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Wer mit Flüchtlingen spricht beziehungsweise ihnen zuhört, wird schnell merken, dass es Riesenunterschiede zwischen ihnen gibt. Pauschalierungen helfen niemandem beziehungsweise bedienen immer nur Vorurteile der falschen Seite. Das sage ich auch ausdrücklich denen, die uns glauben machen wollen, dass alle Flüchtlinge nette Menschen sind. Nein, sind sie nicht. Flüchtlinge sind Menschen, und Menschen haben Fehler, sie haben Stärken und Schwächen. Flüchtlinge sind nicht per se kriminell. Flüchtlinge sind aber auch nicht frei von Kriminalität.

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Und gestern hörte ich einen im Fernsehen, der sagte, wir brauchen 500.000 neue Wohnungen für Flüchtlinge, wir müssen aber auch darauf achten, dass Flüchtlinge nicht nur privilegiert versorgt werden mit Wohnungen, wir müssen auch auf die anderen achten. Das sind unsere Zeiten: 500.000 Wohnungen für Flüchtlinge, aber ein 24Jähriger darf sich keine eigene Wohnung nehmen, weil der Staat das nicht bezahlen will. Aber für eine halbe Million Wohnungen für Flüchtlinge ist Geld da.

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Viele Flüchtlinge haben in Bayern in den letzten Tagen im Freien geschlafen, in Zelten, in Wohnwägen, in Außenstellen aller Art. Der Regierung ist die Übersicht entglitten. Sie weiß mittlerweile nicht mehr, wo welche Flüchtlinge sind, wie viele Flüchtlinge wo sind. Sie weiß nicht mehr, ob die Flüchtlinge, die da und dort sind, medizinisch erstuntersucht sind oder nicht. Das Thema Erstaufnahme muss auf neue Füße gestellt werden. Dazu erfahren Sie heute noch einiges durch den Dringlichkeitsantrag.

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temberg finde ich wirklich nachahmenswert: ein Bündnis für Flüchtlinge. Winfried Kretschmann hat ein Bündnis für Flüchtlinge ausgerufen und will ein Bündnis für Flüchtlinge organisieren. Daran sollten wir uns auch hier in Bayern ein Beispiel nehmen und mit all den Organisationen, den Wohlfahrtsverbänden, den Kirchen, den Freiwilligenorganisationen und den Kommunen, ein Bündnis für Flüchtlinge hier in Bayern organisieren.

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Wir hatten daher mit Stichtag 4. November 2015 1.417 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Rheinland-Pfalz. Wir hatten dann zum Stichtag 8. Juli 2016 insgesamt 2.504 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Rheinland-Pfalz. Wir haben zum Stichtag 31. Dezember 2016 2.915 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Rheinland-Pfalz und jetzt zum Stichtag 25. Mai dieses Jahres die eben schon erwähnten 2.532 unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, womit wir im Grunde fast dieses Soll von 4,8 % erreicht haben.

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Nun komme ich zu Ihnen, Herr Studt. Die Behauptung, wir werden aus humanitären Gründen keine Flüchtlinge abschieben, ist deshalb unsinnig, weil wir Flüchtlinge gar nicht abschieben dürfen. Die Ausreisepflichtigen sind keine Flüchtlinge; denn sonst wären sie ja als Flüchtlinge anerkannt und hätten ein Bleiberecht. Diejenigen, die ausreisen müssen, haben nach einem rechtsstaatlichen Verfahren, in der Regel durch Gerichte entschieden, kein Bleiberecht und müssen deshalb das Land verlassen.

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Die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen bildet für Bremen wie für alle Bundesländer und Kommunen eine enorme Herausforderung. Die Zahl der Flüchtlinge ist stark angestiegen und steigt weiter an. Von 2009 bis 2014 kamen 5 028 Flüchtlinge nach Bremen. 2015 werden insgesamt rund 10 000 Flüchtlinge erwartet. Außerdem stieg die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in Bremen von 53 im Jahr 2011 auf circa 2 800 im Jahr 2015 an. Daraus kann man ersehen, dass das nicht in den laufenden Haushalten dargestellt werden kann.

