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Die rechtlichen Rahmenbestimmungen und der Datenschutz sind auch angesprochen worden. Bei allem, was wir tun, dürfen wir keinesfalls Fragen von Datenschutz und ‑sicherheit aus den Augen verlieren. Da infolge der Novellierung des Datenschutzrechts auf europäischer, Bundes- und Landesebene bisherige Regelungen den notwendigen Anforderungen nicht mehr gerecht werden, hat sich das Thüringer Bildungsministerium entschlossen, eine Rechtsverordnung zur umfassenden Regelung des Datenschutzes im Anwendungsbereich des Thüringer Schulgesetzes zu erlassen. Die Erarbeitung erfolgte in einer Arbeitsgruppe „Datenschutz“ meines Ministeriums. Daran haben Vertreterinnen und Vertreter des Ministeriums, des Thüringer Instituts für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien – ThILLM –, des Hauptpersonalrats und des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit teilgenommen. Also hier haben wir mit dieser Institution für Datenschutz in Thüringen eng zusammengearbeitet.

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Der Datenschutz befindet sich in einem Spannungsfeld, wenn man in der Praxis, in der Verwaltung ist. Dort ist der Tenor über den Datenschutz nicht ganz positiv. Manchmal heißt es: Der Datenschutz verhindert es wieder. – Natürlich ist der Datenschutz eine Herausforderung, wenn man Verwaltungsprozesse digitalisieren möchte, aber auch sicherstellen muss, dass der Datenschutz dabei gewährleistet ist. Das ist besonders anspruchsvoll. Dabei möchte ich sehr lobend erwähnen, dass Sie diese Herausforderung aufgreifen, indem Sie im Vorfeld beratend tätig werden. Auch das macht Ihr Bericht deutlich: dass Sie das 966 Mal getan haben, dabei 857 Mal für den öffentlichen Bereich. Daran sieht man, wo der Schwerpunkt und die Notwendigkeiten liegen. Das ist in meinen Augen genau die richtige Herangehensweise, wenn man versucht, Sachen zu ermöglichen. Ich möchte dazu ermutigen, dass man immer das Mögliche versucht und am Ende nicht das Unmögliche begründen muss. Das ist ein sehr guter Ansatz, weil die Digitalisierung ein ganz wesentliches Element ist, um in Zukunft als Verwaltung mit weniger Personal und effektiver arbeiten zu können. Deshalb bitte ich, in diesem Sinne weiterzumachen.

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Datenschutz hat in Rheinland-Pfalz eine lange und gute Tradition. Wer die Berichterstattung in den- Medien verfolgt, wird feststellen, dass es bei uns iin Datenschutz weniger Zwischenfälle, Skandale und Affären als in anderen Bundesländern gibt, und zwar ni_cht deshalb, weil bei uns Datenschutz kein Thema wäre, sondern weil die Zusammenarbeit sehr gut funktioniert und der Datenschutzbeauftragte sehr früh eingeschaltet und zurate gezogen wird. Andere basteln erst nach eigenem Gusto an Lösungen und verstoßen prompt gegen den Datenschutz, bevor eingegriffen werden kann.

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Für uns als Fraktion der Deutschen Volksunion ist das von der Verfassung garantierte Persönlichkeitsrecht, dem auch der Datenschutz zuzuordnen ist, unverzichtbarer Bestandteil der Werteordnung in Deutschland. Hieraus erschließt sich zugleich - ich will mich namentlich auf die Ausfiihrungen auf Seite 14 des Achten Berichts beziehen -. dass wir im Datenschutz keine Regelungen hinnehmen werden, welche wesentlich hinter unserem nationalen Recht zurückbleiben und dieses dadurch aushöhlen. Der Datenschutz hat in mannigfacher Weise Einfluss auf die soziale Sicherheit in unseren) Land. Es verbietet sich, mit sozial relevanten Daten von Personen beliebig zu verfahren. insbesondere sie beliebig auszutauschen oder damit beliebig Handel zu betreiben. Damit wird zugleich klar, dass der Datenschutz im Zusammenhang mit dem Sozialstaatsprinzip gesehen werden muss.

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Alle aktuellen Umfragen, liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Thema Datenschutz und -sicherheit zeigen aber ganz klar: Datenschutz ist den Bürgern wichtig, sie legen großen Wert auf Sicherheit. Im Augenblick ist aber der Datenschutz wirklich eher in der Hinterhand. Ich glaube, mit einem guten Datenschutz lassen sich künftig eindeutige Wettbewerbsvorteile erzielen, das hat auch die CeBIT gezeigt. Die Firmen, die Datensicherheit bieten, werden Marktvorteile erzielen.

