Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt Überraschungen: Für den Datenschutz ist normalerweise das Innenministerium zuständig; es gibt nur sehr wenige Ausnahmen. Eine davon – so ist es wohl gestern im Kabinett beraten worden, wie ich gerade erfahren habe – bildet der Datenschutz bei Arbeitnehmerrechten, der als Bereichsdatenschutz dem Fachminister zugewiesen ist.
(Zuruf von der FDP - Zuruf von der CDU: Daten- schutz, Datenschutz, Datenschutz!)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Kollege Öztürk hat eben schon das Ergebnis vorweggenommen: Wir als SPD werden den Antrag auch ablehnen, Kollege Strohmann! Ich möchte drei Gründe dafür ausführen. Davor aber eine Vorbemerkung: Ich finde es gut, Kollege Strohmann, dass das Thema Datenschutz so intensiv diskutiert wird. Ich finde es gut, dass das Thema Datenschutz auch bei Google thematisiert wird, sodass wir das hier in das Parlament tragen und ausführlich darüber reden. Das kann nur nützlich sein.
1. Mitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz in BadenWürttemberg vom 1. Dezember 2006 – Siebenundzwanzigster Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz in Baden-Württemberg – Drucksache 14/650
Dabei hatten wir mit diesem Antrag seinerzeit drei wesentliche Aspekte im Blick: das so genannte Normenscreaning, den einheitlichen Ansprechpartner - den haben wir, Herr Kosmehl, und ich habe bislang noch keine Klagen gehört, dass es der falsche wäre - und natürlich den Datenschutz. Denn wir können uns vorstellen, dass der Datenschutz vor dem Hintergrund der elektronischen Verfahren ein wichtiges Thema ist.
Herr Präsident, meine verehrten Damen und Herren! Die elektronische Datenverarbeitung und der Umfang der personenbezogenen Daten haben sich radikal gewandelt, gerade in den vergangenen Jahren. Durch die Nutzung der modernen Informations- und Kommunikationstechnologien werden in einem erheblichen Umfang personenbezogene Daten erhoben und entsprechend, wie auch von meinen Vorrednern erwähnt, nahezu unbegrenzt gespeichert. Sie können weltweit übermittelt und abgerufen werden. Datenschutz ist wichtiger denn je und ein hoch aktuelles Thema. Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder am 18. März 2010 hat deshalb entsprechende Eckpunkte für ein modernes Datenschutzrecht des 21. Jahrhunderts verabschiedet. Die Novellierung der Datenschutzgesetze ist ein sehr dringliches Anliegen, dabei arbeiten die Bundesländer in dem aktuellen Gesetzgebungsvorhaben, bei der Regelung der Erhebung von Geodaten eng zusammen. Die Behandlung des von der Freien und Hansestadt Hamburg eingebrachten und vom Saarland auch entsprechend unterstützten Gesetzentwurfs ist in der letzten Sitzung des Innenausschusses des Bundesrates – am 20. Mai war das, Herr Strohmann – zunächst vertagt worden, da beabsichtigt ist, einen zwischen den Bundesländern abgestimmten Entwurf gemeinsam einzubringen. Hierfür hat Rheinland-Pfalz einen ergänzenden Gesetzentwurf erarbeitet, der derzeit zwischen den Datenschutzreferenten der Bundesländer abgestimmt wird. Einer Verlautbarung zufolge ist das Ziel, den Entwurf aus Hamburg und Rheinland-Pfalz in irgendeiner Form zusammenzufassen und gemeinsam zu behandeln. Nicht nur Google Street View, sondern auch weitere Anbieter, die sich im Gegensatz zu Google bisher keiner Selbstverpflichtungsvereinbarung mit den zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz unterworfen haben, erheben sogenannte Georeferenzdaten oder georeferenzierte Daten, beispielsweise wenn Häuser- und Straßenansichten entsprechend fotografiert und bereitgestellt werden. Diese stellen sie auch für jedermann sichtbar ins Internet. Eine klare gesetzliche Regelung ist aus grüner Sicht deshalb natürlich dringend erforderlich. Erst gestern fand ein Treffen der Datenschutzreferenten in Mainz statt, um sich auf einen gemeinsamen Entwurf zu einigen. Es liegt auf der Hand, wenn sie in Mainz tagen, dass die Ergebnisse vermutlich erst morgen, übermorgen oder vielleicht kommende Woche zu uns gelangen. Bisher liegen keine Ergebnisse vor. Wenn sich die Beteiligten einig geworden sind und entsprechend Ergebnisse vorliegen, dann kann ich mir durchaus vorstellen, dass wir dort auf der einen Seite erst einmal abwarten müssen, was denn dort unter den Landesreferenten jetzt verabredet wurde. Wenn solch ein Text entsprechend abge
