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Vieles an diesem Entwurf und an der Gesamtkonstellation beim Datenschutz, Kolleginnen und Kollegen, ist aber gerade für die Bürgerinnen und Bürger etwas ungewohnt. Deshalb sind wir gefordert, diesen Gesetzentwurf und die Anwendung der DatenschutzGrundverordnung in Bayern besser zu erklären, als man das vielleicht bei manchen anderen Gesetzen macht. Ein Beispiel wurde vom Staatssekretär Eck schon angesprochen: Das Widerspruchsrecht beispielsweise wird im Gesetzentwurf nicht erwähnt, weil

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Für uns ist das Thema der Funkwasseruhren ebenfalls sehr wichtig. Ich sage jetzt mal so: In vielen, vielen Städten, unter anderem auch in der Landeshauptstadt München, sind Funkwasseruhren bereits im Einsatz. Wir wollen den Kommunen nicht vorschreiben, was diese zu tun oder zu lassen haben. Ob die einzelne Kommune den Wasserzähler via E-Mail, Post, Zettel an der Tür oder einem persönlich vorbeikommenden Ableser abliest, muss der Kommune überlassen bleiben. Wenn die Kommune dies über einen Funkwasserzähler machen möchte, soll sie dies auch tun können. Aber: Wir nehmen die Ängste der Bevölkerung ernst. Wir nehmen die Grundrechte der Menschen ernst. Deshalb kündige ich einen Änderungsantrag der CSU-Fraktion an. Wir werden die Änderung des Artikels 24 der Gemeindeordnung zwar vornehmen, aber dem Bürger gleichzeitig ein voraussetzungsloses Widerspruchsrecht zubilligen. Zudem müssen die Kommunen, bevor sie einen Funkwasserzähler einbauen, die Bürgerinnen und Bürger darüber in Kenntnis setzen. Dies ist die Abwandlung gegenüber der Datenschutz-Grundverordnung.

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Ich freue mich auf eine interessante Diskussion in den Ausschüssen. Wir sollten diesen Gesetzentwurf wirklich als einen wichtigen Meilenstein begreifen, der im Datenschutz in ganz Europa Einheitlichkeit schafft.

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Frau Kollegin, Sie haben mir offensichtlich nicht zugehört. Wir wollen ein voraussetzungsloses Widerspruchsrecht. Dieses kann nur sinnvoll ausgeübt werden, wenn die Bürger von der Kommune oder dem Stadtwerketräger – wer immer dies tut – benachrichtigt werden. Nur dann kann ein Widerspruchsrecht in Anspruch genommen werden. Die Datenschutz-Grundverordnung sieht eine Abwägung vor. Dort müssen gesundheitliche Probleme und Ähnliches angegeben werden. Wir wollen das nicht. Wir wollen keine Voraussetzungen. Das wollte ich klarstellen, weil das in Ihrem Redebeitrag etwas anders rübergekommen ist.

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Allein deshalb musste die Datenschutz-Grundverordnung kommen. Sie ist ein wirklich großer Wurf. Einige Diskussionen hierzu im Landtag fand ich in der Vergangenheit etwas kleingeistig. Wenn es ein alternativloses Gesetz gibt, dann ist es dieses.

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Ich danke Herrn Jan Philipp Albrecht, dem Berichterstatter der GRÜNEN-Fraktion im Europäischen Parlament, der maßgeblich die Datenschutz-Grundverordnung mitverhandelt hat. Das ist nicht nur für ihn und die GRÜNEN-Fraktion im Europäischen Parlament ein Riesenerfolg, sondern auch für die europäischen Bürger und Bürger.

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dieser Stelle müssen wir ebenfalls nachlegen. Wir fordern eine Zusammenlegung der Behörden. Wir freuen uns, dass die Datenschutz-Grundverordnung ab Mai unmittelbar gilt. Wir freuen uns auch, dass das Anpassungsgesetz jetzt auf dem Tisch liegt. Über die Details müssen wir in den Ausschüssen noch reden.

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Bericht des Ausschusses für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung zum Thema:

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Ich rufe Tagesordnungspunkt 21 auf, Drucksache 20/9612, Bericht des Ausschusses für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung zum Thema: Situation und Ausstattung der Hamburger Staatsanwaltschaft.

