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Meine sehr verehrten Damen und Herren, eine zeitgerechte Information der Verantwortlichen vor Ort ist hier unerlässlich. Sind der Landrat und der Bürgermeister doch die ersten, an die Fragen, Ängste und Sorgen artikuliert werden, und die diese auch mit den richtigen Informationen entkräften können. Wenn diese dann aber genauso ratlos vor der Einrichtung stehen wie die fragenden Bürger und nichts sagen können, weil sie nichts wissen, ist das ein fatales Signal. Ich war selbst bei der ohne Vorwarnzeit entschiedenen Räumung der Polizeistation Lobenstein vor Ort, mit dem Landrat, dem Bürgermeister und den Landtagskollegen Stefan Gruhner und Ralf Kalich. Der Vorgang war offensichtlich: Die Menschen kamen vom nahegelegenen Supermarkt herüber und hatten natürlich viele Fragen, als die Dienststellenschilder der Polizei abgeschraubt wurden. Von den Medienvertretern mal ganz zu schweigen. Nur, keiner von uns konnte eine belastbare Antwort geben. Dabei ist es völlig egal, welches Parteibuch hier Landrat, Bürgermeister oder die Abgeordneten haben. Wir wurden im Vorfeld alle gleichberechtigt im Dunkeln gelassen. Ich hatte nach den Beteuerungen der Landesregierung in diesem Fall und dem Verweis auf einen Einzelfall und eine absolute Not- und Ausnahmesituation im Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz auf Besserung gehofft. Leider ist dies nur punktuell eingetreten.

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Bei der freiwilligen Ausreise von Staatsangehörigen aus der Russischen Föderation stellt sich die Situation wie folgt dar: Im Jahr 2012 erfolgten keine freiwilligen Ausreisen aus der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes in Horst, im Jahr 2013 hat es von dort bisher zwei freiwillige Ausreisen nach Polen gegeben. Die Erfassung der freiwilligen Ausreisen aus den Kommunen erfolgt seitens des Amtes für Migration und Flüchtlingsangelegenheiten letztendlich halbjährlich. Im ersten Halbjahr 2013 gab es dort keine Ausreise, für das zweite Halbjahr 2013 kommt das Anfang des neuen Jahres.

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Mit der Migration sind wir sowieso besser, das brauche ich nicht zu begründen.

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Meine Damen und Herren, wir sind besonders stolz darauf, dass es gerade diese Landesregierung gewesen ist, die eine Migrationsbeauftragte mit Migrationshintergrund berufen hat. Ich halte das für einen wichtigen Schritt gerade in dem Bereich Migration und Integration. Darauf legen heute sehr viele hier wert.

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Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich schlage Ihnen vor, dass wir jetzt in die Mittagspause eintreten. Ich habe noch bekannt zu geben, dass 10 Minuten nach Beginn der Mittagspause eine Sitzung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz im Raum 202 stattfindet. Die Sitzung wird um 13.20 Uhr mit der Fragestunde fortgesetzt.

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Liebe Kolleginnen und Kollegen, was heißt das? – Schauen wir uns den großen Bereich Zuwanderung und Migration an, eine sicherlich große, wenn nicht gar die größte Herausforderung, vor der wir in den nächsten Jahren stehen. Ich habe es heute Vormittag schon gesagt: Sie können natürlich über Obergrenzen und über illegale Flüchtlingspolitik der Bundesregierung und Ähnliches diskutieren, aber das wird nicht hier entschieden. Vielmehr müssen wir uns vor Ort darum kümmern, dass sich die Menschen hier gut

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Das Personal beim zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wird aufgestockt. Aber auch das Land muss die Realität der Zahlen anerkennen und ausreichend Plätze in den EAEs und ZUEs des Landes schaffen. 10.000 reichen nicht mehr.

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Ist Ihnen entgangen, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das für diese Asylverfahren zuständig ist, eine Bundesbehörde ist? Die 350 hochgelobten Stellen, die man dort neu bekommt, werden nichts, aber auch gar nichts daran ändern, dass wir dieses Ziel – also Entscheidung innerhalb sechs Wochen bis drei Monaten – in 2015 nie werden erreichen können. Niemals!

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Natürlich spielen das BAMF, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, und die Frage, wie viele Entscheider wir dort haben, für die Verfahrensdauer eine große Rolle. Das ist völlig klar, und das stellen wir auch gar nicht in Abrede.

