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Aber es geht auch um die tatsächliche Frage, dass eine solche grundgesetzliche Regelung sich mit Sicherheit in vielfältiger Weise auf Gesetzgebung und Rechtsprechung ausgewirkt hätte, weil das Grundgesetz eine wichtige Leitlinie für den Gesetzgeber darstellt und die Rechtsprechung in vielen Zweifelsfällen die besondere Betonung dieser Anforderung berücksichtigt hätte. Das hätte den zu begrüßenden Entwicklungen in der Rechtsprechung, die wir in den letzten Wochen und Monaten erleben konnten, noch weiteren Nachdruck verliehen. Auch in diesem Zusammenhang wäre es an der Zeit gewesen, Schwule und Lesben, Transsexuelle und Transgender unter den ausdrücklichen Schutz des Grundgesetzes zu stellen.

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Das täte dem Land Thüringen gut und das würde zeigen, dass Sie sich bewegen wollen. Ein anderes Beispiel für Beständigkeit von Ressentiments und Diskriminierungen lässt sich etwa bei den verfestigten Einstellungsmustern gegenüber Schwulen, Lesben, Transgender und Intersexuellen beobachten. Ich möchte deswegen den Verfassern und Verfasserinnen des Thüringen-Monitors explizit dafür danken, dass sie dieses Thema mit in die Erhebung aufgenommen haben. Wir wissen jetzt, dass immerhin 29 Prozent der Befragten, also beinahe jeder Dritte, in Thüringen homosexuelle Beziehungen als unnatürlich bewertet. Hier muss sich das Land Thüringen endlich der Verantwortung stellen, darüber nachzudenken, welcher gesellschaftspolitischen Prozesse es bedarf. Unsere Große Anfrage zur Situation von lesbischen, schwulen, bisexuellen und intersexuellen Menschen in Thüringen hat nicht nur Fragen gestellt, sondern auch, denke ich, Wege aufgezeigt und vor allen Dingen gezeigt, dass der Staat, dass das Land Thüringen seinen verfassungsrechtlichen Verantwortlichkeiten nach wie vor nicht gerecht wird.

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Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, das Ziel des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN müssen wir im Auge behalten. Es ist wichtig, denn schließlich geht es um die Aufhebung von Diskriminierung im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mit Blick auf das Institut der eingetragenen Lebenspartnerschaft. Ob wir dieses Ziel hier mit dem durch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgelegten Gesetzentwurf erreichen können, erscheint allerdings fraglich. Meine geschätzte Kollegin, Frau Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit, Heike Taubert, hat bereits in ihrer Antwort vom 20. Februar letzten Jahres auf die Große Anfrage „Situation von lesbischen, schwulen, bisexuellen, transgender und intersexuellen Menschen in Thüringen“ ausdrücklich ausgeführt und dargestellt,

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Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, hier wurde gesagt, Verschiedenheit ist normal, aber ich sage auch, Verschiedenheit wird nicht von allen als normal angesehen und Verschiedenheit, und zwar je schriller um so mehr, ist eben auch immer Anlass für Auseinandersetzungen damit. Frau Rothe-Beinlich, wenn Verschiedenheit normal wäre, dann würden Sie hier den Antrag nicht stellen. Zu Ihrem Duktus in dem Antrag mit seinen verschiedenen Punkten sage ich schon von vornherein, wissen Sie, Einstellungen und Toleranz ändert man nicht durch öffentlichen und medialen Druck zur Einheitsmeinung, sondern durch das allmähliche Wachsen von Überzeugungen und deswegen will ich mich mit ein paar Worten zu dem Antrag insgesamt äußern. Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat vor ca. einem Jahr eine Anfrage eingereicht, hat dann die Antwort der Landesregierung bekommen. Da ging es um die Situation von lesbischen, schwulen, bisexuellen, transgender und intersexuellen Menschen in Thüringen und jetzt hat man ungefähr ein Jahr gebraucht und leitet nun für

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(Schulze [BVB/FREIE WÄHLER Gruppe]: Ich habe nichts gegen Transgender!)

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Wir haben das Programm „Rheinland-Pfalz unter dem Regenbogen“ in unserem Koalitionsvertrag festgeschrieben, und ob hetero-, homo- oder intersexuell, ob transgender oder quer, Rheinland-Pfalz ist ein offenes Land. In unserer Gesellschaft findet jeder seinen Platz.