Wir wollen weiter unten ansetzen, denn nicht gleich nach der Geburt kommen die Kleinstkinder in die Einrichtungen. Solche guten Ansätze für die engere Zusammenarbeit mit den jeweiligen Institutionen sind im Sinne des Kindeswohles richtig und sinnvoll. Das scheitert aber oftmals am Datenschutz, denn wenn wir das besagte Modell nochmals näher beleuchten, also das aufsuchende Tätigwerden der Hebammen und das Vernetzen mit einer Elternschule oder Familienbildung, dann muss man erst einmal wissen: An wen geht man heran? Wer hat es bisher noch nicht wahrgenommen? Diese Daten herauszufiltern ist schwierig. Wir wollen den Datenschutz dazu nicht aushebeln, aber vielleicht in einer gewissen Weise umgehen oder die jeweiligen Bedingungen ändern.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Als Zuständige für den Datenschutz in Bremen – Kommissarin, das mag ich nie sagen – freue ich mich natürlich darüber, wenn die Bremische Bürgerschaft über Themen, die für Datenschutz sensibilisieren, spricht und darüber, wie man in Deutschland dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung auch Rechnung tragen kann. Hier im Haus – das habe ich verstanden – ist Konsens, das sieht der Senat auch so, dass nicht einzelne Datenerhebungen oder einzelne Firmen das Problem sind, sondern die steigenden Möglichkeiten der Zusammenführung von Daten. Mir ging es aber auch ein bisschen so, am Ende war es dann doch so, dass hier alles durcheinandergeworfen wurde in dem ersten Redebeitrag, den wir gehört haben. Mit ELENA hat die Bundesregierung Schiffbruch erlitten, aus meiner Sicht zum Glück. Es sieht auch nicht so aus, als würde das die politische Agenda wieder so bestimmen.
Ich finde nicht richtig, dass mit solchen allgemeinen Behauptungen, die dann zum Teil auch jeder Grundlage entbehren, einfach Ängste geschürt werden. Den größten Bärendienst erweist man dem Datenschutz, wenn man etwas behauptet, das sich dann überhaupt nicht als belastbar erweist, nicht stimmt, sodass diejenigen, die sich ein bisschen im Netz auskennen, das alles schnell widerlegen können und man am Ende dann als jemand dasteht, der im Grunde Technik verweigert, unmodern ist oder die Möglichkeiten nicht nutzen will. Damit nützen Sie niemandem, Frau Troedel, sondern es ist ein Bärendienst für den Datenschutz, wenn man das hier so allgemein darstellt, zum Beispiel das, was Sie über ELENA gesagt haben, oder auch, dass Sie zum Beispiel den Eindruck erweckt haben, als würden laufend Häuser gefilmt werden. Die Aufnahmen, die von Bremen ver
Ein weiteres, oft genanntes Argument gegen mehr Informationsfreiheitsrechte ist der Datenschutz. Informationsfreiheit und Datenschutz sind aber zwei Seiten einer Medaille. Es sind gerade die kritischen Datenschützer, die entsprechende Gesetze fordern. Weder sind die innere Sicherheit noch Persönlichkeitsrechte, noch Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse von einem Informationsfreiheitsgesetz bedroht. Es gibt ganz eindeutige Ausschlusstatbestände.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9: Beratung der Unterrichtung durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz – Siebter Tätigkeitsbericht gemäß § 33 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern und Zweiter Tätigkeitsbericht gemäß § 38 Absatz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes, auf der Drucksache 4/2078, sowie die Beratung der Unterrichtung durch die Landesregierung – Stellungnahme zum Siebten Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern für die Zeit vom 1. Januar 2004 bis 31. Dezember 2005, Drucksache 4/2276, hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Petitionsausschusses auf Drucksache 5/645.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor Ihnen liegt die Beschlussempfehlung zum Siebten Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten für den Datenschutz gemäß Paragraf 14 Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz. Die Unterrichtung durch den Landesbeauftragten für Datenschutz wurde zunächst an den Petitionsausschuss
Herr Präsident! Der Landtag hat den Bericht des Unabhängigen Landeszentrums für den Datenschutz Schleswig-Holstein - Tätigkeitsbericht 2006 - durch Plenarbeschluss vom 5. Mai 2006 federführend an den Innen- und Rechtsausschuss sowie mitberatend an alle übrigen Ausschüsse überwiesen. Der Innen- und Rechtsausschuss hat sich mit dem Bericht in mehreren Sitzungen gründlich befasst, zuletzt am 22. November 2006. Im Einvernehmen mit den beteiligten Ausschüssen empfiehlt er dem Landtag einstimmig, den Bericht des Unabhängigen Landeszentrums für den Datenschutz SchleswigHolstein, Drucksache 16/550, zur Kenntnis zu nehmen.
