Zum Tätigkeitsbericht selbst. Insgesamt ist nach Auswertung des Berichtes festzustellen, dass der Datenschutz in den Behörden und bei ihren Mitarbeitern fest verankert ist. Der Datenschutz ist auf hohem Niveau realisiert. Grund dafür ist neben dem Wirken des Landesbeauftragten vor allem auch die Bedeutung, die die Landesregierung dem präventiven Datenschutz beimisst.
Im Großen und Ganzen, meine sehr geehrten Damen und Herren, konnte ich dem Bericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und seinen Ausführungen in den Ausschüssen sowie den Stellungnahmen der Landesregierung dazu entnehmen, dass der Datenschutz im Land Sachsen-Anhalt sehr gut aufgestellt ist. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wird weitestgehend gewahrt. Die vom Landesbeauftragten für den Datenschutz bemängelten Punkte wurden klar herausgestellt und können nun beim weiteren Handeln Berücksichtigung finden, wie zum Beispiel bei der Änderung des SOG des Landes Sachsen-Anhalt.
Nach Lektüre des Berichts kann man den wesentlichen Unterschied zum Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz herausstellen: Der „öffentlich-rechtliche“ Datenschutz soll die Bürgerinnen und Bürger vor staatlichem Übereifer schützen, Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich ist Verbraucherschutz.
Eines gilt es jedoch für die Zukunft zu bedenken: Das Land hat in den letzten Jahren in vielen Bereichen Doppelstrukturen und -zuständigkeiten abgebaut, jedoch leider nicht im Datenschutz. Deutlich wird dies zum Beispiel bei der Neuordnung des Krebsregisters: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz berät das Sozialministerium, die Aufsichtsbehörde beim Innenministerium berät das Sozialministerium. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz ist für öffentliche Krankenhäuser zuständig, die Aufsichtsbehörde beim Innenministerium für Krankenhäuser in privater Rechtsform. Das mag verstehen, wer will. Es ist eine überflüssige Doppelbefassung, die unnötig Personal bindet.
Meine Damen und Herren! Wir beschäftigen uns im Landtag regelmäßig mit dem Datenschutz und haben dazu bereits einige Plenardebatten geführt. Schwerpunkt der bisherigen Debatten war der Datenschutz im öffentlichen Bereich. Der kritische Blick richtet sich oft allein auf den Staat und seine Behörden als mögliche Verletzter des Datenschutzes. Das entspricht der Staatsgerichtetheit der Grundrechte. Heute geht es einmal um den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich.
Schaut man sich die personelle Ausstattung der Dienststelle des Landesbeauftragten für den Datenschutz an, so stellt man signifikante Unterschiede zum zuständigen Referat im Landesverwaltungsamt fest. Während dort lediglich drei Beschäftigte mit Datenschutzaufgaben befasst sind, aber teilweise auch noch andere Aufgaben zu erledigen haben, verfügt der Landesbeauftragte für den Datenschutz über wesentlich mehr Personal. Es sind einschließlich des Landesbeauftragten selbst und einschließlich seiner Zuständigkeit für den Informationszugang, die wir neulich im Landtag begründet haben, 13 Fachkräfte in der Dienststelle des Landesbeauftragten für den Datenschutz tätig.
Wir haben schon vor eineinhalb Jahren den Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich bei uns in Baden-Württemberg hin terfragt. Wir alle wissen, dass wir eine Trennung in den nicht öffentlichen Datenschutz und den sogenannten öffentlichen Datenschutz haben, was die Datenschutzaufsicht angeht.
Der Datenschutz, so wie wir ihn kennen, ist beim Landesda tenschutzbeauftragten angesiedelt. Er übt aber eben nur für den öffentlichen Datenschutz die Aufsicht aus. Demgegen über spielt sich der nicht öffentliche Datenschutz in einer Ab teilung des Innenministeriums ab.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach den Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs muss der Datenschutz in Baden-Württemberg – aber nicht nur der Datenschutz in Baden-Württemberg – neu organisiert werden. Das ist vollkommen klar. Herr Kollege Walter, ich habe schon vor mehr als einem Jahr an dieser Stel le gesagt, dass wir den nicht öffentlichen und den öffentlichen Datenschutz beim Landesbeauftragten zusammenfassen wol len.
