In Bezug auf den Bereich der Ausgaben für Asyl und Integration werden wir in den kommenden Wochen und Monaten zahlreiche Änderungsanträge stellen. Ein Großteil dieser Gelder kann gestrichen und an anderer Stelle sinnvoll investiert werden. In diesem Bereich fordern wir lediglich Mehrausgaben für die Abschiebung Tausender illegaler Migranten in ihre Heimatländer oder Heimatregionen.
Meine Damen und Herren, zum Antrag der FDP: Über diesen Antrag kann und sollte man nachdenken. Er hat gute Ansätze. Allerdings muss ich an dieser Stelle das wiederholen, was der Kollege Körfges gesagt hat: Wir müssen schauen, dass es wirklich zu einer Entlastung kommt. Ich befürchte, dass es zwar eine Entlastung beim BAMF und bei den Gerichten gibt, dass es aber zu einer deutlichen Mehrbelastung der kommunalen Ausländerbehörden kommt. Da die kommunalen Ausländerbehörden diejenigen sind, die derzeit für die Rückführung und Abschiebung verantwortlich sind und auf die jetzt eh eine Menge an Mehrbelastung zukommt, stellt sich die Frage, ob das tragbar ist.
Wie wir gestern in der aktuellen Fragestunde von Herrn Caffier erfahren haben, sind nach Angaben der Ausländerbehörden derzeitig zum Stichtag 31.10.2011 insgesamt 49 vollziehbar ausreisepflichtige Menschen aus dem Kosovo in Mecklenburg-Vorpommern, 45 davon sind Roma. Das heißt, in unserem Land sind 45 Roma, darunter auch Kinder, aufgrund der gesetzlichen Lage immer noch von Abschiebung in den Kosovo und nach Serbien bedroht.
Abschiebung würde für diese 45 Menschen bedeuten: in Obdachlosigkeit und Armut leben, Kontakte und Lebens- mittelpunkte in Deutschland aufgeben.
Eine Abschiebung von Familien im Winter, Obdachlosigkeit und Verfolgung kann und will ich nicht vertreten, ebenso wenig meine Fraktion.
Vorpommern lebenden Roma zu bekennen – dazu gehört die Anerkennung menschenwürdiger Bedingungen am Zielort als oberstes Kriterium für jegliche Abschiebung –,
recht den von Abschiebung Betroffenen eine Vielzahl von Schutzrechten zur Verfügung. Im Gegensatz zur Praxis in vielen anderen Ländern sind Abschiebungen in Deutschland eben keine Willkür, sondern unterliegen strengen Maßstäben.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem vorgelegten Antrag dokumentieren die GRÜNEN eindrucksvoll ihr Rechtsstaatsverständnis. Die Personen, um die es hier geht, sind nicht, wie von Ihnen gerne dargestellt, von der Abschiebung bedroht. Nach Überprüfung eines jeden Einzelfalls erfolgt bei diesem Personenkreis nunmehr der Vollzug der Ausreisepflicht.
muss ich Sie korrigieren. Dr. Nieszery hat vollkommen Recht, Hamburg hat entschieden, eine Abschiebung zu vollziehen. Einen Antrag, es nicht zu tun, hat es in Nordrhein-Westfalen gegeben und bei Baden-Württemberg sind wir beide uns dann einig.
eine Härtefallkommission, unter anderem besetzt mit Vertretern der Kirchen, in der es die Möglichkeit gibt, Fälle von drohender Abschiebung noch einmal auf den Tisch zu legen und noch einmal zu diskutieren.
Die beklagenswerte - angesichts der Zahl der anstehenden Fälle aber unvermeidbare - Dauer dieser Verfahren, die mit der vorläufigen Gestattung bereits verbundene soziale Gewährung von Leistungen, aber auch der Umstand, dass selbst nach zeitaufwendig durchgeführten Prüfungen und Antragsablehnungen selten eine wirkliche Ausreise oder gar eine Abschiebung erfolgt und auch nicht erfolgen wird, wird mit finanziellen Mitteln des Steuerzahlers bewältigt, um den anscheinend mittellosen Asylbewerber zu alimentieren, anscheinend deswegen, weil sie nicht einmal bei der Ankunft in unserem Land befragt werden, meine sehr geehrten Damen und Herren. Und das kann ja wohl nicht wahr sein.
