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Also, meine Damen und Herren, mittlerweile wissen Sie ja, dass ich allen in der Debatte mehr Realismus und Pragmatismus ans Herz lege und dass ich für eine konsequente Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern bin.

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Zwangsweise Rückführung (Abschiebung) ausländischer Flüchtlinge im Land Niedersachsen bis zum 20. Juni 2011

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Zwangsweise Rückführung (Abschiebung) ausländischer Flüchtlinge ist Beobachtern zufolge eine gängige Praxis des Landes Niedersachsen, um den Aufenthalt von Flüchtlingen im Land zu beenden.

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Die zwangsweise Rückführung (Abschiebung) vollziehbar ausreisepflichtiger Ausländerinnen und Ausländer auf der Grundlage des bundesweit geltenden, von den Ländern auszuführenden Aufenthaltsgesetzes ist eine zwingende Rechtsfolge in

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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das Thema Rückkehrhilfen und Rückkehrberatung ist im Moment in aller Munde. Die Bundesregierung sagt, dieses Thema sei wichtig, die Rückkehrhilfen und die Rückkehrberatung müssten gesteigert werden. Allerdings gibt es hier noch großen Nachholbedarf. Deshalb war es uns wichtig, dieses Thema im Plenum zu besprechen. Eine Studie von McKinsey sagt in aller Deutlichkeit, dass freiwillige Ausreisen wichtig seien und dass eine Steigerung auf 300.000 erreichbar sei. Fakt ist, im Jahr 2016 sind aus Deutschland nur 54.000 Flüchtlinge freiwillig ausgereist. Das ist insgesamt einfach deshalb zu wenig, weil es hier um konkrete Kosten geht, nach der Studie von McKinsey um 670 Euro je Person für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Hinzu kommen noch die Kosten für Schlafplätze und für Essen und Trinken. Deswegen wäre es sowohl für uns als auch für die Flüchtlinge wichtig, eine freiwillige Rückkehr zu erreichen. Das ist immer noch besser als Abschiebung, weil es dabei immer wieder bürokratische Probleme gibt.

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Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Fahn, wir alle in der CSU-Fraktion und natürlich auch ich begrüßen es, dass Sie sich ebenso wie wir darüber Gedanken machen, wie wir die Rückkehrberatung intensivieren können, um die freiwillige Rückkehr von Migranten in ihre Heimatländer zu unterstützen und die Bereitschaft dazu zu fördern. Wie wichtig die Rückkehrberatung und Rückkehrhilfen sind und welche Dimension sie im Vergleich zu den Abschiebungen erreicht haben, hat das letzte Jahr gezeigt. 2016 sind rund 55.000 Asylbewerber und Migranten mit finanzieller Unterstützung Deutschlands freiwillig in ihre Herkunftsländer zurückgekehrt. Die meisten von ihnen stammten vom westlichen Balkan. Sie hatten keine Chance auf ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland und sind auf diese Weise ihrer Abschiebung zuvorgekommen. Von diesen 55.000 freiwillig Ausreisenden entfielen rund 12.600 – das ist ein knappes Viertel – auf Bayern. Rund 6.400 wurden über das REAG/GARP-Programm gefördert.

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Fakt ist – das haben Sie auch betont –, dass die freiwillige Ausreise vor Abschiebung gehen sollte und dass die freiwillige Rückkehr in das Heimatland im letzten Jahr erheblich an Bedeutung gewonnen hat. Das sollte uns schon veranlassen, zu überlegen, welche Wege wir zukünftig einschlagen, wenn es tatsächlich so ist – darin stimme ich Ihnen ausdrücklich zu, die Zahlen stehen auch dafür –, dass fast doppelt so viele freiwillig zurückreisen wie Abschiebungen in den Bundesländern durchgeführt werden können. Kollege Huber, sind wir uns doch einig, dass dieses Thema auch hier im Bayerischen Landtag eine Rolle spielen sollte. Deshalb haben die FREIEN WÄHLER mit ihrem Antrag auf dieses Thema aufmerksam gemacht.

