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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Schwule! Sehr geehrte Lesben! Sehr geehrte Androgy ne! Sehr geehrte Bi-Gender! Sehr geehrte Frau-zu-Mann! Sehr geehrte Mann-zu-Frau! Sehr geehrte Gender Variable! Sehr ge ehrte Genderqueer! Sehr geehrte Intersexuelle! Sehr geehrte Weder-Noch-Geschlechter! Sehr geehrte Geschlechtslose! Sehr geehrte Nicht-Binäre! Sehr geehrte Pangender und Pange schlechtliche! Sehr geehrte Transmännliche und Transmänner! Sehr geehrte Transweibliche und Transfrauen! Sehr geehrte Transmenschen! Sehr geehrte Trans*! Sehr geehrte Trans*weiblich und Trans*-Frauen! Sehr geehrte Trans*-männlich und Trans*-Männer! Sehr geehrte Trans-Menschen! Sehr ge ehrte Transfeminine! Sehr geehrte Transgender! Sehr geehrte Transgender weiblich und transgender Frau! Sehr geehrte Transgender männlich und transgender Mann! Sehr geehrte Transgender Menschen! Sehr geehrte Transmaskuline! Sehr geehrte männlich Transsexuelle! Sehr geehrte weiblich Trans sexuelle! Sehr geehrte transsexuelle Männer! Sehr geehrte transsexuelle Frauen! Sehr geehrte transsexuelle Personen! Sehr geehrter Inter*-weiblich! Sehr geehrte Inter*-männlich!

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Ihren begrenzten Horizont an der Stelle will ich noch mal eindeutig formulieren. Ich habe mir die Mühe gemacht – und ich sage, ich lege meine Rede zur Seite und werde aus der Zeitschrift „an.schläge“ einige Dinge artikulieren, denn besser geht es nicht. „Kaum sind wir geboren“, sagte Alexa Michelle Schwarz – sie ist Transgenderaktivistin im Vorstand des Transgendervereins TransX und leitet einen trans*Support in der Trans-Selbsthilfegruppe und Beratungsstelle Courage. „Kaum sind wir geboren, nimmt uns das Geschlecht in Geiselhaft. Jemand Fremdes trifft mit seinem Blick zwischen unsere Beine eine schlichte Vorbestimmung auf unser Leben. Weiblich oder Männlich. Damit haben wir unseren Platz in der heteronormativen Gesellschaft samt Erwartung bereits bekommen und uns wird natürlich eine gewisse Erwartungshaltung gegeben. Transgender sind Menschen, die jenseits dieser heterogesellschaftlichen Norm über das herkömmliche Verhältnis von Geschlecht hinaus leben. Denn ihr Geschlecht ist nicht jenes, welches ihnen bei der Geburt fremdbestimmt zugewiesen wurde, tatsächlich ist es entweder das jeweilige andere oder die transexzeptionelle Kategorie Mann oder Frau.“ Genau das ist das Thema, das muss man sich genau anschauen und akzeptieren. Weiterhin sagte Miriam – sie ist ebenfalls Transgender und sie schrieb einen Artikel gegen die Verachtung –: „Die meisten Menschen“ – Frau Herold, dazu gehören Sie –, „die über Transgender-Personen diskutieren, machen sich wenig Mühe, unsere Lebensrealität und unser politisches Anliegen zu begreifen und konkrete Darstellungen. Stattdessen werden wir entweder zu armen Geisteskranken mit schweren Schicksalen oder zu schrillen aufmüpfigen Minderheiten mit völlig absurden Forderungen erklärt. Ich bin lesbisch, Mutter eines Kindes, ich arbeite als Softwareentwicklerin, ich spiele in meiner Freizeit gern Videospiele und ich bin trans“, sagt sie, „und ich finde mein Leben, so wie es ist, ziemlich gut, in allen Dingen. Denn durch meine Existenz stelle ich die Frage, das Geschlecht ist nicht an ein

