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Ihre Verweigerung des Familiennachzugs widerspricht zudem Ihrem Ziel, irreguläre Migration zu verhindern. Viele Familienangehörige, Frauen und Kinder, begeben sich auf die gefährlichen Fluchtrouten. Gerade die, die am stärksten Schutz bedürfen, sind auf der Flucht viel mehr vom Tod bedroht als gesunde Männer, die jetzt schon hier sind. Ein neunjähriges Mädchen, das wir in Idomeni getroffen haben, hat mir ein Bild gemalt, das ich Ihnen kurz zeigen möchte. Man sieht auf diesem Bild – –

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Kolleginnen und Kollegen, wir sollten sachlich über dieses Thema reden. Herr Kollege Zellmeier, ich möchte auf Ihren Einwand im Hinblick auf die subsidiär Geschützten und die Genfer Flüchtlingskonvention eingehen. Kollegin Kamm hat es teilweise angesprochen. Sie wissen genau, dass wir im Jahr 2015 den subsidiären Schutz in Deutschland eingeführt haben. Das haben Sie selber gesagt. Das haben wir gemacht, weil sehr viele Anträge aus Syrien kamen und die Bestätigung vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beschleunigt werden sollte. Das war auch Wunsch der CSU. Im Kern gibt es keinen Unterschied zwischen Flüchtlingen, die unter die Genfer Flüchtlingskonvention fallen, und subsidiär Geschützten. Ein Syrer aus Aleppo kann sowohl einen Schutzstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention haben als auch "nur" den subsidiären Schutz. Insofern ist die Unterscheidung bloßer Humbug und unserem Verwaltungshandeln geschuldet.

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Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Dringlichkeitsantrag der CSUFraktion behandelt aus meiner Sicht in der Tat zentrale Themen der aktuellen Debatte um die Steuerung und Begrenzung der Migration. Die am 1. Februar vom Bundestag beschlossene Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs war enorm wichtig. Jetzt hat eine Bundesregierung Zeit, eine dauerhafte Lösung auf der Grundlage des heute vereinbarten Koalitionsvertrages auf den Weg zu bringen.

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Wer wird entlastet? Wir wissen heute, dass mehr als 50 % derjenigen, die zu uns kommen, aus den Bürgerkriegsflüchtlingsländern kommen. Durch den vorübergehenden humanitären Schutz müssen also etwa die Hälfte der Asylanträge nicht mehr inhaltlich bearbeitet werden. Zuständig bleibt dann nicht mehr das BAMF, sondern werden die Ausländerbehörden der jeweiligen Kreise beziehungsweise Kommunen. Das entlastet die Entscheider beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und die Richter an den Verwaltungsgerichten. Die Verfahren der übrigen Bewerber können dadurch deutlich beschleunigt werden. Die frühere Ausreise von Menschen, die nicht in Deutschland bleiben können, entlastet die Kommunen bei der Bereitstellung von Unterbringungsmöglichkeiten, Betreuungsund Integrationsmaßnahmen. Der besondere Aufenthaltsstatus der Bürgerkriegsflüchtlinge macht eine schnellere Integration in Arbeit möglich, was ebenfalls zu einer Entlastung bei der Flüchtlingsversorgung führt.

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Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir wissen, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist in einer äußerst schwierigen Situation. Wir wissen auch, der Rückstau bei der Bearbeitung von Asylanträgen ist zu groß. Wir wissen, die Einstellung zusätzlicher Mitarbeiter erweist sich als äußerst schwierig. Dieser Zustand ist für alle unbefriedigend, und er ist vor allem belastend für die Menschen, die viele Monate nach ihrer Ankunft immer noch keine Gewissheit haben, ob sie bleiben können oder ob sie gehen müssen.

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Zum ersten Punkt, zur Verbesserung der Integration und Situation hier gehört auch der Antrag, den die FDP vorgelegt hat, nämlich dass das BAMF, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, entlastet wird und es schnellere, bessere Verfahren gibt. Denn die Dauer der Asylverfahren - da haben Sie völlig recht - ist ein riesiges Problem, zum einen für die Flüchtlinge, die nicht wissen, unter welchem Schutz sie stehen, wie lange sie hierbleiben können und vor allem, wann sie ihre Familien nachholen können.

