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Meine Damen und Herren, was den Datenschutz anbelangt – das klang hier auch an, der Minister ist auch darauf eingegangen –, so wird heutzutage eine Fülle von Dingen erhoben und veröffentlicht, wobei ich mich immer fragen muss: Ist das eigentlich richtig? Und das greift manchmal sehr viel tiefer in das informationelle Selbstbestimmungsrecht ein als die Identifikation über eine DNAAnalyse. Man kann manchmal durchaus den Eindruck gewinnen, der Wirtschaft, die über uns Menschen als Konsumenten alles wissen will, ist zur Optimierung des zielgerichteten Absatzes ihrer Produkte alles erlaubt, dem Rechtsstaat dagegen werden in der Kriminalitätsbekämpfung – nicht zu Unrecht – Grundrechte entgegengehalten.

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zung von Datenschutz und Persönlichkeitsrechten zu befürchten, heißt das nicht, dass etwas zu befürchten ist, wenn wir die Latte höher hängen, sondern das ist gerade die schwierige Frage, die jetzt ausgelotet werden muss.

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9. Beschlussfassung über den von der PIRATEN-Landtagsfraktion, der DIE LINKE-Landtagsfraktion und der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Ablehnung des Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens (MeldFortG) im Bundesrat - Datenschutz ernst nehmen! (Drucksache 15/122 - neu)............ 323

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Zu Punkt 9 der Tagesordnung. Dem gemeinsamen Antrag der PIRATEN-Landtagsfraktion und der DIE LINKE-Landtagsfraktion „Ablehnung des Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens (MeldFortG) im Bundesrat - Datenschutz ernst nehmen!“ - ist die BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion zwischenzeitlich beigetreten. Deshalb liegt der Antrag nunmehr als Drucksache 15/122 - neu - vor.

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Beschlussfassung über den von der PIRATEN-Landtagsfraktion, der DIE LINKE-Landtagsfraktion und der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Ablehnung des Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens (MeldFortG) im Bundesrat Datenschutz ernst nehmen!

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Es war daher von Anfang an richtig, dass die Landesregierung im Bundesrat bereits Anfang September zusammen mit allen anderen Ländern wieder für eine Einwilligungslösung bei der einfachen Melderegisterauskunft eingetreten ist. Ziel aller Länder war, dem grundgesetzlich geschützten Recht auf informationelle Selbstbestimmung Rechnung zu tragen. Die Landesregierung hat den Datenschutz also längst ernst genommen. Wir wollen der Landesregierung keine Aufträge erteilen für Dinge, die sie längst erledigt hat. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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melwut von werbetreibenden Firmen wehren. Es ist offenbar auch in der schwarz-gelben Koalition im Bund angekommen, dass man nicht so unwidersprochen mit dem Datenschutz umgehen kann.

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Zu dem Spiegelstrich vier, glaube ich, hat Herr Güldner schon etwas gesagt. Auch nach meinem Verständnis ist es so, dass es gar nicht so geht, und, Herr Wedler, dass gerade auch der Landesbeauftragte für den Datenschutz uns die Hölle heiß machen würde, wenn wir die kommunale Statistik Bremens in das Amt für Meldewesen hineinstecken würden. Das müssen wir doch sauber funktional trennen. Lassen wir es soweit zum StaLa genug sein!

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Ein Zweites ist sehr erfreulich: Das Thema Datenschutz, das vor Ort sehr häufig als Ausrede gebraucht wurde, wenn die Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule nicht so gelang, wird hier endgültig deutlich gemacht, praxisrelevant geschildert. Ich denke, allein das wird eine gute Praxishilfe für viele schwierige Fragestellungen vor Ort sein.

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(Lorenz Caffier, CDU: Datenschutz! – Vincent Kokert, CDU: Das ist intern. – Andreas Petters, CDU: Das ist doch intern.)

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Ich freue mich, Herr Sarrach, dass Sie trotz Datenschutz wissen, was bei mir in der Schublade liegt. Ich lade Sie einmal ein, bei mir aufzuräumen. Das können Sie gern tun. In meinem Schreibtisch findet sich einiges, PDS-Anträge aber weniger. Das zeigt mir, dass Sie wissen, dass wir an dem Thema arbeiten.

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Im Gegensatz zu den bestehenden Informationsfreiheitsgesetzen ist das Wichtige hier die Bringschuld. Das heißt, ich muss die Daten in dieses Informationsregister bringen. Jetzt kommen wir zu einem ganz wichtigen Teil - und da möchte ich Ihnen widersprechen -, das Hamburger Transparenzgesetz kümmert sich genau um dieses Spannungsfeld Transparenz und Vertraulichkeit. Es definiert nämlich im Gegensatz zu den Informationsfreiheitsgesetzen die schützenswerten Daten relativ klar. Es setzt auch feste Kriterien für den Datenschutz fest. Genau darüber habe ich die Möglichkeit, diese Information zu veröffentlichen.