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Ich möchte an dieser Stelle auch einmal erzählen, dass ich bei dieser Sache zwei Hüte aufhabe. Ich bin auch im Vorstand des LSVD Saar. Zu uns kam wenn ich „uns“ sage, meine ich in dem Fall den LSVD Saar - das Paar aus Merzig, das sich direkt an uns gewandt hat. Wir haben nach einer Diskussion beschlossen, Anzeige zu erstatten. Ich habe dem zunächst kritisch gegenübergestanden. Im Nachhinein hat sich herausgestellt, die Polizei hat es befürwortet, dass der LSVD Klage erhoben hat, die Opfer waren froh, der LSVD wurde auch in den Medien genannt als der Anwalt für Schwule, Lesben und Transgender. In diesem Sinne würdigen wir auch diese Ansprechpartner beim LSVD. Das ist ein guter Tag für den Verband und ein guter Tag für Schwule, Lesben und Transgender in unserem Land.

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Ich will an dieser Stelle sagen, Schwule und Lesben werden immer noch einmal genannt, aber wer ganz besonders oft Opfer von Gewalt wird, sind zum Beispiel Transgender-Menschen, denen man es oft auf Anhieb ansieht, dass sie eine andere sexuelle Orientierung haben oder dass sie nicht der gesellschaftlichen Norm entsprechen. Deswegen haben wir auch die Gruppe Transgender mit aufgenommen. Ich möchte an dieser Stelle einmal eine Lanze brechen, denn es ist oftmals noch ein Tabuthema, dass Menschen, die fremd im eigenen Körper sind, auch Opfer von Gewalt werden, weil man es ihnen ansieht. Das ist besonders verabscheuungswürdig, liebe Kolleginnen und Kollegen.

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Zweitens. Als ich die Antwort auf die Große Anfrage vorgestellt habe, gab es auch in anderen Kollegenkreisen die Frage, was sind transgender und was sind intersexuelle Menschen? Es gab die Bitte, ob man das im Landtag nicht auch einmal sagen kann. Ich muss einfach zugestehen, dass ich auch gegoogelt habe, weil man ein Halbwissen hatte. Ich dachte auch, transgender wären die, die durch medizinische Eingriffe ihre sexuelle Identität finden.

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Für Transgender in Abschiebungshaft stellt sich dasselbe Problem wie für Transgender in Strafhaft. Sie kommen schlichtweg nicht vor. Sie werden schlichtweg nicht mitbedacht und ihre Probleme werden überhaupt nicht wahrgenommen.

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Bei einem Antrag handelt es sich um eine regelmäßige Gesundheitsberichtserstattung über den Gesundheitszustand von lesbischen, schwulen und transgender Menschen. Wir wissen aus einer sehr großen Studie aus den USA, dass genau jene Gruppe gesundheitlich deutlich schlechter aufgestellt ist. Deshalb möchten wir bei den Anfragen oder Umfragen, die das Robert-Koch-Institut durchführt, auch die Situation dieser Gruppe gesichtet wissen und dadurch Fragestellungen klarstellen. Wir wollen wissen, wie die Lebens- und vor allem die Gesundheitssituation von schwulen, lesbischen und transgender Menschen ist.

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Aber möglicherweise möchte der Senat ja einfach nur Kosten sparen. Das Geld haben Sie sicherlich schon für die 9 000 Transgender-Toiletten verplant, die Sie uns mittlerweile zumuten. Ich muss allerdings sagen, ich habe noch keinen Transgender gesehen, der an einer geplatzten Blase gestorben wäre.

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Es ist nicht leicht, als queerer Mensch in einer heteronormativen Welt aufzuwachsen. Das endet bisweilen tödlich. Anfang Februar sind in England zwei Jugendliche für den Mord an der 16-jährigen Brianna G. zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Tat geschah, so das Gericht, aus Hass auf Transgender-Personen. Im März vorigen Jahres wurde der Transmann Malte C. auf dem CSD in Münster getötet, und zwar aus Hass auf Transgender-Personen. Auch Selbst-

