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Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, kann ich Sie trösten: Wenn die FDP sowohl im Bund als auch hier in Sachsen Regierungsverantwortung übernimmt, wird das mit dem Datenschutz wesentlich schneller gehen, als es in den vergangenen Jahren der Fall war.

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Ich glaube, Frau Hermenau, es ist auch wichtig, eines zu sehen: Es geht dabei nicht nur um Datenschutz, sondern insbesondere auch um die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Das hat viel damit zu tun, wie vertrauensvoll wir in deutschen Unternehmen miteinander umgehen. Nur wer motiviert sein kann, wer spürt, dass ein Arbeitgeber die Motivation seiner Beschäftigten nicht dadurch untergräbt, dass er sie ausforscht, kann am Ende über einen Produktionserfolg froh sein. Ich glaube, das sollten wir immer wieder in Betracht ziehen. Das hat eben auch etwas mit dem Betriebsklima und mit dem Klima in unserer Gesellschaft zu tun.

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Die neuen technischen Möglichkeiten der Erhebung, Speicherung und Auswertung von Daten erleichtern Verletzungen der informationellen Selbstbestimmung. Kontrollen sind heute in einem Ausmaß möglich wie niemals zuvor. Von Internet- und Handynutzern sind so viele Daten vorrätig, dass sie – ohne entsprechenden Datenschutz – schon heute faktisch gläserne Menschen sind.

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So hat der Bundesinnenminister am 16. Februar 2009 zu einem Spitzentreffen eingeladen, an dem die Tarifpartner und die Datenschutzbeauftragten teilnahmen. Auf der Grundlage der Empfehlungen dieses Spitzentreffens hat das Bundeskabinett zwei Tage später beschlossen, eine Grundsatzregelung zum Datenschutz der Arbeitnehmer noch in dieser Legislaturperiode in das Bundesdatenschutzgesetz aufzunehmen.

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Nachdem das Ziel, ein eigenständiges Arbeitnehmerdatenschutzgesetz zu schaffen, mittlerweile mehrheitlich geteilt wird, halte ich es für sinnvoll, auf eine eigene Bundesinitiative in dieser Wahlperiode zu verzichten und stattdessen das Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene von sächsischer Seite aus tatkräftig zu unterstützen. Besonders wichtig ist meiner Ansicht nach auch die verbindliche Regelung der Arbeitnehmerrechte im Datenschutz.

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Haben Sie schon einmal etwas von Datenschutz gehört, Herr Kollege?

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Prof. Heckmann führt weiterhin seine verfassungsrechtlichen Bedenken bezüglich der Erstreckung der Überwachungsbefugnisse auf weniger konfliktträchtige Versammlungen in geschlossenen Räumen aus; denn da bestehe nun einmal eine andere Situation als in der Öffentlichkeit. Man müsse die Überwachung dort vielleicht differenzierter regeln. Bravo, genauso ist es. Genau das ist auch die Argumentation des Landesbeauftragten für den Datenschutz, nämlich dass man gefälligst zwischen der Versammlung in geschlossenen Räumen – möglicherweise der nichtöffentlichen Versammlung in geschlossenen Räumen – und dem Aufzug auf der Autobahn, der Menschenkette und den Protesten gegen die CastorTransporte zu differenzieren habe.

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Das gefällt Ihnen wieder, Herr Kollege Gabsteiger, weil jede Demonstration eine schlechte Demonstration ist, schon klar. Der Datenschutz wird in einer unannehmbaren Weise eingeschränkt. Veranstalter müssen sich als Ermittlungs- und Überwachungsbeamte aufspielen.

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Meine sehr verehrten Damen und Herren, das bedeutet im Wesentlichen erstens die Bereitstellung von digitalen Geodaten der öffentlichen Verwaltung, zweitens der Ausbau und Betrieb einer Geodateninfrastruktur in Bayern, die als Bestandteil der nationalen Geodateninfrastruktur Deutschland erfolgt. Er ist ein wesentlicher Beitrag zu einem leistungsfähigen E-Government. Drittens bedeutet das die Harmonisierung der Zugangsbedingungen, Nutzungsbedingungen, Kosten und Lizenzen. Viertens, der Datenschutz und bestehende Urheberrechte bleiben unberührt. Der Gesetzentwurf schafft den rechtlichen Rahmen für den Ausbau und den Betrieb einer Geodateninfrastruktur in Bayern.