Wenn es Ihnen allen nun wirklich darum ginge, „Maßnahmen zur Verbesserung der Demokratie in Sachsen“ zu entwickeln, wie es im Antrag heißt, dann müssten Sie endlich die Überfremdungskritik im Volk ernst nehmen und multikulturelle und multikriminelle Auswüchse abstellen. Sorgen Sie endlich für die zügige Abschiebung krimineller Ausländer und abgelehnter Asylbewerber, anstatt immer wieder die sozialen Leistungen der Deutschen zu kürzen! Sorgen Sie für Sicherheit in den sächsischen Grenzregionen und mehr Polizeipräsenz sowie die Wiederaufnahme der Grenzkontrollen, anstatt zuzulassen, dass Deutschen noch die Fahrräder und Traktoren vom Hof gestohlen werden! Sorgen Sie dafür, dass islamistische Zentren wie die Moscheen des Leipziger Hasspredigers Hassan Dabbagh und seiner Salafisten-Bande endlich dicht gemacht werden, anstatt der Islamlobby den roten Teppich auszurollen!
Es ist eine Herzensangelegenheit, dass unser Land den Menschen Zuflucht bietet, die hier bei uns Schutz suchen - vor Todesdrohungen, vor Gewalt und vor Unterdrückung. Sie suchen Zuflucht und ein Zuhause - nicht, weil sie in Syrien oder sonst wo in der Welt einen Flyer bekommen haben: „Komm in die schöne Hartz-IV-Welt!“, sondern weil sie um ihr Leben fürchten müssen. Über diese Menschen reden wir. Und wie kann man in solchen Debatten als erste Antwort Abschiebung nennen?
Sie vertreten eine Flüchtlingspolitik, die nach rechts schielt. Der wichtigste Punkt für Sie ist konsequente Abschiebung. Das ist die Politik von vorgestern. Sie wir Ihnen übrigens im Wettbewerb mit der AfD nicht helfen. Wer so etwas will, wählt das Original. Die brauchen nicht die blasse CDU-Kopie. Es zeigt aber vor allen Dingen eines, Herr Kollege Günther, nämlich wie isoliert Ihre Fraktion in dieser Frage in diesem Hohen Hause ist, wie isoliert und von gestern. Wir sind für einen Umgang mit Flüchtlingen, der dem Artikel 1 des Grundgesetzes entspricht: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Das ist unsere Auffassung von Flüchtlingspolitik in Schleswig-Holstein.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe das Papier gelesen. Punkt eins war der gemeinsame Antrag, den wir hier beschlossen haben. Bei den Punkten zwei, drei und vier geht es nur um Abschiebung.
Aus den 110 Seiten der Antwort auf die Große Anfrage, die Sie zum Thema der Flüchtlings- und Asylpolitik gestellt haben, nehmen Sie sich einen einzigen Punkt heraus, und das ist der Bereich der Abschiebung. Das kritisieren wir. Ich bin der Auffassung, dass es kein tolles Rezept ist, einfach die alten Flüchtlinge rauszuwerfen, damit wir Platz für neue Flüchtlinge haben.
Erstens möchte ich zum Thema „Abschottung beziehungsweise Abschiebung ausweiten“ sprechen. Das sind eigentlich zwei Themen. Ich glaube, dass wir uns bei dem, was Sie im ersten Punkt Ihres Antrags heraufbeschwören beziehungsweise darstellen, nämlich dass wir Schleuserbanden bekämpfen müssen, einig sind. Aber wir sind uns nicht darin einig, dass wir die Grenzen in Europa stärker abschotten müssen. Wir haben dazu die entgegengesetzte Auffassung. Insofern weisen wir diesen Punkt entschieden zurück.
Wir sind zweitens nicht der Meinung, dass die Möglichkeiten zur Abschiebung nicht ausreichend genutzt werden. Es gibt Menschen, die hier geduldet werden und die zum Teil aus humanitären Gründen -
Lassen Sie mich ganz kurz etwas zur Frage der Abschiebung ausführen. Ich möchte deutlich sagen: Die Qualität der Zuwanderungsverwaltung bemisst sich wahrlich nicht an der Zahl von Abschiebungen.