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Insbesondere dieser Blick in die Vergangenheit sollte uns alle gemeinsam dazu anmahnen, den Einsatz gegen jede Form von Homophobie zu stärken. Auch heute noch ist leider ein diskriminierungsfreies Leben für Lesben, Schwulen, Bisexuelle, Transgender und intersexuelle Menschen keine Selbstverständlichkeit. Daher müssen wir uns gemeinsam dieser Art der Diskriminierungsarbeit annehmen.

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Situation von lesbischen, schwulen, bisexuellen, transgender und intersexuellen Menschen (LSBTI) in Sachsen-Anhalt

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Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Antwort der Landesregierung auf unsere Große Anfrage zur Situation von lesbischen, schwulen, bisexuellen, transgender und intersexuellen Menschen - Sie erlauben mir sicherlich, dass ich das im Weiteren mit LSBTI abkürze -

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Die gesellschaftliche Akzeptanz für nichtheterosexuelle Lebensweisen hat sich meines Erachtens in den vergangenen Jahren trotzdem erhöht. Das trifft insbesondere auf lesbische und schwule Menschen zu. Die zuletzt genannten, die transgender, bisexuellen und intersexuellen Menschen sind in der gesellschaftlichen Wahrnehmung nicht so präsent wie Lesben und Schwule. Deshalb ist eine Diskussion über sie im gesellschaftlichen Umfeld nicht vorzufinden.

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Aber nicht nur in diesem Bereich, sondern auch in der Queer-Politik werden wir einen Schlussstrich ziehen unter die Politik von CDU und FDP. Nicht nur dass die neue Landesregierung die beamtenrechtliche Gleichstellung endlich durchführt, wir werden auch gemeinsam mit den Beteiligten der Community, mit den Ministerien und erfreulicherweise auch mit den Vertreterinnen und Vertretern aller Fraktionen hier im Haus dafür sorgen, dass wir Maßnahmen für mehr Akzeptanz und gegen Diskriminierung von Lesben, von Schwulen, von Bisexuellen, von Transsexuellen und von Transgender auf den Weg bringen. Ich glaube, dieser Aktionsplan gegen Homophobie ist noch einmal ein sehr deutlicher Beleg dafür, dass wir wirklich einen rot-grünen Politikwechsel angehen.

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Dass es aber auch anders geht, zeigen uns andere Länder. So hat beispielsweise Baden-Württemberg eine große Online-Befragung auf den Weg gebracht, die ich Ihnen ans Herz legen kann. Hier liegen die ersten Auswertungen seit dem 24.06.2014 vor. Ich zeige Ihnen das gern einmal. Die Überschrift lautet hier: „Für Akzeptanz und gleiche Rechte zur Lebenssituation von lesbischen, schwulen, bisexuellen, transsexuellen, transgender, intersexuellen und queeren Menschen in BadenWürttemberg“. An dieser Umfrage haben sich 2.200 Menschen beteiligt. Das ist eine sehr hohe Zahl. Wenn Sie wissen, ab wann eine Umfrage als valide eingeschätzt werden kann, kann man bei dieser Umfrage davon ausgehen, dass hier endlich einmal valide Daten vorliegen. Das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung in Baden-Württemberg hat diese Online-Befragung wie gesagt durchgeführt. In Baden-Württemberg ist das vom Land ausdrücklich unterstützt worden. Diese Online-Befragung ist Bestandteil des Aktionsplans für Akzeptanz und gleiche Rechte in Baden-Württemberg. Einen solchen Aktionsplan wünschen wir uns dezidiert auch für Thüringen. Das Ziel war es, die Situation von LSBTI-Menschen in Baden-Württemberg sowie deren Erfahrungen in verschiedenen Lebens- und Handlungsbereichen zu erfassen und unsere Große Anfrage - Sie erinnern sich vielleicht, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat hierzu umfangreich Fragen gestellt und auch beantwortet bekommen - hat gezeigt, dass der Thüringer Landesregierung so gut wie keine Daten zur Situation

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Über welche Menschen reden wir, wer ist besonders schutzbe dürftig? Zur Beantwortung muss man nur in die EU-Aufnah merichtlinie gucken: Wir reden über Minderjährige, Ältere, Schwangere, Alleinerziehende, Opfer von Gewalt und auch die LSBTI-Flüchtlinge - Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transsexu elle, Transgender und Intersexuelle. Ich glaube, alleine diese Aufzählung vermittelt, dass es notwendig ist, auf besondere Lebenslagen einzugehen und zu achten und auch auf diese schrecklichen Lebensereignisse zu reagieren, zumal all diese Menschen - das sind viele Frauen und viele Kinder, das wurde auch in der Anhörung gesagt - monatelang auf der Flucht wa ren, Tausende von Kilometern zurückgelegt haben mit einem festen Ziel vor Augen: in einem Land mit mehr Sicherheit an zukommen.

