses Grundsatzproblem in fünf Minuten abzuarbeiten. Das ist relativ schwierig. Sie haben auch den Versuch gestartet, den 9. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz hier noch mit zu integrieren. Das ist ein Spagat, wo wir gesagt haben, dass dies so nicht machbar ist. Deshalb verweise ich gern auf den Tagesordnungspunkt 18 in der Hoff
Die Aktuelle Stunde zum Datenschutz im Netz ist ja sicherlich, so ist es ja schon benannt worden, durch die neuesten Vorgänge motiviert: Facebook - Stichwort Fotos im Netz; der Versuch der SCHUFA, Facebook für ihre Zwecke zu nutzen und detaillierte Scorings als Personenprofile und Bewertungen der Kreditwürdigkeit zu erstellen. Frau Marx, Sie haben es ja deutlich gemacht, Sie haben mich jetzt von Apple weggebracht, ich kann jetzt für SAMSUNG werben, aber das mache ich nicht an dieser Stelle. Sie haben natürlich deutlich gemacht, wo genau die Knackpunkte zu suchen sind. Ich will auch darauf verweisen, die „Frankfurter Allgemeine“ hat am 09.06. dazu geschrieben, Frau Präsidentin, ich darf noch mal kurz zitieren: Die SCHUFA ist jetzt schon der Datenhorter mit dem größten Einfluss auf das Alltagsleben der Deutschen, schreibt kritisch über apolitische Techniker und fordert ausdrücklich eine Grundsatzdebatte, die notwendig sei. Mittlerweile hat der öffentliche Druck Wirkung gezeigt, die SCHUFA hat sich von ihren Facebook-Plänen verabschiedet.
Es wird immer deutlicher, meine Damen und Herren, die sogenannten sozialen Netzwerke - das ist auch schon einmal kurz angesprochen worden sind nicht das ultimative Kommunikationsparadies an sich - ich will Facebook nicht verdammen -, aber vor allem wenn man an die in einigen Fällen erschreckend deutlich gewordenen Prangerwirkung denkt, außerdem verschleiert ja auch der Begriff „sozial“ so ein bisschen, dass es bei diesen Strukturen in Wirklichkeit auch und ausschließlich um sehr kommerzialisierte und ökonomisierte Veranstaltungen geht. Wenn man den Begriff „soziales Netzwerk“ bewertet, Facebook und Co sind vor allem große, finanziell sehr potente Wirtschaftsunternehmen, deren Handeln ist durchaus von wirtschaftlichen Interessen und Zielen bestimmt, um letztendlich auch Geld zu verdienen und Profit zu machen. Damit werden soziale Beziehungen zwischen Menschen und die Privatsphäre letztendlich auch zur Ware, denn bei kommerziellen sozialen Netzwerken entstehen Informationen und Daten, die zur Ware werden. Das darf nach Ansicht meiner Fraktion nicht passieren. Menschen und ihre Privatsphäre sind keine Ware, dürfen nicht dazu gemacht werden, dürfen nicht zum Instrument von Firmen werden, um daraus Konsum zu generieren. Wie auch andere Datenschutzproblematiken mit anderen Wirtschaftsunternehmen zeigen, stehen sich diese kommerziellen Interessen und der Datenschutz sehr oft völlig konträr und unvereinbar gegenüber.
auch verfassungsrechtlich ist dies zulässig, denn es gibt kein in den persönlichen Grundrechten zum Beispiel dem Datenschutz gleichwertiges Grundrecht der Gewerbefreiheit. Die Gewerbefreiheit wird durch den geltenden rechtlichen Rahmen bestimmt.
Meine Damen und Herren, es ist Einigung darüber erzielt worden, den Gesetzesantrag nach der ersten Lesung zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit zu überweisen.
Diese Drucksache möchte die FDP-Fraktion an den Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung überweisen.
Wenn man sich anschaut, was die LINKEN in den letzten 24 Jahren dort alles auf den Weg bringen wollte, wird einem schwindlig. Aus dem Stand fallen mir dazu neben den bereits etablierten Beauftragten für Datenschutz, für Schwerbehinderte, für Umweltschutz und neben der Frauenbeauftragten weitere Beauftragte für Abwasser oder Beiräte für Kleingärten, die Sie auch in der Verfassung verankert wissen wollten, Ausländerbeiräte und auch Nahverkehrsbeiräte ein. Die Liste ließe sich wahrscheinlich so weit verlängern, dass wir sie heute gar nicht mehr abhandeln könnten.
