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Begutachtung der Reisefähigkeit von Abschiebung bedrohter Personen

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Begutachtung der Reisefähigkeit von Abschiebung bedrohter Personen

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Der 111. Deutsche Ärztetag hielt Flugmediziner für nicht geeignet, eine adäquate Beurteilung durchzuführen, und forderte die „Sicherung ethisch-medizinischer Standards“. Der 2004 in einer Arbeitsgruppe von Ländervertretern und Vertretern der Bundesärztekammer erstellte „Informations- und Kriterienkatalog“ benennt die Begutachtung durch „ärztliche gegebenenfalls psychologisch psychotherapeutische Sachverständige“. Bremen hat in einem Erlass vom April 2010 zu § 60 a des Aufenthaltsgesetzes - Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (Duldung) - u. a. folgende zusätzliche Regelung eingeführt: „Zum Nachweis einer Reiseunfähig

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Zu 1: Zum Stichtag 30. Juni 2010 hielten sich in Niedersachsen 14 ausreisepflichtige Personen mit guineischer Staatsangehörigkeit auf, deren Abschiebung vorübergehend ausgesetzt war (Status „geduldet“).

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Zu 3: Die Abwicklung der Ausreisemodalitäten bei Abschiebungen obliegt in Niedersachsen dem Landeskriminalamt. Von dort werden die Ausländerbehörden unmittelbar darüber informiert, wenn eine dort eingeleitete Abschiebung aus tatsächlichen

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wollten, dass die Ausländerbehörde über eine wichtige Verbesserung im Gesetz informiert, nämlich darüber, dass Migrantinnen, die wegen Gewalt in der Ehe ihre Männer verlassen haben, mit dem neuen Gesetz besser vor einer Abschiebung geschützt sind. Unter bestimmten Bedingungen haben sie künftig einen Anspruch auf ein eigenständiges Aufenthaltsrecht. Eine Information über die neue Rechtslage hielt der Senator für ein falsches Signal. – Da frage ich mich, ob die angebliche Gefahr eines Missbrauchs des Gesetzes schwerer wiegt als der Schutz der Frauen vor tatsächlichem Missbrauch.

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Auf die Frage, wie dieser hohe Anteil der Hauptschulempfehlungen an ihrer Schule zu erklären ist, berichteten die Lehrerinnen und Lehrer in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung u. a. Folgendes: „Unsere Schüler erleben Alkohol, Gewalt, Drogen“. Viele Kinder würden zu Hause geschlagen oder miterleben, wie die Polizei bei anderen Kindern ins Haus käme. Einige Schüler kämen auch aus Familien, die als Flüchtlinge nur geduldet seien und mit Abschiebung rechnen müssten. Auf die Frage, was sie sich wünschen würden, antworteten die Lehrer: einen Kinderpsychologen in der Schule, der als Profi schneller Probleme der Schüler erkennen könnte, eine Sozialarbeiterin, die auch Familien besucht und berät.

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Eine andere Frage – man muss nicht diesen Entwurf zum An lass nehmen, um das auszubreiten, aber man muss es aus un serer Sicht schon ansprechen – ist natürlich, ob wir beim The ma Abschiebung erfolgreich genug sind. Da sehen wir durch aus auch bei den Kollegen der Grünen einen bestimmten Klä rungsbedarf, wenn man zur Kenntnis nimmt, dass ein Herr Habeck markige Erklärungen zur notwendigen Abschiebungs praxis abgibt, während Sie es gleichzeitig nicht einmal schaf fen, die Maghreb-Staaten zu sicheren Herkunftsländern zu er klären, obwohl man in jedem Reisebüro jede Menge Katalo ge zu diesen Ländern bekommen kann.

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Faktisch bereitet man quasi die Abschaffung des Dublin-Ab kommens vor bzw. erkennt an, dass dieses gescheitert ist. Das ist schon einmal gut. Denn die Mechanismen aus dem Dub lin-Abkommen haben nicht funktioniert, und mit dem Ersatz, dem Migration Governance System, gibt es jetzt erstmals zu mindest so etwas Ähnliches wie Solidarität unter den Mit gliedsstaaten, indem diejenigen, die sagen, sie möchten kei ne Migranten aufnehmen, wenigstens bei der Abschiebung und bei anderem unterstützen. Das ist schon einmal ein An satz, mit dem man die Akzeptanz erhöhen kann und mit dem wir vielleicht zu einer möglichst gütlichen Einigung unter den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union kommen. Das ist ein zentraler Ansatz.

