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Meine Damen und Herren, dass ausgerechnet das Ministerium des Herrn Schäuble am 7. Mai 2007 den Bunkerausstieg beschlossen hat, kann doch nur als grotesk bezeichnet werden. Man fragt sich doch, was den Mann angesichts seiner Bekundungen in puncto Gefahr durch Terroristen antreibt, auch noch die letzten rund 2000 für den Zivilschutz bereitgehaltenen Bunker und Schutzräume im gesamten Bundesgebiet aufzugeben, zumal mangelndes Verantwortungsbewusstsein politisch Verantwortlicher bereits dazu geführt hat, dass allenfalls nur zwei Prozent der Bevölkerung ein Schutzraumplatz zur Verfügung stehen würde, das heißt also, 98 Prozent der Menschen nicht!

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Im Sinne des vorliegenden Antrags muss es also darum gehen, alles Denkbare zum Schutz unserer Bevölkerung durch geeignete Maßnahmen auch in Bremen und Bremerhaven zu ergreifen. Deshalb sei noch einmal festgestellt, die Beseitigung der für den Zivilschutz errichteten Bunker und Schutzräume ist unverantwortlich. Ein umfassender Ausbau dieser Einrichtungen wäre also dementsprechend unverzichtbar und dringend erforderlich. Darum stimmen Sie meinem Antrag zum Schutz der Bremer und Bremer

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Mich würde mehr interessieren: Was macht die Staatsregierung zum Schutz der Allgemeinheit, wenn unberechenbarerweise irgendwo der internationale Terrorismus zuschlägt? Wie sieht es mit dem Katastrophenschutz, dem Zivilschutz, mit den verschiedenen Kompetenzen, mit der Abstimmung aus?

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Ich empfehle Ihnen das doch! Wir könnten z. B. diskutieren über Zivilschutz verbessern im Hinblick auf die Irakkrise. Da könnte dann der Regierende Bürgermeister seinen „Berliner Weg“ erläutern, wie er den Konflikt bewältigen möchte.

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Der dritte Bereich der Kompetenzen umfasst die Unterstützungs-, Koordinierungs- und Ergänzungsmöglichkeiten durch die Europäische Union in Länderangelegenheiten wie den Bereichen Industrie, Bildung, Jugend, Sport, Kultur und Zivilschutz. Auch diese Rechte müssen wir gegen die schleichende Einflussnahme der Europäischen Union verteidigen.

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Unsere vorläufige Position zu diesem Thema - ich sage ausdrücklich „vorläufig“, weil wir die parlamentarische Debatte darüber ja gerade erst beginnen - ist Folgende: Leitstellen werden als integrierte Leitstellen für Brandschutzhilfeleistungen, Rettungsdienst, Katastrophen- und Zivilschutz eingerichtet. Mehrere vorhandene Nachbarleitstellen werden zu einer integrierten Leitstelle zusammengefasst.

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Versicherte im Sinne des SGB VII, die keine Beschäftigten sind, sowie Personen, die in Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen oder im Zivilschutz unentgeltlich tätig sind, werden durch die Unfallverhütungsvorschriften „Grundsätze der Prävention“ erfasst. Bei Vorliegen von Gefährdungen für die Beschäftigten hat der Arbeitgeber Impfangebote zu machen. Werden diese durch die Beschäftigten angenommen, trägt der Arbeitgeber die Kosten. Bei den freiwilligen Feuerwehren ist dies grundsätzlich die Kommune.

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Ich komme zur Aus- und Fortbildung der Kameradinnen und Kameraden. Klar ist: Die Aus- und Fortbildung muss in einem zukünftigen Strategiekonzept für die Brandenburger Feuer wehren einen Schwerpunkt bilden. Ich habe den Eindruck, der Landesregierung ist sehr spät, nämlich erst bei Beantwortung unserer Großen Anfrage aufgefallen, dass es eben Defizite bei der Aus- und Fortbildung von Leitstellendisponenten an der Landesfeuerwehrschule gibt und diese Module besser unter setzt werden müssen. Auch deshalb spricht sich die CDU-Frak tion dafür aus, die Landesfeuerwehrschule zu einem Kompe tenzzentrum für die Feuerwehren in Brandenburg auszubauen und zu einem Institut für die Feuerwehren weiterzuentwickeln. Die Ausbildungskonzepte müssen endlich dem neuesten Ent wicklungsstand entsprechen und auch den Zivilschutz und den Schutz kritischer Infrastrukturen - ein Thema, was uns in den nächsten Jahren noch mehr beschäftigen wird - berücksichti gen.

