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In sehr kurzem zeitlichen Abstand haben sich vor Kurzem in Hamburg zwei Häftlinge das Leben genommen. Wie verzweifelt müssen diese Menschen gewesen sein? - Wie falsch und - so möchte ich auch sagen - wie menschenverachtend müssen unsere Gesetze sein, wenn die Ausführungen dieser Gesetze dazu führt, dass sich Menschen umbringen? - Selbstverständlich sind wir gegen Abschiebungen ins Kosovo. Dies betrifft selbstredend auch die Abschiebung von Roma und Ashkali. Die Situation im Kosovo hat sich vor allem für die Minderheiten seit Jahren nicht verbessert. Herr Fischer hat darauf hingewiesen. Ihnen drohen weiterhin Diskriminierung und Anfeindungen. Für uns Deutsche kommt eine zusätzliche Bürde hinzu: Die Roma wurden seit Jahrhunderten auch bei uns benachteiligt, angefeindet, ausgegrenzt, diskriminiert, verfolgt und im Faschismus sogar ermordet. 500.000 Sinti und Roma mussten damals den Wahn der Faschisten mit ihrem Leben bezahlen.

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ne solidarisches Schleswig-Holstein ohne Ausgrenzung und ohne Abschiebung.

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In der „Frankfurter Rundschau“ war zu lesen, dass die Abschiebung der Flüchtlinge und in erster Linie natürlich der Roma nichts anderes als eine ethnische Säuberung des eigenen Landes von Roma aus dem Kosovo sei. Diese ethnische Dimension ist der Kern der Verhandlung zwischen Deutschland und dem Kosovo, die schließlich in diesem Rückführungsabkommen mündete. Roma und Ashkali gehören - das ist mehrfach gesagt worden - einer Minderheit an und werden aus diesem Grund anders behandelt als andere Flüchtlinge und Asylsuchende. So zumindest lautet das Fazit vom Kommissar für Menschenrechte des Europarats, der auch schon vom Kollegen Fischer zitiert worden ist, nämlich von Thomas Hammarberg.

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Wir sehen das als einen unglaublichen Teilerfolg für die Flüchtlingsinitiativen, für die Kirchen, die sich mit Vehemenz gegen die Abschiebung eingesetzt haben. Wir fragen uns aber: Warum hat das Innenministerium bis zum letzten Moment gewartet?

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Ganz nebenbei: Vor fast genau einem Jahr wurde eine schwer kranke Romni aus dem Landkreis Mayen-Koblenz in Rheinland-Pfalz über den Flughafen Düsseldorf zusammen mit ihrem Ehemann und ihrem 14-jährigen Sohn abgeschoben. Nur einen Monat nach der Abschiebung ist die 47-jährige Frau an den Folgen einer Gehirnblutung verstorben. Solche Geschichten machen fassungslos und wütend.

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Als CDU-Fraktion betonen wir ausdrücklich, meine Damen und Herren, dass jede Abschiebung nach rechtlichen und humanitären Kriterien geprüft werden muss. Niemand darf willkürlich aus Deutschland abgeschoben werden – und er wird es auch nicht –, sondern nur nach Recht und Gesetz. Unsere Position ist seit langem klar und richtig: Wir sind gegen einen generellen Abschiebestopp, aber für die Prüfung im Einzelfall. Auch wir wollen keine humanitären Härten. Das schließt aus – wie in Ihrem Entschließungsantrag geschehen –, sich auf bestimmte Gruppen festzulegen; denn entscheidend ist immer der Einzelfall. Daher können wir dem jet

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zehn, 20 Jahren leben und immer wieder von Abschiebung bedroht sind.

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Bundesweit sind es derzeit über 87.000 Geduldete, die wir haben. Geduldet heißt eine Aussetzung der Abschiebung. Das ist kein Aufenthaltsstatus. Von den 87.000 leben über 51.000 länger als sechs Jahre hier in Deutschland. Viele von denen können von der Bleiberechtsregelung eben nicht profitieren, weil sie den Stichtag verpasst haben, der nämlich 2007 gezählt wurde.

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Der zweite besteht darin, dass keine Abschiebung ungeplant, so wie Sie von den Linken es immer suggerieren wollen, vonstattengeht.

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Lieber Herr Sagel, da gab es keine Defizite. Niemand wird bei einer Abschiebung ins Nirwana geschickt.

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die ungeregelte Zuwanderung erheblich verstärken, wenn jemand nach illegaler Einreise und mehreren erfolglosen Asylverfahren allein wegen der bisherigen Aufenthaltsdauer und der damit fast zwangsläufig verbundenen Eingewöhnung in deutsche Lebensverhältnisse ein Daueraufenthaltsrecht erhielte; denn, meine Damen und Herren, die langjährige Aufenthaltsdauer war regelmäßig Ergebnis eigenen Verhaltens, weil der festgestellten Ausreisepflicht eben nicht nachgekommen und auch die Abschiebung verhindert wurde.