Das sind 14 von 3 481 Bewohnern, nicht einmal ein halbes Prozent. Der Großteil, fast 49 Prozent, hat laut der Statistik Flüchtlingseigenschaft, weitere 18,5 Prozent sind Personen, denen subsidiärer Schutz zuerkannt wurde. Selbst wenn man diese drei Gruppen zusammennimmt und alle als anerkannte Flüchtlinge mit sicherer Bleibeperspektive ansehen würde – was ich für verfehlt halte, aber selbst wenn man das tut –, bleibt fast ein Drittel Personen übrig, die einen offenkundig nur vorläufigen Status haben. Dabei handelt es sich zum einen um Ausreisepflichtige aus sicheren Herkunftsländern, denen aufgrund diverser Abschiebehemmnisse eine nur temporäre, also vorübergehende Duldung ausgesprochen wurde – als häufigsten Grund für die gescheiterte Abschiebung gibt der Senat übrigens "keine Reisedokumente" an –, bei der zweiten großen Gruppe handelt es sich um Asylbewerber, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen sind oder die aus sonstigen Gründen nicht anerkannt wurden. Die Gruppe aller nicht anerkannten Flüchtlinge entspricht einem Anteil an der Gesamtbelegung von derzeit circa 32 Prozent, fast ein Drittel also in den auf Dauer angelegten Wohnanlagen, die, so die Aussage, nur für anerkannte Flüchtlinge mit sicherer Bleibeperspektive gedacht seien. Kein Wunder im Übrigen, dass nur 3,3 Prozent der Bewohner bislang auf den freien Wohnungsmarkt vermittelt wurden. Fazit: eine ganz miserable Bilanz. Weniger als ein 1 Prozent hat ein Recht auf Asyl und circa ein Drittel lebt dort trotz offenkundig nur vorläufigen Status. Gettobildung und Unterlaufen der Bürgerverträge nenne ich das.
Wer möchte hier die Empfehlungen zu den Eingaben 305/16 betreffend "keine Abschiebung der Mutter" sowie 805/17 annehmen? – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist das bei einigen Gegenstimmen so beschlossen worden.
Der Landkreis Cuxhaven hat unter Mitarbeit der Ausländerbehörde Hamburg und der Zentralen Aufnahme- und Ausländerbehörde Braunschweig im März 2009 Passersatzpapiere für die Abschiebung von Flüchtlingen in die Republik Guinea gekauft. Dafür hat der Landkreis nach einer Auszahlungsanordnung 2 500 Euro bezahlt, ohne dafür zumindest zunächst eine Quittung zu erhalten.
Umgang mit Flüchtlingen angeht, will ich nochmals sagen, Herr Kollege Günther, dass wir Ihrer Abschiebung-first-Politik niemals folgen werden.
Durch verschiedene gemeinschaftliche, kriminelle Handlungen von Mitgliedern und Sympathisanten der Linksjugend (solid) wurde wiederholt die Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern verhindert. Der Jugendkoordinator der Linksjugend Herr Robert Fietzke rief zu diesen kriminellen Handlungen auf und begrüßte diese in den sozialen Medien.
In der Begründung für diese Maßnahme fällt immer wieder der Begriff der humanen Geste – eine sehr kurz gedachte Geste der Humanität. Schließlich folgt nach der Abschiebung im Frühjahr, nach dem Winterabschiebestopp, ein Sommer und unweigerlich der nächste Winter, den dann der Abgeschobene in seiner Heimat auch überstehen muss, und das jedes Jahr wieder, erneut.
Wetter und Klima sind aber kein Abschiebehinderungsgrund, solange es sich nicht um eine Naturkatastrophe wie beispielsweise beim Tsunami in Banda Aceh handelt. Es gibt tatsächliche Hinderungsgründe für eine Abschiebung, beispielsweise das Fehlen der Reisefähigkeit aufgrund einer akuten Krankheit. Liegt ein solcher Grund allerdings nicht vor, muss jeder vollziehbar Ausreisepflichtige, wie es auf Amtsdeutsch so schön heißt, konsequent abgeschoben werden, unverzüglich und jederzeit. Ansonsten wird das gesamte Asylverfahren zur Farce, meine Damen und Herren. Vielen Dank.
