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Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in zweiter Lesung. Nun lasse ich über den Antrag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit abstimmen. Wer den Ausführungen des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit, Drucksache 18/1766, beitreten möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

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Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) tritt den Ausführungen des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit bei. Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit, Drucksache 18/1766, Kenntnis.

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Bericht und Antrag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit zum 36. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz vom 21. März 2014, Drucksache 18/1320, und zur Stellungnahme des Senats vom 12. August 2014, Drucksache 18/1521, vom 17. Dezember 2014

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Meine Damen und Herren, der 36. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz vom 21. März 2013, Drucksache 18/1320, ist von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 59. Sitzung am 21. Mai 2014 und die Stellungnahme des Senats dazu vom 12. August 2014, Drucksache 18/1521, in ihrer 66. Sitzung am 24. September 2014 an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit überwiesen worden. Dieser Ausschuss legt mit der Drucksachen-Nummer 18/1690 seinen Bericht und Antrag dazu vor.

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Abwehrzentrum und über den europäischen Datenschutz. Bei der Debatte über das TTIP-Abkommen mit den USA haben Sie hier festgestellt, es könne nur geschlossen werden, wenn sich beide Seiten verpflichteten, die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger auf Datenschutz zu achten. Sie haben über Bodycams für die Polizei und mehrfach über Vorratsdatenspeicherung diskutiert, und auf der heutigen Tagesordnung steht noch die Nutzung von Facebook-Fanseiten durch die Polizei, über die dann aber vielleicht auch erst in der nächsten Bürgerschaftssitzung debattiert werden wird.

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Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit wurde am 21. Mai 2014 an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit überwiesen, die Stellungnahme des Senats dazu wurde dem Ausschuss am 24. September 2014 überwiesen. Der Ausschuss hat darüber am 24. Oktober 2014 beraten, genauso wie über den Informationsfreiheitsbericht.

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Liebe Kolleginnen und Kollegen, das geht nicht! Ich habe hier an verschiedenen Stellen schon einmal sehr deutlich gemacht, dass Datenschutz eine wichtige Sache ist, die Grundrechte berührt, und dass es kein Kavaliersdelikt ist, wenn man die gesetzlichen Bestimmungen nicht einhält, sondern manchmal sogar richtig gefährlich. Ich erinnere an die Debatte im Februar, bei der es um den Sozialdatenschutz ging, und ich finde nicht, dass Behörden aus Personalmangel einfach sagen dürfen, das ist uns weniger wichtig, deswegen nehmen wir das nicht so ernst. Datenschutz

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Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem 36. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz, von der Stellungnahme des Senats und von dem Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit Kenntnis.

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Ein weiteres Problem entsteht dadurch, dass der Bürger gar nicht weiß, wen er ansprechen soll, weil die Amtszeiten unterschiedlich sind. Während der Landesbeauftragte für den Datenschutz für sechs Jahre gewählt wird, soll der Präsident für fünf Jahre bestimmt werden. Ist das dann wirklich eine sinnvolle einheitliche Lösung? Begreifen der Bürger und die Bürgerin draußen, warum sich jetzt schon wieder etwas beim Datenschutz ändert, obwohl es immer um dasselbe Thema geht?

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Herr Kollege! Dieses Ihr Bekenntnis zum Datenschutz erfolgt in der Regel doch immer erst dann, wenn eine Rüge der EU-Kommission erfolgt ist. Soweit zur Fähigkeit der Koalition, hier Datenschutz für die Bürger einzurichten.

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Gestatten Sie mir nun noch eine kleine Bemerkung zu den Ausführungen des Innenministers von vorhin. Er hat sich über den Datenschutz geäußert und hat quasi gemeint, für die Kontrolle des Datenschutzes sei ausschließlich das Landesamt für Datenschutzaufsicht zuständig. Er bezog sich da auf seine Initiative bei dem Thema Straßenaufnahmen der Firma Microsoft. Das Problem ist das Fehlen eines ordentlichen gesetzlichen Rahmens. Die vollmundigen Ankündigungen des Innenministers helfen nicht weiter, wenn nicht der ordentliche gesetzliche Rahmen für den Datenschutz gegeben ist. Dafür ist weiterhin er zuständig und nicht das Landesamt.