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Wenn wir dieses Wettbewerbselement einführen – es hat etwas mit dem privaten Datenschutz zu tun –, dann hätten wir die Möglichkeit, motivativ von dem Privaten im Datenschutz etwas anzubieten, statt Datenschutz immer als etwas zu begreifen, was wie ein Damoklesschwert über einem hängt. In diesem Zusammenhang bitte ich darum, diese Diskussion ein Stück weit mehr aufzunehmen, weil sie meiner Ansicht nach eine Chance für den Datenschutz ist und eine neue Diskussion aufnimmt und nicht die Fortsetzung der relativ verschlafenen Diskussion der CDU Hessen im Bereich des Datenschutzes ist.

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Ich rede auch noch vom Datenschutz. Vielleicht sind Sie bei diesem Thema wieder so unruhig wie jetzt. Datenschutz ist ein wichtiges Freiheitsrecht. Ich möchte mich ganz entschieden gegen den Spruch wenden, dass Datenschutz nicht zum Terroristenschutz werden darf. Datenschutz ist ein Bürgerrecht und kein Täterschutz.

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Deshalb noch einmal der Appell von unserer Seite: Lassen Sie uns überlegen, wie wir mit den begrenzten Ressourcen, die uns zur Verfügung stehen, den Datenschutz optimieren können. Nehmen Sie zur Kenntnis, dass die Stellenbesetzung beim Landesbeauftragten für den Datenschutz im Vergleich zu anderen Bundesländern schlecht ist. Nehmen Sie auch zur Kenntnis, dass der Datenschutz in anderen Bundesländern besser organisiert ist. Auch hat es das Engagement von Leuten wie Herrn Schneider verdient, dass wir dem Datenschutz ein Augenmerk widmen und auch Maßnahmen ergreifen, die nach vorn gerichtet sind.

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Daneben möchte ich noch auf einige weitere Inhalte zu sprechen kommen. Eine organisationsrechtliche Regelung möchte ich ganz besonders hervorheben. Künftig sind grundsätzlich alle öffentlichen Stellen verpflichtet, Beauftragte für den Datenschutz einzusetzen. Schon heute gibt es in vielen Verwaltungen Beauftragte für den Datenschutz, ohne dass bisher eine gesetzliche Pflicht dazu bestand. Die von der Landesregierung vorgeschlagene Einsetzung von Beauftragten bündelt Fachkompetenz und stärkt die Eigenverantwortlichkeit der Daten verarbeitenden Stellen. Zusätzlicher Verwaltungs- und Kostenaufwand entsteht nicht. Die Beauftragten erfüllen nur Aufgaben, die anderenfalls von anderen Teilen innerhalb derselben Organisation zu erledigen wären. Es kommt so zu einer Straffung der Verfahren, insbesondere durch den Wegfall von Meldungen zum zentralen Dateienregister beim Landesbeauftragten für den Datenschutz. Auf dieses Register kann nach der EG-Datenschutzrichtlinie bei Einsetzung von Beauftragten für den Datenschutz dann verzichtet werden.

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Meine Damen und Herren, überrascht hat mich in dem Gesetzentwurf, dass Sie offensichtlich planen, durch die Hintertür ab 2005 den Landesbeauftragten für den Datenschutz abzuschaffen. Paragraph 30 regelt im Wesentlichen die Aufgaben des Landesbeauftragten für den Datenschutz, nämlich die Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften des Datenschutzgesetzes. Gemäß Paragraph 44 Absatz 2 tritt Paragraph 30 aber ab 31.12.2004 außer Kraft. Gemäß der Begründung soll dem Landtag Gelegenheit gegeben werden, die Aufsicht über den Datenschutz anders beziehungsweise neu zu regeln. Stellung und Aufgabe des Datenschutzes sind in Artikel 37 der Verfassung des Landes garantiert. Warum sollte also der Landtag ab 2005 die Kontrolle über den Datenschutz anders regeln? Hierzu warte ich gespannt auf eine Erklärung.

