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da gerade Grundstücksgeschäfte sehr sensibel sind und sicherlich einem erhöhten Datenschutz unterliegen. Insofern verzichte ich darauf, hier irgend welche Kommentare zu Summen zu geben.

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(Carsten Lüdemann CDU: Die Familie hat es schon groß in die Zeitung gesetzt, was soll denn da noch der Datenschutz?)

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Grundsätzlich muss ich aber feststellen, dass bei der Landesregierung - insbesondere beim Finanzministerium - eine fast naive Technikbegeisterung herrscht. Es gibt aber kaum eine Orientierung in Richtung Datenschutz und Datensicherheit. Dies aber halten wir für zentral. Insofern nützt es gar nichts, wenn uns der Finanzminister in unnachahmlicher Weise mitteilt, dass Entschließungen zum Thema Datensicherheit oder eine Debatte zur weiteren IT-Ausrichtung des Landes nicht angebracht seien - Zitat -, da die Landesregierung bekanntermaßen erfolgreich an diesem Thema arbeitet und keine Anstöße durch die Opposition braucht. Mit dieser Einschätzung liegen Sie, Herr Finanzminister, voll daneben, wie Ihr jetziges Konzept gezeigt hat.

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ten preisgeben. Wir brauchen einen nutzerorientierten Datenschutz. Diesbezüglich kann ich nur noch einmal vorschlagen, dass sich die Landesregierung an den Regelungen des schleswigholsteinischen Datenschutzgesetzes orientieren sollte, die dort mit Erfolg praktiziert werden - sowohl Auditierung als auch Gütesiegel.

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Ich möchte noch etwas zum Datenschutz und zur Zertifizierung sagen: Das sind Bestandteile, die in der Diskussion, die wir im Augenblick vorantreiben, mitentwickelt werden müssen. Sie können sicher sein, dass sie in diese Diskussion Eingang gefunden haben. Dass sich der Datenschutzbeauftragte dezidiert geäußert hat, zeigt, dass er auf der Höhe der Entwicklung ist. Sie können davon aus

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gehen, dass er als ein wichtiges Element in der Landesverwaltung eingebunden wird. Datenschutz ist ein Thema, das uns möglicherweise mehr verbindet als andere Fraktionen hier im Haus. Aber eines ist auch sicher: Die Beachtung des Datenschutzes muss bei diesem Prozess mit Augenmaß eingebracht werden und kann nicht dazu führen, dass wir vorhandene Entwicklungschancen so lange hintanstellen müssen, bis sich der Datenschutzbeauftragte geäußert hat. Von daher ist sein Beitrag, den er jetzt geliefert hat, für Niedersachsen wichtig; aber er muss auch dafür sorgen, dass er in die vernetzten Strukturen in der gesamten Bundesrepublik und darüber hinaus Eingang findet. Schönen Dank.

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Die dazu benötigten Daten wie Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Hauptwohnung, Anzahl der Familienangehörigen und Sterbetag werden den Zweckverbänden derzeit unter Verweis auf Meldegesetz und Datenschutz verweigert.

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rechnungshofs zum Plenum und auch zu den AusschussSitzungen; ebenfalls die Regelung zum Datenschutz in § 112. Dies wird auch im Antrag der CDU zur Geschäftsordnung geregelt, deswegen gehe ich jetzt darauf nicht im Detail ein. In der Drucksache 3/1581 liegen noch einmal alle Anträge der PDS vor, die im Ausschuss schon gestellt wurden, so dass jeder auch hier noch einmal nachlesen kann, was von Seiten der PDS im Ausschuss vorgetragen wurde. Uns liegt der gemeinsame Änderungsantrag von SPD und PDS in der Drucksache 3/1563 zum Rederecht der Bürgerinitiative sowohl im Plenum als auch im Ausschuss vor. Ich gehe auf all diese Punkte nachher im Einzelnen noch einmal ein.

