„Da erscheint mir eine Abschiebung der Kinder und ihrer Mutter als eine zwar rechtlich mögliche, aber menschlich und christlich kaum oder gar nicht nachvollziehbare Härte.“
Hier hätte ich mir gerade von den Oppositionsfraktionen mehr Zustimmung gewünscht. Doch was geschieht mit den Kindern aus Asylbewerberfamilien, deren Eltern gegen diese Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben? - In den letzten Monaten haben wir eine größere Anzahl von Fällen bearbeitet, bei denen die Abschiebung der Familie aufgrund von Straffälligkeit, Identitätstäuschung oder ähnlichen Gründen erfolgen musste. Dazu möchte ich aus einer Pressemitteilung von Asyl e. V. aus Hildesheim zitieren:
Die dritte Frage ist: Der Landrat wird in der Zeitung dahin gehend zitiert, dass es sich um eine Abschiebung - Abschie bungen in ein Bürgerkriegsland sind im Moment ausgesetzt - handelt. Stünde es dem Innenministerium und Ministerium für Kommunales als Fachaufsicht nicht zu, darauf hinzuwei sen, dass in der Öffentlichkeit ein falscher Eindruck erweckt wird? Müssten Sie nicht den Landrat dahin gehend korrigie ren, dass Abschiebungen nach Syrien momentan nicht mög lich sind?
Wir haben das Recht auf Asyl ausgeweitet. So haben wir zum Beispiel die geschlechtsspezifische Verfolgung als weiteren Anerkennungsgrund aufgenommen. Hintergrund für die bayerische Asylpraxis ist aber auch die Genfer Flüchtlingskonvention, der sich auch Bayern verpflichtet fühlt und die es verbietet, dass Menschen abgeschoben werden, denen der Entzug der Freiheit oder gar der Tod drohen. Hintergrund ist weiterhin die Europäische Menschenrechtskonvention, die als sogenannter subsidiärer Schutz Flüchtlinge vor Abschiebung schützt. Vor diesem Hintergrund entscheiden wir heute über die Asylpraxis in Bayern.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Herbst, soweit von Ihnen unter Punkt 2 des Antrags ein Stopp der Abschiebung nach Syrien gemäß § 60a Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes gefordert ist, so muss dieser nicht mehr erlassen werden; ihn gibt es bereits.
- Ja. Aber es gibt ihn. - Bereits vor dieser förmlichen Anordnung des Abschiebungsstopps haben die Ausländerbehörden mit Runderlass vom Mai 2011 bereits darum gebeten, keine Abschiebung nach Syrien durchzuführen. Deshalb muss sich auch in Sachsen-Anhalt, was ich sehr begrüße, kein Syrier Sorgen machen, nach Syrien abgeschoben zu werden.
In dem Zusammenhang danke ich der Hessischen Landesregierung und insbesondere dem Innenminister dafür, dass es aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem Petitionsausschuss und dem Innenministerium möglich ist, dass wir Petitionen in Ruhe beraten, gerade Ausländerpetitionen, wo Ausländer von Abschiebung bedroht sind, ohne dass Fakten geschaffen werden.Wir haben in Hessen eine sehr weit gehende Regelung, wonach das Petitionsrecht zunächst Vorrang hat und nur in wenigen Eilentscheidungen ausgesetzt wird. Für diese sehr weit gehende Regelung bin ich der Ausländerbehörde,dem Innenministerium, ausgesprochen dankbar.
Bei minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen stellt sich nämlich oft die Frage, ob Asyl beantragt werden soll oder ein anderes Bleiberecht infrage kommt. Die Entscheidung darüber, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist nicht einfach, weil die Geflüchteten selbst, zumal es sich um Jugendliche handelt, überhaupt keine Kenntnis über die Aufenthalts- und Asylgesetzgebung haben. Eine Asylanhörung, in der die wesentlichen Aspekte nicht benannt werden – und das kommt häufig aus Unwissenheit vor –, führt nämlich zur Ablehnung des Asylantrags und kann damit auch zur Abschiebung führen.
