Machen Sie sich einmal den Spaß und googeln Sie „Kanada“ und „Migration“. Sie finden auf Anhieb eine kanadische Website, auf der Sie unkompliziert testen können, ob Sie nach Kanada einwandern können. - Ich stelle fest, das wird bereits getan. Das ist sehr schön. Dann googeln sie einmal „Deutschland“ und „Migration“. Welche Voraussetzungen in
Migration wird so einseitig positiv für die Zielländer beschrieben, kulturelle Unterschiede oder religiös bedingte Schwierigkeiten bei der Integration blendet der Text völlig aus. Die massiven ethnischen, religiösen, sozialen Verwerfungen, die Migration auslöst, werden im gesamten Dokument nicht angesprochen, und für die Migranten, gleich, ob legal oder illegal, wird ein Recht auf Einwanderung und auf soziale Grundsicherung im Zielland postuliert.
Der Pakt dreht sich auch nicht um Flüchtlinge. Hierzu gibt es einen gesonderten Pakt. Der Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration dreht sich um die Voraussetzungen, damit Migration eben nicht außerhalb des Rechts mit Schleppern und unter unwürdigen Bedingungen stattfindet.
Deshalb ist es wichtig, diese Bedingungen für Migration auf der Welt zu verbessern und auch mit der illegalen Migration menschlich anständig umzugehen. Es ist traurig, dass wir wieder in diesen Zeiten leben, in denen das in solchen Debatten überhaupt klargestellt werden muss. Sie haben eben das Grundgesetzt zitiert, schauen Sie doch einmal rein, Artikel 1, die Würde des Menschen ist unantastbar – nicht die Würde der Deutschen ist unantastbar. Wir glauben an diese Unveräußerlichkeit der Menschenrechte und treten deshalb auch
Sie haben Angst davor, wirkliche Fakten über Migration zu erhalten, und wir reden hier ausdrücklich nicht über Flucht, sondern es geht in diesem Pakt um Migration, um Herkunftsländer und Zielländer. Eine Fortsetzung dieser Angstkampagne erwartet uns in Hamburg übrigens an diesem Samstag hier im Rathaus. Da hat die AfD-Fraktion nämlich eingeladen zu ihrer Veranstaltung mit dem absurden Titel "Deutschland in Gefahr: Der UN-Migrationspakt". Was für ein dramatischer Titel.
Der Präsident des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, Manfred Schmidt, hat in einem Interview, wo er sich auch kritisch zum Kirchasyl äußert, den Satz gesagt: „Wir stellen das Kirchenasyl an sich überhaupt nicht infrage.“ Das ist ein Satz des Präsidenten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Dann geht er natürlich ein auf die Probleme, die es gibt, gerade mit dem Thema Dublin. Da geht es um das Thema „sichere Herkunftsstaaten“, wo Menschen, die über ein Drittland zu uns gekommen sind, ihren Asylantrag nicht bei uns stellen dürfen, sondern ihn in einem anderen Land stellen dürfen – müssen, nicht dürfen. Müssen! Wenn sie aber sechs Monate in Deutschland offiziell gemeldet waren und dort eine ladefähige Adresse vorweisen können, dann ist es möglich, den Asylantrag auch in Deutschland zu stellen und zu bescheiden. Das ist ein wesentlicher Hintergrund für einen Großteil der Fälle im Kirchenasyl, die eben sagen, diese sechs Monate halten diese Menschen im Kirchenasyl durch –
Neuntens: Erklärtes Ziel ist, die Migration zu erleichtern. Laut dem stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sorgt nicht derjenige für mehr Migration nach Europa, der diese Erleichterung befürwortet, sondern wer das ablehnt.
Wir stimmen über die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die CDU-Fraktion und die AfDFraktion. Gegenstimmen? Das sind die Koalitionsfraktionen. Stimmenthaltungen? Kann ich nicht erkennen. Damit ist die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz abgelehnt.
Gut, vielen Dank. Wir stimmen zunächst über die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz ab. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gegenstimmen? Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag einstimmig an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen.
Wir kommen zur Abstimmung über die Federführung. Wer für die Federführung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gegenstimmen? Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist die Federführung durch den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz einstimmig beschlossen.
Wir fahren mit der Beratung fort. Es gab einen Antrag von Herrn Brandner, den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz einzuberufen. Ich stelle fest, dass dieser Antrag missbräuchlich ist, weil wir diese Frage bereits im Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz entschieden haben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen! Einzelplan 03 – Inneres, Digitalisie rung und Migration –, dazu könnte man sagen: Aller guten Dinge sind drei – wenn es nicht um innere Sicherheit, Digita lisierung und Migration in Baden-Württemberg ginge. Ich ste he heute hier,
Es ist Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz beantragt. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen und der CDU-Fraktion. Gegenstimmen? Gibt es keine. Stimmenthaltungen? Aus den Reihen der AfD-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen.