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Der Gipfel ist, politisch-inhaltlich gesehen, ein völliger Fehlschlag gewesen. Es gab keinerlei Beschlüsse oder Verabredungen, die wegweisende oder ernsthafte Entscheidungen getroffen hätten, die Probleme in den Fokus zu nehmen, die die Menschheit insgesamt eigentlich hat. Klimawandel, Flucht und Migration, Armut und Hunger wurden nicht konstruktiv besprochen.

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Ich ergänze das deswegen, weil ich glaube, das ist ein wichtiger Punkt, wenn man fragt, wie es mit der Bearbeitung der Asylanträge in Bremen vorangeht, dass sie eben teilweise sehr lang dauern und teilweise auch künstlich durch die Bundesregierung, durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, verlängert wurden,

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Was war der Beginn dieser Entwicklung? Kann es sein, dass eine Kanzlerin einmal entschieden hat, die Grenzen unkontrolliert zu öffnen, dass danach Hunderttausende eingewandert sind und ein Bundesamt für Migration, abgekürzt BAMF, plötzlich dastand, nicht arbeitsfähig war?

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Wie Sie alle wissen, ist das BAMF – das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – an dieser Stelle immer noch dabei, die Asylanträge abzuarbeiten, sodass wir damit rechnen, dass diese ganzen aufgestauten Asylanträge dazu führen werden, dass es im nächsten Jahr einen weiteren Anstieg im Bereich der freiwilligen Rückreisen geben wird.

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Mit der Großen Anfrage wollten wir vom Senat wissen, wie der aktuelle Stand der Bearbeitung der Asylverfahren im Land Bremen ist. Zunächst erst einmal herzlichen Dank auch noch einmal an den Herrn Senator, dass diese Fragen, zumindest teilweise, umfangreich beantwortet worden sind! Aus der Antwort des Senats geht hervor, dass dem Land Bremen in der Zeit vom 1. Januar 2015 bis zum 1. Mai 2017 insgesamt 13 971 Asylantragsteller - also fast 14 000 - vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, BAMF, zugewiesen worden sind. Davon sind 2 765 landesintern nach Bremerhaven verteilt worden. Darüber hinaus sind Bremen von Januar bis Oktober 2015 insgesamt 1 971 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, sogenannte umF, zugewiesen worden, und Bremerhaven 16.

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Wenn ich Ihr Zwiegespräch unterbrechen darf! Es geht hier um die Große Anfrage der Fraktion, die da lautet: „Wie geht es bei der Bearbeitung von Asylverfahren in Bremen und Bremerhaven voran?“ So eine Frage, wie es denn bei einem läuft, macht erst einmal einen freundlichen Eindruck, und dann, muss ich sagen, richtet sich diese Frage eigentlich an einen falschen Adressaten, denn, wie auch mein Vorredner gerade zu Recht bemerkt hat, für eine Vielzahl dieser Antworten ist ja das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zuständig, das BAMF. Es unterliegt nicht der parlamentarischen Kontrolle dieses Landes, aber trotzdem werden ja von hier aus Antworten gegeben. Viele Teile der Antworten auf die Große Anfrage, die hier in der Antwort stehen, wurden aus Drucksachen des Bundestags entnommen. Da geht es um viele Statistiken und Tabellen, und diese wären auch bei eigener Recherche zugänglich,

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Meine Damen und Herren, daher ist es absolut überfällig, die Wege für Menschen aus dem Ausland in unser Land jetzt mit einem Einwanderungsgesetz zu ebnen. Neben der Abmilderung des demografischen Wandels erfüllt der dem Bundesrat vorgelegte Antrag für ein Einwanderungsgesetz aber auch einen zweiten wichtigen Aspekt. Mit einem Einwanderungsgesetz kann die Asylmigration in geordnete Bahnen gelenkt werden. Es müssen Mechanismen etabliert werden, die legale Migration nach Deutschland ermöglichen.

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Die Realität sieht anders aus. Ich hoffe natürlich auch, dass die Verfahren sehr viel schneller gehen, aber ich sehe es noch nicht. Und wir hören auch immer wieder in den Bundesmedien, dass trotz vieler Stellen im Land und im Bund, die geschaffen wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die Geschwindigkeit der Anerkennungsverfahren nicht zugenommen hat.