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Welt. Im größten internationalen Social Network Facebook sind mittlerweile 30 % der Weltbevölkerung präsent. Es liegt also auf der Hand, dass es nicht mehr sinnvoll ist, 28 nationale Regelungen zum Datenschutz in Europa aufrechtzuerhalten. Abgesehen davon, dass wir unterschiedliche Datenschutzniveaus hatten, hatten wir keine Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung; denn internationale Plattformen – das hat sich deutlich gezeigt – halten sich nicht an nationales Recht. Problematisch war weniger der Datenschutzstandard, sondern die Rechtsdurchsetzung. Deshalb ist es unglaublich wichtig, ein einheitliches Datenschutzrecht für 500 Millionen europäische Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Dabei ist es künftig nicht relevant, ob das Unternehmen in Europa sitzt. Es geht darum, ob das Unternehmen Daten europäischer Bürgerinnen und Bürger verarbeitet. Das bedeutet, unsere Daten sind weltweit geschützt.

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Ich freue mich, dass das Anpassungsgesetz nach langer Verzögerungstaktik in Angriff genommen wurde. Der Freistaat und die Bundesrepublik Deutschland haben sich bei der Grundverordnung für umfassende Öffnungsmöglichkeiten der Mitgliedstaaten eingesetzt. Das kann man machen. Dies hat jedoch den ganzen Prozess verzögert. Wenn ich mir den Gesetzentwurf jetzt anschaue, kann ich nur sagen: Diese Öffnungsklauseln wurden kaum genutzt. Gleichzeitig wird die Datenschutz-Grundverordnung an vielen Stellen aufgeweicht. Ich nenne den Grundsatz der Zweckbindung, den man viel konkreter hätte fassen müssen. Es kann nicht sein, dass Unternehmen oder öffentliche Stellen einfach ein Interesse an der Weitergabe von Daten bekunden können und dafür die Legitimation erhalten. An dieser Stelle müssen wir noch nachbessern.

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[Bericht des Ausschusses für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung zum Thema: Situation und Ausstattung der Hamburger Staatsanwaltschaft (Selbstbefassungsangele- genheit) – Drs 20/9612 –]

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Ich stelle fest, dass die Bürgerschaft vom Bericht des Ausschusses für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung aus der Drucksache 20/9612 Kenntnis genommen hat.

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Vorschlag des Senats zur Wahl der oder des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mitteilung des Senats vom 9. Mai 2017 (Drucksache 19/1061)

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Paragraf 24 Absatz 1 des Bremischen Datenschutzgesetzes sieht vor, dass die/der Landesbeauftragte für den Datenschutz auf Vorschlag des Senats von der Bürgerschaft (Landtag) gewählt wird und vom Senat ernannt wird.

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Der Senat schlägt der Bürgerschaft (Landtag) Frau Dr. Imke Sommer zur Wahl als Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit vor.

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Viertes Hochschulreformgesetz Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit vom 12. Juni 2017 (Drucksache 19/1097)

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Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Gesetzentwurf des Senats in ihrer 44. Sitzung am 11. Mai 2017 in erster Lesung beschlossen und zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit überwiesen. Dieser Ausschuss legt mit der Drucksachen-Nummer 19/1097 seinen Bericht dazu vor.

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sen, und ich versuche, das ein bisschen auseinander zu sortieren. Fürwahr, erst Anfang Mai haben wir die erste Lesung des Gesetzes gehabt, die Drucksache wurde an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit überwiesen, und die Beratung im Ausschuss zu diesem Gesetz hat erst in der letzten Woche stattgefunden.

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Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte zunächst einen Dank aussprechen. Frau Grobien hat den Teilnehmern des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit und den Teilnehmern an der Anhörung einen Dank ausgesprochen für die Disziplin, die sie aufgebracht haben. Ich möchte Frau Grobien ganz herzlich danken, die diese Anhörung in hoher Effizienz durchgeführt hat.

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Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit, Drucksache 19/1097, Kenntnis.

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Ich rufe den Einzelplan 17 - Landesbeauftragter für den Datenschutz - auf. Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vor.

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Zu 3: Für die Feststellung, dass die in der AWDArena installierte Videotechnik veraltet ist, und die Forderung nach einer Modernisierung bedarf es nicht des Rates des Landesbeauftragten für den Datenschutz.

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Zu 1: Die Landesregierung begrüßt grundsätzlich alle technischen Neuerungen, die geeignet sind, den Energieverbrauch zu senken und dadurch die Belastung der Umwelt und die Kosten der Endverbraucher zu senken. Auch bei der Einführung neuer Techniken und Technologien, die diesem Zwecke dienen, müssen indes die Informationssicherheit und der Datenschutz in vollem Umfang gewährleistet werden.