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Frau Präsidentin, namens der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bitten wir darum, dass der Tagesordnungspunkt 16 „Abschiebung in den Kosovo“ auf alle Fälle am Freitag ab

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Wir unterliegen den Gesetzen. Wie oft denn noch? Die EU-Rückführungsrichtlinie sagt ganz klar – das EUGesetz habe ich Ihnen das letzte Mal schon erklärt –, dass vor einer zwangsweisen Abschiebung zunächst einmal die freiwillige Rückkehr angeboten werden muss.

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Ich darf Ihnen aber versichern, dass die Kommunen hier schon viel weiter sind. Obwohl die Abschiebung – Frau Ministerin Alt hat es eben gesagt – Aufgabe der Ausländerbehörden ist, also auf kommunaler Ebene statt-

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Reflexartige Rufe nach Gesetzesverschärfung oder schnellerer Abschiebung sind populistisch und bringen in der Sache nichts. Die schrecklichen Taten haben uns erneut schmerzhaft die enorme Verletzlichkeit unserer offenen und freien Gesellschaft vor Augen geführt. Ebenso hilf- wie sinnlose populistische Vor schläge erhöhen die innere Sicherheit meist nicht. Der Einsatz der Polizisten in München wurde vorbildlich koordiniert.

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und die Einwanderung gezielt steuern können. „Aus reise schneller durchsetzen“ – Herr Hinners weiß es: In jeder Deputationssitzung bekommen wir vom Innensenator eine Übersicht, wie die Abschiebung im Einzelnen läuft. Im Wesentlichen wird all das in der Innendeputation schon bearbeitet.

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Verzweiflungstaten häufen sich sogar bei Flüchtlingen, die nicht selbst unmittelbar von Abschiebung bedroht sind. Das berichten uns die psychologischen Beratungsstellen.

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Firmen beklagen die Abschiebung von Azubis... In Deutschland werden trotz des neuen Integrati onsgesetzes weiter Flüchtlinge abgeschoben, die einen Ausbildungsplatz sicher oder eine Ausbil dung begonnen haben. Viele Arbeitgeber sind deshalb empört und verunsichert, ob sie geflüch tete junge Menschen einstellen sollen.

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Wir sprechen aber auch über die Kinder und Jugendlichen, die in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes untergebracht sind. Sie unterliegen nicht der Schulpflicht. Bis vor einem halben Jahr haben wir immer gesagt: Wir brauchen ein Bildungsangebot in diesen Einrichtungen; denn nach der Zuweisung gehen sie ja dann in eine Schule. – Das ist jetzt anders. Durch die Änderung des Asylrechts hat sich die Verweildauer auf möglicherweise ein halbes Jahr verdoppelt, und Asylbewerberinnen und -bewerber aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten bleiben bis zu ihrer Abschiebung in den Landeseinrichtungen.

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Bisher ist es so, dass ich bei dem, was Sie konkret beantragen – heute Nachmittag haben wir noch einen Tagesordnungspunkt, bei dem es um die Zuwanderung von Hochqualifizierten geht –, das Gefühl habe, dass sich die CDU in Rheinland-Pfalz immer noch in den ideologischen Debatten der 80er-Jahre verkrampft hat. Wenn wir über Zuwanderung gerade von Hochqualifizierten auch in den Arbeitsmarkt reden und Sie es schaffen, in einem Antragstext zwei Drittel über die Abschiebung von Flüchtlingen zu philosophieren, dann weiß ich nicht, Frau Kohnle-Gros, ob Sie sich mit Ihrer weltoffenen Position, die Sie hier vorgetragen haben, in Ihrer Fraktion wirklich durchgesetzt haben. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen auch, dass Sie sich durchsetzen, dass die CDU Rheinland-Pfalz endlich im 21. Jahrhundert ankommt, meine Damen und Herren.