Verantwortlich dafür sind vor allem die Rahmenbedingungen ihrer Unterbringung, die ständige Bedrohung mit einer kurzfristigen Abschiebung für einen Teil der Betroffenen, das faktische Verbot einer selbständigen Lebensführung, die Integration und Erwerbstätigkeit ermöglicht, sowie die enorme Dauer der Asylverfahren. Jahre sind das, in denen nicht nur Resignation und Perspektivlosigkeit einsetzen, sondern in denen die Betroffenen mehr oder weniger dazu verdammt sind, in den Tag hinein zu leben.
Es stört mich sehr, dass ein Aspekt bei dieser Diskussion immer zu kurz kommt, und zwar folgender: In Deutschland werden bei einer möglichen Abschiebung stets humanitäre und menschenrechtliche Aspekte, und zwar ganz unabhängig von einem Rücknahmeabkommen, in jedem Einzelfall sehr sorgfältig geprüft. Es ist doch klar, dass die aktuelle Menschenrechtslage in Syrien auch Konsequenzen im Umgang mit den Betroffenen hat.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Um es ganz unmissverständlich und deutlich zu sagen: Abschiebung und Rücknahmeabkommen sind zwei paar Schuhe. Zum Rücknahmeabkommen mit Syrien möchte ich Folgendes sagen: Durch das am 3. Januar 2009 in Kraft getretene Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik und der Regierung der Arabischen Republik Syrien wurde die Kooperation mit den syrischen Behörden gestärkt. Zuvor gab es mit Syrien immer Probleme in Fällen der Rückführung.
b) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Keine Abschiebung von Roma-Familien aus Thüringen“ Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 5/1522
Mit der Aktuellen Stunde mit dem Titel „Keine Abschiebung von Roma-Familien aus Thüringen“ will die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf die schwierige Situation der Roma-Familien hinweisen. Ich denke, im Vergleich mit Frankreich - diese Bilder sind durch Funk und Fernsehen gegangen gibt es bei uns keine Massenabschiebung - das möchte ich betonen - und auch keine derlei Unterkünfte, wie wir sie dort im Fernsehen gesehen haben.
Vielen ist inzwischen das Schicksal der von Ihnen erwähnten Familie bekannt. Es ist durch die Presse gegangen. Diese Familie lebt seit 11 Jahren hier und steht vor der Abschiebung. Die letzte Instanz, wo sich Flüchtlinge und abgelehnte Asylbewerber, deren Verfahren nicht endgültig negativ entschieden wurde - das heißt, die alle möglichen Instanzen ohne positives Ergebnis durchlaufen sind -, hinwenden können, ist die Härtefallkommission, die sich einschaltet, wenn sie zu der Meinung gelangt, dass alle Voraussetzungen seitens des Antragstellers erfüllt sind.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, „Keine Abschiebung von Roma-Familien aus Thüringen“ - ich denke, das Anliegen dieser Aktuellen Stunde kann nicht darin bestehen, hier Einzelfälle zu thematisieren, diese in die Öffentlichkeit oder in die Plenarsitzung zu ziehen, denn damit, denke ich, verbessern wir die Situation der einzelnen Familien nicht.
