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6. Begründung und Durchsetzung der Ausreisepflicht in Bremen: Abschiebung und Abschiebehaft im Land Bremen

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Seit Mai 2006 war die Familie in Serbien nach der Abschiebung auf sich allein gestellt. Mutter und Kinder mussten ausgerechnet im direkten Umfeld der Familie des inhaftierten Vaters das Leben zubringen. Sie wurden dort drangsaliert, waren erheblichen Vorwürfen ausgesetzt. Das wirkte hinein in insgesamt immer schlechter werdende Lebens- und Wohnverhältnisse.

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Lassen Sie mich aufgrund der beschränkten Redezeit einen letzten Satz, eine politische Äußerung anführen: Ich würde mir von den GRÜNEN wünschen, dass sie diese Konsequenz bei der Abschiebung geduldeter Asylbewerber oder bei der Durchsetzung des Verbotes von Rauschgift in der gleichen Weise zeigen würden wie hier.

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"Es ist eine scheinheilige Politik, einerseits genau zu wissen, dass die deutsche Wirtschaft angewiesen ist auf illegale Einwanderer und andererseits so zu tun, als ließe sich das Problem durch Abschiebung lösen. Letztlich profitieren wir alle von diesen Menschen, von niedrigen Preisen und willigen Arbeitskräften."

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Genau das ist unsere Situation in Hamburg. Unser Innensenator kennt nur das Wort Abschiebung. Er hat sich bisher bei all den Debatten nicht einmal hier hingestellt – Sie werden sich daran erinnern, dass Frau Dinges-Dierig das einmal tun musste, er selbst aber immer nur oben saß – und seine Meinung dazu gesagt; das wäre aber ganz förderlich.

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Im Ergebnis der Anhörung zum grün-gelben Erdkabelgesetz ist es richtig, den Versuch zu unternehmen, die Erdverkabelung der 380-kV-Trassen im Bundesrecht zu verankern. Hier ist Brandenburg bei der Verabschiedung des EnLAG zu spät aufgewacht, aber es gibt 2012 wieder Revisionsmöglichkeiten. Es wäre darüber hinaus auch richtig, dass alle Kosten und nicht nur die Mehrkosten für die Erdverkabelung der 380-kV-Leitungen bundesweit umgelegt werden müssen. Allerdings sind Sie unseres Erachtens ziemlich schief gewickelt bei Ihren Vorschlägen zu den 110-kV-Hochspannungsleitungen. Hier ist unseres Erachtens eine Abschiebung des Regelungsbedarfs auf den Bund nicht erforderlich.

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Stellen Sie sich einmal folgenden Fall vor: Die Familie T. aus der Türkei lebt sei neun Jahren hier. Sie sind abgelehnte Asylbewerber, die Mutter ist dauerhaft krank, der Vater bemüht sich nachweislich um Arbeit, übt aber nur gelegentliche Aushilfsjobs aus. Sie haben vier minderjährige Kinder, drei davon wurden in Deutschland geboren; eines möchte nach Abschluss der Realschule einen Lehrberuf ergreifen, kann aber mit dem Status der Duldung keine Lehrstelle finden. Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ist gescheitert, da kein Abschiebungshindernis besteht. Die Folge für den 17-jährigen Jugendlichen heißt: Abschiebung oder weiter eine Duldung, aber keine Ausbildung.

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Das war schon vor der Finanz- und Wirtschaftskrise nahezu aussichtslos, und die Situation hat sich noch verschärft. Das belegen im Übrigen auch die Zahlen: In Bremen sind derzeit 715 Personen nur probeweise aufenthaltsberechtigt. Probeweise aufenthaltsberechtigt heißt, sie erfüllen nicht die finanziellen Voraussetzungen dieser Altfallregelung. Dass sie angesichts immer neuer Meldungen von Stellenabbau, Kurzarbeit und Werksschließungen auch noch einen Job finden, bei dem sie ausreichend verdienen, ist leider nicht sehr wahrscheinlich. Wenn sie denNachweis zum Lebensunterhalt bis Ende des Jahres nicht erbracht haben, dann fallen sie nach der jetzigen Regelung zurück in die Duldung und sind erneut von der Abschiebung bedroht. Um das zu verhindern, befürworten wir jetzt diese Fristverlängerung.