dass in § 2 die Absätze 3 bis 8 komplett gestrichen werden sollen, dann lassen Sie auch im Rahmen eines Informationsfreiheitsgesetzes die Ausforschung von Wettbewerbern zum Beispiel zu und stellen auch Forschung, Lehre nicht davon frei, dass interne Daten von aktuellen Forschungsstudien abgefragt werden. Das halte ich für sehr problematisch. Man kann immer darüber diskutieren, welche Ausnahmen sind sinnvoll oder auch geboten und welche nicht, aber was Sie da jetzt alles weggestrichen haben, das ist zu viel. Grundsätzlich möchte ich mal sagen, ich freue mich schon, dass Sie Ihren Änderungsanträgen jetzt nicht mehr Ihren alten Gesetzentwurf vorangestellt haben, denn er war in vielen Punkten auch nicht modern. Ich möchte jetzt nicht auf meine alten Argumente zurückkommen, aber Sie haben zum Beispiel das Amt des Informationsfreiheitsbeauftragten, dem Bürgerbeauftragten zuschlagen wollen. Datenschutz hat bei Ihnen eine stark untergeordnete Rolle gespielt. Da freue ich mich jetzt, dass wir in dieser grundsätzlichen Zuordnung einig sind. Allerdings ist der Datenschutz bei Ihnen immer noch etwas stiefmütterlich angesehen.
Frau Marx, zu Ihrer Kritik, wir würden den Datenschutz nicht achten: Da haben Sie tatsächlich unseren Änderungsantrag nicht vollständig gelesen. Wir ändern in § 9 nur Satz 1. Deswegen läuft Ihre Kritik, wir würden die Rechte privater Dritter und den Datenschutz nicht achten, vollkommen ins Leere.
Beim Melderecht geht es um das Spannungsverhältnis zwischen der Information der Bürger einerseits und diese Information kann durchaus auch berechtigt sein - und dem Datenschutz andererseits. Das ist ein hochsensibles Spannungsfeld. Um es gleich vorweg zu sagen, und um es deutlich zu sagen: Diesen Ansprüchen genügt der Gesetzentwurf des Melderechts auf Bundesebene nicht. Auch wenn der neue Gesetzentwurf bei der zentralen Frage Einwilligungs- oder Widerspruchslösung in Wahrheit nur den Zustand festschreiben will, den wir jetzt nach den Meldegesetzen der Länder sowieso schon haben, sage ich ganz deutlich: Das reicht mir nicht! Auch wenn es keine Verschlechterung im Datenschutz ist, wie das teilweise behauptet wird, so wäre es doch, wenn man dem Gesetzentwurf so, wie er jetzt vorliegt, folgen würde, im Sinne des Datenschutzes eine vertane Chance.
Daher ist es eigentlich ein Quantensprung im Datenschutz gewesen, dass in dem ursprünglichen Gesetzentwurf die Einwilligungsregelung vorgesehen war. Diese ist unter Datenschützern schon sehr lange diskutiert worden, und diese Regelung wäre ein qualitativer Fortschritt gewesen. Es ist daher völlig unverständlich, dass im Deutschen Bundestag durch einen Änderungsantrag, der von der CSU, der CDU und der FDP eingebracht worden ist, die Widerspruchslösung anstelle der Einwilligungslösung in das Gesetz eingefügt worden ist. Weiterhin ist unverständlich, dass die in Umlauf befindlichen Daten jederzeit trotz eines Widerspruchs aktualisiert werden dürfen. Das hebelt letztendlich den Datenschutz aus. Das riecht - erlauben Sie mir diese Anmerkung - sehr danach, dass man einigen Leuten aus der Werbewirtschaft einen politischen Gefallen getan hat.