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„Auf der Grundlage der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt und des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes vom 14. August 2006 setzt sich die Landesregierung für die Gleichberechtigung von lesbischen, schwulen, bisexuellen, transgender und intersexuellen Menschen ein. Sie sieht es als eine ihrer Aufgaben an, die Emanzipation von Menschen mit verschiedener sexueller Identität zu unterstützen, Diskriminierungen abzubauen und die gesellschaftliche Akzeptanz zu fördern, damit diese Menschen in Sachsen-Anhalt selbstbestimmt leben können. Unterschiedliche sexuelle Orientierungen und Lebensentwürfe sollten in einer Gesellschaft nicht nur toleriert werden, sondern zur Normalität gehören.“

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Um Toleranz und Akzeptanz für lesbische, schwule, bisexuelle, transgender und intersexuelle Lebensweisen zu erhöhen, ist es notwendig - damit haben Sie völlig Recht -, dass in der Bildungs- und Erziehungsarbeit entsprechende Schwerpunkte gesetzt werden. Diesbezüglich müssen wir mehr tun. Diesbezüglich müssen wir - das sage ich auch ganz offen - eine stärkere Zusammenarbeit zwischen Sozialministerium und Kultusministerium erreichen. Das betrifft auch die Abstimmung über den Einsatz von Fördermitteln für Initiativen und Beratungsangebote in diesem Bereich.

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Ich würde es auch als höchst bedenklich empfinden - meine Fraktion ebenfalls -, wenn in unserem Bundesland Menschen danach erfasst und katalogisiert würden, ob sie heterosexuell, homosexuell, bisexuell, transgender oder intersexuell sind. Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage, und das ist nach unserer Meinung auch gut so.

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Exemplarisch hierzu zum Beispiel unter Abschnitt II Ihre Frage Nr. 6. An der Stelle wird von Ihnen tatsächlich gefragt, wie viele alleinstehende Erziehungsberechtigte es in Sachsen-Anhalt gibt, die lesbisch, schwul, bisexuell, transgender oder intersexuell sind. Das geht nach unserer Auffassung niemanden etwas an, die grüne Fraktion nicht und auch das gesamte Hohe Haus nicht.

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Bei Abschnitt V wird mit der Frage Nr. 2 weitestgehend verlangt, dass erfolgreiche Suizide statistisch danach erfasst werden, ob der Suizident lesbisch, schwul, bisexuell, transgender oder intersexuell ist. Das wollen Sie - - Schauen Sie bitte in Ihrem Fragenkatalog nach, weil Sie so ungläubig blicken!

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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zeigt, dass die Analyse der Situation von lesbischen, schwulen, bisexuellen, transgender und intersexuellen Menschen und die damit verbundenen Konsequenzen und Zielrichtungen eine ressortübergreifende Querschnittsaufgabe darstellen.

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Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dankbar für ihre Große Anfrage. Denn die Beantwortung gibt uns die Gelegenheit, über die Lebenswirklichkeit von lesbischen, schwulen, bisexuellen, transgender und intersexuellen Menschen in unserem Bundesland und darüber hinaus zu reden.

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Meine Damen und Herren, ich denke, 2018 war ein gutes Jahr für die Sichtbarkeit und die Akzeptanz für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle, Transgender, intergeschlechtliche und queere Menschen in unserem Land und ein starkes State

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Gerade die Diskriminierung von oder gar Gewalt gegen LGBTMenschen ist kein trauriges Relikt der Vergangenheit, sondern schmerzlich erfahrbare Gegenwart. Auch wenn vielerorts über rechtliche Gleichstellung von queeren Lebensweisen diskutiert wird, sind Homophobie, Transphobie und auch Biphobie noch lange nicht besiegt. Grundrechte von Lesben, Schwulen, Bise xuellen und Transgender-Personen werden teils systematisch verletzt. So hält der Bericht auch fest, dass fast die Hälfte der Befragten bereits Diskriminierungserfahrungen machen muss te. Besonders von Diskriminierung betroffen sind Transperso nen - Frau Ministerin Karawanskij hat das bereits erwähnt. Mehr als ein Viertel der befragten Transpersonen hat in den letzten fünf Jahren Diskriminierungserfahrungen gemacht.