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Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben über die Reform des Rundfunkrats und des Medienrats infolge des ZDF-Urteils in diesem Haus Ende des Jahres 2016 debattiert. Für uns GRÜNE – das muss ich ganz klar sagen – war das Ergebnis alles andere als zufriedenstellend. Wichtige Ziele wurden nicht erreicht. Dazu zählen eine echte Staatsferne, die Abbildung der Vielfalt der Gesellschaft sowie ein kleineres und schlagkräftigeres Gremium. Das alles wurde nicht erreicht. Damals haben wir auch einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht. Dieser sah tatsächlich vor, dass wir zu kleineren Gremien kommen. Wir haben auch den Mut gehabt, zu sagen, welche Vertreter aus dem Medienrat und dem Rundfunkrat vielleicht raus sollten, weil sie zwei Sitze innehaben oder aufgrund des gesellschaftlichen Wandels nicht mehr in das Gremium gehören. Wir haben Vorschläge für mehr Vielfalt gemacht. Wir wollten Vertreterinnen und Vertreter der Muslime, der Säkularen und der Lesbian, Gay, Bisexual und Transgender – für Herrn Eck, der gerade draußen ist, auf Deutsch: LSBTI, Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle, Transgender und Intersexuelle –, der Sinti und Roma sowie mehr Sachverstand in den Gremien haben.

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Herr Huber, Ihren Gegenargumenten kann ich nicht folgen. Sie haben gesagt, wenn sich eine Zuständigkeit des Staates ergebe, beispielsweise bei Straftatbeständen, gebe es entsprechende Stellen im Justizministerium und im Innenministerium: das Kultusministerium nehme die Aufgabe der Sensibilisierung von Schülerinnen und Schülern wahr. Der Jugendbericht, auf den Frau Kollegin Stamm bereits Bezug genommen hat, besagt aber, dass die staatlichen Aktivitäten unzureichend sind. Wenn überhaupt sensibilisiert wird, dann meist nur für die Belange von Schwulen und Lesben. Transgender kommt in diesem Zusammenhang nicht vor; die Probleme dieser Menschen werden nirgends behandelt. Ich habe niemanden gefunden, der mir gesagt hat, dass er Transgender in der Klasse thematisiert hätte.

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Wenn wir uns die europaweite Entwicklung anschauen, dann können wir auf politischer Ebene durchaus Fortschritte bei der Gleichstellung erkennen. Doch ich habe den Eindruck, dass die Gesellschaften in den europäischen Ländern bei diesem Thema hinterherhinken. Studien wie zum Beispiel von der EU-Grundrechteagentur FRA kommen regelmäßig zu erschreckenden Ergebnissen: Fast die Hälfte aller Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Intersexuellen und Transgender in Europa wurden kürzlich aufgrund ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert. Über 90 % der Befragten haben in ihrer Schulzeit direkte oder indirekte Erfahrung mit Ausgrenzung und Diskriminierung gemacht. Auch am Arbeitsmarkt kommt es häufig zu Ungleichbehandlung und Diskriminierung. In Deutschland machen über 20 % der Schwulen, Lesben, Bisexuellen, Intersexuellen oder Transgender auf Jobsuche oder im Berufsumfeld derartige Erfahrungen. Sogar körperliche Angriffe sind hier und anderswo in Europa keine Seltenheit. Auch wenn es Länder gibt, in denen die Stimmung noch feindlicher ist: Diese Zahlen sind aus Sicht des SSW einfach nur beschämend.

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Einige Kolleginnen und Kollegen haben längst verstanden, dass in einer Stadt wie Berlin mit homophoben Ansichten kein Blumentopf mehr zu gewinnen ist. Aber der andere Teil ist eben immer noch bei der moralischen Wende von Helmut Kohl stehengeblieben. Bei dem absurden Regenbogenfahnenstreit von Herrn Henkel wurde das erneut deutlich. Herr Henkel! Ich frage Sie: Sind Sie schon mal zusammengeschlagen worden und haben sich anschließend nicht zur Polizei getraut, weil Sie Diskriminierung befürchtet haben? – Vermutlich nicht. Aber viele Lesben, Schwule und Transgender fürchten genau das. Und wenn dann Herr Glietsch zusammen mit dem Antigewaltprojekt Maneo, das solche Opfer betreut, die Regenbogenfahne vor dem Polizeipräsidium hisst, dann gibt er nach innen, zu seinen Leuten, und nach außen das Signal: Bei Diskriminierung und Gewalt gegen Lesben, Schwule und Transgender macht die Polizei ihren Job, steht auf der Seite der Angegriffenen und verfolgt die Angreifer. Da kann es doch gar keine Neutralität geben, Herr Henkel!