Ich möchte noch etwas zum Datenschutz sagen. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung werden keine neuen Daten erhoben, sondern Daten zusammengeführt, das heißt, dass die Datenschutzbestimmungen, die bereits heute gelten, auch für diese Fragen zu berücksichtigen sind. Der Gesetzentwurf sieht ausdrücklich das Recht des Bundesdatenschutzbeauftragten und der Landesdatenschutzbeauftragten auf Kontrolle vor. Wie wir es jetzt sehen, ist der Datenschutz insoweit hinreichend gewährleistet.
in Berlin in dieser Frage ein bisschen in Bewegung kommt. Ich weiß, wie schwierig das ist. Aber ich denke, der Datenschutz muss wieder mehr in den Vordergrund rücken. Es ist ein Trauerspiel, was gerade in den letzten Monaten teilweise im Datenschutz passiert, und ich glaube nicht, dass wir durch eine Verniedlichung und Verharmlosung einen Beitrag dazu leisten. Nein, im Gegenteil, wir müssen dafür sorgen, dass es wieder in die Köpfe der Menschen kommt.
Der andere Punkt. Wir haben eine Entschließung der 78. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vom 8. und 9. Oktober 2009 in Berlin vorliegen. Darin wird noch einmal das deutlich, was die vertragsschließenden Länder und der Bund erneut versäumt haben. Man hätte den Datenschutz ernst nehmen müssen und dem Bundesdatenschutzbeauftragten nicht nur ein Beratungsrecht, sondern ein Stimmrecht geben müssen; denn der Datenschutz wird gerade in diesem Bereich eine große Rolle spielen. Dass das nicht gelungen ist, ist bedauerlich.
Drittens. Wir wollen den Datenschutz für Rundfunkveranstalter neu regeln. Das geschieht durch die grundsätzliche dynamische Verweisung auf das Datenschutzrecht für Telemedien im Telemediengesetz des Bundes. Das heißt, es gibt künftig kein eigenes Landesrecht für Datenschutz im Rundfunkbereich wie bisher. Damit leisten wir einen Beitrag zur Rechtsvereinfachung und zu mehr Transparenz.
Wir wissen alle, dass die Aufsichtsbehörden – in Nordrhein-Westfalen: Landesbeauftragte für Datenschutz – ausgesprochen schlecht ausgestattet sind. In den letzten Jahren ist hier Personalstelle um Personalstelle abgebaut worden. Angesichts dieses riesigen Ausmaßes kann die Devise doch nur lauten: Wir müssen mehr in Datenschutz investieren und dafür mehr entsprechendes Personal zur Verfügung stellen.
Ich persönlich bin froh, dass es nicht so arg gekommen ist, dass die Wirtschaftslobby über das Wirtschaftsministerium in Berlin Einfluss genommen hat. Es geht nicht darum, dass es die Absicht ist, irgendein Unternehmen durch den Datenschutz in den Ruin zu treiben, sondern es geht darum, dass das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger, irgendwelche Daten an Unternehmen zu geben, wieder wächst. Wir haben jetzt die Situation, dass es Misstrauen und Angst vor dem Handeln gibt und das ist eher wirtschaftsschädlich, als dass wir das Vertrauen durch einen geregelten Datenschutz wieder herstellen.
Deswegen fordern wir an dieser Stelle zum wiederholten Mal eine schnelle und konsequente Zusammenarbeit aller Ressorts und genauso die deutlichen Folgen für die Jugendlichen. Gerade was die Zusammenarbeit der Ressorts betrifft, gibt es einiges kritisch zu sehen. Das ist das Thema Fallkonferenzen und Datenschutz. Es kann nicht sein, dass wir hier ein solches Problem aus dem Datenschutz machen, wenn es darum gehen muss, Jugendliche wieder auf die rechte Bahn zu bringen. In anderen Bundesländern ist es möglich, trotz eines guten Datenschutzes die Informationen, die wir aus den Schulen, dem Bildungsressort, aber ganz speziell auch aus dem Sozialressort brauchen, in den Konferenzen zu behandeln, um damit eine schlagkräftige Truppe zu werden.