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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Gesetz, über das wir heute reden, ist nicht irgendein Gesetz. Es greift, wenn es so beschlossen werden würde, wie es jetzt von vielen Seiten kritisiert wird, relativ weit in die Persönlichkeitsrechte unserer Bürger ein. Es ist vonseiten des Bundesgesetzgebers ein seltsames Verfahren gewählt worden, um diese gesetzliche Regelung auf den Weg zu bringen, die letztendlich nur darauf abzielt, Geschäftsinteressen über den Datenschutz zu stellen, indem Daten bei den Meldeämtern von interessierten Gruppen - Industrielle, Wirtschaftskreise oder andere interessierte Gruppen - gekauft werden können, um sie zu vermarkten, Werbung damit zu machen und so weiter.

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Bereits jetzt bringen sich Lehrerinnen und Lehrer in einem Umfang von insgesamt 337 Wochenstunden in Kooperationsprojekte ein. Frau Ministerin, ich frage Sie und Ihre Kollegin: Inwieweit bedürfen diese Kooperationsprojekte tatsächlich der Mitarbeit von Lehrerinnen und Lehrern im Sinne eines pädagogisch gewünschten Beitrages? Dieser Fragestellung geht der Bericht leider ebenso wenig nach wie der Frage, wie weit die Jugendhilfe Einfluss auf den schulischen Kernbereich nehmen darf. Wo ist eine sinnvolle Ergänzung des Unterrichts gegeben und wo liegt reine Projektarbeit vor? Dass diese Überlegungen auch einer Veränderung der rechtlichen Rahmenbedingungen bedürfen, zeigen allein die schon aufkommenden Fragen zum Datenschutz.

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Das übersieht der hier vorliegende Antrag meiner Meinung nach völlig. Die Anlehnung an Hamburg, so wie Sie dies in Ihrem Antrag fordern, meine Damen und Herren von der Linksfraktion, geht auch aus folgendem Grund an den saarländischen Interessen vorbei. Bislang sind nämlich nicht die Regelungen in den Fokus des öffentlichen Interesses gerückt, die jetzt die Ausnahmen von der Informationsfreiheit einschränken und die Regelungen zum Datenschutz und zum Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse verändern. Das ist eine gute, aber sehr folgenreiche Ausweitung des freien Informationszugangs. Es hat hier ein Paradigmenwechsel stattgefunden, der den saarländischen Gesetzgeber verpflichten wird, den Schutz aller beteiligten Interessen auszuloten und mit Augenmaß umzusetzen.

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Hier führt praktisch der Datenschutz zum Tatenschutz, und zwar nur hier. Das wollen wir verhindern!

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Wenn wir das als einziges Argument genügen ließen, müssten wir eigentlich den Datenschutz und auch alle Bürgerrechte abschaffen;

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Denjenigen, die heute Ausführungen zum Datenschutz gemacht haben, kann ich nur anraten, sich einmal mit Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts auseinander zu setzen, beispielsweise mit dem Urteil zum Mikrozensus, abgedruckt im 27. Band, oder dem Volkszählungsurteil, abgedruckt im 65. Band. Dann werden Sie die Maßstäbe mitgeteilt bekommen, die in einem Rechtsstaat für die Ausbalancierung zwischen Freiheit und Sicherheit gelten.

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„Bürgermeister Dr. Henning Scherf, Der Präsident des Senats, Der Senator für kirchliche Angelegenheiten, Der Senator für Justiz und Verfassung, Der Senatskommissar für den Datenschutz; Bürgermeister Hartmut Perschau, Der Senator für Wirtschaft und Häfen, Der Senator für Kultur; Senator Thomas Röwekamp, Der Senator für Inneres und Sport; Senator Willi Lemke, Der Senator für Bildung und Wissenschaft; Senatorin Karin Röpke, Der Senator für

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e) Wahl von Mitgliedern des Landtags in die Kommission beim Landesbeauftragten für den Datenschutz

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Wahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz dazu: Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 3/236

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Der Wahlvorschlag der Landesregierung liegt in Drucksache 3/236 vor. Ich gebe den Hinweis, dass gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 des Thüringer Datenschutzgesetzes der Landesbeauftragte für den Datenschutz mit mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Landtags zu wählen ist. Es ist vorhin bereits entschieden worden, dass wir in geheimer Wahl wählen. Ich sehe, eine weitere Wahlurne ist inzwischen eingetroffen. Die Wahlhelfer aus dem vorherigen Wahlgang sind bereit. Die Wahlzettel werden gebracht, der Wahlzettel ist diesmal sehr einfach. Jeder Abgeordnete hat eine Stimme und kann mit Ja, Nein oder Enthaltung stimmen. Wir können mit der Abstimmung in diesem Wahlgang beginnen. Ich bitte die Schriftführer um den Namensaufruf.