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Hält die Landesregierung an ihren Plänen zur Abschiebung der in Niedersachsen lebenden Roma in das Kosovo angesichts der dortigen prekären Lebenssituation weiterhin fest? - Anfrage der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/2872

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hält die Landesregierung an ihren Plänen zur Abschiebung der in Niedersachsen lebenden Roma in das Kosovo angesichts der dortigen prekären Lebenssituation weiterhin fest?

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Am 14. April 2010 wurde ein Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kosovo unterzeichnet, welches die Rückführung von ausreisepflichtigen Personen aus dem Kosovo regelt. Insbesondere die Minderheit der Roma ist von dieser Regelung betroffen. Derzeit müssen etwa 12 000 Roma in der Bundesrepublik ihre Abschiebung befürchten, darunter schätzungsweise bis zu 50 % Kinder unter 18 Jahren.

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Es liegt aber in der elterlichen Verantwortung, diese Belastungen für ihre Kinder so gering wie möglich zu halten und freiwillig zurückzukehren und dabei auch die vom Bund und dem Land Niedersachsen und zum Teil auch von den Kommunen bereitgestellten finanziellen und organisatorischen Unterstützungsangebote anzunehmen und es nicht zu einer Abschiebung mit all den belastenden Folgen kommen zu lassen.

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Zu Frage 1: Seit April sind in diesem Jahr aus Niedersachsen neun Roma-Volkszugehörige in die Republik Kosovo abgeschoben worden. Für weitere vier Personen ist die Abschiebung konkret geplant.

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass es in Nordrhein-Westfalen einen Erlass des Innenministeriums gibt, der mit Blick auf die problematische Menschenrechtssituation für Roma im Kosovo vorsieht, dass in jedem Einzelfall die persönlichen Umstände umfassend ermittelt werden müssen, um unzumutbare Härten im Falle einer Abschiebung zu vermeiden, frage

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Innenminister, ich frage Sie, ob Sie schon einmal im Kosovo gewesen sind. Ich bin mehrmals dort gewesen und habe mir auch die Situation der Roma dort angeguckt. Wer weiß, wie sie dort leben, in der Nähe eines Kraftwerkes, das giftige Stoffe in die Umgebung abgibt, in katastrophaler Armut, weil es für die Roma gar keine Möglichkeiten gibt, dort eine Arbeitsstelle zu bekommen, ohne ärztliche Versorgung, weil sie das nicht bezahlen können, der fragt sich, wie Sie eine solche Abschiebung begründen können.

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Das ist schlicht und einfach unterm Strich Versagen angesichts der demografischen Herausforderungen und es ist kleinliches Wegducken und Abschiebung der Verantwortung in Sachsen.

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Man muss dazu sagen: Wie bei der Abschiebung vorgegangen wurde, war wirklich nicht verhältnismäßig. Sie begann wie üblich im Morgengrauen mit massivem Polizeieinsatz. Die Familie befindet sich in einem katastrophalen Zustand.

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„Die oberste Landesbehörde kann aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen … anordnen, dass die Abschiebung von Ausländern aus bestimmten Staaten oder von in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen … ausgesetzt wird.“

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Es wäre also in diesem Fall auf jeden Fall zur Abschiebung gekommen, und das ist auch richtig so.

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In den anderen beiden Fällen sind Tamilen abgeschoben worden, und zwar im Rahmen des Dubliner Abkommens in andere EU-Staaten, aus denen sie nach Deutschland eingereist waren. Es erfolgte also auch in diesen Fällen keine Abschiebung nach Sri Lanka. Deshalb ist der Eindruck, den Sie hier erwecken wollen, schlicht falsch.

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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Lorberg, ist Ihnen bekannt, dass es nach dem Aufenthaltsgesetz einen Unterschied zwischen dem Status der Duldung, die nichts anders als die Aussetzung der Abschiebung bedeutet, und dem Aufenthaltsrecht gibt, welches im Falle eines allgemeinen Abschiebestopps nach

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In ihrer Antwort auf eine Anfrage aus dem Landtag (Drs. 16/2445) hat die Landesregierung dargestellt, dass die anhörenden Herkunftsstaaten diese Anhörungen durch Angehörige ihrer Auslandsvertretungen oder durch dazu besonders ermächtigte Fachleute ihrer innerstaatlichen Behörden durchführen können. Die Landesregierung habe keinen Einfluss auf die Auswahl und Qualifikation der Institutionen, die von den Herkunftsstaaten zur Identitätsklärung benannt und entsandt werden. Im Übrigen müsse bei der Identitätsklärung auch nicht zwingend die Staatsangehörigkeit festgestellt werden, da die Abschiebung nicht nur in den Staat erfolgen könne, dessen Staatsangehörigkeit eine ausreisepflichtige Person besitzt, sondern in jeden Staat, in den diese einreisen darf oder der zu ihrer Übernahme verpflichtet ist. Die ausländischen Delegationen seien durch Notifizierung der innerstaatlichen Behörden bzw. des Außenministeriums ihres Herkunftslandes gegenüber dem Auswärtigen Amt der BRD für die erforderlichen Handlungen zur Identitätsklärung ihrer Staatsangehörigen legitimiert.

