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Neben dem eigenen Verwalten geht es um das Forschungsdatenmanagement, und natürlich geht es auch um den Datenschutz, aber auch um die vielen Chancen, die wir mit Big Data haben. Es geht auch darum, wie wir es schaffen, personenbezogene Daten zu schützen und wie wir die großen Chancen, die mit großen Datenmengen verbunden sind, beispielsweise mit dem Krebsregister und andere Datensammlungen, nutzen können. Die Bildungsforschung wäre ein wunderbares Thema. Wir könnten dort Qualitatives leisten, wenn entsprechende Daten erhoben und verarbeitet werden würden, aber immer unter der Gewährleistung des Datenschutzes.

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Des Weiteren gibt es einen Punkt, der bisher noch nicht angesprochen worden ist: das Thema Datenschutz. Die GEZ erhebt bisher schon sehr viele personenbezogene Daten im Rahmen ihres Gebühreneinzuges. Was nicht passieren darf, ist, dass zusätzliche Daten erhoben werden, wenn man eine Haushaltsabgabe einführt, weil die GEZ sicherlich keine Statistik-Behörde ist.

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Wir hingegen haben bei diesem Gesetzgebungsvorhaben im Innenausschuss den Datenschutz sehr ernst genommen. Es gab zwei Anregungen des Sächsischen Datenschutzbeauftragten. Beiden Hinweisen haben wir Rechnung getragen. Einmal konnten wir noch in der Ausschusssitzung regeln, dass bei freiwillig überlassenen Daten nur dann eine Veröffentlichung stattfindet, wenn zuvor der Betroffene zugestimmt hat. Bei dem anderen Phänomen – der Kollege Hartmann hat es schon angesprochen –, wenn wir Massendaten haben, haben wir uns auf eine neue Formulierung einigen können, besser gesagt das Staatsministerium des Innern und das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft gemeinsam mit dem Datenschutzbeauftragten, wie auch hier die Belange des Datenschutzes gewahrt werden können.

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Natürlich findet auch unsere Fraktion die allgemeine öffentliche Geodateninfrastruktur ausgesprochen wichtig. Allerdings haben die Beratungen zu diesem Gesetzentwurf gezeigt, was für einen schweren Stand der Datenschutz hier im sächsischen Parlament, in der sächsischen Verwaltung hat.

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Meine Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Kollege Biesok, wenn man in diesem Zusammenhang das Problem des notwendigen privaten Datenschutzes – zu Recht – anspricht, muss man sich vorwerfen lassen, dass man parallel dazu darüber nachdenkt, dem Datenschutzbeauftragten auch noch die wenigen Stellen zu kürzen, die er hat und von denen er selbst im Innenausschuss gesagt hat, dass sie nicht ausreichen. Wir müssen den Datenschutz stärken und nicht beschneiden.

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Bei der Beratung dieses Gesetzes hat es sich deutlich gezeigt, dass Umsetzungstempo vor Qualität gegangen ist. Andere Länder sind da klüger. Aus Kenntnis der Debatten in den anderen Ländern werden wir Ihnen im Änderungsantragsverfahren auch noch einen Vorschlag unterbreiten, wie wir das effektiv und klug regeln können. Denn wir brauchen eine gute Regelung zum Datenschutz, um die Verwaltung von aufwendigen Einzelentscheidungen zu entlasten. So sehr Sie sich jetzt bemüht haben, die Fehler des Gesetzes zu berichtigen, so sehr glauben wir trotzdem, dass Ihr Vorschlag nicht gut genug funktioniert, weil er nur die Frage umweltbezogener Daten reflektiert, nicht aber die Frage sozialbezogener Daten, die bei der Geoinfrastruktur auch diskutiert werden muss. Mehr beim Änderungsantragsverfahren.

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ursprünglich enthielt der Gesetzesantrag der Regierung eine Fiktion, welche Daten öffentlichkeitsrelevant sind und dem Datenschutz unterliegen. Das ging so gar nicht. Herr Innenminister, setzen Sie sich das auf die Merkliste: Das geht so nicht!

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Es ist ein Balanceakt – ja, ein Balanceakt – zwischen den Rechten der Eltern und dem Wächteramt des Staates, zwischen Datenschutz und Kinderrechten und letztlich auch dahin gehend, wann Motivation der Eltern das Mittel der Wahl ist und wann wer und wie eingreifen muss. Das ist nicht einfach. Aber das haben wir vorher gewusst und wir wollen es uns auch nicht einfach machen. Es geht um den Schutz unserer Kinder. Sie brauchen unsere Hilfe für ein gesundes Aufwachsen und das wollen wir allen Kindern in Sachsen ermöglichen.