Wir stimmen nun über die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz ab. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Bei einigen Stimmenthaltungen aus der CDU-Fraktion ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen.
Jetzt darf ich noch einmal um Aufmerksamkeit bitten. Wir haben einen Antrag auf Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Ich würde jetzt um Handzeichen bitten, wer dieser Ausschussüberweisung zustimmt. Vielen Dank. Gegenstimmen? Vielen Dank. Das ist eine Mehrheit für die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz.
seiner 73. Plenarsitzung vom 26. Januar 2017 wurde besagter Gesetzentwurf an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz federführend sowie an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Der federführende Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf in seiner 38. Sitzung am 17. Februar 2017 beraten. Der mitberatende Innen- und Kommunalausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 41. Sitzung am 16. März 2017 beraten. Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen. Vielen herzlichen Dank.
In seiner 40. Sitzung am 10. März 2017 hat der Innen- und Kommunalausschuss beschlossen, den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz gemäß § 57 Abs. 4 der Geschäftsordnung um Mitberatung zu ersuchen. Der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf in seiner 41. Sitzung am 17. März 2017 und in seiner 42. Sitzung am 22. März 2017 beraten. Die Beschlussempfehlung lautet, den Gesetzentwurf in der Fassung anzunehmen, wie sie Ihnen jetzt verteilt worden ist. Nach der Wortformulierung müsste ich jetzt allen die 20 Seiten vorlesen. Ich frage den Präsidenten, ob ich noch mal alle Gemeinden im Land Thüringen aufzählen soll.
Ich musste erst einmal nachschauen, was der von der AfD-Fraktion angeführte § 57 Abs. 1 Nr. 7 beinhaltet. Darin geht es tatsächlich um Migration. Die AfD-Fraktion hat also doch noch das Thema Migration irgendwo im PersVG gefunden. Ein wenig schockiert hat mich der entscheidende Punkt, dass ich nachschauen musste, worum es dabei geht. Das heißt nichts anderes, als dass dieses Thema von Ihrer Seite während der Verhandlungen zu diesem Gesetzentwurf im Ausschuss nie aufs Tableau gebracht wurde. Jetzt damit zu kommen und zu sagen, das sei irgendetwas Schlechtes - nebenbei bemerkt: die Regelung ist gut -, ist wirklich ein bisschen spät.
Insofern ist es eine richtige und wichtige Entscheidung, das Thema „Migration und Integration“ aufzuteilen, also die ge sellschaftlichen Wirkungen zu betrachten, zu schauen, wie das Ehrenamt, wie die Kommunen bei der besseren Eingliederung der zu uns Gekommenen, der Menschen mit internationalen Wurzeln, der Flüchtlinge unterstützt werden können, und den Bereich Migration im Innenministerium zu bündeln, wo ja auch die ausländerrechtlichen Bereiche mit angesiedelt sind. Das ist wesentlich innovativer und effizienter. Damit zeigt die Regierung, dass sie Fehlentwicklungen erkannt hat, die sie auch zu korrigieren bereit ist.
Die rechtspopulistische AfD behauptet, die Mehrheit der Kommissionsmitglieder sei politisch-ideologisch befangen und rekrutiere sich aus Bereichen der „Sozialwirtschaft“ und anderen Interessenvertretungen von Zuwanderern. Gemeint ist ganz konkret die Beauftragte für Integration, Migration und Flüchtlinge beim Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Gemeint sind ganz konkret die Vertreterin der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege und die Vertreter der evangelischen und der katholischen Kirche. Die rechtspopulistische AfD will die Zusammensetzung der Kommission dahin gehend verändern, dass die Belange der Exekutive, des Landtags, der Kommunen – vor allem aus finanzieller Sicht – und der Sozialwirtschaft auch noch berücksichtigt sind. Die Belange der Menschen, für die die Durchsetzung der Ausreisepflicht eine schlimme Härte darstellen würde, sind den Rechtspopulisten völlig egal. Genau das ist aber die Aufgabe der Kommission, auch geregelt im Aufenthaltsgesetz, zu verhindern, dass die strenge Einhaltung oder Anwendung der Rechtsvorschriften zu einer sozialen Ungerechtigkeit führt.