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Nach der letzten Prognose des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge gehen wir derzeit für Baden-Württemberg von 33 000 Erstantragstellern und etwa 7 000 Folgeantragstellern aus. Es ist davon auszugehen, dass diese Zahlen noch einmal nach oben korrigiert werden müssen.

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Meine sehr geehrten Damen und Herren! In Deutschland werden Asylsuchende nach dem Königsteiner Schlüssel vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in die

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Ich komme jetzt zu den Punkten des Antrages. Zunächst zur Forderung, die schulischen, beruflichen und sprachlichen Qualifikationen bereits in der Erstaufnahmeeinrichtung zu erheben. Sie wissen, die Bundesagentur für Arbeit führt in Kooperation mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zurzeit an bundesweit neun Standorten bereits ein Modellprojekt durch, in dessen Rahmen die Kompetenzen von Asylantragstellern erhoben werden, die eine gute Bleibeperspektive haben, weil sie aus einem Herkunftsland mit hoher Schutzquote oder einer geringen Zahl an Abschiebungen kommen. Im Rahmen dieses Modellprojektes erfolgt die Kompetenzerhebung allerdings erst nach der Verteilung in die Kommunen.

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Jetzt kommt die nächste Größe ins Spiel. Wenn man davon ausgeht, dass wir in fünf Jahren einen Fachkräftemangel haben werden, dass dann etwa 100 000 Fachkräfte fehlen werden, und dass in 20 Jahren in Deutschland etwa sechs Millionen Fachkräfte fehlen werden, wenn man in einem Land lebt, das sich nicht mehr selbst reproduziert - man brauchte 2,1 Kinder je Frau, um den derzeitigen Stand zu halten; bei uns sind es im Durchschnitt 1,4 -, dann muss bei aller Aufgeregtheit - ich meine damit nicht Sie, sondern die allgemeine Diskussion über Migration - die Frage zulässig sein: Wie soll sich Deutschland in Zukunft aufstellen, wenn uns die Fachkräfte fehlen?

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Meine Damen und Herren, auch eine Wohnortzuweisung für anerkannte Asylbewerber ist kein Allheilmittel. Ich habe mich dazu auch schon in den vergangenen Wochen kritisch eingelassen. Sie mag vielleicht dazu beitragen, Ballungsgebiete zu entlasten und temporär Integrationslasten zu verteilen. Ob damit jedoch die Integration verbessert werden kann, steht auf einem ganz anderen Blatt. Nicht zuletzt eine Studie des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge hat ausgeführt, dass Integrationserfolge wesentlich vom kommunalen Engagement abhängen. Genau das müssen wir stärken.

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In Absprache mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sollen Asylverfahren entsprechender Personen vorrangig behandelt werden. Frau Beer, da geht es nicht darum, diese Verfahren zu verkürzen, sondern die Wartezeit auf die Verfahren zu reduzieren. Natürlich finden auch in diesen Fällen rechtsstaatliche Verfahren statt.

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Masterplan. Das habe ich ausgeführt, und dazu werde ich im Innen- und Rechtsausschuss gern weiter berichten. Wir wollen gern einige wenige qualifizierte Einrichtungen schaffen, in denen alle Verwaltungsschritte möglich sind, vom Landesamt über das Bundesamt, die Eingangsuntersuchung, die ID-Behandlung. Aber - das will ich an dieser Stelle auch noch einmal betonen - wir brauchen dazu auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

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Auch wenn man es kaum wiederholen mag, weil dies - so glaube ich - in diesem Hause schon hundertmal gesagt wurde: Wenn das Bundesamt für Migration nicht in die Puschen kommt und uns dabei unterstützt, die Asylverfahren zu beschleunigen, dann können wir die Dinge nicht in den Griff bekommen. Da liegt ein Schlüssel, nicht in irgendwelchen Gesetzesforderungen.