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Wahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz: abgegebene Stimmzettel 81, keine ungültigen Stimmzettel, also 81 gültige Stimmzettel.

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Der Ausschuss für innere Verwaltung hat bereits im November 1999 den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die kommunalen Spitzenverbände zu dem Gesetzentwurf angehört, dann aber zunächst - auch auf Anregung des Landesbeauftragten - die Beratungen unterbrochen, um das Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene abzuwarten. Nachdem das Bundesdatenschutzgesetz geändert worden war, hielt die Ausschussmehrheit der SPD-Fraktion einen raschen Abschluss der Beratungen zum vorliegenden Entwurf für geboten, weil die Europäische Kommission bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet hat.

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werden außerdem einige Vorschläge des Landesbeauftragten für den Datenschutz aufgegriffen. Hinsichtlich der einzelnen Gesetzesänderungen und der Ausschussempfehlungen hierzu möchte ich weitgehend auf die Gesetzesbegründung und auf den bereits vorliegenden Schriftlichen Bericht verweisen. Besonders hervorheben möchte ich aber die folgenden Punkte aus den Ausschussberatungen:

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Einige Ergänzungen werden zu § 8 a vorgeschlagen, der die behördlichen Beauftragten für den Datenschutz betrifft. Zum einen soll es kleineren Behörden ermöglicht werden, auch externe Beauftragte zu bestellen. Außerdem werden die Pflichten der öffentlichen Stellen zur Unterstützung ihrer Datenschutzbeauftragten genauer bestimmt. Die Anregung des Datenschutzbeauftragten, die Behörden ausdrücklich zur Bereitstellung von Räumen, sächlichen Hilfsmitteln und Personal zu verpflichten, wurde letztlich nicht verwirklicht, weil der mitberatende Rechtsausschuss insoweit haushaltsmäßige Auswirkungen befürchtete.

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Auf Vorschlag des Landesbeauftragten für den Datenschutz soll in § 22 Abs. 3 klargestellt werden, dass es auch zu seinen Aufgaben gehört, den Landtag und die Öffentlichkeit über wesentliche Entwicklungen des Datenschutzes zu unterrichten. Der weiteren Anregung des Landesbeauftragten, hinsichtlich der ihm für den nichtöffentlichen Be

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Keinen Vorschlag unterbreitet der Ausschuss zur Regelung der Videoüberwachung, obwohl die Ausschussmitglieder der Opposition - auf entsprechende Hinweise des Landesbeauftragten für den Datenschutz und des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes - eine besondere gesetzliche Grundlage für die bereits bestehenden Überwachungsanlagen für notwendig gehalten haben. Regelungsvorschläge hierzu wurden aber nicht vorgelegt. Das Innenministerium hielt insoweit das geltende Recht und die Bestimmung in § 32 Abs. 5 des Gefahrenabwehrgesetzes für ausreichend.

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Die Beratungen in den Ausschüssen haben sich dennoch sehr in die Länge gezogen. Der Grund liegt in den unterschiedlichen Auffassungen zwischen dem Innenministerium, dem Landesbeauftragten für Datenschutz und dem Gesetzgebungsund Beratungsdienst über einzelne Regelungsin

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Letztlich haben die sachlichen Auseinandersetzungen dazu geführt, dass nach intensiven Beratungen schließlich nur noch zwei Punkte mit unterschiedlicher Zielrichtung diskutiert wurden. Da war zum einen der Wunsch des Landesbeauftragten für den Datenschutz, das Gebot der Datensparsamkeit und der Datenvermeidung in das Gesetz mit aufzunehmen. Die SPD-Fraktion ist hier der Auffassung, dass eine solche Forderung gerade in der heutigen Zeit nicht ungehört verhallen sollte. In kaum noch nachvollziehbarer Weise können heute Daten erfasst werden. Durch noch vor wenigen Jahren nicht zu ahnende Möglichkeiten der Vernetzung von Datensystemen gibt es so gut wie keine belanglose Erhebung von persönlichen Daten mehr.

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Meine Damen und Herren, vor diesem Hintergrund macht es Sinn, das Gebot der Datensparsamkeit und der Datenvermeidung im Niedersächsischen Datenschutzgesetz zu verankern und es so noch einmal zu betonen. Daher sind wir an dieser Stelle der Anregung des Landesbeauftragten für den Datenschutz gefolgt.