Unabhängig von der Frage, dass es sich bei dem Aufenthaltsgesetz um ein Bundesgesetz und nicht um ein Landesgesetz handelt, sodass sich bereits aus diesem Grund die Frage stellt, ob der Thüringer Landtag tatsächlich der richtige Ort ist, um über die Rechtmäßigkeit dieses Gesetzes zu diskutieren, ist die Vorschrift des § 60 a Abs. 1 seit der Neufassung des Ausländerrechts im Jahr 2004 im damals neu geschaffenen Aufenthaltsgesetz enthalten und seit dem 1. Januar 2005 in Kraft, das heißt seit mehr als zehn Jahren. Seit dieser Zeit, also seit mehr als zehn Jahren, ist die Regelung von keinem einzigen Gericht in Deutschland auch nur im Ansatz für rechtswidrig oder unwirksam erklärt worden. In der gesamten Wissenschaft und juristischen Kommentarliteratur gibt es keine einzige ernst zu nehmende Meinung, die die Auffassung vertritt, dass die Regelung des § 60 a Abs. 1 Aufenthaltsgesetz rechtswidrig sein könnte. Dies lässt sich im Übrigen auch nicht damit begründen, dass die im Gesetz genannten Voraussetzungen, zum Beispiel der humanitären Gründe, auslegungsbedürftig sind. Die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe in Gesetzen ist grundsätzlich Gesetzen systemimmanent und es ist genau Aufgabe der Justiz, in Gesetzen dann solche unbestimmten Rechtsbegriffe auszulegen. Es ist daher zweifelsfrei so, dass § 60 a Abs. 1 Aufenthaltsgesetz eine wirksame Ermächtigungsgrundlage dafür darstellt, um aus humanitären Gründen als Landesregierung anzuordnen, dass die Abschiebung von Ausländern in bestimmte Staaten für einen Zeitraum von sechs Monaten ausgesetzt werden kann. Daran kann kein Zweifel bestehen.
bleiben, oder ihnen droht die Abschiebung in eine ungewisse Zukunft.
Daher sind Angebote zum Vorruhestand, zur Frühverrentung oder zu sonstigem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Arbeitsleben das völlig falsche Signal. Anders herum wird ein Schuh daraus. Nicht Freisetzen und Altersdiskriminierung sind angesagt. Im Gegenteil, wir müssen Ältere qualifizieren. Deshalb ist Qualifizierung und nicht Abschiebung der Älteren angesagt. Die Botschaft muss doch lauten: Ihr gehört noch lange nicht zum alten Eisen. Wir brauchen euch. Wir brauchen eure Sachkunde. Wir brauchen euer Wissen. Wir brauchen eure Erfahrung und eure Zuverlässigkeit. - Wir müssen geraden kleinen und mittleren Unternehmen Mut machen, insbesondere ältere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stärker als bisher zu fördern und zu fordern.
Aber selbst dann, und ich glaube, genau hier liegt die Zielgruppe der GRÜNEN, gibt es leider noch genug andere Instrumente, die einen längeren Aufenthalt in Deutschland garantieren, zum Beispiel die Klage gegen den abgelehnten Statusbescheid und die damit verbundene Ausreisepflicht. Bei gut unterrichteten Asylanten wird zusätzlich Eilrechtsschutz gegen die drohende Aufenthaltsbeendigung beantragt. Bis zur tatsächlichen Abschiebung vergehen dann noch mal mehrere Monate beziehungsweise eineinhalb Jahre.
„Kirchenasyl“, „Anwesenheit im Bundesgebiet für eine Zeugenaussage erforderlich“, „Verwaltungsgericht untersagt Abschiebung bis zur Gerichtsentscheidung“, „Asylfolgeantrag beim BAMF“, „Keine Aufnahmezusage aus Serbien“. Zitatende.