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Für den Bürger muss es bürgerfreundlich sein. Der Bürger kann nicht wissen, dass der Datenschutz bei nicht öffentlichen Stellen noch bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion bearbeitet wird. Der Bürger braucht einen Ansprechpartner. Das muss der Landesdatenschutzbeauftragte sein, egal, ob es sich um öffentliche oder nicht öffentliche Stellen handelt.

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Der nicht öffentliche Datenschutz muss über die Neuregelung der Datenschutzkontrolle hinaus in RheinlandPfalz gestärkt werden.

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Es ist nicht einzusehen, dass wir im Bereich der privaten Datenkontrolle die Angelegenheit der Kontrolle und der Nachforschungen bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion belassen. Es gibt nur wenige Fälle, in denen die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion überhaupt von sich aus tätig geworden ist. Diese Fälle sind marginal und sicherlich nicht mit dem Anspruch größtmöglicher Transparenz in der Frage der privaten Datensicherung und der Datenkontrolle vereinbar. Ich denke, von daher ist es vernünftig, den Weg mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz zu gehen. Er erklärt sich von selbst. Ich brauche nicht auf die Synergieeffekte einzugehen. Ich brauche nicht auf die Fragen einzugehen, die mit technischen Neuerungen und Ähnlichem mehr verbunden sind.

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Der Datenschutz - übrigens damals geprüft im Justizministerium - ist hier nicht betroffen, denn es werden keine Inhalte von Kinderuntersuchungen weitergegeben, sondern nur die Tatsache, ob ein Kind an der Untersuchung teilgenommen hat.

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dehnt werden. Dem notwendigen nur möglichen Datenschutz im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger ist wesentlich mehr Aufmerksamkeit zu schenken. Diesen sehr sensiblen Teil unserer Gesellschaft gilt es umfassend zu schützen und nicht versteckt immer weiter auszuhöhlen.

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Ein anderes Problem ist hier auch schon angesprochen worden, das ist das Problem des Datenschutzes. Gerade wenn es dann um die Weitergabe von Daten an Dritte geht, müssen wir sehr genau hinschauen, dass der Datenschutz auch gewährleistet wird.

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Ich denke, dass es uns mit diesem Gesetzentwurf gelungen ist, eine Lösung zu finden, die dem Datenschutz im öffentli chen und im nicht öffentlichen Bereich eine völlige Unabhän gigkeit garantiert, aber gleichzeitig unnötigen zusätzlichen bü rokratischen Aufwand vom Landesbeauftragten für Daten schutz fernhält.

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Erstens: die Umsetzung der Datenschutzaufsicht. Ich freue mich, dass wir beim Datenschutz so schnell nach Einbringung unseres Antrags in der letzten Plenarsitzung einen Gesetzent wurf vorlegen können, der vor allem diesen Anforderungen Rechnung trägt. Die FDP setzt sich seit Jahren dafür ein,