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3. Welche datenschutzrechtlichen Bedenken waren für das Aussetzen der Ermittlungen auf Facebook Anfang des Jahres ausschlaggebend, und welche Maßnahmen und Vorkehrungen werden getroffen, um zukünftig einen hinreichenden Datenschutz zu gewährleisten?

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Meine Damen und Herren, vielleicht einmal zum Verständnis für einzelne Kollegen die Fakten: Im Jahr 2012 trat eine neue Rektorin an der Hochschule an. Das, was sie vorfand, war teil weise wenig erbaulich. Erstens hatte das Vorgängerrektorat wohl in rechtswidriger Weise Zulagen an Professoren verteilt, zweitens wurden Brandschutzvorschriften anscheinend nicht eingehalten, drittens Datenschutz und Datensicherheit ver nachlässigt.

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Die Landesregierung hatte in ihrem Entwurf zuerst vorgese hen, eine betreiberbezogene Spielersperre dahin gehend zu er lassen, dass sich jeder Spieler bei einem Betreiber sperren las sen kann und diese Sperre dann für alle seine Spielhallen gel ten soll. Dies hätte bedeutet, dass erstens ein umfassendes On linesystem hätte installiert werden müssen und zweitens ein hohes Maß an Datenschutz für dieses System notwendig ge wesen wäre. Angesichts dessen, dass es zu Schließungen von Spielhallen und zum Streichen von Mehrfachkonzessionen kommt, wäre dieses System nur von kurzer Dauer gewesen.

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Wir müssen das ändern und gehen ähnlich wie bei der Datenschutz-Grundverordnung einen neuen Weg. Wir werden nicht alle Gesetze aus Berlin oder Europa ändern können, aber mit mehr Beratung und weniger Bußgeld und mit mehr Kooperation statt Konfrontation schaffen wir es, meine Damen und Herren, eine neue Kultur zu etablieren. Mich nervt ohnehin diese um sich greifende Verbotskultur: Tempolimits, Fahrverbote, Fleischverbote, Werbeverbote oder Genderverbote. Bayern soll ein Freistaat und kein Verbotsstaat sein, meine sehr verehrten Damen und Herren!

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Deswegen sage ich, dass das, was wir im November 2014 hier beschlossen haben, nämlich dass es bestimmte Anforderungen an TTIP und CETA gibt, für mich im Mittelpunkt steht. Diese Anforderungen heißen: Unsere Standards müssen gelten im Umwelt- oder Verbraucherschutz, bei der Arbeit oder bei der öffentlichen Daseinsvorsorge, bei der Kultur oder beim Datenschutz.

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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Nutzung von digitalen Daten, um sich selber besser durch manche Widrigkeiten im Straßenverkehr bewegen zu können, ist nicht nur eine innovative Idee, sondern sie ist eigentlich Stand der Technik. Ich erinnere mich daran, wie wir durchaus strittig darüber diskutiert haben, welche Daten dafür denn überhaupt genutzt werden dürfen. Sicherlich ist die Idee, die von den PIRATEN hier aufgebracht wird, eine interessante. Wenn man die Möglichkeiten in diesem Bereich vollumfänglich nutzen will, kommen wir aber sehr schnell in Diskussionen und stoßen auf Fragen, die wieder mit dem Thema Datenschutz zu tun haben.

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Wir haben auch gehört, dass das schleswig-holsteinische Landeszentrum für Datenschutz den Vertrag beziehungsweise die der Zusammenarbeit zugrundeliegenden vertraglichen Vereinbarungen geprüft und keine schwerwiegenden Einwände erhoben hat. Deswegen halten wir den Entwurf für diesen Staatsvertrag für richtig und vernünftig.

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Dieser Staatsvertrag ist ein Blankoscheck, ein kontrollierter Kontrollverlust des Parlaments sozusagen, denn die wesentlichen Entscheidungen bezüglich dieses Zentrums - was darf eigentlich überwacht werden, mit welchen Mitteln darf überwacht werden, wie sollen der Datenschutz und die IT-Sicherheit geregelt werden, welche Überwachungsunternehmen und welche Überwachungssoftware dürfen eingesetzt werden, welche Überwachungstechnologie wird selbst entwickelt -, all diese Fragen soll die Exekutive ohne parlamentarische Zustimmung und zum Teil sogar ohne Vetorecht unseres Landes treffen. Wohin das führt, zeigt die Beanstandung von 44 Datenschutzverstößen an einer gemeinsam genutzten Telekommunikationsüberwachungsanlage durch die niedersächsische Datenschutzbeauftragte - übrigens eine Mängelliste, die uns vorenthalten und nicht einmal zur vertraulichen Einsicht zur Verfügung gestellt wird.