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Herr Kollege Dr. Herrmann, Sie sprechen einerseits von Widerspruch; auf der anderen Seite sagen Sie, Datenschutz sei ein grundsätzliches Recht bzw. habe Verfassungsrang. Das ist richtig so. Man kann nicht einfach sagen, den Datenschutz muss man zum Ausgleich mit anderen Interessen bringen, wenn es der Person, die es angeht, nämlich die Bürgerin und den Bürger, nicht möglich ist, aus der Gesetzgebung grundsätzlich Sicherheit darüber zu erhalten, wie mit den staatlich gesammelten Daten umgegangen wird. Wir machen das nicht, wie Sie es tun, vom sogenannten "Kleingedruckten" abhängig, ob der mündige Bürger ein Kästchen am Rande ankreuzt, wenn er mit der

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gungen: Es gibt strukturelle Unterschiede zwischen öffentlichem und nichtöffentlichem Datenschutz. Die Übertragung zusätzlicher Aufgaben - das ist offensichtlich der Knackpunkt - auf den Datenschutzbeauftragten ist unserer Einschätzung nach verfassungsrechtlich nicht zulässig. Aufgabe nach Maßgabe des Gesetzes ist, nur bei den öffentlichen Stellen die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz zu kontrollieren und eben nicht bei den nichtöffentlichen Stellen. Gerade aber die Erweiterung dieses Aufgabenbereiches ist unserer Meinung nach dem Verfassungsgesetzgeber vorbehalten. Darüber hinaus ist die unionsrechtliche Verpflichtung, umgehend die EuGHEntscheidung umzusetzen, unserer Einschätzung nach so kurzfristig nicht möglich.

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Wenn ich vorab einige Punkte erwähne, in denen ich eine andere Auffassung vertrete als Herr Prof. von Zezschwitz, dient das allein dazu, überholte Mauern abzutragen, um das beiden gemeinsame Ziel zu verfolgen, den Datenschutz gegen neue Angriffe abzusichern. Generell identifiziere ich mich mit dem 31. Tätigkeitsbericht, da ich mit den vorhandenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine schlagkräftige Besatzung der Festung Datenschutz übernehmen konnte und auch erhalten möchte.

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Das literarische Beispiel von Troja sollte uns aber eine Lehre sein. Keine Burg ist uneinnehmbar. Dem Datenschutz drohen durch die technische und die politische Entwicklung – durch die Sicherheitsdiskussion – Gefahren, gegen die wir gewappnet sein müssen. Hierzu benötigt der Datenschutz eine schlagkräftige, nicht dezimierte

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Dritter Punkt. Ich möchte den Datenschutz gar nicht als etwas Kriegerisches oder Geheimbündlerisches ansehen. Wir sollten in den nächsten Jahren dafür sorgen, dass der Datenschutz dem gegenseitigen „welfare“ sowohl derjenigen, die ihn betreiben, als auch derjenigen, die ihn nutzen, dient. In dem Fall handelt es sich um die Firmen auf der einen Seite und um die Bürgerinnen und Bürger auf der anderen Seite.

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Es ist wichtig, dass der Datenschutz als Garant des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger auf der einen Seite und die Praktikabilität bzw. der Erfolg des Verwaltungshandelns auf der anderen Seite stets in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen. Ihrer Haltung, die Sie beim Amtsantritt und im Innenausschuss erläutert haben, den Datenschutz nicht ausschließlich als Abwehrrecht zu definieren, stimme ich ausdrücklich zu. In einer Informationsgesellschaft muss auch die garantierte Informationsfreiheit ausreichend Geltung erhalten.

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Herr Ronellenfitsch, ich denke, dass der Datenschutz immer parteiisch sein muss. Das ist seine Rolle. Der Datenschutz verteidigt das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Bürgerinnen und Bürger.