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Allerdings stehen der Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen und Asylsuchenden noch verschiedene Bundesregelungen als Hindernis im Weg. Das wurde von den Vorrednerinnen und Vorrednern schon angesprochen. Die Landesregierung hat sich bereits in Berlin im Bundesrat dafür eingesetzt, diese Hindernisse aus dem Weg zu räumen. Ein solches Hindernis betrifft junge Menschen, die hier mit einer Duldung leben und eine Ausbildung absolvieren oder eine Zusage dafür haben. Zurzeit müssen sie und ihre Arbeitgeber damit rechnen, dass eine Abschiebung des Auszubildenden jederzeit möglich ist. Das ist schlecht für die Azubis, und das ist auch schlecht für die Ausbildungsbetriebe.

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Sehr im Fokus der Öffentlichkeit stand in den Sommerferien eine Petition gegen die Abschiebung einer Familie nach Armenien. Seither ist eine leichte Zunahme der Zahl der Petitionen gegen die Ab

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der Republik Kosovo. Sie beschreiben in Ihrem Antrag, dass die Rückführung in den Kosovo für die meisten Kinder immer noch einer Abschiebung ins Elend gleichkommt. Ich bestreite überhaupt nicht, dass es zu viele Fälle gibt, die dem von Ihnen aufgezeigten Bild entsprechen. Wir wissen, dass die Kinder unser aller Zukunft - das gilt für alle Länder, für alle Nationen und Ethnien - sind. Deswegen sollten ihre Bedürfnisse eine besondere Berücksichtigung finden. Daher ist auch eine besondere Sorgfalt zu wahren, wenn Abschiebungen erfolgen sollen, bei denen Kinder betroffen sind. Da für uns Ihr Antrag Fragen offenlässt, würde ich gern im Ausschuss weitere Informationen über die aktuellen Fälle und die Praxis der Abschiebungen in Thüringen erhalten wollen. Ich beantrage namens der FDP-Fraktion die Überweisung des Antrags an den Innenausschuss. Ich danke Ihnen.

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, werte Kollegen, in der Drucksache der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN geht es um die Abschiebung in den Kosovo und die Aussetzung bis mindestens April nächsten Jahres. Weiterer Schwerpunkt ist die Einsetzung einer Kommission zur Untersuchung der Lebensbedingungen von aus Deutschland abgeschobenen Menschen in den Kosovo sowie der Einsatz der Thüringer Landesregierung für ein generelles Verbot von Abschiebungen in den Kosovo und von dort nach Serbien. Begründet werden diese Forderungen mit der für die Roma unsicheren sozialen Lage und der daraus resultierenden möglichen Bedrängnisse in Notlagen, basierend auf dem allgemein schlechten sozialen und wirtschaftlichen Balkanraum und die dort anzutreffende Situation. Aber es wird nicht mit der allgemeinen Sicherheitslage im Land begründet, die bezeichnenderweise nicht der Grund ist, sondern durchaus mittlerweile als stabil bezeichnet wird, so dass auch andere Länder ihre Flüchtlinge dorthin entlassen.

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Da ist es uns bekannt, dass Vorbehalte und Ablehnungen gegenüber den Roma in diesen Ländern bestehen, aber es ist auch bekannt, dass diese Gruppe der Roma, nachdem sich die Zustände in ihrem Land normalisiert haben, zurückgeführt werden müssen. Nun denke ich, dass hier in Thüringen sehr wenige Menschen davon betroffen sein werden. Natürlich sollte man sich das im Einzelfall noch einmal anschauen, wie wir mit diesen Menschen umgehen. Die anstehende Winterperiode, kurz vor Weihnachten, da kann man darüber nachdenken, diese Abschiebung kurzfristig auszusetzen,

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gen selbst. Sofern keine freiwillige Ausreise erfolgt, ist die jeweilige Ausländerbehörde nach § 58 des Aufenthaltsgesetzes verpflichtet, die bestehende Ausreisepflicht durchzusetzen und die Betroffenen abzuschieben. Eine Rückführung unterliegt wie jede ausländerrechtliche Maßnahme einer Einzelfallprüfung. Hierbei wird von der zuständigen Ausländerbehörde und zumeist auch von den Verwaltungsgerichten insbesondere geprüft, ob der Abschiebung eines Ausländers Abschiebungshindernisse entgegenstehen. Dies gilt für alle vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer unabhängig ihrer ethnischen Zugehörigkeit.

