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Dem stehen jedoch deutliche Bemühungen gegenüber, den Datenschutz als hinderlichen Faktor zu diskreditieren und ihn mit dem Verweis auf den Bürokratieabbau auf ein Mindestmaß zu begrenzen. Wir wenden uns in aller Deutlichkeit gegen eine Aushöhlung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und fordern die strikte Einhaltung der EU-Datenschutzrichtlinie.

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Uns liegt der Tätigkeitsbericht der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht für die Jahre 2004 und 2005 in Verbindung mit der Stellungnahme der Landesregierung und dem Bericht zur Aufsicht im nichtöffentlichen Bereich vor. Wir haben es dabei mit einer dreifachen Premiere zu tun. Erstens handelt es sich erstmalig um einen Tätigkeitsbericht, der einen Zeitraum von zwei Jahren umfasst. Diese Veränderung sehen wir kritisch; denn dieser Beitrag zur Entbürokratisierung führt dazu, dass sich der Landtag nicht mehr alljährlich, sondern nur noch alle zwei Jahre mit diesem wichtigen Querschnittsthema befasst.

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Der Innenausschuss hat sich in zwei Sitzungen mit den Berichten befasst. Dabei ging es insbesondere um zwei Problemkreise, die sich in der Empfehlung des Ausschusses an den Landtag widerspiegeln. Das ist zum einen die wachsende Bedeutung von Datenschutz und Datensicherheit im Hinblick auf E-Government. Das führt zwangsläufig dazu, dass bei der Entwicklung und Einführung neuer Verfahren zur automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten den vorhandenen Risiken von Missbrauch und Angriffen entsprechend begegnet werden muss. Dabei kommt es weniger auf organisatorische als vielmehr auf technische Sicherheitsmaßnahmen an, die dann allerdings auch Geld kosten. So geht es darum, interne Netze so gut wie möglich gegen Angriffe abzusichern und zur Sicherheit auch eine Verschlüsselung der Übertragung von personenbezogenen Daten innerhalb des MI anzustreben. Damit tut sich die Landesregierung gegenwärtig allerdings noch schwer. Deshalb wird sie mit der vorliegenden Empfehlung dazu aufgefordert.

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Ein zweiter Punkt bezieht sich auf die Anbindung der Aufsicht über den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich, auf die die Landesbeauftragte bereits aufmerksam gemacht hat. Die Frak

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Im Innenausschuss haben wir uns letztlich darauf geeinigt, der Landesregierung einen Prüfauftrag zur Zusammenführung der Aufsicht über den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich mit der im öffentlichen Bereich bei der Landesbeauftragten auszusprechen. Das Ergebnis soll spätestens Mitte 2008 vorgelegt werden. Das ist ein Kompromiss. Jedoch hindert niemand den Innenminister daran, diesen Termin deutlich zu unterbieten, was angesichts des langen Vorlaufes sicher kein Problem sein dürfte. Zudem erwarten wir, dass diese Prüfung in enger Zusammenarbeit mit der Landesbeauftragten erfolgt, um dann sehr schnell eine Entscheidung treffen zu können.

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Ob das Ganze ebenso auf dem Gebiet des Datenschutzes zu verzeichnen ist, offenbart sich in dem uns vorliegenden Bericht der Datenschutzbeauftragten und der dazugehörigen Stellungnahme der Landesregierung. Insbesondere der Tätigkeitsbericht der Datenschutzbeauftragten für die Jahre 2004 und 2005 steht dem vorangegangenen Bericht, sowohl was den Umfang als auch was die Brisanz seiner Aussagen betrifft, in nichts nach. Die Landesdatenschutzbeauftragte hat in dem vorliegenden Bericht auf 164 Seiten zu Papier gebracht, was in Brandenburg in Sachen Datenschutz noch verbesserungswürdig erscheint.

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Ein weiterer Gesichtspunkt ist der Bürokratieabbau. Dazu haben meine Kollegin Tina Fischer und ihr Ausschuss ausführlich Stellung bezogen. Das Vorhaben, den öffentlichen und den nichtöffentlichen Datenschutz in einer Hand zusammenzufassen, wird von dieser Seite ausdrücklich unterstützt.

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Herr Baaske! Meine Damen! Meine Herren! Zunächst möchte ich mich im Namen meiner Fraktion ebenfalls bei der Landesbeauftragten für den Datenschutz, Frau Hartge, für den vorliegenden Tätigkeitsbericht bedanken; wir haben darüber schon gesprochen.