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Die SPD-Fraktion möchte die Drucksachen 20/12189 und 20/12307 an den Innenausschuss sowie die Drucksache 20/12191 an den Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung überweisen. Wer wünscht das Wort? – Herr Müller von der GRÜNEN Fraktion.

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Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ganz kurz ein Hinweis: Ich würde nicht empfehlen, diesen Antrag zum Aktionsplan gegen Homophobie an den Innenausschuss zu überweisen. Ich möchte für meine Fraktion beantragen, dass er an den Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung überwiesen wird, weil er mit Innenpolitik tatsächlich nichts zu tun hat.

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Wer möchte darüber hinaus die Drucksache 20/ 12191 an den Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung überweisen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist ebenfalls einstimmig beschlossen worden.

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Zweitens: Streichungen von verfassungsrechtlich bedenklichen Vorschriften. Die Unabhängigkeit des Rechnungshofs und des hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit werden in unserer Fassung explizit in Paragraf 82 verankert. Die Originalfassung tut dieses nicht und wirft somit verfassungsrechtliche Fragen auf.

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Er soll auch nicht in der Form stattfinden, dass die Einnahmen nicht versteuert werden. Das ist letztendlich auch noch einmal ein Punkt, mit dem gerade Airbnb sich nicht gerade beliebt macht, wenn man bedenkt, wohin dort die Einnahmen fließen. Da sind viele auf der Jagd. Wir werden auch noch einmal über so etwas wie Datenschutz sprechen müssen in dem Zusammenhang. Das ist nämlich der Kriegsschauplatz, auf dem sich das auch abspielt. Ein Wohnraumschutzgesetz – und das finde ich wichtig – darf nicht nur eine Absichtserklärung sein. Es muss tatsächlich in der Lage sein, Wohnraum zu schützen. Dafür brauchen wir handlungsfähige Behörden und wir brauchen entsprechendes Personal. Deswegen bin ich der Meinung, wir schaffen hier eine sehr gute Grundlage. Aber das ist der erste Schritt. Wir werden einen weiteren brauchen, um das entsprechend abzusichern, damit es auch wirklich nicht nur ein zahnloser Tiger bleibt. – Vielen Dank!

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Meine Damen, meine Herren, zusammenfassend Folgendes: Die EU-Datenschutz-Grundverordnung ermöglicht der Bundesrepublik Deutschland, ihr Medienprivileg nicht nur aufrechtzuerhalten, sondern vielmehr zu erweitern und zu präzisieren. Nach Auffassung meiner Fraktion ist dieses durch den Einundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag gewährleistet. Wir werden deshalb dem Thüringer Gesetz zum Einundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zustimmen. Vielen Dank.

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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, man könnte die Debatte dahin gehend natürlich verkürzen. Die Argumente sind alle schon auf dem Tisch und auch die damit verbundenen Konsequenzen sind aufgezeigt worden, aber wie sagt man: Nicht der eigene Beitrag hat das formuliert, sondern die anderen. Demzufolge möchte ich gern noch auf das eine oder andere Argument eingehen und im Besonderen hervorheben: Der Konsequenz, die sich aus den technologischen Entwicklungsprozessen ergibt, muss man auch in den datenschutzrechtlichen Grundlagen Rechnung tragen. Das tut mit Blick auf den Medienbereich der Einundzwanzigste Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Hier möchte ich im Besonderen eben auch noch mal auf die Begründung des Staatsvertrags eingehen, die da lautet, ich zitiere: „Die Verabschiedung der Datenschutz-Grundverordnung führt zu grundlegenden strukturellen Änderungen im nationalen Datenschutzrecht: Aufgrund des Rechtsformwechsels hin zu einer Verordnung bedürfen die Regelungen keiner Umsetzung in das nationale Recht, sondern sind vielmehr ab dem 25. Mai 2018“ – so wie der Staatssekretär betont hat – „unionsweit unmittelbar anwendbar.“ Somit stehen wir vor dieser Aufgabe,

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Dass wir uns heute wieder einmal mit der Änderung der diversen Rundfunkverträge befassen, hat diesmal weniger mit der Verfassungswidrigkeit einschlägiger Regelungen oder dem nicht enden wollenden Finanzbedarf der Rundfunkanstalten zu tun, sondern vor allen Dingen mit Fragen des Datenschutzes, die von meinen Vorrednern schon angesprochen worden sind, die uns durch die Brüsseler Rechtsetzung aufgenötigt werden. Konkreter Anlass ist die sogenannte Datenschutz-Grundverordnung der EU, die heute schon mehrfach thematisiert worden ist, die dann ab dem 25. Mai dieses Jahres unmittelbares Recht in Deutschland werden soll.