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Dies alles wird durch Herrn Putin veranlasst, der uns dadurch erfreut, dass er seine Reden im Bundestag auf Deutsch halten kann. Nach dem 11. September scheint auch in der Bundesrepublik generell ein Klima zu herrschen, dass unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung sehr viel toleriert wird. Jedenfalls scheint Herr Putin auch für seine Maßnahmen in der Bundesrepublik Verständnis bekommen zu haben, denn es gibt eine geänderte Praxis im Umgang mit tschetschenischen Flüchtlingen. Dies hat dazu geführt, dass auch in Berlin versucht wurde, am Freitag 2 Flüchtlinge abzuschieben. Diese Abschiebung konnte verhindert werden. Wir sind deshalb der Meinung, dass es auf Grund dieser verheerenden Lage geboten ist, die Möglichkeiten des Ausländergesetzes zu nutzen, um einen generellen Abschiebestopp zu verhängen.

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Lassen Sie mich zum Abschluss sagen, dass das Zuwanderungsgesetz im ersten Jahr seiner Anwendung die Bewährungsprobe weitgehend bestanden hat. Allerdings werden uns die weiteren Umsetzungsvorgaben diverser europäischer Rechtsakte zu weiterem Handeln zwingen. Dabei sollten wir die im Koalitionsvertrag vereinbarte Evaluation des Zuwanderungsgesetzes abwarten, um seriös beurteilen zu können, ob alle Sicherheitsfragen und humanitären Probleme wie beabsichtigt gelöst sind und ob die Rückführung von ausreisepflichtigen Ausländern durch geeignete Maßnahmen verbessert werden kann und praktische Hindernisse der Abschiebung insbesondere von Straftätern - soweit möglich - beseitigt werden können.

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Irgendwie kommen wir auf diesem Gebiet aber nicht weiter. Das ist vor allem für diejenigen bedauerlich, die zurzeit teilweise seit Jahren mit ihren Familien in Deutschland wohnen, die sich bereits mit ihren Familien in Deutschland sozialisiert haben, die einer geregelten Arbeit nachgehen und die trotzdem aufgrund des andauernden Duldungsstatus jederzeit mit ihrer Ausreiseverpflichtung bis hin zur Abschiebung in ihr Herkunftsland - was vielfach nicht einmal ihr Heimatland ist - rechnen müssen.

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Aber es gibt keine Veranlassung, Menschen, die von Abschiebung bedroht sind, mit einer elektronischen Fußfessel zu versehen und dies im Ausländerrecht regeln zu wollen. Das wird auch nicht dadurch besser, dass der Innenminister aus Niedersachsen zu Recht anführt, dass eine solche Regelung immer noch besser und milder sei als eine von Ex-Bundesinnenminister Schily geforderte Sicherungshaft. Es ist ja so, dass dieses Mittel nicht geeignet ist, islamistische Terroristen daran zu hindern, ihre Ideen zu verbreiten. Schon deshalb wäre eine solche freiheitsbeeinträchtigende Maßnahme rechtlich unzulässig. Ganz nach dem Motto „Kommen sie nicht zu uns, dann kommen wir zu ihnen“ würden die Abnehmer der entsprechenden Botschaften den Prediger aufsuchen oder wir müssten

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Die Diskussion aus dem Jahr 2004 hat sich an dem Fall Metin Kaplan festgemacht, der auch jetzt wieder beispielgebend angeführt wird. Kaplan forderte seine Anhänger zum Mord an einem Konkurrenten um das höchste Amt im Kölner Kalifat auf. Ein halbes Jahr später wurde der Konkurrent tatsächlich ermordet. Kaplan erhielt eine Gefängnisstrafe, hat die zum Teil verbüßt und die Türkei ersuchte dann um seine Auslieferung im Zusammenhang mit einem Sprengstoffanschlag. Ein Asylantrag wurde abgelehnt, aber ebenso die Abschiebung wegen drohender Folter in der Türkei. Die Kölner Ausländerbehörde erwirkte dennoch einen Haftbefehl. Dann wird es interessant: Die Vollstreckung scheiterte daran, dass Kaplan nicht zu Hause anzutreffen war. Allerdings war er nicht abgetaucht, sondern er tauchte auch wieder auf, und zwar bei der Polizei, weil er sich seiner Meldepflicht unterziehen wollte. Mittlerweile ist er ja außer Landes. Auch wir sind ja schon zwei, drei Tage nicht zu Hause gewesen, jedenfalls eine ganze Menge von uns, und dennoch werden keine wilden Forderungen gestellt.

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Daran scheiterte auch in Großbritannien diese ähnliche Regelung, die hier gefordert wird, und zwar unabhängig von der politisch waghalsigen Auffassung, jemanden lediglich zur Sicherheit langfristig das muss man sich einmal vorstellen - in Haft zu nehmen. Dies darf weiterhin nur zur Vorbereitung der Abschiebung der Fall sein und ist ansonsten nur kurzfristig als Unterbindungsgewahrsam möglich.