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Noch eine Anmerkung zur Zuständigkeit für die Datenschutzbelange im privaten Bereich; Herr Dr. Scharfenberg hat es schon angesprochen. Wir von der DVU unterstützen das Anliegen der Datenschutzbeauftragten, diese Zuständigkeit aus dem Ministerium des Innern hin zur Datenschutzbeauftragten zu verlagern. Wir halten es für sachgerecht, die Zuständigkeit für den Datenschutz in eine Hand zu legen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch namens meiner Fraktion möchte ich der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ihrer Behörde für die im Berichtszeitraum und darüber hinaus geleistete Arbeit ein herzliches Dankeschön sagen. Frau Hartge, ich danke Ihnen insbesondere für den umfangreichen Bericht, den sie erstellt haben und in dem sie auf viele Details des Datenschutzes aufmerksam machen. Dass ein solcher Bericht vorgelegt werden kann, bedeutet, dass entsprechende Arbeit geleistet wurde. Ansonsten wäre die Erarbeitung nicht möglich gewesen.

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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im März dieses Jahres hat Frau Hartge ihren ersten Bericht über die Tätigkeit der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht im Land Brandenburg herausgegeben. In diesem Bericht für die Jahre 2004 und 2005 macht sie zum einen Ausführungen zur allgemeinen Entwicklung des Datenschutzes sowie zu datenschutzrechtlichen Einzelfällen in der Verwaltung des Landes und legt zum anderen die Erfahrungen mit dem Akteneinsichtsrecht dar.

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Weiterhin wird die Landesregierung aufgefordert, im Hinblick auf die Risiken bei der Einführung neuer Datenverarbeitungsverfahren mit der LDA weiterhin konstruktiv zusammenzuarbeiten sowie im Rahmen der Novellierung des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes zu prüfen, ob technische Maßnahmen zum Datenschutz den organisatorischen Regelungen vorzuziehen sind. - Diesen Wunsch nach konstruktiver Zusammenarbeit haben wir bisher schon erfüllt; dazu bedurfte es keiner Aufforderung. Alles andere werden wir machen.

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Die konstruktive Zusammenarbeit mit der LDA hat meines Erachtens den Datenschutz in der Vergangenheit befördert; ich bin gern bereit, der Aufforderung nachzukommen, die Zusammenarbeit auch weiterhin in diesem Sinne zu pflegen.

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Im Teil A ihres Berichts stellt die Landesbeauftragte neben der allgemeinen Entwicklung auf dem Gebiet des Datenschutzes datenschutzrechtliche Einzelfälle in der Verwaltung des Landes dar. Insgesamt hat die LDA im Berichtszeitraum keine gravierenden Verstöße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen in der brandenburgischen Verwaltung festgestellt. Das macht deutlich, dass die Beschäftigten in der Landesverwaltung und in den Kommunen die Belange des Datenschutzes sehr ernst nehmen. Dort, wo die LDA Problemfälle identifiziert hat, findet ein konstruktiver Dialog zwischen den Beteiligten statt. Besonders hervorzuheben ist hierbei beispielsweise die frühzeitige Beteiligung der LDA bei der Umsetzung von Projekten des Masterplans „E-Government“ oder auch die gemeinsame Suche nach datenschutzgerechten Lösungen, wenn Prüfungen oder Beschwerden datenschutzrechtliche Mängel ergeben haben. Zu denken ist hierbei an Hinweise zur Gestaltung der Empfangsbereiche in Sozialbehörden. In der überwiegenden Zahl der Fälle gelingt es, auf diese Weise gemeinsame Lösungen zu entwickeln und so den Datenschutz voranzubringen.

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Zusammen mit der Stellungnahme zum Tätigkeitsbericht der LDA liegt Ihnen der Tätigkeitsbericht der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich vor. Schwerpunkt hierbei sind die Ausführungen zur Kontrolltätigkeit der Aufsichtsbehörde über die Datenverarbeitung durch Privatpersonen, Freiberufler und Unternehmen, die ihren Sitz im Land Brandenburg haben, zum internationalen Datenverkehr sowie zur Zusammenarbeit mit den Datenschutzaufsichtsbehörden der anderen Bundesländer. Zwei Punkte möchte ich herausgreifen:

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Erstens: Dem Innenministerium kam in Bezug auf Fragen des Datenschutzes im Berichtszeitraum besondere Bedeutung zu, da 2005 turnusgemäß die Sitzungen des Arbeitskreises der Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich, also des Düsseldorfer Kreises, unter dem Vorsitz Brandenburgs durchgeführt wurden.

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Ich bedanke mich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die diesen Bericht erarbeitet haben. Wir müssen so weitermachen, damit wir den Datenschutz weiterhin gewährleisten können. - Herzlichen Dank.

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Meine Damen und Herren, Ihnen liegt die Beschlussempfehlung in Drucksache 4/3654 zu Berichten und Stellungnahmen zum Datenschutz vor. Wer dieser Empfehlung folgt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist diese Beschlussempfehlung einstimmig angenommen.