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Was machen wir momentan bei uns? – Syrische Flüchtlinge kommen als Asylbewerber zu uns. Wir leisten – ich glaube, das ist das absolut Wichtigste – humanitäre Hilfe vor Ort. Wir nehmen syrische Flüchtlinge im Rahmen von Bundesaufnahmeverfahren auf. Sie haben richtig gesagt, dass es andere Länder gibt, die Landesaufnahmeprogramme haben. Darauf gehe ich etwas später ein. Wir sollten auch einmal anerkennen: Deutschland ist in Europa Vorreiter beim Schutz syrischer Flüchtlinge. Im Jahr 2013 haben wir knapp 12.000 syrische Flüchtlinge aufgenommen, im Jahr 2014 waren es bereits 40.000, und allein im Ja

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Es geht hier – wie auch in unserem Dringlichkeitsantrag – um zwei Themen: Zum einen geht es um die schulische Aus- und Vorbildung dieser jungen Flüchtlinge, zum anderen um die Frage des Aufenthaltsrechts dieser jungen Leute. Wir haben in Bayern für junge Asylbewerber und Flüchtlinge eine Berufsschulpflicht. Gegenwärtig sind für etwa 4.500 Asylbewerber und Flüchtlinge 264 Klassen eingerichtet. Tatsächlich haben wir aber in Bayern momentan etwa 13.000 Flüchtlinge; die Zahlen verändern sich. Das heißt, gegenwärtig gibt es nur für etwa ein Drittel der

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Zudem spricht sich meine Fraktion dafür aus, dass die Flüchtlinge, die letztlich in Niedersachsen bleiben, so schnell wie möglich dezentral untergebracht werden und in diesem Zusammenhang ihren Wohnort selbst aussuchen dürfen. Wir unterstützen ausdrücklich die Forderung des Flüchtlingsrates, welcher eine Unterbringung der irakischen Flüchtlinge im Lager Bramsche ablehnt. Dieses Lager besitzt weder die konzeptionellen noch die personellen Voraussetzungen für eine Integration der Iraker. Die Integration der Flüchtlinge wird am besten vor Ort durch die Kommunen gewährleistet. Es macht keinen Sinn, die Flüchtlinge in Lagern unterzubringen, zumal 70 % der aus

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In den letzten Wochen wurden Ergebnisse von Recherchen der Antirassistischen Initiative Berlin bekannt gegeben. Danach sind von Anfang 1993, dem Jahr des so genannten Asylkompromisses, bis Ende 2000 infolge der Flüchtlings- und Abschiebepolitik der Bundesrepublik 2 3 9 Menschen ums Leben gekommen, bei denen es direkt nachgewiesen werden kann. Das heißt, der staatlichen Asylpraxis fielen mehr Menschen zum Opfer als rassistischen Übergriffen von Rechtsextremisten. Aufgrund deren Gewalttaten starben im gleichen Zeitraum 6 4 Flüchtlinge. Es wird davon ausgegangen, dass die Dunkelziffer sehr viel höher ist. 199 Flüchtlinge starben in den letzten acht Jahren auf dem Weg nach Deutschland oder an dessen Grenze, 89 allein an den Ostgrenzen. 9 2 Menschen begingen aus Furcht vor Abschiebung Selbstmord oder kamen bei dem Versuch ums Leben, sich dieser Praxis zu entziehen, 45 davon in Abschiebehaft. 310 Flüchtlinge überlebten solche Versuche mit Verletzungen, 5 Flüchtlinge wurden bei der Abschiebung getötet, 13 in ihrem Herkunftsland, in das sie abgeschoben worden waren. 10 Menschen starben nach Angaben in Deutschland durch Polizeigewalt,

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Letzter Satz. - Drei Beispiele aus meinem Wahlkreis: Eckernförde, 23.000 Einwohner, wird im gesamten Jahr 36 Flüchtlinge aufnehmen; Gettorf, über 7.000 Einwohner, wird über das ganze Jahr 14 Flüchtlinge aufnehmen; Altenholz wird im gesamten Jahr 23 Flüchtlinge aufnehmen. Ich glaube, diese Zahlen sind in einem so reichen Land durchaus zu bewältigen. Wenn wir alle gemeinsam unseren Beitrag dazu leisten, werden wir eine vernünftige humanitäre Unterbringung wie auch Versorgung der Flüchtlinge erreichen. Bitte gucken Sie sich Ihre Zahlen vor Ort genau an, und dramatisieren Sie hier nicht etwas, was in dem Falle nicht zutrifft!