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angekündigt, dass man das hier zusammenstellen wird und, ich denke, das sollte man dann gut und den aktuellen Geschehnissen anpassen. Nun, das haben wir getan. Neben dieser Zusammenfassung und Überschaubarkeit ist es natürlich wichtig, die Begrifflichkeiten aufeinander abzustellen und die Überregulierungen für den Bürger ebenfalls abzubauen. Die rasche Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologien in allen gesellschaftlichen Bereichen führt auch im Kataster- und Vermessungswesen zu neuen Schwerpunkten. Es ist schon angedeutet worden, der Umgang mit den raumbezogenen Informationssystemen, den sogenannten Geodaten, ist uns im täglichen Leben gebräuchlich. Denken Sie an die GPS-Navigationssysteme nicht nur im privaten Gebrauch, sondern auch ganz wichtig für Transportunternehmen, an Einsatzpläne der Polizei, der Feuerwehr, der Not- und Rettungsdienste, um hier nur einige zu nennen. Die Experten schätzen, dass ca. 80 Prozent unserer Entscheidungen auf Daten mit Raumbezug zurückgehen und, wie erwähnt, im privaten und öffentlichen Bereich. Im Rahmen des Bundesministeriums erfolgte eine Untersuchung über die Wachstumsraten auf dem Markt der Geodaten. Diese wurden als erheblich eingeschätzt, übrigens neben den Nano- und Geotechnologien. Im Wirtschaftsleben werden Geodateninformationen als bedeutsamer Faktor für die Entwicklung der Informations- und Wissenschaftsgesellschaft beurteilt und bedingt ist dies insbesondere auch durch die digitale Repräsentation, durch die leichte Transportierbarkeit auf allen Datenträgern im Internet, so dass hier ein wichtiges Wirtschaftsgut entstanden ist. In der letzten Zeit haben sich hier zahlreiche Unternehmen gebildet, die die Gewinnung, Verarbeitung und Veredlung dieser Geodaten nutzen, um sie marktfähig zu machen. Ich denke, dies stellt erhebliche Anforderungen auch an das amtliche Vermessungswesen und natürlich - da gebe ich Ihnen recht, Frau Doht - auch an den Datenschutz. Ich denke, auch hier hat die Landesregierung dies beachtet und in die Gesetzlichkeiten mit eingebaut.

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dass der öffentliche und der nicht öffentliche Datenschutz in einer Behörde zu einer einheitlichen Datenschutzstelle zusam mengelegt werden und diese dem Landtag unterstellt wird.

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wird. Denn dies ist keine Tätigkeit, die unbedingt der Landes beauftragte für Datenschutz wahrnehmen muss. Er soll sich auf seine datenschutzrechtlichen Tätigkeiten konzentrieren.

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Wir haben von vornherein gefordert, dass der Datenschutz zu künftig vor allem für den nicht öffentlichen Bereich beim Lan desdatenschutzbeauftragten angesiedelt ist und aus dem In nenministerium herausgelöst wird. Der Europäische Gerichts hof hat nochmals auf das notwendige Erfordernis der völligen Unabhängigkeit hingewiesen. Ich will jetzt nicht mehr die Beispiele aufzählen, die uns in der Vergangenheit gezeigt ha ben, dass das Innenministerium vielleicht nicht der richtige Ort war, um datenschutzrechtliche Verstöße gerade im nicht öffentlichen Bereich zu ahnden.

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Wir hätten uns ferner gewünscht, meine Damen und Herren – so hatten wir es auch in einem Antrag, den wir in dieser Le gislaturperiode eingebracht haben, formuliert –, dass bei spielsweise der Petitionsausschuss – wir haben immer wieder Petitionen zu behandeln, in denen es um Datenschutz geht – die Möglichkeit hat, die entsprechenden Gutachten und Stel lungnahmen der Datenschutzbehörde einzuholen. Sie be schränken sich jetzt auf den Ständigen Ausschuss. Das geht uns nicht weit genug, Herr Kollege. Vielleicht können wir uns in den Beratungen im Ausschuss noch einmal darüber unter halten, ob nicht explizit auch der Petitionsausschuss in diese Liste aufgenommen werden sollte. Ähnlich hat man es in an deren Bundesländern; dort hat man sehr gute Erfahrungen da mit gemacht.

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Zu den Stellen: Wir werden im Nachtragshaushalt drei weite re Stellen beantragen. Wir wollen auf Dauer, das heißt in der nächsten Legislaturperiode, den Datenschutz insgesamt mit 30 Stellen ausstaffieren. Der Datenschutzbeauftragte Kling beil hat 30 Stellen gewünscht und gesagt, damit könne er sei ne Aufgabe gut ausführen. Ich denke, das ist eine konkrete Aussage. Ich denke, diesem Wunsch sollte man nachkommen.