Meine Damen und Herren, die Thematik der Abschiebung von Roma wird insbesondere im Zusammenhang mit einer Rückführung dieser Volkszugehörigen in den Kosovo bzw. nach Serbien problematisiert und war mehrfach Gegenstand der Erörterung dieses Hohen Hauses. Die immer wieder befürchteten Massenabschiebungen von Roma in den Kosovo gibt es nicht. Die derzeit praktizierte sukzessive Rückführung von Personen kosovarischer Herkunft in die Republik Kosovo orientiert sich im Interesse eines nachhaltigen Rückkehrprozesses an den Zusicherungen des Bundes und der Länder an die Republik Kosovo. So hat die Bundesregierung drei Kriterien für die Stellung von Rücknahmeersuchen an die kosovarischen Behörden festgelegt:
Wir müssen auch feststellen, dass es nicht ganz stimmt, was Sie eben gesagt haben bezüglich des angeblichen Konsenses, es gebe keine Abschiebung nach Tschetschenien. Dem war nicht so, das war auch in der letzten Legislaturperiode nicht so, im Gegenteil. Es gab immer ein Geschachere um die Einzelfälle genau in dieser Region. Diesen Konsens im Eingabenausschuss gab es nicht. Wir haben uns diesen Einzelfall angeschaut und sind
Dann muss der Staat dafür Sorge tragen, dass sie das Land verlassen. Zu diesem Zweck gibt es eine Reihe von Möglichkeiten, begonnen mit der Androhung einer Abschiebung bis hin zur Abschiebungshaft, die das schärfste Mittel der Durchsetzung der Ausreisepflicht darstellt. Mit ihr wird sichergestellt, dass die Aufenthaltsbeendigung nicht am Untertauchen der Betroffenen scheitert.
Um das ganz deutlich zu machen: In der Abschiebungshaft werden Menschen wie Schwerverbrecher eingesperrt, die keine Schwerverbrecher sind. Immer wieder wird festgestellt, dass Behörden und Gerichte die Abschiebungshaft zu schnell und ohne eine genaue Prüfung des Falls anordnen. Auch wenn der Minister versucht, es schönzureden, kam es 2009 zu 54 Fällen, in denen Menschen entlassen werden mussten, weil die Abschiebung aus unterschiedlichsten Gründen nicht durchführbar war, 54 Menschen von 361, die rechtskräftig zu Abschiebungshaft verurteilt wurden. Jeder Siebte, der in die Abschiebungshaft geht, geht ungerechtfertigt da hinein.
Wir sprechen hier von Menschen, die zum Teil seit vielen Jahren in Deutschland leben, die sich hier ein soziales Netzwerk aufgebaut haben und die hier arbeiten oder gearbeitet haben. In vielen Fällen trifft sie die Abschiebung ganz unerwartet. Da geht zum Beispiel jemand wie seit vielen Jahren monatlich zur Ausländerbehörde, um seine Aufenthaltsgenehmigung verlängern zu lassen. Vorher bringt er noch das Kind seiner deutschen Freundin in den Kindergarten, und dann wird er in der Behörde vom Fleck weg verhaftet und in die Abschiebungshaft verbracht. Ich kann nur an Sie alle appellieren: Sprechen Sie einmal mit den Abschiebungshäftlingen über deren Erlebnisse. Sie werden sehen, das Beschriebene ist kein Einzelfall.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! In Schleswig-Holstein kommen in der Regel Menschen in Abschiebehaft, deren Asylantrag abgelehnt wurde und deren Ausreise nach Meinung der Ausländerbehörde vollzogen werden kann. Um in Haft zu kommen, muss man sich nicht unmittelbar seiner Abschiebung widersetzt haben - das wäre die sogenannte Sicherungshaft -, sondern manchmal werden Menschen nach Ermessen der Behörde sozusagen auch vorbereitend in Haft genommen.
Ebenso kritisch - vor allem am Antrag der Fraktion DIE LINKE - ist, dass aus der sogenannten EURückführungsrichtlinie nach Art der Rosinenpickerei nur das herausgesucht wird, was gerade gefällt. Wenn zum Beispiel in dem Antrag der LINKEN die Forderung steht, dass nur Artikel 7 Abs. 1 der Richtlinie umgesetzt werden soll - also die 30-Tage-Frist zur freiwilligen Ausreise -, dann fällt dabei unter den Tisch, dass vier Absätze weiter unten in dieser Richtlinie auch die fristlose Abschiebung samt Abschiebehaft zugelassen ist.
Abschiebehaft und Abschiebung gehören leider zu der in Deutschland existierenden Wirklichkeit. Solange dies so ist, müssen wir die dazugehörigen Instrumente immer wieder auf den rechtlichen und politischen Prüfstand stellen.