Es gibt Bereiche, in denen es noch Optimierungsbedarf gibt, das will ich an dieser Stelle überhaupt nicht verhehlen. Ein Punkt – das hat Frau Winther gerade angesprochen – ist der Bereich der Fallkonferenzen. Wir haben auf der einen Seite ein berechtigtes Interesse und den Datenschutz – Datenschutz ist keine Erfindung einfach einmal so, sondern hat ja einen Hintergrund – und auf der anderen Seite das berechtigte Interesse des Staates, jungen Menschen helfen zu können, helfen zu wollen und dafür auch die entsprechenden Maßnahmen zu treffen. Deswegen, glaube ich, ist der Weg, den zumindest die Deputation für Inneres gegangen ist, ein sehr sinnvoller, nämlich zu sagen, wir wollen uns jetzt einfach einmal in der Innendeputation anschauen – und so, wie ich den Innensenator verstanden habe, auch mit
bis sie dann feststellte, dass sie für diesen Bereich überhaupt nicht zuständig ist, sondern der Bundesinnenminister. Der aber wollte keine Änderungen. So kam es zu irgendwelchen Selbstverpflichtungen. Deshalb sind wir, wenn es um den Datenschutz im Internet geht, so weit wie vorher. Forderungen nach mehr Datenschutz im Internet sind bisher absolut verhallt. Das gilt auch für Forderungen von CSU-Europaabgeordneten beispielsweise nach mehr Freiheit im Netz. Auch sie sind nicht gehört worden. Es wundert mich jedoch überhaupt nicht, dass dieser Schutz im Netz nicht gewollt ist, denn man setzt selbst gerne Staatstrojaner ein. Dieser Staatstrojaner ist übrigens - und da täuschen Sie sich, Herr Streibl, die Justizministerin hat leider, leider sehr wohl eine Pressemitteilung herausgegeben, und zwar gemeinsam mit dem Innenminister - ein schönes Beispiel dafür, wie unsere Justizministerin die Bürgerinnen und Bürger rechtsstaatlich im Stich lässt.
Erheblich ist auch die Absenkung des Datenschutzniveaus. Gleiches gilt auch für die unterschiedlichen Niveaus, die nicht angepasst werden konnten. Die Koalition verpasst die Chance, die Verbraucher im Bereich des Internets endlich besser vor lästiger Werbung und davor, dass persönliche Daten auf Verdacht gespeichert werden, zu schützen. Die Koalition untergräbt den Datenschutz sogar. Das ist der gleiche Passus wie beim Polizeigesetz, über das wir morgen reden werden. Die Koalition untergräbt den Datenschutz, wenn sie die Herausgabe persönlicher Daten an die Polizei durch den Dienstanbieter auch zur vorbeugenden Gefahrenabwehr erlaubt. Das ist einfach nicht akzeptabel! Dabei sind in einer Informationsgesellschaft gerade die persönlichen Daten, die wir dem Internet anvertrauen, Schlüssel zu unserem Privatleben. Wenn wir hier keinen vernünftigen Schutz haben, dann macht uns das Internet immer stärker zu einem gläsernen Staatsbürger. Nicht umsonst warnen die Verbraucher- und Datenschutzorganisationen in einer gemeinsamen Stellungnahme: Dieser Entwurf sehe sogar noch weitere erhebliche Absenkungen des Datenschutzniveaus vor.
„Ich bin mir sicher, dass sich die Abgeordneten des Landtags ihrer Verantwortung bewusst sind. Bei der Umsetzung des Polizeirechts wird es darum gehen, die Unsicherheiten des neuen Polizeirechts zu minimieren. Die schleswig-holsteinische Polizei hat sich bisher bei ihrem Handeln durch Besonnenheit und Verhältnismäßigkeit ausgezeichnet. Mit dem neuen Polizeirecht steht sie nun bei der Durchführung der Telefonüberwachung, der Schleierfahndung, dem Kfz-Kennzeichenscanning oder bei der Vorgangsdatenverarbeitung vor neuen, schwierigen Herausforderungen, nämlich ein für sich problematisches Polizeirecht verfassungsgemäß anzuwenden. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein ist gern bereit, die Polizei hierbei im Interesse des Schutzes von Datenschutz und Sicherheit zu beraten.“
Zudem müssen Privatheit und Datenschutz im Design präventiv gesetzlich festgeschrieben werden. Dies geschieht in der Regel am besten europaweit. Herr Kollege Fischer, nur europaweit können wir auf diesem Gebiet ausreichenden Datenschutz verankern. Wir brauchen auch für die Standortdaten europaweit einheitliche, strenge Vorgaben, um dem Missbrauch mit Handystandortdaten und sonstigen gesammelten Daten wirksam entgegenzutreten.
Ebenso erfreulich ist die Tatsache, dass Datenschutz immer mehr in das Bewusstsein der Bevölkerung rückt. Es ist allmählich selbstverständlich geworden, dass Wirtschaft und Politik bei ihren Vorhaben und Zielen sowie bei gesetzlichen Regelungen den Datenschutz, das ULD, einbinden. So lässt sich manch unbeabsichtigter datenschutzrechtlicher Fehltritt vermeiden.
Der Datenschutz hat in unserem Land zu Recht einen hohen Stellenwert. Für uns als CDU ist jedoch eines ganz wichtig: Die Sicherheit von Daten kann keinen Vorrang vor der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger haben. Deshalb hat das neue Polizeirecht für Schleswig-Holstein hier eine eindeutige Handschrift: Datenschutz darf nicht die Täter schützen.