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Wer sich mit dem Thema mal befasst hat, der kennt die Bilder von vergammelten Außenfassaden, die dann kostenintensive Nachbesserungen erforderlich werden lassen – das wäre auch nicht gerade schön für den Landeshaushalt. Selbst bei der Verwendung von Lüftungssystemen stellt sich häufig kein angenehmes Innenraumklima ein. Einer der häufigsten aus Kostengründen verbauten Dämmstoffe ist zudem nicht ungefährlich. Ich habe ihn schon benannt, es ist das Polystyrol. Polystyrol galt zwar lange Zeit als schwer entflammbar, jedenfalls bei zulassungsentsprechender Ausführung, auch die Lobby der Hersteller wiegelte lange ab, wenn da Einwände kamen, aber mittlerweile wird auch von fachkundiger Seite eingeräumt, dass Wärmedämmverbundsysteme mit großen Dämmstoffdicken kritisch seien und eine ungehinderte Brandausbreitung möglich wäre. Diese großen Dämmstoffdicken sind natürlich Voraussetzung dafür, um einen solchen Primärenergiestandard, wie Sie ihn sich wünschen, zu erreichen. Hinzu kommt noch, dass bei Polystyrol ein Flammschutzmittel verwendet wird – HBCT – das sehr giftig ist und auch bei Wasserorganismen eine langfristige Wirkung aufzeigt. Die Migration dieser Substanz in die Umwelt kann auch zum Beispiel bei Brand, durch Photolyse oder beim Recycling auftreten.

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Die 350 Stellen, die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zusätzlich in diesem Jahr erhält, reichen nicht einmal aus, um den prognostizierten Zuwachs im Jahre 2015 zu bearbeiten. 140.000 Asylanträge sind in Deutschland zurzeit unbearbeitet. Die Folgen daraus haben die Flüchtlinge als Allererstes zu tragen, aber was die finanziellen Aspekte und die Unterbringung angeht, haben ausschließlich die Länder und die Kommunen die Folgen zu tragen.

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walt. Ausdrücklich möchte ich auch die Gewaltkonfliktberatungsstellen für Täter häuslicher Gewalt benennen, die gegenwärtig in Erfurt und Gera existieren. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zum Opferschutz im Bereich der häuslichen Gewalt. Ziel der Beratung ist hier stets die Beendigung gewalttätigen Verhaltens. Dies setzt zunächst die Auseinandersetzung des Täters mit der Gewalt voraus. Nach der Anlaufphase des Projekts ist festzustellen, dass die vom Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz entwickelte Konzeption aufgegangen ist und dass sich durch eine enge Anbindung an die Justiz und die Auswahl eines justiznahen Trägervereins die Anzahl der Täter, die sich an die Beratungsstellen wenden, erhöht hat.

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Die Sicherheitslage in Thüringen stellt sich wie folgt dar: 2013 gab es nach Auskunft der Landesregierung ungefähr 100 Islamisten in Thüringen. Zum Jahr 2014 hat sich diese Zahl um 25 Prozent auf 125 Islamisten gesteigert. Für 2015 gab der Innenminister bekannt, dass er nicht bestätigen könnte, dass die Anzahl der Islamisten in Thüringen stark gestiegen sei. Diese Aussage ist gleichzeitig wenig beruhigend und wenig verwunderlich, denn angesichts der vom Chef des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge geschätzten rund 300.000 Personen, die sich unregistriert in Deutschland aufhalten, würde es mich sehr wundern, wenn Islamisten und Terroristen so dumm wären, sich extra bei Herrn Poppenhäger anzumelden.

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Beide Gesetzentwürfe wurden im Innen- und Kommunalausschuss, im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport und im Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz beraten. Alle drei Ausschüsse sprechen sich für die Annahme dieser Gesetzentwürfe aus. Zusätzlich wurde diesen September eine öffentliche Anhörung zu beiden Gesetzentwürfen durchgeführt. Von 27 Personen oder Organisationen, die dabei angehört wurden, sprachen sich lediglich vier gegen die Absenkung aus. Deshalb finde ich es ein bisschen erstaunlich, dass

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Also fordern wir, um es kurz zu sagen, eine Willkommenskultur für unsere Kinder. Und wenn - - Na ja, ich spare mir jetzt den Part mit den Uma, nicht dass ich gleich wieder in Ungnade falle. Ich will nur zur Kenntnis geben, weil wir ja über Zahlen sprechen können: Im Doppelhaushalt sind ca. 100 Millionen € für Uma angegeben und für Asyl und Migration 600 Millionen €. Wenn man sich jetzt als Landesregierung fragt - die Bürger wollen doch Kostenfreiheit und die Zahlen liegen vor.

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An dieser Stelle sei erwähnt: Meine unverbrüchliche Solidarität gilt Herrn Dieter Lauinger, unserem Minister für Migration. An dieser Stelle steht in meinem Manuskript – drittens – die Meinungs- und Glaubensfreiheit, die Freiheit, die Meinung sagen zu dürfen.

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Sobald der Krisendruck nachlässt, werden wir uns zudem in geordneten Bahnen der Diskussion über unser Staatsbürgerschaftsrecht und über ein Zuwanderungsgesetz stellen müssen, das es uns erlaubt, Migration zu steuern.

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(Zwischenruf Lauinger, Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz: Der zweite Platz!)

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Seit dem 25. Oktober 2015 kann die Uni Erfurt ihre Sporthalle weder für den Lehrbetrieb noch zur Durchführung von Prüfungen benutzen, weil die Halle zur Unterbringung von etwa 120 Flüchtlingen eingesetzt wird. Für die Landesregierung haben der Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz sowie ein Sprecher des Wissenschaftsministeriums laut Medienberichten behauptet, dass es für diesen Nutzungszweck ein entsprechendes Angebot der Uni Erfurt gegeben haben soll.