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in diesen Ländern ermöglicht, dass man aber dann, wenn die Voraussetzungen nicht vorliegen, auch die entsprechende Rückführung, die Abschiebung und das Nichtleben in diesen Ländern konsequent durchsetzt. Das heißt, wenn es kriegerische Konflikte wie auf dem Balkan gibt, dann ist es eine Selbstverständlichkeit, dass wir hier in der Welt das Land sind, das am meisten Menschen aufnimmt. Millionen haben wir hier Hilfestellung gegeben. Das war richtig so, das war nötig. Aber das setzt voraus, dass der Konsens besteht, dass die, die hier dauerhaft leben können, hier dauerhaft gut leben können, dass aber die, denen dieses Recht nach unseren rechtlichen Regelungen nicht zugestanden wird, dann, wenn der Krieg zu Ende ist, wieder in ihre Heimatländer zurückkehren und diese Heimatländer wieder aufbauen.

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Ministerpräsident hat eben angeregt - wir hatten in den letzten Monaten hier im Parlament Fälle diskutiert, in denen Kinder, die 14, 15, 16 oder 17 Jahre alt waren, die hier geboren wurden, die hier sozialisiert sind und hier ihre Heimat haben -, verantwortungsvolle Eltern hätten ja, wahrscheinlich vorausschauend im Hinblick auf eine mögliche Abschiebung - -

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, weil Sie gerade gesagt haben, vor zehn Jahren hatten wir diese Verfahren im Zusammenhang mit der Kettenduldung, frage ich Sie: Wie erklären Sie sich dann, dass wir jeden Donnerstag im Petitionsausschuss Fälle behandeln, die zehn Jahre und älter sind und in denen es um Abschiebung geht?

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Schaut man sich allerdings an, wie Sie im Bereich der Ausländer- und Asylpolitik in der Stadt mit den Migrantinnen und Migranten umgehen, wie Sie Ihre Ausländerbehörde führen oder auch nicht führen, muss man allerdings Zweifel haben, ob es Ihnen gelingen wird, in den Berliner Behörden dieses Ziel tatsächlich umzusetzen. Ich habe gerade vorhin erfahren, dass es ein Beispiel der Abschiebung einer Roma-Familie oder – man muss fast sagen – eines Teils einer Roma-Familie gegeben hat – zwei Eltern sind abgeschoben worden, und das siebenjährige Kind ist hier einfach zurückgelassen worden. Wenn man solche Beispiele hört, dann muss man wirklich an der Fähigkeit zweifeln, diese hochgesteckten Ziele implementieren zu können.

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Abschiebung eines palästinensischen Flüchtlings aus Thüringen in jordanischen Polizeigewahrsam

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Nach Informationen des Flüchtlingsrats Thüringen e.V. wurde am Abend des 18. Mai 2010 ein palästinensischer Flüchtling aus dem Landkreis Gotha nach Jordanien abgeschoben. „Seit seiner Ankunft in Amman/Jordanien befindet er sich im jordanischen Polizeigewahrsam. Völlig ungeklärt ist, wie er überhaupt von Amman in die Palästinensischen Gebiete (Westbank) einreisen soll. Der Reiseweg ist ungeklärt und die Lebenssituation gefährlich. Bundesweit sind aus diesem Grund keinerlei Abschiebungen von palästinensischen Flüchtlingen bekannt.“, so der Thüringer Flüchtlingsrat in einer Pressemitteilung. Im Vorfeld der Abschiebung hatte das Verwaltungsgericht Meiningen - trotz der Feststellung, es gelte generell, dass „eine Ausreise aus palästinensischen Gebieten (Westbank und Gaza-Streifen) auch mit Unterstützung der Deutschen Botschaft in Tel Aviv und des Vertretungsbüros in Ramallah nicht sichergestellt werden kann“ - einen kurzfristig gestellten Eilantrag auf Abschiebeschutz abgelehnt.

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Zu Frage 2: Das Verwaltungsgericht Meiningen hat am 18. Mai 2010 im vorliegenden Fall den Antrag des Ausländers, ihm Rechtsschutz zu gewähren, abgelehnt. Damit war die Ausländerbehörde verpflichtet, die Abschiebung zu vollziehen. Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Meiningen in anderen Fällen haben insofern keinerlei rechtliche Bedeutung.

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Zunächst eine Bemerkung: Meines Erachtens ist die Frage 4 nicht beantwortet worden, ob sich die Landesregierung für eine Rücküberstellung einsetzen wird. Meine Nachfrage - die erste wäre: Sie haben, Herr Geibert, die Frage 3 damit beantwortet, dass er insgesamt 20-mal untergetaucht sei und deshalb keine Berechtigung zu einer bleiberechtlichen Regelung habe. Aber zu der Frage der Anzweiflung der Personaldokumente bzw. Identität, ob trotz dieser Anzweiflung die Abschiebung jetzt angeordnet wurde, haben Sie nichts gesagt. Können Sie das noch mal konkretisieren?