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Die Entwicklung der Lage der Flüchtlinge in diesem Jahr – das hat übrigens in der gestrigen Debatte auch keiner gesagt – hat so niemand voraussehen können. Wenn der Bundesinnenminister im März oder April, als 200.000 Flüchtlinge da waren, davon gesprochen hätte, dass es am Ende 800.000 Flüchtlinge sein würden, wäre gesagt worden: „Du machst Panik.“ Es gibt ja jetzt auch schon einige Menschen, die bereits von einer Million Flüchtlinge ausgehen, und man überbietet sich mit Zahlen, nur um Panik zu erzeugen.

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Wir brauchen nationale, deutschlandweite Kriterien zu der Frage, welche Flüchtlinge wir aus welchen Regionen mit welchen Fluchtursachen hier in Deutschland aufnehmen wollen. Das kann keine einzelne Kommune entscheiden. Wenn Kommunen sich bereit erklären, Flüchtlinge aufzunehmen, finde ich das sehr gut. Das muss auch ein Maßstab für die Frage sein, wo diese Flüchtlinge in Deutschland unterkommen. Doch die Frage, ob und wie viele Flüchtlinge wir in Deutschland aufnehmen, muss weiterhin nationale Verantwortung bleiben, das ist die feste Überzeugung der CDU-Fraktion, meine Damen und Herren.

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Die meisten arbeitsfähigen Flüchtlinge wollen übrigens kei ne Leistungen, sondern sie wollen arbeiten und selbst Geld verdienen. Wenn der Bund die Hürden senken würde, wie er es bereits angekündigt hat – so habe ich es im Koalitionsver trag gelesen –, wäre das ein Vorteil für die Flüchtlinge selbst, aber auch für die Kommunen als Kostenträger. Nicht zuletzt wäre es auch gut für die Akzeptanz der Flüchtlinge in unserer Gesellschaft. Wir müssen nämlich realistisch sein und sehen, dass viele Flüchtlinge langfristig oder sogar auf Dauer hier bleiben.

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Wir fordern heute als Linksfraktion: Lasst uns die Aufnahmestelle schließen und die Flüchtlinge auf die verschiedenen Kommunen verteilen, so wie das damals in der Zeit, die ich vorhin genannt hatte, gefordert worden ist! Die Landesaufnahmestelle sollte nur noch für die ersten Monate zur Erstorientierung dienen. Das hatten wir damals gemeinsam gesagt, die Linksfraktion und die SPD-Fraktion. Die Mittel, die dadurch eingespart würden, sollen die Kommunen zur Unterstützung der Integration der Flüchtlinge bekommen. Davon würden nicht nur die Flüchtlinge selbst profitieren, sondern auch über kurz oder lang der Landeshaushalt, denn viele Flüchtlinge könnten dann endlich eine Arbeit annehmen und selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen. Das wäre gerecht, das wäre menschlich, das wäre auch wirtschaftlich sinnvoll. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

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Gleichzeitig leben die Flüchtlinge – ich hatte es angedeutet – in Arbeitslosigkeit und erzwungener Untätigkeit durch Arbeitsverbote. Diese Situation greift das Selbstwertgefühl der Flüchtlinge zentral an. Es nimmt ihnen in einer ohnehin schwierigen Lebenssituation jede Ablenkungsmöglichkeit und führt zu Depressionen. Das Leben in Sammellagern ruiniert auch die seelische Gesundheit der Flüchtlinge. Es macht die Menschen krank und kaputt. Sicher können wir diese Situation insgesamt nur durch die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes – ich sprach eingangs davon – gründlich kurieren. Wir können aber auch auf Landesebene einen kleinen und wichtigen Schritt vorangehen. Wir schlagen in unserem Antrag vor, dass nach den drei Jahren, für die die Diskriminierungen des Asylbewerberleistungsgesetzes gelten, die Flüchtlinge generell und ausnahmslos

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Wenn man sich allerdings die Umstände anschaut, unter denen heute Flüchtlingspolitik diskutiert werden muss, dann muss man noch einmal feststellen, dass sich die Fakten relativ schnell verändert haben. Wir haben in diesem Jahr schon 1.500 Flüchtlinge im Saarland aufgenommen. Wir haben in diesem Jahr schon 1.100 Flüchtlinge auf die Kommunen verteilt, Herr Ulrich. Wir erwarten in diesem Jahr noch 1.500 weitere Flüchtlinge. Wir werden in diesem Jahr aller Voraussicht nach auch noch 500 Flüchtlinge auf die Kommunen im Saarland verteilen. Das sind Zahlen, von denen Sie zu Ihrer Zeit nur hätten träumen können. Es sind jetzt nur noch wenige in Lebach, 300 bis 400 Menschen, die dort länger als ein Jahr sind.