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Ich gebe auch all jenen Recht, die sagen, dass der Brand- und Katastrophenschutz enger mit dem Zivilschutz verzahnt wer den muss, der ja in der Verantwortlichkeit des Bundes ist. Hier gilt es, auch die Bundes- und Landesorganisationen eng zuein ander zu bringen. Wir werden auch darüber nachdenken müs sen, wie wir den Rückgang an ehrenamtlichen Helfern, an eh renamtlichen Feuerwehrleuten durch hauptamtliche Kräfte kompensieren können.

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Sie müssen sich die Finanzströme des Bundes im Bereich Zivilschutz einmal angucken. Bei den Landkreisen kommt so gut wie nichts mehr an. Das Geld, das zur Verfügung gestellt wird, wird ausschließlich beim THW eingestellt. Man muss prüfen, ob es nicht sinnvoll ist, dies unter einer Gesamtbeurteilung zu sehen. Dann kann man auf den Vorschlag kommen, dass man, wenn der Katastrophenschutz bei den Ländern angesiedelt ist, das THW insgesamt föderalisiert. Sonst macht es ja überhaupt keinen Sinn.

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Diese Vorschläge einfach als „Sprüche“ abzuqualifizieren, macht nun wirklich keinen Sinn. Es geht darum, den Katastrophenschutz für die Zukunft vernünftig aufzustellen. Dazu gibt es Vorschläge von mir, dazu gibt es Vorschläge von Herrn Bouffier. Meine Damen und Herren, auch der Bundesinnenminister hat gesagt, wir müssten uns jetzt noch einmal der Frage zuwenden, wie wir in der Zukunft Katastrophen- und Zivilschutz miteinander vereinbaren könnten, was die Bundeswehr noch leisten könne, was das THW leisten könne und was die anderen Hilfsorganisationen leisten könnten, ob es da nicht zu einem neuen Konzept kommen müsse.

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2. Wenn Niedersachsen an dem alten Führungsmodell festhalten will, stellt sich die Frage: Warum konnte die Landesregierung bisher keine Einweisungslehrgänge für Verwaltungsmitarbeiter der Katastrophenschutzbehörde anbieten, obwohl diese Voraussetzung für eine Ausbildung für Führungskräfte im Katastrophenschutz an der Akademie für Notfallplanung, Krisenmanagement und Zivilschutz sind?

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Nach Initiative Niedersachsens und anderer Länder unter Hinweis auf die genannte Beschlusslage hat das BMI im März 2005 die Zusage gegeben, dass die Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz (AKNZ) ab 2006 neben der Ausbildung der Mitglieder der administrativorganisatorischen Ebene des Verwaltungsstabes im Seminar „Krisenmanagement“ auch wieder Seminare für den Gesamtstab anbieten wird. Diese Seminare waren von der AKNZ in unzutreffender Auslegung der Beschlusslage ausgesetzt worden. Die AKNZ hat daraufhin unter Hinweis auf ihre Auslastung im ersten Halbjahr 2006 mit Vorbereitungslehrgängen auf die FIFA Fußballweltmeis

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Auch bei der freiwilligen Feuerwehr, selbstverständlich. Auch beim Zivilschutz, gern auch bei der Bundeswehr, querbeet durch all unsere gesellschaftlichen Felder.