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Man könnte an eine gesetzliche Änderung denken und könnte sagen, man führt so eine Regelung zur regelmäßigen Datenübermittlung für die Zweckverbände ein. Daran könnte man denken, daran hat man auch schon einmal gedacht, und zwar bereits im Zusammenhang mit der Ersten Thüringer Meldedatenübermittlungsverordnung von 1996. Schon damals bestanden ernsthafte Zweifel, ob vor dem Hintergrund der äußerst unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen in den Gebührensatzungen, und zwar nach Personen im Haushalt, nach Menge der Abfälle oder auch nach einer Gemengelage von beiden Kriterien, eine regelmäßige Datenübermittlung derart konkreter Einzeldaten zu jedem Einwohner im Sinne von Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit überhaupt zulässig ist. Der im Zuge der Abstimmung damals beteiligte Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz hatte sich vehement dagegen ausgesprochen. Soweit mir bekannt ist, hat sich diese Auffassung auch nicht geändert. Er schrieb damals dazu: Ein zweites Melderegister ist für die Berechnung und den Einzug von Gebühren nicht erforderlich, da für diesen Zweck eine zahlenmäßige Information über die Bewohner der einzelnen Grundstücke ausreichend ist und nur personenbezogene Daten von den Gebührenschuldnern, im Regelfall der Eigentümer und nicht aller Einwohner, benötigt werden. Auf diese konkreten Vorhalte hat der Thüringer Landkreistag damals nicht mehr reagiert. In einer daraufhin anberaumten Besprechung wurden die vorgebrachten Argumente akzeptiert. Sein ursprüngliches Anliegen hat der Landkreistag daraufhin nicht weiter verfolgt. Ich möchte noch eines dazu sagen, die Mitteilung seitens der Meldebehörde, welche Veränderungen sich in der Anzahl der Bewohner eines Grundstücks innerhalb eines bestimmten Zeitpunkts vollzogen haben, ist auch heute schon möglich, und zwar ohne Änderung einer Rechtsverordnung.

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Wir müssen uns auch ehrlich die Frage stellen: Warum gibt es keine Zeugen mehr in Deutschland und zum Teil leider kein couragiertes Auftreten gegen die Gewalttäter? Aus meiner Sicht doch auch, weil sich herumgesprochen hat, dass man nur als Täter die Rechte und den Datenschutz genießt, die Opfer, Zeugen und couragierte Bürger letztlich nicht in Anspruch nehmen können. Es wird in unserem Land kein Zeuge wirklich geschützt. Wer helfend zupackt und im Extremfall im Rollstuhl landet, wird in der Regel danach vom Richter belehrt, dass er eben Pech hatte. Wer zum Beispiel fehlende Zivilcourage beklagt, der darf nicht, wie bei vielen Politikern üblich, den ganzen Tag nur rechtliche Bedenken darüber äußern, wenn es um Opferschutz geht.

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Zudem sehen wir eher die Gefahr, dass mit solchen Gesetzen – frei nach dem Motto: Von hinten durch die Brust ins Auge – der Datenschutz bis zur Unkenntlichkeit ausgehöhlt werden soll und dem Missbrauch personenbezogener Daten so Vorschub geleistet wird, weil nämlich mit der DNA-Analyse weitaus mehr und umfassender Informationen über die einzelnen Personen gewonnen werden können, als sie für die Übermittlung und Überführung von Straftaten notwendig sind.

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Die Landesregierung soll den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie, Verkehr und Grubensicherheit unter Hinzuziehung des Ausschusses für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung umfassend informieren. Auch der Ausschuss für Datenschutz und Informationsfreiheit muss bei dieser Debatte mit einbezogen werden. Ich persönlich bin der Meinung, dass diese Frage wirklich eine heftige Diskussion verdient hat. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag und freue mich schon auf die Debatten im Ausschuss. - Herr Hilberer, machen Sie sich keine Sorgen, die Koalitionsfraktion schläft nicht. Wir sind auch nicht jetzt erst aufgewacht. Sie brauchen als PIRATEN nicht allein als Sachwalter dieser Unternehmen aufzutreten. Es gibt auch uns noch. Folgen Sie unserem Antrag! - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