Ihrer ideologischen Einschätzung auf – die haben Sie ja mehrfach vorgetragen –, dass in dieser Härtefallkommission bisher Menschen vertreten sind, die von Amts wegen hier weitere Schlupflöcher für illegale Einwanderer eröffnen wollten, weil man ja auch berufsmäßig mit diesen Menschen Geld verdiene. Wenn man sich mal die personelle Zusammensetzung der Härtefallkommission künftig nach Ihrem Gesetzentwurf und die bisherige Härtefallkommissionszusammensetzung anschaut, da möchte ich Ihnen hier noch mal genau aufzählen, welche Leute dieses Verdikt, dieses Urteil, diese Unterstellung trifft: Das ist einmal die Beauftragte für Integration, Migration und Flüchtlinge beim Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, das ist der Vorsitzende des Petitionsausschusses – den soll es künftig auch nicht mehr geben, das ist auch so eine verdächtige Persönlichkeit – und es sind die Vertreter der beiden christlichen Kirchen hier in Thüringen, der römisch-katholischen Kirche und der evangelisch-lutherischen Kirche. Das sind die, die für Sie sozusagen nicht die Gewähr dafür bieten, dass dort vernünftige Entscheidungen gefällt werden, sondern dass hier ideologisch verbohrte Entscheidungen gefällt werden, weil sich solche Leute, wie Sie mehrfach betont haben, quasi schon wegen ihrer Herkunft, wegen ihrer Tätigkeit in sozialen Bereichen des Verdachts aussetzen, hier eben irgendwelche Ausländer zu bevorzugen.
Ich kann deswegen nur sagen, ich bin entsetzt über das zutage getretene Menschenbild nicht nur in dem Gesetzentwurf selbst, sondern auch in den Wortbeiträgen, die Sie hier geleistet haben, über die Diffamierung des Vorsitzenden des Petitionsausschusses, des Vertreters der römisch-katholischen Kirche, des Vertreters der evangelisch-lutherischen Kirche und der Beauftragten für Integration, Migration und Flüchtlinge beim Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Deswegen werden wir Ihren Gesetzentwurf nicht irgendwohin überweisen, sondern hier heute hängen lassen und beim nächsten Mal ablehnen.
Wir stimmen über die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Das sind alle anderen Abgeordneten des Hauses. Stimmenthaltungen? Die sehe ich nicht. Damit ist die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz abgelehnt.
Ich möchte noch einen zweiten Punkt dieses Bestattungsgesetzes ansprechen, weil mich die entsprechende Beratung im Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz ausgesprochen beeindruckt hat. Herr Matz hat bereits darauf hingewiesen: Wir haben uns auch dem Thema „Differenzierung zwischen Tot- und Fehlgeburten“ genähert. Das ist sicherlich in unserer Gesellschaft ein etwas schwieriges Thema – wie der Tod überhaupt. Bisher ist es so gewesen, dass als Totgeburten – mit der Konsequenz, dass eine Beerdigung stattzufinden hat – nur Kinder galten, die mindestens 1 000 Gramm schwer waren. Die Geburtsmedizin ist in der Zwischenzeit so weit vorangeschritten, dass auch Frühgeborene unter 1 000 Gramm von den Ärzten am Leben erhalten werden können und durchkommen. Insofern ist eine merkwürdige Situation entstanden: Totgeborene Kinder unter 1 000 Gramm sind nicht zu bestatten, sondern – wie es im Gesetz heißt – „zu beseitigen“. Sie werden insofern nicht wie Leichen, wie Menschen anerkannt. Hier hat die Senatsverwaltung einen Gesetzesentwurf vorgelegt, dass die Grenze von 1 000 Gramm auf 500 Gramm abgesenkt wird. Die CDU hatte schon vor etwa einem Jahr einen Antrag mit der gleichen Zielrichtung eingebracht. Der Unterschied zwischen beiden Anträgen lag darin, dass im Gesetzesentwurf den betroffenen Eltern freigestellt wird, die Kinder zwischen 500 Gramm und 1 000 Gramm tot gebären, ob sie eine Bestattung durchführen wollen oder nicht. Die CDU hat im Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz erklärt, dass sie diese Regelung für noch besser hält. Insoweit waren Sie nicht auf die Idee gekommen und haben sofort Ihren Antrag für erledigt erklärt.
Nach unserer Geschäftsordnung möchte ich dieses Votum jetzt dem Landtag zur Abstimmung stellen. Wer sich der Meinung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz anschließt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen und einzelne Stimmen aus der CDU-Fraktion. Danke schön. Gegenstimmen? Aus der AfD-Fraktion. Enthaltungen? Einige Stimmen aus der CDU-Fraktion. Damit ist die Entscheidung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz durch den Landtag mit Mehrheit bestätigt worden.