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Der fünfte Punkt ist die Informierung von Eltern volljähriger Schüler. Sie wissen, dass nach den Vorfällen in Erfurt in allen Ländern diskutiert worden ist, ob eine Kommunikation zwischen Schule und Eltern nicht hätte verhindern können, was passiert ist. Das allererste Land, das damals reagiert hat, war Bayern. Wir haben in der Debatte natürlich gespürt, dass in gravierenden Situationen auch eine Güterabwägung zwischen den Rechten, die für volljährige Schüler aus dem Datenschutz entstehen, und der notwendigen Kommunikation zwischen Eltern und Schulen vorgenommen werden muss.

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Ebenso dürfte der Punkt 4, die Information von Eltern volljähriger Schüler – das war uns ja schon bei der letzten Novelle ein Anliegen –, unstrittig sein. Die jetzt vorgesehene Regelung ist, glaube ich, dringend erforderlich. Es ist aber auch wieder ganz typisch, dass hier von rechtlicher Seite her der Datenschutz ein Übergewicht gegenüber der pädagogischen und schlichtweg menschlichen Verantwortung erhält. Das ist doch bezeichnend.

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Die SPD hat das auch entsprechend thematisiert. Es muss aber eine Regelung gefunden werden, die auch dem Datenschutz Rechnung trägt. Dabei ist die Stellungnahme des Landesdatenschutzbeauftragten für uns sehr wichtig. Wir müssen das informelle Selbstbestimmungsrecht von volljährigen Schülerinnen und Schülern schützen. Das ist ein sehr hohes verfassungsrechtliches Gut. Insofern hoffen wir – da hoffe ich auf eine konstruktive Beratung im Schulausschuss –, dass wir uns auf den Vorschlag des Datenschutzbeauftragten einigen können.

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Erster Punkt. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Ich weiß nicht, ob Ihre Position am Schluss wirklich weiter trägt. Dazu will ich das Beispiel Datenschutz nennen. Sie haben selbst eingeräumt, dass in allen Gesetzen, um die es hier geht, dezidierte, bereichsspezifische Datenschutzregelungen enthalten sind. Sie sind also nicht nur im Hessischen

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Datenschutzgesetz, das einen allgemeinen Rahmen bildet, sondern auch in der Abgabenordnung, in der Vollstreckungsordnung usw. enthalten. Überall steht, wie das mit dem Datenschutz konkret funktionieren soll.

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Jetzt sagen Sie: „Macht doch, bitte schön, auch in dem Gesetz noch einmal Datenschutzregelungen“, obwohl diese notabene wortgleich wären. Etwas materiell Neues fällt einem ja nicht ein. Halten Sie es wirklich für klug, dass wir das so aufblähen, wenn wir gleichzeitig darüber diskutieren, dass heute kaum noch jemand imstande ist, ein Gesetz beim ersten oder zweiten Durchlesen zu verstehen? Wissen Sie, was ich glaube? Je mehr Sie über Datenschutz hineinschreiben, desto weniger lesen es die Leute.

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Wir müssen den Datenschutz doch dort verankern, wo er gilt.Wenn er schon in den Gesetzen steht, erscheint es mir wenig klug, zu fordern, dass das doppelt und dreifach gemacht wird. Deshalb möchte ich das ausdrücklich zurückweisen. Sie haben das nicht in der Form eines Antrags gebracht. Der Höflichkeit halber wollte ich es aber beantworten.

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Meine Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle und zu dieser Zeit ein Wort des Dankes an den Landesbeauftragten für den Datenschutz richten.

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Ebenso erfordert das Demokratieprinzip, dass die Verantwortung für die Tätigkeit einer Verwaltungsbehörde durch die Regierung und damit auch durch einen Minister, in diesem Fall durch Herrn Dr. Timm, wahrgenommen wird, die wiederum wir, das Parlament, zu kontrollieren haben. Meine Damen und Herren, dieser Kontrollmechanismus wäre dadurch unterbrochen, dass die hoheitliche Aufgabe der Datenschutzkontrolle im privaten Bereich ohne umfassende Weisungsrechte des Ministers – Fachaufsicht und Rechtsaufsicht – auf eine unabhängige Stelle wie den Landesbeauftragten für Datenschutz übertragen werden soll.