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Vor diesem Hintergrund hat mich Ihre Forderung, die Verteilung der Flüchtlinge neu anzupassen, ja sie jährlich neu unter allen Bundesländern vereinbaren zu lassen, schon irritiert. Abgesehen von der Tatsache, dass der Königsteiner Schlüssel, wie eben erläutert, lediglich eine Art Untergrenze darstellt und uns niemand davon abhält, mehr Flüchtlinge aufzunehmen, muss man sich schon fragen, wie Ihr Vorschlag einer jährlichen Vereinbarung unter allen Bundesländern funktionieren soll. Übrigens, das sei beiläufig erwähnt: Im Bereich der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge nehmen wir seit Jahren in enormen Ausmaß mehr Menschen auf, und ich wage auch zu bezweifeln, dass wir unbegleitete minderjährige Flüchtlinge irgendwann in andere Bundesländer transferieren. Das macht eigentlich überhaupt keinen Sinn.

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Das alles wird jetzt nicht stattfinden und deshalb ist der heutige Tag ein guter Tag für die Bürgermeister, die Kämmerer und Kommunalpolitiker vor Ort. Sie wissen, auch im Jahr 2016 und folgende werden die Unterstützungsmaßnahmen für die Flüchtlinge nicht dafür sorgen, dass die KELF-Mittel gefährdet sind, das Geld kann weiter fließen. Es ist auch ein guter Tag für die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land, denn sie wissen, dass mit den Mehrkosten für Flüchtlinge für sie keine negativen Auswirkungen verbunden sind, es wird mit Blick auf Ausgaben für Flüchtlinge keine Steuererhöhungen, keine Gebührenerhöhungen und auch keine Leistungskürzungen geben. Deshalb ist dieser Tag am Ende auch ein guter Tag für die Flüchtlinge in unserem Land und für ihre Integration, denn wenn diese Hilfe weiter geleistet werden kann und wenn das in einem gesellschaftlichen Klima stattfinden kann, in dem es kein Gegeneinander gibt nach dem Motto, entweder helfe ich den Flüchtlingen oder ich investiere das Geld in die einheimische Bevölkerung, sondern wenn beides gleichzeitig möglich ist, dann ist das ein gesellschaftliches Klima, in dem Integration auch tatsächlich gelingen kann. Deshalb sage ich auch, dass mit diesem Gesetz die Voraussetzung dafür erfüllt ist, dass der Kommunalpakt, den das Land mit den Kommunen geschlossen hat, gilt und dass er auch erfolgreich umgesetzt werden kann.

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Zur Krönung soll das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bei einer Überschreitung der Kapazitäten die Flüchtlinge in andere Bundesländer abschieben. Fragen Sie einmal Ihre AfD-Kollegen in den anderen Landesparlamenten, was sie dazu sagen, wenn sie von Ihnen mehr Flüchtlinge bekommen, als sie eigentlich aufnehmen müssten. Die werden im Kreis springen, das kann ich Ihnen sagen, wenn sie von Ihnen mehr Flüchtlinge erhalten.

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Wissen Sie, mich hat in den letzten Tagen und Wochen sehr gestört, dass Flüchtlinge abstrakt als Menge dargestellt werden, und ich habe fast das Gefühl - entschuldigen Sie, wenn ich das sage -, für manche werden Flüchtlinge zur Sache. Flüchtlinge sind Menschen. Sie haben einen Namen, und sie haben Freunde. Wir in Schleswig-Holstein sprechen bewusst nicht von einer anonymen Menge Flüchtlinge. Ich finde das richtig, denn diese haben Namen.

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manitären Katastrophe. Weil Herr Kollege Focke das noch einmal angesprochen hat, möchte ich deutlich machen, welche Dimension diese humanitäre Katastrophe gerade für die Flüchtlinge mittlerweile hat. Der Libanon hat 4,2 Millionen Einwohner. Schon jetzt sind dort über 1 Million syrische Flüchtlinge registriert - von 4,2 Millionen 1 Million syrische Flüchtlinge! Hunderttausende palästinensische Flüchtlinge leben seit Jahrzehnten im Libanon.

