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Oder: Ein Land allein will den digitalen Kapitalismus regulieren. Bislang scheren sich die Internetgiganten nicht darum. Ob sie 5, 15 oder 50 Millionen Nutzerinnen weniger haben, ist ihnen im Moment egal. Aber ganz Europa, nämlich 500 Millionen Bürgerinnen und Bürger, ist ein großer Faktor, auf den sie eben nicht verzichten können. Wir haben es bei der Datenschutz-Grundverordnung gesehen, sie ist quasi der weltweite Maßstab geworden, weil die Europäische Union sie geschlossen beschlossen hat.

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Aber ich will es gar nicht explizit, denn wir werden das Gespräch ja im Kommunalausschuss noch führen, ich will es gar nicht im Detail schon jetzt ausdiskutieren. Ich möchte es auf den Punkt bringen noch einmal das kommunale Mandat zu heben in der Achtung und in der Anerkennung. Denn solange sich Menschen in dieser Form ehrenamtlich einbringen, so lange dürfen wir auf Landesebene uns nicht anmaßen, Vorschriften zu machen, die in meinen Augen ohne Rücksicht auf Datenschutz dieser Menschen und die persönlichen Hemmnisse eingehen.

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Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, ist Ihnen bekannt – auch wenn ich keine Frage stellen muss –, dass von 16 Kommunen im Kreis Kleve, die angefragt wurden, ob sie Streaming zulassen würden, alle 16 das Streaming abgelehnt haben, und 14 davon mit der Begründung, dass es eine unklare Situation sowohl in der Gemeindeordnung als auch beim Datenschutz gebe? Es gab eine entsprechende Stellungnahme dazu, die immer wieder herangezogen wurde. Es wird ja auch hier gesagt: Wir müssen ganz vorsichtig sein; die Kommunen müssen das selbst entscheiden können – wo ich übrigens voll dabei bin.

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Da sind sicherlich – auch im Laufe der weiteren Beratungen – auch datenschutzrelevante Kriterien genauer zu beleuchten. Das ist uns Piraten selbstverständlich ein ganz besonderes Anliegen. Denn Datenschutz und auch Persönlichkeitsschutz enden nicht im Strafvollzug und ganz sicherlich nicht nach Verbüßung einer Freiheitsstrafe. Auf diese Angelegenheiten möchten wir demnächst ein besonderes Augenmerk richten.

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In anderen Ländern wie Baden-Württemberg und Berlin ist dagegen nur die Erhebung von Verkehrsdaten zu- lässig, nicht von Bestandsdaten. Auch der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit äußerte sich

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Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN teilt natürlich die kritische Sicht des Landesbeauftragten für Datenschutz voll und ganz und ich muss auch kein langes und großes Geheimnis daraus machen, dass meine Fraktion auch diesen zweiten Artikel des vorliegenden Gesetzes ablehnen wird. Folgerichtig werden wir natürlich dann auch den dritten Artikel dieses Gesetzes ablehnen, nach welchem das Grundrecht auf Wahrung des Fernmeldegeheimnisses eingeschränkt wird.

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Mich befremdet etwas, dass gerade die Grünen mit einer solchen Leidenschaft dem Informationsfreiheitsgesetz anhängen, da sie hier doch eher durch Kämpfen für mehr Datenschutz brillieren.

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Zu dem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung hat der Innenausschuss des Bundestages erst am 11. März dieses Jahres eine Anhörung durchgeführt, also erst vor wenigen Tagen. Und der in Rede stehende neu gefasste Paragraf 113 Telekommunikationsgesetz ist dabei auf massive Kritik gestoßen, etwa beim Deutschen Anwaltsverein, beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und seinem Berliner Kollegen Dix, aber auch bei Rechtsexperten und Polizeipraktikern. Wir sollen also trotz dieser am Bundesgesetz geäußerten Kritik hier schon im Innenausschuss eine sachliche und fachliche Debatte führen, und das möglichst zügig. Ich will daher auch unserer Anhörung nicht vorgreifen, was also heißt, wir werden zu diesem Gesetzentwurf eine Anhörung im Innenausschuss beantragen. Aber wenn in der Bundesanhörung zum Ausdruck kam, dass die im Entwurf vorgesehenen Abrufermächtigungen die Befugnisse der Sicherheitsbehörden im Vergleich zum bisherigen

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Im Großen und Ganzen kann man sagen, dass der Antrag der FDP deutlich sachlicher ist und stärker der Position der PIRATEN entspricht. Wir haben noch einige offene Fragen, die wir gern im Rahmen der Ausschussberatung klären würden. Eine Frage wird sein, wie der Austausch von Daten nach der OECD-Richtlinie mit unserer Vorstellung von Datenschutz kompatibel ist. Aber ich bin mir sicher: Wir finden sicherlich darauf eine Antwort. - Vielen Dank.