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- Datenschutz,

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Wie schon angesprochen: Diese Gesetzesnovelle umfasst drei große Punkte, sie steht auf drei Säulen: einmal die Umsetzung der EU-Richtlinie für den Datenschutz bei Polizei und Justiz. Wir werden natürlich darauf achten, dass nicht nur die europäischen Mindeststandards umgesetzt werden.

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Drittens gilt es, die Transparenz sowohl von Verfahren als auch von Daten auszubauen sowie Datensicherheit und Datenschutz zu verbessern.

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Eine letzte Frage: Stimmen Sie mir darin zu, dass bei der Entscheidung darüber, was öffentliche und was nichtöffentliche Daten sind und was eine Umsetzungsstrategie von Open Data angeht, der Datenschutz eine Rolle spielt und auch der Landesdatenschutzbeauftragte beteiligt werden müsste?

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Wie wir aus allen Erkenntnissen rund um das 13-jährige Verhandlungs- und Ermittlungsdesaster in Verbindung mit dem NSU-Terror wissen, gehört dieses Thema in den Vordergrund aller Versuche, die Arbeit der verschiedenen Sicherheitsorgane grundlegend zu verbessern. Besonders beeindruckt haben mich bei diesen Hearings die Denkanstöße von Herrn Prof. Dr. Hans-Peter Bull, dem früheren Bundesbeauftragten für den Datenschutz und späteren Innenminister von Schleswig-Holstein. Abgesehen davon, dass ich Ihnen allen einen Blick ins Internet empfehle, in dem zahlreiche Vorträge oder Veröffentlichungen von Herrn Bull zu finden sind, die sich speziell auf die Rolle des Verfassungsschutzes beziehen, möchte ich hier nur kurz seine Kernaussage während des Hearings zitieren:

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Meine Damen und Herren von den GRÜNEN, Sie wollen nun das ganze Gesetz, wie es im Titel heißt, blockieren. Ich halte das in dieser Form, wie es formuliert ist, für falsch und ich denke auch, das wollen Sie auch nicht so in diesem Sinne, denn an sich hat das Gesetz viele vernünftige Passagen. Es muss lediglich dieser § 44 geändert werden. In dieser Weise haben sich auch bereits zwei Thüringer Minister, der Justizminister und der Innenminister, geäußert. Demnach wird die Landesregierung, denke ich, im Bundesrat auch diese Entscheidung nicht mittragen und eine Vermittlung im Innenausschuss herbeiführen. Was lehrt uns das? Erstens, meine Damen und Herren, der Datenschutz nimmt an Bedeutung zu. Ein bis vor Kurzem übliches Verfahren muss sich bereits heute mit anderen Maßstäben messen lassen. Zweitens, wir brauchen mehr Transparenz. Auch wir hier im Thüringer Landtag brauchen Transparenz für all unsere Entscheidungen. Vielen Dank.

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nämlich nicht nur die der Einwilligungs- oder der Widerspruchslösung. Denn Kern von jedem Datenschutz ist, das man versucht, Daten erst gar nicht in irgendwelche unbefugten Hände gelangen zu lassen, also die Erforderlichkeit von Datenerhebung und Datenverarbeitung. Da haben wir hier natürlich eine Zwangsmeldung gegenüber dem Einwohnermeldeamt. Dann gibt es eine Zweckbindung. Die Zweckbindung, dass das Datum nur für das verwendet wird, für das es eigentlich eingesammelt worden ist. Deswegen frage ich mich und frage ich Sie, warum muss denn der Staat überhaupt mit Meldedaten zu gewerblichen Zwecken handeln dürfen, auch wenn die Bürger zugestimmt haben? Mir fällt ehrlich gesagt kein richtig vernünftiger Grund ein. Ich meine vielmehr, ein Staat, der zwangsweise erhobene Daten seiner Bürger zu gewerblichen Zwecken an Adresshändler verkauft, geht mit der Privatsphäre der Bürger sozusagen auf Kaffeefahrt. Da fragt man sich, warum die Einwohnermeldeämter nicht gleich selbst Rheumadecken verkaufen. Deswegen freuen auch wir uns, wenn dieses Gesetz so nicht Gesetz wird.