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Richtlinie zum Abhören des nicht öffentlich gesprochenen Wortes zum Zweck der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung erarbeiten. Diese wird mit dem Justizministerium und dem Landesbeauftragten für Datenschutz abgestimmt werden.

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Ein unmöglicher Vorschlag der Landesregierung wurde erfreulicherweise durch die Regierungsfraktionen korrigiert. Die Regierung wollte, dass die Bewerber für Schulleiterstellen, die ohnehin nicht Schlange stehen – das ist unser Problem, das wir in der letzten Plenarsitzung thematisiert haben –, ihre gesamten Bewerbungsunterlagen einschließlich Beurteilungen dem Schulträger und dem Schulausschuss vorlegen müssen. Dies ist ein klarer Verstoß gegen den Datenschutz.

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Sie werden diese Fragen aber spätestens im Ausschuss ordnungsgemäß zu beantworten haben. Herr Kollege Graf Kerssenbrock und ich werden sicherlich beide darauf achten. Wir werden uns weder mit Geheimnistuerei noch mit einem Hinweis auf den allseits so beliebten Datenschutz zufrieden stellen lassen. Wenn Sie wirklich meinen, man dürfe darüber

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Zu begrüßen ist auch, dass künftig stärker die strafrechtlichen und polizeirechtlichen Möglichkeiten miteinander verbunden werden. Eine StraßendealDatei soll angelegt werden, in die auch Ergebnisse von Anhaltemeldungen einfließen sollen. Wie bei vielen Strukturerhebungen besteht an dieser Stelle aber auch das Risiko, die Gefahr, dass auch völlig Unschuldige Adressaten solcher polizeilicher Maßnahmen werden, denn die Gefahrenorte wie Bahnhofsvorplatz oder bestimmte Plätze in Grünanlagen werden nicht nur vom Personenkreis der Drogenszene aufgesucht. An dieser Stelle wird es ganz wichtig sein, sehr sorgfältig mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz zusammenzuarbeiten, damit nicht Unschuldige länger als nötig einen Platz in der Datei Straßendeal einnehmen.

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Noch eines dazu: Die haben auch keine Probleme mit dem Datenschutz, wie sie das System in Deutschland hat. Wie das die Grünen vertreten, ist mir noch nicht ganz klar.

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Wenn durch ungezügelten Datenaustausch zwischen den verschiedensten staatlichen Behörden den Geheimdiensten Zugriffsrechte auf die personenbezogenen Daten von Banken, von Telekommunikationsunternehmen, von Internetprovidern und so weiter eingeräumt werden, dann bleibt nicht nur der Datenschutz auf der Strecke, das Trennungsgebot gerät zur bloßen Fassade, hinter der die informationelle Einheit der Staatsgewalt und damit eine Totalerfassung der Bürgerinnen und Bürger vollzogen wird. Aus diesem Grund muss man wachsam die Entwicklung der letzten Jahre verfolgen.

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Im Bewusstsein, dass neben den zusätzlichen Gewinnen statistisch belastbarer Aussagen für eine effektive bildungspolitische Steuerung möglicherweise ein erhöhter Verwaltungsaufwand entsteht, soll diese Norm nach dem Willen der Landesregierung einer Evaluierung unterzogen werden. Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht sowie die kommunalen Spitzenverbände sind beteiligt worden. Zahlreiche Hinweise und Anregungen von ihnen fanden Eingang in den Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes und weiterer Gesetze.

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Kritikwürdig ist insbesondere die deutlich vorgetragene Absicht, das Niveau des brandenburgischen Datenschutzes auf die Mindeststandards der EG-Datenschutzrichtlinie von 1995 zurückzufahren, weil das Brandenburgische Datenschutzgesetz in einigen Punkten über das durch EU-Recht geforderte Mindestniveau hinausgeht. Mit diesem Rückwärtsgang wird ignoriert, dass insbesondere die technische Entwicklung in den vergangenen 12 Jahren völlig neue Herausforderungen eröffnet und die Ansprüche an den Datenschutz eigentlich sogar noch erhöht hat.