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Herr Kollege Walter, das Landesdatenschutzzentrum Schles wig-Holstein ist natürlich eine wunderschöne Sache. Aber ich glaube, dass das für Baden-Württemberg ein frommer Wunsch bleibt. Ich habe auch schon beim letzten Mal dazu ausgeführt: Das Landesdatenschutzzentrum Schleswig-Holstein hat ins gesamt 55 Stellen; wir wollen 30 Stellen. Wenn Sie Schles wig-Holstein mit Baden-Württemberg vergleichen, stellen Sie fest: Baden-Württemberg hat 10,8 Millionen Einwohner und Schleswig-Holstein 2,8 Millionen Einwohner. Wenn wir mit Schleswig-Holstein gleichziehen wollten, müssten Sie den Datenschutz in Baden-Württemberg mit 200 Stellen ausstat ten.

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Zur Frage: Wo sollen Bußgelder bei einem Verstoß gegen den Datenschutz erhoben werden? Ich denke, dass es gut ist, dies beim Regierungspräsidium anzusiedeln; das ist die Exekuti ve; sie kann es auch machen. Das ist besser, als es beim Lan desdatenschutzbeauftragten anzusiedeln.

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Aber ich warne die FDP: Spielen Sie bitte nicht Datenschutz gegen Kinderschutz aus!

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Ich habe eine ganz konkrete Nachfrage, weil Sie uns empfohlen haben, Datenschutz und Kinderschutz nicht gegeneinander auszuspielen. Da mir aufgefallen ist, dass das in der Öffentlichkeit nicht richtig herübergekommen ist, vermute ich einmal, dass darüber auch bei Ihnen nicht im Detail diskutiert worden ist.

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Der Kinderschutz, den Sie in dem Gesetz haben, ist freiwillig. Das heißt, die Leistung, zur Vorsorgeuntersuchung zu gehen, ist nach wie vor freiwillig. Auf der anderen Seite gehen Sie aber hin und begründen einen verpflichtenden bürokratischen Meldegang mit dieser Datensammelwut, die dahinter steht. Können Sie mir einmal erklären, für welches Mehr an Kinderschutz ich denn den Datenschutz bzw. das Recht auf meine persönlichen Daten aufgebe?

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Damit verletzen Sie noch keinen Datenschutz. Damit stellen Sie die Familien auch nicht unter einen Generalverdacht. Das muss ich an dieser Stelle einmal ganz deutlich sagen. Die Nachfrage muss erlaubt sein. Das Material für die Nachfrage muss erarbeitet werden. Wenn wir das mit diesem Gesetz vernünftig hinbekommen, dann bin ich dafür. Das sage ich ganz klar.

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Beide Gesetzentwürfe standen auf der Tagesordnung der 39. Sitzung des Innenausschusses am 8. Mai 2008. Weil die Stellungnahme des Landesbeauftragten für den Datenschutz den Ausschuss erst kurz vor der MaiSitzung erreichte und daher nicht erschöpfend ausgewertet werden konnte, kamen die Ausschussmitglieder überein, die Beratung über die Gesetzentwürfe bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung am 12. Juni 2008 zu verschieben.

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Lassen Sie mich noch ganz kurz auf zwei Punkte eingehen. Die Bedenken, die der Landesbeauftragte für den Datenschutz vorgetragen hat, sollten Sie von den Koalitionsfraktionen sich noch einmal zu Gemüte führen. Ich glaube, dass darin noch einiges an Hinweisen darauf

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Sowohl Bürgschaftsverhandlungen als auch Ermittlungen gegen organisierte Kriminalität sind vertraulich, sodass die eine Behörde das gar nicht von der anderen Behörde wissen kann, weil wir nämlich Datenschutz haben. Wenn wir Bürgschaften gewähren, werden wir nicht jedes Mal die Staatsanwaltschaft einschalten, und umgekehrt wird die Staatsanwaltschaft, wenn sie Ermittlungen einleitet, nicht jedes Mal die PWC einschalten, um ihr mitzuteilen, dass Ermittlungen eingeleitet werden.