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An einer Stelle, Herr Ovens, unterscheiden wir uns dann aber doch ein wenig, und zwar in der Frage, wie wir mit dem Datenschutz umgehen. Datensicherheit hat nicht nur etwas mit der Frage zu tun, was passiert, wenn die Datensicherheit bei den Panama Papers nicht mehr gewährleistet ist. Wenn es möglich ist, ein Auto zu hacken und es gegen den Willen des Fahrers fernzusteuern – was sehr wohl der Fall ist –,

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Wir haben in Hamburg große Unternehmen, die sich mit der Frage beschäftigen, wie man Datensicherheit herstellen kann, und zwar nicht softwarebasiert, sondern hardwarebasiert. Das ist ein anderer Ansatz als der klassische und aus unserer Sicht sehr viel zielführender, weil er sehr viel weniger manipulativ ist. Deswegen glaube ich, dass Hamburg in der Frage Datensicherheit, Industrie 4.0 und Digitalisierung den Unterschied machen kann in einer Welt, in der das immer mehr auf dem Vormarsch ist. Man wird am Ende nicht darum herumkommen, vernünftig und anders über Datenschutz nachzudenken, weil Daten das Öl des 21. Jahrhunderts sind. Wir müssen erreichen, dass jeder und jede weiterhin Herr und Frau über seine und ihre Daten ist. Wir haben das Ziel, mit diesem Antrag den Masterplan Industrie und die anderen Masterpläne weiterzuentwickeln, um Hamburg weitere Impulse zu geben.

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Was die Anträge angeht, so sind sie sehr einseitig orientiert. Bei dem Antrag der SPD und der GRÜNEN können wir auf gar keinen Fall der Fokussierung auf den Flughafen zustimmen. Das ist eine völlig falsche Schwerpunktsetzung, die Sie in diesem Antrag vornehmen. Und in dem Antrag der CDU-Fraktion, das wurde eben schon gesagt, ist der Datenschutz ein ganz erhebliches Problem; da wird weichgespült.

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Aktuelle Debatte – Meldegesetz der Bundesregierung stop pen – Datenschutz stärken – beantragt von der Fraktion GRÜNE

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Ich kenne Ihre Haltung. Sie werden jetzt sagen: „Wir sind ja auch alle dafür; Datenschutz ist wichtig.“ Das jedoch ist ein Feigenblatt; es ist nichts weiter als scheinheilig. Ich werde Ih nen später auch noch zeigen, wie sich Ihr Bundesinnenminis ter bei diesem Thema ziemlich in die Nesseln gesetzt hat.

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Sie beantragen mit Ihrer Fraktion eine Aktuelle Debatte unter dem Titel „Meldegesetz der Bundesregierung stoppen – Da tenschutz stärken“. Sie haben eingangs dankenswerterweise darauf hingewiesen, dass alle Fraktionen hier im Landtag von Baden-Württemberg den Datenschutz für ein sehr wertvolles Gut unseres Rechtsstaats halten

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Im Übrigen sollten wir, wenn wir jetzt auch alles bei den Kol legen des Deutschen Bundestags kritisieren können, vielleicht am Schluss doch auch dankbar sein, dass nach dieser Debat te und den Skurrilitäten bei diesem Verfahren um das Melde gesetz jetzt wenigstens die Sensibilität, was Datenschutz an belangt, durch diese Debatten – egal, wo sie geführt werden – wieder ins Bewusstsein der Bürgerschaft rückt.

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Entschuldigung, der Exekutive – ausdrücklich begrüßt, und zwar in der Sitzung des Innenausschusses des Bundestags am 26. April. Dabei blieb es aber nicht. Kollege Uhl und die an deren Kollegen von CDU/CSU und FDP im Deutschen Bun destag haben durch ihren bahnbrechenden Änderungsantrag den Datenschutz auf den Kopf gestellt. Auf Seite 24 der elek tronischen Vorabfassung der Bundestagsdrucksache 17/10158 steht – das möchte ich mit Erlaubnis der Präsidentin gern zi tieren –, dass die Koalitionsfraktionen von einem „zukunft weisenden“ Änderungsantrag sprechen, der „neue Maßstäbe hinsichtlich des Datenschutzes“ setze.

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Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Natürlich kann und sollte man immer und überall über den Datenschutz diskutieren, wenn es zu irgendeinem Fortschritt führt. Aber eines fällt natürlich an der generellen Debatte zu diesem Komplex schon auf. Diese Debatte – ich meine nicht die jetzige Debatte hier, sondern die generelle Debatte zu diesem Gesetz – enthält sehr viel Schein heiligkeit.

