Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich noch auf ein Thema eingehen, was hier von noch keiner Rednerin und keinem Redner angesprochen wurde: Datenschutz und digitaler Binnenmarkt. Auch das ist ein Thema in der Strategie der Landesregierung. Das Internet ist weit mehr als nur ein neuer Marktplatz. Es hat die einzigartige Fähigkeit, Menschen auf neue Arten miteinander zu vernetzen, um Probleme kollaborativ zu lösen und das Ergebnis der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Wenn wir die Öffnung des digitalen Binnenmarkts richtig anpacken, haben wir weitaus mehr zu gewinnen als einen optimierten Austausch von Waren und Dienstleistungen.
Erstens. Wie bewertet die Landesregierung die Position des Landesbeauftragten für den Datenschutz im Hinblick auf die eigenen Aktivitäten in den sozialen Netzwerken, wie „Facebook“ und „Twitter“?
Wir haben unter anderem Schulungsveranstaltungen durchgeführt. Hierzu sind für den kommunalen Bereich die kommunalen Hauptverwaltungsbeamten und die Mitarbeiter eingeladen worden. Wir haben angeboten, dass sich Vereine, die Fragen zu der Datenschutz-Grundverordnung haben oder verunsichert sind, an unser Referat wenden können. Wir haben ein eigenes Referat, in dem diese Thematik mit abgearbeitet wird. Dr. W. ist der Referatsleiter dieses Referates.
Vielen Dank. - Herr Minister, ich höre mit Wohlwollen, dass es Pläne gibt, das Thema Datenschutz innerhalb der Landesregierung stärker aufzustellen. Ich wünsche mir im Übrigen auch für dieses Haus, dass wir das endlich zustande bringen. Aber das nur als Randbemerkung.
Ich kann trotz der Datenschutz-Grundverordnung einwilligen, dass mein Foto darin enthalten ist. Wir machen das so. - Haben Sie noch eine Frage Herr Striegel? - Nein.
Mit dem Gesetzentwurf beabsichtigte die Landesregierung eine Novelle folgender Eckpunkte des Schulgesetzes: erstens die Einführung von Grundschulverbünden zur Sicherung von Schulstandorten in ländlichen Regionen mit geringer Einwohnerdichte, zweitens die Öffnung des Vorbereitungsdienstes zur Qualifizierung neuer Lehrkräfte, drittens die Umsetzung des KMK-Beschlusses zur Sicherung der Mobilität von Lehrkräften bei Einstellungen in den Vorbereitungsdienst und in den Schuldienst, viertens die Anpassung der Regelungen für Ersatzschulen, fünftens die Anpassung der Regelungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten an die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Fraktionen von CDU, FDP und PIRATEN haben einen Antrag vorgelegt, mit dem wir dem Landtag vorschlagen, der Landtag wolle beschließen, das Amt des Landesbeauftragten für den Datenschutz öffentlich in geeigneter Weise auszuschreiben. Um rechtzeitig mit den Ausschreibungsformalitäten zu beginnen, damit im September eine Entscheidung fallen kann, beantragen wir, diesen Antrag im Wege der Dringlichkeit noch in dieser Tagung aufzurufen.
Amt des Landesbeauftragten für den Datenschutz öffentlich ausschreiben!
Amt des Landesbeauftragten für den Datenschutz öffentlich ausschreiben
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben in den letzten Monaten ja verschiedentlich eine - wie ich finde - stillose Personalpolitik dieser Regierungskoalition erlebt und auch darüber debattiert. Das ging von der Bürgerbeauftragten, die ohne große parlamentarische Vorgespräche mit der Opposition vorgeschlagen wurde, über die Landeszentrale für politische Bildung, wo extra ein neues Gesetz geschaffen wird, um im Ergebnis ein Bewerbungsverfahren zu verhindern, bis hin zum Landesbeauftragten für den Datenschutz, für den das Gesetz geändert wird, damit Herrn Weichert eine dritte Amtszeit ermöglicht werden kann. Ich will das im Detail gar nicht alles ausbreiten.
Ich glaube, wir sollten jetzt gemeinsam diese Erfahrung nutzen, um eine neue Chance zu ergreifen und zu einem geordneten Verfahren zu kommen. Deswegen beantragen wir - CDU, FDP und PIRATEN gemeinsam -, die Position des Landesbeauftragten für den Datenschutz öffentlich auszuschreiben. Ich fordere Sie auf, diese Chance der Gemeinsamkeit im Parlament zu ergreifen. - Herzlichen Dank.
