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Jetzt kommt der letzte Punkt und das ist einer, der eigentlich als Querspange über allem liegt, das ist der Punkt „Datenschutz“. Ich habe mich doch sehr gewundert, dass dieses Wort bei Ihnen überhaupt nicht aufgetaucht ist, in Ihren ganzen Redebeiträgen nicht und in den Anträgen nicht. Ich kann Ihnen nur sagen, Datenschutz ist das zentrale Bürgerrechtsproblem oder die zentrale Bürgerrechtsfrage der digitalen Gesellschaft, denn wenn Sie sich diese ganzen Bereiche mal vor Augen halten, dann haben Sie diesen berühmten Begriff am Ende von Big Data, der nicht mehr und nicht weniger meint, als dass unser ganzes Leben von Daten erfasst und von Daten durchdrungen ist. Wir werden sozusagen rund um die Uhr gescannt, mit Algorithmen werden perfekte Persönlichkeitsprofile von uns geschaffen, jeder weiß fast in Echtzeit, wo der andere ist, was er macht, wo er sich gerade aufhält. Deswegen sind diese Datenschutzfragen bei all diesen Entwicklungsherausforderungen zentral, damit der Mensch sozusagen nicht am Ende der Diener der Maschine wird und nicht nur substituiert wird, wie es der Minister gesagt hat, im Bereich der Wirtschaft 4.0, der digitalen Wirtschaft, sondern möglicherweise dann auch noch nur als ein kleines Lenkungsobjekt zurückbleiben kann. All diese Dinge sind umfassend zu klären.

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Daher befürworten wir eine Atempause. Allerdings hat sich die CSU-Fraktion selbst in Zugzwang gebracht, nachdem Sie das Gesetz mit den notwendigen Änderungen hinsichtlich der Datenschutz-Grundverordnung verbunden hat. Die Datenschutz-Grundverordnung tritt am 25. Mai in Kraft. Daher wäre eine Trennung tunlichst angeraten. Es wäre notwendig, wichtige und unschädliche Änderungen hinsichtlich des Datenschutzes zu beschließen und über strittige Themen noch einmal nachzudenken. Wenn der Ministerpräsident und die CSU-Fraktion selbst eine Kommission ins Leben rufen, dann sollten sie deren Ergebnisse

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Herr Präsident, meine Damen und Herren, der Fünfundzwanzigste Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten liegt vor. Er ist wiederum ein Beleg dafür, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit mit seinem Team eine hervorragende Arbeit leistet und der Datenschutz in unserem Land in den besten Händen ist.

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Es geht um ganz praktische Anwendungsbereiche, zum Beispiel die Frage, ob eine Videoüberwachung zulässig ist, ob eine Drohne über mein Grundstück kreisen darf, ob Fotos oder Videos aus dem Kindergarten oder aus der Schule veröffentlicht werden dürfen, und was ich beachten muss, um den betrieblichen Datenschutz umzusetzen. Es geht um eine ganze Palette von sehr praktischen Fragen. Ich glaube, dass in Zukunft der Fokus verstärkt auf den unternehmerischen Datenschutz gelegt werden muss. Allein schon durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Safe-Harbor-Abkommen ist der Datentransfer in die USA völlig neu zu regeln.

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Meine Damen und Herren, effektiver Datenschutz funktioniert nicht ohne Eingriffe und Restriktionen. Im Falle des Bußgeldverfahrens gegen die Debeka wurde das mustergültig gezeigt. Durch das Eingreifen des Landesbeauftragten konnte das unrechtmäßige Datensammeln von potenziellen Versicherungskunden unterbunden und im Einvernehmen mit der Debeka eine Stiftungsprofessur für den Datenschutz an der Uni Mainz eingerichtet werden.

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Datenschutz und Transparenz sind zwei Seiten einer Medaille. Transparenz wird immer dort enden, wo schutzwürdige Interessen einer Offenlegung entgegenstehen. Der Schutz der Privatsphäre, der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, der Schutz von sicherheitsrelevanten Informationen und der Schutz des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung werden immer dazu führen, dass es keine komplette Transparenz geben kann. Datenschutz und Transparenz sind korrespondierende Säulen. Beide Aspekte müssen wir beachten.

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Er hat insbesondere das Thema Datenschutz und Bildung in den Vordergrund gestellt und den konstruktiven Dialog zum Thema Datenschutz mit den Behörden und Privaten in Rheinland-Pfalz geprägt. Dafür sei von dieser Stelle aus Edgar Wagner herzlich gedankt.