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Der bei weitem gravierendste Mangel aber liegt beim Datenschutz. Da bin ich gespannt, was hier passiert. Um die Beschaffung beim kommerziellen Adresshandel gesetzlich zu legitimieren, soll der Rundfunkgebührenstaatsvertrag um eine Befugnis erweitert werden, nach der die Rundfunkanstalten und die Gebühreneinzugszentrale GEZ personenbezogene Daten unter den gleichen Bedingungen verarbeiten dürfen wie privatwirtschaftliche Unternehmen. Das ist unzulässig. Ich zitiere aus der Stellungnahme unseres Landesdatenschützers, den wir doch gerade mit so hervorragender Bestätigung gewählt haben, wörtlich, Herr Präsident:

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Meine Damen und Herren, für die Debatte werden folgende Schwerpunktthemen gebildet: erstens Generaldebatte, in deren Rahmen die Bereiche Bürgerschaft, Rechnungshof, Bundesangelegenheiten, Senat und Staatsgerichtshof und gesondert Bremerhaven aufgerufen werden, zweitens Bildung und Wissenschaft, drittens Wirtschaft und Häfen, viertens Justiz und Verfassung, Datenschutz, fünftens Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales, sechstens Bau und Umwelt, siebtens Inneres, Kultur und Sport, achtens Finanzen und neuntens Schlussrunde.

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res, Kultur und Sport, fünf, Justiz, Verfassung und Datenschutz, sechs, Arbeit, Frauen, Jugend, Gesundheit und Soziales, sieben, Bau und Umwelt, dann acht, Finanzen, und Punkt neun, die Schlussrunde.

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Meine Damen und Herren, damit haben wir auch den Bereich Inneres, Kultur und Sport abgearbeitet. Bevor ich zum Bereich Justiz, Verfassung und Datenschutz komme, möchte ich Ihnen noch einmal den Stand der Redezeiten bekannt geben. Die SPD hat noch 28 Minuten, die CDU noch 25 Minuten, Bündnis 90/Die Grünen 56 Minuten, und der Senat hat noch 39 Minuten.

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Ich rufe jetzt den Bereich Justiz, Verfassung und Datenschutz auf.

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Ähnliches gilt auch für die oftmals leichtfertige Denunzierung des Datenschutzes als vermeintlichen Täterschutz. Selbstverständlich ist der Datenschutz kein statisches, kein unabänderliches Gebäude, sondern eines, das sich immer wieder bewähren und selbst infrage stellen lassen muss. Veränderungen datenschutzrechtlicher Bestimmungen, wenn sie erforderlich sind, sind also keineswegs tabu. Der Staat ist aber im Detail beweispflichtig, warum diese Veränderungen notwendig sind.

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(Abg. Dr. Salomon GRÜNE: Euch interessiert der Datenschutz doch nur beim Bankgeheimnis!)

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Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Der Rostocker Unternehmerstammtisch diskutierte am 11. April mit Justizminister Erwin Sellering zu Fragen der Zahlungsmoral. Ich würde gern aus den Erfahrungen anderer Unternehmer hinzufügen, dass es sich auch hier um extreme und vorsätzliche Zahlungsunwilligkeit handelt. Der Justizminister versprach in Rostock, dass wir einen Weg finden müssen – richtig so –, um mit der Unmoral fertig zu werden. Sein Hinweis, dass Unternehmer finanziell oft so unter Druck stehen, dass sie jeden Auftrag mit Konditionen annehmen, die man nicht unterschreiben sollte, bringt uns aber in der Sache, denke ich, nicht weiter. Andererseits müsste jeder Unternehmer jeweils zuerst den Auftraggeber überprüfen. Dafür hat er erstens keine Zeit und zweitens ist da noch der Datenschutz, über den wir in Deutschland schon genügend geredet haben.