Uns ist bewusst, dass die Digitalisierung kein rein technisches Problem ist, sondern für viele Bürgerinnen und Bürger auch eine Frage des Vertrauens in Bezug auf den vertrauenswürdigen Umgang mit ihren Daten. Deshalb stehen wir, steht der Staat in besonderer Verantwortung, Datensicherheit und Datenschutz zu gewährleisten und so Akzeptanz für die neuen Angebote zu schaffen. Das wollen wir tun.
Wir sollten auch ernsthaft die Einrichtung des Faches Medienkunde an den Schulen prüfen. Das fordern viele Medienpädagogen und Experten, aber auch Eltern. Der Verleger Hubert Burda z. B. hat sich dafür ausgesprochen, und auch der Saarländische Ministerpräsident Müller hat in der Debatte über dieses Thema ein Schulfach Internet und Datenschutz gefordert. Meiner Meinung nach ist diese Forderung sehr berechtigt; denn die fort
Der Digitalausschuss in Ihrem Antrag klingt sehr nach dem Internetministerium und dem Ausschuss für Digitale Gesellschaft, Vernetzung, Datenschutz und Breitbandausbau, welche wir bereits Anfang dieses Jahres gefordert haben. Diesen Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, haben Sie übrigens im Januar abgelehnt. Offenbar haben Sie aber zwischenzeitlich etwas dazugelernt.
Aus all diesen Gründen, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind namhafte Experten in unserem Land ausdrücklich entschieden gegen eine weitere Regelungswut beim Bargeldverbot. Ob Sie Bundesbankpräsident Jens Weidmann nehmen, den Verfassungsrechtler Christoph Degenhart, den Markoökonomen Daniel Stelter oder auch den Chef der Deutschen Verbraucherzentralen, Klaus Müller. Letzterer bringt es auf den Punkt mit dem Satz: Bargeld ist gelebter Datenschutz. Das ist so. Viele harte ökonomische und rechtliche Argumente liefern die anderen Experten.
fahren des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit muss für alternative Kandidaten geöffnet werden!
Ich warte dann auf Ihren vertrauensvollen und zurückhaltenden Hinweis. – Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer zu Hause im Stream! Eine Wahl ohne Alternativen ist keine Wahl, und eine Demokratie ohne Wahl ist keine Demokratie. – So kurz und prägnant lässt sich das Problem der Bestimmung des Kandidaten für die Position des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in Nordrhein
Jetzt soll ein weiterer Schritt gegangen werden und der ist, und das sage ich jetzt einmal hier, bisher in anderen Bundesländern und im Bund so noch nicht gegangen worden. Wir wollen jetzt angehen, dass wir verschiedene Bürgerservices, die bislang noch vor Ort getätigt werden, Schritt für Schritt digitalisieren. Das passiert aber nicht einfach einmal so, sondern da muss man sich schon überlegen, wie man die verschiedenen Anwendungen zueinander bringt. Sie haben es in der Drucksache gelesen, das Thema IT-Infrastrukturplattform. Das hört sich erst einmal furchtbar an, ist aber praktisch die Brücke zwischen den verschiedenen Anwendungen in den Fachbereichen der Verwaltung und dem Bürger draußen. Diese Plattform ist der Kern dieser "Digital-First"-Initiative, die der Senat jetzt startet. Wir sind da auch First Mover, wenn man einmal in dieser Begrifflichkeit bleiben will. Das hat kein Bundesland bisher so auf den Weg gebracht oder hat sich auch nur auf den Weg gemacht. Wir haben das hier selbst entwickelt und auch Dataport geht hier einen neuen Weg, und die sind nun für sehr viele Bundesländer zuständig. Der Bund hat sich in diesem Bereich noch gar nicht auf den Weg gemacht. Wollen wir einmal schauen, was bei den Koalitionsverhandlungen herauskommt. Jedenfalls sind wir hier einen Weg gegangen, der auch, wenn man mit Frau Merkel sprechen will, in dem Bereich Neuland ist: Wir entwickeln etwas Neues. Ich bin aber sehr guten Mutes, dass wir das mit einem verdienten Dienstleister der Bundesländer und Hamburgs hinbekommen werden. Ich bin der Überzeugung, dass wir das Wort Datenschutz nicht nur mehrmals einerseits in der Drucksache des Senats und in unserem Zusatzantrag haben werden, sondern ich glaube, dass das Gan
Ich möchte an dieser Stelle anmerken, dass es dabei nicht nur um ein Demokratiedefizit im Wahlprozess selbst geht, sondern auch um die negativen Auswirkungen, die das aktuelle Verfahren auf den Datenschutz in unserem Land hat.