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Der Antrag der SPD-Fraktion auf Überweisung an den Haushaltsausschuss ist zurückgezogen worden, es bleibt der Antrag der FDP-Fraktion auf Überweisung beider Drucksachen an den Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung. Die Debatte wurde ebenfalls einvernehmlich gestrichen. Deswegen kommen wir jetzt sofort zum Überweisungsantrag der Drucksachen 20/11300 und 20/11442 an den Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung.

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Beredet wurde insbesondere das Bekenntnis zum Datenschutz. Es war einer unserer Hauptkritikpunkte an diesem Vorhaben, dass im Letter of Intent viel geregelt wurde, aber keine einzige Aussage dazu getroffen wurde, wie zukünftig mit dem Datenschutz in unseren Schulen umgegangen werden soll.

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Ohne Frage, meine Damen und Herren, der Datenschutz ist wichtig. Er darf aber aus unserer Sicht nicht dazu führen, dass schwere Straftaten nicht aufgeklärt beziehungsweise verhindert werden können. Für uns als CDU-Fraktion darf der Datenschutz nicht zum Täterschutz führen.

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Dieser Antrag wurde - wie bekannt - ohne Debatte federführend an die Innendeputation und darüber hinaus an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit überwiesen. Im Ergebnis lehnen die Deputation und der Ausschuss mehrheitlich mit den Stimmen von Rot-Grün und der LINKEN gegen die Stimmen der CDU und BIW bei Stimmenthaltung der FDP unseren Antrag ab. Es wird als Begründung angeführt, dass der Datenschutz nicht eingeschränkt werden dürfe.

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Der Antrag wurde im Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit sowie in der Innendeputation ausführlich debattiert, und dort wurde auch die Rechtslage geprüft. Die Mehrheit - und insbesondere auch die Landesbeauftragte für Datenschutz in Bremen - ist der Auffassung, dass der Weg über die Gerichte sehr wohl möglich sei und dass Social-Media-Plattformen rechtlich dazu verpflichtet werden könnten, personenbezogene Daten weiterzugeben. Das sehen wir als LINKE auch so.

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Die Fraktion der FREIEN WÄHLER sieht die Datenschutz-Grundverordnung als den falschen Weg gerade im Hinblick darauf, dass wir doch alle bestrebt sind, Menschen von Bürokratie freizuhalten. Man kann sich nämlich auch zu Tode schützen. Diese Datenschutz-Grundverordnung ist ein Beispiel dafür, wie man durch Überregulierung Verunsicherung statt Rechtssicherheit schafft und den Zielen, die man verfolgt, im Grunde zuwiderhandelt. Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag. Wir werden den anderen nachgezogenen Dringlichkeitsanträgen ebenfalls zustimmen.

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sätzlichen Regelung bedarf, wird geprüft werden. Aber es muss klargestellt werden, ob das von vornherein so gilt oder ob man eine Regelung braucht. Auf jeden Fall muss klar sein: Eine Datenschutz-Grundverordnung soll einen gemeinsamen Datenschutz in Europa schaffen und nicht ein Konjunkturprogramm für unseriöse Abmahngebilde und für eine Art Abmahnindustrie werden. Deshalb werden wir diesen Antrag so einreichen und werden ihn natürlich auch unterstützen.

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Meine Damen und Herren, ich weiß natürlich um das Thema Datenschutz. Dieses Thema ist Ihnen wichtig, dieses Thema ist uns wichtig. Hierauf wird im Projektverlauf größter Wert gelegt. Die Datenschutzbeauftragten der Länder waren in die bisherigen Projektvorarbeiten sowie die Erarbeitung des Staatsvertrags eingebunden. Natürlich wird dem Datenschutz auch im weiteren Projektverlauf zur technischen Realisierung des RDZ TKÜ hohe Bedeutung beigemessen.

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Zusätzlich zu den Kontrollrechten jedes Landesamtes für Datenschutz wird für das RDZ eigens eine Stelle für weisungsunabhängigen Datenschutz und Informationssicherheit eingerichtet. Dies stellt auch die Einhaltung des vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik definierten BSI-Grundsatzstandards für Einrichtung und Betrieb des RDZ sowie die Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen sicher.