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Deshalb werde ich namens der Landesregierung anregen, dass wir nicht das tun, was wir am liebsten täten, nämlich Ihren Antrag abzulehnen, sondern dass wir ihn hineintragen in den Ausschuss für Recht und Verfassung und dass wir uns dort über die Problematik unterhalten und eine Anhörung durchführen. Ich rege an, dass wir zur Anhörung zur DNA zum Beispiel Herrn Professor Dr. Krause vom Institut für Rechtsmedizin von der hiesigen Universität, den Direktor des Landeskriminalamts Herrn Hüttemann, den Generalstaatsanwalt, einen Vertreter des Bundeskriminalamtes, den Inhaber des Lehrstuhls für Strafprozessrecht an der Universität in Halle Herrn Professor Dr. Lilie und auch den Landesbeauftragten für Datenschutz in Sachsen-Anhalt einladen.

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Wir wollen nicht weniger, sondern mehr Datenschutz und Datensicherheit. In diesem Sinne werden wir uns an der Ausschussberatung beteiligen. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

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Die Überschrift lautet „Abbau von Normen und Standards“. Man muss natürlich schauen - das ist positiv und dagegen kann niemand etwas sagen, denn der Abbau von Normen und Standards ist immer ein positiv belegter Begriff -, was sozusagen am Ende passiert. Das heißt, bei allem guten Willen zur Entbürokratisierung und Kostensenkung kann und darf es nicht allein darum gehen, die Lesbarkeit und Anwenderfreundlichkeit dieses Gesetzes zu verbessern, sondern es muss darum gehen, bezüglich des Datenschutzes und der Datensicherheit Regelungen zu haben - wir hatten sie in Brandenburg schon, dahinter wollen wir auch nicht zurück -, die es möglich machen, ein hohes Maß an Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten. Wir haben uns nicht allein mit der Frage auseinanderzusetzen, wie viel Datensicherheit wir brauchen, sondern müssen uns die Frage stellen, wie viel Datensicherheit wir wollen. Wir haben die Möglichkeit, in diesem Gesetz die Dinge zu regeln. Es geht also weit über redaktionelle Anpassungen an EU-Standards hinaus. Hier sind Fragen aufgeworfen worden, die den Kernbereich des Datenschutzes und der Datensicherheit enorm verändern werden. Ich glaube, das muss auch in unser Bewusstsein rücken.

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Dann ist noch ganz wichtig die Zusammenlegung von öffentlichem und nichtöffentlichem Datenschutz. Das hatten wir auch vor etwa einem Jahr schon thematisiert. Da möchten wir auch dranbleiben.

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Häufig wird der Ausschuss für Normen und Standards zitiert und als positiv bzw. als Flaggschiff vorangestellt. In diesem Fall - Tina Fischer hat es auch gut gemacht - hat der Ausschuss einstimmig die Zusammenführung von öffentlichem und nichtöffentlichem Datenschutz beschlossen. Dazu gibt es nichts mehr zu sagen. Wir hatten die Landesregierung gebeten, und bis Sommer 2008 soll geprüft werden. Ich hoffe, dass wir das dann in positivem Sinne hinbekommen werden.

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Über die Frage der Zusammenführung mit dem nichtöffentlichen Datenschutz haben wir uns hier schon zur Genüge ausgetauscht. Es ist ein Prüfauftrag ergangen. Dem sollten wir nicht vorgreifen, sondern einfach abwarten, bis uns da ein Ergebnis vorliegt, um dies dann erneut zu behandeln.

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Abschließend sei mir der folgende Hinweis gestattet: Lassen Sie uns das Gesetz doch erst einmal in die Praxis umsetzen. Wir bekommen ja in jedem Jahr den sehr umfangreichen und sehr gründlichen Bericht der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht. Dann werden wir anhand der praktischen Erfahrungen sehen, ob Bedarf besteht, an dem Gesetz in absehbarer Zeit etwas zu verändern, etwas zu verbessern, oder ob das nicht der Fall ist. Lassen Sie uns das von den praktischen Erfahrungen im Umgang mit diesem Gesetz abhängig machen. - Vielen Dank.