In diesem Zusammenhang muss aus unserer Sicht noch ein weiteres Problem gelöst werden: Das ist die Frage, wie wir Verstöße gegen das Datenschutzrecht ahnden. Wir haben das Problem, dass der Datenschutz heute – so war es z. B. beim nicht öffentlichen Datenschutz, solange er dem Innenminis terium zugeordnet war – ein wenig den Eindruck eines zahn losen Tigers vermittelt. Wir wollen ganz sicher keine Daten schutzbehörde, die ein zahnloser Tiger ist. Wir wollen eine Datenschutzbehörde, die jedem, der gegen den Datenschutz verstößt, mit klaren Mitteln entgegentreten kann. Deswegen ist für uns wichtig, dass die Datenschutzbehörde auch die Möglichkeit hat, entsprechende Bußgelder zu verhängen, ei ne entsprechende Ahndung von Datenschutzverstößen vorzu
Beim Thema Datenschutz nimmt der Rundfunkstaatsvertrag ebenfalls auf das neue Telemediengesetz Bezug. In diesem wurde aber die Chance verpasst, einen einheitlichen Datenschutz im Medienbereich zu schaffen und das Internet im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Nutzerinnen und Nutzer verbraucherfreundlicher zu machen. Der Datenschutz wird untergraben, indem die Herausgabe persönlicher Daten an die Polizei durch Diensteanbieter auch zur vorbeugenden Gefahrenabwehr erlaubt wird. Ich bin froh, dass gegen diese Verletzung der Persönlichkeitsrechte bereits Verfassungsbeschwerde angekündigt wurde, und ich hoffe, dass das Verfassungsgericht diesen erneuten Versuch von CDU/CSU und SPD, unschuldige Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht zu stellen, abwehren wird.
Das Klima, in dem sich der Datenschutz behaupten muss, wird auf vielen Gebieten und offensichtlich auch hier im Landtag rauer. Sowohl Datenschutz in der Wirtschaft als auch transparentes Verwaltungshandeln werden immer öfter in erster Linie als bürokratische Hemmnisse betrachtet. Die Einbettung des Themas Datenschutz in den Kontext des Bürokratieabbaus in Ihrem schwarz-roten Koalitionsvertrag spricht schon eine sehr deutliche Sprache.
Aus Sicht der Grünen – und das kann ich immer nur wiederholen, und ich werde es jedes Jahr wiederholen – gehört Datenschutz ins Grundgesetz. Wir Grünen werden uns weiterhin dafür starkmachen. Daher gilt ein kleiner Seitenhieb der FDP, die, wie hier eben ja auch erwähnt wurde, sich als Bürgerrechtspartei versteht. Jetzt haben Sie die Gelegenheit, auch als FDP-Fraktion aus Bremen heraus im Bund zusammen mit Ihrem Koalitionspartner, der CDU, dahingehend zu wirken, dass der Datenschutz endlich auch im Grundgesetz verankert wird. Denn nur dann ist es möglich, all die Probleme – so etwas wie den Einsatz der DNA-Duschen, Überwachung von Tankstellen et cetera –, die wir hier auf kommunaler und auf Landesebene debattieren, auf einer rechtlichen Basis abzuwägen, ohne dass man jetzt persönlich immer diese Güterabwägungen machen muss, sondern aufgrund der verfassungsrechtlich gegebenen Rechte würde dann eine Abwägung stattfinden. Es würde uns nicht nur die Arbeit erleichtern, es würde den Datenschutz stärken.
Ortungssysteme, die jeden Handybesitzer auffinden können, Programme, die einst als privat gedachte Bilder im Internet mit Datum, Ort und Besitzer entschlüsseln, bereiten nicht nur mir mehr als Unbehagen. Ich selbst habe ein iPhone, ich benutze gern Facebook, das macht Spaß. Ich möchte es gern weiter benutzen, aber ich möchte auch, dass dem Datenschutz Rechnung getragen wird. All die Debatten, die derzeit geführt werden, sind wichtig, und es ist richtig, dass dem Datenschutz Rechnung getragen wird und dass auch strenge Datenschützer darauf pochen, dass Google Datenschutz nicht nur als
Dann ist in § 7 ein Absatz 4 angefügt worden: „In seiner Eigenschaft als Landesbeauftragter für den Datenschutz kann sich der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit auf seine institutionelle Garantie nach Artikel 69 der Verfassung des Freistaats Thüringen berufen.“ Wir haben also auch den Informationsfreiheitsbeauftragten nicht etwa von Dingen ausgenommen, sondern wir haben ausdrücklich den Informationsfreiheitsbeauftragten, Herrn Hasse, haben wir extra, dass man da wirklich weitestgehend alles nachvollziehen kann und muss. Denn das ist ja wichtig, sonst hätten wir ja auch keinen Informationsfreiheitsbeauftragten gebraucht. Ich bin froh, dass das jetzt beim Datenschutz angesiedelt ist, dass das dort mit abgearbeitet werden kann.