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Herr Minister, Sie stimmen bestimmt mit dem Parlament darin überein, dass Aussagen eines Ministers, zumal auf öffentlichen Tagungen, nicht unter den Datenschutz fallen können. Deswegen komme ich auf die Anfrage meines Kollegen Lennartz zurück, ob denn nun das, was er zitiert hat, von Ihnen so gesagt wurde. Es war nicht die Frage, ob die Worte in Ihrem Redemanuskript standen, sondern ob von Ihnen in der Deutschen Naturschutzakademie die Worte gefallen sind, dass die kommunalen Spitzenverbände eine „korrupte Bande“ und ein „undemokratischer Haufen“ seien. Haben Sie das dort gesagt, oder haben Sie das dort nicht gesagt?

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Informationsfreiheitsgesetz des Landes, 1999 vom SSW eingebracht und im Januar 2000 vom Landtag beschlossen, gibt allen Bürgerinnen und Bürgern das Recht, Einsicht in die Informationen von Behörden zu nehmen. Das Gesetz hat dazu geführt, dass Schleswig-Holstein bundesweit zur Vorreiterin in Sachen Datenschutz und Informationsfreiheit geworden ist. Es stellt somit aus unserer Sicht einen Meilenstein der Bürgerfreundlichkeit dar.

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es stimmt, der SSW hat uns in etwas veränderter Form seinen Gesetzentwurf vom September 2004 vorgelegt. Der Ansatz zur Veränderung des Informationsfreiheitsgesetzes ist richtig und wird von unserer Fraktion auch unterstützt. Bei oder nach der Übertragung von öffentlichen Aufgaben auf Private ist es zu Problemen bei der Anwendung des Gesetzes gekommen. Die Datenschutzberichte des Unabhängigen Landeszentrums für den Datenschutz haben hierzu Anmerkungen enthalten. Auch das Verwaltungsgericht in Schleswig musste sich schon mit dieser Frage befassen.

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Gesetzesökonomie kann nicht einfach bedeuten, zwei ähnliche Vorschriften mal eben schnell zusammenzumusen. Eine vernünftige Formulierung braucht Zeit, die wir in der vergangenen Legislaturperiode leider nicht mehr hatten. Den Hinweis im Bericht des Unabhängigen Landeszentrums für den Datenschutz für 2005, den wir in dieser Tagung nicht diskutieren werden, das geplante Umweltinformationsgesetz in das Informationsfreiheitsgesetz zu integrieren, wollen wir gern abarbeiten. Frau Präsidentin, daher sollten wir uns bei den weiteren Beratungen im Innen- und Rechtsausschuss, aber auch im Umweltausschuss sorgfältig überlegen, ob und wie eine Zusammenfassung beider Vorschriftenbereiche sinnvoll werden kann. Ich bin sicher, die Verwaltungsspezialisten werden sich über diese Aufgabe sehr freuen.

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Der Innenausschuss hat Ihnen auf der Drucksache 5/4340(neu) seine Beschlussempfehlung und den Bericht dazu vorgelegt. Er hat zu dem Gesetzentwurf am 7. April 2011 eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Dazu hat er den Landkreistag sowie den Städte- und Gemeindetag, den Landesbeauftragten für den Datenschutz, den DGB, den dbb beamtenbund und tarif union Mecklenburg-Vorpommern, Professor Dr. Michael Rodi, die Vereinigung der Unternehmensverbände und den Landesverband der Freien Berufe eingeladen.

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Zum Landesdatenschutzgesetz ist nun also nach längerer Erörterung beschlossen worden, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz der Dienstaufsicht des Präsidenten beziehungsweise der Präsidentin des Landtages untersteht, soweit seine Unabhängigkeit dadurch nicht beeinträchtigt wird. Weitere Änderungen beziehen sich auf den Datenschutzbeirat.

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Dabei tönte ihr ehemaliger Parteivorsitzender Guido Westerwelle vor nicht allzu langer Zeit: „Enthaltung ist keine Haltung.“ Beim Thema Datenschutz und Informationsfreiheit, meine lieben Kollegen von der FDP, hätten Sie zumindest Ihrem alten Chef folgen sollen. – Ich danke Ihnen.

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Dieses Argument halte ich schlicht für unsinnig, weil Datenschutz kein Selbstzweck ist,