Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist bei den Themen Datenschutz und DNA-Analyse, Herr Minister, wie in vielen anderen Bereichen: Sie haben leider nicht die Unterstützung Ihrer Fraktion.
Wir wollen über Datenschutz diskutieren. Dass Datenmissbrauch eine der größten Bedrohungen des 21. Jahrhunderts für die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes ist, wissen wir alle. Insofern hat sich die Welt an der Stelle sehr geändert.
Die Bedrohungen sind vielfältig und immer neue; das zeigt auch der diesjährige Bericht. Deswegen wandele ich einen Spruch der NATO einmal um: Wachsamkeit gegenüber Datenmissbrauch ist der Preis der Freiheit in unserem Lande auch heute. - Diese Wachsamkeit hat das Unabhängige Landeszentrum für den Datenschutz bewiesen. Mit Sorge lesen wir in dem Bericht die Kritik der Datenschützer am fahrlässigen Umgang gerade medizinischer, also persönlichster Daten an einem hiesigen Krankenhaus oder bei hiesigen Lebensversicherungen.
Auch unsere Fraktion richtet einen recht herzlichen Dank an Herrn Dr. Bäumler für seine Arbeit hier im Lande und für seine vielen mahnenden Worte. Diese mahnenden Worte finden wir nicht nur im Bericht wieder, sondern er äußerte sie auch gegenüber der Politik, der Verwaltung und nicht zuletzt gegenüber den Privaten, wenn es ihm um das wichtige Anliegen Datenschutz ging.
Meine Damen und Herren, für die FDP ist der Datenschutz nicht erst seit dem Volkszählungsurteil ein ganz besonderes Gut. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist nicht etwa ein lästiges Hindernis für staatliche Ermittlungsbehörden.
Ich möchte Ihnen aber auch klar sagen, dass Datenschutz aus unserer Sicht nicht dazu dienen kann, Behörden oder möglicherweise der Landesregierung immer wieder eine Entschuldigung dafür zu geben, dass sei beispielsweise bestimmte Fragen, die sie nicht gerne beantworten, nicht behandeln. Das kann nicht der Zweck des Datenschutzes sein.
Der Bericht des Unabhängigen Landeszentrums für den Datenschutz macht vor allem drei Dinge deutlich:
Erstens. Das Landeszentrum für den Datenschutz hat sich in den vergangenen Jahren von einer reinen Aufsichtsbehörde immer mehr zu einem Innovationszentrum gemausert.
Zweitens. Der Datenschutz fand dennoch zu oft wenig Beachtung in der Diskussion um die innere Sicherheit, Herr Minister.
Drittens. Der Datenschutz wird sich auch in Zukunft gegen weitere Begehrlichkeiten aus diesem Bereich der Sicherheit zu behaupten haben.
Wohl aber dient der wie jedes Jahr flott geschriebene und wie jedes Jahr äußerst informative Bericht diesem Ziel. Eine über Jahre so hervorragende und Standard setzende Tätigkeit kann nur mit einem gut eingespielten und kompetenten Team gelingen. Ich möchte Herrn Dr. Bäumler und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern - wie auch meine Vorrednerinnen und Vorredner - an dieser Stelle für die wegweisende Arbeit der letzten Jahre danken. Ich bin sicher, dass sein Nachfolger im Amt, der bisherige stellvertretende Landesdatenschützer Dr. Thilo Weichert, das Qualitätsprodukt „Datenschutz aus Schleswig-Holstein“ nicht nur weiterführen, sondern ausbauen kann.
Herr Dr. Bäumler hat seit 1992 durch seine Mahnungen, aber auch durch die Vorlage neuer Konzepte immer wieder gezeigt, dass Schleswig-Holstein die erste Adresse für den Datenschutz ist und wie man es besser machen kann. Für diese Arbeit als „Gleichgewichtsorgan“, die er immer gern und mit viel Engagement geleistet hat, möchte ich mich bedanken.
Es ist beantragt worden, den Bericht des Unabhängigen Landeszentrums für den Datenschutz dem Innen- und Rechtsausschuss zur abschließenden Beratung zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Dies ist einstimmig so beschlossen.