Unlängst hatte Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich zu einer Tagung über Datenschutz im 21. Jahrhundert eingeladen. Hier wurden hauptsächlich Redner aktiv, die dargelegt haben, dass der Datenschutz überflüssig sei, zu viel Geld koste und dass es eigentlich ein Bürokratismus sondergleichen sei, die Leute ständig zu fragen, ob sie die Daten weitergeben wollen oder nicht. Von daher ist es wichtig, dass wir gemeinsam Kante zeigen, dass wir gemeinsam zeigen, dass wir einen wirklichen Datenschutz wollen, dass wir den Bürger tatsächlich zum Bestimmer darüber machen wollen, wohin seine persönlichen Daten gelangen.
Präventiver Datenschutz klingt für mich ein wenig so, als müsste man von vornherein sehr viel mehr Datenschutz betreiben als erforderlich. Könnte da, Herr Dr. Weichert, unser Missverständnis liegen? Fühlen Sie sich - das ULD - etwa Angriffen ausgesetzt, denen Sie mit „präventivem Datenschutz“ begegnen müssen? - Ich hoffe, nein.
Zweitens. Ab dem 28. September 2007 wird bundesweit der automatisierte elektronische Datenabruf von öffentlichen Stellen sowie die einfache Melderegisterauskunft für private Stellen eröffnet. Wir werden für Bürgerinnen und Bürger deutliche Vereinfachungen erreichen und gleichzeitig die Datenschutzvoraussetzungen erfüllen, die an uns gerichtet worden sind. Wir haben im Übrigen mit diesen Konzepten im bundesweiten Vergleich eher eine vordere Position, man kann geradezu sagen, wir haben eine Spitzenstellung beim präventiven Datenschutz, wenn ich an Datenschutz-Gütesiegel oder Datenschutz-Audit denke, dass gerade vom ULD an die Firma Microsoft verliehen worden ist.
Ich bin auch für den Datenschutz zuständig und finde, Datenschutz ist wichtig. Datenschutz ist allerdings nicht der einzige zu berücksichtigende Aspekt, liebe Kollegin Spoorendonk. Da ist nichts, was zusammenzuführen wäre.
haltsansätze der Landesbeauftragten sowohl für den Datenschutz als auch für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR sowie der Bürgerbeauftragten. Zentrale Anliegen sind einerseits die Leistung eines Konsolidierungsbeitrags, aber auf der anderen Seite auch die Gewährleistung der Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Parlaments im Hinblick auf die von der Verfassung vorgegebenen Aufgaben. Zu berücksichtigen ist insofern eine Veränderung der Fraktionszuschüsse. Ein Anstieg des Mittelbedarfs wird sich durch das Ende der 5. Wahlperiode des Landtags 2014 ergeben, da aufgrund der Neuwahl von Abgeordneten eine teilweise Doppelbelastung entsteht. Im Übrigen ist ein deutlicher Anstieg hoch komplizierter und umfangreicher Aufgaben der Landtagsverwaltung zu verzeichnen, zum Beispiel durch die Vorbereitung einer tendenziell steigenden Zahl größerer Anhörungen in den Fachausschüssen, durch den Vollzug der Vereinbarung über die Unterrichtung und Beteiligung des Landtags in Angelegenheiten der Europäischen Union, durch die Unterstützung des in seinem Umfang bislang beispiellosen Untersuchungsausschusses sowie durch die umfassenden und erweiterten Aufgaben der Parlamentarischen Kontrollkommission und der G-10-Kommission. Diese Aufgaben sind nur mittels einer Verstärkung des Personalkörpers zu bewältigen, zumal die Landtagsverwaltung nicht über einen nachgeordneten Bereich verfügt, aus dem Bedienstete abgezogen werden könnten. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz ist nun sowohl für den Datenschutz im öffentlichen als auch im nicht öffentlichen Bereich zuständig, was eine Verstärkung auch dieses Personalkörpers erfordert. Modernisierungen müssen in der EDV-Technik und der Kommunikationstechnik erfolgen, um das Abgeordneteninformationssystem weiterhin erfolgreich zur Verfügung stellen zu können. Außerdem ist ein komplexes ITVorhaben für die technische Einführung der öffentlichen Petitionen geplant.