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Die Vorschläge, die der Senat auf die Frage 13 macht, sind sicher alle schlüssig und einer Überprüfung wert. Die einzelnen Punkte bedürfen einer Überprüfung, wie sie in ihrer Verzahnung mit geltendem Recht wirken würden. Denken wir nur an den Datenschutz! Ich habe zur Kenntnis genommen, dass der Datenschutzbeauftragte in der Lage ist, das zu regeln, dass man diese Mitteilung machen kann. Diese Frage ist also bereits abgehandelt.

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Das Gleiche gilt auch für die Beschäftigten des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Beamten der Geschäftsstelle. Das Präsidium ist also bis heute oberste

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Das kann ich jetzt nicht mehr, jedenfalls nicht dort, wo die Beschäftigungspolitik unter A16 stattfindet. Im Landtagsamt sind 200 Bedienstete und in der Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für den Datenschutz 25 Bedienstete beschäftigt. Bei Beförderungen und Einstellungen wird gehandelt. Wir wollen dieses Handeln nach wie vor im Präsidium beeinflussen. Mit dieser Regelung würden wir ein Instrument aus der Hand geben, mit dem wir gestaltend mitwirken können. Wir tragen diese Neuregelung so nicht mit. Schade! Wir hätten das auch weiterhin gemein

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Im Übrigen darf ich noch einmal darauf verweisen, dass Sie gerade mit dem Datenschutz und der Akteneinsicht sehr viele Erfahrungen aus der Zeit bis 1989 haben. In dieser Tradition stehen Sie nun einmal; das lässt sich nicht wegdiskutieren. Aber Sie wollen zum Beispiel eine Evaluation. Ich frage mich, warum sich die Landesbeauftragte in jedem Jahr die mühevolle Arbeit macht, uns einen wirklich umfangreichen Bericht auch zum Akteneinsichtsrechtsgesetz und zur Praxis damit vorzulegen.

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie Sie wissen, lehnt ein breites Bündnis in unserer Gesellschaft dieses Gesetz ab. Wie Sie wissen, äußerte die große Mehrheit der Fachleute in der Anhörung Kritik und verfassungsrechtliche Bedenken. Wie Sie wissen, ist dieses Gesetz praktisch die Umkehr von dem, was die EU-Vorgabe in Sachen Datenschutz umsetzen wollte. Am Donnerstag sagte selbst der Kollege Schäfer im Innenausschuss, dass dieses Gesetz mit heißer Nadel gestrickt sei. Da muss ich schon sagen, wenn Sie hier im grundrechtssensiblen Bereich operieren, sollten Sie zumindest Ihre Instrumente sowie die Anatomie kennen, denn alles andere ist eine Zumutung für die Bevölkerung.

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Ich will auch nicht rasten und ruhen, Herr Kollege Lander, sondern direkt zu Beginn meiner Rede um eine breite Zustimmung für dieses Gesetz werben. Denn durch Ihre Ausführungen bekommt man tatsächlich ein falsches Bild vermittelt, das nicht berücksichtigt, dass es uns genau darum geht, das Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Datenschutz bestmöglich in Einklang zu bringen. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist genau unser Anliegen, das wir mit dem heute vorgelegten Gesetzentwurf verfolgen.

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Ich möchte in diesem Zusammenhang aus dem Grundsatzprogramm unserer Union zitieren, denn darin, Herr Kollege Lafontaine, findet sich sehr viel Wahres: „Eine wehrhafte Demokratie muss es ihren staatlichen Organen erlauben, im Rahmen festgelegter Grenzen die zur Kriminalitätsbekämpfung notwendige Technik zu nutzen und sich die hierfür notwendigen Informationen zu beschaffen. Datenschutzinteressen sind mit dem Interesse an einer wirksamen Kriminalitätsbekämpfung in Einklang zu bringen.“ Und jetzt kommt das Entscheidende, Herr Kollege Lafontaine: „Datenschutz darf nicht zum Täterschutz werden.“