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Letzter Aspekt! Das ist der politische Handlungsauftrag zumindest für mein Haus - die anderen Häuser werden das für sich beantworten müssen -: Weil es hilfreich sein kann für die demografische Frage, für all die Problemstellungen, die auf den vielen hundert Seiten der Großen Anfrage aufgeworfen worden sind, den Aspekt der Migration mitzunehmen, werde ich über die AktivRegionen das ist das Feld, auf dem ich mich tummeln kann dazu einladen, diese Fragen zu bewerten. Ich glaube, dass sie spezifische Bewertungen aus der konkreten Situation ableiten können: Wo üben diese Leute ihre Religion aus? Wie erwischt man speziell Frauen?

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Wir haben nicht das Problem unzureichender Rechtsnormen. Wir müssen im Vollzug noch besser werden. Von Strafverfolgungsbehörden über Justiz und Ausländerbehörden, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Landes- und Bundespolizei bis hin zum Auswärtigen Amt und Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung alle müssen an einem Strang ziehen, um straffällige Ausländerinnen und Ausländer zu identifizieren und soweit wie möglich auch eine schnelle Bearbeitung und gegebenenfalls auch die Rückführung zu ermöglichen. Es kann nicht sein, dass einzelne Herkunftsländer für ihre eigenen Staatsangehörigen keine Passdokumente zur Verfügung stellen. Es kann nicht sein, dass einzelne Herkunftsländer Chartermaßnahmen ablehnen, und es kann auch nicht sein, dass straffällige Ausländerinnen und Ausländer ihre Abschiebung verzögern oder gar

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Die Realschule plus in Betzdorf ist nur die Spitze des Eisbergs. Erwin Lenz, Mitglied im Vorstand des Landeselternbeirats, stellte höflich, aber treffend fest – ich zitiere –: „Das Thema Migration und Inklusion ist aus unserer Sicht in den Schulen überhaupt nicht zufriedenstellend gelöst.“

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Ich sage einmal etwas deutlicher: In den beiden Feldern Migration und Inklusion hat die Landesregierung vollständig versagt.

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Zum Abschluss – ich kann es Ihnen nicht ersparen – ein paar Worte zur eigentlichen Generationenkatastrophe, die die Schieflage unserer Finanzen noch am nachhaltigsten negativ beeinträchtigen wird. Ein enormes Einsparpotenzial besteht aus unserer Sicht weiterhin in den Haushaltsbereichen Migration und Integration. Nicht nur, dass in Rheinland-Pfalz inzwischen mehr als 12.500 – ich wiederhole 12.500 – ausreisepflichtige Ausländer leben, die eigentlich längst hätten abgeschoben werden müssen, nein, neuerdings bietet die Landesregierung dieser Klientel auch noch landeseigene Sprachkurse an, was an sich schon ein Widerspruch in sich ist.

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Wofür, frage ich Sie, prüft das Bundesamt für Migration die Schutzbedürftigkeit eines Asylbewerbers, wenn dieser im Endergebnis sowieso ein Bleiberecht inklusive Rundumversorgung bekommt? Die Landesregierung verstärkt mit ihren grün gestrickten Alleingängen völlig falsche Erwartungshaltungen. Wir sagen dagegen ganz klar: Auch Integration braucht Steuerung, Rechtsstaatlichkeit und Augenmaß. – Am Ende darf es nicht egal sein, ob jemand zu Recht oder zu Unrecht in Deutschland ist.

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Meine Damen und Herren, wenn Sie sich beispielsweise das Jugendkulturbarometer ansehen, dann stellen Sie fest, dass in Niedersachsen Jugendliche kulturelle Einrichtungen besonders selten aufsuchen. Oder schauen Sie sich die Untersuchungen zum Thema Migration an! Sie werden feststellen: Menschen mit Migrationshintergrund kommen in unseren Kultureinrichtungen so gut wie gar nicht vor.

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Im Jahr 2014 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine Sollzahl von 1 660 Flüchtlingen ausgegeben. Die Istzahl beträgt 2 222. Wie erklären Sie sich das?

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Auch in dem Pilotprojekt der Bundesagentur für Arbeit und des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zur frühzeitigen Arbeitsmarktintegration von Asylsuchenden kommt der genannte politische Wille zum Ausdruck. Insofern ist es wenig zielführend, Asylantragstellende vollständig von der Ausbildungsförderung auszuschließen.