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Der zweite Komplex ist das Thema Flüchtlinge. Beim Thema Flüchtlinge kann es keine zwei Meinungen geben, meine Damen und Herren. Wir wissen doch aus der jüngeren Geschichte, dass sich die Annahme, dass sie erst einmal zeitlich begrenzt zu uns kommen und wir sie dann wieder zurückschicken werden, nicht bestätigen wird. Das heißt, wir müssen endlich akzeptieren, dass diejenigen, die als Flüchtlinge nach Deutschland kommen, dauerhaft in diesem Land bleiben werden. Und wenn das so ist, dann müssen wir für die Flüchtlinge, die hierherkommen, bessere Bedingungen schaffen, was die Arbeit angeht, und bessere Bedingungen zur sozialen Integration schaffen.

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Um den berechtigten Personenkreis zu verdeutlichen, will ich ihn einmal nennen: Es geht um Aussiedlerinnen und Aussiedler im Sinne von Paragraph 1 Absatz 2 Nummer 3 und Absatz 3 des Bundesvertriebenengesetzes sowie um Spätaussiedlerinnen im Sinne von Paragraph 4 und deren Ehegatten und Abkömmlinge im Sinne von Paragraph 7 des Bundesvertriebenengesetzes. Es geht um in den Aussiedlungsgebieten nach Paragraph 1 Absatz 2 Bundesvertriebenengesetz geborene Abkömmlinge von Aussiedlern, wenn sie selbst keine Anerkennung als Vertriebene finden, sowie Personen im Sinne von Paragraph 8 Absatz 2 Bundesvertriebenengesetz. Berechtigt sind ebenso ausländische Flüchtlinge, die als Asylberechtigte nach dem Asylverfahrensgesetz anerkannt sind. Weiterhin geht es um ausländische Flüchtlinge nach Paragraph 1 des Gesetzes über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommener Flüchtlinge vom 22.07.1980 oder ausländische Flüchtlinge vor Vollendung des 16. Lebensjahres, die ohne Aufenthaltserlaubnis oder Übernahmeerklärung im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen in der Bundesrepublik aufgenommen worden sind. Und es handelt sich vorwiegend um Kontingentflüchtlinge, allerdings außer solchen, denen nach Paragraph 51 Absatz 1 Ausländergesetz in Verbindung mit Paragraph 70 Asylverfahrensgesetz eine Aufenthaltsbefugnis erteilt worden ist, die sich also im so genannten kleinen Asyl befinden.

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Auch nach Informationen der Ministerien - dieses Thema wurde auch bereits schon mal in einem der letzten Gleichstellungsausschuss-Sitzungen behandelt - handelt es sich derzeit in Thüringen um fünf - ich wiederhole das noch mal in Worten „fünf“ - unbegleitete minderjährige männliche Flüchtlinge. Gemessen an der Gesamtzahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen, ist Thüringen ohnehin nur in geringer Weise betroffen und liegt weit unter dem Königssteiner Verteilungsschlüssel. Natürlich muss auch Thüringen sich anteilmäßig an den Kosten beteiligen hinsichtlich der Flüchtlinge, die auch in anderen Bereichen Deutschlands untergebracht werden. Aber letztendlich, so haben auch die Ministerien argumentiert, ist die Frage der gewährten Unterkunft eine Frage der Rechtsauslegung. Das Innenministerium selbst bezieht sich dabei auf das Asylverfahrensgesetz und das Gesetz zum Aufenthalt von Ausländern im Bundesgebiet. Demnach werden über 16-jährige unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im Asylverfahren

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gen im Interesse der jungen Flüchtlinge seit Jahren einen pragmatischen Weg. Das bedeutet im Einzelnen, dass die unbegleiteten weiblichen Flüchtlinge bis zum 18. Lebensjahr in Einrichtungen der Jugendhilfe bleiben, um sie insbesondere - auch das ist bereits gesagt worden - speziell vor sexuellen Übergriffen innerhalb der Gemeinschaftsunterkünfte zu schützen. Aber auch die über 16-jährigen männlichen Flüchtlinge werden nur dann auf die Landkreise und kreisfreien Städte verteilt, wenn die Jugendhilfeeinrichtungen keinen Bedarf für eine weitere Inobhutnahme sehen. Zudem werden diese jungen Flüchtlinge nur in die Kommunen verteilt, die über eine gute Betreuungsinfrastruktur verfügen. Und in der Tat, wir haben nach der Sitzung des Gleichstellungsausschusses, nämlich mit Datum vom 16. Januar, dies auch noch mal ausdrücklich als Vorgabe und als Erlass an das Landesverwaltungsamt so geschrieben.