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Menschen, die Freiwilligentätigkeiten verrichten, meine Damen und Herren, spielen eine entscheidende Rolle im Zivilschutz. Menschen, die Freiwilligentätigkeiten verrichten, kommt eine Schlüsselrolle zu, wenn es darum geht, Katastrophen oder auch Naturkatastrophen Herr zu werden. Sie selbst, Frau Borchardt, sprachen das im Zusammenhang mit den Leistungen der Freiwilligen Feuer wehr an. Darüber hinaus lässt sich bei den Bewohnern eines Gebietes ein Gefühl von Sicherheit und besseren Lebensqualität sicherstellen. Auch hier leisten Freiwillige einen wichtigen Beitrag.

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Die Akademie für Notfallplanung, Krisenmanagement und Zivilschutz (AKNZ) ist die zentrale Aus- und Weiterbildungseinrichtung innerhalb des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe in Deutschland. Das Lehrgangsprogramm des AKNZ wurde vor allem im Bereich des Krisenmanagements neu konzipiert, nachdem in den meisten Ländern im Rahmen der jeweiligen Gesamtführungssysteme die „Hinweise zur Bildung von Stäben der administrativ-organisatorischen Komponente (Verwaltungsstäbe - VwS) “ der Innenministerkonferenz umgesetzt worden sind. Diese Hinweise gehen auf den Beschluss der Innenministerkonferenz „Neue Strategien zum Schutz der Bevölkerung“ nach den Terroranschlägen des 11. September 2001 in den USA sowie der Hochwasserkatastrophe im August 2002 zurück, wonach eine Fortentwicklung der bestehenden Systeme erforderlich ist. Der Forderung nach einer bundesweit einheitlichen Neustrukturierung der Führungssysteme des Katastrophenschutzes liegt wiederum die Erkenntnis zugrunde, dass Katastrophenabwehr länderübergreifende Maßnahmen erforderlich machen kann und somit eines einheitlichen, aufeinander abgestimmten Führungssystems bedarf, damit Rettungs- und Hilfskräfte aus den unterschiedlichsten Organisationen ohne Reibungsverluste miteinander arbeiten können. Nach dem neuen Führungssystem arbeiten der Verwaltungsstab der Katastrophenschutzbehörde und die technische Einsatzleitung auf einer Ebene, und zwischen beiden Gremien ist eine Koordinierungsstelle eingerichtet.

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Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ramelow beantworte ich für die Landesregierung wie folgt, wobei ich zunächst Folgendes vorausschicken will: Bei der Warnung der Bevölkerung muss nach Zuständigkeiten unterschieden werden. Nach Artikel 73 Abs. 1 Nr. 1 des Grundgesetzes ist der Bund für die Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung zuständig. Entsprechend ist auch die Warnung der Bevölkerung im Verteidigungsfall Aufgabe des Bundes. Das Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes regelt Näheres. Der friedensmäßige Katastrophenschutz fällt nach Artikel 30 und Artikel 70 Abs. 1 des Grundgesetzes in die Zuständigkeit der Länder. Länderübergreifende Lagen können über das gemeinsame Melde- und Lagezentrum von Bund und Ländern koordiniert werden. In Thüringen regelt das Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz die Zuständigkeiten und die erforderlichen Maßnahmen der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr. Darunter fallen auch die Alarmierung von Einsatzkräften sowie gegebenenfalls die Warnung der Bevölkerung. Zuständig sind in der Regel die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Katastrophenschutzbehörden. Bei Anlagen und Gefahr bringenden Ereignissen, von denen Gefahren für das Gebiet mehrerer unterer Katastrophenschutzbehörden ausgehen und die zentrale Maßnahmen erfordern, ist das Thüringer Landesverwaltungsamt als obere Katastrophenschutzbehörde zuständig. Insofern entspricht der von Herrn Abgeordneten Ramelow angeführte föderale Flickenteppich unserer föderalen Staatsorganisation und dem Gedanken der Subsidiarität, Zuständigkeiten also so nah wie möglich beim Bürger zu belassen und nicht obrigkeitsstaatlich einzugreifen.