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Noch zum Bereich Gesundheit, das in Ihrer Interpellation auch ausführlich thematisiert wurde. Sie legen den Fokus auf einen vermeintlichen Verbesserungsbedarf im Hinblick auf die Behandlung von Menschen, die sich dem LGBTIQ-Bereich zuordnen. Ich möchte den Blick einmal in eine andere Richtung lenken. Wir haben in Deutschland seit Jahren das Problem, dass immer mehr Jugendliche der Ansicht sind, sie seien im falschen Körper, sie würden an einer Geschlechtsdysphorie leiden, sie empfinden das auch so. Insbesondere Mädchen sind davon überproportional oft betroffen. Die Fachärztin für Kinder und Jugendpsychiatrie Annette RichterUnruh hat in diesem Zusammenhang auch das Wort "Transgender-Hype" benutzt. Das Wort ist auch völlig richtig. Wir haben hier einen Transgender-Hype.

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Es geht nicht um eine soziale Verirrung, sondern um eine anerkannte Diagnose, die als solche auch ernstgenommen werden sollte. Den tatsächlichen medizinischen Versorgungsbedarf von Transgender als Hype abzutun, wertet Transgender massiv ab.

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Wie gesagt, ich will kein Zerrbild zeichnen. Zu keiner Zeit konnten Homosexuelle und Transgender freier und offener leben als heute. Nirgends können sie dies freier als in der westlichen Welt. Dass in vielen arabischen und afrikanischen Staaten immer noch hohe Strafen auf Homosexualität stehen und beispielsweise im Iran oder in Saudi-Arabien die Todesstrafe durch Steinigung droht, ist heute noch eine erschreckende Wirklichkeit. Gerade deshalb ist es gut, wenn wir unsere Werteentscheidung klar zum Ausdruck bringen und wenn wir die gesell

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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vonseiten meiner Vorredner ist schon zum Ausdruck gebracht worden, dass wir heute im Saarland durchaus Rechtsgeschichte schreiben. Diese Forderung nach Ausweitung des Grundrechtsschutzes für Schwule, Lesben und Transgender ist auf Bundesebene entstanden, nämlich die Forderung, die drei Gruppen gleichzumachen, so wie wir GRÜNE das ausdrücken.

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Dieser volle Grundrechtsschutz ist ein ausdrückliches Verbot von Diskriminierung. Es ist absolut notwendig, denn Lesben, Schwule, Transgender und andere haben heute noch mit Anfeindungen zu leben. Sie haben mit Übergriffen zu leben; sie sind Benachteiligungen ausgesetzt. Von daher ist es wichtig, dass wir diese klare Maßgabe für alle Verfassungsorgane setzen. Ich glaube, es ist erforderlich, deutlich zu machen, dass dies auch die europäische Grundrechtscharta enthält, die seit dem 01.12.2009 mit dem Lissabonner Vertrag Bestandteil unseres Rechtswesens ist.

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Die ausdrückliche Aufnahme dieses Diskriminierungsverbotes ist im Hinblick auf die Historie der bereits bestehenden besonderen Diskriminierungsverbote erforderlich und konsequent. Sie beinhaltet nicht zuletzt die Anerkennung der Verfolgung und insoweit eine Gleichstellung der Homosexuellen mit anderen Gruppen, die in der Zeit des Nationalsozialismus Opfer von Verfolgung, Terror und Ermordung wurden. Homosexuelle und Transgender stehen dann wie diese genannten Gruppen ausdrücklich unter dem besonderen Schutz des Diskriminierungsverbotes unserer Verfassung.

