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Datenschutzordnung des Thüringer Landtags Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/6822 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz - Drucksache 6/7671 -

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Das Wort hat hier zunächst Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich aus dem Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zur Berichterstattung.

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Vielen Dank. Wir kommen dann zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz in der Drucksache 6/7671 und ich bitte die Abgeordneten, die der Datenschutzordnung zustimmen wollen, das durch Handzeichen kundzutun. Wer ist dafür? Das sind, soweit ich das sehe, die Abgeordneten aus allen Fraktionen. Ich frage noch mal nach Gegenstimmen. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Stimmenthaltungen? Die gibt es nicht. Damit ist das einstimmig so angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

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Einen letzten Punkt möchte ich noch ansprechen: Das Thema „Migration und Pflege“ ist ein ganz wichtiges Thema. Denn es gibt immer mehr Menschen, die hierhergekommen sind – in der ersten Generation, aber auch in der zweiten Generati on – und die beschlossen haben, nicht wieder in ihr Heimat land zurückzukehren. Migrantinnen und Migranten der ersten Generation sind oftmals noch in ihr Heimatland zurückgegan gen, diejenigen der zweiten Generation häufig schon nicht mehr. Auf uns wird aufgrund der daraus entstehenden wach senden Bedarfe die Herausforderung zukommen, die Pflege entsprechend zu organisieren und mit diesen Menschen ge meinsam Strukturen zu entwickeln, die gewährleisten, dass sie im Alter so leben können, wie sie dies wollen.

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Meine Damen und Herren, nirgendwo findet dieser Befund eine größere Bestätigung als beim Thema „Migration und Asyl“. Eine objektive, ergebnisoffene Auseinandersetzung ist kaum noch möglich, weil die rosaroten Wolken selbst ernannter Humanisten und Integrationsjünger den klaren Blick auf die Tatsachen zu vernebeln drohen. Da werden Probleme zu Herausforderungen gemacht, Kosten werden zu Investitionen umgedeutet, frei nach dem Motto: Ich mach die Welt, wie sie mir gefällt. –

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Entschließungsantrag der Fraktion der AfD „Für unsere Heimat Rheinland-Pfalz – Migration steuern, Kosten und Risiken für Rheinland-Pfalz begrenzen“ – Drucksache 17/7942 –. Wer stimmt zu? – Wer stimmt dagegen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der AfD abgelehnt.

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(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Klima- wandel bringt Migration!)

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liegen, was die gesamtgesellschaftliche Debatte zum Thema Migration und Arbeitsmarkt betrifft.

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Dies gilt ganz besonders bei der Thematik Migration. Als wir uns vor einem Jahr und wenige Monate danach über das Thema Zuwanderung unterhalten haben, haben weder die SPD noch die GRÜNEN überhaupt ein Problem darin gesehen. Ihnen war gar nicht bewusst, dass wir eine Zuwanderungswelle erleben, die unser Land überfordern wird. Sie haben alle Maßnahmen abgelehnt, die Zuwanderung zu begrenzen, meine Damen und Herren. Sie haben überhaupt nichts begriffen, manche von Ihnen bis heute noch nicht.

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Frau Ministerin, Sie müssten es doch besser wissen. Sagen Sie nicht immer, nach Bayern seien 1,1 Millionen bzw. über Bayern seien 1,1 Millionen Flüchtlinge eingereist. Es gab sehr viele Doppelregistrierungen, und es sind sehr viele Menschen durchgereist. Das IAB, das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, und das BAMF, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, bestätigen gerne, dass es um die 800.000 Menschen waren.

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Streiten werden wir uns sicher beim Thema Migration. Das bezieht sich sowohl auf die Zukunft der Regionen Hessens als auch auf die Zuwanderung: den Umgang mit Menschen, die einen Migrationshintergrund haben, und die Integration. Wir werden uns sicherlich auch über die Geburtenrate streiten. Damit haben wir bereits heute Morgen in der Aktuellen Stunde angefangen.

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Wir hatten eine Zuwanderung – heute würde man sagen: Migration –, die weder in den Dörfern noch in den Städten friedlich ablief. Die Älteren unter uns wissen das. Ich könnte darüber einige Storys erzählen. Wir beschönigen das heute. Für diejenigen, die hier ankamen, war es nicht sehr schön, denn die, die zusammenrücken mussten, taten das nicht ohne weiteres.