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Ein letzter, aber nichtsdestotrotz äußerst wichtiger Punkt betrifft den Datenschutz. Wir sind alle noch immer erschüttert über den NSA-Skandal. Dieser Skandal hat nicht nur das Vertrauen zum Handelspartner beeinträchtigt. Er hat die Notwendigkeit eines Rahmenabkommens zum Datenschutz deutlich gemacht. Ein solches Abkommen muss parallel zum TTIP verhandelt werden und den rechtlichen Schutz europäischer Bürgerinnen und Bürger vor Datenschutzspionage garantieren.

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Ich darf darauf hinweisen, die Amtszeit des Landesbeauftragten für den Datenschutz endet am 28. Februar 2018. Gemäß § 35 Abs. 1 und 2 des Thüringer Datenschutzgesetzes wählt der Landtag den Beauftragten für den Datenschutz mit mehr als der Hälfe der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre. Eine einmalige Wiederwahl ist nach § 35 Abs. 2 Satz 2 des Thüringer Datenschutzgesetzes zulässig. Im Falle einer erfolgreichen Wahl werden wir unmittelbar im Anschluss die Ernennung und Verpflichtung des neuen Landesbeauftragten durchführen. Vorgeschlagen wurde erneut Herr Dr. Lutz Hasse in der Drucksache 6/4941.

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Ich bin auch darüber glücklich, dass es eine Behörde gibt, die dem Begriff „Datenschutz“ wieder einen positiven Anstrich verleiht, nämlich dass der Datenschutz in erster Linie ein Bürgerrecht ist und nicht dazu missbraucht werden soll, um altbackenes Behördenhandeln zu rechtfertigen.

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Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Hier ist Überweisung zur Beratung und zur Berichterstattung an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit vorgesehen. Wer der Überweisung des Antrags der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 19/60 und des Antrags der Fraktion der CDU mit der DrucksachenNummer 19/65 zur Beratung und zur Berichterstattung an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) überweist entsprechend.

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Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Datenschutz hat uns schon des Öfteren vor Herausforderungen gestellt. Das ist eine schwierige und nicht im letzten ausdiskutierte Materie, die nach meinem Gefühl manchmal sehr stark in den Bereich der Transparenz abgleitet und dann wieder den Datenschutz sehr hoch hält. Wie gesagt, da ist in vielen Bereichen vieles noch unausgegoren. In der Datenschutzgrundverordnung ist insgesamt sehr viel bürokratisches Beiwerk dabei, das Menschen schikaniert.

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Herr Präsident, liebe Kollegen Abgeordnete, Datenschutz und Informationsfreiheit sind zwei Begriffe, die sich jahrelang gegenüberstanden und als nicht vereinbar galten. Diese Tatsache spiegelt sich in vielen Thüringer Behörden heute noch wider, indem die sogenannten Datenschutzgründe inflationär und als letzte Ausrede verwendet werden, um den fehlenden Willen der Behörden zu kaschieren oder zu rechtfertigen, sich in Richtung Digitalisierung neu auszurichten. Dies ist einer der Hauptgründe dafür, dass der Begriff „Datenschutz“ gesellschaftlich negativ konnotiert ist, weil mit dem Begriff stets mitschwingt, dass irgendwas nicht funktioniert, und wenn was funktioniert, dann halt viel zu kompliziert.

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Meine sehr verehrten Damen und Herren, dass ein durchlöcherter Datenschutz kaum das Gefühl von Sicherheit stärkt, dürfte unstrittig sein. Und welche Herausforderung die EU-Datenschutz-Grundverordnung auch für unser Bundesland mit sich bringt, werden wir auf dieser Landtagssitzung noch diskutieren.

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Aber inzwischen ist bekannt, dass eine E-Mail, die ich von Kiel nach München schicke, aus Kostengründen auch über amerikanische Netze geleitet werden kann. Deutsche Sicherheitsstandards sind dann nur schwer durchzusetzen. Hier kann man nur für mehr Datenschutz sorgen, wenn sich die Sicht auf den Datenschutz in den USA ändert. Das aber glaubt nicht wirklich jemand, und so müssen wir wahrscheinlich damit leben, dass die Datensicherheit, die wir in Deutschland kennen, nicht in jedem Land genauso geschützt wird wie bei uns. Hier gibt es eigentlich nur zwei Möglichkeiten: Entweder man marschiert dort ein, oder man lässt es eben sein. Ich glaube, das Einmarschieren sollten wir lassen.