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Meine sehr geehrten Damen und Herren, am 29. März 2006 fand im Innenausschuss des Landtags in Mecklenburg-Vorpommern eine Sachverständigenanhörung zum Thema „Lage in Togo und Situation der togoischen Flüchtlinge in Mecklenburg-Vorpommern“ statt. Alle der dort angehörten Experten - darunter unter anderem Hinrich Kuessner, der mal Landtagspräsident in Mecklenburg gewesen ist, der jetzt der Vorsitzende des Vereins Deutsch-Afrikanische Zusammenarbeit e.V. ist; unter anderem war auch ein Beauftragter des Oberkirchenrats der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs dort in dieser Anhörung zugegen - waren einhellig der Meinung, dass die Menschenrechtslage in Togo nach wie vor äußerst problematisch ist. Oppositionelle und Regimekritiker werden in Togo von Angehörigen des Militärs und der regierungstragenden Milizen insbesondere des Nachts überfallen, gejagt, aus ihren Häusern vertrieben, misshandelt und gefoltert, vergewaltigt, eingesperrt und getötet. Diese Misshandlungen treffen Menschen, die sich offen gegen das Regime stellen, die politisch aktiv sind, aber ebenso auch Menschen, von denen die Unterstützer der Diktatur des Faure Gnassingbé einfach nur annehmen, sie seien Oppositionelle. Dies gilt auch für rückkehrende Flüchtlinge. Diese müssen nach Aufnahme ihrer Personalien direkt nach ihrer Einreise in Togo damit rechnen, von den Militärs oder den Milizen aufgesucht und verschleppt, misshandelt oder getötet zu werden. Solche Flüchtlinge könnten sich in diesem Fall an die deutsche Botschaft wenden, ist des Öfteren zu hören. Oder: Die deutsche Botschaft prüfe die Situation der rückkehrenden Flüchtlinge und könne anhand ihrer Erkenntnisse nicht davon ausgehen, dass rückkehrenden Flüchtlingen Gefahr drohe. So in etwa war auch die Ausführung von Herrn Dr. Gasser. Dass die deutsche Botschaft aber nicht nachweisen kann, dass es diesen Menschen gut geht, bleibt dabei unerwähnt. Nicht benannt wird die große Zahl der Menschen, die nach ihrer Rückkehr verschwunden sind, oder die Zahl derer, die aufgrund von Verfolgung oder aus Angst vor Verfolgung untertauchen und erneut flüchten müssen.

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Flüchtlinge mit medizinischen Hilfen im Umfang von 500 000 Euro versorgt werden. Jeder bekommt seine medizinische Behandlung bei uns. Es kann aber nicht einfach ein neues Feld für illegale Flüchtlinge aufgemacht werden. Das passt überhaupt nicht zu dem Umstand, dass zahlreiche Flüchtlinge hier gar nicht registriert werden und sich frei im Land bewegen, ohne dass sie in die geordneten Hilfesysteme Eingang finden. Dazu gehört auch die medizinische Versorgung, aber eben nicht für illegale Flüchtlinge.

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2013 betrugen die Haushaltsansätze für Flüchtlinge in den verschiedenen Kapiteln 118 Millionen Euro, 2014 bereits 144 Millionen Euro und 2015 dann 208 Millionen Euro - immer basierend auf den Schätzungen der Bundesregierung. Sie kennen die Prognose für 2015: 200 000 Flüchtlinge. Im Mai wurde sie bereits korrigiert: 400 000 Flüchtlinge wurden erwartet. Im August, kurz nach der Sommerpause, wurde die Prognose dann auf 800 000 Flüchtlinge im Jahre 2015 korrigiert.

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28 000 Flüchtlinge, im Jahr 2010 48 000 Flüchtlinge und im Jahr 2012 77 000 Asylbewerber und Flüchtlinge. Die Realität im Jahr 2014 sind 220 000 Flüchtlinge. Das heißt, wir haben mit Blick auf 2008 fast eine Versiebenfachung der Zahlen. Das stellt uns vor die Herausforderung, die Personalausstattung so zu gestalten, dass der, der einen Anspruch hat, seinen Status schnell und klar geklärt bekommt, und dass der, der diesen Anspruch nicht hat, sehr schnell weiß, dass es so ist, und wieder in sein Heimatland zurückgeführt wird.