Für uns ist die Stellung des Datenschutzzentrums in seiner Funktion als Kritiker und Mahner gegenüber dem Gesetzgeber und der öffentlichen Verwaltung von größter Bedeutung. Lassen Sie mich hierzu nur einige wenige Beispiele nennen: Wir stimmen in der Bewertung der Rasterfahndung mit dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz überein. Die Rasterfahndung hat außer Spesen nichts gebracht. Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 hat sich auch Schleswig-Holstein an der Durchführung der bundesweiten Rasterfahndung beteiligt. Sie kennen die Zahlen für den Bund. Es gab 8,3 Millionen erhobene Daten, 19.000 Prüffälle und sowohl im Bund als auch in den Länder das gleiche Ergebnis: Nennenswerte Erfolge sind nicht zu verzeichnen gewesen.
zudem wertvolle Handlungsanweisungen enthält. Als justizpolitische Sprecherin freue ich mich, dass die Anregungen der vergangenen Jahre im Justizbereich fast vollständig umgesetzt werden konnten. Vom Datenschutz in Haftanstalten bis zur Kontrolle der Datenweitergabe durch Staatsanwaltschaften. Von der kritischen Stellungnahme zur Rasterfahndung bis zum Eintreten für die Datenschutzrechte von Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialempfängern, vom Korruptionsregister bis zur Videoüberwachung: Dem ULD entgeht nichts. Das hat auch der vorliegende Bericht wieder einmal gezeigt. Was aber offenbart der Bericht darüber hinaus? Der Datenschutzbeauftragte kümmerte sich nicht nur um die Datenverarbeitungspraxis in unserem heutigen täglichen Leben. Er macht sich darüber hinaus Gedanken um die langfristigen Entwicklungen und zeigt möglichen Handlungsbedarf der Politik auf.
Zum einen müssen natürlich sozialpolitische Kriterien sowie Umweltschutzvorschriften und Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, wie in § 2 des SPD-Entwurfs genannt, eingehalten und überwacht bzw. kontrolliert werden. Das ist jedoch nicht neu, werden doch bereits jetzt besondere Großbaustellen durch Arbeitsämter und andere staatliche Institutionen überprüft. Zum anderen verletzt es aber wohl die Persönlichkeitsrechte bzw. den verfassungsmäßig garantierten Datenschutz eines jeden Arbeitnehmers ganz entschieden, wenn er, wie von der SPD gefordert, seine persönlichen Daten zum Abgleich dem Auftragnehmer zur weiteren Verfügung durch den Auftraggeber bereitstellen muss.
In einem Punkt, Herr Dr. Daehre, kann ich Sie beruhigen, nämlich was die datenschutzrechtlichen Regelungen angeht. Darüber haben wir in der Tat vorher mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz Herrn Kalk diskutiert. Ich will es einmal salopp sagen: Er hat sie sich angesehen und hat deutlich gesagt, dass sie, so wie sie formuliert sind, „wasserdicht“ sind. Das heißt, in dieser Frage werden wir keine Probleme bekommen.
Wir arbeiten global und elektronisch. Mit unseren Mitteln ist fast jeder käuflich. Wir kennen keine Budgetierung. Wir können uns jeden Fachmann leisten. Für die Polizei gibt es immer noch Grenzen, für uns schon lange nicht mehr. Die Strafverfolgung scheitert an einer überzogenen Rechtsstaatlichkeit. Der Datenschutz hilft uns.
Die Realschulen hatten Ende 1999 mit Abstand die besten Statistikwerte bei der Integration der neuen Medien in den Unterricht. Auf dieser Basis sollte weitergearbeitet werden. Der von der Benz-Realschule vorgelegte Plan wird diesen Anforderungen nicht gerecht, da es sich allein um eine überwiegend technische Auffassung von Informatik handelt und die Ziele insbesondere bei Objektorientierung und Programmierung mit der Programmiersprache Java deutlich zu hoch gesteckt sind. Gesellschaftspolitische und soziale Aspekte der Informatik, also Auswirkungen wie Informationsgesellschaft, Urheberrecht, Datenschutz usw., sind nicht enthalten. Ebenso fehlen Aussagen und Abstimmungen zur informations- und kommunikationstechnischen Grundbildung.
Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz zu überweisen.
22. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz vom 31. März 2000
Stellungnahme des Senats zum 22. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz
Bericht und Antrag des Datenschutzausschusses zum 22. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz vom 31. März 2000 (Drs. 15/266) und zur Stellungnahme des Senats vom 26. September 2000 (Drs. 15/472) vom 19. Februar 2001
Meine Damen und Herren, der 22. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz vom 31. März 2000 ist von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 16. Sitzung am 11. Mai 2000 und die Stellungnahme des Senats zu diesem Bericht in der 24. Sitzung am 11. Oktober 2000 an den Datenschutzausschuss überwiesen worden. Der Datenschutzausschuss legt nunmehr mit der Drucksache 15/634 seinen Bericht und Antrag dazu vor.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte mich an dieser Stelle, es ist ja alle Jahre immer der gleiche Fall, zum Abschluss der parlamentarischen Beratungen des 22. Jahresberichts des Landesbeauftragten für den Datenschutz bei allen Abgeordneten im Ausschuss, beim Datenschutzbeauftragten sowie seinen Mitarbeitern und den Bediensteten der Verwaltung ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Der Schutz personenbezogener Daten vor unbefugter Verwendung ist gerade angesichts der immer weiter reichenden Möglichkeiten der automatisierten Informationsverarbeitung und Kommunikationsmittel von großer Bedeutung. Der Datenschutz muss aber in allen seinen Ausprägungen und bei allen Regeln abgewogen werden mit anderen vorrangigen Interessen der Bürger und der Gemeinschaft.
Schaden in Zukunft vermeiden, das muss im Vordergrund unserer Anstrengungen stehen. Hier geschieht noch nicht alles, was eine problembewusste, wohlhabende, technisch versierte Gesellschaft in Deutschland leisten kann. Wir sind aber auf dem richtigen Weg, meine Damen und Herren, mit großem Ziel, von dem wir auch sprechen müssen, weil wir in diesem Politikfeld Datenschutz und -sicherheit ebenso Optimismus brauchen wie in allen anderen Bereichen.
dieser Begriff, dass die Bedeutung des Datenschutzes in der Gesellschaft erkannt und diskutiert worden sind. Es war ein Bewusstsein um diese Begriffe, wie es vorher nicht gewesen ist, und ich denke, es hat sehr geprägt, was auch in der Folgezeit an Diskussionen gelaufen ist. Bei dem Datenschutz geht es nicht um Schutz von Daten. Es geht hier um den Schutz von Menschen, um den Schutz der Würde des Menschen, um den Schutz der Persönlichkeitsrechte.
Dieses Buch ist 1949 erstmalig herausgegeben worden. Zu dieser Zeit gab es keine technischen Möglichkeiten, diese erschreckende Vision in die Realität des Alltags umzusetzen. Heute wäre es von der technischen Gestaltung kein Problem mehr. Ohne die Diskussion, ohne das Wissen über das informationelle Selbstbestimmungsrecht, ohne die Rechtsvorschriften des Datenschutzes und ohne die technischen Möglichkeiten des Datenschutzes, wäre es so utopisch, wenn ein solcher Überwachungsstaat à la Orwell heute vorhanden wäre? Ich bin sehr froh, dass in unserer Landesverfassung der Begriff des Datenschutzes verankert ist. Es ist für mich auch kein Zufall, dass in der EU-Charta als Grundrecht der Datenschutz, das informationelle Selbstbestimmungsrecht, verankert ist.
Herr Knäpper hat einige Beispiele angeführt, in denen sorgfältig abgewogen werden muss. Das sehe ich genauso, Herr Kollege. Beim Datenschutz ist es nicht immer einfach, die Grenze zu ziehen zwischen dem Schutz des Einzelnen und den Interessen des Staates und den Interessen des Gemeinwohls. Im Inland zumindest haben wir eine ausreichende Regelungsdichte. Es müssen Einzelfallentscheidungen
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch heute habe ich wieder ein Bild des Bürgermeisters dabei, der sich gestern geoutet hat, dass er nicht ein PC-Freak ist, und zwar steht darunter, das ist der 22. Bericht des Datenschutzbeauftragten: „Hurra und Glück für den Datenschutz! Kein Milleniumcrash in der Bremer Verwaltung!“ Da habe ich mir überlegt, wem er das entspannte Lächeln eigentlich zu verdanken hat. Vielleicht nicht auch ein wenig dem Datenschutzbeauftragten oder der Datenschutzbehör––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.