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Meine sehr verehrten Damen und Herren, von großer Bedeutung und ausdrücklich hervorzuheben ist, dass dieser Gesetzentwurf auch mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt ist und deren Belangen im Wesentlichen Rechnung getragen wird. Die elektronische Verwaltungsleistung soll jedem Bürger sowohl orts- als auch zeitunabhängig zur Verfügung gestellt werden. Die Digitalisierung ist ein bedeutender Schwerpunkt für die CSU, die Mehrheitsfraktion, die Bayerische Staatsregierung, und ein wichtiger Aspekt der sogenannten Heimatstrategie – Stichwort Behördenverlagerung. Als Abgeordneter aus dem ländli

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Zum Auskunftsanspruch allerdings ein Bürokratiemonster einzuführen, meine sehr geehrten Damen und Herren, lehnen wir in der Tat ab; denn es hat nur dann einen Sinn, von Entbürokratisierung zu sprechen, wenn man auch einen Weg findet, der aus dem Datenschutz nicht eine Bürokratiekrake macht.

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Die Fraktionen der SPD und der GRÜNEN möchten diese Drucksache an den Innenausschuss überweisen. Vonseiten der CDU-Fraktion liegt ein Antrag auf Mitberatung im Ausschuss für Justiz und Datenschutz vor.

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Wer möchte die Drucksache darüber hinaus mitberatend an den Ausschuss für Justiz und Datenschutz überweisen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mehrheitlich abgelehnt worden.

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Wir müssen aber auch feststellen, dass sich die Welt ein bisschen weitergedreht hat und die Themen, zum Beispiel bei der Digitalisierung, einfach eine schnellere Dynamik erhalten. Da werden wir mit einem Bericht, in dem zurückgeblickt wird, was wir alles getan haben, nicht viel anfangen können, weil wir, bis er gedruckt ist, schon ein Stückchen weiter sind. Ein gutes Beispiel ist für mich das Thema Alexa, weil da der Datenschutz im Vordergrund steht. Das Thema müssen wir angehen. Das kommt aber dann im Bericht nicht vor, weil wir da eigentlich schon ein Stück weiter sind.

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Wir geben auch wichtige Impulse auf Bundesebene. Bei der Verbraucherschutzministerkonferenz letzte Woche haben wir in Zusammenarbeit mit dem Umweltministerium vier wichtige Anträge aus Rheinland-Pfalz eingebracht, unter anderem haben wir uns für mehr Datenschutz bei digitalen Sprachassistenten wie Alexa oder Google Home starkgemacht.

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Ich rufe den Einzelplan 18 - Landesbeauftragter für den Datenschutz - auf. Hierzu liegen uns keine Änderungsanträge vor. Wer diesem Einzelplan in der Fassung der Beschlussempfehlung seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um sein Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Die Fraktion der AfD. Gibt es Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Damit ist der Einzelplan 18 mehrheitlich angenommen worden.

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Einige schlaue Aktivisten der Gruppe Anonymous haben gesagt: Da machen wir doch einmal die Probe aufs Exempel und schauen uns an, wie gut Passwörter im Internet verschlüsselt werden und zwar bei den Experten für Datenschutz, bei der FDP.

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Es darf nicht sein, dass unter dem Zeitdruck der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Änderungsfrist bis zum 30. Juni 2013 der Datenschutz weiter unter die Räder kommt.

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Das soll uns allerdings nicht davon abhalten, diesen engeren zeitlichen Rahmen möglichst so auszuschöpfen, dass trotzdem ein ordentliches Anhörungsverfahren durchgeführt werden kann. Wir werden in der Anhörung in jedem Fall zu klären haben, inwieweit die richtige Balance zwischen der notwendigen Sicherheit einerseits und dem Datenschutz andererseits gefunden wurde beziehungsweise gefunden werden kann. Vor dem Hintergrund der Diskussion in den vergangenen Jahren bin ich mir sicher, dass die meisten Fraktionen in dieser Frage gar nicht so viel trennt und wir einen breiten inhaltlichen Konsens hinbekommen werden.

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Jetzt ist eine Veröffentlichung abgeschlossener Projekte vorgesehen. Es fehlt aber ausdrücklich eine Zusicherung einer angemessenen Vertraulichkeit gegenüber den Drittmittelgebern. Auch wenn unsere Hochschulen den Datenschutz sicher sorgfältiger beachten als Teile Ihres Ministeriums, Frau Ministerin, braucht es eine weitere Garantie, wenn wir auch zukünftig private Drittmittelgeber gewinnen wollen, zum Beispiel aus dem Bereich unseres heimischen hochinnovativen Mittelstandes. Denn Evonik gilt da offen gestanden nicht meine Hauptsorge.

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Geradezu grotesk mutet es aber an, dass Ihrem Entwurf eines Transparenzgesetzes seinerseits Intransparenz bescheinigt werden muss. So erklärt der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –:

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Sehr geehrte Damen und Herren, gerade die telemedizinischen Projekte werden wir als Grüne intensiv begleiten, da wir glauben, dass diese eine große Chance für die medizinische Versorgung gerade im ländlichen Raum darstellen können. Dennoch gilt es, den Datenschutz und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gerade bei Gesundheitsdaten von Patientinnen und Patienten im Auge zu behalten. Es muss gewährleistet sein, dass jeder Patient und jeder Versicherte selbst entscheiden kann, welche Daten zugänglich gemacht werden und welche nicht.