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Die besten Bedingungen in Eisenhüttenstadt gibt es im Abschiebeknast. Wer also kurz vor der Abschiebung steht, hat einen Fernseher im Zimmer, er hat ein sauberes Bett und eine saubere Sanitärzelle. Das ist das Bild, das wir als Deutsche den Leuten mitgeben, bevor sie in ihre Heimat zurückgeschoben werden.

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Es gibt die Erscheinung, dass manche Menschen, die sich an die Härtefallkommission wenden, da sie noch bleiben möchten, sagen: „Lasst mich doch lieber in der Abschiebehaft, hier sind die Bedingungen besser als in den Wohnblocks, die ihr vorhaltet.“ In Abschiebehaft kommt man aber nur vor der Abschiebung. Es kann wirklich nicht sein, dass Menschen so etwas sagen. Wir haben noch 550 Plätze, und wir tragen die Verantwortung, auch dort menschenwürdige Zustände herzustellen. Die Menschenwürde ist nicht nur unantastbar und unangreifbar, sie ist auch unteilbar. Unteilbar ist sie auch in Bezug auf die Liegenschaften, die wir haben.

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Zu der nunmehr nicht mehr strittig gestellten Eingabe 294, betr. Aussetzung der Abschiebung zugunsten einer Familie aus dem Kongo, steht nur noch die Beschlussempfehlung des Ausschusses zur Abstimmung. Sie lautet „Unterrichtung des Einsenders über die Sach- und Rechtslage“.

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Wir kommen jetzt zur Eingabe 294, betr. Aussetzung der Abschiebung zugunsten einer Familie aus dem Kongo, Beschlussempfehlung des Ausschusses „Unterrichtung des Einsenders über die Sach- und Rechtslage“.

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Der Vorschlag allerdings, den die Fraktion der Grünen eingebracht hat, ein Aufenthaltsrecht bereits nach drei Jahren auszusprechen, könnte zu falschen Anreizen führen und geht zu weit. Es kann nicht sein, dass diejenigen, die versuchen, ihre Abschiebung hinauszuzögern, so auch noch belohnt werden.

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Aber ist es auch legitim, Herr Minister, Kranke abzuschieben und die Abschiebung nur unter dem Aspekt zu betrachten, jemanden lebend von A nach B zu transportieren, Familien zu trennen, bewusst Kinder in unmögliche Situationen zu bringen? Vor allem kritisiere ich jedoch die nächtlichen Überfallkommandos, durch die die Menschen aus dem Schlaf gerissen werden.

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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Diskussionen zur Ausländerpolitik insgesamt, aber vor allem zur Vollziehbarkeit der Abschiebung ausreisepflichtiger Ausländer werden sehr häufig bei uns im

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Zusammenfassend möchte ich feststellen, Herr Präsident: Die Rückkehrpolitik des Landes ist unter Wahrung eines humanen Vollzugs darauf ausgerichtet, die Ausreisepflicht zügig durchzusetzen. Eine Durchsetzung der Abschiebung um jeden Preis ist hiermit nicht vereinbar. Allerdings müssen die Rückzuführenden zumutbare Erschwernisse in Kauf nehmen, wenn sie die ihnen angebotene freiwillige Rückkehrmöglichkeit nicht wahrnehmen wollen. - Danach handeln wir, und deswegen bitte ich, den Antrag abzulehnen.

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Wir haben die Situation, bei der Frauen im Ausland gezwungen werden, Männer zu heiraten, und dann im Sinne des Familiennachzugs nach Deutschland geholt werden und hier dann auch keine Möglichkeit haben, sich zu wehren. Denn in dem Moment, in dem sie den Mund aufmachen, droht ihnen die Abschiebung, weil sie keinen eigenen Aufenthaltsstatus haben.

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Egal, ob wir jetzt über Gewalt gegen Frauen oder über die Gewaltform der Zwangsehe reden: Es sind immer wieder Situationen, in denen sich die Frau individuell die Frage stellt, ob sie sich überhaupt wehren kann oder ob ihr die Abschiebung