Wenn Sie den Datenschutz wirklich ernst nehmen – und der Datenschutz ist das demokratische Fundament einer Informationsgesellschaft –, dann geben Sie dem statt, was hier immer eingebracht wird. Sie müssen das ja nicht im Verhältnis 1 : 1 übernehmen. Aber in der Vergangenheit haben wir erlebt, dass alle Einwände, die vorgebracht wurden, von Ihnen zurückgewiesen wurden. So stellen wir uns Datenschutz in einer Demokratie, in Baden-Württemberg wirklich nicht vor.
Zum Tagesordnungspunkt „Informationsfreiheit und Datenschutz in Thüringer Jobcentern verwirklichen“: Informationsfreiheit und Datenschutz sind ohne Zweifel wichtige Rechtsgüter unserer Gesellschaft, deren Beachtung und Wahrung auch im Tätigkeitsbereich der Jobcenter gelten muss. Aber entgegen der Auffassung der Fraktion DIE LINKE ist für mich und auch für meine Fraktion nicht ersichtlich, warum sowohl die Informationsfreiheit als auch der Datenschutz in den Thüringer Jobcentern bislang noch nicht verwirklicht sein soll. Für den Bereich der Informationsfreiheit stützen Sie Ihren Antrag ja im Wesentlichen, so haben wir das gelesen, auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 10. Januar dieses Jahres und fordern die Bereitstellung von Direktdurchwahlnummern des Sachbearbeiters in den Thüringer Jobcentern. In dem Urteil wurde das Jobcenter Leipzig verurteilt, ihre Diensttelefonliste mit den Durchwahlnummern einer Anwaltskanzlei zur Verfügung zu stellen, die eben tagtäglich mit der Agentur beruflich zu tun hat. Den Anspruch begründet das Gericht mit dem Informationsfreiheitsgesetz, das einen umfassenden Informationsanspruch von Bürgern zu amtlichen Informationen vorsieht.
Meine Damen und Herren! Es gibt, wie wir auch im Ausschuss beraten haben, natürlich die Situation, dass die Verwaltung gerne bei der Ablehnung oder bei der widerwilligen Herausgabe von Informationen den Datenschutz anführt. Natürlich gibt es einen Interessenkonflikt zwischen Datenschutz auf der einen Seite und Informationsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger auf der anderen Seite. Wir wollen aber, dass er im Falle der Ablehnung konkretisiert wird. Das heißt, wir wollen nicht, dass Datenschutz nur ein vorgeschobener Vorwand ist. Das finden wir wichtig, damit das Gesetz auch in der Realität greifen kann und nicht ausgekontert wird.
Wozu also noch ein Gesetz auf Landesebene? Das Problem liegt in der Übergangsfrist. Das Gesetz auf Bundesebene, das in diesen Tagen im Vermittlungsausschuss behandelt wird, tritt frühestens Mitte 2015 in Kraft. Erst dann wird das neue Bundesmeldegesetz wirksam werden. Wir wollen aber dem Datenschutz schon heute Rechnung tragen. Auch wollen wir bis 2015 ein anderes Regel-Ausnahme-Verhältnis. Die Regel darf nicht die Weitergabe von Daten zu Werbungszwecken sein, die Regel muss der Datenschutz sein, Kolleginnen und Kollegen. Deswegen ist für uns die Priorität klar: Datenschutz hat Vorrang vor wirtschaftlichen Erwägungen. Das ist der Hintergrund dieses Gesetzentwurfes. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss.
Ich will vier Punkte nennen: erstens die Kommunikation dessen, was privater, nicht öffentlicher Datenschutz ist, zweitens die Frage, welche Interventionsmöglichkeiten wir ausschöpfen, drittens die Frage, wie der nicht öffentliche Datenschutz organisiert ist, und viertens die Frage, welche Perspektiven wir in der Arbeit für den nicht öffentlichen Datenschutz haben. Dazu einige wenige Anmerkungen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Kollege Hofelich, Tibet ist ja gerade, auch wegen des Dalai Lama, eine sehr beliebte Gegend. Daher sollten wir uns nicht scheuen, diese Gebetsmühlen hier jedes Jahr – vielleicht auch noch öfter – anzuwenden. Denn in der Tat wurden öffentlicher und nicht öffentlicher Datenschutz in anderen Ländern zusammengelegt. Das ist auch richtig. Die Bevölkerung denkt beim Datenschutz, wenn sie sich an eine Behörde wendet, zunächst einmal an den Datenschutzbeauftragten. Vielen in der Bevölkerung ist doch gar nicht klar, dass es im Datenschutz eine Zweiteilung gibt.