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Ich komme zum Schluss. Der dritte Punkt, den ich jetzt im letzten Satz ansprechen möchte, ist der der Gestaltungsmöglichkeiten.Auch das ist bei den Kollegen deutlich geworden. Es gibt Gestaltungsmöglichkeiten des demographischen Wandels. Wir müssen nicht einfach hinnehmen, was uns geschieht. Wir können damit umgehen. Die Geburtenrate ist ein Teil, die Wanderungsbewegung – die Migration – ein anderer Teil. Damit werden wir uns in den weiteren Berichten zu beschäftigen haben. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

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Ich sage: Wunderbar, dass es ihn gibt. Aber das betrifft Kinder. Was machen Sie denn mit den Jugendlichen, die inzwischen schon etwas älter sind, nämlich zwischen 10 und 24 Jahren, die in diesen Genuss nicht gekommen sind? Auch da wären Konzepte erforderlich. Aber Ihnen dient das Thema Migration nur dazu, Parallelgesellschaften zu beklagen, wenn es Ihnen aus populistischen Gründen passt.Ansonsten tun Sie nichts.

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Kommen wir zum Thema Entwicklungszusammenarbeit und Internationales. Auch hier stiehlt sich die Landesregierung aus ihrer Verantwortung. Im Bericht der Landesregierung über den Sachstand der Entwicklungszusammenarbeit in Niedersachsen heißt es, dass aufgrund der Bewältigung der globalen wirtschaftlichen, ökologischen und politischen Umwälzungen durch den Klimawandel und die weltweit zunehmende Migration verstärkte Anforderungen der Länder erforderlich sind. Allerdings scheint die Landesregierung zu meinen, dass das wohl ohne finanzielle Anstrengungen zu bewältigen sei.

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Wir erwarten von der Landesregierung eine Europapolitik für die Bürgerinnen und Bürger. Man ist sich in allen Fraktionen einig geworden, dass die Europapolitik stärker vom Parlament getragen werden muss. Wir als Grüne haben immer wieder versucht, die Europapolitik auf die Tagesordnung dieses Parlaments zu setzen. Wir haben in der vergangenen Legislaturperiode Entschließungen zum Grünbuch „Meerespolitik“ und in dieser Legislaturperiode zum Grünbuch „Migration und Mobilität“ eingebracht. Unsere Initiative war es, den Vertrag von Lissabon hier im Parlament zu diskutieren. Daher begrüße ich ausdrücklich, dass in der Landtagsverwaltung eine Stelle für die Europapolitik eingerichtet wurde. Das ist notwendig, aber immer noch nicht ausreichend.

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Zu 2: Die Vorbereitung auf den Einbürgerungstest kann und wird individuell gestaltet. Statistische Aufzeichnungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, bei denen die Testergebnisse in Relation zur Art der Vorbereitung gesetzt werden, existieren nicht. Die Bestehensquote betrug nach dem Stand vom 31. Oktober 2008 bei den in Niedersachsen durchgeführten Einbürgerungstests 97,5 %.

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Wir sind der Bundesregierung natürlich dankbar und auch erleichtert gewesen, dass für dieses und nächstes Jahr zweckgebunden mehr Geld angekündigt wird, pro Jahr 500 Millionen Euro für die Bundesländer. 13 Millionen Euro davon entfallen nach dem Schlüssel auf Thüringen. Ebenfalls für richtig halten wir die angekündigte bessere personelle Ausstattung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Freilich geht es uns dabei aber nicht um schnellere Abschiebungen, wie das von populistischer Seite gern mal pauschal gefordert wird, sondern uns geht es darum, dass die Menschen nicht über Monate und Jahre in Ungewissheit leben müssen. Wir erhoffen uns damit natürlich auch eine bessere Prüfung des Einzelfalls mit dem Ziel höherer Anerkennungsquoten.