Hat wenigstens das Bundesamt für Migration und Flüchtlin ge einen Plan? Auf eine Kleine Anfrage antwortete die Lan desregierung im März, dass – ich zitiere – „keine Prognosen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge über den Zu gang an Flüchtlingen für die nächsten Jahre bekannt“ seien. Daher könne „ein Bedarf an zusätzlichem Wohnraum nicht verlässlich beziffert werden“.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen – die da sind –, ich darf folgenden Bericht zur Behandlung des CDU-Antrags „Gesunde Ernährung in Kindergarten und Schule verbessern – regionale Lebensmittel wertschätzen“ aus dem Ausschuss erstatten. Durch Beschluss des Landtags in seiner 60. Plenarsitzung vom 1. September 2016 wurden die Nummern 2 bis 7 des Antrags an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz federführend sowie an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen. Der federführende Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Nummern 2 bis 7 des Antrags in seiner 33. Sitzung am 2. Dezember 2016, in seiner 34. Sitzung am 8. Dezember 2016, in seiner 38. Sitzung am 17. Februar 2017 und in seiner 41. Sitzung am 17. März sowie dann in der 43. Sitzung am 28. April 2017 beraten sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Der mitberatende Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport hat die Nummern 2 bis 7 des Antrags in seiner 42. Sitzung am 16. Mai beraten. Der Justizausschuss hat ein Anhörungsverfahren durchgeführt. In dem Anhörungsverfahren sind insgesamt zwölf Stellungnahmen eingegangen. Ich darf insbesonde
aber auch Anträgen, auch in der letzten Legislatur. Einigkeit besteht, das glaube ich, über die Wichtigkeit des Themas über alle Fraktionen hinweg. Das Thema „Kindergarten und Schulverpflegung“ wurde – wie bereits gesagt – über ein Jahr behandelt. Danach gab es auf Grundlage des CDU-Antrags eine schriftliche Anhörung im Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Insgesamt waren also mehr als neun Monate Zeit, sich mit diesem Thema zu befassen. Wir als Koalitionsfraktionen haben das sehr intensiv getan. Wir haben die Zeit genutzt, haben Gespräche mit Fachexperten in Thüringen geführt. Ich nenne da die Vernetzungsstelle für Schulverpflegung an erster Stelle, aber auch die Deutsche Gesellschaft für Ernährung, Sektion Thüringen, einzelne Schulen und Kindertagesstättenträger auch mit einbegriffen. Wir haben mit Verantwortlichen der Thüringer Ministerien gesprochen und das sind immerhin drei Stück, nämlich das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport sowie das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft. Außerdem haben wir uns vorliegende Studien ausgewertet und wir haben erfolgreiche Programme anderer Bundesländer in unsere Überlegungen mit einbezogen. Uns war es dabei wichtig, die Fragen zur Verbesserung der Kindergarten- und Schulverpflegung in ihrer ganzen Komplexität zu betrachten und vor allem ganz praktisch umsetzbare Vorschläge zu unterbreiten.
Durch diese Änderung soll endgültig Rechtsklarheit darüber hergestellt werden, dass eine Zahlung von Funktionszulagen nicht erfolgen darf. Ziel ist es darüber hinaus auch, das Vertrauen in die ordnungsgemäße Mittelverwendung der Fraktionen zurückzugewinnen. Der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf in seiner 6. Sitzung am 20. März 2015 aufgerufen und beraten. Es gab eine durchaus kontroverse Debatte im Ausschuss. Teile des Ausschusses waren der Meinung, Funktionszulagen seien zulässig, um besondere Aufgaben auch besonders zu würdigen. Andere Teile haben diese Auffassung dezidiert abgelehnt und sich für das Verbot der Funktionszulagen starkgemacht. Der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz empfiehlt dem Landtag mehrheitlich, den Gesetzentwurf über ein Verbot von Funktionszulagen aus Fraktionsgeldern anzunehmen. Vielen herzlichen Dank.
Herzlichen Dank, Frau Staatssekretärin. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das kann ich nicht erkennen. Es ist Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz beantragt worden. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen und des fraktionslosen Abgeordneten Gentele. Zur Kontrolle: Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Wichtig ist, dass wir - darauf ist hingewiesen worden - bei Migration und Sprachförderunterricht nicht nur über Flüchtlinge reden, sondern auch über die ganze EU-Migration. Das heißt, dieser Bedarf ist zwar erheblich schwankend - ich wäre der Letzte, der voraussagen würde, ob die Zahl steigen oder sinken wird -, aber er wird auf jeden Fall nicht auf null absinken. Wenn wir diese Kinder in den Schulen haben, und zwar derzeit ca. 6 000 Kinder, und es irgendwann nur noch 1 000 oder 3 000 schulpflichtige Kinder sein sollten - niemand hier in diesem Raum kennt die Zahlen -, dann muss diese Sprachförderung erfolgen, und zwar durch Leute, die in den Schulen sind.