Positiv ist aber – das kann man sagen –, dass der Datenschutz für viele private Unternehmen und Organisationen einen hohen Stellenwert hat. Sie wollen diesem hohen Stellenwert Rechnung tragen. Manchmal führt das dazu, dass eine nicht öffentliche Stelle ein Vorhaben in enger Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde umsetzt. Das ist besonders erfreulich, weil – auch dies wurde gesagt – vorbeugender Datenschutz der bes te Datenschutz ist.
neunten Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz. Auf der einen Seite kann man mit Fug und Recht behaupten, dass der Datenschutz in den letzten Monaten ein viel diskutiertes Thema ist. Insbesondere der Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich - Google Street View, um ein prominentes Beispiel zu nennen - steht im gesellschaftlichen Fokus.
Sie negieren wiederum völlig, dass es bereits heute eine Fülle von Zugangsmöglichkeiten gibt, wobei ein Bürger nicht Bittsteller, sondern Antragsteller ist. Eine Verwaltung muss nämlich nicht nur transparent sein – darin sind wir uns völlig einig –, sondern sie muss auch so arbeiten, dass der Bürger, der ihr seine Daten anvertraut, darauf vertrauen kann, dass diese Daten nicht zum Allgemeingut werden. Sie reden zwar von Datenschutz, tragen aber offensichtlich nichts dazu bei; sonst wäre Ihnen nämlich aufgefallen, dass der Datenschutz in Ihrem Gesetzentwurf eine doch sehr untergeordnete Rolle einnimmt, insbesondere, wenn es um Betriebsgeheimnisse geht. Sie sagen, man dürfe sich nicht dahinter verstecken. Einerseits den Datenschutz immer hochzuhalten, andererseits dieses Verhältnis in der Abwägung nicht sehen zu wollen, ist schon ein sehr merkwürdiges Schauspiel. Das sage ich einmal so direkt. Sie tun immer so: Alle wollen das. Warum will dann die SPD mit ihrem Vorsitzenden an der Spitze des Bayerischen Städtetags das nicht?
Wir haben eine sehr gute Zusammenarbeit – dafür bedanke ich mich sehr herzlich – mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz. Fast alle Regelungen mussten mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz besprochen werden. Es musste geprüft werden, ob die Regelungen haltbar sind. Die Regelungen zum Datenschutz sind eingeführt. Es geht um technische und organisatorische Maßnahmen der Datensicherheit. Diese sind bereichsspezifisch geregelt. Der Kernbereich des privaten Lebens und der privaten Lebensgestaltung ist geschützt. Daher haben wir aus meiner Sicht eine vernünftige Regelung gefunden. Wie schon erwähnt, waren dazu lange Diskussionen erforderlich.
Ich bin schon seit einigen Jahre für den Datenschutz zuständig und nutze jedes Jahr die Gelegenheit, um hier immer wieder aus vollem Herzen einen Satz zu sagen: Der Datenschutz gehört ins Grundgesetz! Ich werde dies auch, glaube ich, in den nächsten Jahren wiederholen, und da muss sich die Bundesregierung bewegen. Wir hatten ja diesbezüglich eine Initiative ergriffen, sie wurde leider erneut abgelehnt. Ich denke, wenn wir den Datenschutz im Grundgesetz verankert hätten, hätten wir auch entsprechende Rechtssicherheit, und zwar nicht nur bundesweit, sondern insbesondere auch in den Bereichen, in denen die Datenschutzbeauftragten der einzelnen Länder aktiv werden könnten, nämlich gerade in der Privatwirtschaft und im Arbeitnehmerdatenschutz. Man könnte dann schauen, welche Betriebe in Bremen eigene Datenschutzrichtlinien einhalten, die sie gemäß der Bundesgesetzgebung erfüllen müssen, wo sie nicht erfüllt werden, welchen Handlungsbedarf wir als Parlament und Senat hätten und wo wir entsprechend intervenieren müssten.