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Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder haben sich im März 2015 in einem Beschluss zur Asyl- und Flüchtlingspolitik zusammen zu Wort gemeldet und waren sich einig, dass es mehr finanzielle Hilfe vom Bund bei der Unterbringung und der Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen geben muss. In Ihrem Punkt 3 im Antrag der CDU sagen Sie, dass der Landtag die durch die Bundesregierung beschlossene Aufstockung der Personalstellen im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zur Beschleunigung der Bearbeitung von Asylanträgen begrüßen soll. Natürlich begrü

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Die Aufstockung der Personalstellen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist gut, reicht uns aber bei Weitem nicht aus. Wir wissen alle, dass wir zudem noch ganz andere Baustellen zu bewältigen haben. Bei der Sprachförderung von Asylsuchenden beispielsweise brauchen wir mehr als nur kurzfristige Hilfen. Wir müssen zudem endlich auch die Schlechterstellung der Flüchtlinge, was die medizinische Versorgung anbelangt, beenden. Es gibt den Vorschlag unsererseits für eine Gesundheitskarte und für die Überführung der Leistungen für Flüchtlinge ganz einfach ins SGB. Das würde im Übrigen auch diese ganze Parallelverwaltung sparen, wenn die Flüchtlinge und Asylsuchenden einfach ganz normal eine Chip-Karte bekämen und über eine Krankenkasse abgesichert wären. All das wird im Moment verhindert durch solch diskriminierende Gesetzgebung wie das Asylbewerberleistungsgesetz, für dessen Abschaffung wir auf Bundesebene schon lange streiten.

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Sie als Regierung planen weiterhin mit Zahlen von 8.000 Personen für dieses Jahr, obwohl der Bund bereits seit Anfang Mai von über 12.000 Antragstellern für Thüringen ausgeht. Die bisher im Entwurf des Landeshaushalts für den Bereich Migration eingeplanten 58 Millionen Euro mehr sind notwendig, aber sie sind eben kein zusätzliches Geschenk an die Kommunen. Hier werden lediglich Kosten erstattet, die aufgrund der ansteigenden Asylbewerberzahlen parallel mitgestiegen sind.

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Nebenbei gehen Sie mit Ihrem Antrag auch meilenweit an der Lebenswirklichkeit vorbei. Gemäß einer Studie des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge votierten 88 Prozent der befragten Optionspflichtigen – lieber Kollege Al-Sabty, auf die stellten Sie vorhin ab – für den deutschen Pass.

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„Die Welt“ versuchte am 2. Mai einen eigenen Erklärungsansatz zu finden, und ich zitiere: „Die doppelte Staatsbürgerschaft ist ein Irrweg“. „Bei der Besteuerung, im Wirtschaftsleben und bei der Migration brauchen wir eine eindeutige Haftbarkeit der Akteure. Daher ist die Zugehörigkeit zu einem Staat nur etwas wert, wenn sie unteilbar ist.“

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Im Anschluss daran soll dann noch - so haben sich die Fraktionen gestern verständigt - der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/591 - Stellungnahme des Niedersächsischen Landtags zum Grünbuch „Migration und Mobilität“ - behandelt werden. Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien hat dazu gestern in der Drs. 16/750 eine Beschlussempfehlung vorgelegt, über die entsprechend der Absprache der Fraktionen ohne Aussprache abgestimmt werden soll.

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Einzige (abschließende) Beratung: Stellungnahme des Niedersächsischen Landtages zum Grünbuch „Migration und Mobilität“ - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/591 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien - Drs. 16/750

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Europa braucht auch eine gemeinsame Einwanderungspolitik. Ohne ein gemeinsames europäisches Einwanderungsrecht werden wir die Herausforderungen durch die Migration wohl kaum stemmen können. Das verlangt sowohl eine gemeinsam abgestimmte Asylpolitik als auch ein gemeinsames Vorgehen bei der Aufnahme von Bürgerkriegsflüchtlingen und Zuwanderern.

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Ich greife einen Teil der Kritik auf: Auch die wechselnden Prognosen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, liebe Kolleginnen und Kollegen, die im Laufe des Jahres mehrfach angepasst worden sind, zeigen doch, dass wir es mit einer Entwicklung zu tun haben, die von einer absoluten Dynamik geprägt ist und in jedem Fall Land und Kommunen vor große organisatorische Herausforderungen stellt.