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Im zweiten Fall, der ebenfalls jahrelang zurückliegt, über drei Jahre, und der auch erst jetzt bekannt wurde, wird gegen einen Pfleger der Intensivstation der Völklinger SHG-Klinik wegen fünffachen Mordes und zweifachen Mordversuchs ermittelt. Auch hier gab es Hinweise aus dem beruflichen Umfeld des Pflegers. Demnach gab es eine unerklärliche Häufung von Fällen der plötzlich notwendigen Reanimation bei eigentlich eher stabilen Patienten. Es waren solche, bei denen der verdächtige Pfleger vorher allein im Raum war. Auffälligkeiten wurden der Stationsleitung gemeldet, diese meldete es weiter an ihre Vorgesetzten und ein später in Auftrag gegebenes Gutachten - noch ist unklar, mit welchen Vorgaben kam zu keinem Ergebnis beziehungsweise zu keinem weiteren Verdacht. Wegen - wie es heißt - illoyalem Verhalten wurde diesem Pfleger dann gekündigt. Meine Damen und Herren, Pfleger ist bekanntlich ein absoluter Mangelberuf. Wenn da einem gekündigt wird, muss es schon einigermaßen schwerwiegende Gründe gegeben haben. Trotzdem erhielt dieser junge Mann ein befriedigendes Zeugnis und konnte erst mal in seinem Beruf weitermachen, ohne dass der neue Arbeitgeber über Auffälligkeiten unterrichtet wurde. Eine Gemengelage aus Arbeitsrecht, Datenschutz, hoher Belastung, Fachkräftemangel und krimineller Energie hat sich im Endeffekt gegen Patientenschutz und Patientensicherheit ausgewirkt - so ist es zurzeit zu vermuten.

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Im Zuge einer bundeseinheitlichen Umsetzung des neuen Gesetzes, das eine auf Dauer angelegte Leistung gewährt, waren und sind vielfältige Auslegungsfragen bzw. Probleme in Abstimmung mit dem Bund und den anderen Ländern zu klären. So wurden z.B. in den Bund-Länder-Koordinierungsrunden Regelungen zu Zuständigkeitsproblemen, zum Datenschutz, zur Einkommensberechnung, zu Ausschließungsgründen, zur statistischen Erfassung und vielem anderen mehr einer einheitlichen Lösung zugeführt. Darüber hinaus kristallisierten sich erst im Umsetzungsprozess bestimmte Schwierigkeiten heraus. Trotz der in den Bund-Länder-Koordinierungsrunden festgelegten und erarbeiteten Auslegungshinweise treten in der Praxis bei bestimmten Fallkonstellationen Anwendungsschwierigkeiten bei der Umsetzung auf. Deshalb wurde mit den ausführenden Fachbehörden der Länder weiterer Novellierungsbedarf erörtert, um den vorrangigen und konsensfähigen Handlungsbedarf zur Verbesserung der Lage der SED-Opfer ableiten zu können.

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Wir fragen uns natürlich auch, was diese Landesregierung eigentlich finanziert. Luxusprojekte wie das INI und die Managerschule GISMA sind das eine. Mehr Geld gibt es in Niedersachsen nach wie vor auch für die Wirtschaftsförderung. Dabei ist die Wirtschaftsförderung dieser Landesregierung in erster Linie von hohen Mitnahmeeffekten gekennzeichnet. Es hagelt Kritik vom Landesrechnungshof. Sie sind öffentlich daran erinnert worden: Wie lange haben Sie eine völlig unfähige EXPO-Geschäftsführung verteidigt? Das Geld für die Abfindungen der gescheiterten Chefs war ja wohl das bestgehütete Geheimnis in Niedersachsen. Wenn der Datenschutzbeauftragte des Landes Niedersachsen gegen Umfragen an den Hochschulen protestiert, dann wird er abgekanzelt. Aber wenn Chefpleitiers der Wirtschaft zu decken sind, dann steht der Datenschutz in Niedersachsen ganz hoch im Kurs. Was machen Sie denn nun eigentlich mit der Auflistung des Bundesrechnungshofes? Werden Sie nach Ihrer erfolgreichen Karriere, die Gerichte anzurufen, den Rechnungshof verklagen?

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Es gab dann Kritik, auch im Unterausschuss „Neue Steuerungsinstrumente“, was die Personalräte angeht. Ich denke, der Unterausschuss hat sich dieser Anliegen angenommen. Wir haben sehr ernsthaft mit der Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte über verschiedene Fragen diskutiert. Wenn man jetzt einmal ein Resümee zieht, auch was die Dienstvereinbarungen angeht, insbesondere im Hinblick auf den Datenschutz und im Hinblick auf die Detailliertheit der kostenträgerbezogenen Zeit- und Mengenerfassung, dann erkennt man, wenn ich richtig informiert bin, dass bei fast allen Ministerien mittlerweile entsprechende Dienstvereinbarungen abgeschlossen wurden und nur noch ganz wenige anhängig sind; ich bin mir aber sicher, dass man auch dort zu konstruktiven und tragfähigen Lösungen kommen wird.