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dass Sie nicht erkennen, wo die Gefahr tatsächlich liegt, und sich hier als Hüter der Schwulen und Lesben und Transgender aufspielen und die Gefahr überhaupt nicht realisieren.

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„Aktionsplan Queeres Brandenburg“ heißt der Aktionsplan, über dessen Umsetzung uns der vorliegende Bericht aufklärt. Der Berichtszeitraum ist kurz - er umfasst nur das Jahr 2018 -, dennoch ist erkennbar, dass der Aktionsplan ein wichtiger Schritt war, dem weitere Schritte zu folgen haben. Allein die dazu durchgeführte Studie zeigte bereits die Notwendigkeit ei nes solchen Plans: Wenn fast die Hälfte aller lesbischen, schwulen, bisexuellen, Transgender- und intersexuellen sowie queeren Menschen in Brandenburg innerhalb der letzten fünf Jahre Diskriminierungserfahrungen machen mussten, sind un bestritten Maßnahmen notwendig, die dem Einhalt gebieten. Besonders betroffen ist die Gruppe der Transpersonen, die in hohem Maße sogar körperlichen Übergriffen zum Opfer fallen. Es ist davon auszugehen, dass zu den offengelegten Zahlen ei ne hohe Dunkelziffer hinzukommt. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, darf in der heutigen Zeit nicht sein! Daher sind alle Maßnahmen, die für Aufklärung sorgen und für Res pekt und Toleranz werben, zwingend notwendig.

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Lesbisch, schwul, bisexuell, Transgender, transsexuell, interse xuell, queer - sie alle haben ein Recht auf die Ausdifferenzie rung ihrer sexuellen Orientierung.

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Hilfen für transidente/transsexuelle Menschen und Transgender zur Geschlechtsidentität und -bestimmung – welche Beratung und Unterstützung gibt es in Hamburg? – Drs 20/1508 – 1191,

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Wir fahren fort mit Punkt 5 der Tagesordnung, Drucksache 20/1508, Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE: Hilfen für transidente/transsexuelle Menschen und Transgender zur Geschlechtsidentität und -bestimmung – welche Beratung und Unterstützung gibt es in Hamburg?

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[Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE: Hilfen für transidente/transsexuelle Menschen und Transgender zur Geschlechtsidentität und -bestimmung – welche Beratung und Unterstützung gibt es in Hamburg? – Drs 20/1508 –]

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Uns hat nicht nur erreicht, wie Herr Kühn und Herr Heintze ausführten, dass der Entwurf heute vermutlich wahltaktischen Erwägungen folgend als Drohkulisse in zweiter Lesung das Parlament passiert hat, sondern dass der Vorsitzende des russischen Netzwerkes für Schwule, Lesben, Transgender und Bisexuelle nach wie vor in Haft ist, dass er nach den Protestaktionen in den vergangenen Wochen und Monaten inhaftiert wurde. Das sollte für uns ein Signal sein, die Städtepartnerschaft mit St. Petersburg wieder stärker politisch zu nutzen. Es ist auch Aufgabe für uns im Europaausschuss, der sich in der nächsten Sitzung mit der Fortschreibung des Memorandums beschäftigen wird, auf genau diese Aspekte hinzuwirken, dass keine Fortschreibung des Memorandums mit St. Petersburg zustande kommt, wenn dort nicht ausdrücklich die Achtung von Minderheitenrechten erwähnt wird.

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So heißt es in der Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zur Situation von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender und intersexuellen Menschen in Sachsen-Anhalt. Wir teilen diese Intention der Landesregierung nicht - im Gegenteil.

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Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Akzeptanz für Lesben, Schwule, Transgender, Transsexuelle und Intersexuelle fördern“ – Drucksache 16/3113 –. Wer stimmt zu? – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.