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Lieber Herr Kollege Braak, das ist jetzt keine Rüge, sondern nur ein Hinweis: Den Datenschutz hat die FDP, sogar eine Hamburger Parteifreundin, Dr. Gisela Wild, durch ein Bundesverfassungsgerichtsurteil erstritten. Ich gebe zu, dass im Laufe der Zeit und der Jahre der eine oder andere übertriebene Datenschutzbeauftragte, also sich selbst beauftragte, durch die Lande gelaufen ist. Aber Datenschutz ist ein Teil unserer freiheitlichen Gesellschaft, auch der Selbstbestimmung, der Privatsphäre, und wir werden dafür sorgen, dass genauso viel Datenschutz wie nötig, aber kein übereifriger Datenschutz möglich ist. Das nur als kleiner Hinweis unter Koalitionsfreunden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Um Datenschutz und Informationsfreiheit in Einklang zu bringen, schlagen wir vor, den Landesbeauftragten für Datenschutz mit neuen Kompetenzen zu versehen und ihn auch zu einem Beauftragten für Informationsfreiheit zu machen. Das haben andere Bundesländer uns vorgemacht. In Berlin, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und auch in Brandenburg wird es so gemacht. Wir finden, dass das ein sehr gutes Beispiel ist, dem auch Bremen folgen könnte. Der Landesbeauftragte für Datenschutz wäre somit die Beschwerdestelle für Bürger und Verwaltung, wenn sie meinen, dass ihren Bedürfnissen, ihrem Recht auf Akteneinsicht nicht nachgekommen wird. Wenn die Verwaltungen sagen, dass es so geheime Daten und Akten sind, die nicht herausgegeben werden sollen, dann wäre der Landesbeauftragte für Datenschutz die Stelle, die man dann anruft, um Einigung zu erzielen.

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der öffentliche Datenschutz, sondern auch insbesondere im privaten Datenschutz liegt ein zentraler Bestandteil der Zukunft des Datenschutzes. Der Bericht des Datenschutzbeauftragten deckt diesen Bereich nicht ab. Dies liegt nicht daran, dass er nicht abgedeckt werden sollte, sondern dass das im Moment noch nicht zu den Aufgaben des Landesbeauftragten für den Datenschutz gehört. Wir sollten dies nicht außer Acht lassen; denn ich glaube, dass gerade erst eine Zusammenschau von öffentlichem und privatem Datenschutz es beispielsweise ermöglichen würde, das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung wirksam zu schützen. Dieses Grundrecht zu verteidigen – das merken wir in der aktuellen Diskussion, ich erinnere nur an vorgestern Abend –, ist in der heutigen Zeit wichtiger denn je.

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Natürlich taucht auch dieses Jahr ein Thema auf, das bei jeder Debatte über den Datenschutzbericht in den vergangenen Jahren hier in diesem Haus eine Rolle gespielt hat, nämlich die Zusammenlegung der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im öffentlichen Bereich mit der für den nichtöffentlichen Bereich. Ich will es so formulieren: Zunächst einmal ist dies eigentlich auch mittelbar ein gewisses Kompliment an den Datenschutz im öffentlichen Bereich, weil diese Diskussion ja in gewisser Weise ein Indiz dafür ist, dass man immer stärker erkennt, dass die Probleme heute, nachdem in der öffentlichen Verwaltung im Vergleich zu früher eine viel größere Sensibilität für den Datenschutz entstanden ist, eher beim Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich zu liegen scheinen. Insofern will ich dies zunächst einmal festhalten.

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Ich führe das hier deshalb so weit aus, weil beim Datenschutz ja häufig nur an die ganz dicken Fälle gedacht wird, wo intime, individuelle Daten offen für jedermann einsehbar sind, weil Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorglos mit Akten umgegangen sind. Das trifft nicht zu. Datenschutz, der Schutz der informationellen Selbstbestimmung, geht sehr viel weiter. Datenschutz ist ein Verfassungsprinzip, eine gesellschaftliche Fragestellung, bei der es nicht nur um individuellen Datenschutz geht, sondern auch um die Frage, in welcher Gesellschaft wir leben und wie viel Freiheit der Einzelne für eigene Entscheidungen hat.