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lich als Lösung vorgeschlagen hat. Ich rede über ungefähr 900 Roma, die sich zurzeit ohne gesicherten Aufenthalt in Hamburg aufhalten, denen die Abschiebung droht.

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Es kann nicht angehen, dass wir die nächsten 30 Fälle – ich sage es noch einmal, ungefähr 100 Personen sind davon betroffen – noch vor den Sommerferien im Fünf-Minuten-Takt im Eingabenausschuss zur Abschiebung freigeben und durchwinken müssen. Das führt dann nämlich genau zu der Sammelabschiebung, die der Innensenator zumindest nicht will. Ich werbe sehr dafür, dass durch die differenzierte Einzelfallprüfung die individuelle Situation der Menschen, die sich in Hamburg aufhalten, überprüft wird, und bitte um Ihre Unterstützung.

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Es lohnt sich auf jeden Fall ein Blick hinter jeden einzelnen Menschen, der von Abschiebung betroffen ist. Aber dieser Blick darf sich nicht an den Vorgaben der Ausländerbehörde orientieren.

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entschieden, dass die Abschiebung nicht vollzogen werden kann. Dieser Tatbestand ist erst nach unserer Entscheidung bekannt geworden. Deswegen müssten wir eigentlich aufgrund des einen Teils der Petition weiterhin sagen: Unterrichtung über die Sach- und Rechtslage. Das betrifft den Teil, in dem es um die Überprüfung geht, ob das Verfahren der Ablehnung des Asylantrags aus unserer Sicht rechtmäßig zustande gekommen ist. Das wäre die Sach- und Rechtslage.

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Das andere Anliegen der Petenten ist, nicht abgeschoben zu werden. Die Abschiebung erfolgt aus dem von mir geschilderten Grund jetzt nicht. Es ist ein tatsächliches Abschiebehindernis, dass das Kind krank ist. Deshalb können die Eltern und die Geschwister nicht abgeschoben werden. Insofern ist dem Anliegen der Petenten entsprochen worden. Sie werden jetzt nicht abgeschoben. Aufgrund dieser neuen Tatbestände beantragen wir, diese Petition für erledigt zu erklären, weil dem eigentlichen Anliegen, nicht abgeschoben zu werden, entsprochen worden ist.

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Auch in dieser Frage geht es letztlich um Geld, was das Land für sie finanziert. Es kann nicht wahr sein, dass immer nur für Abschiebung Geld da ist, aber nicht Geld für diese Menschen, damit sie hier in Nordrhein-Westfalen bleiben können.

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Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 34: Beratung des Antrages der Fraktion der NPD – Abschiebung krimineller Ausländer.

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Antrag der Fraktion der NPD: Abschiebung krimineller Ausländer – Drucksache 5/2373 –

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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Abschiebung krimineller Ausländer – ein Begehren, das wir von der NPD nicht müde werden einzufordern. Wir tun dies, weil wir in unserem Land Mecklenburg-Vorpommern, aber auch in der Bundesrepublik Deutschland mittlerweile in diesem Bereich mit Zahlen konfrontiert werden, die unabdingbar sofortiges Handeln erfordern. Unsere Gefängnisse sind überfüllt mit ausländischen Verbrechern, meine Damen und Herren. Wie hoch der Anteil der ausländischen Bevölkerung hier in Deutschland ist, weiß niemand.

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ländische Top-Gefährder, die ausgewiesen wurden und deren Abschiebung noch nicht durchgeführt werden kann, weil z. B. noch ein Pass beschafft werden muss oder andere Abschiebungshindernisse bestehen - beispielsweise weil im Herkunftsland Folter oder die Todesstrafe drohen -, können durch ausländerrechtliche Maßnahmen in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden. Das ist übrigens schon jetzt rechtlich möglich. Frau Justizministerin a. D., ich meine, das müssten Sie auch wissen.

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Die Abschiebung eines kranken Ausländers darf nicht erfolgen, wenn eine medizinische Versorgung im Heimatland nicht gegeben ist oder wenn durch den Abschiebevorgang selbst eine massive Verschlechterung der gesundheitlichen Situation bis hin zu einem Suizid eintreten würde.

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Ich danke für die Zulassung der Frage, ich hoffe, Herr Heym, Sie sind sich bewusst, was für eine antiziganistische Bemerkung Sie eben gemacht haben. Vielleicht können wir Ihnen das bei der Debatte zum Antrag um die Abschiebung der Roma aus dem Kosovo noch näher erläutern.