Ziel der Novelle ist es im Wesentlichen, die sogenannte Störerhaftung zu regeln. Urheberrechte, etwa aus den Bereichen Film und Musik, aber auch aus dem Bereich Sport, müssen eben geschützt sein. Die Schäden der jährlichen illegalen Downloads werden auf etwa 1 Milliarde Euro geschätzt. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll letztendlich sichergestellt werden, dass illegale Nutzungen vermieden, der Datenschutz und nicht zuletzt die öffentliche Sicherheit gewährleistet werden.
Das Telemediengesetz in seinen Änderungen berührt eine Vielzahl von Lebenswirklichkeiten und Interessenlagen, die berücksichtigt werden mussten und auch müssen. Da gibt es zum einen die Bürgerinnen und Bürger, die es nicht verstehen, dass es in Deutschland so wenige Hotspots gibt, aber diesen Service umfangreicher und ohne komplizierte Anmeldeverfahren und trotzdem sicher nutzen möchten. Da gibt es die potenziellen Anbieter, die dieses Angebot gerne rechtssicher zur Verfügung stellen möchten. Dann gibt es die Kreativwirtschaft, die um ihre Urheberrechte und bei Verletzung derselben Umsatzeinbußen fürchtet. Über allem steht der Datenschutz. Letztendlich setzen technische Umsetzungsmöglichkeiten auch noch Rahmen und Grenzen.
Im Gegenzug soll das Steuergeheimnis gewährleisten, dass die Daten der Bürger vor unbefugter Einsichtnahme und Veröffentlichung geschützt sind. Aus diesem Grund wird es dem Ministerium der Finanzen weiterhin nicht möglich sein, zu den Einzelheiten eines Steuerfalls Stellung zu nehmen. Das ist keine Verschleierungstaktik oder Geheimniskrämerei, sondern die gesetzlich vorgeschriebene Wahrung des Steuergeheimnisses als besonderer Datenschutz bei Daten der Steuerbürger. Bitte stellen Sie sich vor, Sie würden die von Ihrem Finanzamt erklärten Daten zu Ihren familiären Verhältnissen und Ihrem Einkommen in den Medien veröffentlicht und kommentiert sehen.
Laut Bericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Herrn Dr. Harald von Bose in der 29. Sitzung der Enquete-Kommission „Öffentliche Verwaltung konsequent voranbringen - bürgernah und zukunftsfähig gestalten“ verzögert sich die vollständige Inbetriebnahme des neuen Landesnetzes ITN-XT nach dem aktualisierten Umsetzungsplan der Strategie Sachsen-Anhalt 2020 von 2015 auf Ende 2017.
- Herr Wenzel, ich habe Ihnen gerade gesagt, dass man am Ende eines Prüfverfahrens zu diesem Ergebnis kommen mag. Es hat aber auch etwas mit Rechtsstaat zu tun, dass man nicht schon am Anfang eines solchen Verfahrens das Ergebnis vorwegnimmt. Sie wollen doch immer ein bisschen auf Rechtsstaat machen. Aber immer, wenn es konkret wird, sehen wir, was die Grünen tatsächlich wollen, nämlich genau das Gegenteil von Datenschutz, von Rechtsstaat und von der Unschuldsvermutung, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Was will ich damit sagen? Selbstverständlich müssen wir den Schutz von Bürgerdaten beachten, und dennoch darf ein nützlicher Ausrüstungsgegenstand oder nützliches Ausrüstungsteil wie die Bodycam nicht durch Überregulierung seine Wirkung verlieren. Die routinemäßige Sichtung aller im operativen Einsatz erfolgten Aufnahmen und die Löschung aller irrelevanten Sequenzen durch geschultes Personal würde den Einsatz für die Beamten in den Gefährdungsbereichen deutlich erleichtern und den Datenschutz nach unserer Auffassung ausreichend berücksichtigen.
Wir haben dem Datenschutz weitere Zugeständnisse gemacht. Wir haben bei der Beschränkung der Verarbeitung von Daten zur Identitätsfeststellung genau aufgezählt, welche Grunddaten das sind. Wir haben die Pflicht zur Anhö
Bericht des Ausschusses für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung über die Drucksache 20/7441:
Die Datenschutz-Grundverordnung muss auch von Organen der EU beachtet werden (An- trag der FDP-Fraktion) – Drs 20/9542 – 5382,
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 29, Drucksache 20/9291, Bericht des Ausschusses für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung: Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft
[Bericht des Ausschusses für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung über die Drucksache 20/7441: Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 13. Juni 2012 „Erlass eines Hamburgischen Transparenzgesetzes“ (Zif- fer 2 der Drucksache 20/4466) (Senatsmitteilung) – Drs 20/9291 –]
Sodann stelle ich fest, dass die Bürgerschaft vom Bericht des Ausschusses für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung aus Drucksache 20/9291 Kenntnis genommen hat.