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Wenn man die Berichte des Landesbeauftragten für den Datenschutz in Baden-Württemberg aufmerksam liest, kann man feststellen, dass der Datenschutz innerhalb der Behörden mittlerweile einen hohen Stellenwert hat und dass die Diskussionen, die bei der Einführung immer wieder aufkamen – dass der Datenschutz nur eine Behinderung der behördlichen Arbeit sei –, inzwischen überwunden sind. Auf Datenschutz wird im Großen und Ganzen hohen Wert gelegt. Das halte ich auch für richtig. Damit zeigt sich, dass die Institution des Datenschutzbeauftragten eine sehr wichtige Rolle übernommen hat und dass dessen Tätigkeit von Erfolg gekrönt war.

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Reden kann man natürlich auch über den Datenschutz. Das ist keine fi nanzielle Frage. Dazu kann man schon Kritisches anmerken. Wollen Sie weiterhin akzeptieren, dass der Datenschutzbeauftragte sagt, das ist nicht in Ordnung? Interessiert Sie das nicht? Interessiert Sie nun der Datenschutz oder interessiert er Sie nicht? Diese Fragen müssen Sie schon beantworten. Wenn Sie der Datenschutz interessiert, müssen Sie endlich einmal auf die Argumente eingehen, dass der Datenschutz sagt, das ist nicht in Ordnung.

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Ich gehe davon aus, dass die anderen Testregionen genauso vorgehen, wie wir hier in Bremen vorgegangen sind. Wir haben, das hatte ich Ihnen ja vorgetragen, sehr frühzeitig mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz Kontakt aufgenommen. Wir haben mittlerweile auch eine erste konkrete Stellungnahme des Landesbeauftragten für den Datenschutz vorliegen. Es ist sichergestellt, dass eine Mitarbeiterin des Landesbeauftragten in der Arbeitsgemeinschaft Mitglied ist, in der sich alle Testregionen und der Bund zusammenfinden, also überregional. Es ist auch verabredet, dass die Mitarbeiterin des Landesbeauftragten demnächst in unsere Bremer Projektsitzung gehen wird. Wir legen Wert auf eine sehr enge Begleitung durch den Datenschutz. Ich gehe davon aus, und so ist es auch verabredet und so legt auch der Bund großen Wert darauf, dass der Datenschutz von Anfang bis zum Ende der Testphase sehr eng dabei ist.

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Herr Präsident, ich will damit schließen, dass ich natürlich weiß, dass der Datenschutz nicht zu den zehn Themen im politischen Ranking gehört, aufgrund dessen die Bürger irgendwann einmal wählen werden, wie beispielsweise die Themen Bildungspolitik, persönliche Sicherheit oder Arbeit. Datenschutz hat für die Menschen in unserem Land sicherlich eine nachgeordnete Stellung.Aber vergisst man den Datenschutz, so geht eine wichtige Kategorie unseres demokratischen Staates verloren. Ich verfolge mit großer Sorge, dass die Hessische Landesregierung den Datenschutz vernachlässigt und ihm nicht die politische Bedeutung zuordnet, die er verdient. Wir brauchen eine Erneuerung des Datenschutzes, und dies ist offensichtlich mit der CDU nicht möglich. Das haben die letzten vier Jahre leider gezeigt. – Herzlichen Dank.

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widersprechen. Natürlich hat der Datenschutz nicht erst, wie es im Gesetzestext steht, seit den Skandalen des Jahres 2008 eine Rolle gespielt. Wir haben in Deutschland - darauf sind wir zu Recht stolz - ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Der Datenschutz hat natürlich den Sinn, dieses Recht durchzusetzen. Wir haben im Landtag die Diskussion zum Datenschutz nicht nur im Innenausschuss oder in den entsprechenden Arbeitskreisen der damaligen Koalition geführt, sondern ich kann mich daran erinnern, dass wir regelmäßig, wenn es zum Beispiel um die Veränderung des Polizeigesetzes ging, immer ausführlich mit der Thematik des Datenschutzes befasst waren. Das war die damalige Oppositionspartei, DIE LINKE; das kam aber auch aus der damaligen Koalition heraus. Es ist auch nachvollziehbar, dass, wenn man über staatliche Maßnahmen, über Eingriffsbefugnisse redet, der Datenschutz dabei eine große Rolle spielt.