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Wir alle wissen: Das bayerische Hilfeleistungssystem verfügt im Bereich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr über ein enormes Potenzial. Insgesamt stehen dem Freistaat bei den Feuerwehren, den freiwilligen Hilfsorganisationen und dem THW flächendeckend nahezu 500.000 Menschen als kompetente Helfer im Katastrophen- und Zivilschutz zur Verfügung. 450.00

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Als Fazit kann man festhalten: Katastrophenschutzplanung auf den Schultern von Freiwilligen in Feuerwehr und Zivilschutz ist für die Atomkraftbetreiber einfach billig, zu billig. Sie müssen endlich anders an den Kosten beteiligt werden, wir müssen da ein anderes Level erreichen.

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Weiterhin finanziert das Land den Betrieb der MoWaSAnlagen bei sieben Integrierten Leitstellen und am Standort der Berufsfeuerwehr Mainz mit einer Gesamtsumme der Betriebskosten in Höhe von jährlich 159.620,68 Euro. Die MoWaS-Anlagen bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion und im Lagezentrum der Landesregierung werden aufgrund der Zuständigkeit für den Zivilschutz durch den Bund finanziert.

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Nach dem Gesetz zur Änderung des Zivilschutzgesetzes (Zivilschutzgesetzänderungsgesetz - ZSGÄndG) vom 2. April 2009 (BGBl. I S. 693 Nr. 18) hat der Bund im Zusammenwirken mit den Ländern eine bundesweite Risikoanalyse für den Zivilschutz zu erstellen. Das Bundesministerium des Innern hat den Deutschen Bundestag über die Ergebnisse der Risikoanalyse ab 2010 jährlich zu unterrichten.

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dere Sachen nachdenken. Der Minister hat in der Öffentlichkeit gefordert, die Löschhubschrauber im Zivilschutz zu konzentrieren oder auszubauen.

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Wir haben Ihnen in der Zwischenzeit immer wieder Kleine Anfragen zum Thema „Rettungsdienst“, zum Erhalt rettungsdienstlicher Strukturen, zur Versorgungssicherheit im Katastrophen- und Zivilschutz gestellt. Wir haben Sie auch mehrfach darum gebeten, die Erlasslage aus Ihrem Hause, Frau Ministerin, klarer zu fassen, um die kommunale Verunsicherung im Bereich „Ausschreiben“ zu beenden, das komplett in die kommunale Trägerschaft zu übernehmen und Vergleichbares zu ändern. Das haben Sie leider auch nicht getan.

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- Das ist leider so. - Gemeinschaftliche Solidarität findet ihren Ausdruck zunächst in den Sozialsystemen. Aber durch Millionen illegale Einwanderer werden diese bald zusammenbrechen. Gelebten Zusammenhalt im Dienste der Gemeinschaft finden wir dort, wo Menschen auch gemeinsam anpacken, in Sportvereinen, in den Feuer- oder Wasserwehren, in der Pflege sowie im Natur-, Katastrophen- oder Zivilschutz und nicht zuletzt in unserer Armee oder Polizei.

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Ich war immer ein Befürworter der Wehrpflicht. Ich halte deren Aussetzung durch CDU/CSU und FDP in den Jahren 2010/2011 noch heute für einen fatalen Fehler. Der Bundeswehr, dem Zivilschutz und dem sozialen Bereich wurde dadurch ein wichtiges Standbein weggeschlagen. Bis heute heute sind die Folgen dieser Entscheidung aus meiner Sicht nicht überwunden.

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Diese Information ist heute nicht mehr aktuell. Das Bundesministerium des Innern rüstet seine Zivilschutz- und Rettungshubschrauber mit Rettungswinden aus. Das bedeutet für Mecklenburg-Vorpommern, dass die Leitstellen auf den Rettungshubschrauber „Christoph 34“ zurückgreifen können, der seinen Standort in Güstrow hat, und auf den SAR-21-Hubschrauber der Bundeswehr am Standort Warnemünde. Beide verfügen über eine Rettungswinde.

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die Hilfsorganisationen leisten mit ihren Rettungsdiensten und ihren vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern in NRW eine unverzichtbare Arbeit. Die Rettungsdienste in NRW sind Teil eines Gesamtsystems aus Zivilschutz, Katastrophenschutz und alltäglicher Gefahrenabwehr, das vor allem durch das Zusammenwirken der haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Helferinnen und Helfer der Feuerwehren und Hilfsorganisationen, getragen wird. Sie können daher sicher sein, dass wir uns mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die Hilfsorganisationen weiterhin erfolgreich arbeiten können und ehrenamtliche Strukturen im Rettungsdienst gesichert bleiben.