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Auch nach den Anhörungen, die wir am Ende der letzten Legislaturperiode im Hauptausschuss hatten, sage ich: Wir Liberale fordern, dass ein Kompetenzzentrum Datenschutz eingerichtet wird. An den Berichten kann man erkennen, dass die Gefahren eines Verstoßes gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes fast ausschließlich nicht von den Behörden dieses Landes kommen, sondern allenfalls von den Privaten. Das werfe ich den Privaten per se erst einmal gar nicht vor. Denn die haben auch viel mehr Daten. Es ist ja nicht mehr so wie noch Anfang oder Ende der Siebzigerjahre – als der Datenberg beim Staat lag und die Privaten relativ wenig hatten. Heutzutage ist es genau andersherum: Der riesige Datenberg liegt bei den Privaten. Denn alles, was wir beispielsweise mit Karten abarbeiten – liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben jetzt gerade wieder eine schöne Bahn-Karte bekommen,das ist dann wieder eine neue Sammlung von Daten –, macht deutlich, dass dort eine Gefahr bestehen kann. Deshalb sind wir der festen Überzeugung, dass die Landesregierung und die CDU-Fraktion in diesem Hause gut beraten sind, die Zusammenlegung des Datenschutzes für Private und den öffentlichen Bereich in Form eines Kompetenzzentrums Datenschutz, wie es beispielsweise in Berlin organisiert worden ist, auch nach Hessen zu tragen.

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Meine Damen und Herren, mir machen nicht die unabhängigen Beauftragten für den Datenschutz Sorgen, sondern dieser Verkehrsminister. Hier wird eine Gesetzesänderung gefordert, um dem Datenschutz die rechtliche Grundlage zu entziehen. Ich finde es, ehrlich gesagt, eine skandalöse Forderung.

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Wenn wir da Lösungen für einen guten Datenschutz der Betroffenen finden und für einen Datenschutz, der auch den Informationsbedürfnissen der einzelnen Dienststellen dient, dann kommen wir einen Schritt weiter. Dafür müssen wir aus meiner Sicht noch Vorschläge entwickeln, weil das Gericht natürlich auch Beschlüsse auf Einsicht in Gutachten und so weiter bei uns erwirkt. Aus meiner Sicht besteht da noch Klärungsbedarf. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit!

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unserer Meinung nach in der Form nicht umsetzbar. Datenschutz und vor allem Personendaten, Rechte Dritter, haben einen höheren Stellenwert als Informationen von Betroffenen, aber der Datenschutz hat meiner Ansicht nach Vorrang. Auch dieser Punkt, wie gesagt § 5, hat erhebliche Defizite. Es ist auch nicht geregelt in § 5, wie der Zugriff erfolgen soll, wenn der beteiligte Dritte seine Information verweigert oder wie er das durchsetzt, dass dann auch eine Verweigerung erfolgt. Ich denke, hier bedarf es erheblicher Nachbesserung im Gesetzentwurf.

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Wir haben durch die Änderungen des Gesetzeswerks und durch die Anpassungen jetzt die Chance, die Minimalanforderungen an den Datenschutz einzuführen. Im Übrigen hat der Landesbeauftragte für den Datenschutz die Probleme durchaus beschrieben. Leider hat das Finanzministerium bisher aber nicht mit entsprechenden Gesetzesinitiativen reagiert. Wir schlagen Ihnen deshalb vor, liebe Kolleginnen und Kollegen, dies nachzuholen. Führen wir ein Minimum an informationeller Selbstbestimmung auch für die Versorgungsempfänger unter den Beamten ein!

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Auch beim Datenschutz bin ich ein wenig irritiert. Natürlich auch ohne Nennung im Gesetz gilt der Datenschutz. Das ist doch selbstverständlich. Im Vergabegesetz gelten auch ein paar andere Dinge bzw. werden ein paar andere Dinge nicht geregelt, die aber auch rechtlich normiert sind in Deutschland. Deswegen muss ich nicht auf jedes Gesetz im Rahmen des Vergabegesetzes verweisen. Was passiert jetzt, wenn es ein Verdachtsmoment gibt, z.B. ob denn richtige Löhne gezahlt wurden? Dann kommen die zuständigen Stellen und prüfen, und zwar unter der Maßgabe datenschutzrechtlicher Bestimmungen. Das tun sie und das ist die Aufgabe und nichts anderes passiert dort, ein ganz normaler Vorgang, nichts anderes. Dazu auch die Frage, hät