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serem Antrag und den darin enthaltenen Punkten wollen wir auch die Gelegenheit nutzen, die konstruktiven Vorschläge der Opposition zum Teil aufzunehmen. Die Punkte, wie noch einmal von Herrn Schildt erwähnt, finden bei uns ganz großen Anklang, und deswegen finden wir es ganz gut, dass Sie sich da auch unserem Antrag anschließen, denn hierbei gilt folgender Grundsatz, der hier eben auch schon erwähnt wurde, aber ich möchte das noch einmal betonen: Datenschutz ist auch Verbraucherrecht. Die schwachen Argumente der Wirtschaft, die insbesondere die Adresshändler momentan schüren, ist auf der einen Seite Angstmacherei und Effekthascherei. Nun kommen endlich gesetzliche Maßnahmen, was Adresshändler so gefürchtet haben. Daten von Verbrauchern sollen künftig nur noch gehandelt werden, wenn diese vorher ausdrücklich zugestimmt haben. Aus grüner Sicht ein sehr erfreulicher Schritt in die richtige Richtung! Ab November, wenn die neuen Regelungen greifen sollen, werden wir dies trotz der Lage kritisch beobachten. Zum Schluss möchte ich noch zwei wichtige Themen kurz ansprechen! Mehr als zwei Drittel der Deutschen haben nach einer ARD-Umfrage mittlerweile Angst vor Datenmissbrauch. Das gesamte Geschäft mit Daten gründet aber eben auf Vertrauen, dem Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger. Sinnvoller wäre es jetzt, der Wirtschaft zu raten, konstruktiv mit den neuen Regelungen umzugehen und sich daran zu beteiligen, den Datenschutz zu stärken, gerade auch in Unternehmen. Man sollte aus der Lehre folgenden Schluss ziehen: wie schnell renommierte, Dax-notierte Unternehmen, was den Datenmissbrauch angeht, in negative Schlagzeilen geraten können, und was das unternehmerisch, politisch für Auswirkungen hat. Das Datenschutzgesetz stammt, wie vielleicht einige von Ihnen wissen, in seinen Grundzügen noch aus den Siebzigerjahren. Die letzten Veränderungen, insbesondere die letzte große Veränderung aus dem Jahr 2001, haben auch gerade dazu geführt, dass durch eine Reihe von Ausnahmen Regelungen geschaffen wurden, die auf der einen Seite sicherheitspolitisch erforderlich waren, aber zulasten der Bürgerrechte gingen. Das hatte auch zur Folge, dass der Datenschutz insgesamt trotz aller Bedenken der Datenschutzbeauftragten und der Datenschützer noch häufiger in Misskredit geraten ist. Gerade deshalb, meine Damen und Herren, ist es für uns Grüne dringend erforderlich, den Datenschutz ins Grundgesetz aufzunehmen. Nur so – und wirklich nur so! – kann ein Fundament des gegenseitigen Vertrauens geschaffen werden. Eine Überwachungsgesellschaft – und ich betone hier, eine Überwachungsgesellschaft und kein Überwachungsstaat! – solch eine Gesellschaftsform, haben wir traurigerweise momentan erreicht. Wir halten das für antidemokratisch und für nicht wünschenswert. – Danke schön!

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Die noch ausstehenden Kapitel betreffen unter anderem den Datenschutz. Der Datenschutz ist allerdings in einzelnen der Kapitel, die schon ausgeliefert worden sind, zum Beispiel für die Aufnahme von Daten von Förderberechtigten, schon wesentlich vorbehandelt worden. Das ist überhaupt ein Konstruktionsprinzip für den Leitfaden, dass in jedem Kapitel eine relativ kompakte Information steckt, sodass im Großen und Ganzen auch gewisse Redundanzen zustande kommen. Nur wer sich jetzt für Datenschutz zusammenhängend interessiert, braucht dieses Kapitel, weil Datenschutz auch an anderen Stellen mitbehandelt wird.

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Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch ein paar Sätze zum Datenschutz sagen. Datenschutzbelange - das ist nicht neu sind für uns Liberale ein Kernthema. Datenschutz ist Persönlichkeitsschutz, und deswegen schützt der Datenschutz auch die Freiheit jedes Einzelnen. Es war deswegen unabdingbar notwendig, die Aufgaben für den öffentlichen wie den privaten Datenschutz in eine Hand - bei der Landesdatenschutzbeauftragten - zusammenzulegen. Das findet die ausdrückliche Unterstützung der FDP-Fraktion. Allerdings muss die Datenschutzbeauftragte auch mit den finanziellen Möglichkeiten ausgestattet werden, die ihr gestatten, eine dem Thema angemessene Arbeit zu erledigen.