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Lieber Kollege Hans, ich bin leider Gottes nicht der Auffassung, dass diese Debatte zu den sympathischsten Debatten im Deutschen Bundestag gehört hat. Was ich da zum Teil gehört habe, hat mich verletzt. Das hat viele andere verletzt. Das hat nicht nur homosexuelle Menschen, Transgender oder bisexuelle Menschen verletzt. Das verletzt auch deren Angehörige, deren Freunde und all diejenigen, die sich mit diesen Menschen solidarisieren. Das war alles andere als sympathisch.

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Homosexuelle Frauen und Männer wurden leider schon immer Opfer von Straftaten, antihomosexuelle Gewalt stellt sich vielfältig dar. Delikte der psychischen Gewalt wie sexistische Beschimpfungen und Beleidigungen, Mobbing oder Stalking und gewisse Formen des Vandalismus gehören ebenso dazu wie physische Gewalt in Form von Körperverletzungsdelikten, Sexualdelikten, Raubüberfällen oder gar Tötungsdelikten. Die Opfer erleben diese Gewalt als Angriff auf ihre Identität als Lesbe, als Schwuler, als Bisexueller oder als Transgender. Eine der wesentlichen Folgen daraus können erhebliche Störungen in der Persönlichkeitsentwicklung der Betroffenen sein. Nicht alle Geschädigten wagen den Weg zur Polizei oder gar in die Öffentlichkeit, weil sie Angst haben vor Repressalien, weil sie versuchen, ihre Identität zu verbergen. Eine Vielzahl von Gewalttaten wird

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Im Saarland gibt es nach außen hin keinen festen Ansprechpartner im Polizeipräsidium für Schwule und Lesben. Dies ist aber dringend nötig, um die Opfer von antihomosexueller Gewalt besser zu betreuen und zu beraten. Da dafür keine neue Stelle geschaffen werden muss, ist dies auch in einem Haushaltsnotlageland wie dem Saarland möglich. Wir haben eben von der Kollegin bereits gehört, dass es polizeiintern bereits feste Ansprechpartner gibt. Ich sehe nicht, wo das Problem ist, diese auch nach außen zu benennen, damit die Opfer selbst wissen, wer hier der beste Ansprechpartner bei der Polizei ist. Es ist natürlich richtig, dass auch die anderen Kolleginnen und Kollegen bei der Polizei dorthin verweisen können, aber ich denke, es stärkt auch noch mal das Vertrauen der Homosexuellen, Bisexuellen und als Transgender Lebenden in die Polizei. Es schafft auch Mut, zur Polizei zu gehen.

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Es wird ein neuer Versuch unternommen. Berlin, Hamburg und Bremen bringen eine Bundesratsinitiative auf den Weg, die am 16. Oktober 2009 an die Ausschüsse überwiesen werden soll. Dabei geht es nicht nur um Lesben und Schwule - das ist hier schon gesagt worden -, sondern es geht um die gesamte Brandbreite der Diskriminierung nach sexuellen Dingen, und zwar geht es um Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender.

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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mich noch einmal etwas genauer mit dem Antrag beschäftigt, weil es auch für mich ein Thema ist, bei dem ich die Unterscheidungen, die dabei offensichtlich geführt werden, nicht sofort parat hatte. Ich will Ihnen kurz nennen, um welche Menschen es geht. Diese Unterteilung habe nicht ich vorgenommen, sondern die Antragsteller, die den Bundesrat damit erreichen wollten. Es geht um Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, transsexuelle und intersexuelle Menschen, meine sehr geehrten Damen und Herren.

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Fazit: 60 Jahre nach Inkraftsetzung des Grundgesetzes ist es nicht gelungen, das Merkmal sexuelle Identität und damit Lesben, Schwule und Transgender unter den besonderen Schutz der Verfassung zu stellen. Berlin, Brandenburg, Bremen, Saarland, Rheinland-Pfalz und Hamburg haben sich im Bundesrat für eine solche Initiative ausgesprochen. Es ist nicht gelungen, auch die FDP/ CDU-regierten Länder zu einer Zustimmung zu bewegen. Das hätte zumindest teilweise gelingen müssen. Für den ersten Schritt, der Vorlage im Bundestag, bedarf es im Bundesrat nur einer einfachen Mehrheit, aber nicht einmal die ist wegen der Blockade der FDP zustande gekommen. Ich finde es traurig, 60 Jahre nach Gründung der Bundesrepublik. Im Grunde genommen gibt es dafür auch gar keine Ausrede.