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Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Zippel beantworte ich für die Landesregierung wie folgt – da die beiden Fragen eng miteinander zusammenhängen, würde ich sie auch gemeinsam beantworten: Mit dem am 18.04.2016 in Kraft getretenen Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts hat der Bund im vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen die neuen EU-Vergaberichtlinien eins zu eins in nationales Vergaberecht umgesetzt. Dabei wurde unter anderem in § 107 Abs. 1 Nummer 4 GWB die Ausnahmebestimmung des Artikel 10 Buchstabe h der überarbeiteten Auftragsvergaberichtlinie 214/24/EU sowie des Artikel 10 Abs. 8 Buchstabe g der neuen Konzessionsrichtlinie der Europäischen Union übernommen. Danach gelten die Auftragsvergaberichtlinie und die Konzessionsrichtlinie nicht für Dienstleistungen des Katastrophenschutzes, des Zivilschutzes und für bestimmte Rettungsdienstleistungen im Rahmen der Gefahrenabwehr, die von gemeinnützigen Organisationen oder Vereinigungen erbracht werden. Die EU-Richtlinien enthalten selbst keine Definition der Begriffe „gemeinnützige Organisation“ oder „Vereinigung“. Aus den Erwägungsgründen geht insoweit lediglich hervor, dass die Auftragsvergabebzw. Konzessionsrichtlinie nicht für bestimmte von gemeinnützigen Organisationen oder Vereinigungen erbrachte Notfalldienste gelten sollte, da der spezielle Charakter dieser Organisationen nur schwer gewahrt werden könnte, wenn die Dienstleistungserbringer nach den in den Richtlinien festgelegten Verfahren ausgewählt werden müssten. Zieht man allerdings ergänzend die in der englischsprachigen Textfassung verwendete Formulierung „non-profit organisations or associations“ heran, so wird deutlich, dass damit der EURichtliniengeber im sachlichen Zusammenhang mit den Leistungen des Zivil- und Katastrophenschutzes offenbar Organisationen oder Vereinigungen ohne Erwerbszweck meint. Daher wurde auf Bundesebene klargestellt, dass gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen im Sinne des § 107 Abs. 1 Nummer 4 GWB insbesondere die Hilfsorganisationen sind, die nach Bundes- oder Landesrecht als Zivil- und Katastrophenschutzorganisationen anerkannt sind. Aus der Gesetzesbegründung geht hervor, dass dies insbesondere die Hilfsorganisationen sind, die etwa im Sinne des § 26 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes anerkannt sind, wie

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Drittens. Einen letzten Punkt möchte ich aus der Kommissionsauswertung noch herausgreifen: den der länderübergreifenden Aspekte. Zitat: „Nach Auffassung der Kommission ist die Aufteilung der Verantwortlichkeiten zwischen dem Bund mit der Verantwortung für den Zivilschutz und den Ländern für den Katastrophenschutz nicht mehr sachgerecht. Die Kommission hält eine koordinierende Rolle des Bundes bei länderüberschreitenden Katastrophen für erforderlich.“

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33. Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Florian Streibl, Dr. Fabian Mehring, Joachim Hanisch u.a. und Fraktion (FREIE WÄHLER), Thomas Kreuzer, Prof. Dr. Winfried Bausback, Alexander König u.a. und Fraktion (CSU) Bester Zivilschutz für Bayern! EU-Bereichsausnahme im Rettungsdienst umsetzen Drs. 18/3991, 18/4796 (E)

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2. Was hat die Landesregierung in ihrer Zuständigkeit nach dem Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes und als oberste Katastrophenschutzbehörde nach § 26 Abs. 3 Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz bislang unternommen, um eine ausreichende Warnung der Bevölkerung bei Katastrophen durch Sirenensignale sicherzustellen?