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Daher will ich diese Debatte zum Dritten Tätigkeitsbericht des Innenministeriums zum Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich dazu nutzen, die Landesregierung erneut aufzufordern, endlich auch für das Land Baden-Württemberg die Zusammenführung von Datenschutz im öffentlichen und Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich bei einer institutionell unabhängigen Behörde, nämlich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz, durchzusetzen.

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berücksichtigt werden muss. Die Datenschutzregelungen im Freistaat Sachsen sind natürlich sehr weit gefächert, weil wir uns im Zuge der Fassungsberatung für einen Datenschutz bereits in der Verfassung entschieden haben. Ich glaube, es wäre falsch zu sagen, dass der Datenschutz ausufert, aber es wäre auch falsch zu sagen, dass wir den Datenschutz hier im Freistaat Sachsen nicht brauchen. Wir brauchen ihn und er ist ausreichend zum Schutz der Betroffenen geregelt. Der Datenschutz im Freistaat gewährleistet die Bürgerrechte. Hier ist ein angemessener Ausgleich der Interessen aber dennoch notwendig, den wir mit diesem Gesetz nicht erfüllt sehen.

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Insofern will ich jetzt nicht die vielen Themen noch einmal aufgreifen, die wir in dieser Stellungnahme auch des Ausschusses aufgelistet haben, ich will nur sagen, am Ende gibt es Themen, wo der Datenschutz wirklich brandaktuell und sehr notwendig ist, und es gibt dann auch den Punkt, den wir gemeinsam mit Ihnen, Frau Dr. Sommer, finden müssen, wo der Datenschutz seine Grenzen hat. Ich habe auch gesagt, ich finde es prima, wenn Frau Dr. Sommer zwei Schritte vorgeht und sie dann wieder einen zurückgehen muss. Wir werden mit ihr zusammenarbeiten und um den richtigen Weg ringen. Aber sie muss auch damit rechnen – und das hat sie jetzt, glaube ich, anhand dieser Problematik mit den Tankstellenräubern gespürt –, dass es dann auch einmal einen Stopp für den Datenschutz vonseiten der Parlamentarier gibt, einen Teilstopp. Es gibt ja eine vernünftige Regelung im Hinblick auf die DNA-Duschen, die jetzt in Gesprächen mit dem Justizsenator erarbeitet wurde. Darüber sind wir auch froh, aber in diesem Spannungsfeld bewegen wir uns, auf der einen Seite gibt es eine große Notwendigkeit für den Datenschutz, auf der anderen Seite aber auch Vorsicht.

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Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die mehr oder weniger spektakulären Datenschutzversäumnisse einiger Unternehmen in den letzten Wochen und Monaten sind hier teilweise bis ins letzte Detail seziert worden. Ich will auf die nicht eingehen, will nur sagen, sie haben gezeigt, dass es nicht nur beim staatlichen Umgang mit Daten Probleme gibt, sondern dass auch im Bereich der privaten Wirtschaft konkrete Gefährdung für den Datenschutz im Allgemeinen und das Recht auf informelle Selbstbestimmtheit im Besonderen existiert. Ich teile die Auffassung des Staatssekretärs, dass diese Probleme im Zuge der technischen Entwicklung wahrscheinlich noch zunehmen werden. Es ist bereits seit einiger Zeit offenbar geworden, dass die Politik mit ihren Gesetzen nicht oder - besser gesagt - kaum mit dem technischen Fortschritt Schritt halten kann. Von der Gerichtsbarkeit will ich in diesem Zusammenhang dann gleich gar nicht reden. Wir laufen hier der Entwicklung häufig hinterher und das wird sich noch verstärken. Umso wichtiger ist es gerade in diesem Bereich vorauszuschauen und das, sage ich ehrlich, hätte ich von unserer Landesregierung etwas intensiver erwartet. Wenn es hier heute um den Datenschutz in der Privatwirtschaft geht, muss man konstatieren, andere Länder sind wesentlich weiter als wir, am weitesten wohl das Land Rheinland-Pfalz. Schon bevor es diese spektakulären angesprochenen Versäumnisse in einigen Unternehmen gegeben hat, ist dort die Entscheidung gefallen, künftig auch den Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich zu überwachen. Dass diese wichtige Kontrollfunktion künftig nicht mehr allein von der Ministerialverwaltung wahrgenommen wird, sondern auch außerhalb der Exekutive, ist ein deutliches Zeichen für einen starken und unabhängigen Datenschutz. Dieses starke Zeichen kam zur richtigen Zeit und, ich denke, auch Thüringen würde ein solches Signal gut zu Gesicht stehen.