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Auch in Berlin haben wir nachgefragt. Auch hier gibt es die Leitlinien für Mädchen und Jungen bereits seit dem Jahr 2004. Uns wurde mitgeteilt, dass die Arbeit mit den Leitlinien ständiges Thema ist, insbesondere vor Ort, so, wie es sein soll, in den Berliner Bezirken. Dort kam dann zurück: „Die Aktivitäten sind sehr vielfältig und umfassen auch die Bereiche Kultur und Sport. Es werden Fachtage durchgeführt und es gibt ständige Arbeitsgruppen. Es ist nicht so, dass es immer und überall gleichermaßen gut läuft, aber das Thema ist in jedem Fall präsent. Erheblichen Handlungsbedarf gibt es zum Beispiel im Bereich Migration. Auch im Kita-Bereich wird das Thema bearbeitet.“ Zitatende.

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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Sprache ist der Schlüssel zur Integration sowohl in die Gesellschaft als auch in den Arbeitsmarkt. Deswegen müssen und wollen wir den neu zu uns gekommenen Menschen eine Chance geben, unsere Sprache zu lernen, und das tun wir. Die Integrationskurse des Bundes sind dafür eine wichtige Einstiegshilfe. Sie beinhalten neben der Sprache auch eine Orientierungseinheit für die Neubürger, damit sie sich über das Land und die Leute und über unsere Normen und gesellschaftlichen Werte informieren. Damit sind die Integrationskurse eine wichtige Säule für einen guten Start in das gesellschaftliche Miteinander. Das neue Integrationsgesetz, welches wir GRÜNEN auf Bundesebene vollkommen zu Recht nicht mitgetragen haben, regelt, dass Geflüchteten Leistungen gestrichen werden, wenn sie nicht an einem Integrationskurs teilnehmen. Es wird der Eindruck geweckt, als seien viele Geflüchtete gar nicht daran interessiert, die deutsche Sprache zu lernen. Beim Blick auf die Tatsachen wird aber sehr schnell offensichtlich, dass das eigentliche Problem ein ganz anderes ist. Es gibt viel zu wenige Kurse. Wir haben bei Weitem kein Problem mit der geringen Teilnehmerbereitschaft an den Integrationskursen, sondern wir haben ein Problem mit zu wenigen Kursplätzen. Das Angebot an Integrationskursen hält der hohen Nachfrage derzeit noch nicht stand. Von Januar bis August 2016 haben bundesweit etwa 171 000 Zuwanderer einen Integrationskurs begonnen; das waren in acht Monaten annähernd so viele wie im ganzen vorigen Jahr. Allerdings hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im gleichen Zeitraum bereits mehr als doppelt so vielen, nämlich 366 000 Interessenten, eine Teilnahmeberechtigung ausgestellt. Nicht einmal jeder Zweite bekommt momentan einen Platz in einem Integrationskurs über BAMF. Natürlich befinden wir uns nach den überraschend hohen Migrationszahlen in den vergangenen zwei Jahren in einer schwierigen Situation und es bleibt natürlich auch anzuerkennen, dass die Bundesregierung

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Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit zum Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen zum Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes und der Verordnung zur Durchführung des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes: Durch Beschluss des Thüringer Landtags ist in der 6. Plenarsitzung vom 25. Februar 2015 der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit federführend sowie den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen worden. Der federführende Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit hat den Gesetzentwurf in seiner 4. Sitzung am 19. März 2015, in seiner 5. Sitzung am 25. März 2015 und in seiner 7. Sitzung am 21. Mai 2015 sowie in seiner 8. Sitzung am 11. Juni 2015 beraten sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Es bestand weiterhin die Möglichkeit, im Online-Diskussionsforum des Thüringer Landtags zu Fragen des Gesetzentwurfs Stellung zu nehmen.

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Der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf in seiner 10. Sitzung am 12. Juni 2015 beraten. Die Beschlussempfehlung der Ausschüsse lautet: „Der Gesetzentwurf wird mit folgenden Änderungen angenommen: I. Artikel 1 Nr. 2 erhält folgende Fassung: ‚2. Für die vor dem 1. Juli 2015 geborenen oder die vor diesem Zeitpunkt bei der berechtigten Person aufgenommenen Kinder sind die Bestimmungen des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes in der bis zum 30. Juni 2015 geltenden Fassung weiter anzuwenden.‘ II. Artikel 2 Nr. 2 erhält folgende Fassung: ‚2. Für die vor dem 1. Juli 2015 geborenen oder die vor diesem Zeitpunkt bei der berechtigten Person aufgenommenen Kinder sind die Bestimmungen der Verordnung zur Durchführung des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes in der bis zum 30. Juni 2015 geltenden Fassung weiter anzuwenden.‘“ Danke schön.