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Auch die Auswertung unserer Großen Anfrage zur Situation von lesbischen, schwulen, bisexuellen, transgender und intersexuellen Menschen hat uns dazu bewogen, die Thematik in Form eines Antrags aufzugreifen, um die aus der Großen Anfrage ersichtlichen Defizite zu beheben. So sehen wir

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„Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Wir werden ihrer Diskriminierung konsequent von Anfang an entgegentreten. Der Abbau von Diskriminierung und Homophobie wird in der neuen Landesregierung eine Querschnittsaufgabe sein. Die vollständige Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe im Landesrecht wird unverzüglich umgesetzt.“

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Meine Damen und Herren, gestern war der internationale Tag gegen Homophobie. In zahlreichen Städten Nordrhein-Westfalens haben Menschen darauf aufmerksam gemacht, dass Ablehnung und Diskriminierung von und leider auch Gewalt gegen Lesben, Schwule, bisexuelle Menschen und Transgender noch immer an der Tagesordnung sind, und das nicht nur in vielen Teilen der Welt, sondern leider immer auch noch in Deutschland, genau vor unserer Haustür. Es bleibt also über den heutigen Tag hinaus noch viel zu tun:

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Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „‘Rheinland-Pfalz unterm Regenbogen‘ – Gleichstellung von Schwulen, Lesben, Bisexuellen, Transsexuellen, Transgender und Intersexuellen voranbringen“ – Drucksache 16/935 –. Ausschussüberweisung? – Dann stimmen wir in der Sache ab. Wer stimmt zu? – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.

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Ich möchte auf ein verfassungspolitisches Argument näher eingehen, damit man einmal weiß, worüber wir hier reden und damit wir uns als Parlament auch überlegen, wann wir wieder tätig werden wollen. Vorgetragen wurde dieses Argument von dem FDP-Justizminister aus Hessen. Er sagte, es bedürfe keiner Ergänzung des Grundgesetzes, weil bereits in Artikel 3 Absatz 1 eine entsprechende Regelung eingeschlossen sei, die Lesben, Schwule und Transgender – also die sexuelle Identität – schon schütze. Insofern sei eine Ergänzung eine Aufblähung des Grundgesetzes und eine unnötige Veränderung unserer Verfassung. Begründet wurde dies mit einem im letzten Jahr von Karlsruhe gefällten Urteil zum Lebenspartnerschaftsgesetz, insbesondere im Hinblick auf die Hinterbliebenenversorgung. Die Verfassungsrichter haben sich im Zusammenhang mit diesem Urteil noch einmal grundsätzlich zur Gleichstellung geäußert und sich dabei auch auf Artikel 3 Absatz 1 bezogen. Vor diesem Hintergrund, so sagte der hessische Justizminister, bedürfe es im dritten Absatz, in dem die Persönlichkeitsmerkmale aufgeführt sind, keiner weiteren Ergänzung. Dies sei einfach überflüssig.

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Aber es geht auch um die tatsächliche Frage, dass eine solche grundgesetzliche Regelung sich mit Sicherheit in vielfältiger Weise auf Gesetzgebung und Rechtsprechung ausgewirkt hätte, weil das Grundgesetz eine wichtige Leitlinie für den Gesetzgeber darstellt und die Rechtsprechung in vielen Zweifelsfällen die besondere Betonung dieser Anforderung berücksichtigt hätte. Das hätte den zu begrüßenden Entwicklungen in der Rechtsprechung, die wir in den letzten Wochen und Monaten erleben konnten, noch weiteren Nachdruck verliehen. Auch in diesem Zusammenhang wäre es an der Zeit gewesen, Schwule und Lesben, Transsexuelle und Transgender unter den ausdrücklichen Schutz des Grundgesetzes zu stellen.