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Das also sind der Rahmen und der Anlass des Einundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrags. Nun ist es so, dass die Datenschutz-Grundverordnung Öffnungsklauseln für solche Bereiche enthält, die von der Sache her besonderer datenschutzrechtlicher Regelungen bedürfen. Diese Regelungen können von den Mitgliedstaaten getroffen werden. Das betrifft nicht zuletzt das schon angesprochene Medienprivileg, also besondere Rücksichten des Datenschutzes auf die Erfordernisse eines freiheitlichen Journalismus. Genauer geht es um einen Ausgleich zwischen dem rechtlichen Schutz von personenbezogenen Daten einerseits und der Meinungs-, Informations- und Pressefrei

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Nun, meine Damen und Herren, zu einigen wenigen Schwerpunkten der verschiedenen Staatsverträge. Für mich der wichtigste Punkt sind die Fragen zur journalistischen Datenerfassung und deren Verarbeitung, der Erhalt des Medienprivilegs. Entsprechend der Datenschutz-Grundverordnung können auch weiterhin Daten zur journalistischen Arbeit erfasst werden. Grenzen werden aber dahin gehend festgehalten, dass sie zwar mit Erweiterungscharakter, aber nur zu journalistischen Zwecken erfasst werden können. Wie in den vorangegangenen Staatsverträgen – besonders in der Frage des Rundfunkbeitrags und der Erfassung entsprechender personengebundener Daten – haben wir schon damals kritisch angesprochen, dass die Erfassung der Beitragszahler durch die öffentlich-rechtlichen Anstalten datenschutzrechtlich problematisch erscheinen und wohl auch sind.

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Es steht außer Frage, dass der Journalismus, dass die Pressefreiheit nicht durch den Datenschutz konterkariert werden dürfen, insofern ist das angesprochene Medienprivileg geboten und durchaus sinnvoll. Der Journalismus – und wer zweifelt daran – ist immer wieder darauf angewiesen, personenbezogene Daten auch ohne Einwilligung der Betroffenen zu erheben und zu verarbeiten und muss von daher besonderen datenschutzrechtlichen Regelungen unterworfen sein. Allerdings, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, war das bisher auch schon so.

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Zweitens sind die Folgen dieses Unsinns im Bereich der rechtlichen Regelung für den Datenschutz beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk wiederum höchst fragwürdig, denn sie führen zu einer Wucherung der Apparate des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, damit de facto zur Kostensteigerung und vor allem auch wieder zu einer Vergrößerung des Postenkartells von Regierungsparteien und ihren Vorfeldorganisationen.

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Der Rundfunkänderungsstaatsvertrag führt übrigens auch dazu, dass es bei ZDF und Deutschlandfunk jetzt nicht nur etwa einen Datenschutzbeauftragten, sondern derer zwei gibt, nämlich den schon erwähnten Rundfunkdatenschutzbeauftragten, der für die journalistischen Datenschutzbelange zuständig ist, und den Datenschutzbeauftragten, der für die nicht journalistischen Belange zuständig ist. Während sich die Aufgaben und Befugnisse des Letzteren direkt aus der Datenschutz-Grundverordnung der EU ergeben werden, werden die des Ersteren durch nationales Recht eben in den Staatsverträgen geregelt. Hier zeigt sich besonders augenscheinlich, wie die Regelungswut der EU zu Wucherungen der öffentlichen Einrichtungen und Behörden führt, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete. Mehr Bürokratie – und das Thema war gestern eines der wichtigsten Themen beim parlamentarischen Abend des Handwerks, und Sie haben sich meiner Erinnerung nach alle vor der versammelten Handwerkerschaft dieses Freistaats für Bürokratieabbau starkgemacht –, das, was Sie gemeinsam hier jetzt als Altfraktionen heute bzw. dann in der zweiten Beratung beschließen werden, bedeutet eben nicht weniger Bürokratie, sondern es bedeutet wieder mehr Bürokratie, und mehr Bürokratie ist mit der AfD nicht zu machen.

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Die Handwerkskammer in Thüringen bietet da mittlerweile schon wieder Fortbildungsangebote für ihre Mitglieder an, um bloß keine Fehler bei der Handhabung dieser neuen Datenschutz-Grundverordnung zu machen. Das heißt, die Kleinunternehmer in Thüringen sind jetzt schon wieder gezwungen, Teile ihres Personals zur Fortbildung abzuziehen, die ohne die Vorgabe aus Brüssel, die ohne die Vorgabe der EU nicht notwendig wäre, die Sie ohne Wenn und Aber und ohne mit der Wimper zu zucken hier einfach weiterexekutieren.

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aber wir sind nicht überzeugt, dass die Ausgriffe der EU mittels Datenschutz-Grundverordnung in diesem Bereich als geboten oder als legitim angesehen werden können. Aus diesen Gründen werden wir dem Einundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag auch nicht zustimmen können. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.