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Meine Damen und Herren! Ich bin der festen Ansicht – und da sehe ich das Justizministerium auch aktiv –, dass das Problem mangelnder Zahlungsmoral selbstverständlich auch bei Entscheidungen berücksichtigt wird, wo die der Justiz zur Verfügung stehenden knappen Personalmittel bevorzugt eingesetzt werden sollten. Schwerpunkt müssen aus meiner Sicht die Amts- und Landgerichte zur Bearbeitung dieser Streitfälle und die Staatsanwaltschaften sein, soweit es um Wirtschaftskriminalität geht. Soweit ich den Justizminister bislang verstanden habe, gibt es in seinem Haus besondere Anstrengungen, um durch Fortbildung und besondere Schulungen den Mangel an ausgebildeten Gerichtsvollziehern zu beheben. Wenn ich aber – und das muss ich an dieser Stelle einmal sagen dürfen, Herr Präsident – in dem Antrag lese, dass als ordnungspolitische Maßnahme alle zivilgerichtlich, hören Sie zu, anhängigen Verfahren und Urteile, strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, anhängigen Strafverfahren und Urteile gespeichert und eine Einsichtnahme durch Gerichte, Staatsanwaltschaften, Polizei, Gewerbeämter und in eingeschränktem Maße auch Privaten möglich sein soll, dann, meine Damen und Herren, kommt mir die Galle hoch. Ich bin geradezu enttäuscht von Ihnen, Herr Thomas, dass Sie diese Liste nicht noch um beantragte Mahnbescheide und Vollstreckungsbescheide erweitert haben. Haben Sie schon einmal etwas vom Rechtsstaat, von Datenschutz und von Unschuldsvermutungen gehört? Ich frage die Juristen der CDU-Fraktion: Wo ist denn Ihre Fürsorgepflicht gegenüber wild entschlossenen Anträgen dieser Art? Ist Ihnen wirklich fast jedes Mittel recht, um den großen Verschwörungen, die einige Abgeordnete in Ihren Reihen hinter jeder Ecke lauern sehen, nicht nur entgegenzutreten, sondern sie auch mit den unverhältnismäßigsten Mitteln geradezu niederzuwalzen?

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der Verbraucher, sei es als Konsument beim Kauf von Lebensmittelprodukten oder Medikamenten, als Patient im Gesundheitswesen oder als Arbeitnehmer im Betrieb, mehr in den Vordergrund gerückt werden muß. Der fachliche Zusammenhang des Verbraucherschutzes mit der Gesundheits- und Sozialpolitik muß aus unserer Sicht erhalten bleiben. Die Idee der Opposition, den Verbraucherschutz in die Umweltbehörde auszugliedern, lehnen wir daher als sachfremd ab. Verbraucherschutz ist und bleibt eine Querschnittsaufgabe. Verbraucherschutz ist nämlich mehr als nur Lebensmittelkontrolle und Gesundheitsschutz. Er umfaßt unter anderem auch die Verbraucherinsolvenz, den Datenschutz, die Produktsicherheit, Gewährleistungsrechte, die sichere Einführung des Euros und vieles andere mehr. Vorsorgender Verbraucherschutz ist deshalb eine Aufgabe aller Ressorts.

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schutz und Polizei nicht verwischt. Darüber müssten wir uns in diesem Hause eigentlich einig sein. Wenn es aber beim Datenabgleich Probleme gibt oder wenn man in den bestehenden Strukturen nicht richtig arbeiten kann, weil man an die Terroristen nicht herankommt, muss man das ändern. Wenn man aber die Kontrollrechte des Staates gegenüber den Bürgern erhöht, muss man auch die Kontrolle der Bürger gegenüber dem Staat erhöhen, und deshalb muss man die Zahl der Stellen beim Landesbeauftragten für den Datenschutz erhöhen.

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Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses zu der Mitteilung des Innenministeriums vom 28. Juni 2001 – Erster Tätigkeitsbericht des Innenministeriums zum Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich – Drucksachen 13/40, 13/292

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Ich nehme das für mich zum Anlass, auch über den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich ein paar Anmerkungen zu machen. Ich denke, dass wir in diesem Bereich in den nächsten Jahren vor viel größeren Problemen stehen werden und dass die restriktiveren gesetzlichen Regelungen im öffentlichen Bereich früher oder später auch in den nichtöffentlichen Bereich übernommen werden müssen, weil wir im privaten Bereich vor einer Vielzahl von Problemen stehen, vor allen Dingen im Hinblick darauf, dass wir nicht in der Lage sind, auf die Dinge, die da laufen, letztendlich Einfluss zu nehmen.