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Darum möchte ich noch einen weiteren Punkt ansprechen, nämlich das Verhältnis von Datenschutz und Gefahrenabwehr. In den §§ 185 und 197 wird die Vorschrift gestrichen, durch die die zugelassenen technischen Mittel zum Abhören oder zur Aufzeichnung von Bildaufnahmen erfasst werden. Seitens des Innenministeriums wird angeführt, dass diese Verwaltungsvorschrift aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung gestrichen wurde. Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen! In der Beantwortung des Fragenkatalogs der FDPFraktion steht zum Beispiel, man wolle einen angemessenen Datenschutz. Das kann eigentlich nur so interpretiert werden, dass sich der Datenschutz gefälligst aus der Gefahrenabwehr herauszuhalten habe. Datenschutz stört, finden viele Innenminister in dieser Republik. Dabei vergessen sie, dass ein Übermaß an überwachter Sicherheit die Demokratie in unserer Gesellschaft beschädigt, denn Sicherheit und Freiheit lassen sich eben nicht gegeneinander ausspielen. Ich weiß, es ist schon oft gesagt worden, aber das sind zwei Seiten derselben Medaille.

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Vielleicht hat das ULD auch daher diesen Bericht mit der optimistischen Überschrift „Der präventive Datenschutz startet durch“ versehen und hebt zu Recht die Instrumente Datenschutz-Gütesiegel und Datenschutz-Audit hervor. Die Zunahme der Bedeutung der Beratung und Zertifizierung von Behörden und Unternehmen ist zu begrüßen und trägt nicht nur zur Datensicherheit für Bürgerinnen und Bürger, Kundinnen und Kunden bei, sondern verbessert hoffentlich auch die Wirtschaftlichkeit der Arbeit des ULD. Wir freuen uns über die Feststellung des ULD, dass das Land Schleswig-Holstein an dem positiven internationalen Ranking für Deutschland zum Datenschutz nicht ganz unbeteiligt ist.

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Darüber hinaus nehme ich den Faden auf, den meine Vorredner hier vorgetragen haben. Der Datenschutz ist wichtig, Herr Holsten, er wird stiefmütterlich behandelt, das ist ja alles richtig. Ich erinnere aber daran, dass diese Koalition den Datenschutz in den Ausschuss für Wissenschaft, Medien und Datenschutz integriert hat, vorher war es ein eigener Ausschuss. Ich sage einmal, es tut mir persönlich immer etwas leid, dass natürlich in diesem großen Ausschuss der Datenschutz nicht den Stellenwert bekommen kann, den er verdient hätte.

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Dies vorausgeschickt kann ich jetzt zu Ihrem Berichtsersuchen mitteilen, dass die gemeinsamen Einrichtungen, die von der Bundesagentur für Arbeit zentral verwalteten Verfahren der Informationstechnik nutzen. Die Bundesagentur für Arbeit ist danach auch die verantwortliche Stelle für die zentral verwaltete Informationstechnik und damit liegt es auch in der Verantwortung der Bundesagentur für Arbeit, für Maßnahmen zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften Sorge zu tragen. Folgerichtig unterliegen diese Jobcenter der Kontrolle des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit. Wann eine elektronische Akte in den gemeinsamen Einrichtungen eingeführt wird, ist unserer Kenntnis nach überhaupt noch nicht absehbar. Weder uns, also dem Wirtschaftsministerium, noch dem für Datenschutz und Kommunalaufsicht zuständigen Innenministerium liegen Informationen vor, dass es datenschutzrechtliche Probleme bei der Einführung der elektronischen Akte in Jobcentern des Landkreises Greiz gegeben habe. Die zugelassenen kommunalen Träger haben die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen im eigenen Wirkungskreis eigenständig zu gewährleisten und nach § 39 Abs. 1 des Thüringer Datenschutzgesetzes beanstandet der Landesbeauftragte für den Datenschutz festgestellte Verletzungen von Vorschriften über den Datenschutz oder sonstigen Mängeln bei der Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten und er verständigt dann die Aufsichtsbehörde davon. Uns wurde bislang also uns, wenn ich jetzt sage als Wirtschaftsministerium - nur eine einzige datenschutzrechtliche Beanstandung des Thüringer Datenschutzbeauftragten mitgeteilt. Das war im Jahr 2007, also ein paar