Unabhängigkeit ist auch hier unbedingte Voraussetzung. Die Unabhängigkeit kann aber infrage gestellt werden, wenn die Landesregierung die einzige Institution ist, die die Person, die sie nachher kontrollieren soll, selbst vorschlägt. Im Sinne der Gewaltenteilung muss also eine deutliche Trennung zwischen der Exekutive und dem Amt des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vorgenommen werden.
„Der Landtag wählt auf Vorschlag der Landesregierung einen Landesbeauftragten für den Datenschutz mit mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder;“
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der zu beratende Antrag der Piraten verkennt evident, dass Rechtsgrundlage des Vorschlagsrechts der Landesregierung für den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit nicht allein das Landesdatenschutzgesetz NRW, sondern nicht weniger als die Landesverfassung ist. Die Kollegen Stotko und Sieveke haben bereits auf Art. 77a Abs.1 der Landesverfassung hingewiesen.
LDI mit dem Ministerium – sprich: Rotation – nicht von vornherein problemfrei, ist formalrechtlich bisher aber nicht als der von Art. 28 der Richtlinie 95/46 geforderten „völligen Unabhängigkeit“ nicht genügend bewertet worden. Eine Emanzipation von bisherigen Loyalitäten und alten Verbindungen wird somit notwendig sein, um das Amt einerseits mit der notwendigen Verbindlichkeit und andererseits im Konfliktfall mit dem erforderlichen Nachdruck für den Datenschutz ausfüllen zu können.
Wir als rot-grüne Koalition im Land wie auch die rotgrünen Koalitionen in den anderen Ländern haben damals klar versprochen, wir werden unsere Möglichkeiten im Bundesrat nutzen, damit das Gesetz in der von CDU und FDP beschlossenen Fassung, in dieser den Datenschutz ausverkaufenden Fassung, nicht in Kraft tritt. Dieses Versprechen, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben wir gehalten, und zwar mit dem großen Aufriss: Vermittlungsverfahren, lange Verhandlungen und großer koordinierter Einsatz für die informationelle Selbstbestimmung. An dieser Stelle möchte ich gern dem Haus einmal danken.
Genau aus diesem Grund hatten wir wenig bis gar kein Verständnis dafür, dass die Senatorin für Kinder und Bildung die Masernimpfflicht befürwortete, aber gleichzeitig das Gesetz in seiner Umsetzung verzögern wollte. Anstatt über den Verwaltungsaufwand zu klagen und über Berufsverbote und Datenschutz nachzudenken, wäre es Ihre vordringlichste Aufgabe, sich um das Wohl und die Gesundheit Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Ihnen anvertrauten Kinder zu sorgen.
Diese Drucksache möchte die Fraktion DIE LINKE an den Ausschuss für Justiz und Datenschutz überweisen.
Wer möchte nun zunächst die Drucksache 21/11509, Pilotprojekt "Resozialisierung durch Internetzugang für Inhaftierte", Antrag der Fraktion DIE LINKE, an den Ausschuss für Justiz und Datenschutz überweisen? Den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist das Überweisungsbegehren abgelehnt.
Zur Drucksache 21/11341 beantragen die Fraktionen der SPD, der GRÜNEN und der LINKEN die Überweisung federführend an den Ausschuss für Wissenschaft und Gleichstellung sowie mitberatend an die Ausschüsse für Justiz und Datenschutz, Europa, Familien, Kinder und Jugend, Gesundheit, Haushalt, Inneres, Kultur, Öffentliche Unternehmen, Schule, Soziales, Arbeit und Integration, Sport, Stadtentwicklung, Umwelt und Energie, Verfassung und Bezirke, Verkehr sowie Wirtschaft, Innovation und Medien.
Tagesordnungspunkt 29, Bericht des Ausschusses für Justiz und Datenschutz: Digitale Bildung hinter Gittern – "Podknast" auch in Hamburg?
[Bericht des Ausschusses für Justiz und Datenschutz über die Drucksache 21/7323: Digitale Bildung hinter Gittern – "Podknast" auch in Hamburg? (Antrag der CDU-Fraktion) – Drs 21/11431 –]
Einschleusung sogenannter Staatstrojaner, die Beschlagnahme von Post und die Erlaubnis zum Ausspähen privater Daten, um den massiven Abbau von Datenschutz zugunsten eines Ausbaus von Videoüberwachung, um die Militarisierung der Polizei bis hin zur Ausstattung mit Handgranaten. Alles das, was die Bayerische Landesregierung trotz massiver Proteste im Eiltempo durch den Landtag brachte, soll nach dem Willen des Bundesinnenministers bundesweit als Vorbild gelten und zukünftig mit einem Musterpolizeigesetz des Bundes in allen Bundesländern durchgesetzt werden.