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Insbesondere im modernen Wirtschaftsleben zeigt es sich immer wieder, wie wichtig es ist, in einem konstruktiven Dialog mit den Beteiligten praktikable und sachgerechte Lösungen zu entwickeln, die in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Regelungen einerseits den Datenschutz und die Belange des Einzelnen hinreichend wahren und andererseits die Tätigkeit der Wirtschaft allgemein und von Unternehmen im Besonderen unter Nutzung der gesetzlichen Gestaltungsspielräume unterstützen.

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Was ganz besonders daran ist: Wir haben im Ständigen Ausschuss gehört, dass im Innenministerium 5,5 Stellen diesem Bereich zugeordnet sind, und zwar bei 5 000 Anfragen in zwei Jahren. Das heißt, in Anbetracht dessen, was an Arbeitsbelastung hier vorliegt, muss festgehalten werden, dass der Datenschutzbericht in seiner jetzigen Form schon ein beachtliches Werk ist. Aber wenn man auf die Inhalte achtet, wäre mit einem Paradigmenwechsel, das heißt, sich eindeutig auf die Belange des Einzelnen und des Bürgers zu konzentrieren, ein Hebel gegeben, in der Gesellschaft den Datenschutz letztendlich auf einem ganz anderen Niveau zu etablieren.

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Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Nachdem das Landesdatenschutzgesetz im Mai letzten Jahres geändert wurde, beraten wir heute erstmals einen Bericht des Innenministeriums über den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich. Ich möchte Ihnen, Herr Minister, und Ihren Mitarbeitern vorab ganz herzlich für diese fundierte und auch ausführliche und fachlich sehr gut begründete Arbeit danken.

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Wenn wir uns von der bisherigen Sichtweise lösen, stellen wir fest, dass Datenschutz ein Standortvorteil ist; denn in der Umgestaltung zur Dienstleistungsgesellschaft werden Sie feststellen, dass die Kunden einer Bank, einer Versicherung, einem Dienstleister und einem Betrieb vertrauen, bei dem sie sicher sind, dass die Daten, die im Geschäftsverkehr vorkommen, in einer vertrauenswürdigen Weise gehandhabt werden. Deswegen schlagen wir vor, ein Datenschutzgütesiegel einzuführen und eine Datenschutzzielvereinbarung ins Auge zu fassen, die es den Unternehmen erlaubt, Datenverarbeitungsabläufe klar und transparent offen zu legen, die den fairen Umgang mit Daten gewährleisten und im Gegenzug dazu die Kundenbindung erhöhen und ein positives Image für das Unternehmen ermöglichen. Das heißt, wir kämen aus dieser defensiven Ecke heraus.

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Etwas, an das wir auch denken müssen und was im Datenschutzbericht nicht vorkommt, ist der Selbstschutz des Einzelnen. Wenn der Staat aufgrund der Vielzahl von Vorgängen, die da laufen, Schwierigkeiten hat, den Datenschutz des Einzelnen zu ermöglichen, müssen wir Maßnahmen ergreifen, die es ermöglichen, dass sich der Einzelne im Umgang mit seinen Daten selbst schützen kann. Das bedeutet eine Anonymisierung von Daten. Das bedeutet Kryptographie, es bedeutet Pseudonymisierung, und es bedeutet Verschlüsselung. Dass wir das Thema aufgrund der Vorgänge vom 11. September noch sehr intensiv diskutieren werden, halte ich in diesem Zusammenhang sogar für sehr hoffnungsfroh, weil uns dann deutlich wird, wo die Grenzen des Einzelnen liegen.

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Genau diese Art von Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich hat sich in der Vergangenheit als sachgerecht und wirksam erwiesen. Deshalb hat die CDU-Fraktion