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Einen zweiten Punkt, der uns in der Zukunft beschäftigen sollte, möchte ich ansprechen, nämlich das Recht eines jeden Jugendlichen oder eines jeden Kindes, den Petitionsausschuss anzurufen. Jede Bürgerin und jeder Bürger in Hessen hat dieses Recht, also auch ein Kind oder ein Jugendlicher. Aber wie können wir Kinder darüber informieren, dass sie dieses Recht haben? Sollten ihre Petitionen anders behandelt werden? Sollten Anschreiben anders formuliert werden? Ich denke, unsere Arbeit im Petitionsausschuss muss sich in Zukunft mehr auf Kinder und Jugendliche ausrichten. Wir müssen unsere Arbeit kindgerechter machen. Das ist übrigens auch Bestandteil des bundesweiten Aktionsplans für ein kindgerechtes Deutschland. Auch Kinder haben Anliegen, z. B. wenn es um die Abschiebung von Klassenkameraden geht oder um Trennungs- und Scheidungssituationen, oder Umweltbelange, oder Werbung im Internet, um nur einige Beispiele zu nennen. Der Petitionsausschuss könnte einen Kinderbeauftragten wählen. Der Kollege oder die Kollegin wäre immer Ansprechpartner, wenn es um die Belange von Kindern und Jugendlichen geht. Ich denke, das

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Aus unserer Sicht - um das hier ganz deutlich zu machen genießt jeder Ausländer, der sich re,chtmäßig bei uns aufhält, der sich rechtstreu verhält, der die Grenzen unseres Rechtsstaates achtet, unsere uneingeschränkte Sympathie und unser uneingeschränktes Gastrecht. Wer allerdings hier bei uns in Deutschland straffällig wird, der hat dieses Gastrecht verwirkt. Bei der Abschiebung zur Haftverbüßung in seinem Heimatstaat darf es dann nicht mehr auf seine Zustimmung ankommen.

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Dieser alte Antrag zur Abschiebung von ausländischen Straftätern erweckt wider besseren Wissens den Eindruck, Herr Kollege, als würden damit die niedersächsischen Haftanstalten vor dem Überquellen bewahrt und die Kosten ließen sich dadurch reduzieren. Meine Damen und Herren, die Angst sitzt Ihnen zu Recht im Nacken, denn aufgrund der vielfach fragwürdigen bis menschenunwürdigen Unterbringung der Häftlinge und der schlechten baulichen Zustände der Haftanstalten wird den Häftlingen vermehrt Schadenersatz zugesprochen.

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Wir haben im Rahmen unserer Möglichkeiten einmal das durchgespielt, was Sie sich von Ihrem Antrag erhoffen. Wir könnten - um die Haftanstalten zu entlasten - auf Grundlage unseres Strafvollzugsgesetzes mindestens 300 Gefangene und damit auch weniger Kosten haben, wenn Sie das Strafvollzugsgesetz positiver auslegen würden. Wir meinen, dass Ihre 50 bis 60 Personen, auf deren Abschiebung Sie hoffen können, maximal 10 bis 20 ausmachen. Ich meine, dass wir keine Möglichkeit haben, diese Personenzahl nennenswert zu steigern.

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Wir haben in den letzten Jahren im Grunde zwei Lebenslügen gehabt. Die eine lautete: Wir sind kein Einwanderungsland und wir müssen alles mit Abgrenzung, Abschiebung und solchen Dingen lösen. Die andere Lebenslüge sagt: Es geht alles von allein, wir haben überhaupt keine Probleme, wenn die Menschen guten Willens sind. - Beides ist falsch. Weder die schwärmerische Sicht der Dinge noch die ideologische Sicht ist vernünftig. Wir müssen uns um Integration kümmern. Das ist eine „Zweibahnstraße“.

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Ich glaube, man muss die Vorgeschichte betrachten. Sie sind ja häufig als sogenannte Scheinlibanesen hier eingewandert, und wir haben im Nachhinein festgestellt, dass sie die türkische Staatsangehörigkeit besitzen. Das erklärt auch die Probleme. Mit dem Besitz der türkischen Staatsangehörigkeit greifen natürlich auch die gesamten europarechtlichen Schutzmechanismen. Das heißt also, auch das Thema Abschiebung stellt sich hier ganz anders. Es sind quasi Unionsbürger, das muss man sich immer deutlich machen, die diesen erhöhten Abschiebeschutz genießen, und das erklärt auch, warum wir in der Praxis so große Probleme haben.

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Die Abschiebung ausländischer Straftäter wird in den niedersächsischen Gefängnissen nicht zu nennenswerten Einsparungen führen - das ist die Auffassung der Fraktion der Grünen -, da viele ausländische Gefängnisse nicht in Übereinstimmung - jetzt hören Sie genau zu - mit der Konvention zum Schutz der Menschenrechte stehen und damit nicht den europäischen Strafvollzugsgrundsätzen entsprechen. Zwar wissen wir um Ihre manchmal repressive Anschauung, wenn es darum geht, Straftäter abzuschieben, aber, meine Damen und Herren, ich meine, Sie wollen sich nicht in den Konflikt mit den Gesetzen begeben. Amnesty International hat dazu viel aufgeschrieben und gesagt. Ich meine, Sie tun sich keinen Gefallen damit.