Ich unterstelle in diesem Hause niemandem, dass er bei der Abschiebung von Menschen unmenschliche Zustände fördern will. Ich glaube, dass jeder von uns etwas dagegen hat. Ich glaube allerdings auch, dass viele in diesem Plenum schlecht informiert sind. Ich werde deswegen den Vorsitzenden des Innen- und Rechtsausschusses bitten, den Ausschuss die Abschiebehaftanstalt in Rendsburg besuchen zu lassen.
Frau Damerow, natürlich ist das Grundproblem, das dazu führt, dass jemand hier illegal einreist, die wirtschaftliche Ungleichverteilung weltweit. Niemand begibt sich leichtfertig und ohne Not auf den Weg und riskiert sein Leben, um hier nach Europa zu kommen. Das ist das Grundproblem, um das wir uns kümmern müssen. Dann brauchen wir auch nicht mehr über Abschiebehaft oder über Abschiebung oder über illegale Menschen zu diskutieren.
Ich ändere meine Haltung auch nicht in der Frage, dass ich die Inhaftierung von Minderjährigen zum Zwecke der Abschiebung für unverhältnismäßig und damit für unverantwortlich halte.
Meine Damen und Herren, die deutsche Staatsbürgerschaft gibt einerseits zusätzliche Rechte wie das Wahlrecht, den konsularischen Schutz im Ausland, das Verbot der Auslieferung oder der Abschiebung. Dem stehen andererseits Pflichten, etwa die Wehrpflicht oder die Zivildienstpflicht und die Pflicht zu Übernahme einer Tätigkeit als Wahlhelfer, gegenüber.
Herr Jezewski, hierbei geht es um die Inhaftierung von Menschen, denen keinerlei strafrechtliches Vergehen vorgeworfen wird. Ich würde mir auch überhaupt nicht erlauben, Strafhaft und Abschiebehaft zu vergleichen. Einen solchen Vergleich gibt es einfach nicht und er sollte auch hier nicht in irgendeiner Form gezogen werden. Die Abschiebehaft ist nämlich keine strafrechtliche Sanktion, sondern soll eine Maßnahme der Verwaltungsvollstreckung zur Sicherung der Abschiebung sein. Es ist den Inhaftierten allerdings nicht klarzumachen, dass deren Freiheitsentzug eine verwaltungstechnische Maßnahme im Rahmen des Abschiebeverfahrens ist. Ich kann nachvollziehen, dass dies dem einzelnen Betroffenen, der inhaftiert wird, nicht klarzumachen ist. Nur warne ich davor, dass man das in der Politik wirklich gleichsetzt.
Meine Damen und Herren von der FDP, es ist eigentlich bedauerlich, dass Sie so lange gezögert haben, sich für eine Härtefallkommission einzusetzen. Dann hätte mit Sicherheit der Beschluss zur Abschiebung einer Familie aus Sri Lanka ganz anders gelautet.
Meine Damen und Herren, können Sie sich eigentlich vorstellen, wie es Menschen geht, die hier leben, aber jeden Tag mit ihrer Abschiebung rechnen müssen, wenn es in den frühen Morgenstunden an der Tür klingelt, sie in aller Eile ihre Sachen zusammenpacken müssen, und das oft nach langjährigem Aufenthalt, wenn die Kinder sich nicht einmal von Freunden verabschieden können, weil durch den Erlass des Innenministers Abschiebungen nicht mehr vorher angekündigt werden?
An dieser Stelle möchte ich noch einmal an den Fall Zarah Kameli erinnern. Er ist damals Auslöser für die jetzt gescheiterte Härtefalleinrichtung in Niedersachsen gewesen. Im Fall Zarah Kameli würde auch unter den jetzigen Ausschlusskriterien - Frau Merk ist sehr deutlich darauf eingegangen die Abschiebung nicht verhindert werden, sondern sie würde wiederum abgeschoben werden.