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Also, meine Damen und Herren, die EU hat Ende April das Datenschutzpaket verabschiedet. Das Datenschutzpaket besteht zum einen aus der Datenschutz-Grundverordnung und zum anderen aus der Richtlinie mit Bezug zur Strafverfolgung. Sowohl Verordnung als auch Richtlinie sind nach zweijähriger Übergangsfrist ab Mai 2018 anzuwenden. Wichtig ist dabei, dass die Datenschutzverordnung die bisherige Datenschutzrichtlinie ablösen wird. Durch den Wechsel von einer Richtlinie zu einer Verordnung gelten die europäischen Regeln – darauf hat Kollege Ritter schon zu Recht hingewiesen – zukünftig direkt und müssen nicht mehr umgesetzt werden. Dies führt dazu, dass das komplette, allgemeine und bereichsspezifische Datenschutzrecht des Bundes und der Länder daraufhin überprüft werden muss, ob es dem europäischen Recht der Datenschutz-Grundverordnung entspricht.

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Meine Damen und Herren, die Datenschutzreferate des Bundes und der Länder tragen dazu bei, möglichst zu einem gemeinsamen Verständnis der Datenschutz-Grundverordnung zu kommen. Es wäre jedenfalls eine große Hilfe, wenn die Länder es untereinander schaffen, da auch eine einheitliche Regelung zu treffen. Schon jetzt ist aber absehbar, dass in vielen Bereichen Vorschriften aufgehoben werden können, weil es aufgrund der Regelung der Datenschutz-Grundverordnung keine Ergänzungsmöglichkeiten oder eben auch keinen Ergänzungsbedarf gibt. Außerdem wurde eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe gebildet, die die Auswirkungen des Datenschutzpaketes auf die Polizeigesetze des Bundes und der Länder untersucht und den Änderungsbedarf ermittelt. Dabei wird auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gegenüber dem Bundeskriminalamt hinzugezogen.

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Dies waren nur einige Beispiele, um den Änderungsbedarf ansatzweise aufzuzeigen. Die Regelungen zum technischen und organisatorischen Datenschutz lasse ich an dieser Stelle mal außen vor – das würde den Rahmen meiner Redezeit wesentlich sprengen –, wenngleich sich hier Vorschriften verbergen, die mit hohem Aufwand von Wirtschaftsunternehmen, Behörden und auch IT-Dienstleistern zu verwirklichen sein werden. Die DatenschutzGrundverordnung ist als europäische Verordnung unmittelbar geltendes Recht, direkt geltendes Recht. Als Grundverordnung enthält sie aber eine Vielzahl von Öffnungsklauseln, die Spielraum für nationales Recht der Mitgliedsstaaten schaffen. Auf den nationalen Gesetzgeber kommt daher ein erheblicher Umsetzungsbedarf zu. Darüber hinaus muss das gesamte Datenschutzrecht von Bund und Ländern auf seine Vereinbarkeit mit der Datenschutz-Grundverordnung geprüft und, soweit erforderlich, angepasst werden.

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Datenschutz hat den Zweck, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinen Persönlichkeitsrechten beeinträchtigt wird. Sie, Herr Ritter, sagten vorhin, Sie hätten kein gestörtes Verhältnis zum Datenschutz. Ich sehe das anders.

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… vier Jahre lang wurde in Brüssel hart um den Wortlaut dieser Verordnung gerungen. Es geht um die Datenschutz-Grundverordnung. Allein im zuständigen Ausschuss in Brüssel hat es damals – und das ist schon etwas Besonderes – über 4.000 Änderungsanträge gegeben. Das Ziel dieser Datenschutz-Grundverordnung ist klar: Es geht um die Harmonisierung der Unterschiede, die es ja im Datenschutzrecht in den verschiedenen europäischen Ländern gibt. Und es geht darum, dass die Hemmnisse für den freien Datenverkehr im europäischen Binnenmarkt natürlich abgebaut werden müssen.

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Bremisches Ausführungsgesetz zur EU-Datenschutz-Grundverordnung (BremDSGVOAG) Bericht und Antrag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit vom 23. April 2018 (Drucksache 19/1630)

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Bis zum 25. Mai 2018 müssen alle Landesgesetze an die EU-Datenschutz-Grundverordnung angepasst werden. Bisher waren die allgemeinen Anforderungen an die Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen im Lande Bremen im Bremischen Datenschutzgesetz geregelt. Dieses Gesetz wird zukünftig durch das Ausführungsgesetz ersetzt. Durch die Anpassung an die Datenschutz-Grundverordnung wird das Bremische Datenschutzgesetz transparenter, es wird schlanker, und es wird verständlicher und rechtssicherer für alle Beteiligten.