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§ 60 a erteilt würde? Dieser Unterschied ist aber für die Betroffenen von großer Bedeutung; denn er beinhaltet, dass die Betroffenen hier arbeiten dürfen, dass sie hier Geld verdienen dürfen und dass sie keine Angst haben müssen, dass die Aussetzung der Abschiebung - das nämlich ist eine Duldung - irgendwann beendet wird.

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Nein, er kann sich gleich zu Wort melden. - Ich finde das schlicht und ergreifend nicht in Ordnung. Niemand, der in Deutschland ist, Asyl ersucht und von Abschiebung bedroht ist, wird in ein Land abgeschoben, in dem sein Leben gefährdet wird.

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Wenn Sie darüber hinaus die Kommunen ernsthaft bei der Finanzierung der Daseinsvorsorge unterstützen wollen, dann bemühen Sie sich doch mal um eine schnelle Abschiebung Ihrer hunderttausendfachen Asylbetrüger.

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Dieser bedeutet nur eins: dass die Abschiebung ausgesetzt wird. Mehr bedeutet das nicht. Das heißt, der Ausländer, der geduldet ist, der bleibt verpflichtet, selbstständig auszureisen. Das ist seine Rechtspflicht. Selbst wenn die Landesregierung mit, Zitat, „geduldeten Flüchtlingen“ also gar nicht Flüchtlinge, sondern nur Geduldete meint, ist nicht nachvollziehbar, weshalb jemand, der verpflichtet ist, auszureisen, integriert werden soll. Das ist absurd.

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Der Petent ist aktiv bezüglich einer Familie, die von Abschiebung bedroht ist. Sie war auch schon einmal Thema hier im Landtag. Er hat auf einen Passus in der Härtefallkommissionsverordnung aufmerksam gemacht, den auch wir immer wieder kritisch betrachtet haben, nämlich der Ausschlussgrund Abschiebetermin. Wir haben mehrfach - auch in dem Gesetzentwurf, den wir eingebracht haben - darum gebeten, dass dieser Ausschlussgrund aus der Verordnung herausgenommen wird. Das Problem ist, dass immer wieder die Situation entsteht - wie im Moment beispielsweise für mehrere Familien, die sich im Kirchenasyl befinden -, dass der Abschiebetermin schon verstrichen ist. Ihnen wird der Zugang zur Härtefallkommission mit dem Argument verwehrt, dass ein Abschiebetermin vorlag.

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Weil wir diese vorgeschalteten rechtlichen Möglichkeiten haben, sind sich die betroffenen Personen - ebenso wie eventuelle Unterstützer oder auch die entsprechenden Anwälte - darüber klar, dass sie sich in Deutschland eigentlich nicht mehr aufhalten dürfen. Sie tun es trotzdem. Natürlich gibt es bis zu dem Zeitpunkt, der hier von dem Kollegen Bachmann und der Kollegin Polat angesprochen wurde, auch die Möglichkeit, rechtzeitig eine Härtefalleingabe zu stellen. Bevor ein konkreter Termin zur Abschiebung festgesetzt wird, gibt es eine schriftliche Ankündigung, sodass es noch einmal vier Wochen Zeit gibt. Auch während dieser Zeit kann die Härtefallkommission entsprechend angerufen werden. Erst dann kommt der Abschiebungstermin.

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Meine Damen und Herren, ich möchte die Gelegenheit nutzen, um einen dringenden Appell an die Landesregierung und insbesondere an den Ministerpräsidenten zu richten. Es ist höchste Zeit, dass auch die Niedersächsische Landesregierung wie die Nordrhein-Westfälische Landesregierung die Abschiebung von Roma, Ashkali und Ägypterinnen und Ägyptern nach Serbien und in das Kosovo unverzüglich stoppt.

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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Antrag fordern die Fraktionen GRÜNE, SPD und LINKE die Staatsregierung auf, umgehend die Abschiebung von Minderheiten in die Balkanländer einzustellen. Mit dem Antrag erkennen wir die katastrophalen, menschenunwürdigen Lebensbedingungen von Minderheitenangehörigen, insbesondere der Roma, Ashkali und Balkan-Ägypter, in diesen Staaten und damit die Diskriminierung dieser Menschen in ihren Heimatländern an.