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Abschiebung vollziehbar ausreisepflichtiger Ausländer durchgeführt, deren Identität wegen fehlender Papiere nicht festgestellt werden kann?

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Die Abschiebung der vollziehbar ausreisepflichtigen abgelehnten Asylbewerber Anuar und Bedir Naso erfolgte bereits im Februar 2011, somit vor Beginn der krisenhaften Entwicklung in Syrien. Es handelte sich nicht um Flüchtlinge, sondern um abgelehnte Asylbewerber, die ihrer Ausreiseverpflichtung nicht nachkamen und ihren Aufenthalt in Deutschland rechtsmissbräuchlich verlängert hat

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men festgelegt worden sind. Dies bedeutet, dass ausländische Menschen, denen in ihrem Herkunftsland Verfolgung oder Folter droht, selbstverständlich in Deutschland Schutz und Asyl genießen sollen. Die nicht in diesen Personenkreis fallenden Menschen sind dagegen ausreisepflichtig. Ich will jetzt gar nicht alles hier erwähnen - Krankheit, alleinerziehende Mütter, die von dieser Rückführung ausgeschlossen sind, diese Einzelfallprüfung über die Härtefallkommission, so dass auch jeder Fall, der hier von Abschiebung betroffen ist, vorher einer Einzelfallprüfung unterzogen wurde, ich denke, auch im kosovarischen Aktionsplan. Das deutsche URA-2-Projekt, also Beratung, finanzielle Unterstützung, praktische Unterstützung nach der Rückkehr und Reintegration, Wiedereingliederung der Rückkehrer sollte hier benannt werden.

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Zu dieser Verantwortung möchte ich gern ein Zitat an den Beginn meiner Ausführungen stellen, und zwar vom 33. Evangelischen Kirchentag in Dresden. Dort ist eine Resolution verabschiedet worden und in dieser heißt es, ich zitiere: „Aus der historischen Verantwortung erwächst heute eine Verantwortung für eine menschenwürdige Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete Roma in Deutschland und gegen Abschiebung in die Republik Kosovo.“ Diese Resolution ist unterzeichnet und unterstützt worden unter anderem vom Bundestagsvizepräsidenten Wolfgang Thierse, von Katrin GöringEckardt, aber genauso auch von Petra Pau, Cem Özdemir und vielen anderen. Ich möchte ein zweites kurzes Zitat voranstellen, nämlich von Prof. Dr. Norbert Lammert in seiner Rede zum Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar 2011 im Bundestag. Da hat er gesagt: „Bis heute ist die größte Minderheit Europas zugleich die wohl auch am meisten diskriminierte Minderheit Europas.“ Über diese Menschen reden wir heute, mit diesen Menschen beschäftigt sich unser Antrag. In der Tat, Frau Holbe, geht es uns um eine ganz wichtige humanitäre Geste. Mehr kann es im Moment nicht sein, das wissen wir auch, damit werden wir die Welt nicht retten, aber es geht um eine wichtige humanitäre Geste gegenüber einer besonders schutzbedürftigen Gruppe.