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Das hat sicher auch etwas mit der außergewöhnlich guten Personalausstattung zu tun. Meine Damen und Herren, wenn Sie einmal vergleichen, wie die Personalausstattung für den öffentlichen und privaten Datenschutz in den einzelnen Bundesländern ist, dann ist Hessen, bezogen auf seine Einwohnerzahl, einsame Spitze. Selbst wenn wir es nicht an der Einwohnerzahl festmachen, kommen wir zu beachtlichen Ergebnissen. Hessen hat zurzeit im öffentlichen und privaten Datenschutz – also Regierungspräsidien und Innenministerium – 34,3 Stellen. Ein Land wie Baden-Württemberg, fast doppelt so groß, hat 21,5 Stellen, Bayern – mehr als doppelt so groß – 31 Stellen und das dreimal so große Nordrhein-Westfalen 43 Stellen.Unser Nachbarland Rheinland-Pfalz kommt mit 13,5 Stellen aus. Wir haben mehr als dreimal so viel. Damit mich niemand missversteht:Ich behaupte nicht,dass es nicht vieles gibt, um was wir uns ernsthaft zu sorgen haben. Was ich aber vortragen will, ist, dass die Personalausstattung in

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Das Thema Datenschutz ist auch viel diskutiert worden. Wir haben die Situation, die Landesregierung hatte umfängliche Kontrollbefugnisse einem jeden kommunalen Betrieb eingeräumt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, stellen Sie sich einfach vor, wie die Verkehrsbetriebe in Nordhausen oder die Stadtwerke in Sondershausen oder wo auch immer ein Betrieb sagt, wir haben jetzt große Zweifel daran, ob in dem Handwerksbetrieb XY, der uns eine Bauleistung von 55.000 € angeboten hat, alle ordentlich bezahlt würden. Da geht der Prokurist eines solchen kommunalen Unternehmens los und sagt, ich will bei euch in alle Lohnabrechnungsunterlagen einsehen. Ja, wo leben wir denn? Da habe ich auch im Übrigen die Gewerkschaften nicht verstanden, die gesagt haben, das muss ja ordentlich kontrolliert werden, die aber an anderer Stelle ganz zu Recht sagen, die Arbeitnehmer müssen natürlich einen Datenschutz genießen. Lohnunterlagen sind nicht für jedermann zum Anschauen da, meine sehr verehrten Damen und Herren.

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nerzeit federführend an die staatliche Deputation für Inneres und Sport sowie an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informati onsfreiheit überwiesen. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit ist anwesend.

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Vor diesem Hintergrund bin ich froh, dass es uns jetzt gelingt, der Bedeutung des Datenschutzes gerecht zu werden und die Zuständigkeiten für den Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich und die für den Datenschutz im öffentlichen Bereich zusammenzulegen. Uns fehlt jetzt noch eine letzte Einigung über eine angemessene Stellenausstattung in diesem Bereich. Ich bin sehr zuversichtlich, dass uns das in den nächsten Wochen gelingen wird.

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Dass der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit regelmäßig an den Sitzungen des IT-Planungsrats teilnehmen wird, halten wir für selbstverständlich. Dass Landesbeauftragte für den Datenschutz immer dann dazukommen müssen, wenn Landesangelegenheiten behandelt werden, halten wir für notwendig. Das war einer der Gründe, warum wir unseren Entschließungsantrag eingebracht haben, Herr Kollege Wolf.

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Wir Liberalen bedauern allerdings – das habe ich schon in der ersten Lesung zum Ausdruck gebracht –, dass der Datenschutz in diesem Staatsvertrag nicht ausdrücklich aufgeführt wird. Dabei ist er doch gerade bei der Bewertung von Sicherheitsstandards sehr wichtig. Zwar kann der Bundesbeauftragte für den Datenschutz an den Sitzungen des IT-Planungsrats teilnehmen – ohne Stimmrecht –, aber die Datenschutzbeauftragten der Länder sind überhaupt nicht vertreten. Das halten wir nicht für sachgerecht; denn diese Entscheidungen des IT-Planungsrats werden große Auswirkungen auf die Landes- und auf die Kommunalverwaltung haben.

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Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen dem Datenschutz endlich den Stellenwert einräumen, der ihm nach höchstrichterlichen Entscheidungen zusteht. Erst gestern hat der Europäische Gerichtshof die FDP in dieser Haltung bestätigt. Die Datenschutzstellen der Länder müssen in völliger Unabhängigkeit arbeiten. Sie dürfen deshalb keiner staatlichen Aufsicht unterstellt sein. Deshalb bleibt es unser Ziel, alle Datenschutzkompetenzen – unser Fraktionsvorsitzender hat dies heute Morgen schon in der Aussprache zur Regierungserklärung gesagt – beim Landesbeauftragten zusammenzuführen und den Landesbeauftragten für den Datenschutz beim Landtag anzusiedeln.