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Frage 2: Dem Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz sind keine weiteren Beschwerden anderer am Programm teilnehmender Schulen bekannt.

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Frage 3 – Kann man seitens des Ministeriums für Verbraucherschutz prüfen, das Obst und Gemüse bei anderen Lieferanten einzukaufen, um die Qualität für die Schüler zu verbessern? –: Auf das Vergabeverfahren und das Vertragsverhältnis zwischen dem Schulträger und dem Lieferanten kann das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz keinen Einfluss nehmen. Zu den Zuwendungsvoraussetzungen gehört unter anderem auch, dass die förderfähigen Erzeugnisse von handelsüblicher Qualität sind und durch die Liefe

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Medieninformation des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Nr. 70/ 2015

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Am 20. Oktober 2015 veröffentlichte das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz eine Medieninformation, in der es „angesichts fremdenfeindlicher Demonstrationen, wie auch morgen wieder eine in Erfurt angemeldet ist“, vor einem Vermischen von Sorgen und Straftaten warnte, wobei sich die Organisatoren als „angebliche Biedermänner durch fremdenfeindliche Hetze und Rassismus entlarvt“ hätten.

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Der Wille zur politischen Gestaltung lässt sich für die kommenden Jahre auf eine einfache Formel bringen: „Mut zum Wachstum“, das heißt, Wachstum in der Bevölkerung. Das Abwandern ist schleichend gegangen. 450.000 Menschen sind aus Thüringen weggegangen. Und die Frage ist: Wie schaffen wir es, uns Mut zu machen, als Zuwanderungsland zu begreifen, dass wir Wachstum dann schaffen, wenn Zuwanderung für uns die größte Herausforderung unseres politischen Handelns ist? Mit diesem Mut zum Wachstum wollen wir die Zeiten überwinden, in denen wir immer weniger wurden. Das trifft nicht nur mit Blick auf die Migration nach Thüringen zu, sondern auch mit dem Blick auf einen positiven Wanderungssaldo, den wir auch in diesem Jahr wieder haben werden.

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3. Auf welche konkreten Tatsachen stützt der Thüringer Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz die Einschätzung, dass „angebliche Biedermänner [sich] durch fremdenfeindliche Hetze und Rassismus entlarvt [hätten]“?

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a) Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Thüringer Rechnungshof Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/822 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz - Drucksache 6/1339

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b) Gesetz zur Änderung des Thüringer Prüfungs- und Beratungsgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/823 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz - Drucksache 6/1340

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Das Wort hat Frau Abgeordnete Marx aus dem Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zur Berichterstattung zu beiden Tagesordnungspunkten.

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Ich mache weiter mit dem Gesetz zur Änderung des Thüringer Prüfungs- und Beratungsgesetzes. Auch hier wurde dieser Gesetzentwurf durch Beschluss des Landtags in seiner 21. Plenarsitzung vom 9. Juni 2015 an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz federführend sowie

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den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat auch den anderen Gesetzentwurf in seiner 12. Sitzung am 4. September, in der 15. Sitzung am 30. Oktober und in seiner 17. Sitzung am 20. November 2015 beraten und er war ebenfalls Gegenstand des schriftlichen Anhörungsverfahrens. Abschließend hat dann auch der Haushaltsund Finanzausschuss den Gesetzentwurf in seiner 20. Sitzung am 20. November 2015 beraten. Die Beschlussempfehlung hierzu lautet:

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Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, werte Gäste, in der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz wurden einzelne Vorschläge der Anzuhörenden wie die Streichung der Doppelprüfung – Jahresrechnungen werden im Rahmen der überörtlichen Prüfung nicht noch einmal geprüft, nachdem sie im Rahmen der örtlichen Rechnungsprüfung bereits einer Prüfung unterzogen wurden – berücksichtigt. Doch wurde nicht, wie der Rechnungshof in seiner schriftlichen Stellungnahme anregte, § 83 Abs. 1 Satz 2 der Thüringer Kommunalordnung gestrichen. Dieser Paragraf besagt, dass die überörtliche Rechnungsprüfung nicht die Kassenprüfung umfasst. Gleichzeitig heißt es in der jetzigen Beschlussempfehlung, dass der Rechnungshof im Rahmen von überörtlichen Prüfungen auch Kassenprüfungen durchführen kann. Zwar ergibt sich das Recht des Rechnungshofs, uneingeschränkt Kassenprüfungen vorzunehmen, auch aus dem neuen § 3 Abs. 1 des vorliegenden Entwurfs des Thüringer Prüfungs- und Beratungsgesetzes in Verbindung mit § 84 der Thüringer Kommunalordnung, doch eine rechtliche Klarstellung der Streichung des § 83 Abs. 1 Satz 2 der Thüringer Kommunalordnung – so der Rechnungshof selbst in seiner Stellungnahme – wäre besser. Daher bitten wir darum, diese Änderung vorzunehmen und § 83 Abs. 1 Satz 2 der Thüringer Kommunalordnung zu streichen.