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UNICEF hat im Jahr 2010 116 aus Deutschland zurückgekehrte Kinder befragt und relevante Daten aus einer statistischen Haushaltserhebung ausgewertet. Die Ergebnisse, einige davon, möchte ich hier gern kurz vortragen, sind in der Tat alarmierend. Drei von vier zurückgekehrten Kindern aus Deutschland gehen im Kosovo nicht mehr zur Schule. Grund sind die Sprachbarrieren, fehlende Sprachkurse, fehlende Schulzeugnisse, die Armut der Familien, fehlende Übergangsklassen. Auch die OSZE hat festgestellt, dass die Kommunen im Kosovo noch nicht in der Lage sind, aus Deutschland abgeschobene Kinder unterzubringen, ihnen Gesundheitsversorgung zu gewährleisten und ihren Schulbesuch zu sichern. Das liegt sicherlich auch daran, dass ein beträchtlicher Teil der Menschen für die dortigen Behörden quasi unsichtbar ist, denn sie haben oft keine Geburtsurkunden, sie sind auch oftmals nicht amtlich registriert. Sowohl in Deutschland als auch im Kosovo müssen viele Kinder aufgrund von Traumatisierungen und chronischen Erkrankungen von Erwachsenen viel zu früh ganz viel Verantwortung übernehmen. Auch lange nach der Abschiebung in den Kosovo, haben die Kinder berichtet, empfinden sie Deutschland als ihre Heimat, sie fühlen sich aus dem Lebenszusammenhang gerissen. Besonders verzweifelt sind viele Kinder darüber, dass sie sich auch nicht mehr in der Sprache, mit der sie aufgewachsen sind, nämlich auf Deutsch, verständigen können. Viele der Praktikerinnen und Expertinnen aus Kommunen, Sozialarbeit, Schularbeit, Schulen und psychologischen Beratungsstellen warnen hier schon seit vielen Jahren vor der Schaffung von entwurzelten Generationen.

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ten, indem sie die Ausländerbehörde hartnäckig seit ihrer Einreise im Jahre 2001 über ihre Identität täuschten. Somit konnte die Ausländerbehörde ihre gesetzliche Verpflichtung, den Aufenthalt der Familie durch Abschiebung zu beenden, über Jahre hinweg nicht erfüllen. Erst durch eigene Ermittlungen der Ausländerbehörde konnte die wahre Identität der Familie geklärt werden. In diesem Zusammenhang wurde auch bekannt, dass der Sohn Anuar nicht 16 Jahre und minderjährig, sondern bereits 19 Jahre und somit volljährig war.

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Zu 2: Bevor es zu einer Abschiebung kommt, ist die Frage, ob jemandem im Herkunftsland politische Verfolgung oder Gefahr für Leib und Leben drohen, vom zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verneint und diese Entscheidung in aller Regel auch verwaltungsgerichtlich bestätigt worden. Wenn der gleichzeitig mit der Ablehnung des Asylantrags ergangenen Aufforderung zu Aus

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Ich will noch ein Beispiel sagen. Darüber haben jedenfalls wir Liberale uns Mitte der Neunzigerjahre tierisch aufgeregt. Das war die Frage der Abschiebung von Ausländern, die kein Bleiberecht hier hatten. In den Landkreisen hat das der Landrat exekutiert – ich sage bewusst: der Landrat.In Frankfurt hat es der Oberbürgermeister – ob männlichen oder weiblichen Geschlechts, und das war gerade die Phase – nicht exekutiert. Der damalige hessische Innenminister hat nicht von seinem Weisungsrecht Gebrauch gemacht und darauf hingewiesen, dass das umzusetzen ist,weil wir in diesem Hause entsprechende Regeln beschlossen haben.

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Aber es stellt sich die Frage – und die haben Sie wiederum umgangen –: Wenn wir einerseits – das wollen wir, und dafür sind wir auch der Wirtschaft dankbar – eine möglichst rasche Integration derjenigen, die bleiben können, und auch deren Integration auf dem Arbeitsmarkt wollen, was ist dann ande rerseits mit der Abschiebung? Welche Positionen dazu tragen Sie für das Land Baden-Württemberg an den Bund heran?